[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7979
18. Wahlperiode 22.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken,
Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7409 –
Deutscher OSZE-Vorsitz 2016 und Konfliktvermittlung der Minsk-Gruppe
im Bergkarabach-Konflikt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 1. Januar 2016 für ein
Kalenderjahr den Vorsitz in der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa) übernommen. Die Stärkung von bestehenden OSZE-Mechanismen
zur Konfliktvermittlung soll laut Bundesregierung ein Arbeitsschwerpunkt des
deutschen Vorsitzes sein. Das betreffe auch den Konflikt zwischen den
Südkaukasusrepubliken Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach
(vgl.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/OSZE/Aktuell/
160114-BM-OSZE-Wien.html, abgerufen am 15. Januar 2016).
Die Region Bergkarabach sowie weitere sieben umliegende Bezirke werden
nach kriegerischen Auseinandersetzungen Anfang der 1990er Jahre von
armenischen Streitkräften kontrolliert. In den militärisch besetzten Gebieten wurde
ein international nicht anerkanntes De-Facto-Regime etabliert. Gemäß den
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 822, 853, 874, 884
(1993), der Generalversammlung der Vereinten Nationen 62/243 (2008), der
Entschließung des Europarates 1416 (2005) sowie anderer internationaler
Organisationen und Institutionen ist das umstrittene Gebiet in völkerrechtlicher
Hinsicht weiterhin integraler Bestandteil der Republik Aserbaidschan. Bei der
Konfliktlösung muss eine einvernehmliche Entscheidung über den politischen
Status von Bergkarabach getroffen und die Rückgabe der besetzten
umliegenden Gebiete geregelt werden. Die aserbaidschanischen Binnenvertriebenen,
insgesamt ca. 760 000 Personen, haben ein Rückkehrrecht. Eine zusätzliche
Rückkehroption für die ca. 360 000 armenischen Kriegsflüchtlinge aus
Aserbaidschan und die ca. 250 000 aserbaidschanischen Kriegsflüchtlinge aus Armenien
ist wegen der nationalistisch aufgeladenen Stimmung in beiden
Südkaukasusrepubliken bzw. der häufigen Weiterflucht in Drittländer wenig aussichtsreich
(vgl. die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816).
Die Konfliktvermittlung der zuständigen Minsk-Gruppe der OSZE, an der
Deutschland als einfaches Mitglied beteiligt ist, hat sich bislang als wenig
effektiv erwiesen. Politische Interessengegensätze unter den formal
gleichberechtigten drei Ko-Vorsitzenden Russland, USA und Frankreich erschweren die
Konfliktlösung zusätzlich. Die USA unterstützen als einziges Land das De-
Facto-Regime in Bergkarabach mit direkten staatlichen Finanzhilfen (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 18/2816).
Im Repräsentantenhaus der USA wurde zudem ein aktueller Gesetzentwurf
Azerbaijan Democracy Act of 2015 initiiert, der mit Blick auf die
Menschenrechtslage Visa- und Wirtschaftssanktionen fordert, woraus sich ggf. weitere
Glaubwürdigkeitsverluste für die USA als neutraler Konfliktmediator ergeben
könnten (vgl.
http://hrf.report/azerbaijani-authorities-in-hysterics-against-us-
sanction/, abgerufen am 12. Januar 2016).
Die Politik der Russischen Föderation war in der Vergangenheit vorrangig vom
Interesse der eigenen Einflusssicherung bestimmt. Russland hat das militärische
Beistandsabkommen mit Armenien bis 2044 verlängert und ist gleichzeitig mit
Abstand der größte Waffenlieferant beider Konfliktparteien (vgl. Uwe Halbach:
Armeniens Beitritt zur Eurasischen Wirtschaftsunion, SWP-Aktuell 51, Mai
2015, S. 3). In den Verhandlungen der Minsk-Gruppe ist Russland jedoch
derjenige Ko-Vorsitzende, der am deutlichsten die Interessen beider
Konfliktparteien vertritt und angesichts der intensiver gewordenen russisch-
aserbaidschanischen Beziehungen auch in der Praxis eine weitgehend äquidistante Position
einnimmt. Schon seit einiger Zeit soll Moskau auf informeller Gesprächsebene
mehrmals angeboten haben, den Bergkarabach-Konflikt zu Gunsten
Aserbaidschans zu lösen, sofern das Land der Eurasischen Wirtschaftsunion beitrete bzw.
bereit sei, mit Russland enger militärisch zu kooperieren (vgl. Christoph H.
Benedikter: Brennpunkt Berg-Karabach, Innsbruck 2011, S. 156 ff.; www.
kommersant.ru/doc/2850300, abgerufen am 12. Januar 2016).
Die Sicherheitslage entlang der militärischen Demarkationslinie (Line of
Contact) hat sich in den letzten beiden Jahren trotz nachdrücklicher russischer
Stabilisierungsbemühungen deutlich verschärft. Der Waffenstillstand wurde
bzw. wird beinahe täglich durch gegenseitigen Scharfschützenbeschuss
gebrochen. Nach mehrtägigen Tiefflügen, die im Rahmen von Großmanövern des
armenischen Militärs in den besetzten Gebieten Aserbaidschans stattfanden,
schossen die aserbaidschanischen Streitkräfte am 12. November 2014 an der
Line of Contact einen armenischen Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 ab
(vgl.
www.focus.de/politik/ausland/spannungen-im-suedkaukasus-aserbaidschan-
schiesst-armenischen-helikopter-ab_id_4269782.html, abgerufen am 12.
Januar 2016). Im Sommer 2015 wurden bei neuerlichen Zusammenstößen auch
schwere Waffen eingesetzt. In jüngster Zeit haben sogar an den nicht
umstrittenen Grenzabschnitten die Auseinandersetzungen zugenommen. Angesichts der
bekannten Verhaltensmuster beider Konfliktparteien ist das Risiko eines (nicht
intendierten) Hineingleitens in einen neuen Krieg gestiegen. Beide Länder
stehen sich militärisch hochgerüstet gegenüber. Im globalen Militarisierungsindex
(GMI) 2015 des Bonn International Center for Conversion (BICC) belegt
Armenien Platz 3 und Aserbaidschan Platz 8 (vgl.
www.bicc.de/uploads/
tx_bicctools/GMI_2015_D_2015.pdf, abgerufen am 12. Januar 2016).
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Initiativen die
Bundesrepublik Deutschland als amtierender OSZE-Vorsitzender und Mitglied der
Minsk-Gruppe zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung des Waffenstillstands
und zur Intensivierung der Konfliktvermittlung im Bergkarabach-Konflikt
beitragen will.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 6a, 6b, 7a, 7b, 13b, 13c, 13d, 14 und 15 kann aus
Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders
schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge. Sie
kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher
sind die Antworten zu den genannten Fragen als Verschlusssache gemäß der VSA
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.
Die Beantwortung der Fragen 6d und 7c ist in offener Form nicht möglich. Eine
zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage
würde Informationen zur Arbeitsweise, zum Erkenntnisstand und zur
nachrichtendienstlichen Methodik einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Zudem können sich
in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3
Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat
übermittelt.
1. Auf wie viele Dienststellen wurde der Arbeitsstab innerhalb des
Auswärtigen Amts zwecks Vorbereitung und Durchführung des deutschen OSZE-
Vorsitzes bislang aufgestockt, und wie ist die Aufteilung der geplanten
inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte für den diesjährigen OSZE-Vorsitz
innerhalb des Arbeitsstabs geregelt?
Der abteilungsübergreifende Arbeitsstab OSZE-Vorsitz 2016 wurde am 1.
Februar 2015 zur Konzeption, Organisation und Koordinierung des deutschen
Vorsitzes der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
eingerichtet. Derzeit ist der Arbeitsstab mit 35 Dienstposten ausgestattet. Die mit
Abrüstungs- und Rüstungskontrollfragen sowie mit Vertrauens- und
Sicherheitsbildenden Maßnahmen im OSZE-Raum befassten Referate OR10 und OR11
wurden für die Dauer des OSZE-Vorsitzes um insgesamt zwei Dienstposten
aufgestockt.
Der Arbeitsstab OSZE-Vorsitz 2016 gliedert sich auf Arbeitsebene in drei Säulen
mit den Zuständigkeitsschwerpunkten Regionales, Thematisches sowie
grundsätzliche Steuerungsaspekte.
2. Wie viele Dienststellen innerhalb des Arbeitsstabs stehen für das
selbst gewählte Schwerpunktthema „Fortgesetztes Krisen- und
Konfliktmanagement in der und um die Ukraine sowie bei den weiteren ungelösten
Konflikten im OSZE-Raum“ (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/
Friedenspolitik/OSZE/DEU-OSZE-Vorsitz_node.html, abgerufen am 12.
Januar 2016) zur Verfügung, und wie sind ggf. die Zuständigkeiten für die
einzelnen Konflikte geregelt (bitte nach Konflikten getrennt ausführen)?
Der Themenbereich Regionalfragen ist derzeit mit sieben Dienstposten
ausgestattet. Zuständigkeiten für die ungelösten Regionalkonflikte verteilen sich auf fünf
Referentinnen und Referenten.
3. Welche Zielstellung verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes in Bezug auf den Bergkarabach-Konflikt, und welche
konkreten Initiativen sind hierbei von der Bundesregierung zu erwarten?
Das Management der langanhaltenden Konflikte im OSZE-Raum und auch des
Bergkarabach-Konfliktes bildet einen der Schwerpunkte des deutschen OSZE-
Vorsitzes. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die
Bemühungen der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE (Botschafter
Igor Popov aus der Russischen Föderation, Botschafter James Warlick aus den
Vereinigten Staaten von Amerika und Botschafter Pierre Andrieu aus der
Französischen Republik), auf Grundlage des von den Staats- und Regierungschefs der
Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(KSZE) 1994 verabschiedeten Budapester Dokuments den Waffenstillstand zu
stärken und auf eine friedliche Beilegung des Konflikts hinzuwirken. Die
Deeskalation der Lage an der Kontaktlinie und an der Grenze zwischen der Republik
Armenien und der Republik Aserbaidschan bleibt ein vordringliches Ziel.
Die Bundesregierung unterstützt daher die Initiative der Ko-Vorsitzenden, einen
Mechanismus zur Untersuchung der Waffenstillstandsverletzungen zu schaffen.
Die Bundesregierung wird bilaterale Gesprächskontakte nutzen, um Armenien
und Aserbaidschan zu drängen, ihre Anstrengungen für eine friedliche
Konfliktlösung zu verstärken. Zudem fördert die Bundesregierung begleitende
Maßnahmen zur Vertrauensbildung und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit,
unter anderem durch die Tätigkeit des Beauftragten des amtierenden
Vorsitzenden der OSZE für den südlichen Kaukasus, Botschafter Günther Bächler. Darüber
hinaus unterstützt die Bundesregierung die laufenden humanitären Bemühungen
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) um einen Austausch von
Informationen über vermisste Personen.
4. Wie sehen die Konsultationsmechanismen aus, mit denen die praktische
Zusammenarbeit zwischen den drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe und
dem deutschen OSZE-Vorsitz abgestimmt wird?
Die Bundesregierung steht in Arbeitskontakt mit den drei Ko-Vorsitzenden der
Minsker Gruppe. Förmliche Konsultationen fanden zuletzt am 11. November
2015 in Berlin statt. Hinzu kommen anlassbezogen informelle Gespräche mit den
Ko-Vorsitzenden sowie ein ständiger Austausch über den Kanal des Persönlichen
Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den Bergkarabach-
Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk.
5. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um den Zugang der einfachen Mitglieder der
Minsk-Gruppe zu Informationen über den aktuellen Stand des Minsk-
Prozesses zu verbessern (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816)?
Die Ko-Vorsitzenden treffen regelmäßig mit den einfachen Mitgliedern der
Minsker Gruppe in Wien zusammen. Die Ko-Vorsitzenden reisen außerdem zu
Gesprächen in die Hauptstädte der einfachen Mitglieder. Die Bundesregierung hat
die Ko-Vorsitzenden im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes ermuntert, diese
Praxis fortzuführen und soweit möglich zu intensivieren.
6. Wie viele Feldmissionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe zur Beobachtung der
Sicherheitslage an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015
durchgeführt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch in Bezug auf die
Bereitschaft der Konfliktparteien gewonnen werden, die
Waffenstillstandsvereinbarung in der Praxis einzuhalten?
Der Persönliche Beauftragte des amtierenden Vorsitzenden der OSZE für den
Bergkarabach-Konflikt, Botschafter Andrzej Kasprzyk, hat ein eigenständiges
Mandat zur Beobachtung der Sicherheitslage an der Kontaktlinie und wird nicht
im Auftrag der drei Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe tätig. Die Mitarbeiter
des Persönlichen Beauftragten führen monatlich zwei Beobachtungsmissionen
auf beiden Seiten der Kontaktlinie bzw. der armenisch-aserbaidschanischen
Grenze. Bei den 2015 durchgeführten Missionen haben sie – auf Grundlage der
Angaben der Konfliktparteien – eine Zunahme der Waffenstillstandsverletzungen
vor allem durch Einsatz schwerer Waffen festgestellt. Des Weiteren wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014
verwiesen.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und
Umstände von Waffenstillstandsverletzungen durch die Konfliktparteien
in dem genannten Zeitraum?
Im Hinblick auf die im Jahre 2014 zu verzeichnenden
Waffenstillstandsverletzungen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2816 vom
22. Oktober 2014 verwiesen. Mit Blick auf das Jahr 2015 wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.1
b) Welche Waffensysteme wurden hierbei nach Kenntnis der
Bundesregierung üblicherweise eingesetzt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.1
c) Welche weiterführenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten
Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (Fraktion
DIE LINKE.) nach den Zahlen von getöteten Soldaten beider
Konfliktparteien an der Line of Contact in den Jahren 2014 und 2015 (vgl. die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache
18/7181) im Hinblick darauf vor, welche Konfliktpartei in dem genannten
Zeitraum ggf. überwiegend für die Waffenstillstandsverletzungen mit
tödlichem Ausgang verantwortlich gewesen ist, und wie die Konfliktparteien
die Rückführung von getöteten Soldaten geregelt haben?
Es gibt keinen Mechanismus zur Untersuchung von
Waffenstillstandsverletzungen an der Kontaktlinie. Daher lässt sich keine Aussage über die Verursacher
einzelner Waffenstillstandsverletzungen treffen. Die Rückführung von getöteten
Soldaten durch die Konfliktparteien erfolgt mit Unterstützung des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz (IKRK).
1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 bei
Waffenstillstandsverletzungen an und im Umfeld der Line of Contact
getötet oder verletzt (bitte getrennt nach Konfliktpartei und pro Jahr
auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.2
e) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich die
Umstände aufgeklärt werden, die am 8. März 2011 nahe des Dorfes Orta
Garvand im Aghdam-Distrikt zum Tod des neunjährigen
aserbaidschanischen Staatsbürgers Fariz Badalov geführt haben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 f) auf Bundestagsdrucksache 18/2816), und
falls nein, welche Schritte wird die Bundesregierung während des
deutschen OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die abschließende Aufklärung
der genauen Todesumstände zu unterstützen sowie den Druck auf die
Konfliktparteien zu erhöhen, damit die jeweiligen Scharfschützen künftig
die Zivilbevölkerung nicht mehr angreifen?
Es besteht kein Untersuchungsmechanismus, der zur Aufklärung der Umstände
des Todes von Fariz Badalov beitragen könnte. Der Bundesregierung liegen
hierzu daher keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung unterstützt die von den
Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe vorgeschlagene Einrichtung eines solchen
Untersuchungsmechanismus. Der Rückzug von Scharfschützen wurde den
Konfliktparteien bereits mehrfach als mögliche sicherheitsbildende Maßnahme
vorgeschlagen, ohne dass sich hierzu Einigung erzielen ließ. Die Bundesregierung
wird sich weiter für alle Maßnahmen einsetzen, die zu einer Verbesserung der
Sicherheitslage entlang der Kontaktlinie und der armenisch-aserbaidschanischen
Grenze beitragen könnten.
f) An welchen Abschnitten der Line of Contact wurden von welcher
Konfliktpartei bislang bauliche Befestigungsmaßnahmen fertiggestellt oder
befinden sich aktuell im Aufbau, um die ortsansässige
Zivilbevölkerung vor Scharfschützenbeschuss besser zu schützen (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 h) auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung unternehmen beide Seiten fortlaufend
Baumaßnahmen, um die Infrastruktur und somit die sichere Bewegung der
Bevölkerung entlang der Kontaktlinie und der armenisch-aserbaidschanischen
Grenze zu verbessern. Der Bundesregierung vorliegenden Informationen zufolge
unterstützt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die
Konfliktparteien bei der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung der
Konfliktparteien mit konventionellen Waffensystemen angesichts des
andauernden militärischen Aufrüstungskurses in den zurückliegenden Jahren
entwickelt, und welche weiteren Rüstungsbeschaffungen sind ggf. in nächster Zeit
geplant?
In Armenien ist die mögliche Beschaffung von Kampfflugzeugen SU-30, des
Boden-Boden-Flugkörpersystems Iskander-M sowie von
Panzerabwehrlenkflugkörpersystemen im Gespräch. In Aserbaidschan ist die mögliche Beschaffung von
Kleinst-U-Booten, Korvetten, Patrouillenbooten, Schiffsverteidigungssystemen,
2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Flugabwehrsystemen, Kampf- und Mehrzweckhubschraubern,
Brückenlegepanzern und diversen Infanteriewaffen im Gespräch. Weitere Planungen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
a) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik
Aserbaidschan, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.3
b) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die Streitkräfte der Republik Armenien,
und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.3
c) Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die armenischen Streitkräfte in der Region
Bergkarabach und den umliegenden besetzten Gebieten Aserbaidschans?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.4
d) Mit wie vielen Soldaten ihrer regulären Streitkräfte ist die Republik
Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt in den armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach
vertreten, und wie viele Wehrpflichtige aus der Republik Armenien versehen
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell ihren Wehrdienst in den
armenischen Streitkräften in der Region Bergkarabach?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellen reguläre Streitkräfte Armeniens etwa
ein Drittel der 23 000 Soldaten der „Selbstverteidigungskräfte“ der nicht
anerkannten sogenannten Republik Bergkarabach. Der überwiegende Teil der
„Selbstverteidigungskräfte“ wird durch Wehrpflichtige gestellt, die wiederum
mehrheitlich aus Armenien rekrutiert werden.
8. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der
Republik Aserbaidschan in den Jahren 2014 und 2015 in der Nähe der Line of
Contact sowie an Abschnitten der völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von
Aserbaidschan und Armenien nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. einzelne Teilstreitkräfte daran
beteiligt gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Militärübungen der aserbaidschanischen
Streitkräfte in der Nähe der Kontaktlinie oder an Abschnitten der Staatsgrenze von
Aserbaidschan und Armenien in den Jahren 2014 und 2015 bekannt.
9. Wie viele militärische Manöver haben die regulären Streitkräfte der
Republik Armenien in den Jahren 2014 und 2015 an Abschnitten der
völkerrechtlich gültigen Staatsgrenze von Armenien und Aserbaidschan nach Kenntnis
der Bundesregierung durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf.
3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
einzelne Teilstreitkräfte daran beteiligt gewesen (bitte einzeln
aufschlüsseln)?
10. Wie viele militärische Manöver haben die armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach sowie in den umliegenden besetzten Gebieten
Aserbaidschans in den Jahren 2014 und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt, und in welcher Truppenstärke sind ggf. auch einzelne
Teilstreitkräfte der regulären Armee der Republik Armenien daran beteiligt
gewesen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
11. In welcher Truppenstärke und mit welchen Teilstreitkräften haben die
armenischen Streitkräfte im November 2014 das Großmanöver in den besetzten
Gebieten Aserbaidschans nahe der Line of Contact nach Kenntnis der
Bundesregierung durchgeführt, in dessen Verlauf ein armenischer
Kampfhubschrauber vom Typ MI-24 von den aserbaidschanischen Streitkräften
abgeschossen wurde?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
a) Befand sich der armenische Kampfhubschrauber zum Zeitpunkt des
Abschusses nach Kenntnis der Bundesregierung im völkerrechtlichen
Luftraum Aserbaidschans?
Nach Angaben des aserbaidschanischen Verteidigungsministeriums wurde der
genannte Hubschrauber im Bereich des etwa 1 700 m nordöstlich der Ortschaft
Kangarli gelegenen Aghdam abgeschossen. Der Bundesregierung liegen hierzu
keine weiteren Erkenntnisse vor.
b) Gehörte der abgeschossene Kampfhubschrauber nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Luftwaffenbestand der armenischen Streitkräfte in der
Region Bergkarabach, oder stammte der Kampfhubschrauber aus dem
Luftwaffenbestand der regulären Streitkräfte der Republik Armenien,
sodass er zum Zweck der Manöverteilnahme erst in den völkerrechtlichen
Luftraum Aserbaidschans eingedrungen war?
Das armenische Verteidigungsministerium hat übereinstimmend mit dem
„Verteidigungsministerium“ der nicht anerkannten sogenannten Republik
Bergkarabach mitgeteilt, dass der genannte Kampfhubschrauber zu den
„Selbstverteidigungskräften“ der nicht anerkannten sogenannten Republik Bergkarabach
gehörte.
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die näheren
Umstände, die zum Abschuss des armenischen Kampfhubschraubers durch
die aserbaidschanischen Streitkräfte führten, und kann die
Bundesregierung hierbei die Angaben des Verteidigungsministeriums Aserbaidschans
bestätigen, wonach der Kampfhubschrauber provokative Tiefflüge über
die Schützengräben von aserbaidschanischen Soldaten durchgeführt
haben soll (vgl.
www.mfa.gov.az/en/news/879/2682, abgerufen am 14.
Januar 2016)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige weitere
militärische Auseinandersetzungen zwischen beiden Konfliktparteien als
Folge des Hubschrauberabschusses, und welche Waffensysteme kamen
dabei ggf. zum Einsatz (bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die Durchführung
des Großmanövers und den Hubschrauberabschuss reagiert, und auf
wessen Initiative wurden welche Maßnahmen getroffen, um die
Sicherheitslage wieder zu stabilisieren?
In einer Presseerklärung vom 12. November 2014 haben die Ko-Vorsitzenden
ihre Sorge über diese Ereignisse ausgedrückt und an die Konfliktparteien
appelliert, Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation führen würden. Am
19. November 2014 haben die Ko-Vorsitzenden ihr Bedauern darüber
ausgedrückt, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein humanitärer Zugang zum
Absturzort geschaffen worden war.
f) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bergung der bei dem
Hubschrauberabschuss getöteten Piloten zwischen den Konfliktparteien
geregelt?
Offenen Quellen zufolge erfolgte die Bergung der getöteten Piloten im Rahmen
eines Sondereinsatzes. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden
Informationen vor.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die Zahl von Sicherheitsvorfällen an der völkerrechtlich gültigen
Staatsgrenze zwischen den Republiken Armenien und Aserbaidschan
entwickelt, und inwieweit wurden hierbei nach Kenntnis der Bundesregierung
auch bewaffnete Spezialkommandos eingesetzt, die die gemeinsame
Staatsgrenze (bzw. auch die Line of Contact) überquert haben, um im Hinterland
des jeweiligen Gegners Sabotageakte oder Anschläge auszuführen (vgl.
www.dw.com/de/etliche-tote-bei-gefechten-in-berg-karabach/a-17827354,
abgerufen am 14. Januar 2016; bitte pro Jahr und Art des Vorfalls auflisten)?
Die Anzahl bewaffneter Zwischenfälle an der armenisch-aserbaidschanischen
Grenze hat 2014 und 2015 gegenüber den Vorjahren zugenommen. Die
Staatsgrenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist vor Ort nicht klar abgegrenzt,
was die genaue Einschätzung solcher Vorfälle erschwert. Angaben der
Konfliktparteien zufolge hat der Einsatz von der Grenz- bzw. die Kontaktlinie
überschreitenden kleinen Trupps in den vergangenen Jahren zugenommen.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe für die
schwere militärische Eskalation an der Line of Contact im Sommer 2015?
a) Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung an welchem Abschnitt
der Line of Contact die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den
Konfliktparteien begonnen, und wie lange hielten die Kämpfe an?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Seit Ende August 2015 wurde über zunehmende Spannungen und häufigere
Waffenstillstandsverletzungen an der Kontaktlinie berichtet. Diese besonders
angespannte Lage hat sich bis Mitte Dezember 2015 fortgesetzt. Der Bundesregierung
liegen keine Informationen über die Orte der Auseinandersetzungen vor.
b) Wie viele Soldaten bzw. Sicherheitskräfte beider Konfliktparteien wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Kämpfen getötet oder verletzt
(bitte getrennt nach Konfliktpartei auflisten)?
c) Welche schweren Waffensysteme haben die Konfliktparteien bei den
militärischen Auseinandersetzungen nach Kenntnis der Bundesregierung
eingesetzt, und wurde dabei die Line of Contact auch durchbrochen?
d) Überstieg die Intensität der Kampfhandlungen der Konfliktparteien nach
Kenntnis der Bundesregierung das bislang bekannte Maß, und hatten die
Konfliktparteien ggf. bereits damit begonnen, weitere Truppenverbände
zu massieren sowie zusätzliche schwere Waffensysteme an die Line of
Contact zu verlegen?
Die Fragen 13b bis 13d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5
e) Wie haben die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe auf die militärische
Zuspitzung der Sicherheitslage reagiert, und was hat nach Kenntnis der
Bundesregierung letztlich zur Beendigung der Kampfhandlungen
geführt?
Die drei Ko-Vorsitzenden haben in einer Presseerklärung vom 25. September
2015 ihre ernsthafte Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass armenische und
aserbaidschanische Streitkräfte in der Nähe von bewohnten Gebieten schwere
Waffen verwenden, und beide Seiten nachdrücklich aufgerufen, zivile Opfer zu
vermeiden. Zudem haben sie bei Reisen in die Region Gespräche mit den
Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan geführt. Am 27. Oktober 2015
haben die Ko-Vorsitzenden mit Unterstützung des Persönlichen Beauftragten des
amtierenden Vorsitzes die Kontaktlinie überquert. In den folgenden Wochen
beruhigte sich die Lage.
14. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Aserbaidschan geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für die aserbaidschanischen Streitkräfte
geleistet (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5
15. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2014 und 2015 Waffensysteme an die Republik Armenien geliefert bzw.
militärische Ausbildungshilfe für die armenischen Streitkräfte geleistet (bitte
nach Herkunftsland, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.5
Darüber hinaus erfolgte durch Deutschland in den Jahren 2014 und 2015
vorbereitende Einsatzausbildung im Rahmen der unter deutschem Kommando in
Afghanistan eingesetzten armenischen Kontingente für die Resolute Support
Mission. Im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe werden zudem einzelne
armenische Lehrgangsteilnehmer unterschiedlicher Ausbildungsgrade in
Deutschland für Führungsverwendungen (u. a. Zugführer, Kompaniechef) ausgebildet.
5 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Zusätzlich nehmen einzelne armenische Stabsoffiziere am Lehrgang
„Generalstabs-/Admiralstabsdienst International“ (LGAI) an der Führungsakademie in
Hamburg teil.
16. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an die
Republik Armenien gelieferte Waffensysteme ggf. in die Region Bergkarabach
weiter transferiert (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatlichen
Verteidigungsausgaben Aserbaidschans und Armeniens in den Jahren 2014 und 2015
entwickelt (bitte getrennt nach Land, in absoluten Vergleichszahlen in US-
Dollar oder Euro sowie am Anteil des Gesamtvolumens des jeweiligen
Staatshaushalts ausweisen)?
Der Verteidigungshaushalt Aserbaidschans betrug 2014 nach offiziellen Angaben
ca. 3,8 Mrd. US-Dollar (ca. 15,8 Prozent des Staatshaushaltes) und 2015
ca. 4,2 Mrd. US-Dollar (entspricht ca. 17,0 Prozent des Staatshaushaltes). Der
Verteidigungshaushalt Armeniens betrug 2014 ca. 473 Mio. US-Dollar
(entspricht ca. 15,5 Prozent des Staatshaushaltes) und 2015 ca. 480 Mio. US-Dollar
(entspricht ca. 16,5 Prozent des Staatshaushaltes). Aufgrund von
Wechselkursschwankungen und Unklarheiten, welche Ausgabenarten in den
Verteidigungshaushalt eingerechnet worden sind, sind diese Angaben mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet.
18. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung das
Außenministerium der USA bzw. die United States Agency for International Development
im Zeitraum von 2013 bis 2015 Finanzhilfen für das international nicht
anerkannte De-Facto-Regime in Bergkarabach geleistet, wie ist die
Zweckverwendung geregelt, und an welche weiteren Bedingungen sind die US-
Finanzhilfen geknüpft (bitte pro Jahr und Betrag auflisten)?
In den Haushaltsplänen von 2013 bis 2015 sind keine Leistungen des US-
Außenministeriums bzw. der United States Agency for International Development
(USAID) für Bergkarabach aufgeführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte
das US-Außenministerium über USAID für Berg-Karabach im Zeitraum von
1998 bis 2012 insgesamt 41 Millionen US-Dollar in den jeweiligen
Haushaltsplänen veranschlagt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober 2014 verwiesen.
19. Inwieweit haben die Finanzhilfen der USA nach Kenntnis der
Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Region
Bergkarabach bislang beeinflusst, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den aktuellen Militarisierungsgrad in der Region
Bergkarabach nach der Definition des Bonn International Center for Conversion?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beeinflussung der
wirtschaftlichen oder sozialen Lage der Bevölkerung in der Region Bergkarabach
durch etwaige Leistungen der USA vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 18
verwiesen.
20. Welche Programme zur sozialen Integration von Kriegsflüchtlingen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Armenien
vorhanden, und wie viele Kriegsflüchtlinge müssen aktuell noch in
provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN-
HCR) waren im August 2015 noch 1 542 armenische Flüchtlinge aus
Aserbaidschan in Armenien registriert. Nach wie vor fördern die armenische Regierung
und UNHCR soziale Programme, um Kriegsflüchtlinge aus Aserbaidschan bei
ihrer Integration in die armenische Gesellschaft zu unterstützen. Die
Bundesregierung hat 2015 im Rahmen eines Kleinstprojekts ein vom armenischen Roten
Kreuz geführtes Heim für armenische Flüchtlinge in Abovyan finanziell
gefördert. Zur Frage, wie viele Kriegsflüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt noch in
provisorischen Gemeinschaftsunterkünften leben, liegen der Bundesregierung keine
aktuellen Zahlen vor. Im Jahr 2014 lag die Zahl noch bei 952 Familien.
21. Erklärt sich die geringe Zahl von 1 599 offiziell registrierten
Kriegsflüchtlingen in Armenien (bei einer Gesamtzahl von ca. 360 000 Geflüchteten aus
Aserbaidschan, vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 18/2816) ausschließlich mit der Weiterflucht in
Drittländer, und falls nein, welche anderen Gründe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. dafür verantwortlich, dass sich Kriegsflüchtlinge in Armenien
nicht registrieren lassen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, warum sich nur
wenige armenische Kriegsflüchtlinge (Stand: August 2015 laut UNHCR:
1 542 Personen) registriert haben. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/2816 vom 22. Oktober verwiesen.
22. Welche Programme zur sozialen Integration der Binnenvertriebenen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Republik Aserbaidschan
vorhanden, und welche Fortschritte wurden bei der vorgesehenen Errichtung
von 170 000 Wohnunterkünften für diejenigen Binnenvertriebenen erzielt,
die bislang noch in prekären Wohnverhältnissen lebten (vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/2816)?
Basierend auf dem 2004 beschlossenen staatlichen Rahmenprogramm „On
improvement of living conditions and increasing employment of refugees and
internally displaced persons“ fördert die aserbaidschanische Regierung eine Reihe von
Programmen und Projekten zur Unterstützung von Integration und Verbesserung
der sozialen Situation der Binnenvertriebenen. Dazu zählen unter anderem:
ein Mikrokredit-Programm im Rahmen eines von der Weltbank geförderten
Projekts „Unterstützung von Lebensbedingungen und
Einkommensmöglichkeiten von Binnenvertriebenen (IDPs)“;
gezielte Unterstützung von Binnenvertriebenen-Unternehmern durch den
Nationalen Unternehmerfonds;
ein von der Weltbank finanziertes Projekt zur Berufs- und
Entwicklungsförderung von Jugendlichen („IDP Youths Support Project”);
ein gezieltes Subventionsprogramm des aserbaidschanischen
Landwirtschaftsministeriums;
Programme zum Bau von Schulen, Krankenhäusern sowie Sport- und
Freizeiteinrichtungen in den von Binnenvertriebenen besiedelten Bezirken;
Projekte zur Errichtung bzw. Sanierung von Wasser-, Gas- und Stromleitungen
in den von Binnenvertriebenen besiedelten Bezirken.
Nach aktuellen Angaben der aserbaidschanischen Regierung wurden seit dem
Start des Rahmenprogramms 243 000 Binnenvertriebene mit neuen Wohnungen
versorgt, die insgesamt über 2,8 Millionen Quadratmeter Wohnfläche verfügen.
23. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Annäherung der
Zivilgesellschaften Armeniens und Aserbaidschans bei der friedlichen Lösung des
Bergkarabach-Konflikts bei, und welche diesbezüglichen Projekte werden
im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung
von der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte
nach Projekt/Initiative je Land, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann die Zivilgesellschaft in Armenien und
Aserbaidschan einen wichtigen Beitrag zu Austausch und Versöhnung zwischen
der armenischen und der aserbaidschanischen Bevölkerung leisten. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Allerdings sind die Kontakte zwischen
den Zivilgesellschaften beider Länder, auch bedingt durch die innenpolitische
Entwicklung, in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Aus dem Haushaltstitel zum
„Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen
Partnerschaft“ hat das Auswärtigen Amt im Jahr 2015 drei einschlägige Projekte
gefördert:
Land Projekttitel Träger Förderbetrag
Armenien,
Aserbaidschan
Vergessene Fronten – der
Konflikt um Bergkarabach
Ostblick e.V. 2.120,00 Euro
Länder der
Östlichen Partnerschaft
(inklusive
Armenien und
Aserbaidschan)
Training-Course on Conflict
Management
Institut für
Auslandsbeziehungen e.V.
86.027,90 Euro
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien
Mediatorenschulung:
Konfliktberater in der Flüchtlingsarbeit
Institut für
Auslandsbeziehungen e.V.
75.422,15 Euro
Für 2016 wurden bislang aus diesem Haushaltstitel noch keine entsprechenden
Projekte beantragt.
24. Welche Projekte werden darüber hinaus von der Bundesregierung und der
Europäischen Union aktuell im Rahmen des internationalen
Jugendaustausches und der Hochschulzusammenarbeit gefördert, bei denen auch junge
Menschen aus beiden Südkaukasusrepubliken zusammengebracht werden
und zusammenarbeiten können (bitte einzeln nach Projekt, Laufzeit und
Fördervolumen auflisten)?
Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan sind Partnerländer im EU-Programm
„Erasmus plus“. Damit können auch Jugendliche aus diesen beiden Ländern an
europäisch finanzierten Begegnungsmaßnahmen teilnehmen. Zielstellung ist
dabei jedoch vorrangig die Mobilität zu Lernzwecken mit Jugendlichen aus den
europäischen Programmländern. Daten zu Begegnungen zwischen jungen
Menschen aus Armenien und Aserbaidschan liegen daher nicht vor.
Im Rahmen des Haushaltstitels zum „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft“ hat das Auswärtigen
Amt 2015 folgende einschlägige Projekte gefördert:
Land Projekttitel Träger Förderbetrag
Länder der
Östlichen
Partnerschaft (inklusive
Armenien und
Aserbaidschan)
Förderung junger Menschen zu
politisch bewussten und
verantwortungsbereiten
Persönlichkeiten durch das Netzwerk des
Europäischen Jugendparlaments
Schwarzkopf-Stiftung
Junges Europa
379.614,76 Euro
Länder der
Östlichen
Partnerschaft (inklusive
Armenien und
Aserbaidschan)
Intercultural Communication for
building bridges
Jade Hochschule 50.760,00 Euro
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien
Jugendliche Bürgerjournalisten
im Dialog
IDEM – Institut für
Demokratie, Medien und
Kulturaustausch
13.966,64 Euro
Die Bundesregierung hat über den Deutschen Akademischen Auslandsdienst
(DAAD) im Jahr 2014 rund 62 Jahresstipendiaten aus Armenien und 148
Jahresstipendiaten aus Aserbaidschan gefördert. Darunter waren 87 geförderte
Aserbaidschaner, deren Stipendium aus Mitteln der aserbaidschanischen Regierung
finanziert wird. Diese Stipendiaten aus Armenien und Aserbaidschan begegnen
sich an den deutschen Hochschulen und treffen sich regelmäßig bei DAAD-
Veranstaltungen wie Einführungsseminaren, Stipendiatentreffen und
programmoder fachspezifischen Veranstaltungen.
Einen besonderen Begegnungscharakter umfasste das gemeinsame
Stipendienprogramm von DAAD und Open Society Institute (OSI), das von 2001 bis 2014
Jahresstipendien in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften vorwiegend im
postsowjetischen Raum vergab. Bei diesem Sonderprogramm wurden jährlich
etwa 20 aserbaidschanische und armenische Studierende und Doktoranden der
Fachgebiete Politologie, Geschichte, Volkswirtschaftslehre und
Rechtswissenschaften gefördert. Auf jährlichen Konferenzen wurden Arbeitsgruppen
zusammengestellt, in denen unter der Moderation deutscher Hochschullehrer der
armenisch-aserbaidschanische Konflikt thematisiert und Lösungsmöglichkeiten
diskutiert wurden.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigenständige
Kooperationsversuche bzw. durch schlüssiges Handeln zustande gekommene
Vereinbarungen von einigen grenznahen Gemeinden in beiden
Südkaukasusrepubliken, um zum Beispiel Kulturdenkmäler und Friedhöfe der jeweils anderen
Seite zu erhalten, und wie haben die Regierungen Armeniens und
Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche Aktivitäten reagiert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
26. Welche zivilgesellschaftlichen Basisbewegungen sind der Bundesregierung
in beiden Südkaukasusrepubliken bekannt, die für die Völkerverständigung
und friedliche Konfliktlösung eintreten, und wie haben die Regierungen
Armeniens und Aserbaidschans nach Kenntnis der Bundesregierung auf solche
Aktivitäten reagiert (bitte nach Land, Organisation und Mitgliederzahlen,
ggf. auch geschätzt, auflisten)?
Die grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zur
Friedenslösung ist mit der Verschärfung der Konfliktsituation in beiden Staaten schwieriger
geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich Vertreter der Zivilgesellschaft,
die sich für die Völkerverständigung und friedliche Konfliktlösung eintreten,
durch ihr Engagement Anfeindungen aussetzen. Vor diesem Hintergrund sieht
die Bundesregierung von einer Aufzählung auf diesem Gebiet aktiver
Organisationen ab.
27. In welcher Weise hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit für
inhaftierte Einzelpersonen in beiden Südkaukasusrepubliken eingesetzt, die
sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und
Aserbaidschanern engagiert haben, und um welche Personen handelte es sich dabei (bitte
getrennt nach Land auflisten)?
Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtslage in beiden Staaten intensiv
und beobachtet insbesondere solche Fälle, bei denen eine Verfolgung aus
politischen Gründen nicht auszuschließen ist, und dies unabhängig davon, ob die
Betreffenden sich für Versöhnung und Frieden zwischen Armeniern und
Aserbaidschanern eingesetzt haben und ob dieses Engagement den Anlass ihrer
Verfolgung bildet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/5175 vom 15. Juni 2015 verwiesen.
28. Wie viele Wehrpflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
beiden Südkaukasusrepubliken in den Jahren 2014 und 2015 den Kriegsdienst
aus Gewissensgründen verweigert, und wie viele Kriegsdienstverweigerer
befinden sich ggf. gegenwärtig in Haft (bitte getrennt nach Land auflisten)?
Zu Kriegsdienstverweigerern in Aserbaidschan liegen der Bundesregierung keine
aktuellen belastbaren Informationen vor. Die aserbaidschanische Verfassung
sieht in Artikel 76 Absatz 2 die Absolvierung eines Wehrersatzdienstes vor.
Dieser ist jedoch nicht eingeführt worden. Das führt dazu, dass sich
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen einer Strafbarkeit gem. Artikel 321 des
aserbaidschanischen Strafgesetzbuchs ausgesetzt sehen. Der Bundesregierung sind keine
Fälle von Kriegsdienstverweigerern bekannt, die sich derzeit in Haft befinden.
Die Anzahl der Wehrdienstverweigerer in Armenien ist nach Kenntnis der
Bundesregierung nach wie vor niedrig; bei der „Wintereinberufung“ im Jahr 2013
wurden 72 Wehrdienstverweigerer registriert. Aktuelle Zahlen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Nach offiziellen Angaben, die auch vom Human Rights
Watch World Report 2015 bestätigt werden, gibt es in Armenien keine Personen
mehr, die aufgrund ihrer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in
Haft sind, da es einen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer gibt. Laut
armenischer Regierung wurden im November 2013 die letzten Inhaftierten aus der
Haft entlassen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 30 der Abgeordneten Katrin Kunert auf Bundestagsdrucksache 18/5596
vom 17. Juli 2015 verwiesen.
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der kritischen Aufarbeitung
des früheren Kriegsgeschehens ein, um die gegenseitigen nationalistischen
Feindbilder abzubauen sowie die Kompromissbereitschaft in der
Bevölkerung beider Südkaukasusrepubliken für Fortschritte im Minsk-Prozess zu
fördern, und welche diesbezüglichen Initiativen sind von der
Bundesregierung im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes geplant?
Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Bewältigung der Vergangenheit in
erster Linie eine Aufgabe der betroffenen Gesellschaften und Staaten. Die
Bundesregierung setzt sich für eine Normalisierung der Beziehungen zwischen
Armenien und Aserbaidschan sowie Armenien und der Republik Türkei ein und
sieht vor allem in vertrauensbildenden Maßnahmen eine Möglichkeit, über die
Jahre entstandenes Misstrauen zu überwinden.
a) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Völkermords an der
armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich 1915/16 nach Kenntnis der
Bundesregierung die aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und
Gesellschaft in Armenien, die Vertreibung der aserbaidschanischen
Bevölkerung aus Armenien und den militärisch eroberten Gebieten
Aserbaidschans bzw. die schweren Verletzungen des humanitären
Kriegsvölkerrechts im Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche
entsprechenden Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?
In Gesprächen mit türkischen und armenischen Regierungsvertretern auf allen
Ebenen ermutigt die Bundesregierung beide Seiten, ihren derzeit stagnierenden
Annäherungsprozess fortzusetzen. Die Bundesregierung begleitet diesen Prozess
durch die Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten über deutsche,
armenische und türkische Nichtregierungsorganisationen. Sie behält sich vor, sich auch
an Initiativen für eine historisch-wissenschaftliche Aufarbeitung sowie an Kultur-
und Bildungsprojekten zu beteiligen, die geeignet sind, türkische und armenische
Akteure zu einem konstruktiven Austausch zusammenzubringen. Im Rahmen der
Krisenprävention und Konfliktlösung fördert das Auswärtige Amt zwei Projekte
zur Aussöhnung zwischen Armenien und der Türkei:
Berghof-Stiftung, Envisioning new trajectories for rapprochement between
Armenia & Turkey, Laufzeit 1. November 2015 bis 31. Januar 2017,
Fördersumme 316 316,56 Euro.
Deutscher Volkshochschulverband International: Acting Together:
Gemeinsam Unterwegs, Laufzeit 1. Februar 2015 bis 30. November 2016,
Fördersumme 731 382,48 Euro.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3722 vom
13. Januar 2015 verwiesen.
b) Wie beeinflusst das nationale Trauma des Massakers an der
aserbaidschanischen Bevölkerung in Chodschali im Bergkarabach-Krieg 1992 die
aktuelle Bereitschaft der Politik, Wissenschaft und Gesellschaft in
Aserbaidschan, die Vertreibung der armenischen Bevölkerung aus Aserbaidschan
bzw. die schweren Verletzungen des humanitären Kriegsvölkerrechts im
Bergkarabach-Krieg kritisch aufzuarbeiten, und welche entsprechenden
Versuche hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit
dazu bereits gegeben (bitte erläutern)?
c) Inwieweit waren die gegenseitigen traumabelasteten
Konfliktwahrnehmungen beider Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits Gegenstand der Mediationsbemühungen der Minsk-Gruppe, und
welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um im Hinblick auf die
beabsichtigte Intensivierung der Konfliktvermittlung während des
deutschen OSZE-Vorsitzes dem Thema Vergangenheitsbewältigung künftig
mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen (bitte erläutern)?
Die Fragen 29b und 29c werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der durch Krieg, Flucht und
Vertreibung ausgelösten traumatischen Erfahrungen auf die Menschen und
Gesellschaften in beiden Ländern bewusst. Sie setzt sich deshalb für vertrauensbildende
Maßnahmen und für Direktkontakte zwischen den Menschen und Zivilgesellschaften
ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
30. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit
der geplanten Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen
OSZE-Vorsitzes unternehmen, um die vorhandenen Differenzen zwischen
den Konfliktparteien über die Auslegung der Madrider Basisprinzipien und
die zeitliche Abfolge ihrer Durchführung zu überbrücken (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/2816; bitte
erläutern)?
Die Zuständigkeit für die Konfliktvermittlung liegt bei den Ko-Vorsitzenden der
Minsker Gruppe. Die Bundesregierung stimmt sich als amtierender OSZE-
Vorsitz mit den Ko-Vorsitzenden ab, um deren Bemühungen zu fördern, die
Differenzen zwischen den Konfliktparteien zu überbrücken.
31. Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine mögliche Teillösung
darin bestehen, die Frage der Rückgabe der Bergkarabach umgebenden
Gebiete an Aserbaidschan mit wechselseitigen Sicherheitsgarantien zu
verbinden, um die gegenwärtigen Verhandlungsblockaden aufzulösen und die
Zustimmung Armeniens zur stufenweisen Durchführung der verbleibenden
Madrider Basisprinzipien mit einer späteren Klärung des finalen politischen
Status von Bergkarabach zu erleichtern (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung unterstützt jede friedliche, einvernehmlich zwischen den
Seiten erzielte Lösung des Bergkarabach-Konflikts.
32. Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten
Intensivierung der Konfliktvermittlung während des deutschen OSZE-Vorsitzes und
in ihrer Eigenschaft als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe auch an der
Möglichkeit von gegenseitigen Gebietsaustauschen und der
einvernehmlichen Neufestlegung der Staatsgrenzen nach dem Muster des Goble-Plans als
grundsätzliche Verhandlungsalternative festhalten, und welche Bedeutung
misst die Bundesregierung dieser Konfliktlösungsvariante vor dem
Hintergrund des stagnierenden Friedensprozesses und der bislang nicht
überbrückbaren Differenzen der Konfliktparteien über die Auslegung und
Durchführung der Madrider Basisprinzipien bei (bitte erläutern)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung direkten Gesprächen
zwischen Vertretern der armenischen und der vertriebenen aserbaidschanischen
Bevölkerung aus Bergkarabach in Ergänzung zum offiziellen
Verhandlungsformat 1+1 der Minsk-Gruppe (Armenien und Aserbaidschan, das dem
zwischenstaatlichen Charakter des Konflikts entspricht, vgl. die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2816) bei, um
in bestimmten praktischen Fragen wie gegenseitigen Kontakt- und
Besuchsmöglichkeiten einer Politik der kleinen Schritte und humanitären
Erleichterungen den Weg zu ebnen (bitte erläutern)?
Eine nachhaltige Lösung des Bergkarabach-Konflikts kann aus Sicht der
Bundesregierung nur gelingen, wenn der Zwiespalt zwischen den Bevölkerungen
überwunden und gegenseitiges Misstrauen abgebaut wird. Dies setzt die Einbeziehung
der Zivilgesellschaft voraus: Direktkontakte zwischen den Menschen können
dazu beitragen, über die Jahre entstandenes Misstrauen zu überwinden. Die
Bundesregierung ist daher bereit, entsprechende Initiativen während des deutschen
OSZE-Vorsitzes anzustoßen, zu begleiten und zu unterstützen. Die Etablierung
von Direktkontakten auf Ebene der Zivilgesellschaft setzt jedoch ihre Duldung
durch die Konfliktparteien voraus.
34. In welchem Umfang konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den von
früheren Kriegshandlungen betroffenen Gebieten bereits humanitäre
Minenräumungen durchgeführt werden, und in welchen Gebieten ist dies bislang
noch nicht der Fall?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Aus der
Medienberichterstattung und Pressemitteilungen der unten genannten
Organisationen ergibt sich folgendes Bild: In Armenien, wo die Regionen Tavoush,
Gegharkunik, Vayots Dzor und Syunik von Landminen betroffen sind, ist das
„Centre for Humanitarian Demining and Expertise“ als zuständige Behörde auf
dem Gebiet des humanitären Minenräumens tätig und hat Minenräumen bei den
Ortschaften Baghanis, Chakaten und Hartashen als prioritär identifiziert. In
Aserbaidschan ist die „Azerbaijan National Agency for Mine Action“ (ANAMA) auf
dem Gebiet der humanitären Minenräumung tätig. Diese hat nach eigenen
Angaben bereits in den Regionen Fizuli, Aghdam, Terter, Agjabedi und Goranboy
Minen geräumt. Laut den Angaben des „Land Mine and Cluster Munition Monitor“
hat die Organisation HALO Trust 95 Prozent aller bekannten Minenfelder in
Bergkarabach geräumt; innerhalb Bergkarabachs verbleiben hiernach verminte
Flächen von insgesamt 1,6 Quadratkilometern: 0,88 Quadratkilometer auf 34
unterschiedlichen Arealen sind dabei mit Antipersonenminen kontaminiert,
0,73 Quadratkilometer auf 15 unterschiedlichen Arealen mit Antifahrzeugminen.
35. Welche konkreten Vorschläge haben die drei Ko-Vorsitzenden der Minsk-
Gruppe auf ihrem Treffen am 11. November 2015 im Auswärtigen Amt zur
Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von
Waffenstillstandsverletzungen unterbreitet (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Katrin Kunert der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/7181), und welche darüberhinausgehenden
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) hält die
Bundesregierung ggf. für geeignet, um das Risiko militärischer Eskalationen zu
reduzieren (bitte erläutern)?
Die Einführung eines Mechanismus zur Untersuchung von
Waffenstillstandsverletzungen ist Gegenstand laufender Konsultationen der Ko-Vorsitzenden der
Minsker Gruppe mit den Regierungen von Armenien und Aserbaidschan. Die
Bundesregierung setzt sich als amtierender OSZE-Vorsitz sowie im Rahmen
bilateraler Kontakte mit Armenien und Aserbaidschan dafür ein, dass beide Länder
konkrete Schritte zur Deeskalation unternehmen und rhetorische Provokationen
unterlassen. Sie wird alle sicherheitsbildenden Maßnahmen unterstützen, die auf
Zustimmung der Konfliktparteien stoßen würden.
36. Welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem
jüngsten Schweizer Gipfeltreffen der Staatspräsidenten beider
Südkaukasusrepubliken, Sersch Sargsjan und Ilcham Alijew, im Dezember 2015 im
Hinblick auf die Fortführung des Minsk-Prozesses und die Entschärfung der
Sicherheitslage an der Line of Contact und der völkerrechtlich gültigen
Staatsgrenze erzielt werden?
Das Gipfeltreffen der Staatspräsidenten von Armenien und Aserbaidschan am
19. Dezember 2015 in Bern war das erste Treffen auf dieser Ebene seit Oktober
2014 und ein wichtiger Schritt zur Wiederaufnahme eines Dialogs. Beide
Staatspräsidenten haben sich dabei auf die Weiterführung dieses Dialogs in den
kommenden Monaten geeinigt und ihre Unterstützung für die laufenden Bemühungen
der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe bekräftigt, Vorschläge zur
Deeskalation der Lage an der Kontaktlinie und an der armenischen-aserbaidschanischen
Grenze auszuarbeiten.
37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche kontroverse
Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe, wie sich der
gegenwärtige Stillstand im Minsk-Prozess überwinden lässt, und wie haben
die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherige
Mediationstätigkeit der einzelnen Ko-Vorsitzenden beurteilt (bitte getrennt nach
Konfliktpartei und Ko-Vorsitz darlegen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über mögliche kontroverse
Auffassungen unter den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe vor, die auch nach
außen geeint auftreten. Die Konfliktparteien stehen in regelmäßigem Kontakt zu
den Ko-Vorsitzenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
38. Inwieweit haben die Konfliktparteien in der Vergangenheit Kritik an der
trilateralen Zusammensetzung des Ko-Vorsitzes der Minsk-Gruppe geübt, und
welche Konfliktpartei hat nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Wünsche
zur Veränderung bzw. Erweiterung des Ko-Vorsitzes formuliert (bitte
erläutern)?
Aserbaidschan äußert regelmäßig Kritik am derzeitigen Verhandlungsformat,
insbesondere im Hinblick auf bisher ausbleibende Fortschritte bei den
Vermittlungsbemühungen. Dennoch bleiben die Vermittlungsbemühungen der drei Ko-
Vorsitzenden das einzige von allen Konfliktparteien anerkannte Format.
39. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die aserbaidschanische
Regierung auf den Gesetzentwurf Azerbaijan Democratic Act of 2015 und die
darin empfohlenen Sanktionsmaßnahmen reagiert, und welche
Schlussfolgerungen lassen sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung im Hinblick
auf die weitere Akzeptanz der USA als Ko-Vorsitzender der Minsk-Gruppe
durch Aserbaidschan bislang ableiten?
Auf den vom Abgeordneten Chris Smith am 16. Dezember 2015 im US-
Repräsentantenhaus eingebrachten „Azerbaijan Democracy Act of 2015“ reagierten die
aserbaidschanische Regierung, Parlamentsabgeordnete und Öffentlichkeit
überwiegend ablehnend. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden von
Aserbaidschan unverändert als Ko-Vorsitz der Minsker Gruppe der OSZE
wahrgenommen.
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kräftegruppierungen
innerhalb der aserbaidschanischen Regierung, die für Fortschritte bei der
Konfliktregulierung enger mit Russland kooperieren wollen?
Trotz der gegenüber den Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE im
Hinblick auf ausbleibende Verhandlungserfolge geäußerten Kritik hält die
aserbaidschanische Regierung unverändert am Format der Minsker Gruppe fest. Dabei
tritt sie für eine aktivere Rolle aller Mitglieder der Gruppe ein. Sie zeigt sich offen
für Vorschläge, auch seitens der Russischen Föderation, solange diese auf die
Wiedererlangung der territorialen Integrität Aserbaidschans abzielen.
41. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Rückwirkungen der derzeit angespannten russisch-türkischen Beziehungen auf die
Zusammenarbeit innerhalb der Minsk-Gruppe, an der die Türkei wie
Deutschland als einfache Mitglieder beteiligt sind?
Etwaige Rückwirkungen auf die Zusammenarbeit in der Minsker Gruppe konnte
die Bundesregierung bisher nicht feststellen.
42. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Durchführung von
politischen Wahlen in der Region Bergkarabach, und wird sie ihre bisherige
ablehnende Haltung zu einer diplomatischen Anerkennung der sogenannten
Republik Bergkarabach auch zukünftig aufrechterhalten?
Die Bundesregierung erkennt weder die sogenannte Republik Bergkarabach noch
die von ihr durchgeführten „Wahlen“ an.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]