[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 1. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7783
18. Wahlperiode 03.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Kai Gehring, Özcan Mutlu,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7412 –
Integration der Geflüchteten in das Bildungssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sehr viele Menschen haben 2015 in Deutschland Schutz vor Krieg und Gewalt
gesucht. Im Sommer 2015 hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesagt:
„Wir schaffen das“. Seitdem ist viel passiert. Mit Unterstützung vieler
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer konnte die Erstversorgung bei der Aufnahme
von Schutzsuchenden weitgehend gewährleistet werden. Nun ist es aber an der
Zeit, den Menschen eine neue Perspektive in Deutschland zu eröffnen. Hierbei
kommt den Bildungsinstitutionen eine besondere Aufgabe zu.
Die Hälfte der Geflüchteten ist unter 25 Jahre alt. Ihnen allen einen Platz in
unserem Bildungssystem zu schaffen, stellt eine große gesamtgesellschaftliche
Herausforderung dar. Angesichts des Investitionsstaus im Bildungsbereich ist
diese Herausforderung aber gleichzeitig auch eine Chance, unser
Bildungssystem bereit zu machen für die Einwanderungsgesellschaft, indem vor allem mehr
individuelle Förderung für alle Kinder und Jugendlichen möglich wird. Davon
profitieren alle.
Auch wenn die Gestaltung der Bildungslandschaft größtenteils in die
Kultushoheit der Länder fällt und die Ausgestaltung vor Ort bei den Kommunen liegt,
darf das Gelingen von Integration nicht vom geografischen Zufall abhängen.
Der Bund hat aus Sicht der Fragesteller den verfassungsmäßigen Auftrag, die
Länder und Kommunen bei dieser Herausforderung zu unterstützen. Dies umso
mehr, als die große Zahl der Kinder und Jugendlichen alle Planungen der Länder
und Kommunen bei weitem übertrifft. Die Bundesrepublik Deutschland ist
außerdem Vertragspartei der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und daher
zur Umsetzung ihrer Vorgaben verpflichtet.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Länder und Kommunen sind grundsätzlich nach der Verfassung für die
Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zuständig. Der Bund
hat zum einen die Länder und Kommunen bereits in der Vergangenheit in
erheblichem Umfang entlastet und wird dies auch weiter tun. Zum anderen unternimmt
er im Rahmen seiner Zuständigkeit erhebliche Anstrengungen, um die
Herausforderungen, die sich aus dem Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern
ergeben, zu meistern. So hat der Bund seine finanziellen Anstrengungen weiter
deutlich erhöht und stellt allein im Jahr 2016 rd. 8 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln
bereit. Für integrationsunterstützende Maßnahmen werden im Bundesbereich
rd. 4,2 Mrd. Euro mobilisiert.
Gleichzeitig gilt es, Integration aktiv zu gestalten. Eine frühzeitige Integration in
das Bildungssystem bietet Chancen, nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für
die Aufnahmegesellschaft. Zuverlässige statistische Daten sind für eine genaue
Problemanalyse, die Konzeption und Evaluation von Programmen und
Maßnahmen unerlässlich.
Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wird auch insoweit die
Datenerhebung bereits zeitnah zur Ankunft in Deutschland verbessert. Die Bundesregierung
arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Datenlage.
UNICEF unterstützt die Bundesregierung durch Beratung und logistische
Unterstützung beim Aufbau von Monitoring- und Datenerfassungsmechanismen und
Entwicklung von Indikatoren zur Situation von Flüchtlingskindern und
Flüchtlingsfrauen. Hierdurch soll insbesondere ermöglicht werden, kurzfristig
aussagekräftige Daten bereitstellen zu können unabhängig vom Aufenthaltsstatus und so
eine Grundlage zu schaffen für die effektive Verbesserung der tatsächlichen
Situation von Flüchtlingskindern und Flüchtlingsfrauen.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten
Kinder sind, die das erste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht
schulpflichtig sind und damit einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung nach § 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
haben?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Unter der Annahme von rund 1 Million Asylsuchenden1 im Jahr 2015 ist – nach
Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) – von einer Gesamtzahl i. H. v. 120 000 bis 140 000 Kindern im Alter
bis sieben Jahren auszugehen. Diese Angaben beruhen auf der Altersverteilung
der Asylsuchenden in Vorjahren und können daher nicht nach Geschlecht und
Bundesländern und Aufenthaltsstatus aufgeschlüsselt werden.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele dieser Kinder bereits
eine Kita besuchen?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Die Zahl der betreuten Kinder wird nicht tagesaktuell erfasst, sondern zum
1. März jeden Jahres. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2016
werden sich daher die in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter
Kindertagespflege aufgenommenen Kinder mit Fluchterfahrung niederschlagen.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht diese Zahlen grundsätzlich im dritten
Quartal jeden Jahres.
1 Die Zahlen aus der EASY-Registrierung bieten keine genaue Grundlage für die Bedarfsschätzung, da einerseits Doppel- und
Mehrfacherfassungen nicht ausgeschlossen werden können und andererseits Asylsuchende noch nicht registriert wurden.
3. Mit welchen Maßnahmen setzt die Bundesregierung die Vereinbarung von
Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Bildung; Schule;
Berufsausbildung) für geflüchtete Kinder um?
Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe?
Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang?
Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für
die Beschulung bei den Bundesländern. Das BMFSFJ fördert Programme und
Projekte, die Kinderrechte im Sinne der VN-Kinderrechtskonvention
voranbringen. Mit der „National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ fördert das BMFSFJ beispielsweise
einen Verein, der die Rechte von Flüchtlingskindern zu einem
Themenschwerpunkt seiner Arbeit gemacht hat. Im Jahr 2015 hat das BMFSFJ beim Deutschen
Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Monitoringstelle eingerichtet, deren
zentrale Aufgabe die Überwachung der Umsetzung der VN-
Kinderrechtskonvention in Deutschland ist.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten nach
Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Bildung, Schule
und Berufsausbildung haben?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele schulpflichtige Kinder
bereits eine Schule in Deutschland besuchen?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierüber keine genauen Erkenntnisse vor. Die
Schulstatistik liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Jahr 2015 waren von den
476 649 Asylbewerbern (Erst- und Folgeanträge) 148 257 unter 18 Jahren alt.
6. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die in Artikel 28 der
UN-Kinderechtskonventionen geforderten regemäßigen Schulbesuche von
geflüchteten Kindern unterstützen, um so einen Schulabschluss für alle
Kinder zu sichern?
Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe?
Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang?
Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für
die Beschulung bei den Bundesländern. Auf die Antwort zu Frage 16 wird
verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten in
Deutschland eine Ausbildung begonnen haben?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Valide Aussagen zu Flüchtlingen, die in Deutschland eine Ausbildung begonnen
haben, sind anhand der vorliegenden Daten nicht möglich, da weder das Merkmal
„geflüchtete Person“ noch Angaben zum Aufenthaltsstatus in der
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder noch in der Statistik
der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst werden. In der Berufsbildungsstatistik
können über die Staatsangehörigkeit jedoch Personen identifiziert werden, die aus
den wichtigsten Asylzugangsländern stammen. Ob es sich dabei tatsächlich um
geflüchtete Menschen handelt, weist die Statistik nicht aus. Darin können auch
Personen enthalten sein, die schon lange in Deutschland leben und über andere
Migrationswege (u. a. Arbeitsmigration, Familiennachzug) nach Deutschland
gekommen sind.
Tabelle 1 weist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der
dualen Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Personen aus den wichtigsten
Asylzugangsländern (Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea,
Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Russische Föderation,
Serbien, Somalia, Syrien, Ukraine) sowie die sich darunter befindlichen Personen
aus den wichtigsten nichteuropäischen Asylzugangsländern (Afghanistan,
Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) für das Jahr 2014 differenziert
nach Geschlecht aus. Danach sind im Jahr 2014 insgesamt 6 966 Personen aus
Asylzugangsländern und darunter 1 908 Personen aus nichteuropäischen
Asylzugangsländern in eine duale Berufsausbildung eingemündet. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass die Berufsbildungsstatistik für das Jahr 2014 zudem auch 1 272
neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Personen ohne Angabe der
Staatsangehörigkeit sowie von 306 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
ausweist. Es ist nicht auszuschließen, dass darunter auch Personen aus
Asylzugangsländern sind.
Tabelle 2 zeigt die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der
dualen Berufsausbildung von Personen aus den wichtigsten Asylzugangsländern
differenziert nach Bundesländern und Geschlecht.
Es ist derzeit nicht geplant, das Merkmal „geflüchtete Person“ in die
Berufsbildungsstatistik aufzunehmen. Jedoch passt die Bundesagentur für Arbeit (BA)
derzeit ihre operativen EDV-Systeme dahingehend an, dass ab Anfang des Jahres
2016 Informationen zum Aufenthaltsstatus von Kunden eingepflegt werden
können.
Tabelle 1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der dualen
Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Auszubildenden aus „Asylzugangsländern“ nach
Geschlecht, Deutschland 2014
Personengruppen
Auszubildende
Neuabschlüsse
insgesamt
Neuabschlüsse
Männer
Neuabschlüsse
Frauen
Personen aus
Asylzugangsländern
6.966 4.071 2.898
Darunter Personen
aus nichteuropäischen
Asylzugangsländern
1.908 1.386 522
Tabelle 2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der dualen
Berufsausbildung (BBiG bzw. HwO) von Auszubildenden aus „Asylzugangsländern“ nach
Geschlecht, alle Bundesländer 2014
Bundesland Neuabschlüsse insgesamt
Neuabschlüsse
Männer
Neuabschlüsse
Frauen
Baden-Württemberg 1.482 819 663
Bayern 1.932 1.179 753
Berlin 270 126 144
Brandenburg 36 27 12
Bremen 57 24 33
Hamburg 255 141 111
Hessen 624 369 255
Mecklenburg-
Vorpommern 33 24 12
Niedersachsen 429 282 147
Nordrhein-Westfalen 1.167 681 486
Rheinland-Pfalz 270 153 117
Saarland 90 57 33
Sachsen 87 45 42
Sachsen-Anhalt 42 24 18
Schleswig-Holstein 165 105 60
Thüringen 27 18 12
Deutschland 6.966 4.071 2.898
Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf
Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes
und der Länder (Erhebung zum 31.12.), Berichtsjahr 2014. Absolutwerte aus
Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert
kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten
bereits an Maßnahmen zur Berufsorientierung bzw. -vorbereitung
teilgenommen haben?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln, und wenn
nein, bis wann plant die Bundesregierung, diese Daten zu erheben?
Flüchtlinge können in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht direkt
identifiziert werden.2 Daher wird hilfsweise auf Auswertungen zu Personen mit
einer Staatsangehörigkeit aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen
Zugangsländern zurückgegriffen. Dazu zählen folgende Länder: Afghanistan,
Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
Hierbei ist zu beachten, dass die absolute Zahl der Personen mit diesen
Nationalitäten aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem
2 Derzeit passt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre operativen EDV-Systeme dahingehend an, dass ab Anfang des Jahres 2016
Informationen zum Aufenthaltsstatus von Kunden eingepflegt werden können.
jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden kann. In den absoluten
Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben.
Informationen aus der Förderstatistik liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten
vor. Von Januar bis Oktober 2015 gab es insgesamt 61 400 Eintritte in
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, darunter 617 Personen mit einer
Staatsangehörigkeit aus einem der oben genannten Asylzugangsländer. Informationen nach
Bundesländern und Geschlecht können der beigefügten Tabelle entnommen
werden.
Drucksache 18/7783 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Statistische Daten zu den Teilnehmenden an Berufsorientierungsmaßnahmen, die
mithilfe der Kofinanzierung Dritter – oftmals der Bundesländer – nach § 48
SGB III durchgeführt werden, liegen nicht vor.
9. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass die Aufnahme
einer Berufsausbildung wegen bestehender aufenthalts- und sozialrechtlicher
Beschränkungen für Asylsuchende und Geduldete erschwert wird?
Wenn ja, welche?
Teilweise wird die Auffassung vertreten, die geltende Rechtslage zur
vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bei Aufnahme einer
qualifizierten Berufsausbildung (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und zur
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der
Beschäftigung (§ 18a AufenthG) sei nicht ausreichend, um den ausbildenden
Betrieben und den Jugendlichen die erforderliche Sicherheit zu geben, dass die
Berufsausbildung abgeschlossen und nach erfolgreichem Abschluss eine Beschäftigung
aufgenommen werden kann. Die Bundesregierung wird deshalb hierzu in einem
der nächsten Gesetzgebungsvorhaben einen Regelungsvorschlag vorlegen.
Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertreter Anpassungen fordern, weil einzelne Instrumente der
Ausbildungsförderung bestimmten Personenkreisen nicht zur Verfügung stünden.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten über
eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine validen Daten vor. Die Prüfung und
Anerkennung von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen obliegt den
Hochschulen unter Beachtung der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz
(KMK) für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die
Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Geflüchteten an
einer deutschen Universität oder Hochschule eine Studienvorbereitung oder
ein Studium begonnen haben bzw. fortsetzen?
Wenn ja, bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Aufenthaltsstatus
aufschlüsseln. Wenn nein, wie und bis wann plant die Bundesregierung, diese
Zahlen zu erheben?
Die Bundesregierung hat derzeit noch keine Kenntnis zur Gesamtzahl der
Flüchtlinge an Hochschulen. In Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz (KMK)
hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hierzu im Januar bei ihren
Mitgliedshochschulen eine Umfrage gestartet, die noch bis Ende Februar läuft. Eine
Folgebefragung ist für das Sommersemester geplant.
12. Wie hoch beziffert die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen den
zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen, Schulplätzen, Ausbildungs- und
Studienplätzen?
13. Wie hoch beziffert die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen den
zusätzlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern, Lehrerinnen und
Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern und
Hochschullehrenden?
14. Mit welchen Kosten für den notwendigen Ausbau der Bildungsinfrastruktur
rechnet die Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen?
Bitte aufschlüsseln nach Bildungsbereich.
15. Mit welchen Kosten für das zusätzliche Personal rechnet die
Bundesregierung auf Grundlage dieser Zahlen (bitte aufschlüsseln nach
Bildungsbereich)?
Die Fragen 12 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der gesamtstaatlichen Integrationspolitik tragen Bund und Länder
nach dem Grundgesetz jeweils die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben ergeben. Im Übrigen wird auf die föderale Kompetenzordnung für
die Aufgaben- und Finanzverantwortung verwiesen.
16. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei dem
Ausbau der Infrastruktur und der Ausbildung und Bezahlung der benötigten
Fachkräfte?
Wenn die Länder und Kommunen finanziell unterstützt werden, bitte
aufführen, in welcher Höhe, auf welchem Weg und in welchem Zeitraum?
Wenn nicht, warum nicht?
Der Bund entlastet die Länder und Kommunen – unabhängig von den zahlreichen
Entlastungsmaßnahmen in den letzten Jahren – in erheblichem Umfang im
Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingslage. Allein im Jahr 2016
stehen den Ländern und Kommunen zusätzliche Umsatzsteuermittel in Höhe von
3,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Weitere 4,2 Mrd. Euro Bundesmittel kommen den
Ländern und Kommunen unmittelbar (z. B. Kompensationsmittel sozialer
Wohnungsbau, mietzinsfreie Überlassung von Liegenschaften) oder mittelbar (z. B.
bundesfinanzierte Integrationskurse) zu Gute. Zudem erfahren die Länder durch
die vollständige Übernahme des BAföG erhebliche Unterstützung durch den
Bund. Ihnen stehen hierdurch seit Jahresbeginn 2015 dauerhaft jährlich
zusätzliche Mittel in Höhe von 1,17 Mrd. Euro zur Verfügung. Die dadurch entstehenden
Spielräume könnten seitens der Länder auch zur Finanzierung der Mehraufwände
im Bildungsbereich eingesetzt werden.
Mit der Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote
für Neuzugewanderte vom 14. Januar 2016 unterstützt das BMBF für einen
Zeitraum von (zunächst) zwei Jahren die Kommunen. Ab sofort können sich alle
Kreise und kreisfreien Städte um die Finanzierung von bis zu drei kommunalen
Koordinatorinnen und Koordinatoren bewerben. Diese entlasten die Beteiligten
vor Ort, indem sie übergreifend die Bildungsangebote für Neuzugewanderte und
die relevanten Akteure in der Kommune koordinieren.
Ziel ist die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche
Zusammenwirken aller Bildungsakteure vor Ort und die ressortübergreifende Abstimmung
der für diese Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen
innerhalb der Kommunalverwaltung.
17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den Forderungen der
UN-Kinderechtskonvention gerecht werden, allen geflüchteten Kindern
entsprechend ihrer Potentiale den Zugang zum universitären Bildungsbereich
zu ermöglichen?
Unterstützt die Bundesregierung die Länder bei dieser Aufgabe?
Falls ja, wie und in welchem finanziellen Umfang?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein vierjähriges
Maßnahmenpaket im Gesamtumfang von 100 Mio. Euro zur Integration
studierwilliger und -fähiger Flüchtlinge in die Hochschulen gestartet, das vom
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) umgesetzt wird und den
Hochschulen zugutekommt. Es besteht aus drei Bausteinen, die eine Basis für einen
erfolgreichen Zugang nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge zu einem Studium
bilden: Erkennen und Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen, fachliche
und fachsprachliche Studienvorbereitung sowie Unterstützung der sozialen
Integration von Flüchtlingen an den Hochschulen. So finanziert der Bund
beispielsweise jährlich bis zu 2 400 zusätzliche Plätze an Studienkollegs und
vergleichbaren Einrichtungen deutscher Hochschulen. Durch die Finanzierung von
Studierfähigkeitstests und sprachlichen Einstufungstests verfolgt der Bund das Ziel, dass
Talente erkannt und Förderbedarfe zum Abbau fluchtbedingter Nachteile
identifiziert werden können.
Ergänzend fördert das BMFSFJ nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule
(GF-H) Sprachkurse bis zum Niveau C 1 (EU Referenzrahmen) unter anderem
für Asylberechtigte und junge ausländische Flüchtlinge mit einem gesicherten
Aufenthaltsstatus bis zum 30. Lebensjahr. Die Sprachkurse bauen auf den
Integrationskursen auf und befähigen junge Menschen dazu, die Hochschulreife zu
erwerben, ein Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland
begonnene Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen.
18. Plant die Bundesregierung eigene Maßnahmen, um allen Kindern
entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention „Bildungs- und Berufsberatung […]
verfügbar und zugänglich zu machen“?
Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder
bei der Umsetzung von Artikel 28 Buchstabe d der UN-KRK zu
unterstützen?
Die Bundesregierung plant über bereits bestehende Angebote keine eigenen
Maßnahmen.
19. Sieht die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen einen gesteigerten
Bedarf an zusätzlicher Qualifizierung der Fachkräfte im Bildungssystem
hinsichtlich der Sprachförderung/Sprachbildung?
Wenn nein, wie sieht die Bundesregierung den Bedarf gedeckt?
Wenn ja, was plant die Bundesregierung, um die Bundesländer bei dieser
Qualifizierung zu unterstützen, bitte aufschlüsseln nach Bildungsstufe?
Eine gute Sprachförderung ist für die Integration der geflüchteten Kinder
essentiell. Das neue Bundesprogramm Sprach-Kitas unterstützt hier mit 100 Mio. Euro
jährlich in der Programmlaufzeit von 2016 bis 2019. Damit können bis zu 4 000
zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung
geschaffen werden. Die Länder haben darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen getroffen,
die Kinder mit Fluchthintergrund zu betreuen oder an eine Kinderbetreuung
heranzuführen. Zu ggf. weiteren Bedarfen sind die Beratungen innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Erwerb der deutschen Sprache ist
eine wichtige Voraussetzung der Integration. Die Bundesregierung unterstützt die
Länder bei der Qualifizierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
20. Arbeitet die Bundesregierung an Bildungskonzepten, um Kinder, denen
aufgrund ihres Geschlechts in ihren Heimatländern der Zugang zu Bildung
verwehrt wurde, in das deutsche Bildungssystem zu integrieren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bitte erläutern.
Die Zuständigkeit für entsprechende Bildungskonzepte liegt bei den Ländern.
Verfassungsrechtlich ist es geboten, eine diskriminierungsfreie Bildungsteilhabe
zu gewährleisten. Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung
durch die Eltern verknüpft. Das BMFSFJ setzt mit dem vom Europäischen
Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für
Bildung gewinnen“ hier an. Qualifizierte Elternbegleiterinnen und
Elternbegleitern sollen es Eltern künftig noch leichter machen, Bildungszugänge im
Familienalltag zu finden. Die rund 5 000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter
arbeiten auch insbesondere mit geflüchteten Familien zusammen.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um für Geflüchtete einen schnellen
Einstieg in das Bildungssystem zu gewährleisten, um die Sprach- und
Wertevermittlung zu erleichtern?
Zur Ermöglichung eines frühen Spracherwerbs sind die Integrationskurse mit
dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz für Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist,
geöffnet worden. Davon profitieren auch junge Asylsuchende, soweit sie zur
Teilnahme insbesondere an Jugendintegrationskursen berechtigt sind, also nicht mehr
schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur
Vorbereitung auf den Besuch weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf
eine andere Ausbildung.
Seit August 2008 unterstützt das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
mitfinanzierte Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Menschen
mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) die Verbesserung der
berufsbezogenen Deutsch-Kenntnisse. Das Programm wird in der aktuellen ESF-
Förderperiode fortgesetzt und findet unter bestimmten Voraussetzungen auch auf
Flüchtlinge Anwendung.
Kernanliegen des Programms ist es, die Chancen von Menschen mit
Migrationshintergrund auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt nachhaltig zu erhöhen. Zu
diesem Zweck wird Deutschunterricht mit Elementen der beruflichen
Weiterbildung verknüpft.
Zudem wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz die
bundesfinanzierte berufsbezogene Deutschsprachförderung, die auf den Integrationskursen
aufbaut, gesetzlich verankert. Sie wird als Folgeprogramm zum ESF-BAMF-
Programm ab Mitte des Jahres 2016 diese sukzessive ablösen. Im Jahr 2016 können
mit beiden Programmen zur berufsbezogenen Sprachförderung zusammen
100 000 Personen erreicht werden.
Bezüglich der Sprachkurse für junge Flüchtlinge, die ein Hochschulstudium
anstreben, wird auf die Ausführungen zum Garantiefonds-Hochschule in der
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Ein deutliches Eintreten für die Werte und die Verfassungsnormen unseres
Rechtsstaates ist ein zwingendes Erfordernis erfolgreicher Integration. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickelt daher ein Konzept zur
Vermittlung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, unserer Rechte,
Pflichten und Werte. Dieses soll umfassend, insbesondere auch in den
Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften umgesetzt werden. In dem
Konzept soll auf unterschiedlichste Materialien zurückgegriffen werden, die
derzeit vorbereitet werden (Broschüre „Grundgesetz – Basis unseres
Zusammenlebens“, Film zu dieser Broschüre, Informationsmodul „Werte“). Die App
„Ankommen“, die bereits der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist Teil dieses
Konzepts. Sie ist ein Wegbegleiter zur schnellen und breit angelegten Orientierung
während der ersten Wochen in Deutschland. Ziel des Mehrebenansatzes ist, den
gesamten Prozess beginnend von der Registrierung als Asylsuchender bis zur
Anerkennung als Schutzberechtigter und darüber hinaus zu begleiten.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten fördert das BMBF Maßnahmen, um
Flüchtlinge schnell in das Bildungssystem zu integrieren. So erhalten nicht mehr
schulpflichtige Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive mit dem Programm
„Einstieg Deutsch“ ein erstes Sprachlernangebot, in dem Hauptamtliche mit
ehrenamtlichen Lernbegleitern zusammenwirken.
Die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Initiative „Bildungsketten“
unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, einen Schulabschluss zu erreichen und
den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu schaffen. Auch junge,
schulpflichtige Flüchtlinge profitieren von diesen Maßnahmen. Die zentralen
Instrumente, wie Potenzialanalyse und Berufsorientierung werden auf diese Zielgruppe
hin angepasst. An nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge (Asylberechtigte
und anerkannte junge Flüchtlinge sowie gestattete Asylbewerberinnen und
Asylbewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang) richtet sich die gemeinsame
Qualifizierungsinitiative des BMBF, der Bundesagentur für Arbeit und des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, um ihnen den Weg in eine betriebliche
Ausbildung zu eröffnen. Ziel ist die Integration von 10 000 jungen Menschen im
Alter bis zu 25 Jahren in den nächsten beiden Jahren. Um auch die Betriebe und
Eltern zu informieren und zu unterstützen, wird das bestehende Netzwerk der
KAUSA-Servicestellen des BMBF verdoppelt und insbesondere in den
Metropolregionen ausgebaut und auf die neuen Bundesländer ausgeweitet.
Das BMBF finanziert den Kapazitätsausbau an Studienkollegs und
vergleichbaren Strukturen in Höhe von zusätzlich bis zu 2 400 Plätzen pro Jahr für
Flüchtlinge, um den Einstieg in ein Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt
das BMBF Studierenden-Initiativen, die sich bei der Betreuung studierwilliger
Flüchtlinge engagieren und zu ihrer sozialen Integration beitragen.
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Integration der
Geflüchteten besser durch den Bund koordiniert und befördert werden kann, wenn
das Kooperationsverbot abgeschafft wird?
Wenn nein, warum nicht?
Der Begriff „Kooperationsverbot“ im Bildungsbereich geht an der Sachlage
vorbei. Schon nach der geltenden Fassung des Grundgesetzes können Bund und
Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten politisch kooperieren. Sie haben hiervon
zum Beispiel mit der alle Bildungsbereiche umfassenden gemeinsamen
Qualifizierungsinitiative von 2008 Gebrauch gemacht.
Im Dezember 2015 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
-chefs der Länder vereinbart, in enger Abstimmung von Bund und Ländern
weitere Initiativen zur Stärkung des Bildungssystems und zur Bewältigung aktueller
Herausforderungen zu ergreifen. Zur kurzfristigen Erarbeitung eines
abgestimmten Integrationskonzeptes haben die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut abgestimmtes Miteinander
aller staatlichen Ebenen für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen
notwendig ist.
23. Plant die Bundesregierung, die Arbeit der Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb) zu stärken, damit sie mit zielgerichteten politischen
Bildungsangeboten eine bessere Integration der Zugezogenen ermöglicht?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Im Bereich der politischen Bildung widmet sich die Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) bereits seit geraumer Zeit dem Themenfeld Integration von
Flüchtlingen. Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen hat die
Bundesregierung im Jahr 2016 die Mittel der BpB erhöht, um zusätzliche Angebote
zur Bearbeitung der Themenfelder Flucht/Integration/interkultureller Diskurs zu
ermöglichen.
So führt die BpB zahlreiche Projekte durch, die insbesondere die in der
Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Engagierten als Zielgruppe haben. Weitere Projekte sind
in Planung. Die Angebote decken verschiedene Bedarfe von Ehrenamtlichen ab:
einerseits vermitteln sie niedrigschwellig Hintergrundinformationen für
Ehrenamtliche, andererseits sind es Produkte, die von Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit
mit Flüchtlingen eingesetzt werden können (z. B. niedrigschwellige oder
mehrsprachige Informationsangebote zum politischen System in Deutschland, zum
Grundgesetz, zu Grundrechten, zum Zusammenleben in Deutschland etc.). Des
Weiteren erstellt die BpB Unterrichtsmaterial für Willkommensklassen (d. h. für
die Arbeit mit Flüchtlingskindern).
Bereits erprobte neue Dialogangebote, die sich mit den die Gesellschaft
verbindenden Werten auseinandersetzen und sich an alle gesellschaftlichen Gruppen
richten, leisten einen hilfreichen Beitrag und sollen fortgesetzt werden.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch nichtformale Bildung
einen entscheidenden Beitrag für die Integration leistet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche nichtschulischen Angebote der politischen Bildung will die
Bundesregierung über die der bpb hinaus in welchem Umfang ausbauen oder
neu schaffen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch nicht-formale Bildung einen
entscheidenden Beitrag für die Integration leistet. Die politische Jugendbildung
in Deutschland zeichnet sich durch Vielfalt und Pluralität aus. Sie bezieht
selbstverständlich in ihre Bildungsarbeit die Integration junger Flüchtlinge ein. Die
Angebote der Jugendverbände wie auch der Träger der politischen Jugendbildung
stehen allen Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen bis 26 Jahren
offen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Glaubensausrichtung. Viele der
Träger thematisieren in ihrer Arbeit explizit Fragen um eine gelingende
Integration.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird die präventiv-
pädagogische Praxis mit Blick auf eine anti-diskriminierende, vorurteilssensible
Früherziehung im Vorschulalter weiterentwickelt. Hierzu gehört die
Sensibilisierung für rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund der
Religionszugehörigkeit sowie der geschlechtlichen und sexuellen Identität. Es sollen
Projekte gefördert werden, die relevante Zielgruppen wie pädagogische
Fachkräfte im vorschulischen Bereich zum Umgang mit Vorurteilen, Diskriminierung
und Vielfalt befähigen.
25. Sieht die Bundesregierung einen finanziellen Mehrbedarf bei der
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie und in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Mittel
hierfür aufstocken?
Auf die föderale Kompetenzordnung wird verwiesen. Sozial benachteiligte
Jugendliche – einschließlich der verstärkt in den Fokus tretenden Zielgruppe der
jungen Flüchtlinge – werden vom Bund auf der Grundlage des § 83 Absatz 1
SGB VIII im Rahmen von Modellvorhaben u. a. mit den nachfolgend
beschriebenen Programmen und Projekten unterstützt:
Die seit Jahrzehnten in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten erfahrenen
Jugendmigrationsdienste (JMD) bieten bundesweit an über 450 Standorten
Beratung für zwölf- bis 27-jährige Flüchtlinge und Menschen mit
Migrationshintergrund mit gesichertem Bleiberecht an. Die JMD beraten und begleiten die jungen
Menschen insbesondere beim Übergang Schule/ Beruf und bieten
sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen sowie die
Vermittlung zu anderen Diensten und Einrichtungen an.
Im September 2015 wurde das Modellprojekt jmd2start – Begleitung für junge
Flüchtlinge im Jugendmigrationsdienst gestartet (Laufzeit bis Ende 2017). An
bundesweit 24 Modellstandorten, die gleichzeitig JMD-Standorte sind, wurde die
Zielgruppe der JMD auf junge Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive
(analog zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) erweitert. Ziel ist die
Bereitstellung spezieller unterstützender Hilfsangebote, um sie besser und schneller in
die Gesellschaft zu integrieren.
2015 wurden über die JMD rund 90 000 junge Menschen erreicht. Mit den für
2016 bereit gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von über 50 Mio. Euro kann ein
weiterer Ausbau der JMD sowie die Sicherstellung des Modellprojekts erfolgen.
Das BMFSFJ und das BMUB fördern seit Anfang 2015 gemeinsam in 179
Modellkommunen das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
(1. Förderphase 2015 bis 2018, rund 115 Mio. Euro ESF-Mittel und 5 Mio. Euro
Bundesmittel). Die Kommunen – deren Eigenanteil zwischen 20 und 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt – schaffen in sozialen
Brennpunkten sozialpädagogische Beratungs- und Begleitangebote für schwer
erreichbare junge Menschen, die besondere Unterstützung am Übergang Schule/Beruf
brauchen (§ 13 SGB VIII). Eine Teilnahme junger Flüchtlinge ist grundsätzlich
möglich.
Im Projekt „JUGEND STÄRKEN: 1 000 Chancen“ (Förderung durch BMFSFJ
insgesamt seit Ende 2011, Förderung bis Ende 2017 geplant) unterstützen die
Wirtschaftsjunioren Deutschland junge Menschen mit schwierigen
Ausgangsbedingungen, insbesondere auch junge Menschen mit Migrationshintergrund und
junge Flüchtlinge, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Durch
niedrigschwellige, praxisnahe Angebote ermöglichen die jungen Unternehmerinnen,
Unternehmer und Führungskräfte den jungen Menschen erste Zugänge zur
lokalen Arbeitswelt. Dabei arbeiten sie eng mit Angeboten und Netzwerken der
Jugendhilfe zusammen. Das Projekt beruht auf dem ehrenamtlichen Engagement
vor Ort.
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ISSN 0722-8333]