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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2015

Asylberechtigte, Asylsuchende, Flüchtlinge, Geduldete und Ausreisepflichtige sowie strafrechtlich verurteilte oder zur Festnahme ausgeschriebene Ausländer, jeweils unter genauer Angabe des aufenthaltsrechtlichen Status nach Aufenthaltsgesetz und nach Herkunftsländern; jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilte bzw. verweigerte Zustimmung zur Beschäftigung<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/734420.01.2016

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2015

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: „UNHCR Mid-Year Trends 2013“, S. 6).

So ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge in den letzten beiden Jahrzehnten – trotz zuletzt steigender Zugangszahlen – gesunken ist. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 147 500 zum Stand vom 31. Dezember 2014 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 18/3987), vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Ende des Jahres 2014 lebten zudem gut 50 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland.

Rund 60 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2014 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und 25a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), knapp 50 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie 23 700 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Weitere 6 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank im langjährigen Vergleich noch stärker von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf etwa 291 000 Personen (Ende des Jahres 2014).

Die Gesamtzahl der so gezählten Flüchtlinge mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus in Deutschland, mit und ohne rechtlicher Anerkennung, sank von über einer Million im Jahr 1997 auf etwa 629 000 im Jahr 2014. Bis Mitte des Jahres 2015 ist diese Zahl auf etwa 746 000 Flüchtlinge angestiegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862), hinzu kommt eine wachsende Zahl von noch nicht im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Asylsuchenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

1

Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

1

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

1

Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

2

Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

2

Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

3

Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

3

Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

3

Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

3

Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

4

Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2015 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

5

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Bundesländern?

7

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen in §18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b und c AufenthG differenzieren)?

8

Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2015 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Bundesländern differenzieren)?

9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach § 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?

14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?

15

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

17

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) und wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse in Bezug auf die Neuregelung des § 25b AufenthG?

18

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

19

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

20

Wie viele Personen lebten nach Einschätzung fachkundiger Bundesbediensteter zum Stand vom 31. Dezember 2015 in Deutschland als Asylsuchende, die noch keinen Asylantrag stellen konnten (soweit möglich bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, wie ist das vereinbar mit einem den Fragestellern vorliegenden, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten „Datenblatt BAMF, Stand 31.12.2015“, das unter anderem die Angabe enthält: „realistischer EASY-GAP“ von 480 000, womit die hier erbetene Einschätzung der Kluft zwischen den im EASY-System erfassten Asylsuchenden und den offiziellen Asylantragstellenden gemeint sein dürfte (bitte vor diesem Hintergrund ausführen)?

21

Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

22

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2015 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2015 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele Unionsbürgerinnen und -bürger waren hierunter, wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch schätzen fachkundige Bundesbedienstete die tatsächlich noch in Deutschland lebende Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung vor dem Hintergrund, dass „eine nicht unerhebliche Zahl von Ausreisepflichtigen ohne Duldung ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“, was im AZR nicht oder nicht immer berücksichtigt wird (so die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/6860 zu Frage 22; die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, betrug weniger als ein Drittel der im AZR gemeldeten Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung, vgl. ebd.)?

25

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand vom 31. Dezember 2015 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

26

Wie viele Personen hatten zum Stand vom 31. Dezember 2015 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

27

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren)?

28

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG – illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2015 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR im Jahr 2015 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 bzw. waren zum 31. Dezember 2015 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Wie viele Personen wurden im Jahr 2015 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?

29

Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2015 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2015 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2015 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

29

Wie viele Zustimmungen im Jahr 2015 erfolgten ohne Vorrangprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht und den einzelnen Gründen differenzieren)?

29

Wie viele Zustimmungen wurden im Jahr 2015 nach § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) an geduldete Personen oder Asylsuchende erteilt (bitte nach Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

29

Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen haben die Bundesregierung bzw. fachkundige Bedienstete dazu, in wie vielen Fällen bzw. zu welchem Anteil im Jahr 2015 die Beschäftigung von Geduldeten nach § 33 BeschV nicht erlaubt wurde?

29

In wie vielen Fällen kam im Jahr 2015 die Zustimmungsfiktion nach § 36 BeschV zur Anwendung, und wie häufig nutzten Arbeitgeber die Beschleunigungsmöglichkeit nach § 36 Absatz 2 BeschV?

29

Wie häufig wurde im Jahr 2015 eine Zustimmung nach § 37 BeschV erteilt?

Berlin, den 20. Januar 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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