Allgemeine Flugsicherheit und Beanstandungen vonseiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)
der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Schriftlichen Frage im Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7115, Frage 61) wollte der Bundestagsabgeordnete Markus Tressel wissen, welche Audits dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in den letzten zehn Jahren vonseiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit welchem Inhalt mitgeteilt wurden. In der folgenden Antwort ging Norbert Barthle, zuständiger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht auf die gestellten Fragen ein, sondern gab ungefragt darüber Auskunft, wie häufig das Luftfahrt-Bundesamt auditiert wurde und in welcher Form dies geschehen ist.
Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Marcus Tressel in elektronischer Form vom 6. Januar 2016 kam bis zur Einbringung der vorliegenden Kleinen Anfrage keine Reaktion aus dem zuständigen Ministerium.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie ist die vom zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gegebene Antwort aus Sicht der Bundesregierung zu erklären?
Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu erklären, dass auf die von dem Abgeordneten Marcus Tressel gestellte Nachfrage in elektronischer Form bis heute keine Reaktion von der zuständigen Stelle gekommen ist?
In welchen Jahren fanden die Audits jeweils statt?
Fragen zu den von der Bundesregierung in der Schriftlichen Frage (Bundestagsdrucksache 18/7115, Frage 61) angesprochenen Audits:
Wird das LBA nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig vonseiten der EASA auditiert?
Welche Beanstandungen wurden bei den 30 Audits jeweils festgestellt?
a) In welchen Abständen finden diese Audits statt?
b) Welche Inhalte haben diese Audits jeweils?
Welche Maßnahmen wurden vonseiten der Bundesregierung ergriffen, um diesen Beanstandungen auszuräumen, und inwieweit ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gelungen?
Bei wie vielen Piloten wurde in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein Burnout-Syndrom diagnostiziert (bitte nach Jahren und Dauer der Krankschreibung aufschlüsseln)?
Fragen zur allgemeinen Flugsicherheit in Deutschland:
Bei wie vielen Piloten wurde in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Depression diagnostiziert (bitte nach Jahren und Dauer der Krankschreibung aufschlüsseln)?
Wie viele Piloten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren temporär oder dauerhaft fluguntauglich geschrieben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich der Einnahme von Medikamenten bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Konsums von Alkohol bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Missbrauchs von Alkohol bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Konsums von anderen Drogen bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich des Missbrauchs von anderen Drogen bei Piloten vor (bitte möglichst die Entwicklung der Kenntnisse in den letzten zehn Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des im Juni 2015 drohenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen teils mangelhafter Gesundheitsüberprüfung von Piloten entwickelt (bitte mit Begründung)?
a) Um welche Beanstandungen ging es im Zusammenhang mit dem damals drohenden Vertragsverletzungsverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung konkret, und inwieweit hat sich bis heute etwas an den Beanstandungen geändert?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden?
c) Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des im Juni 2015 drohenden Vertragsverletzungsverfahrens umgesetzt und noch in Planung?
d) Was wird bezüglich dieser Thematik nach Kenntnis der Bundesregierung heute noch konkret vonseiten der Europäischen Kommission beanstandet?
Welche Vertragsverletzungsverfahren mit welchen Inhalten laufen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell gegen die Bundesrepublik Deutschland im Bereich des LBA?