Digitalisierung im Seeverkehr
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Tabea Rößner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Fast im gesamten Verkehrsbereich gibt es eine Entwicklung zu stärkerer Vernetzung und Digitalisierung. Das betrifft längst nicht nur das automatisierte Fahren oder Fliegen, sondern auch viele andere Prozesse. Auch in der Seeschifffahrt gibt es stärkere Tendenzen zur Vernetzung, doch hinkt die Branche in einigen Bereichen gegenüber anderen Verkehrssektoren noch ein wenig hinterher. So wird zwar der Einsatz digitaler oder satellitengestützter Kontroll- und Steuerungsinstrumente vorangetrieben und der Status der technischen Anlagen an Bord der Seeschiffe vermehrt überwacht, aber dennoch klagen vielfach Mitarbeiter an Bord über fehlende Erreichbarkeit ihrer Familien während des Aufenthalts auf See. Allgemein besteht aber auch im Seeverkehr ein Risiko vor Angriffen aus dem Netz. In der nahen Vergangenheit mehrten sich die Nachrichten über mögliche Cyberangriffe auf Navigations- oder Positionssysteme der Frachter (vgl. www.golem.de/news/ais-system-zur-sicherung-der-schifffahrt-ist-unsicher-1310-102179.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Inwieweit ist die Digitalisierung in der Seeschifffahrt nach Kenntnissen der Bundesregierung in den letzten Jahren fortgeschritten, und an welchen Faktoren lässt sich dies nachvollziehen?
Inwieweit ist die Verbindung der Seeleute zu ihren Familien und Freunden an Land über digitale Kommunikationsmittel (Videochat, Messenger, E-Mail etc.) ein Beitrag zur Motivation der Mitarbeiter an Bord von Seeschiffen, und welchen Stellenwert ordnet die Bundesregierung diesem Faktor insgesamt den Arbeitsbedingungen auf See bei?
Was unternimmt die Bundesregierung auf allen staatlichen und zwischenstaatlichen Ebenen, um die Verbindungsmöglichkeiten der Crews an Bord von Seeschiffen zur Außenwelt zu verbessern?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des aktuellen „Crewtoo Seefahrer-Zufriedenheits-Index“ von Oktober 2015 (vgl. https://crewtoo.s3.amazonaws.com/wp-content/uploads/2015/11/Q3-2015.pdf)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über Hackerangriffe oder Netzkriminalität in Bezug auf Computersysteme von Seeschiffen in den letzten Jahren seit 2005, wenn ja, welche (bitte jährlich tabellarisch angeben), wenn nein, gab es keine oder gibt es dazu keine Datengrundlage, auf die die Bundesregierung zugreifen könnte?
Welche Maßnahmen ergreifen die Reeder nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Angreifbarkeit ihrer technischen Systeme so gering wie möglich zu halten?
Inwieweit kann demnach nach Auffassung der Bundesregierung der Datenschutz im Bereich Seeverkehr (internationaler Handelsverkehr, Fährverkehr, Kreuzschifffahrt) gewährleistet werden, und welche Vorkehrungsmaßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung getroffen werden?
Welche Herausforderungen werden nach Kenntnissen der Bundesregierung im Seefahrtbereich auf die Reeder in Bezug auf die Digitalisierung in den nächsten 10-20 Jahren zukommen?
Welche Sonderstellung nimmt die Seeschifffahrt nach Auffassung der Bundesregierung gegenüber anderen Verkehrsmitteln auf dem Gebiet der Digitalisierung ein?
Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft auf die zunehmenden Herausforderungen vorbereiten, und gibt es Maßnahmenprogramme der Bundesregierung, die sich mit der Digitalisierung in der Seeschifffahrt beschäftigen?
Welchen Stellenwert haben Automatisierungstendenzen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft, und welche Beispiele und Entwicklungen kann sie hier nennen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, den rechtlichen Rahmen in Bezug auf die Digitalisierung in der Seeschifffahrt anzupassen bzw. neue Regelungen zu erlassen (bitte konkret die betroffenen Regelungen benennen)?
Inwieweit wirbt die Bundesregierung bei der Europäischen Union bzw. den internationalen Organisationen für Anpassungen des Rechtsrahmens in Bezug auf Digitalisierung im Seeverkehr (bitte konkret die betroffenen Regelungen benennen)?
Welche privaten Seeschifffahrtsorganisationen haben bereits zu welchem jeweiligen Zeitpunkt welche Richtlinien zur Cyber-Sicherheit herausgegeben, und hält die Bundesregierung diese Richtlinien (etwa die von Baltic and International Maritime Council – BIMCO – und anderen im Januar 2016 publizierten „Guidelines on Cyber Security onboard Ships“) für ausreichend (bitte begründen), wenn nicht, aus welchen Gründen?
Welches Know-How bringt die Bundesregierung in die Beratung der Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft in Bezug auf Cyberkriminalität ein, und welche Behörden können hier Empfehlungen abgeben bzw. die Privatwirtschaft unterstützen – oder ist die Privatwirtschaft in Bezug auf diese Entwicklungen ganz auf sich alleine gestellt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie derzeit die Abdeckung mit schnellem Internet auf See aussieht (bitte tabellarisch nach Gebiet, Maximalgeschwindigkeit und Technik aufschlüsseln), falls nein, gibt es nationale oder internationale Pläne, die Breitbandabdeckung zu katalogisieren?
Gibt es internationale Verhandlungen zur Verbesserung der Breitbandabdeckung auf See, und wenn ja, welche?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Reeder WLAN an Bord von Frachtern zur Nutzung für ihre Bordbesatzungen eingerichtet haben (bitte Anzahl der Schiffe mit WLAN im deutschen Eigentum bzw. unter deutscher Flagge benennen)?
Wie viele Fähren im Seeverkehr ab deutschen Seehäfen in nationaler und internationaler Fahrt haben WLAN an Bord (bitte nach Streckenverbindungen aufschlüsseln und ob zur freien Nutzung oder kostenpflichtig)?
Wie viele Kreuzfahrtschiffe im Seeverkehr ab deutschen Seehäfen in nationaler und internationaler Fahrt haben WLAN an Bord (bitte nach Streckenverbindungen aufschlüsseln und ob zur freien Nutzung oder kostenpflichtig)?
Welche Ziele hat die Bundesregierung in Bezug auf WLAN an Bord von Seeschiffen, sowohl im Passagier- als auch im Frachtbereich?
Die Erfassung und Auswertung welcher Indikatoren empfiehlt die Bundesregierung den Schifffahrtsunternehmen zur Überwachung der Cyber-Sicherheit an Bord der Schiffe, aber auch für den Schutz vor Angriffen in ihren Büros an Land?