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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Abschiebungen im Jahr 2015

Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen sowie Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung; betroffene Minderjährige, Beteiligung an Abschiebemaßnahmen der EU-Grenzagentur FRONTEX, Sicherheitsbegleitung, abgebrochene Abschiebungen, Aufnahmeverweigerung durch Zielstaaten; Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden sowie Ausreisen; freiwillige Ausreisen, finanzielle Förderung, Pflichten der Beförderungsunternehmen bei Beförderung von Ausländern in das Bundesgebiet<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/734720.01.2016

Abschiebungen im Jahr 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Harald Petzold (Havelland), Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken ist, steigt sie seit dem Jahr 2013 – auch infolge gestiegener Asylzahlen – wieder deutlich an. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/4025). Hinzu kamen 2 967 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise) und 3 612 Zurückweisungen (direkt an der Grenze, im Regelfall an den Flughäfen).

Vor allem Menschen aus den Westbalkanländern Serbien, Mazedonien, Kosovo, Albanien und Bosnien-Herzegowina waren von Abschiebungen betroffen. Bei den Hauptzielstaaten der Abschiebungen befindet sich an zweiter Stelle der EU-Mitgliedstaat Italien, hierbei geht es vor allem um Überstellungen Asylsuchender im Rahmen der Dublin-Verordnung. Im Jahr 2014 gab es insgesamt 4 772 solcher Überstellungen, das waren rund ein Drittel (34,5 Prozent) aller Ab- und Zurückschiebungen.

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Ausreisepflichtigen ist größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst, die Bundesregierung nennt für das Jahr 2014 aber die Zahl von etwa 13 000 ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen, die Deutschland nach Erkenntnissen des Ausländerzentralregisters (AZR) freiwillig verlassen haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Frage 29). Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden im Jahr 2014 13 600 Ausreisen gefördert, nach Angaben der Bundesländer gab es 9 400 finanziell geförderte Ausreisen, dabei kann es Überschneidungen beider Personenkreise geben (ebd.). Die Bundesregierung erläutert, dass es wohl „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe, als aus dem AZR ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Abschiebungen wurden auf dem Luftweg im Jahr 2015 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln sowie noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten nennen)?

2

Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im Jahr 2015 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3

Wie viele Überstellungen erfolgten im Jahr 2015 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?

4

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2015 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im Jahr 2015 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen im Jahr 2015 betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an den Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7

Welche näheren Angaben lassen sich zu den aufenthaltsrechtlichen Grundlagen bzw. Umständen der Abschiebungen im Jahr 2015 machen (z. B. Abschiebung nach abgeschlossenem Asylverfahren, Dublin-Überstellung, Abschiebung nach Ausweisung, vorherige Aufenthaltsdauer der Abgeschobenen – bitte nach Jahren differenzieren usw.)?

8

Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 18/782, Antwort zu Frage 7 darstellen)?

9

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2015, bzw. wer hat sie veranlasst und durchgeführt (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern bzw. nach ausführender Behörde differenzieren)?

10

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2015 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?

11

Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der Europäischen Union bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?

12

An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der EU-Grenzagentur FRONTEX hat sich Deutschland im Jahr 2015 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils, und

a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,

b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie, bzw. auf welchen machten sie eine Zwischenlandung,

c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen,

d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und

e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

13

Wie viele der Abschiebungen im Jahr 2015 erfolgten

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und -beamten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),

g) in Begleitung von medizinischem Personal?

14

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2015 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

15

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im Jahr 2015 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?

16

Wie viele Abschiebungsversuche mussten im Jahr 2015 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Datum, Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

17

Wie viele Abschiebungen scheiterten im Jahr 2015 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

18

Welche Kosten sind dem Bund im Jahr 2015 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

19

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. Angehörigen der Europäischen Union bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden im Zeitraum 2015 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. Angehörigen der Europäischen Union bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im Jahr 2015 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern und jeweils angeben, wie viele der jeweils Ausgereisten Personen abgeschoben wurden)?

20

Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/4025, die angefragten Daten könnten aus dem AZR statistisch nicht ermittelt werden, zu erklären vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung solche Daten in Bezug auf bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber nur wenig später durch eine Auswertung des AZR zu einem bestimmten Stichtag statistisch ermittelt hat (vgl. Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/5862; vgl. dort auch die Angaben zu Frage 29), und wie hoch ist die Zahl der Abschiebungen bzw. der Ausreisen (bitte differenzieren) von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern bzw. abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren) im Jahr 2015 in den einzelnen Bundesländern im Vergleich zur Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer bzw. bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden in diesen Bundesländern (bitte nach Bundesländern auflisten; gegebenenfalls Angaben machen, soweit diese im Sinne der Frage ermittelbar sind)?

21

Wie viele nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise im Jahr 2015 sind im AZR erfasst (bitte differenzieren nach Jahr der Asylablehnung, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern)?

22

Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im Jahr 2015 freiwillig verlassen, wie viele Ausreisen wurden im Jahr 2014 finanziell gefördert (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?

23

Welche (und seien es Teil-)Angaben zur Zahl bzw. zum Anteil von Roma-Angehörigen bei Abschiebungen oder Ausreisen im Jahr 2015 kann die Bundesregierung machen (bitte gegebenenfalls auch nach Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

24

Was hat die von der Bundesregierung angekündigte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/3672 vom 2. Januar 2015) Auswertung ergeben, inwieweit die deutsche Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen (insbesondere §§ 63 bis 65 AufenthG) mit EU-Recht vereinbar ist (bitte im Detail darstellen und insbesondere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2015 – OVG Berlin-Brandenburg 2 S 13.15 – berücksichtigen, in der es um ein Beförderungsverbot gegen ein spanisches Busunternehmen, das Passagiere ohne erforderliche Pässe oder Aufenthaltstitel von Belgien nach Deutschland befördert hatte, geht), und wie ist der Stand des entsprechenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Tschechische Republik?

25

Wie ist die Kontrollpraxis von Beförderungsunternehmen (bitte nach Flug-, Bus-, Bahn- sowie Taxiunternehmen differenzieren) bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums, und sind diese Unternehmen nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bestimmungen nach den §§ 63 bis 65 AufenthG dazu verpflichtet, Kontrollen der Ausweis-, Reise- oder Aufenthaltspapiere vorzunehmen (bitte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der kontrollfreien Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums beantworten)?

Berlin, den 20. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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