[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Februar 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7502
18. Wahlperiode 11.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7354 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: viertes Quartal 2015)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund von
§ 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht
einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der Europäischen Union
zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland
sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer
Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner
parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom
18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11. Oktober
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013
(Bundestagsdrucksache 18/84), vom 24. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache
18/469), vom 16. April 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juni
2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10.Oktober 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Januar 2015 (Bundestagdrucksache 18/3798), vom
26. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5014), vom 6. August 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5721) und vom 14. Oktober 2015
(Bundestagsdrucksache 18/6348).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25.
November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034),
vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache
17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August
2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012
(Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469),
vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13487), vom 14. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14552),vom 10. Dezember 2013
(Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache18/676), vom
5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 5. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27.Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986),
vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache
18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532)
verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 187502
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei bzw. zum Bundeskriminalamt − BKA − aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
UNMIL, Liberia Monrovia (5)
UNMISS, Süd Sudan Bor (3), Juba (7)
MINUSMA, Mali Bamako (11), Timbuktu (2), Gao (2)
UNAMID, Darfur El Fasher (2), Nirtiti (2)
UNMIK, Kosovo Pristina (1)
EULEX, Kosovo Pristina (30), Mitrovica (30), Prizren (1), Brüssel (1)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul (2)
EUMM, Georgien Gori (3), Mtskheta (1), Zugdidi (2)
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa (3), Kotovsk (2), Chișinău (2), Kurchuhan (1), Otaci (1)
EUPOL COPPS, Palästinensische Gebiete Ramallah (2)
EUBAM Rafah Tel Aviv (2)
EUAM Ukraine Kiew (5)
OSZE SMM Ukraine Kiew (1)
Stand: 31. Dezember 2015
Bundespolizei BKA Zoll Länderpolizeien gesamt
OSZE SMM Ukraine 1 0 0 0 1
UNMIK Kosovo 0 0 0 1 1
EUMM Georgien 1 1 0 4 6
UNMIL Liberia 0 0 0 5 5
UNMISS Südsudan 1 1 0 8 10
UNAMID Darfur 0 0 0 4 4
EUPOL COPPS Palästina 0 0 0 2 2
EUBAM Moldau/Ukraine 0 0 9 0 9
EUPOL Afghanistan 1 0 0 1 2
EULEX Kosovo 15 3 1 43 62
EUCAP Nestor 0 0 0 0 0
MINUSMA Mali 3 0 0 12 15
EUBAM Rafah 1 0 0 0 1
EUAM Ukraine 1 0 0 4 5
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten (PVB) des Bundes und der Länder sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamten
nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen Aufgaben wahr.
Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamtinnen und Zollbeamten liegt in der
Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf
innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Mission Gesamtstärke
UNMIL, Liberia 1.357
UNMISS, Südsudan 1.170
UNAMID, Sudan 1.398
MINUSMA, Mali 1.081
UNMIK, Kosovo 9
EULEX, Kosovo 375
EUPOL AFG, Afghanistan 49
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 94
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 23
EUMM, Georgien 59
EUCAP Nestor, Somalia, Dschibuti, Kenia, Seychellen, 47
EUBAM Rafah 1
EUAM Ukraine 24
OSZE SMM Ukraine 1028
Stand: 31. Dezember 2015
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
Im Berichtszeitraum (viertes Quartal 2015) sind Kabinettbeschlüsse für die VN
Missionen in Haiti (MINUSTAH) und in Somalia (UNSOM) hinzugekommen.
Bisher wurden jedoch noch keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in die
genannten Missionen sekundiert. Der Rekrutierungsprozess läuft derzeit noch.
Zielsetzung der Mission in Haiti (MINUSTAH) ist die Wiederherstellung der
staatlichen Ordnung im gesamten Land sowie die Unterstützung der
Reformierung des Sicherheitssektors, insbesondere der haitianischen Polizei. Bei der VN
Mission in Somalia (UNSOM) handelt es sich um eine spezielle politische
Mission mit der Zielsetzung in Somalia die Unterstützung des Friedens- und
Aussöhnungsprozesses voranzutreiben und dabei u. a. eine Reform des
Sicherheitssektors, Rechtsstaatlichkeit (einschließlich Polizei) umzusetzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 187502
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
Mission derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30. September 2016
UNMISS, Südsudan 31. Juli 2016
UNAMID, Sudan 30. Juni 2016
MINUSMA, Mali 30. Juni 2016
EUPOL AFG, Afghanistan 31. Dezember 2016
EUBAM MD/UA, Moldau/Ukraine 30. November 2016
EULEX, Kosovo 14. Juni 2016
EUPOL COPPS, Paläst. Gebiete 30. Juni 2016
EUMM, Georgien 14. Dezember 2016
EUCAP Nestor, Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen, 12. Dezember 2016
EUBAM Libyen 21. August 2016
EUAM Ukraine 1. Dezember 2016
OSZE SMM Ukraine 31. März 2016
Stand: 31. Dezember 2015
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und
finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale
Polizeiprojekten an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vierten Quartal 2015 beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt 44 Beamtinnen und Beamte, davon 18
Bund (BKA/BPOL) und 26 Länder, eingesetzt.
Projekt Saudi-Arabien:
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt 20 Beamtinnen und Beamte (BPOL)
eingesetzt.
Projekt Tunesien:
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Im vierten Quartal 2015 waren insgesamt kontinuierlich drei Beamtinnen und
Beamte (BPOL) eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben?
GPPT Afghanistan
Ort Verwendung (Polizeiberater) Anzahl
Kabul
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 20
Akademie 5
Flughafen 2
Fachbereich Verbindungswesen 5
Mazar-e Sharif
Flughafen 1
Civilian Police Advisor 3
Advisor Gender 1
Sicherheit/Administration/Stab (Polizeiberater) 7
Stand: 31. Dezember 2015
Saudi-Arabien
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
Riad Administration 4
Riad Trainingsexperten, Maritime Experten, zivile Lehrkräfte 2
Damman Trainingsexperten 2
Jeddah Trainingsexperten 3
Yanbu Trainingsexperten 2
Al Wajh Trainingsexperten 3
Al Gurayat Trainingsexperten 2
Tunesien
Ort Verwendung Anzahl
Tunis Projektleitung 1
Tunis Administration 2
Tunis Zivile lokale Beschäftigte 2
Tunis, Sfax, Monastir Kurzzeitexperten (4 Tage) 5
Tunis Kurzzeitexperten (4-5 Tage) 5
Qued Zerga Kurzzeitexperten (5 Tage) 6
Gardimare/ Jendouba Kurzzeitexperten (4 Tage) 4
Stand: 31. Dezember 2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 187502
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Deutsches Polizeiprojektteam (GPPT)
Die Gesamtstärke entspricht der deutschen Beteiligung.
Projekt Saudi Arabien
Am 31. Dezember 2015 waren fünf Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
im Projektbüro in Riad tätig.
Projekt Tunesien
Am 31. Dezember 2015 waren drei Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
und zwei lokale Beschäftigte im Projektbüro in Tunis tätig.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem in Bezug auf
Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits
bestehenden Einsätzen gegeben?
Auf die Antwort zu Frage 1d wird verwiesen.
Die Bundesregierung hat ferner im vierten Quartal 2015 eine Erhöhung der
DEU-Polizeikontingente bei der VN-Mission in Mali (MINUSMA) und im
Südsudan (UNMISS) von bisher bis zu zehn auf künftig bis zu 20 PVB beschlossen.
Darüber hinaus hat es keine relevanten Änderungen bei den bereits bestehenden
Einsätzen mit deutscher Beteiligung gegeben.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vierten Quartal 2015 involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse bezüglich sicherheitsrelevanter
Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten oder Zollbeamtinnen
oder Zollbeamte involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
EUBAM (Moldau)
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnieren
seit dem Jahr 2012; das letzte Treffen fand 2014 statt. Ein Einstieg in die Substanz
der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiterhin nicht
absehbar. Nach dem Sturz der Regierung Streleț durch ein Misstrauensvotum am
29. Oktober 2015 ist seit dem 20. Januar 2016 eine neue Regierung unter Pavel
Filip als Premierminister vereidigt worden. Im Zusammenhang mit der
veränderten Sicherheitslage in der Ukraine werden an der Grenze zur Ukraine weiterhin
darauf abgestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Bedrohungslage im
Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“ eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen, seit Anfang September 2015 herrscht jedoch weitgehend anhaltender
Waffenstillstand. Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. und 19. September 2014
konnte die Eskalationsspirale erstmals gestoppt werden. Die OSZE, der
Europarat, die Europäische Union (EU) und andere internationale Akteure engagieren
sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt
hat, müssen dazu auch die ukrainischen Sicherheitsstrukturen grundlegend
reformiert werden. Die in Aufbau befindliche, auf zwei Jahre mandatierte EUAM dient
dabei dem Ziel, die zivilen Sicherheitsstrukturen der Ukraine zu beraten und
dabei zu helfen, dass diese Strukturen möglichst rasch europäische, rechtstaatliche
Standards erreichen können. Die Aktivitäten der Mission werden sich zunächst
auf Kiew erstrecken, wo es keine Sicherheitsbedenken für den Einsatz deutscher
Experten gibt. Das Mandat der Mission überschneidet sich nicht mit den OSZE-
Aktivitäten vor Ort.
OSZE SMM Ukraine
Der zum 1. September 2015 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder
verletzt. Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Der deutsche
Bundespolizist wird im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt.
Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Die Sicherheit im Land wird seit Beginn der Resolute-Support-Mission der
NATO im Januar 2015 von den Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und
Sicherheitskräften (ANDSF) verantwortet.
Die in Teilen des Landes im Jahr 2015 zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und
Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige, deutsche und
verbündete Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen oder
Hilfsorganisationen, da diese die erklärten Hauptziele der Militanz darstellen.
Die afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defense and Security
Forces- ANDSF) kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen
Zentren und wichtigen Verkehrswege und damit etwa zwei Drittel der afghanischen
Bevölkerung; den regierungsfeindlichen Kräften (RFK), vornehmlich den
Taliban, ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen
ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume auszubauen.
Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine
Verstetigung der Professionalität der Afghanischen Sicherheitskräfte ANDSF,
die nun im Einsatz auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im
Sicherheitsbereich bewältigen müssen.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist nach dem Tod von König Abdallah im
Jahr 2015 stabil geblieben. Der bisherige Kronprinz Salman wurde wie erwartet
unmittelbar neuer König. Er hat seine Machtposition weiter gefestigt. Der
bisherige Kronprinz Muqrin Bin Abdelaziz trat in dem Zusammenhang zurück.
Die Sicherheitslage verschlechtert sich allerdings: Der sogenannte „Islamische
Staat“ (IS) und Al Qaida haben wiederholt zu Anschlägen gegen staatliche Ein-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 187502
richtungen, Nicht-Muslime und Angehörige der schiitischen Minderheit
aufgerufen. Zum Anschlag auf eine schiitische Moschee in Sihat/Ostprovinz am 16.
Oktober 2015 mit sechs Toten sowie zu einem Selbstmordattentat auf eine Moschee
in Najran am 26. Oktober 2015 mit drei Todesopfern bekannte sich wiederum der
„IS“. Zum Anschlag auf eine schiitische Moschee in Sihat/Ostprovinz am 16.
Oktober 2015 mit sechs Toten sowie zu einem Selbstmordattentat auf eine Moschee
in Najran am 26. Oktober 2015 mit drei Todesopfern bekannte sich wiederum der
IS. Am 29. Januar 2015 wurde erneut ein Selbstmordattentat auf eine schiitische
Moschee in der östlichen Provinz Ichsa verübt. Seit Ende März 2015 fliegt Saudi-
Arabien im Rahmen einer internationalen Koalition zur Unterstützung der
jemenitischen Regierung gegen Rebellen Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben
sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft. Es ist dort
wiederholt zu Kampfhandlungen zwischen saudischen Einheiten und Huthi-
Kräften und Raketenbeschuss auf der saudischen Seite gekommen.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil. Seit
September 2015 blockiert jedoch die Opposition die Arbeit des kosovarischen
Parlaments u. a. durch den Einsatz von Tränengas im Parlament und ruft zu von Gewalt
begleiteten Großdemonstrationen auf. Die letzte Demonstration fand am 9. Januar
2016 statt, der kosovarischen Polizei gelang es ohne Mitwirkung der
internationalen Präsenzen, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Die Opposition fordert
von der Regierung die Rücknahme der Ende August im Politischen Dialog
zwischen Serbien und Kosovo erzielten Vereinbarungen zur Gründung eines
Verbands mehrheitlich kosovo-serbischer Gemeinde sowie eines im August 2015
geschlossenen Grenzabkommens mit Montenegro bzw. Rücktritt und Neuwahlen.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003 deutliche
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage hatte sich nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabilisiert. Aktuelle
Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die Unterstützung der
humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der Justiz- und
Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte und der Schutz
des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat läuft gemäß
Resolution 2239 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bis zum 30.
September 2016.
Am 9. Mai 2015 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Liberia nach
Ablauf einer 42-tägigen Frist ohne neue Ebola-Fälle offiziell Ebola-frei. Im Juni
und im November 2015 kam es jedoch zu jeweils örtlich (Großraum Monrovia)
und bezüglich der Zahl der Infizierten eng begrenzten Wiederausbrüchen. Nach
42 Tagen ohne neue Ebola-Fälle erklärte die WHO Liberia am 14. Januar 2016
erneut Ebola-frei.
Mit Sicherheitsratsresolution 2239 (2015) wurde das Zieldatum vom 30. Juni
2016 für die Übergabe der gesamten Sicherheitsverantwortung an die
liberianische Regierung erneut bekräftigt und das Mandat der Mission bis zum 30.
September 2016 verlängert. Bis dahin ist ein weiterer Abbau der UNMIL auf 1 240
Soldaten und 606 Polizisten vorgesehen.
UNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen sollte.
Mitte Dezember 2013 kam es in Südsudan zu schweren kämpferischen
Auseinandersetzungen infolge eines bereits länger schwelenden Machtkampfes zwischen
Präsident Salva Kiir und dem ehemaligen Vize-Präsidenten Riek Machar.
Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg haben die Konfliktparteien im August 2015
ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development
(IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. Während des
Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in Südsudan deutlich verschärft.
Derzeit sind ca. 4,6 Mio. Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, ca.
2,2 Mio. wurden innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten vertrieben. Knapp
200 000 Binnenflüchtlinge sind allein in Einrichtungen von UNMISS geflüchtet.
Das Mandat der Mission wurde zuletzt durch den VN-Sicherheitsrat mit
Resolution 2252 (2015) bis zum 31. Juli 2016 verlängert. Die derzeitigen Prioritäten des
Mandats liegen auf: (1) Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere der
Bevölkerung in den Flüchtlingslagern, (2) Sicherstellung der humanitären Hilfe, (3)
Beobachtung der Menschenrechtslage, (4) Unterstützung des
Waffenstillstandsüberwachungsmechanismus der Regionalorganisation IGAD und (5) Unterstützung
der Umsetzung des Friedensabkommens (durch Resolution 2252 mit zusätzlichen
konkreten Aufgaben unterlegt).
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und instabil. Bewaffnete
Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellengruppen, Milizen und ethnischen
Gruppen sowie die hohe Kriminalität belasten die prekäre humanitäre Lage der
Zivilbevölkerung in Darfur zusätzlich. Hinzu kommen Konflikte um Ressourcen
wie Bodenschätze sowie der Zugang zu Wasser und Weideland.
Das unter katarischer Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten
Friedensabkommens für Darfur zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem
Zusammenschluss von Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM)
wird weiterhin umgesetzt. Seit Januar 2016 gibt es wieder Friedensverhandlungen
zwischen den verbliebenen Darfur-Rebellen und der sudanesischen Regierung.
Der im Januar 2014 von Präsident Bashir verkündete nationale Dialog, in den
neben der politischen auch die bewaffnete Opposition miteinbezogen werden
sollte, mit dem Ziel, die Konflikte im Sudan zu befrieden und den Weg für ein
offeneres politisches System zu ebnen, erlitt durch die im April 2015
durchgeführten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen einen Rückschritt. Die Wahlen
wurden von einem Teil der Opposition boykottiert und international nicht
anerkannt. Präsident Bashir gewann die Wahlen mit rd. 95 Prozent, die
Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei etwa 42 Prozent. Präsident und neue
Regierung wurden Anfang Juni 2015 vereidigt. Die sudanesische Regierung
eröffnete am 10. Oktober 2015 offiziell den nationalen Dialog und betonte dabei die
weiter bestehende Offenheit dieses Prozesses. Es besteht auch grundsätzlich
Dialogbereitschaft bei denjenigen Oppositionsteilen, die noch nicht beteiligt sind.
Klärungsbedarf besteht dagegen weiterhin bei Dialogformaten, die die
umfassende Teilnahme aller politischen Kräfte im Sudan am nationalen Dialog
erlauben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 187502
Mit dem Start des Nationalen Dialogs verkündete die Regierung einen
Waffenstillstand für ganz Sudan, zunächst für zwei Monate, der nach Ablauf um weitere
sechs Monate verlängert wurde.
Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2015 mit Resolution 2228 (2015) das UN-
AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2016 verlängert.
Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs
bleiben die Kernaufgaben der Mission. Im Februar 2015 fand ein erstes
Koordinierungs-Treffen zwischen VN, der AU und SDN Regierungsvertretern statt, auf
denen u. a. die Richtlinien für die Ausarbeitung des konkreten Abzugsplans
festgelegt wurden. Diese trilateralen Gespräche sind gegenwärtig ausgesetzt.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten hat sich im
Berichtszeitraum verschärft. Es ist zu zahlreichen, zum Teil tödlichen Messerangriffen auf
israelische Zivilisten sowie zu Zusammenstößen zwischen Palästinensern und
israelischen Sicherheitskräften gekommen, bei denen Palästinenser umkamen. Im
Berichtszeitraum wurden in Israel und den Palästinensischen Gebieten knapp 150
Palästinenser (darunter 28 Minderjährige, eine Schwangere), 23 Israelis, ein US-
Staatsangehöriger und ein Eritreer getötet; tausende Palästinenser durch scharfe
Munition oder Gummigeschosse und über 250 Israelis verletzt. Die Angriffe
reihen sich ein in die Ausschreitungen, die Mitte September 2015 auf und um dem
Tempelberg/Haram al-Sharif begannen und sich auf das Westjordanland und
Israel verlagert haben.
Die seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der
Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Während an israelischen Übergängen
die Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern aus Gaza in einigen Fällen
ausgeweitet wurde, bleibt der Grenzübergang Rafah nach Ägypten grundsätzlich
geschlossen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission. Die Auswirkungen der israelischen Präsenz sowie
fortbestehende Spannungen zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag.
Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen
zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen
Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die
Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Die Lage in Georgien ist unverändert ruhig, in den georgischen Regionen Süd-
Ossetien und Abchasien sowie entlang der Verwaltungsgrenzen zu beiden
Gebieten jedoch nicht stabil. Das Gefährdungsrisiko wird vom Europäischen
Auswärtigen Dienst nach wie vor generell als „niedrig“ eingestuft, in und entlang der
oben genannten Gebiete als „mittel“. Russische Grenztruppen setzen den Ausbau
von Grenzanlagen zur Reduzierung und besseren Kontrolle des Personen- und
Warenverkehrs an diesen Linien fort. Nach wie vor kommt es zu vereinzelten
Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien, vor
allem wenn Zivilpersonen die Verwaltungsgrenze queren. In manchen Fällen
werden Zivilisten kurzzeitig festgenommen. Am 23. Dezember 2015 ist der
bisherige georgische Premierminister Irakli Gharibashvili von seinem Amt
zurückgetreten und am 29. Dezember 2015 durch den bisherigen Außenminister Giorgi
Kvirikashvili ersetzt worden.
EUCAP Nestor (Somalia, Dschibuti, Tansania, Seychellen)
Die politische Lage in Dschibuti, Tansania und auf den Seychellen ist unverändert
grundsätzlich stabil, wenn es auch in Tansania in der Folge der annullierten
Regionalwahlen in der autonomen Teilrepublik Sansibar Spannungen gibt. Das
Gefährdungsrisiko in Dschibuti wird als mittel eingeschätzt, da die Gefahr von
Anschlägen der al Shabaab fortbesteht. Die Verlagerung von EUCAP Nestor hin ins
Kernland der Mission, nach Somalia ist beschlossen – und damit auch der
Rückzug aus Tansania und den Seychellen, sowie dem starken Abbau in Dschibuti.
Die politische Lage in Somalia hat sich verbessert und der Staatsaufbau schreitet
voran. Die bisherige starke Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft
ist auf absehbare Zeit aber noch nötig. Al Shabaab wurde durch die Offensiven
von AMISOM und der somalischen Armee sowie der US-Drohnenschläge gegen
ihre Führung in die Defensive gedrängt und vom Indischen Ozean abgeschnitten.
Die Chancen für eine dauerhafte Stabilisierung stehen deshalb trotz spektakulärer
Anschläge und Überfälle auf AMISOM-Einheiten so gut wie seit 1991 nicht.
Dafür muss in den befreiten Gebieten aber schnell für Sicherheit und ausreichende
Nahrungsmittelversorgung gesorgt werden.
Das militärische Zurückdrängen al Shabaabs führt zu einer stärkeren Verlagerung
hin zu asymmetrischen Aktionen und somit zu keiner Verbesserung der
schlechten Sicherheitslage insb. in Zentral- und Südsomalia und damit auch in
Mogadischu. Al Shabaab bleibt zu Anschlägen gegen Einrichtungen der somalischen
Streit- und Sicherheitskräfte und vor allem zivile Ziele in der Lage. Darüber
hinaus fanden auch Angriffe gegen AMISOM statt, die belegten, dass al Shabaab
trotz der empfindlichen Niederlagen zu Jahresbeginn noch immer in der Lage ist,
auch komplexe Angriffe gegen militärische Gegner zu führen.
MINUSMA (Mali)
Das Mandat der VN-Mission MINUSMA wurde am 26. Juni 2015 durch
Resolution 2227 (2015) bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Eine Erweiterung des
deutschen Beitrags ist nach der Befassung des Bundestages ab Februar 2016 geplant.
Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015 wurde der innermalische Friedensvertrag von der
Regierung und den an den Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen
unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll nach der Auffassung der internationalen
Vermittler unter Führung von Algerien einen Schlussstrich unter die Rebellion im
Norden Malis ziehen, die im Jahr 2011 begonnen hatte. Nicht einbezogen waren
in die Verhandlungen die terroristisch-islamistischen Gruppierungen wie AQIM
oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als autochthone, malische Gruppe
einstufbare islamistisch-terroristische Ansar Eddine. Der Friedensvertrag sieht
weitreichende Änderungen in der Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung
und Abgabe von Haushaltsmitteln an die Regionen und Gemeinden, Schaffung
neuer Regionen).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 187502
Die Sicherheitslage im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das
malische Militär sowie die französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv
gegen islamistische-terroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie
vor asymmetrische Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie
gegen die Zivilbevölkerung durch.
Im Jahr 2015 war eine Ausweitung der terroristischen Aktivitäten auf den Süden
Malis festzustellen. Am 20. November 2015 wurde in Bamako ein Hotel
angegriffen, in dem hauptsächlich internationale Gäste verkehrten. 21 Menschen
(darunter 13 Gäste) wurden getötet.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
dritten Quartal 2015.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen bzw. Beamten
angeben)?
Das BKA hat aktuell 65 Verbindungsbeamte an 52 Standorten in 50 Staaten ins
Ausland entsendet.
(Stand: 31. Dezember 2015)
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Österreich Wien 1
Albanien Tirana 1 Pakistan Islamabad 1
Algerien Algier 1 Panama Panama-City 1
Argentinien Buenos Aires 1 Nigeria Lagos 1
Brasilien Brasilia 1 Peru Lima 1
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Warschau 2
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 2 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Russische
Föderation
Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Indonesien Jakarta 1 Thailand Bangkok 2
Italien Rom 2 Tunesien Tunis 1
Jordanien Amman 1 Tschechische
Republik
Prag 1
Kasachstan Astana 1 Türkei Istanbul 1
Kenia Nairobi 2 Türkei Ankara 1
Kolumbien Bogotá 2 Ukraine Kiew 1
Kosovo Pristina 1 USA Washington 2
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Kroatien Zagreb 1 Usbekistan Taschkent 1
Lettland Riga 1 Venezuela Caracas 1
Libanon Beirut 1 Vereinigte
Arabische Emirate
Abu Dhabi 1
Marokko Rabat 1
Mexiko Mexiko-City 1
Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/ Niederlande) sind aktuell
fünf Verbindungsbeamte des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je ein
Verbindungsbeamter der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-
Holstein, der Landespolizei Hessen sowie zwei Vertreter der Landespolizei
Nordrhein-Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind.
Ergänzend ist derzeit ein Verbindungsbeamter des BKA zur Joint Cybercrime
Taskforce (J-CAT) bei Europol entsandt.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 47 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 30 Standorten in 23 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht
im Einsatz:
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Äthiopien Addis Abeba 1
Algerien Algier 1
China Hongkong 1
China Kanton / Guangzhou 2
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 3
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 3
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 2
Pakistan Islamabad 1
Russland Moskau 3
Russland Sankt Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 187502
Land Einsatzort Anzahl
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 3
Ukraine Kiew 1
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 20 Sicherheitsberater (ehemals
Sicherheitsbeamte) der Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim
Schutz deutscher Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im
Einsatz:
Land / Ort Anzahl Land / Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Istanbul 1
Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2
Stand: 31. Dezember 2015
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 258 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte
(inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein
(ehemals Hausordnungs- und Objektschutzdienst):
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Äthopien Addis Abeba Kambodscha Phnom Penh Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische Republik Prag
Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis
Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei
Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA
Washington
(VN)
New York
(GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking
Hongkong
Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan Islamabad
Karachi
Indonesien Jakarta Palästinensische Gebiete Ramallah
Irak Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland
Moskau
Kaliningrad
St.
Petersburg
Stand: 31. Dezember 2015
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 31. Dezember 2015 waren 20 Grenzpolizeiliche
Verbindungsbeamte der Bundespolizei im Ausland gemäß nachfolgender Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 1 Albanien 1
Marokko 1 Serbien 1
Tunesien 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Ukraine 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 China 1
Litauen 1 Indien 1
Stand: 31. Dezember 2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 187502
Zusätzlich haben grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden 11 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Albanien,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und Einsatzort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben,
ob sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei
gestellt werden)?
In Fragen der Grenzsicherheit waren im vierten Quartal 2015 91 PVB* der
Bundespolizei, zehn Beamte der Polizeien der Länder und zwei Beamte der
Bundeszollverwaltung, welche zur Bundespolizei abgeordnet waren, demnach insgesamt
103 Beamte als Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte
Ausland – GUA) bzw. Berater eingesetzt.
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland Flughafenhafen Heraklion 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 2 Bilateral
Italien Flughafen Mailand 1 Bilateral
Italien Flughafen Bergamo 1 Bilateral
Italien Seehafen Bar 1 Bilateral
Slowenien Grenze zu Kroatien 11 Bilateral
Albanien Grenzübergänge Kakavia und Kapshtice 12 Bilateral
Serbien Serbisch - Mazedonische Grenze (Vranje) 10 Bilateral
* Die Differenz zur tabellarischen Auflistung basiert auf Kontingentwechseln.
e) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen
an den sog. ILO-Netzwerken (International Liasion Officer) gemäß Verordnung
(EG) Nr. 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-
Herzegowina, Moldau, Albanien, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tunesien und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vierten Quartal 2015 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 1
Pooled Resources 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Im vierten Quartal 2015 wurden der europäischen Grenzagentur FRONTEX
folgende Einsatzmittel aus dem technischen Zentralregister FRONTEX „Technical
Equipment Pool“ mit Personal zur Verfügung gestellt:
drei Streifenfahrzeuge der BPOL mit sechs PVB im Rahmen der
Einsatzmaßnahme „Western Balkan“ an der ungarisch – serbischen
Schengenaußengrenze. Die PVB erfüllten das Profil „Border Surveillance Officer“,
eine Wärmebildkamera mit zwei PVB im Rahmen der Einsatzmaßnahme
EPN Poseidon Sea auf der griechischen Insel Lesbos. Die PVB erfüllten das
Profil „Border Surveillance Officers“,
ein Herzschlagdetektor mit drei PVB im Rahmen einer RABIT Übung in
Kipi/Griechenland. Die PVB erfüllen das Profil „Border Surveillance
Officers“.
d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, welche ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Es wurden keine Polizeivollzugsbeamten zum Screening eingesetzt.
e) als Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 3
FRONTEX Joint Operation Poseidon Sea 42 (Höchststand am 23.12.2015)
FRONTEX Joint Operation Western Balkans 6
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 187502
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
1 15.10.2015 Kosovo Österreich 20
2 20.10.2015 Georgien Schweiz, Bulgarien 1
3 27.10.2015 Kosovo Finnland, Schweden, Ungarn 31
4 11.11.2015 Georgien,
Armenien
Österreich, Italien, Island,
Spanien, Schweiz, Schweden
17
5 18.11.2015 Kosovo Österreich, Island 23
6 25.11.2015 Serbien Belgien, Niederlande 1
7 26.11.2015 Kosovo Finnland, Ungarn, Frankreich 31
8 26.11.2015 Albanien Schweden 16
9 10.12.2015 Mazedonien Island 29
10 10.12.2015 Albanien Island, Schweden 18
11 10.12.2015 Georgien,
Armenien
Österreich, Schweden 6
12 15.12.2015 Kosovo (aufgrund der
Wetterlage abgebrochen)
Österreich, Ungarn 25
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil
der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben)
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
Land Ort Anzahl Tätigkeit
Ungarn Grenzübergang Röszke 2 First Line Officer
Ungarn Grenzübergang Tompa 1 First Line Officer
Griechenland Grenzübergang Kipi 1 First Line Officer
Kroatien Grenzübergang Bajakovo 2 First Line Officer
Bulgarien Grenzübergang Kapitan Andreevo 1 First Line Officer
Rumänien Flughafen Bukarest 1 2nd Line Airport Officer
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland
beratend mit.
Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. Im
Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015 sind insgesamt 336
Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw.
zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 319 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
84 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung
unerlaubter Einreise,
17 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch,
38 Fälle Kfz-Kriminalität,
neun Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland),
sechs Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Geldwäsche,
14 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt,
vier Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat,
drei Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme,
19 Fälle Verdacht Asylantragstellung/ angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung,
75 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer,
50 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in DEU
registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze).
Zusätzlich wurden 17 Erkenntnisanfragen bearbeitet.
8. Welche Gerätschaften sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten
deutscher Polizeibehörden bzw. sonstiger Behörden oder staatlicher
Einrichtungen im vierten Quartal 2015 dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur
Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte
nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung
angeben)?
Die Bundespolizei stellte der Agentur im Technical Equipment Pool folgende
Einsatzmittel zu Verfügung:
ein mobiler Herzschlagdetektor
drei Einsatzhubschrauber
ein Einsatzschiff
zehn Wärmebildkameras
zwei Einsatzfahrzeuge.
Davon wurden die in der Antwort zu Frage 7c aufgelisteten Einsatzmittel im
vierten Quartal 2015 verwendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 187502
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vierten Quartal 2015 teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei führt täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage
bilateraler Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu
den Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Österreich,
Ungarn, Italien, Polen und Tschechien Einsätze durch. Darüber hinaus werden
auf festgelegten Eisenbahnstrecken z. B. der Bahnstrecke Kaiserslautern – Paris
gemeinsame Streifen durchgeführt.
In Litauen wurde am 20. Oktober 2015 ein Einsatz im Rahmen der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe (GEG) „Sonnenuntergang“ in Zusammenarbeit mit dem
Polizeidistrikt Panevėžys' durch Beamte der Bundespolizeidirektion Hannover
durchgeführt.
Im Zeitraum vom 28. September 2015 bis 17. November 2015 fanden drei
Schulungsveranstaltungen unter Beteiligung von Kräften der
Bundesbereitschaftspolizeien in Versailles Satory, Bretagne, sowie in Saint Astier /Frankreich statt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf
die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die
Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Im Falle des Einsatzes der GEG
im Ermittlungsverfahren „Sonnenuntergang“ der Bundespolizeidirektion
Hannover auf Grundlage einer Joint Investigation war die Zielsetzung die Vollstreckung
von Haftbefehlen. Bei den Veranstaltungen der Bundesbereitschaftspolizei in
Frankreich handelte es sich um Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige der
Bundesbereitschaftspolizei.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)?
Die gemeinsamen Maßnahmen der Bundespolizei mit den Nachbarstaaten setzten
sich wie folgt zusammen:
Schweiz: 132 bilaterale Streifen,
Frankreich: 109 bilaterale Streifen und zwei trilaterale (DEU-FRA-CHZ)
Streifen,
Dänemark: 10 bilaterale Streifen unter Teilnahme Landespolizei Schleswig-
Holstein,
Niederlande: 396 bilaterale Streifen,
Österreich: 105 bilaterale Streifen,
Polen: 359 bilaterale Streifen,
Tschechien: 153 bilaterale Streifen,
Italien: 45 trilaterale Streifen (DEU-AUT-ITA),
Ungarn: 20 trilaterale Streifen (DEU-AUT-UNG).
Mit Belgien und Luxemburg erfolgten keine gemeinsamen Maßnahmen. Die
bilateralen und trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der
Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen.
Für den Einsatz der gemeinsamen Ermittlungsgruppe Sonnenuntergang der
Bundespolizeidirektion Hannover waren zwei Beamte der Bundespolizei im Einsatz.
An den Schulungstagen und Erfahrungsaustauschen der
Bundesbereitschaftspolizeidirektion waren insgesamt 13 Beamte im Einsatz.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender
Polizeiabkommen, -verträge oder bestehender Zusammenarbeitskonzeptionen
durchgeführt.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Zu Anwendung unmittelbaren Zwanges im Rahmen der gemeinsamen Streifen
mit Nachbarstaaten erfolgt keine statistische Erfassung.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei führten bei
gemeinsamen Streifen und sonstigen Einsätzen die ihnen dienstlich zugewiesenen
Einsatzmittel mit sich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Dienstwaffe
(Pistole), Einsatzstock, Pfefferspray, Handfesseln, Taschenlampe und eine
persönliche Schutzweste. Die erforderlichen Dienstfahrzeuge werden im Wechsel
gestellt.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vierten Quartal 2015
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
Die Fragen 10 und 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Bundeskriminalamt
Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen
Aufbauhilfe können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden (Stand: 31.
Dezember 2015).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 187502
Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu
ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet. Eine Ausnahme bilden
Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen Arbeitsweisen und
Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/oder einer Landespolizei
vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden.
In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen
der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner naturgemäß entsprechend
der unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden;
darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche
Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten
Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage.
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation/
Abrechnung
Afrikanische
Union
Lehrgang Operative Analyse
Durchgeführt
08.12.2015 16.12.2015
0610
68707
1.006,15 €
Ägypten
Arbeitsbesuch
Teilnahme am
Sprengstoffsymposium
Durchgeführt
30.11.2015 03.12.2015
0624
68701
2.190,00 €
Ägypten Lehrgang
Ermittlungen und
Verhandlungen in Fällen
von
Geiselnahmen und
Entführungen
Durchgeführt
07.11.2015 13.11.2015
0610
68707
1.438,94 €
Albanien Lehrgang
Rauschgiftbekämpfung
Durchgeführt
10.11.2015 12.11.2015
0624
68701
1.048,78 €
Albanien Lehrgang Operative Analyse
Durchgeführt
27.10.2015 04.11.2015
0624
68701
530,29 €
Algerien
Arbeitsbesuch
Organisationsberatung
Personenschutz
Durchgeführt
19.10.2015 21.10.2015
0610
68707
6.642,85 €
Algerien
Arbeitsbesuch
Organisationsberatung
OK-Bekämpfung
Durchgeführt
09.11.2015 12.11.2015
0610
68707
9.220,78 €
Algerien,
Marokko,
Mauretanien,
Tunesien
Multi-
nationaler
Lehrgang
Tatortarbeit nach
Brand- und
Sprengstoffdelikten
Durchgeführt
02.11.2015 13.11.2015
0610
68707
21.900,07 €
Belize,
El Salvador
Guatemala,
Honduras,
Mexiko,
Nicaragua,
Multinationaler
Lehrgang
Tatortarbeit
Durchgeführt
05.11.2015 11.11.2015
0610
68707
21.271,75 €
China
Arbeitsbesuch
Terrorismusbekämpfung
Durchgeführt
12.10.2015 13.10.2015
0624
68701
2.017,08 €
Dominikanische Republik
Arbeitsbesuch
Vorstellung Aufbau
polizeiliche
Ausbildung in Deutschland
Durchgeführt
09.11.2015 13.11.2015
0624
68701
4.035,85 €
Dominikanische Republik
Arbeitsbesuch
Verhalten bei
Notrufen
Durchgeführt
02.11.2015 06.11.2015
0624
68701
8.580,84 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation/
Abrechnung
Dominikanische Republik
Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -
methoden
Durchgeführt
05.10.2015 09.10.2015
0624
68701
2.133,05 €
Bolivien,
Costa Rica,
Dominikanische
Republik,
Haiti
Kolumbien,
Mexiko,
Panama,
Multi-
nationaler
Lehrgang
Ermittlungen und
Verhandlungen in Fällen
von Geiselnahmen
und
Entführungen
Durchgeführt
16.11.2015 27.11.2015
0624
68701
30.858,68 €
Dominikanische
Republik,
Haiti
Multi-
nationaler
Lehrgang
Beweissicherung im
Rauschgiftverfahren
Durchgeführt
09.10.2015 30.10.2015
0624
68701
19.805,59 €
Kap Verde Lehrgang
Rauschgiftbekämpfung
Durchgeführt
19.10.2015 23.10.2015
0624
68701
6.663,65 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Einsatz
Langzeitberater im OAF II-Projekt
Durchgeführt
05.10.2015 05.12.2015
0501
68734
24.846,06 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Teilnahme am
Workshop „Investigation
and prosecution of
terrorism cases in
Africa“
Durchgeführt
26.10.2015 28.10.2015
0624
68701
4.000,00 €
Kenia
Arbeitsbesuch
Ausarbeitung
Standard Operating
Procedures am Beispiel
"Cybercrime"
Durchgeführt
09.11.2015 13.11.2015
0610
68707
5.076,66 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multi-
nationaler
Lehrgang
Todesermittlungen
Durchgeführt
09.11.2015 20.11.2015
0610
68707
44.628,27 €
Kosovo Lehrgang Cybercrime
Durchgeführt
19.11.2015 21.11.2015
0624
68701
1.000,00 €
Kosovo
Arbeitsbesuch
Korruptionsbekämpfung
Durchgeführt
19.10.2015 22.10.2015 OSZE 0,00 €
Libanon Lehrgang Personenschutz
Durchgeführt
19.10.2015 30.10.2015
0624
68701
6.876,08 €
Marokko Lehrgang
Einsatz Verdeckte
Ermittler /
Vertrauenspersonen
Durchgeführt
26.10.2015 30.10.2015
0610
68707
9.767,05 €
Marokko
Arbeitsbesuch
Rauschgiftbekämpfung
Durchgeführt
06.10.2015 08.10.0215
0610
68707
1.530,78 €
Marokko
Arbeitsbesuch
Teilnahme am
Sprengstoffsymposium
Durchgeführt
30.11.2015 04.12.2015
0610
68707
2.345,94 €
Marokko Lehrgang
Katastrophenopferidentifizierung
Durchgeführt
09.11.2015 13.11.2015
0610
68707
16.050,18 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 187502
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation/
Abrechnung
Marokko
Arbeitsbesuch
Fachgespräche
polizeiliche
Aufbauhilfe
Durchgeführt
15.12.2015 15.12.2015 IRZ 0,00 €
Mazedonien Lehrgang Cybercrime
Durchgeführt
16.11.2015 18.11.2015
0624
68701
1.000,00 €
Mazedonien
Arbeitsbesuch
Firearms
examinations
Durchgeführt
19.10.2015 23.10.2015 EU 0,00 €
Mazedonien
Arbeitsbesuch
Implementation of the
automated analysis of
GSR (criminal
technics)
Durchgeführt
16.11.2015 20.11.2015 EU 0,00 €
Montenegro Lehrgang
Zusammenarbeit von
Polizei und
Staatsanwaltschaft
Durchgeführt
21.10.2015
15.11.2015
23.10.2015
17.11.2015
EU 0,00 €
Montenegro Lehrgang Finanzermittlungen
Durchgeführt
02.11.2015 06.11.2015 EU 0,00 €
Montenegro Lehrgang Dokumentenprüfung
Durchgeführt
16.11.2015 20.11.2015 EU 0,00 €
Montenegro
Arbeitsbesuch
Dokumentenprüfung
Praxis I
Durchgeführt
12.10.2015 16.10.2015 EU 0,00 €
Montenegro
Arbeitsbesuch
Dokumentenprüfung
Praxis II
Durchgeführt
30.11.2015 04.12.2015 EU 0,00 €
Montenegro
Arbeitsbesuch
TAIEX Expert
Mission on drafting of the
analysis on
recruitment, continuous
training
and
professional
development
of police officers
Durchgeführt
12.10.2015 14.10.2015 EU 0,00 €
Nigeria Lehrgang
Rauschgiftbekämpfung
Durchgeführt
05.10.2015 07.10.2015
0610
68707
14.554,86 €
Nigeria Lehrgang Operative Analyse
Durchgeführt
17.11.2015 25.11.2015
0624
68701
107,91 €
Peru Lehrgang
Beweissicherung im
Rauschgiftverfahren
Durchgeführt
16.11.2015 27.11.2015 EU 0,00 €
Peru
Arbeitsbesuch
Rauschgiftbekämpfung
Durchgeführt
10.10.2015 16.10.2015 EU 0,00 €
Palästinensische Gebiete
Arbeitsbesuch
Tatortarbeit
Durchgeführt
16.12.2015 22.12.2015
0624
68701
703,11 €
Palästinensische Gebiete
Lehrgang Tatortarbeit
Durchgeführt
05.12.2015 16.12.2015
0624
68701
2.684,22 €
Tansania
Arbeitsbesuch
Überarbeitung und
Anpassung der
Lehrpläne
Durchgeführt
23.11.2015 05.12.2015
0501
68734
21.404,22 €
Tansania
Arbeitsbesuch
Unterstützung beim
Aufbau einer
Dienststelle zur Bekämpfung
des Terrorismus
Durchgeführt
23.11.2015 27.11.2015
0610
68707
5.426,34 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation/
Abrechnung
Tunesien
Arbeitsbesuch
Fachgespräche auf
Leitungsebene
Durchgeführt
19.10.2015 23.10.2015
0624
68701
1.257,01 €
Tunesien Lehrgang Personenschutz
Durchgeführt
16.11.2015 27.11.2015
0610
68707
0624
68701
15.649,39 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Sprengstoffdetektion
Durchgeführt
16.11.2015 20.11.2015
0501
68721
11.616,77 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Sprengstoff-
Basisausbildung
Durchgeführt
05.10.2015 10.10.2015
0501
68721
1.275,03 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Bekämpfung
Phänomene Organisierte
Kriminalität und
Menschenhandel
Durchgeführt
10.11.2015 13.11.2015
0501
68721
3.755,65 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Terrorismusbekämpfung
Durchgeführt
24.11.2015 27.11.2015
0501
68721
4.044,25 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Teilnahme am
Sprengstoffsymposium
Durchgeführt
30.11.2015 04.12.2015
0501
68721
2.188,46 €
Tunesien
Arbeitsbesuch
Verkehrs- und
Personenkontrolle
Durchgeführt
04.10.2015 09.10.2015
0501
68721
15.654,38 €
Türkei
Arbeitsbesuch
Cybercrime
Durchgeführt
16.11.2015 16.11.2015
Selbstzahler
0,00 €
Uganda
Arbeitsbesuch
Schulprojekt
Lehrplananpassung
Durchgeführt
24.09.2015 04.10.2015
0501
68734
14.774,03
Ukraine
Arbeitsbesuch
Cybercrime
Durchgeführt
02.11.2015 13.11.2015
0610
68707
153,80 €
Ukraine
Arbeitsbesuch
Cybercrime
Durchgeführt
23.11.2015 04.12.2015
0624
68701
965,70 €
Ukraine Lehrgang
Sprachausbildung
Deutsch für
Beamte der
Sicherheitsbehörden
In
Umsetzung
02.12.2015 31.03.2016
0610
68707
8.000,00 €
Vereinigte
Arabische
Emirate
Arbeitsbesuch
Kriminaltechnik
Durchgeführt
16.11.2015 20.11.2015
0624
68701
204,50 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer an der
Stipendiatenausbildung des BKA im vierten Quartal 2015 aufgeführt. An die im vierten Quartal
2015 stattfindende Sprachausbildung schließt sich beginnend mit dem 4.
Januar 2016 das Basismodul der Stipendiatenausbildung an (siehe Antwort zu
Frage 11).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 187502
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Ägypten
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Algerien
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Kenia
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Kolumbien
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Kosovo
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Marokko
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Mexiko
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Montenegro
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Nigeria
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Palästinensische Gebiete
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Philippinen
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Serbien
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Taiwan
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Tansania
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Tunesien
Vorbereitungsmodul Stipendiaten
Deutschland
Durchgeführt
01.07.2015 31.12.2015 0624 68701 22.000,00 €
Darüber hinaus fand im vierten Quartal 2015 ein zweiwöchiges Aufbaumodul für
ehemalige Teilnehmer des Stipendiatenprogramms statt:
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzie-rung
Kalkulation/
Abrechnung
Dominikanische
Republik
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0624 68701 1.512,39 €
Dominikanische
Republik
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0624 68701 1.512,39 €
Ägypten
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 990,57 €
Marokko
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 859,34 €
Marokko
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 865,11 €
Ukraine
Aufbaumodul
Stipendiaten
Deutschland Durchgeführt 12.10.2015 23.10.2015 0610 68707 677,80 €
EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe)
Aus der Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und der
Zeitraum über den die Maßnahmen laufen, hervor.
Die Maßnahmen finden wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt.
Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung.
Die Anzahl an deutschen Polizeibeamten und -beamtinnen liegt, je nach
Maßnahme, zwischen zwei bis zehn Beamtinnen und Beamte.
Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-KOM GD Home getragen – der
restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202) Bezeichnung
ISEC 2011 GD
Home A4
ca. 26.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection and
identification of organic gunshot residues (OGSR) based on
liquid chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for routine
casework
01.01.2013 – 31.07.2016
ISEC 2011 GD
Home A4
ca. 12.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002506
Research Network on Organised Crime 2013-2016
01.01.2013 – 31.12.2015
ISEC 2011 GD
Home A4
ca. 5.000,00 € HOME/2011/ISEC/AG/4000002489
Development, Preparation and Performance of an ENFSI
International Proficiency Test on Shot Range Estimation
01.01.2013 – 30.06.2016
ISEC 2012 GD
Home A4
ca. 3.200,00 € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC-Scope and manifestations in selected EU-member
states
01.04.2014 – 31.03.2016
ISEC 2012 GD
Home A4
ca. 37.000,00 € HOME/2012/ISEC/AG/4000004330
Strengthening fight against Mobile Organised Crime Groups
(MOCG) from the Baltic Sea Region
01.01.2014 – 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca 46.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005033
European Expert Network on Terrorism Issues (EENeT)
01.06.2014 - 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 23.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014 - 01.06.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 35.000,00 € HOME/2013/ISEC/AG/THB/4000005819
Suppression of international trafficking in human beings for the
purpose of sexual exploitation to the detriment of Nigerian
females (EMPACT THB - Subproject ETUTU)
01.06.2014 - 31.05.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca. 23.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle
Identification Database (EuFID)
01.10.2014 - 30.09.2016
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca 3.000,00 € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European
Network of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 - 31.12.2016
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 187502
Förderprogramm
Ausgaben
(HH-Titel 53202) Bezeichnung
ISEC 2013 GD
Home Affairs
ca 30.000,00 € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and
market development of NPS by forensic analysis of the
composition and of the chemical, metabolic and isotopic signatures
(SPICE)
01.04.2015 - 31.03.2017
EUROPOL ca. 24.000,00 € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
09.05.2015-08.05.2016
ISF-zentral 2014 0,00 € HOME/2014/ISFP/AG/LAWX/400006982
Universal Message Format 3 (UMF 3)
01.11.2015-30.04.2018
Bundespolizei
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Serbien
Schulung
Polizeiliche Auswertung
und Analyse
Aufbau / Organisation /
Grundlagen GASIM
12.-
16.10.2015
Lübeck
2
Serbische
Grenzpolizei
2
3.188,84
0610
Serbien
Schulung
EU-Standards /
Schengenrecht
Grenzüberwachung
(Landgrenze)
14.-18.12.
2015
Subotica
15
Serbische
Grenzpolizei
2
1.634,94
0610
Kosovo
Schulung
Grenzkontrolle
Landgrenze
05.-
09.10.2015
Pristina
16
Kosovarische
Grenzpolizei
2
2.737,34
0610
Kosovo
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Flughafen Pristina)
05.-
09.10.2015
Pristina
10
Kosovarische
Grenzpolizei
1
0,00
0610
Kosovo
Schulung
Polizeiliche Auswertung
und Analyse -
Erfahrungsaustausch
26.-
30.10.2015
München
3
Kosovarische
Grenzpolizei
6
1.950,76
0610
Kosovo
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Ermittlungsdienst)
23.-
27.11.2015
Pristina
17
Kosovarische
Grenzpolizei
1
995,52
0610
Albanien
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Landgrenze)
05.-
09.10.2015
Tirana
10
Albanische
Grenzpolizei
2
3.632,06
0610
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Albanien
Schulung
Polizeiliche Auswertung
und Analyse -
Grundlagen
12.-
16.10.2015
Tirana
10
Albanische
Grenzpolizei
2
1.249,05
0610
Albanien
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Folgemaßnahme -
Flughafen Tirana)
19.-
23.10.2015
Tirana
10
Albanische
Grenzpolizei
2
3.348,66
0610
Albanien
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Landgrenze)
02.-
06.11.2015
Shkodra
10
Albanische
Grenzpolizei
2
971,06
0610
Albanien
Delegationsbesuch
Leiter albanische
Grenzpolizei beim BPOLP in
Potsdam
10. -
13.11.2015
Potsdam
4
Albanische
Grenzpolizei
4
4.901,91
0610
Bosnien und
Herzegowina
Schulung
Grenzüberwachung/-
kontrolle
(Behältnisschleusungen)
02.-
06.11.2015
Mostar
12
BIH
Grenzpolizei
1
1.616,52
0610
Bosnien und
Herzegowina
Schulung
Grenzüberwachung
Landgrenze -
Wärmebildgeräte
09.-
13.11.2015
Capljina
12
BIH
Grenzpolizei
2
2.931,53
0610
Bosnien und
Herzegowina
Gemeinsame
Grenzpolizei-zentren
(Erfahrungsaustausch)
07.-
11.12.2015
Kehl
3
BIH
Grenzpolizei
1
440,50
0610
Bosnien und
Herzegowina
Leitungsbesuch Leiter
BIH Grenzpolizei in
Potsdam
Zeichnung
Kooperationsvertrag Projekt BIH -
Verwaltungsmodernisierung der BIG
Grenzpolizei
09. -
10.12.2015
Potsdam
3
BIH
Grenzpolizei
4
3.114,15
0610
Mazedonien
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Flughafen Skopje)
EU-Standards /
Schengenrecht
09.-
13.11.2015
Skopje
15
MKD
Grenzpolizei
2
3.645,22
0610
Mazedonien
Schulung
Grenzüberwachung
Landgrenze - Grüne
Grenze
09.-
13.11.2015
Skopje
15
MKD
Grenzpolizei
2
5.372,04
0610
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 187502
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Mazedonien
Schulung
Grenzüberwachung
Landgrenze -
Grenzübergangsstellen
16.-
20.11.2015
Skopje
15
MKD
Grenzpolizei
1
1.601,62
0610
Mazedonien
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit
(Flughafen Skopje)
23.-
27.11.2015
Skopje
15
MKD
Grenzpolizei
2
3.670,64
0610
Montenegro
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit -
Erfahrungsaustausch
12.-
16.10.2015
Köln
2
MNE
Grenzpolizei
1
1.968,68
0610
Montenegro
Delegationsbesuch
MNE Innenministerium
Aufgaben BPOL -
Migration
13.-
15.10.2015
Potsdam
3
MNE
Grenzpolizei
4
790,26
TAIEX /
0610
Montenegro
Schulung
Grenzüberwachung
Landgrenze - Grüne
Grenze
26.-
30.10.2015
Podgorica
10
MNE
Grenzpolizei
2
1.238,93
0610
Montenegro
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit -
Multiplikatoren-Schulung
16.-
20.11.2015
Podgorica
10
MNE
Grenzpolizei
2
0,00
Abrechnung über
BKA
Montenegro
Schulung
Urkunden- und
Dokumenten-sicherheit -
Erfahrungsaustausch
30.11.-
04.12.2015
Düsseldorf
4
MNE
Grenzpolizei
2
476,80
0610
Moldau
Schulung
Polizeiliche Auswertung
und Analyse -
Grundlagen
12.-
16.10.2015
Hannover /
Potsdam
2
Moldawische
Grenzpolizei
1
3.364,10
0610
Ukraine
Grenzüberwachung und -
kontrolle, Urkunden-
und
Dokumentensicherheit (Landgrenze)
Fach- und
praxisbezogene
Grundlagenschulung für im Grenzbereich
Uzgorod (EU-
Außengrenze zur Slowakei)
eingesetzte Grenzbeamte
26. - 30. 10
2015
GÜG
Ushgorod
16
Staatlicher
Grenzdienst
2
1.947,20
0610
Türkei
Schulung
Lehr- und
Methodenkompetenz
Qualifizierung/
Betreuung
Personal IPM
05.-
16.10.2015
Lübeck
5
Türkische
Nationalpolizei
1
1.194,16
0610
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Türkei
Schulung
Lehr- und
Methodenkompetenz
Polizeiliche
Kommunikations-strategien
09.-
13.11.2015
Ankara
20
Türkische
Nationalpolizei
2
3.109,16
0610
Türkei
Leitungsbesuch
Dienstreise von Herrn
Präsidenten BPOLP nach
Ankara -
Erfahrungsaustausch mit dem neuen
Leiter der Türkischen
Nationalpolizei
03. -
04.12.2015
Ankara
4
Türkische
Nationalpolizei
2
8.486,40
0610
Libanon
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
-Erfahrungsaustausch
auf Expertenebene zur
Thematik der
internationalen Entwicklung der
Reisedokumente sowie
Urkundenfälschungen
7. - 11. 12.
2015
Beirut
10
LBN
General
Security
2
3.265,00
0610
Ägypten
Schulung
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
zugunsten der EGY
Grenzpolizei am Flughafen
Kairo
15.-19.
11.2015
Kairo
100
EGY
Grenzpolizei
1
0,00
0610
Ägypten Schulung
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
5.-7. 12.
2015
Scharm El
Sheikh
75
EGY
Grenzpolizei
1
262,00
0610
Ägypten Evaluierung des
Luftsicherheitsstandards am
Flughafen Sharm El
Sheikh
9.-12
.11.2015
Sharm El
Sheikh
EGY
National
Security
Service (NSS)
4
N.N.
0625
Ägypten Evaluierung des
Luftsicherheitsstandards an
den Flughäfen Marsa
Alam, Hughada und
Sharm El Sheikh
23.-28. 11.
2015
EGY
EGY
National
Security
Service (NSS)
2
N.N.
0625
Ägypten Hospitation von
Angehörigen der EGY
Grenzpolizei bei der BPOLD
Frankfurt/M im
grenzpolizeilichen
Aufgabenbereich
12.-15. 10.
2015
Frankfurt/Main
2
EGY
Grenzpolizei
4.387,03
0610
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 187502
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Palästinensische Gebiete
Schulung Objektschutz
-Qualifizierung im
Bereich der
Objektschutzaufgaben
(Multiplikatorenausbildung)
18. - 27. 11.
2015
Ramallah
20
PSE
Zivilpolizei
2
14.270,14
0610
Vereinigte
Arabische
Emirate
Schulung
Luftsicherheitskontrolle
- Expertenaustausch zu
Verfahrensweisen und
Technik
31.10 -
12. 11. 2015
Abu Dhabi
20
Abu Dhabi
Polizei
2
0,00
0610
Katar
Erfahrungsaustausch im
Bereich
Luftsicherheitskontrollen
- EasyPass,
Kontrollmodalitäten Ein- und
Ausreise
5.-7.10.
2015
Frankfurt/Main
4
QAT
Immigration-
/
Luftsicherheitsbehörden
574,07
0610
China
Erfahrungsaustausch
Zusammenarbeit zwischen
den
Flughafendienststellen (Grenzpolizei am
Flughafen
Shanghai/BPOLD München)
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
-Expertenaustausch zu
Entwicklungen im
Bereich der
Urkundenkriminalität
25 -
30.10.2015
Shanghai
CHN
Grenzpolizei
2
14.970,83
0610
China
Erfahrungsaustausch
Luftsicherheitskontrolle
- Expertenaustausch
15. -
19.10.2015
Frankfurt/Main
6
CHN
Ministerium für
Öffentliche
Sicherheit/CHN
Luftsicherheitsbehörde
(CAAC)
6
470,73
0610
China
Erfahrungsaustausch zu
gefahrenabwehrenden
polizeilichen
Maßnahmen/Notfallmanagement
an Flughäfen, Bahnhöfen
und im Grenzbereich
14. 12.2015
Berlin
21
CHN
Polizeidepartements
Nanjing
3
Noch
nicht
abgerechnet
0610
Afghanistan
Partnerschaft mit der
ANPA Kabul,
Stipendiatenprogramm
Teilnahme am Bachelor
- Studium an der BPO-
LAK inkl.
Sprachenvorausbildung
bis 2018
Lübeck
7
Afghanische
Nationalpolizei
22.538,10
0501
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB Kosten
Afghanistan
Besuch AFG-Delegation
im Rahmen der
Flughafenpartnerschaften der
Flughäfen Köln/Bonn -
Kabul auf dem
Flughafen Köln/Bonn
29.11.-
06.12.2015
Köln / Bonn
8
Afghanische
Nationalpolizei
12.687,98
0501
Afghanistan
Flughafenpartnerschaft
MeS - BPOLI DUS,
Grenzkontrolle,
Urkunden- und
Dokumentensicherheit
01.10.-
25.10.2015
MeS
30
Afghanische
Nationalpolizei
2
8.696,00
0501
Afghanistan
Luftsicherheitsschulung
im Rahmen der
Flughafenpartnerschaften der
Flughäfen Köln/Bonn -
Kabul auf dem
Flughafen Kabul
26.10.-
23.11.2015
Kabul
20
Afghanische
Nationalpolizei
2
9.144,00
0501
Afghanistan
Leitungsbesuch der
ANPA an der BPOLAK
23.11.-
27.11.2015
Lübeck
1 Leiter
ANPA
6.028,57
0501
Malediven
Schulung
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
14.-
17.12.2015
Malediven
48
Departement
of
Immigration and
Emmigration
1
Noch
nicht
abgerechnet
Korea
Erfahrungsaustausch im
Bereich Dokumenten-
und Urkundensicherheit;
Konferenzteilnahme
16.-
20.11.2015
Seoul
26
Immigration
Service
1
Noch
nicht
abgerechnet
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Nr Land Thema TN
Ort der
Durchführung
Datum Kosten
1
Kroatien
Seminar
Opferschutz
bilateral 6 Kroatien 28.09.-
05.10.2015
ABH 3.987,42 €
2
Kroatien
Seminar
Einsatztraining für
Einsatztrainer
bilateral 9 Deutschland 12.-15.10.2015 ABH 9.583,13 €
3
Kroatien
Internationales
Seminar für
Polizeiverhandler
bilateral 9 Deutschland 13.-20.10.2015 ABH 9.748,15 €
4
Kroatien
Einsatztraining für
Zugführer
bilateral 6 Deutschland 30.10.-
05.11.2015
ABH 5.901,78 €
5
Kroatien
Hospitation/
Einsatzbegleitung für
Zugführer
bilateral 5 Deutschland 27.11. -
03.12.2015
ABH 3.760,35 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 187502
Nr Land Thema TN
Ort der
Durchführung
Datum Kosten
6
Kroatien
Einsatzhospitation/-
begleitung
bilateral 2 Kroatien 08.-10.12.2015 ABH 1.248,96 €
7
Kroatien
Seminar Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral 25 Kroatien 23.-27.11.2015 ABH 9.712,17 €
8
Rep.
Moldau
Seminar Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral 7 Deutschland 07.-10.12.2015 ASH 8.400,00 €
9
Serbien Seminar Förderung
u. Entwicklung d.
Kriminalprävention
bilateral 3 Kroatien 23.-27.11.2015 ABH 347,80 €
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeivollzugsbeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 1b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nur teilweise
gesondert erhoben.
Im Übrigen wird auf die vorstehenden Tabellen verwiesen.
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden bzw. werden diese bestritten?
Es wird auf die vorstehenden Tabellen verwiesen.
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Die Planungen für das Jahr 2016 sind noch nicht vollständig abgeschlossen.
Nachfolgend sind die bislang geplanten Ausbildungshilfen für das erste Quartal
2016 dargestellt.
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation
Aserbaidschan
Lehrgang
Gefahren der
Organisierten
Kriminalität und
deren Evaluierung
Geplant 14.03.2016 18.03.2016 EU 0,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda
Multinationaler
Lehrgang
Tatortfotografielehrgang
(Teilprojekt 1)
Geplant 20.01.2016 29.01.2016 0610 68707 20.000,00 €
Kenia
Beratungshilfe
Einsatz eines
Langzeitberaters
Geplant 29.03.2016 10.06.2016 0501 68734 33.000,00 €
Kenia,
Tansania,
Uganda
Multinationaler
Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken
und -methoden
(Teilprojekt 2)
Geplant 27.01.2016 04.02.2016 0501 68734 30.000,00 €
Peru Lehrgang
Interkulturelle
Kompetenz und
Kommunikation
Geplant 18.01.2016 29.01.2016 EU 0,00 €
Peru Lehrgang
Führungskräfteworkshop
Geplant 07.03.2016 11.03.2016 EU 0,00 €
Peru Lehrgang
Observation
(Aufbaumodul)
Geplant 07.01.2016 25.01.2016 EU 0,00 €
Uganda Lehrgang
Überarbeitung
Lehrplan
Polizeischule -
Ausbildung der Trainer,
Lehrproben
(Teilprojekt 6)
Geplant 11.02.2016 27.02.2016 0501 68734 20.000,00 €
Ukraine Lehrgang
Sprachausbildung Deutsch für
Beamte der
Sicherheitsbehörden (Fortsetzung
aus 2015)
In
Umsetzung
02.12.2015 31.03.2016 0610 68707 8.000,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer an der
Stipendiatenausbildung des BKA im ersten Quartal 2016 dargestellt (Stand: 31. Dezember 2015):
Land Bezeich-nung Ort Status Beginn Ende
Finanzierung
Kalkulation
Ägypten
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Algerien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 187502
Land Bezeich-nung Ort Status Beginn Ende
Finanzierung
Kalkulation
Kenia
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Kolumbien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Kosovo
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Marokko
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Mexiko
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Montenegro
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Palästinensische
Gebiete
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Philippinen
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Serbien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Taiwan
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Tansania
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Tunesien
Basismodul
Stipendiaten
Deutschland
Geplant 04.01.2016 15.04.2016 0624 68701 22.000,00 €
Weitere internationale Aktivitäten
Das BKA und die deutsche Zollverwaltung beteiligen sich seit 2014 unter der
Leitung Spaniens am EU-finanzierten Projekt „EU Law Enforcement Support for
the Fight against Drugs in Peru“. Im Konsortium befinden sich die EU-Staaten
Frankreich, Großbritannien, Niederlande und die Tschechische Republik.
Im Jahr 2016 werden das BKA und die deutsche Zollverwaltung sich mit
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe weiterhin am EU-finanzierten Projekt
beteiligen. Das Projekt wird noch bis 2017 andauern.
Des Weiteren befindet sich seit Januar 2014 das EU-Projekt „EuroEast Police“
(Eastern Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der
östlichen Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine
und Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget
von 5 Millionen Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den
weiteren begünstigten Staaten jedoch ausschließlich an Maßnahmen der
Komponente 2 teil, welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten
der Östlichen Partnerschaft befasst.
Deutschland beteiligt sich als Partner in einem Konsortium, gemeinsam mit den
EU-MS Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden sowie dem International
Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das polnische
Innenministerium leitet das Konsortium.
Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden
gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit
umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan
hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen, umzusetzen bis März 2018,
erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf
Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und
Korruptionsbekämpfung“ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des
Projekts wahrnehmen.
Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien
erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning-Projekt „Fight against organised crime
(Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial
investigation)“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der
Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und
Staatsanwaltschaft) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie
der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart ist (abhängig von
der Zeichnung des Konsortialvertrages) voraussichtlich im ersten Quartal 2016
mit einer Laufzeit von 18 Monaten zu erwarten.
Bundespolizei
Die dem Bundesministerium des Innern vorgelegten Pläne der
bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für 2016 befinden sich derzeit noch in
der Abstimmung. Vor diesem Hintergrund kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch
keine konkrete Aussage zu künftigen Maßnahmen getroffen werden. Bisher sind
folgende Maßnahmen geplant:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 187502
Land Art der Ausbildung/ Bezeichnung
Zeitraum/
Ort Sicherheitskräfte Kosten
Afghanistan
Partnerschaftsmaßnahme Flughafen
Düsseldorf - Mazar-e-Sharif,
Schulungsmaßnahme im Bereich
der Luftsichersicherheit
11.02.-
16.03.2016
MeS
noch nicht bekannt
11.080,00 €
Afghanistan
Partnerschaft mit der ANPA Kabul,
Stipendiatenprogramm
Teilnahme am Bachelor - Studium
an der BPOLAK inkl.
Sprachenvorausbildung
bis 2018
BPOLAK
Lübeck
7
Afghanische
Nationalpolizei
ca. 30.000,00 €
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Es ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitskräften
analog 2015 auch in 2016 fortzusetzen. Bisher liegt nur eine konkret geplante
Maßnahme vor.
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende
Finanzierung/
HH-Titel
Kalkulation/
Abrechnung
Qatar
Arbeitsbesuch
Sicherheitsmaßnahmen
bei Fußballspielen
geplant 05.02.2016 07.02.2016
0601068
7070
ca. 4.000,00 €
Die Kosten der Maßnahmen sollen aus dem Titel 0610 687 07 getragen werden.
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
Einsatzorten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Seit dem 1. Oktober 2015 ist ein Beamter des BKA in Chantilly/USA bei der
International Cyber Crime Coordination Cell (IC 4) im Federal Bureau of
Investigation (FBI) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingesetzt.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder
sind derzeit keine weiteren Polizistinnen und Polizisten im Ausland eingesetzt.
Bundespolizei:
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Schweiz
Übung
Teilnahme an einer ICAO Notfallübung am Flug-
hafen
26.-27.10.2015
Zürich/CHE
2
Schweiz
Veranstaltung auf Leitungsebene -
Besprechung zur Vertiefung der grenzpolizeilichen
Zusammenarbeit zwischen dem Grenzwachtkorps
und der BPOLI Stuttgart
18.12.2015
Bern/CHE
4
Tschechien
Veranstaltung auf Leitungsebene -
Sitzung der hochrangigen ministeriellen
deutschtschechischen Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit
im Sicherheitsbereich
01.-02.10.2015
Berlin
2
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Tschechien
Erfahrungsaustausch -
Seminar "Internationale Polizeizusammenarbeit mit
Ausrichtung auf Gemeinsame
Kooperationsdienststellen und deren Nutzen für den Polizeidienst"
06.-07.10.2015
CZE
2
Tschechien
Veranstaltung auf Leitungsebene -
36. Sitzung der Regionalen bayer.-tschech.
Arbeitsgruppe
halbjährliches Leitungstreffen zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden polizeilichen
Zusammenarbeit mit den Themen Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Drogenproblematik, grenz-
überschreitenden Observation, gemeinsame Einsatzformen,
gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und der
grenzpolizeilichen Lageentwicklung
19.-20.10.2015
CZE
8
Tschechien
Hospitation - zur Sprachfortbildung bei der Cz-
Polizeischule
09.-13.11.2015
CZE
3
Tschechien
Veranstaltung auf Leitungsebene -
Arbeitsbesprechung zum Deutsch-Tschechischen
Polizeivertrag - ministerielle Gespräche zur
Vorbereitung des Inkrafttretens des neuen DEU-CZE
Polizeiabkommens
11.-13.11.2015
CZE
4
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung -
Schulung von tschechischen Polizeibeamten zum
neuen D/CZ-Polizeivertrag
03.-05.11.2015
18.-19.11.2015
CZE
insgesamt
175
2
Tschechien
Veranstaltung auf Leitungsebene -
Besprechung über das Deutsch-Polnische
Schulungsprogramm 2016
23.-24.11.2015
DEU
4
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung -
Schulung von tschechischen Polizeibeamten zum
neuen D/CZ-Polizeivertrag
23.-27.11.2015
CZE
insgesamt
170
2
Tschechien
Hospitation -
zur Sprachfortbildung bei der Cz-Polizeischule
23.11.-04.12.2015
CZE
2
Tschechien Veranstaltung auf Leitungsebene -
Unterzeichnung der DEU - CZE Geschäftsordnung
der Regionalen SN - CZE Arbeitsgruppe
25.11.2015
CZE
3 6
Tschechien Expertentreffen - Erkenntnis-/ Erfahrungsaustausch
zu aktuellen Themen der irregulären Migration und
Entwicklung von Bekämpfungs-ansätzen zwischen
dem GASIM und ANACEN
25.-26.11.2015
CZE
4
Frankreich Fortbildungsveranstaltung - Gemeinsame
Fortbildung zum Thema "Einsatz im Rahmen städtischer
Gewalt" mit der franz. Bereitschaftspolizei
28.09.-09.10.2015
FRA
1
Frankreich Fortbildungsveranstaltung -
Erfahrungsaustausch der Technischen
Einsatzhundertschaften mit der französischen
Bereitschaftspolizei CNAMO
05.-09.10.2015
FRA
11
Frankreich Hospitation -
TANDEM 2015 Modul 3b Hospitation bei den
Partnerdienststellen
12.-16.10.2015
DEU
1
Frankreich Hospitation -
TANDEM 2015 Modul 3b Hospitation bei den
Partnerdienststellen
19.-23.10.2015 1
Frankreich Veranstaltung auf Leitungsebene -
Antrittsbesuch des Inspektionsleiters bei der PAF
Entzheim
19.11.2015
FRA
1
Italien Erfahrungsaustausch - bzgl. der Durchführung
trinationaler Zugstreifen ITA/AUT/DEU
27.10.2015
ITA
2
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 187502
Land
Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher PVB
Litauen
Expertentreffen -
BBC 2 - Meeting im Rahmen der BSRBCC
06.-08.10.2015
LTU
1
Lettland
Expertentreffen -
Gewährleistung der Leichtigkeit des Luftverkehrs
14.10.2015
DEU
6
Lettland
Hospitation -
Einweisung grenzpolizeiliche Aufgaben an einer
Schengen-Binnengrenze
26.-30.10.2015
DEU
2
Niederlande
Veranstaltung auf Leitungsebene -
Durchführung der Chefbesprechung 2015 mit der
Königliche Marechaussee
15.-16.10.2015
NLD
6
Norwegen
Expertentreffen -
Arbeitsbesprechung zum Thema "Zusammenarbeit
mit Norwegen auf dem Gebiet der Bekämpfung
terroristischer Aktionen im maritimen Einsatzbereich"
16.11.2015
DEU
4
Polen
Expertentreffen -
DEU-POL Arbeitstreffen der AG Auslieferung
19.11.2015
POL
2
Polen Hospitation / Information der Leitung der POL-
Grenzschutz-Abteilung NOSG Krosno zur
logistischen und organisatorischen Rahmenbedingungen
im Zusammenhang mit den gestiegenen Heraus-
forderungen zur Migration
26.11.2015
DEU
6
Polen Fortbildungsveranstaltung -
Besprechung über das Deutsch-Polnische
Schulungsprogramm 2016
24.-26.11.2015
DEU
4
Slowakei
Fortbildungsveranstaltung -
Schengen Evaluator
26.-20.10.2015 2
Tunesien Bilaterale Zusammenarbeit mit TUN im
Grenzpolizeilichen Bereich
seit Oktober 2015
(Maßnahme
dauert an bis Ende
2016)
TUN
3 Polizeibeamte
im Rahmen der
bilateralen
Zusammenarbeit
der
Bundespolizei mit
Tunesien
(Leiter,
Koordinator,
Sachbearbeiter
Organisation)
3
Rumänien
Bilaterale Zusammenarbeit mit ROU 05.10.-5.12.
Entsendung
eines PVB zum
Gemeinsamen
Zentrum
(ROU/ITA/AU
T) nach O-
radea/ROU
1
Fortwährend setzt die Bundespolizei Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte an
Auslandsvertretungen an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein:
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman Simbabwe Harare
Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Äthiopien Addis Abeba Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina
Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis
Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei
Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA
Washington (VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău
Georgien Tiflis Nigeria Abuja
Griechenland Athen Nigeria Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan Islamabad Kara-chi
Indonesien Jakarta Palästinensische Ge-biete Ramallah
Irak
Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland
Moskau
Kaliningrad
St. Petersburg
Die BPOL beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Seit Oktober 2015 sind drei PVB bis zum 31. Oktober 2016
mit dem Austausch, der Analyse und der Steuerung von Informationen zwischen
den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von Deutschland, Italien, Österreich und
Slowenien befasst.
Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad
Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt.
Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie der Europäischen
Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Dieser ist für fachliche
Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in
Accra/Ghana eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 187502
Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und
Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen
Auswärtigen Dienst in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu nennen:
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinensische
Gebiete
1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als
Course Director in der Palästinensischen
Akademie in Jericho (höherer Dienst)
seit September 2013 (Maßnahme dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater/Verbindungsbeamter seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an)
Vereinigte
Arabische
Emirate
1 Luftsicherheitsverbindungsbeamter in Abu
Dhabi
Maßnahme dauert an
Niederlande
EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet an
EUROPOL)
2 Nationale Experten
seit 01.11.2014
Maßnahme dauert an
a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an
b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an
Die Bundespolizei nimmt zudem auf der Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Gesetzes über die Bundespolizei (BPOLG) an täglichen trilateralen Zugstreifen mit
Österreich und Ungarn sowie mit Österreich und Italien zur Eindämmung des
Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, der Erkenntnisgewinnung über
international agierende Schleuserorganisationen sowie zur Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität teil. An den Zugstreifen in Italien beteiligt sich ebenfalls
die Polizei des Freistaates Bayern. Die Zugstreifen auf ungarischem bzw.
italienischem Hoheitsgebiet erfolgen auf der Grundlage gemeinsamer Streifenpläne.
Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei führen dabei die ihnen dienstlich
zugewiesenen Einsatzmittel mit sich.
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen
auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder
angestrebt wird.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Bundeskriminalamt
Nachfolgend sind bereits im Jahr 2015 begonnene und noch nicht abgeschlossene
Maßnahmen der Ausstattungshilfe des BKA aufgelistet. Die Planungen für das
Jahr 2016 sind noch nicht abgeschlossen.
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation/ Abrechnung
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda,
Forensische Lichtquelle,
Tatortmaterial
(Teilprojekt 9)
National Police
Service Kenya,
Tansania Police
Force,
Uganda Police
Force,
Ethiopian
Federal Police,
Rwanda
National Police
01.01.2015 31.12.2016 0610 68707 36.000,00 €
Kenia
Ausstattung Lehrsäle und
Bibliothek - Verbesserung
der Unterrichtsgestaltung an
der Polizeischule
(Teilprojekt 7)
National Police
Service Kenya,
DCI Training
School
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Tansania
Ausstattung Lehrsäle und
Bibliothek - Verbesserung
der Unterrichtsgestaltung an
der Polizeischule
(Teilprojekt 7)
Tansania Police
Force, Dar Es
Salaam Police
Academy
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Uganda
Ausstattung Lehrsäle und
Bibliothek - Verbesserung
der Unterrichtsgestaltung an
der Polizeischule
(Teilprojekt 7)
Uganda Police
Force -
Polizeischule Kabalye
in Masindi
01.01.2015 31.12.2016 0501 68734 50.000,00 €
Ukraine
Chemische Substanzen für
forensische Untersuchung
(DNA) in der
Kriminaltechnik
Innenministerium, Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 68707 22.000,00 €
Bundespolizei
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Ägypten Ägyptische Grenzpolizei
Urkunden- und Dokumentensicherheit
Dokumentenprüfgeräte
15.741,11
0610
Serbien Serbische Grenzpolizei
15 Stk. Multifunktions-Forensik-Lupe
HS-111
1.110,45
0610
Serbien Serbische Grenzpolizei
3 Videoendoskope iRis DVR x 46 15 der Firma
Troguttest Group
36.600,00
0610
Serbien Serbische Grenzpolizei
Bootsausrüstung
Sondermaßnahme Flutschäden
37.733,60
0610
Serbien Serbische Grenzpolizei Dokumentenprüfgeräte incl. IT-Anbindung
30.800,00
0610
Kosovo Kosovarische Grenzpolizei
Urkunden- und Dokumentensicherheit
Dokumentenprüfgeräte
11.602,50
0610
Albanien Albanische Grenzpolizei
4 PC ( APC/Drucker/Laptop) für
Rückführungszentrum Flughafen Tirana
2.800,00
0610
Bosnien und
Herzegowina
BIH Grenzpolizei
Unterstützung Trilaterales Zentrum Trebinje
mit Leitstellentechnik, Workstation,
Videowand, Beamer, Installationsmaterial
49.314,76
0610
Mazedonien Mazedonische Grenzpolizei 60 Multifunktions-Forensik Lupen Typ HS 111
4.663,02
0610
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 187502
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Ukraine
Staatlicher ukrainischer
Grenzdienst
Dokumentenprüfgeräte (31 Stk. Fadenzähler) 0625
Libanon Libanesische General Security
Urkunden- und Dokumentensicherheit
- Beschaffung von Dokumentprüfgeräten (für
den LBN Fährhafen Tripoli
22.446,26
0610
Libanon Libanesische General Security
Urkunden- und Dokumentensicherheit
- Installationskosten zur Implementierung von
zehn Dokumentenprüfgeräten und, Beschaffung
Spiegelreflexkamera und Büroausstattung für
Urkundenlabor am internationalen Flughafen
Beirut
6.901,73
0610
Libanon Libanesische General Security
Beschaffung Dokumentenprüfgerät für
Urkundenlabor des Headquarters der LBN General
Security
32.645,00
0610
Libanon Libanesische General Security
Beschaffung von Ausstattung
Dokumententrainingsraum am LBN/SYR Grenzübergang
Masnaa
28.579,93
0610
GRC GRC Polizei
12 EURODAC-Geräte inkl. APC, Bildschirme
und Tastaturen
136.923,16
0610
GRC GRC Polizei 15 EURODAC-Geräte incl. Transport
229.877,48
0610
HRV HRV Grenzpolizei
50 Laptops + Software
18 digitale Fotokameras der Firma Nikon
D5300
103.313,26
0610
SVN SVN Grenzpolizei Thermounterwäsche 350 Sets
63.025,20
0610
Projekt Tunesien
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen
Wurde bereits in der 3. Q benannt,
jedoch mit geschätzten 142.500 €
Ca.150.000,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
5 Wärmebildgeräte
177.050,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged
inflatable boat)
Wurde bereits in der 3. Q benannt,
jedoch mit geschätzten 200.000 €
Ca. 405.230,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
150 Stiefel
14.190,04
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
250 Taschenlampen
9.931.01
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
4 Zug-Kfz. (Nissan Navaras)
116.620.00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
25 Streifen-Kfz. (Toyota Hilux)
492.506,70
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
41 Nachtsichtgeräte
270.659.00
0501
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde
26 Quads
260.000,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale
8.396.68
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
40 Sicherheitsstiefel
6.048,81
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
Maritime Schulungsausrüstung
3.646,42
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde
2 Lichtmastenanhänger
39.375,58
0501
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land übergebene Ausstattungshilfe im IV. Quartal 2015
Ausstattung Wert
Kroatien Ausstattung für krim.pol. Beratungsstellen 10.054,00 €
Kroatien Ausstattung für krim.pol. Beratungsstellen 8.162,00 €
Kroatien Ausstattung für Audio-Video Studio in der Generaldirektion
der Polizei
24.853,97 €
Rep. Moldau Beschaffung eines Fahrzeugs zur
Verkehrsunfallbekämpfung/-prävention
37.000,00 €
Rep. Moldau Aufbau- u. Ausstattungsmaßnahmen der
Jugendverkehrsschule in Ungeheni
47.636,97 €
Rep. Moldau Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Süd 15.000,00 €
Rep. Moldau Einrichtung krim.pol. Beratungsstelle im Pol.Bez. Nord 15.000,00 €
Rep. Moldau Beschaffung Alkohol- und Drogentestgeräten 84.266,70 €
zugesagte Ausstattungshilfe für 2016
Ausstattung Wert
Rep. Moldau Ausbau eines Fahrzeugs zur Verkehrsunfallbekämpfung /
-prävention
29.442,00 €
Ukraine Beschaffung von drei Gruppenkraftwagen (Basis MB
Sprinter) für den Streifendienst
107.797,28 €
Ukraine Ausbau von drei Gruppenkraftwagen für den Streifendienst 12.000,00 €
Ukraine Beschaffung von Lizenzen für die digitale
Vorgangsbearbeitung beim Streifendienst
70.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]