[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. März 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7800
18. Wahlperiode 09.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7344 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im
Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit
einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-
Year Trends 2013“, S. 6).
So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender
Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte
und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im
Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl.
Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter
Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und
Ausreisen. Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem
so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland.
Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und
25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG)
sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
(§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen
Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden
Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des
Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014).
Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem
Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von
über einer Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des
Jahres 2015 ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht
im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
39 610 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 335 männliche und
15 263 weibliche, sowie zwölf Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
3 526 Personen waren unter 18 Jahren. 30 166 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 9 432 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwölf
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Asylberechtigte insgesamt 39.610
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 79,5
befristete Aufenthaltsrechte 18,2
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,4
Asylberechtigte insgesamt 39.610
darunter:
Türkei 11.723
Iran 5.776
Syrien 5.289
Afghanistan 2.292
Irak 1.629
Sri Lanka 1.546
Kosovo 1.047
Pakistan 712
Polen 677
Äthiopien 655
Asylberechtigte insgesamt 39.610
Länder
Baden-Württemberg 5.179
Bayern 3.579
Berlin 2.239
Brandenburg 363
Bremen 569
Hamburg 1.905
Hessen 4.860
Mecklenburg-Vorpommern 174
Niedersachsen 4.874
Nordrhein-Westfalen 12.863
Rheinland-Pfalz 1.029
Saarland 694
Sachsen 217
Sachsen-Anhalt 110
Schleswig-Holstein 870
Thüringen 85
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 211 052 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 142 345 männliche und 68 592 weibliche, sowie 115 Personen mit
unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst. 48 695 Personen waren unter 18 Jahren alt.
42 083 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 168 967
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 211.052
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 26,6
befristete Aufenthaltsrechte 59,7
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 13,7
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 211.052
darunter:
Syrien 99.290
Irak 46.040
Iran 12.583
Afghanistan 10.005
Eritrea 8.974
Ungeklärt 5.554
Türkei 5.383
Pakistan 3.501
Somalia 2.804
Russische Föderation 2.623
Personen mit Flüchtlingsschutz 211.052
Länder
Baden-Württemberg 20.281
Bayern 25.731
Berlin 9.771
Brandenburg 4.107
Bremen 4.187
Hamburg 6.979
Hessen 19.239
Mecklenburg-Vorpommern 4.651
Niedersachsen 23.889
Nordrhein-Westfalen 58.881
Rheinland-Pfalz 8.125
Saarland 5.616
Sachsen 5.848
Sachsen-Anhalt 4.790
Schleswig-Holstein 6.350
Thüringen 2.607
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz,
bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember
2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3
(Abschiebungsverbote) des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und nach § 25 Absatz 2
(subsidiärer Schutz) AufenthG. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 sind 34 373
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG erfasst, davon
18 120 männliche, 16 245 weibliche und acht mit im AZR nicht ausgewiesenem
Geschlecht. 6 926 Personen waren unter 18 Jahren alt. 16 488 Personen lebten
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 17 885 Personen sechs Jahre oder
weniger. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 (subsidiärer Schutz)
AufenthG waren 15 441 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2015 erfasst,
davon 9 404 männliche, 6 031 weibliche und sechs Personen mit unbekanntem
Geschlecht. 4 157 Personen waren unter 18 Jahren. 3 826 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 11 615 Personen sechs Jahre oder weniger.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Deutschland 34.373
darunter:
Afghanistan 13.304
Syrien 2.396
Kosovo 1.821
Irak 1.542
Türkei 1.332
Russische Föderation 1.221
Serbien 1.087
Somalia 772
Iran 729
Armenien 697
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer
Schutz) AufenthG
Deutschland 15.441
davon:
Syrien 8.746
Afghanistan 1.723
Somalia 853
Ungeklärt 804
Eritrea 545
Irak 504
Iran 344
Staatenlos 324
Russische Föderation 229
Türkei 126
Bundesland
AE nach § 25 Abs. 3
AufenthG
AE nach § 25 Abs. 2
(subsidiärer Schutz)
AufenthG
Deutschland 34.373 15.441
Baden-Württemberg 3.065 1.222
Bayern 4.659 1.336
Berlin 2.553 806
Brandenburg 665 190
Bremen 428 293
Hamburg 3.192 499
Hessen 4.439 1.606
Mecklenburg-Vorpommern 698 325
Niedersachsen 2.593 2.712
Nordrhein-Westfalen 6.962 3.768
Rheinland-Pfalz 1.187 968
Saarland 633 410
Sachsen 822 289
Sachsen-Anhalt 368 291
Schleswig-Holstein 1.451 593
Thüringen 658 133
4. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach
„aufhältig“ oder „nicht aufhältig“ oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen,
waren 1 012 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember 2015
eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Herkunftsländer gesamt Anhängige Widerrufsprüfverfahren
1. Halbjahr 2015 1.012
darunter:
Irak 202
Syrien 147
Türkei 122
Iran 68
Afghanistan 66
Kosovo 63
Russische Föderation 34
Serbien 29
Vietnam 21
Armenien 20
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 21 360 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 20 375 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 985 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Widerruf/
Rücknahme des
Flüchtlingsstatus
Anerkennung
widerrufen/
zurückgenommen
Flüchtlingseigenschaft widerrufen/
zurückgenommen
subsidiärer Schutz
nach § 4 Abs. 1
AsylG widerrufen/
zurückgenommen
Summe
insgesamt 21.335 18 7 21.360
darunter mit dem
Aufenthaltsstatus: in % in % in % in %
unbefristete
Aufenthaltsrechte 77,8 38.9 0,0 77,2
befristete
Aufenthaltsrechte 17,8 50 85,7 18,1
sonstiges (z.B. Duldung,
kein Status gespeichert) 4,4 11,1 14,3 4,6
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus
Deutschland 21.360
darunter:
Kosovo 7.327
Irak 3.963
Türkei 2.974
Serbien 1.405
Serbien und Montenegro (ehemals) 818
Albanien 592
Jugoslawien (ehemals) 396
Sri Lanka 385
Serbien (ehemals) 356
Polen 235
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 11 449 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG, darunter 7 305 männliche und 4 126 weibliche sowie
18 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst. 3 534 Personen waren
unter 18 Jahren alt. 2 779 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 8 670 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 11.449
Bundesländer
Baden-Württemberg 1.100
Bayern 452
Berlin 47
Brandenburg 261
Bremen 400
Hamburg 11
Hessen 457
Mecklenburg-Vorpommern 92
Niedersachsen 1.492
Nordrhein-Westfalen 4.343
Rheinland-Pfalz 1.256
Saarland 51
Sachsen 257
Sachsen-Anhalt 97
Schleswig-Holstein 1.064
Thüringen 69
Personen mit Duldung
nach § 60a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 11.449
darunter:
Serbien 1.626
Kosovo 1.154
Mazedonien 941
Syrien 711
Irak 621
Afghanistan 592
Russische Föderation 460
Ungeklärt 363
Türkei 345
Albanien 313
Auf der Grundlage eines IMK-Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz
vom 26. März 2012 haben die Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach
Syrien gemäß § 60a AufenthG angeordnet. Dieser Abschiebungsstopp wurde
seitdem regelmäßig im erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesministerium
des Innern verlängert, zuletzt am 30. September 2015 für die Dauer eines weiteren
Jahres bis zum 30. September 2016. Ob darüber hinaus weitere
Abschiebungsstopps nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG bestehen, ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom
26. August 2015 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c
AufenthG differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 120 11 21 152
männlich 91 9 18 118
weiblich 29 2 3 34
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Summe 120 11 21 152
unter 18 Jahre 0 0 0 0
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 120 11 21 152
6 Jahre und weniger 47 10 5 62
mehr als 6 Jahre 73 1 16 90
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe a
Absatz 1 Nr.1
Buchstabe b
Absatz 1 Nr. 1
Buchstabe c Summe
Länder 120 11 21 152
Baden-Württemberg 24 2 5 31
Bayern 51 2 10 63
Brandenburg - 3 - 3
Hamburg 6 - - 6
Hessen 16 - 1 17
Niedersachsen 7 - 1 8
Nordrhein-Westfalen 14 2 3 19
Rheinland-Pfalz 2 2 1 5
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG
Deutschland 120
darunter:
Irak 27
Afghanistan 13
Türkei 7
China 6
Äthiopien 3
Indien 3
Iran 3
Kosovo 3
Pakistan 3
Russische Föderation 3
Vereinigte Staaten
von Amerika
3
Vietnam 3
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG
Deutschland 11
Afghanistan 1
Aserbaidschan 1
China 1
Indien 1
Japan 1
Kosovo 1
Marokko 1
Mexico 1
Russische Föderation 1
Ungeklärt 1
Vereinigte Staaten
von Amerika
1
AE nach § 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG
Deutschland 21
Irak 13
Iran 2
Afghanistan 1
China 1
Gambia 1
Indien 1
Korea (Republik) 1
Korea, Dem. Volksrepublik 1
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?
Bis zum 31. Dezember 2015 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für
jüdische Zuwanderer insgesamt 206 535 Personen aufgenommen. Hinzu kommen
8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten
Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 215 070 jüdische Zuwanderer mit
ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren
Nachfolgestaaten eingereist.
Eine Statistik nach Geschlecht oder Alter der eingereisten jüdischen Zuwanderer
wird nicht geführt. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Bundesland Einreisen/Personen
Baden-Württemberg 19.583
Bayern 31.519
Berlin 875
Brandenburg 7.543
Bremen 2.223
Hamburg 5.246
Hessen 18.242
Mecklenburg-Vorpommern 6.588
Niedersachsen 18.132
Nordrhein-Westfalen* 50.704
Rheinland-Pfalz 11.475
Saarland 3.208
Sachsen 10.933
Sachsen-Anhalt 7.654
Schleswig-Holstein 6.748
Thüringen 5.862
Gesamt 206.535
* Für das Jahr 2015 erfolgte durch Nordrhein-Westfalen noch keine Meldung,
daher sind hier die Einreisen zum Stand 31. Dezember 2014 aufgeführt.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015
insgesamt 2 514 Personen, darunter 1 362 männliche und 1 148 weibliche sowie
vier Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1 011 Personen waren unter 18 Jahren
alt. 186 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und 2 328
Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG 2.514
Länder
Baden-Württemberg 259
Bayern 336
Berlin 199
Brandenburg 69
Bremen 27
Hamburg 110
Hessen 182
Mecklenburg-Vorpommern 38
Niedersachsen 279
Nordrhein-Westfalen 613
Rheinland-Pfalz 91
Saarland 28
Sachsen 91
Sachsen-Anhalt 46
Schleswig-Holstein 103
Thüringen 43
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Deutschland 2.514
darunter:
Afghanistan 1.849
Syrien 201
Iran 116
Libanon 44
Ungeklärt 44
Irak 39
Jemen 27
Eritrea 20
Usbekistan 14
Kosovo 13
Bosnien-Herzegowina 13
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2015
insgesamt 6 170 Personen, darunter 3 175 männliche und 2 994 weibliche sowie
eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 1 789 Personen waren unter 18 Jahren
alt. 5 000 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 170
Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Bundesländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG 6.170
Länder
Baden-Württemberg 553
Bayern 487
Berlin 1.569
Brandenburg 98
Bremen 38
Hamburg 171
Hessen 289
Mecklenburg-Vorpommern 14
Niedersachsen 557
Nordrhein-Westfalen 1.355
Rheinland-Pfalz 230
Saarland 129
Sachsen 145
Sachsen-Anhalt 131
Schleswig-Holstein 150
Thüringen 254
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
Deutschland 6.170
darunter:
Kosovo 812
Serbien 774
Türkei 696
Irak 388
Russische Föderation 294
Armenien 267
Libanon 248
Bosnien-Herzegowina 216
Syrien 198
Mazedonien 186
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte
jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31.Dezember 2015 waren 34 895 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 9 754 Personen waren unter
18 Jahren alt. 26 026 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
8 867 Personen sechs Jahre oder weniger und bei zwei Personen war die
Aufenthaltsdauer unbekannt.
Zudem waren 20 762 Personen nach § 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen
7 297 Personen unter 18 Jahren alt waren. 706 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 20 056 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2
Summe 34.895 20.762
männlich 16.844 10.154
weiblich 18.034 10.551
unbekannt 17 57
Bundesland AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG
AE nach § 23
Abs. 2 AufenthG
Deutschland 34.895 20.762
Baden-Württemberg 4.175 3.007
Bayern 1.247 3.151
Berlin 3.625 1.143
Brandenburg 244 646
Bremen 719 198
Hamburg 1.803 486
Hessen 3.057 1.299
Mecklenburg-Vorpommern 132 427
Niedersachsen 3.939 1.731
Nordrhein-Westfalen 11.822 4.209
Rheinland-Pfalz 1.381 1.017
Saarland 599 191
Sachsen 484 1.327
Sachsen-Anhalt 584 546
Schleswig-Holstein 704 689
Thüringen 380 695
Personen mit Aufenthaltserlaubnis § 23 Abs. 1 AufenthG
Deutschland 34.895
darunter:
Syrien 7.565
Kosovo 4.712
Serbien 4.361
Türkei 2.653
Bosnien-Herzegowina 2.245
Libanon 2.201
Afghanistan 1.239
Ungeklärt 1.091
Irak 1.021
Iran 714
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Deutschland 20.762
darunter:
Syrien 15.503
Irak 2.142
Ukraine 744
Russische Föderation 666
Ungeklärt 320
Staatenlos 286
Somalia 180
Eritrea 109
Iran 101
Weißrussland 82
Usbekistan 82
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR insgesamt 1 478 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 561
Personen waren unter 18 Jahren alt. Weitere Details können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23
Abs. 1 i.V.m.
§ 104b AufenthG Summe
Insgesamt 1.442 36 1.478
männlich 735 13 748
weiblich 707 23 730
Bundesland
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23
Abs. 1 i.V.m.
§ 104b AufenthG Summe
Deutschland 1.442 36 1.478
davon
Baden-Württemberg 29 - 29
Bayern 100 3 103
Berlin 35 - 35
Brandenburg 25 3 28
Bremen 30 - 30
Hamburg 39 - 39
Hessen 13 1 14
Mecklenburg-
Vorpommern
23
-
23
Niedersachsen 163 - 163
Nordrhein-Westfalen 797 28 825
Rheinland-Pfalz 79 - 79
Saarland 35 - 35
Sachsen 18 - 18
Sachsen-Anhalt 17 - 17
Schleswig-Holstein 28 1 29
Thüringen 11 - 11
AE nach § 104a bzw.
§ 23 Abs. 1 i.V.m
§ 104a AufenthG
AE nach § 23
Abs. 1 i.V.m.
§ 104b AufenthG Summe
Deutschland 1.442 36 1.478
darunter:
Kosovo 494 10 504
Serbien 295 10 305
Türkei 109 2 111
Syrien 76 - 76
Afghanistan 41 1 42
Irak 37 1 38
Libanon 36 2 38
Ungeklärt 33 1 34
Serbien und
Montenegro (ehemals) 30 - 30
Vietnam 30 - 30
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde?
Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden. Daher
wurden derartige Aufenthaltserlaubnisse nicht erteilt.
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn
wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 24 740 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 13 977 nach § 25
Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 10 763 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG.
4 924 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Geschlecht,
Aufenthaltsdauer, Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Summe 13.977 10.763 24.740
männlich 7.478 5.027 12.505
weiblich 6.432 5.734 12.166
unbekannt 67 2 69
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 13.977 10.763 24.740
6 Jahre und weniger 11.927 1.420 13.347
mehr als 6 Jahre 2.050 9.340 11.390
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 13.977 10.763 24.740
Baden-Württemberg 726 439 1.165
Bayern 3.360 355 3.715
Berlin 3.946 1.294 5.240
Brandenburg 57 81 138
Bremen 61 108 169
Hamburg 993 590 1.583
Hessen 703 349 1.052
Mecklenburg-
Vorpommern 56 542 598
Niedersachsen 463 2.596 3.059
Nordrhein-Westfalen 3.030 3.545 6.575
Rheinland-Pfalz 238 299 537
Saarland 50 182 232
Sachsen 95 92 187
Sachsen-Anhalt 37 138 175
Schleswig-Holstein 137 113 250
Thüringen 25 40 65
AE nach § 25 Abs. 4
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 13.977 10.763 24.740
darunter
Libyen 3.232 56 3.288
Türkei 450 2.013 2.463
Russische Föderation 1.757 293 2.050
Saudi-Arabien 1.539 20 1.559
Kosovo 234 1.150 1.384
Serbien 184 1.148 1.332
Kuwait 950 16 966
Libanon 93 866 959
Vereinigte Arabische
Emirate
817 6 823
Irak 340 333 673
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 67 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren vier Personen
unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Summe 63 4 67
männlich 11 1 12
weiblich 52 3 55
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 63 4 67
6 Jahre und weniger 50 3 53
mehr als 6 Jahre 13 1 14
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b
AufenthG
§ 25 Abs. 4a
AufenthG
§ 25 Abs. 4b
AufenthG Summe
Länder 63 4 67
darunter
Baden-Württemberg 4 - 4
Bayern 8 - 8
Berlin 6 1 7
Brandenburg 1 - 1
Bremen 3 - 3
Hamburg 4 3 7
Hessen 6 - 6
Mecklenburg-Vorpommern 1 - 1
Niedersachsen 9 - 9
Nordrhein-Westfalen 17 - 17
Rheinland-Pfalz - - -
Saarland - - -
Sachsen 3 - 3
Sachsen-Anhalt - - -
Schleswig-Holstein 1 - 1
Thüringen - - -
§ 25 Abs. 4a AufenthG § 25 Abs. 4b AufenthG
Deutschland 63 4
darunter
Bulgarien 11
Rumänien 11
Nigeria 8
Albanien 3
China 3
Brasilien 2
Irak 2
Iran 2
Kosovo 2
Serbien 2
Sierra Leone 2
Afghanistan 1
Kuwait 1
Russische Föderation 1
Ukraine 1
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 lebten 49 913 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 26 720 männliche und
23 185 weibliche, sowie acht Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 719
Personen waren unter 18 Jahren alt. 35 358 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 14 555 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
49.913
nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Länder
Baden-Württemberg 3.417
Bayern 2.631
Berlin 4.726
Brandenburg 792
Bremen 1.848
Hamburg 4.239
Hessen 2.683
Mecklenburg-Vorpommern 341
Niedersachsen 4.645
Nordrhein-Westfalen 16.978
Rheinland-Pfalz 1.919
Saarland 340
Sachsen 1.141
Sachsen-Anhalt 1.161
Schleswig-Holstein 2.271
Thüringen 781
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Deutschland 49.913
darunter
Serbien 6.446
Kosovo 5.905
Türkei 5.323
Ungeklärt 2.833
Afghanistan 2.722
Irak 1.914
Bosnien-Herzegowina 1.772
Russische Föderation 1.488
Vietnam 1.487
Libanon 1.374
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die
Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die
Neuregelung des § 25b AufenthG?
Im AZR liegt für die Rechtsgrundlage § 25b AufenthG zum Stichtag 31.
Dezember. 2015 noch kein gesonderter Speichersachverhalt vor. Aufgrund der noch
nicht vorhandenen Daten im AZR ist eine Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Summe 3.351 509 318 4.178
männlich 1.708 236 186 2.130
weiblich 1.643 272 132 2.047
Unbekannt 1 1
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Altersgruppe 3.351 509 318 4.178
Unter 18 Jahre 803 16 289 1.108
18 Jahre und älter 2.548 493 29 3.070
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Abs. 1
§ 25a Abs. 2
Satz 1
§ 25a Abs. 2
Satz 2 Summe
Länder 3.351 509 318 4.178
Baden-Württemberg 318 55 50 423
Bayern 162 42 22 226
Berlin 129 15 6 150
Brandenburg 26 6 2 34
Bremen 86 11 8 105
Hamburg 134 19 12 165
Hessen 174 28 18 220
Mecklenburg-
Vorpommern 40 8 2 50
Niedersachsen 653 121 91 865
Nordrhein-Westfalen 1.196 150 81 1.427
Rheinland-Pfalz 124 24 15 163
Saarland 51 5 1 57
Sachsen 56 11 3 70
Sachsen-Anhalt 89 2 1 92
Schleswig-Holstein 76 9 4 89
Thüringen 37 3 2 42
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
Deutschland 3.351
darunter:
Türkei 608
Serbien 386
Kosovo 382
Libanon 248
Armenien 170
Russische Föderation 167
Irak 166
Ungeklärt 149
Aserbaidschan 135
Syrien 130
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Deutschland 509
darunter:
Türkei 98
Kosovo 66
Serbien 48
Irak 41
Armenien 33
Libanon 31
Russische Föderation 26
Aserbaidschan 20
Iran 19
Syrien 10
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG
Deutschland 318
darunter:
Türkei 102
Serbien 37
Kosovo 36
Irak 26
Libanon 16
Armenien 12
Ägypten 9
Russische Föderation 8
Syrien 8
Jordanien 7
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262
Altersgruppe
unter 18 Jahre 108
18 Jahre und mehr 154
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262
Geschlecht
männlich 128
Weiblich 134
unbekannt -
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 262
Länder
Baden-Württemberg 14
Bayern 15
Berlin 58
Brandenburg 0
Bremen 0
Hamburg 4
Hessen 25
Mecklenburg-Vorpommern 8
Niedersachsen 46
Nordrhein-Westfalen 44
Rheinland-Pfalz 13
Saarland 18
Sachsen 0
Sachsen-Anhalt 11
Schleswig-Holstein 4
Thüringen 2
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Deutschland 262
darunter:
Libanon 60
Türkei 41
Serbien 28
Russische Föderation 23
Kosovo 22
Ungeklärt 17
Armenien 16
Jordanien 8
Irak 6
Aserbaidschan 5
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei,
vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach
Alter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40
bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 155 308 Personen mit einer
Duldung, darunter 102 333 männliche und 52 736 weibliche, sowie 239 Person
mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 48 635 Personen waren unter 18 Jahren alt.
Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen mit Duldung 155.308
Aufenthaltsdauer
0 - 3 Jahre 108.361
mehr als 3 Jahre 46.947
0 - 4 Jahre 116.071
mehr als 4 Jahre 39.237
0 - 5 Jahre 122.369
mehr als 5 Jahre 32.939
0 - 6 Jahre 125.867
mehr als 6 Jahre 29.441
0 - 8 Jahre 130.007
mehr als 8 Jahre 25.301
0 - 10 Jahre 133.198
mehr als 10 Jahre 22.110
0 - 12 Jahre 137.536
mehr als 12 Jahre 17.772
0 - 15 Jahre 143.658
mehr als 15 Jahre 11.650
Personen mit Duldung 155.308
Länder
Baden-Württemberg 27.819
Bayern 10.104
Berlin 7.970
Brandenburg 4.052
Bremen 2.809
Hamburg 5.487
Hessen 7.830
Mecklenburg-Vorpommern 3.206
Niedersachsen 14.861
Nordrhein-Westfalen 43.050
Rheinland-Pfalz 9.026
Saarland 1.560
Sachsen 5.985
Sachsen-Anhalt 4.241
Schleswig-Holstein 4.511
Thüringen 2.797
Personen mit Duldung 155.308
Alter
0 - 11 Jahre 28.785
12 - 15 Jahre 10.416
16 - 17 Jahre 9.434
18 - 20 Jahre 10.335
21 - 29 Jahre 34.652
30 - 39 Jahre 31.558
40 - 49 Jahre 17.867
50 - 59 Jahre 8.259
60 - 69 Jahre 2.678
70 Jahre und mehr 1.322
Ohne Altersangaben 2
Personen mit Duldung
Deutschland 155.308
darunter:
Serbien 20.212
Kosovo 13.533
Syrien 9.988
Mazedonien 9.963
Afghanistan 9.016
Russische Föderation 6.814
Albanien 6.654
Irak 6.054
Ungeklärt 5.221
Bosnien-Herzegowina 4.886
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 350 644 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung, darunter 242 057 männliche und 107 979 weibliche,
sowie 608 Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst. 90 770 Personen waren
unter 18 Jahren alt. 937 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland,
349 707 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Personen mit Aufenthaltsgestattung 350.644
Länder
Baden-Württemberg 39.130
Bayern 59.044
Berlin 30.420
Brandenburg 12.434
Bremen 3.750
Hamburg 10.366
Hessen 20.012
Mecklenburg-Vorpommern 13.812
Niedersachsen 26.965
Nordrhein-Westfalen 57.082
Rheinland-Pfalz 13.817
Saarland 5.778
Sachsen 20.028
Sachsen-Anhalt 11.278
Schleswig-Holstein 15.656
Thüringen 11.072
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 350.644
darunter:
Syrien 85.477
Afghanistan 35.616
Albanien 26.617
Irak 19.641
Eritrea 17.978
Pakistan 13.258
Kosovo 12.635
Russische Föderation 11.647
Serbien 10.631
Somalia 9.880
20. Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger
Bundesbediensteter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende,
die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die
Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem
den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter
anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000,
womit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System
erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint
sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)?
Das System EASY verwaltet die bundesweite Verteilung von Asylsuchenden auf
die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder. Die Verteilung der Asylsuchenden
erfolgt dabei in anonymisierter Form anhand der Merkmale „aufnehmendes
Bundesland“ und „Herkunftsland“. Es werden keinerlei personenbezogene Daten wie
Geschlecht oder Alter erfasst. Dadurch kann es zu Mehrfachregistrierungen
kommen. Auch Personen, die Deutschland wieder verlassen haben oder verlassen,
bleiben im System weiterhin registriert. Wie sich diese Gruppen nach Geschlecht,
Alter, aufnehmenden Bundesländern und Herkunftsländern zusammensetzen, ist
aufgrund der anonymisierten Erfassung unbekannt. Andererseits stellen auch
Personen einen Asylantrag, die zuvor nicht in EASY registriert wurden, z. B.
unbegleitete Minderjährige oder Personen in Haft. Der Angabe eines „realistischen
EASY-GAP“ liegt die Annahme zugrunde, dass die Zahl der EASY-
Registrierungen um bis zu 20 Prozent höher liegt als die Zahl jener, die sich tatsächlich
weiterhin in Deutschland aufhalten und noch keinen Asylantrag stellen konnten.
Es handelt sich dabei um eine überschlägige interne Schätzung, die genaue
Anzahl der betroffenen Personen lässt sich nicht ermitteln.
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2015 waren im AZR 412 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“, darunter 243 männliche und 169 weibliche,
erfasst. 16 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden
Tabellen entnommen werden:
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 412
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 375
sechs Jahre oder weniger 36
unbekannt 1
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 412
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 75,7
befristete Aufenthaltsrechte 19,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 4,4
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 412
darunter:
Vietnam 53
Irak 43
Türkei 39
Afghanistan 31
Russische Föderation 22
Ukraine 21
Äthiopien 19
Iran 18
Eritrea 17
Libanon 14
22. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei
sich die zehn wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl des erteilten Schutzes
beziehen:
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach § 60
V/VII AufenthG
Jahr 2015 2.029 135.107 1.707 2.072
davon
männlich 1.148 98.370 1.165 1.280
weiblich 881 36.737 542 792
unter 18 Jahre 849 32.130 550 871
BAMF
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach § 60
V/VII AufenthG
2015 2.029 135.107 1.707 2.072
darunter
Syrien 1.167 99.970 61 221
Irak 157 14.353 289 81
Eritrea 44 8.870 347 39
Ungeklärt 35 3.256 5 13
Afghanistan 48 1.660 325 809
sonst. asiat.
Staatsangeh. 21 1.934 18 8
Staatenlos 10 1.962 - 3
Iran 208 1.325 29 25
Somalia - 434 265 110
Russische Föd. 9 185 71 138
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach § 60
V/VII AufenthG
Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740
davon
männlich 46 882 180 443
weiblich 32 470 78 297
unter 18 Jahre 21 242 43 172
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach § 60
V/VII AufenthG
Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740
davon
Verwaltungsgerichte
77 1.348 258 739
OVG/VGH 1 4 0 1
Gerichte
Ausgesprochene
Anerkennungen
als
Asylberechtigte nach
Artikel 16a GG
Ausgesprochene
Gewährungen von
Flüchtlingsschutz
nach § 3 I
AsylVfG
Ausgesprochener
subsidiärer Schutz
gem. § 4 I
AsylVfG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote nach § 60
V/VII AufenthG
Jan.-Nov. 2015 78 1.352 258 740
darunter
Afghanistan 2 225 94 295
Pakistan - 295 6 15
Iran 18 247 4 7
Syrien 10 217 - 5
Somalia 4 43 79 19
Russische Föd. 3 37 24 13
Äthiopien 4 47 2 21
Kosovo - - - 52
Serbien - - - 47
Eritrea 2 44 - 1
23. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember
2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 545.845
männlich 334.626
weiblich 211.128
unbekannt 91
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845
Altersgruppe
unter 18 Jahre 61.640
18 Jahre und mehr 484.205
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag 545.845
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 409.891
sechs Jahre oder weniger 135.929
unbekannt 25
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 545.845
darunter mit dem Aufenthaltsstatus in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,7
befristete Aufenthaltsrechte 35,6
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 17,7
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 545.845
Baden-Württemberg 65.213
Bayern 62.199
Berlin 37.978
Brandenburg 7.194
Bremen 9.046
Hamburg 24.077
Hessen 48.930
Mecklenburg-Vorpommern 4.778
Niedersachsen 51.221
Nordrhein-Westfalen 160.512
Rheinland-Pfalz 24.826
Saarland 7.090
Sachsen 14.401
Sachsen-Anhalt 8.845
Schleswig-Holstein 13.026
Thüringen 6.509
Jahr der Asylentscheidung Aufhältige - Asylantrag abgelehnt nach Jahr
Summe 545.845
vor 1980 65
1980-1989 4.192
1990 6.093
1991 7.416
1992 9.356
1993 17.564
1994 19.445
1995 20.763
1996 21.494
1997 21.305
1998 22.206
1999 23.172
2000 33.881
2001 28.507
2002 31.391
2003 31.288
2004 27.248
2005 23.949
2006 19.931
2007 13.751
2008 7.885
2009 7.726
2010 11.453
2011 12.773
2012 17.601
2013 20.644
2014 19.963
2015 33.790
unbekannt 30.993
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Deutschland 545.845
darunter:
Türkei 78.508
Kosovo 67.721
Serbien 50.875
Afghanistan 28.154
Vietnam 27.395
Mazedonien 15.887
Libanon 15.426
Syrien 15.272
Bosnien-Herzegowina 13.352
Polen 12.885
24. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die
weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung
besaßen, wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele
dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige
Bundesbedienstete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger
ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von
Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden
aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht
immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug
weniger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne
Duldung, vgl. ebd.)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren 3 132 329 Personen erfasst, die weder
einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen.
Angaben oder Einschätzungen, wie viele dieser Personen sich möglicherweise
nicht mehr in Deutschland aufhalten, lassen sich aufgrund der Datenlage und der
Zuständigkeit der Länder nicht treffen. Die weiteren Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.132.329
Geschlecht
männlich 1.785.968
weiblich 1.336.506
unbekannt 9.855
Unter 18 Jahre 545.342
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.132.329
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 813.037
sechs Jahre oder weniger 2.319.130
unbekannt 162
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder
Aufenthaltsgestattung 3.132.329
Länder
Baden-Württemberg 514.689
Bayern 620.080
Berlin 145.164
Brandenburg 32.798
Bremen 32.643
Hamburg 73.386
Hessen 328.900
Mecklenburg-Vorpommern 24.987
Niedersachsen 254.786
Nordrhein-Westfalen 726.724
Rheinland-Pfalz 154.681
Saarland 36.713
Sachsen 62.450
Sachsen-Anhalt 30.653
Schleswig-Holstein 63.919
Thüringen 29.756
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Deutschland 3.132.329
darunter:
Polen 644.105
Rumänien 430.975
Italien 269.379
Bulgarien 214.421
Griechenland 164.544
Ungarn 161.664
Syrien 109.055
Spanien 94.636
Niederlande 84.613
Kroatien 83.279
EU- und EWR-Bürger 2.650.098
Geschlecht
männlich 1.478.736
weiblich 1.164.669
unbekannt 6.693
Unter 18 Jahre 392.882
EU- und EWR-Bürger 2.650.098
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 745.321
sechs Jahre oder weniger 1.904.736
unbekannt 41
EU- und EWR-Bürger 2.650.098
Länder
Baden-Württemberg 455.116
Bayern 558.804
Berlin 104.946
Brandenburg 25.715
Bremen 29.792
Hamburg 63.873
Hessen 280.694
Mecklenburg-Vorpommern 19.448
Niedersachsen 203.656
Nordrhein-Westfalen 593.255
Rheinland-Pfalz 137.301
Saarland 33.861
Sachsen 40.997
Sachsen-Anhalt 21.931
Schleswig-Holstein 55.896
Thüringen 24.813
EU- und EWR-Bürger
Deutschland 2.650.098
darunter:
Polen 640.025
Rumänien 426.895
Italien 267.013
Bulgarien 212.476
Griechenland 163.268
Ungarn 160.800
Spanien 93.977
Niederlande 83.975
Kroatien 80.715
Österreich 73.280
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106
Geschlecht
männlich 33.662
weiblich 15.374
unbekannt 70
unter 18 Jahre 10.552
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 14.055
sechs Jahre oder weniger 34.934
unbekannt 117
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106
Länder
Baden-Württemberg 4.892
Bayern 6.174
Berlin 4.561
Brandenburg 1.248
Bremen 396
Hamburg 2.222
Hessen 5.448
Mecklenburg-Vorpommern 433
Niedersachsen 3.716
Nordrhein-Westfalen 11.240
Rheinland-Pfalz 2.157
Saarland 232
Sachsen 3.906
Sachsen-Anhalt 1.086
Schleswig-Holstein 880
Thüringen 515
ausreisepflichtige Personen ohne Duldung 49.106
Deutschland
darunter:
Albanien 5.972
Serbien 4.294
Kosovo 3.698
Rumänien 2.818
Türkei 2.540
Mazedonien 1.947
Bosnien-Herzegowina 1.767
Russische Föderation 1.526
Polen 1.342
Kroatien 1.332
25. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31.
Dezember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932
Geschlecht
männlich 38.437
weiblich 33.493
unbekannt 2
unter 18 Jahre 17.826
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 61.778
sechs Jahre oder weniger 10.144
unbekannt 10
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932
Länder
Baden-Württemberg 16.975
Bayern 14.325
Berlin 3.220
Brandenburg 167
Bremen 494
Hamburg 1.822
Hessen 6.645
Mecklenburg-Vorpommern 161
Niedersachsen 3.890
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 71.932
Länder
Nordrhein-Westfalen 18.121
Rheinland-Pfalz 3.371
Saarland 1.227
Sachsen 227
Sachsen-Anhalt 116
Schleswig-Holstein 1.116
Thüringen 55
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 71.932
darunter:
Italien 21.659
Griechenland 12.898
Frankreich 4.928
Portugal 4.115
Türkei 3.228
Österreich 3.190
Niederlande 3.147
Spanien 2.758
Polen 2.684
Großbritannien mit Nordirland 2.244
26. Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 158 124
aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt haben. 32 930 Personen waren unter 18 Jahren alt. 58 756
Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 99 368 Personen sechs
Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 158.124
Geschlecht
männlich 87.983
weiblich 70.017
unbekannt 124
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 158.124
Länder
Baden-Württemberg 14.894
Bayern 27.110
Berlin 6.892
Brandenburg 1.956
Bremen 1.531
Hamburg 5.935
Hessen 19.369
Mecklenburg-Vorpommern 1.019
Niedersachsen 11.938
Nordrhein-Westfalen 48.670
Rheinland-Pfalz 4.958
Saarland 1.293
Sachsen 4.814
Sachsen-Anhalt 1.607
Schleswig-Holstein 2.839
Thüringen 3.299
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 158.124
darunter:
Türkei 18.801
Syrien 12.339
Serbien 8.493
China 7.422
Kosovo 6.878
Russische Föderation 5.423
Irak 5.316
Indien 4.423
Vereinigte Staaten von Amerika 4.162
Bosnien-Herzegowina 3.856
27. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im Ausländerzentralregister 15 104
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 13 020
männliche und 2 078 weibliche, sowie sechs Personen mit unbekanntem
Geschlecht, erfasst. 443 Personen waren unter 18 Jahren alt. Die weiteren Angaben
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG 15.104
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 135
sechs Jahre oder weniger 14.969
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Deutschland 15.104
darunter:
Kosovo 3.900
Mazedonien 1.413
Albanien 1.144
Pakistan 1.129
Bosnien-Herzegowina 1.061
Indien 977
Vietnam 918
Marokko 723
Ghana 491
China 376
Mitgliedstaat Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
15.104
Italien 9.849
Slowenien 1.885
Spanien 1.139
Tschechische Republik 994
Griechenland 619
Österreich 201
Slowakei 100
Deutschland 94
Polen 59
Estland 52
Frankreich 24
Portugal 21
Kroatien 11
Lettland 9
Niederlande 8
Belgien 6
Bulgarien 6
Rumänien 5
Litauen 5
Ungarn 5
Zypern 3
Großbritannien und Nordirland 3
Finnland 2
Tschechoslowakei (ehemals) 2
Luxemburg 1
Irland 1
28. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den
fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 2 819 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes
(AZRG) erfasst. Darunter waren 1 465 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. 705 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 760 Personen sechs Jahre oder weniger. Angaben zum Geschlecht,
Alter, Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.465
Geschlecht
männlich 1.132
Weiblich 333
Unter 18 Jahre 13
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig 1.465
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 37,2
unbefristet 28,7
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 34,1
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1.465
darunter:
Türkei 221
Syrien 97
Kosovo 84
Serbien 69
Irak 65
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54
Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele
von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 115 277 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 21 351 mit
Speicherung im Jahr 2015. 102 468 Personen (59 045 männlich, 43 403 weiblich,
20 unbekannt) mit der genannten Speicherung hielten sich zum Stichtag in
Deutschland auf, davon 20 868 mit einer Speicherung im Jahr 2015. Angaben zu
Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 102.468
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 56.450
sechs Jahre oder weniger 46.016
unbekannt 2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig 102.468
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 57,3
unbefristet 39,5
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,2
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 102.468
darunter:
Irak 20.187
Syrien 11.995
Afghanistan 10.695
Marokko 8.284
Iran 7.263
Tunesien 4.487
Pakistan 3.717
Libanon 3.522
Türkei 3.079
Kasachstan 2.899
b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember
2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu
diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 waren im AZR 524 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 247 mit Speicherung im Jahr 2015. Darunter waren 162
Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 109 mit
einer Speicherung im Jahr 2015. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus,
Aufenthaltsdauer, Altersgruppe, Geschlecht und Hauptstaatsangehörigen kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162
Geschlecht
männlich 138
weiblich 24
unter 18 Jahre 74
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162
darunter mit einer Aufenthaltsdauer in Deutschland:
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 3
sechs Jahre oder weniger 159
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig 162
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 3,1
unbefristet 38,9
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 58,0
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 162
darunter:
Afghanistan 34
Rumänien 33
Polen 18
Syrien 16
Eritrea 8
Somalia 7
Marokko 4
Pakistan 4
Albanien 3
Slowakische Republik 3
Tschechische Republik 3
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen
war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015 zu Frage 32d
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
29. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw.
insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung
erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilten Zustimmungen
und Ablehnungen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015,
differenziert nach Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Statistik erfasst lediglich die
Zustimmungsanfragen der Ausländerbehörden und Visastellen. Informationen
darüber, wie vielen Personen die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw.
verweigert wurde, zu deren Aufenthaltsstatus oder aktuellem Wohnort liegen der BA
daher nicht vor.
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige 2015 Zustimmungen Ablehnungen
Insgesamt 105.996 36.593
Männer 78.504 29.761
Frauen 27.465 6.823
unbekannt 27 9
Zustimmungen und Ablehnungen für
Drittstaatsangehörige 2015 Zustimmungen Ablehnungen
Top 10 Staatsangehörigkeiten
Indien 14.159 1.810
Pakistan 7.070 2.674
China 6.340 993
Vereinigte Staaten von Amerika 5.319 761
Kosovo 4.884 3.131
Bosnien-Herzegowina 4.873 1.461
Afghanistan 4.518 1.924
Ukraine 3.724 1.258
Albanien 3.480 2.634
Serbien 2.959 1.650
Soweit Entscheidungen der BA (ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit)
im AZR erfasst werden (bezogen auf Personen), liegen zum Bestand dieser
Erfassungen folgende Angaben vor: Zum Stichtag 31.Dezember 2015 war zu
insgesamt 138 965 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit
gespeichert. Bei 24 613 Personen war eine Versagung der Zustimmung einer
Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2015 war zu 22 839 Personen
eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei 5 150 eine Versagung
der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den 138 965 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 88 325
zum Stichtag 31. Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Von den 24 613
Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 18 885 zum
Stichtag 31.Dezember 2015 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht
und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325
Geschlecht
männlich 60.437
weiblich 27.858
unbekannt 30
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 30.102
sechs Jahre oder weniger 58.223
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 88.325
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 23,4
befristete Aufenthaltsrechte 59,2
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 17,3
Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 88.325
darunter:
China 6.354
Indien 6.125
Kosovo 5.379
Vereinigte Staaten
von Amerika 5.176
Serbien 4.007
Russische Föderation 3.767
Afghanistan 3.716
Türkei 3.531
Pakistan 3.450
Ukraine 3.053
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885
Geschlecht
männlich 14.968
weiblich 3.912
unbekannt 5
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre
seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 6.385
sechs Jahre oder weniger 12.500
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 18.885
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 12,9
befristete Aufenthaltsrechte 49,7
sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,4
Versagung einer Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 18.885
darunter:
Afghanistan 1.546
Kosovo 1.333
Türkei 1.184
Irak 1.145
Pakistan 1.017
Serbien 797
Syrien 787
Iran 776
Indien 539
Albanien 515
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung
nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte
nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 ohne Vorrangprüfung erteilten
Zustimmungen zur Beschäftigung Drittstaatsangehöriger, differenziert nach Geschlecht
und Verordnungsgrundlagen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Zustimmungen ohne Vorrangprüfung, nach Verordnungsgrundlage Insgesamt
darunter
Männer Frauen
§ 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU-Mangelberuf -Gehaltsgrenze) 3.492 2.636 856
§ 4 BeschV (Leitende Angestellte und Spezialisten) 1.205 925 280
§ 6 Abs. 1 BeschV (Ausbildungsberufe inländischer Abschluss) 744 250 494
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss - Vermittlungsabsprache)
2.263 867 1.396
§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV (Ausbildungsberufe ausländischer
Abschluss - Mangelberuf)
658 432 226
§ 8 BeschV (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) - außer Kraft 7/2015
235 71 164
§ 8 Abs. 2 BeschV (Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen - § 17a AufenthG bis zu 18 Monate) ab 8/2015
189 74 115
§ 8 Abs. 3 BeschV (Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen - über 18 Monate) ab 8/2015
42 15 26
§ 10 BeschV (Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte) 9.111 7.295 1.816
§ 11 Abs. 1 BeschV (Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer) 217 122 95
§ 12 BeschV (Au-Pair-Beschäftigungen) 7.701 648 7.053
§ 13 BeschV (Hausangestellte von Entsandten) 34 * *
§ 19 Abs. 2 BeschV (Werklieferverträge) 112 * *
§ 29 Abs. 1 BeschV (Internationale Abkommen -
Niederlassungspersonal)
7 7 -
§ 29 Abs. 2 BeschV (Internationale Abkommen - Gastarbeitnehmer) 15 * *
§ 29 Abs. 5 BeschV (Internationale Abkommen - WHO/
Europaabkommen)
4.249 3.602 647
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Duldung - § 2 Abs. 2, §§ 6
oder 8)
80 69 11
§ 32 Abs. 5 Nr. 1 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - § 2
Abs. 2, §§ 6 oder 8)
312 278 34
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Duldung - 15 Monate
Aufenthalt)
4.647 4.021 624
§ 32 Abs. 5 Nr. 2 BeschV (Personen mit Aufenthaltsgestattung - 15
Monate Aufenthalt)
17.986 16.383 1.600
§ 37 BeschV (Härtefallregelung) 45 31 14
Insgesamt ohne Vorrangprüfung 53.344 37.852 15.486
* Aus Datenschutzgründen werden Zahlenwerte kleiner 3 nicht ausgewiesen.
b) Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende
erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Zahl der von der BA im Jahr 2015 erteilten Zustimmungen zur Beschäftigung
von geduldeten Personen und Asylbewerbern nach § 32 der Verordnung über die
Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV), differenziert nach
Geschlecht und den wichtigsten Herkunftsländern, kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
Geduldete nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 7.100 6.190 907
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Kosovo 936 822 113
Serbien 694 531 163
Pakistan 579 577 *
Afghanistan 504 493 11
Mazedonien 443 341 102
Albanien 298 225 73
Türkei 245 223 22
Syrien 216 208 8
Indien 214 204 10
Nigeria 212 194 17
* Aus Datenschutzgründen werden Werte kleiner 3 nicht aufgeführt.
Asylbewerber nach Herkunftsland und Geschlecht Männer Frauen
Insgesamt 32.238 29.201 3.033
darunter Top 10 Staatsangehörigkeiten:
Pakistan 5.451 5.401 49
Afghanistan 3.847 3.726 121
Nigeria 2.119 1.913 206
Eritrea 1.814 1.641 173
Albanien 1.602 1.242 360
Kosovo 1.531 1.358 173
Syrien 1.422 1.366 55
Gambia 1.042 1.021 21
Iran 1.001 786 215
Indien 978 930 47
c) Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung
bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem
Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV
nicht erlaubt wurde?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, die ggf. Einschätzungen ermöglichen
könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. August 2015
zu Frage 33c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/5862 verwiesen.
d) In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36
BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die
Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?
Die Zahl der Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 BeschV
zur Anwendung kam, wird nach Mitteilung der BA statistisch nicht ausgewertet.
Die BA geht davon aus, dass die Zustimmungsfiktion nach § 36 Absatz 2 der
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
(BeschV) in der Praxis nur eine geringe Bedeutung hat. Entweder werde
innerhalb der Zweiwochenfrist entschieden oder von der Möglichkeit der Aussetzung
der Frist Gebrauch gemacht.
Im Jahr 2015 haben Arbeitgeber in 12 643 Fällen eine Vorabanfrage nach § 36
Absatz 3 BeschV gestellt. Im gesamten Jahr 2014 waren es 7 647 Fälle. Der starke
Anstieg der Fallzahlen um über 65 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass die
Regelung von Arbeitgebern vermehrt genutzt wird.
e) Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV
erteilt?
Die BA hat im Jahr 2015 in 45 Fällen eine Zustimmung zur Beschäftigung nach
§ 37 BeschV erteilt.
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