Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den vergangenen Jahren hat sich die Fraktion DIE LINKE. mehrfach in Form von Kleinen Anfragen danach erkundigt, wie viele per Haftbefehl gesuchte Neonazis sich ihrer Festnahme entziehen. Zum Zeitpunkt der letzten Kleinen Anfrage nannte die Bundesregierung im August 2014 die Zahl von 253 Personen (Bundestagsdrucksache 18/2283). 70 von diesen wurden wegen eines politisch motivierten Deliktes (Politisch motivierte Kriminalität, PMK) gesucht, 64 wegen eines Gewaltdeliktes. Bei einer Aktualisierung wurden 372 Personen genannt, davon ebenfalls 70 wegen eines PMK-Deliktes, allerdings 98 wegen einer Gewalttat (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 27 des Abgeordneten Frank Tempel vom 28. Dezember 2015 und 23 der Abgeordneten Irene Mihalic vom 29. Dezember 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/7211).
Kennzeichnend für die diesbezüglichen Statistiken ist zwar eine hohe Fluktuation, d. h. die Mehrzahl der Haftbefehle erledigt sich (durch Festnahme oder Aufhebung) innerhalb weniger Monate. Festzustellen ist aber auch, dass ein bemerkenswert hoher Anteil der Gesuchten sich seiner Festnahme über längere Zeit entzieht. 106 von insgesamt 329 Haftbefehlen (Stand: 31. März 2014) wurden im Jahr 2012 oder früher erlassen. Betroffen davon waren 82 Personen (gegen die z. T. mehrere Haftbefehle vorlagen), von denen wiederum 19 wegen eines Gewaltdeliktes gesucht wurden (Bundestagsdrucksache 18/2547). 25 dieser Personen galten polizeilich als gewaltbereit.
Die Frage, ob diese Zahlen als Hinweis zu deuten sind, dass ein relevanter Anteil gewalttätiger Neonazis bewusst untergetaucht ist, konnte die Bundesregierung aber nicht beantworten. Die Sicherheitsbehörden tauschten sich diesbezüglich lediglich „im Einzelfall“ aus (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2547). Über etwaige Einschätzungen der Arbeitsgruppen im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) konnte oder wollte die Bundesregierung nichts sagen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen hierin einen vergleichsweise nonchalanten Umgang mit der Problematik, der nach den Erfahrungen mit den Nazi-Terroristen des sog. Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) unangemessen ist. Wenn es schon solche Arbeitsgruppen zum Austausch über rechtsextremistische Kriminelle gibt, an denen sich auch Einrichtungen des Bundes beteiligen, müsste es auch möglich sein, den Deutschen Bundestag über deren Erkenntnisse zu unterrichten.
Angesichts zunehmender rechtsextremer Gewalt insbesondere gegen Asylsuchende ist ein intensiver und zeitnaher Austausch über das Phänomen des Rechtsextremismus unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (bitte angeben, wenn gegen manche Personen mehrfache Haftbefehle vorlagen)?
b) Bei wie vielen der 98 Gewaltdelikte handelt es sich um ein PMK-Delikt (falls möglich, die Gewaltdelikte näher bezeichnen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den signifikanten Anstieg der offenen Haftbefehle von 253 auf 372 bei gleichzeitig konstanter Zahl (also relativem Rückgang) der PMK-Einstufung?
Ist dies nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung eher darauf zurückzuführen, dass Rechtsextreme häufiger (nichtpolitisch motivierte) Straftaten begehen, oder darauf, dass die Zahl von Rechtsextremisten generell angestiegen ist, oder auf welche anderen Faktoren?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele dieser mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen gespeichert (bitte auch die personengebundenen Hinweise wie „Straftäter rechtsmotiviert“, „gewalttätig“ usw. angeben)?
Wie viele der gesuchten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige bzw. Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Kameradschaften, der Musikszene oder anderer rechtsextremer Organisationen bzw. Subkulturen (soweit möglich, bitte auch die Namen dieser Parteien oder Zusammenschlüsse angeben)?
Bei wie vielen jener Personen, die per Stand vom 31. März 2014 mit Haftbefehl gesucht wurden, hat sich dieser bis heute erledigt, und wie viele Personen, die mit offenem Haftbefehl gesucht wurden, sind seither neu hinzugekommen?
Wie gestaltet sich die Fahndungsdifferenzierung nach terroristischen, Gewalt- und sonstigen Delikten?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweils gesuchte Person als gewaltbereit gilt)?
Welche Anstrengungen haben die Sicherheitsbehörden unternommen, um zeitnah feststellen zu können, wie viele neue Haftbefehle gegen Neonazis erlassen worden sind, und in welchem Rhythmus wird die Übersicht über offene Haftbefehle gegen Neonazis erstellt?
Haben sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie im GAR nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, ob sich Neonazis gezielt einem Haftbefehl entziehen und ob dies Rückschlüsse auf einen rechtsextremen Untergrund zulässt, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Inwiefern haben die Bundessicherheitsbehörden diesbezüglich eine Einschätzung?
Welche (ggf. weiteren) Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Zahlen?