[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
16. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7665
18. Wahlperiode 24.02.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Peter Meiwald,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7438 –
Neue Erkenntnisse und Pläne der Bundesregierung zum Einsatz
der Fracking-Technik in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Dezember 2015 haben 195 Staaten auf der UN-Klimakonferenz in Paris
beschlossen, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen.
Darüber hinaus verständigte man sich darauf, in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Konsequenterweise folgerte die
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara
Hendricks daraus, dass das den „Abschied von fossilen Energien, also
Dekarbonisierung“ bedeute und, dass das „Abkommen aber darüber
hinaus[gehe], weil es alle Treibhausgase [beträfe]“ (
www.bmub.bund.de/presse/
pressemitteilungen/pm/artikel/klimaschuetzer-schreiben-geschichte/?tx_ttnews
%5BbackPid%5D=103&cHash=35e7cd5101777d74c6ee3b10dd30644b). Das
bedeutet eine konsequente Abkehr von der Förderung und Verbrennung fossiler
Rohstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas, die klimaschädliche Gase wie CO2 oder
Methan verursachen. Verstärkte Investitionen in die Erdgasförderung, wie den
Einsatz der Fracking-Technik in Deutschland, würden diese Vorsätze
torpedieren.
Gleichzeitig mehren sich weiterhin Berichte über Gesundheitsgefahren, wie
erhöhte Frühgeburtsrisiken oder Herzprobleme, über Bodenabsenkungen und
Erdbeben sowie über Methanemissionen unter anderem in den USA und den
Niederlanden, aber auch in Niedersachsen in Gebieten, in denen
Erdgasförderung – auch mittels Fracking – bereits stattfindet oder stattgefunden hat. So
wurde etwa durch das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz kürzlich eine
signifikant erhöhte Leukämierate bei Kindern in den niedersächsischen
Erdgasfördergebieten Rodewald und Steimbke in den Jahren 2004 bis 2007 bestätigt.
Vor dem Hintergrund des Pariser Abkommens und der neuen Erkenntnisse
zu Risiken der Fracking-Technik für Gesundheit und Umwelt muss in Frage
gestellt werden, inwiefern die Bundesregierung an ihrem Gesetzespaket, das
Fracking in Deutschland erlauben würde (siehe Bundestagsdrucksache 18/4713
und 18/4714), festhält.
1. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bei der UN-
Klimakonferenz in Paris beschlossenen Treibhausgasneutralität weiterhin an ihrem
Gesetzespaket zur Fracking-Regulierung fest (Bundestagsdrucksache 18/4713
und 18/4714)?
Mit dem Pariser Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich
verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen
und Anstrengungen zu unternehmen, um eine Beschränkung auf 1,5 Grad zu
erreichen. Das Abkommen legt zudem das Ziel der Treibhausgasneutralität in der
zweiten Hälfte des Jahrhunderts fest. Das bedeutet, dass Deutschland bis 2050
auf den Einsatz von fossilen Brennstoffen weitgehend verzichten muss.
Mittelfristig wird Erdgas jedoch weiterhin einen relevanten Anteil im deutschen
Energiemix einnehmen. Bei der Nutzung von Erdgas werden im Vergleich zu anderen
fossilen Energieträgern die geringsten Treibhausgasemissionen erzeugt,
vorausgesetzt, dass es zu keiner Freisetzung von hohen Methanemissionen entlang der
Erdgasförder-, Liefer- und Nutzungskette kommt. Auch nach 2050 wird Erdgas
voraussichtlich vor allem noch ein wichtiger Grundstoff für die industrielle
Nutzung bleiben. Ob hierzu auch in Deutschland gefördertes Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten gehören wird, kann angesichts des noch laufenden
Gesetzgebungsverfahrens und angesichts mangelnder Erfahrung der Förderung von
Erdgas aus Schiefer-, Mergel-, Ton- oder Kohleflözgestein in Deutschland derzeit
nicht beurteilt werden.
Die Bundesregierung hat am 1. April 2015 das Regelungspaket zur Fracking-
Regulierung verabschiedet und die gesetzlichen Regelungen in den Deutschen
Bundestag eingebracht. Da die Koalitionsparteien noch Klärungs- und
Diskussionsbedarf sehen, ist das Paket bisher nicht verabschiedet worden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Einsatz der Fracking-Technologie
nach der bestehenden Gesetzeslage entgegen der Auffassung der Fragesteller
grundsätzlich zulässig ist. Das Gesetzespaket zu Fracking enthält demgegenüber
gravierende Beschränkungen für das unkonventionelle Fracking in Schiefer-,
Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein, aber auch strenge Regulierungen für das
konventionelle Fracking. Beim unkonventionellen Fracking sollen zunächst nur
Probebohrungen unter engen Voraussetzungen möglich sein. Die
Bundesregierung sieht daher keinen Grund, warum auf das Fracking-Paket verzichtet werden
sollte.
2. Falls die Bundesregierung an ihrem Vorhaben festhält:
a) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Inkrafttreten des
Gesetzes zur Fracking-Regulierung?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung das Festhalten im Kontext des
Pariser Abkommens?
Die Fragen 2a und 2b werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann erscheint der Bericht der Bundesregierung zum Bergbau über den
Berichtszeitraum 2014, in dem eine Auflistung von Erlaubnisfeldern zur
Gewinnung von Kohlenwasserstoffen enthalten ist?
Der Bericht der Bundesregierung zum Bergbau über den Berichtszeitraum 2014
ist bereits erschienen. Er ist unter
www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,
did=747128.html abrufbar.
4. Welche Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe werden im aktuellen
Bergbaubericht über den Berichtszeitraum 2014 genannt (bitte jeweils auflisten
nach Genehmigungszeitpunkt und Dauer der Genehmigung, geografische
Lage sowie Größe nennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Gesundheitsgefahren, wie z. B. statistisch auffällige Zahlen an
Leukämieraten bei Kindern (etwa durch das Deutsche Kinderkrebsregister in Mainz, vgl.
www.genuk-ev.de/files/Artikel/Fracking/2015_12_17%20GENUK%20
PM%20Signifikante%20Raten%20kindlicher%20Leukämie%20in%20
Rodewald.pdf), sowie weitere Erkrankungen der Bevölkerung in der Nähe
von Erdöl- und Erdgasfördergebieten vor, und welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus?
Wie der Pressemitteilung des Landkreises Nienburg/Weser vom 16. Dezember
2015 zu entnehmen ist, hat eine Anfrage beim Deutschen Kinderkrebsregister in
Mainz zu hämatologischen Krebserkrankungen im Kindesalter in der
Samtgemeinde Steimbke bzw. in der zugehörigen Gemeinde Rodewald eine erhöhte Zahl
von kindlichen Leukämiefällen im Untersuchungszeitraum von 1987 bis 2014
ergeben (insgesamt sechs Fälle). Dabei konzentriert sich die überwiegende
Mehrzahl der Erkrankungsfälle (drei Kinder in Rodewald und zwei weitere Kinder in
der Samtgemeinde mit Wohnsitz außerhalb Rodewalds) auf einen eng begrenzten
Zeitraum (2004 – 2007). Nach 2007 sind keine Erkrankungsfälle registriert. Ein
Bericht aus dem Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) zu
Häufungen von Krebserkrankungen bei Erwachsenen für den Zeitraum 2005 bis 2013
wird für das Frühjahr 2016 erwartet. Die einzelnen Fälle mit ihren individuellen
Krankheitsgeschichten müssen weiter nach möglichen Ursachen untersucht
werden.
Die Prüfung von Verdachtsfällen auf kleinräumige Häufungen von
Krebserkrankungen sowie die Untersuchung, ob Zusammenhänge mit einer früheren
Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe bestehen, obliegt den hierfür jeweils
zuständigen Kommunal- und Landesbehörden. Nach hiesiger Kenntnis wurden
entsprechende Untersuchungen in Niedersachsen bereits eingeleitet.
Dem auf Bundesebene für epidemiologische Krebsregistrierung fachlich
zuständigen Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI)
liegen mit Ausnahme der bekannt gewordenen Häufung von Krebserkrankungen
des blutbildenden Systems bei Erwachsenen in der Samtgemeinde Bothel und in
der Stadt Rotenburg/Wümme (Niedersachsen) keine Erkenntnisse über regionale
Krebshäufungen in der Nähe anderer Erdöl- und Erdgasfördergebiete in
Deutschland vor.
Dem ZfKD sind in diesem Zusammenhang notwendige kleinräumige
Untersuchungen auf Gemeindeebene nicht möglich, da ihm Daten zu
Krebsneuerkrankungen nach Bundeskrebsregisterdatengesetz von den Krebsregistern der Länder
nur auf Ebene von Landkreisen bzw. kreisfreien Städten übermittelt werden.
Erkenntnisse zur Häufung weiterer Erkrankungen der Bevölkerung in der Nähe von
Erdöl- und Erdgasfördergebieten liegen dem RKI ebenfalls nicht vor.
6. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
a) dem vermuteten Zusammenhang zwischen Krebshäufungen und
Emissionen giftigen Benzols in Erdöl- und Erdgasfördergebieten nachzugehen;
b) möglichen Zusammenhängen zwischen der kontrollierten oder
unkontrollierten Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe durch Fracking und
weiteren Erkrankungen nachzugehen?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Unabhängig vom möglichen Ergebnis konkreter Untersuchungen auf
Landesoder Kommunalebene sehen die Entwürfe der Bundesregierung zur Regulierung
des Einsatzes der Fracking-Technologie zudem umfassende
Überwachungspflichten im Hinblick auf die Freisetzung von Stoffen beim Einsatz der Fracking-
Technologie vor.
7. Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die kontrollierte oder
unkontrollierte Freisetzung von umwelt- und/oder gesundheitsgefährdenden
Stoffen im Kontext mit Fracking (oberflächlich und/oder unter Tage) vor,
und wenn ja, wo (bitte trennen nach absichtlichem Einsatz toxischer Stoffe
und unbeabsichtigter Freisetzung durch Unfälle)?
Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und damit verbundene
Maßnahmen, so auch der Einsatz der Fracking-Technologie, unterliegen der
Genehmigung und Aufsicht der Bergbehörden der Bundesländer. Angaben zu
erfolgten Maßnahmen sind daher an die zuständigen Behörden in den
Bundesländern zu richten.
Darüber hinaus wird auf das Gutachten der BGR „Tiefe Geothermie – mögliche
Umweltauswirkungen infolge hydraulischer und chemischer Stimulation“,
herausgegeben vom Umweltbundesamt im Dezember 2015 (Texte 104/2015), als
auch auf die Studie der BGR „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland –
Potenziale und Umweltaspekte (BGR 2016)“ hingewiesen. Neuere Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie bewertet die Bundesregierung neue Erkenntnisse über die kontrollierte
oder unkontrollierte Freisetzung klimaschädlicher Gase wie Methan
im Kontext mit Fracking (vgl.
www.biokraftstoffverband.de/index.php/
stellungnahmen.html?file=tl_files/download/Stellungnahmen_und_Studien/
2016-01-08%20Flaring%20und%20Venting%20von%20Erdoelbegleitgas
%20-%20era%20Pieprzyk.pdf), und welche Schlüsse zieht sie daraus in
Bezug auf die geplante Fracking-Regulierung?
Die zitierte Studie erörtert den aktuellen Stand der Forschung zu
Treibhausgasemissionen in Folge des Abfackelns und Ablassens von Erdölbegleitgas. Dies ist
global betrachtet eine relevante Quelle von Treibhausgasemissionen, welche
jedoch nicht spezifisch mit der Anwendung der Fracking-Technologie verbunden
ist.
Die Bundesregierung ist mit Schreiben vom 12. November 2015 der „Zero
Routine Flaring by 2030“ Initiative der Weltbank beigetreten. Die Initiative war im
vergangenen April von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon gemeinsam mit der
Weltbank ins Leben gerufen worden. Sie hat das Ziel, das routinemäßige
Abfackeln von Begleitgasen bei der Erdölförderung spätestens bis zum Jahr 2030 zu
beenden.
Die international publizierten Forschungsergebnisse zur Treibhausgasbilanz von
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten weisen eine sehr große Spannweite
hinsichtlich der kontrollierten und unkontrollierten Freisetzung von Methan auf.
In welchem Umfang Methan bei einer Förderung von Schiefergas entweichen
kann, hängt sowohl von den jeweiligen geologischen Bedingungen als auch der
eingesetzten Technologie ab. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur
Regulierung der Fracking-Technologie verpflichtet den Unternehmer, Daten über
die Freisetzung von Methan und anderen Emissionen zu erheben.
9. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die rohstofffördernden
Unternehmen ausreichend Rückstellungen aufbauen, um die Beseitigung
möglicher Schäden, die durch ihren Bohrlochbergbau, der Nutzung von
Kavernen und der Entsorgung giftiger Abwässer und Bohrschlämmen entstehen
können, auszugleichen?
Der Bohrlochbergbau und die Errichtung und Nutzung von Kavernen unterliegen
der Genehmigung und Aufsicht der Bergbehörden der Bundesländer. Auch die
Anordnung gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen zur Entsorgung von
giftigen Abwässern und Bohrschlämmen liegt dementsprechend in der Zuständigkeit
der Länderbehörden. Nach dem Bundesberggesetz ist der Unternehmer
verpflichtet, während des Betriebs Abfälle und Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zudem besteht die Verpflichtung, nach Einstellung des Betriebes die
erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Stilllegung des Betriebes, zum Rückbau
der Anlagen und zur Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen
Flächen zu ergreifen. Dafür werden während der Betriebsphase Rückstellungen
gebildet, die zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung von den Bergbau treibenden
Unternehmen abgerufen werden können. Die zuständige Bergbehörde hat zudem
die Möglichkeit, für die Deckung von Kosten, die dem Landeshaushalt bei einer
eventuell erforderlichen Ersatzvornahme beispielsweise für Maßnahmen der
Gefahrenabwehr oder der Wiedernutzbarmachung entstehen würden, eine
Sicherheitsleistung zu verlangen (§ 56 Absatz 2 Bundesberggesetz).
Hiervon zu unterscheiden ist die Vorsorge für den Ausgleich von eventuellen
Bergschäden nach §§ 114 Bundesberggesetz gegenüber Dritten. Um auch bei
einem möglichen Ausfall einzelner Unternehmer eine Entschädigung
sicherzustellen, wurde bereits 1988 die „Bergschadensausfallkasse e. V.“ gegründet, die auf
einer freiwilligen Initiative von Wirtschaftsunternehmen beruht. Ihr Zweck ist,
einen von einem Bergschaden Betroffenen zu entschädigen, soweit der
Geschädigte von keinem der ersatzpflichtigen Bergbauunternehmer oder
Bergbauberechtigten Ersatz erlangen kann. Die Bergschadensausfallkasse musste bisher
allerdings nicht in Anspruch genommen werden.
10. Welche Auswirkungen in Form von Bodenabsenkungen in der Nähe von
Erdgas- und Erdölfördergebieten sind der Bundesregierung bekannt (bitte
auflisten sowie Messdatum, geografische Lage und Ausmaß der Absenkung
nennen)?
Bodenabsenkungen können sowohl durch natürliche geologische als auch durch
anthropogene Prozesse (z. B. starke Grundwasserentnahme, Bergbau) ausgelöst
werden. Entsprechende Senkungen über Erdöl- und Erdgasfeldern sind bereits
seit den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts international bekannt. Diese
Senkungen sind häufig auf die langfristige Druckabsenkung durch die
Gewinnung der Kohlenwasserstoffe und die dadurch bedingte Kompaktion der Gesteine
(Abnahme des Porenvolumens) zurückzuführen.
Der Umfang der Kompaktion ist dabei von verschiedenen Einflussfaktoren
abhängig, u. a. von der Mächtigkeit und der Kompressibilität des Speichergesteins
und der Größe und Tiefenlage der Lagerstätte. Die möglichen Auswirkungen an
der Oberfläche sind zudem auch von der Mächtigkeit und Beschaffenheit der die
Lagerstätte überlagernden Gesteine abhängig.
In den in Förderung stehenden deutschen Erdöllagerstätten wird eine
Druckerhaltung angestrebt (Rückführung des Lagerstättenwassers). Dies dient der
effizienten Gewinnung und wirkt zugleich der oben genannten Kompaktion entgegen.
Unter Berücksichtigung der geologischen Bedingungen der deutschen
Erdöllagerstätten sind deshalb kaum Senkungen der Geländeoberfläche über den
entsprechenden Erdöllagerstätten in Deutschland zu erwarten.
Bei der Erdgasförderung sind dagegen auch aus Deutschland Bodenabsenkungen
bekannt. So sind für Niedersachsen für ausgewählte Bereiche linienhafte
Messungen veröffentlicht worden (C.-H. JAHN et al. NaVKV 4/ 2011, abrufbar unter:
www.lgln.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33531&article_id=
117881&_psmand=1012), die auf Senkungen hinweisen.
Für das Erdgasfördergebiet Altmark in Sachsen-Anhalt wurden von 1973 bis
1988 großräumige Messungen von Höhenunterschieden (Nivellement)
durchgeführt, um durch die Gewinnung von Erdgas verursachte Bodensenkungen zu
beobachten und zu analysieren. Das von 1973 bis 1988 gemessene
Senkungsmaximum beträgt ca. 15 cm und befindet sich etwa 10 km südwestlich von Salzwedel.
Die um dieses Senkungsmaximum entstandene Senkungszone ist gleichmäßig
schüsselförmig mit einem Radius von ca. 20 bis 25 km ausgebildet. Aus dem
beobachteten Senkungsgeschehen lässt sich unter Beachtung der stark rückläufigen
Förderraten eine Gesamtsenkung bis zum Ende der Gewinnung von maximal
25 cm prognostizieren.
Der Bundesregierung sind keine Schäden bekannt, die durch die Bodensenkungen
über den Erdgasfeldern verursacht wurden.
11. Sieht die Bundesregierung gegebenenfalls neben der Beweislastumkehr
weiteren Änderungsbedarf bei den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum
Schutz von Umwelt und Gesundheit bei der Förderung von Erdöl und
Erdgas, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat im April 2015 ein umfassendes Gesetzgebungspaket
vorgelegt, dass nicht nur Änderungen bei der Beweislast bei Bergschäden,
sondern zudem umfassende Änderung der bergrechtlichen, wasserrechtlichen und
naturschutzrechtlichen Vorschriften zur Regulierung der Fracking-Technologie
enthält. Die Bundesregierung sieht hier nach wie vor einen entsprechenden
Änderungsbedarf.
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bodensenkungen in
Erdgasförderregionen wissenschaftlich begleitet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung abschließend zu der Frage,
ob – auch angesichts des verzögerten Gesetzgebungsprozesses zur Fracking-
Regulierung – das sogenannte Moratorium mit Probebohrungen unter
Einsatz der Fracking-Technik in Schiefer- und Kohleflözgaslagerstätten 2021
automatisch auslaufen wird und somit die kommerzielle Förderung ab
diesem Zeitpunkt erlaubt wäre oder dies nur geschieht, wenn ein entsprechender
Beschluss im Deutschen Bundestag bzw. Bundesrat gefasst wird, und wie
begründet sie diese Position?
Weder nach den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Regulierung des
Einsatzes der Fracking-Technologie noch nach der derzeitigen Rechtslage gibt es ein
Moratorium bis 2021.
14. Haben Erdöl- und Erdgasförderunternehmen nach aktueller Rechtslage einen
Genehmigungsanspruch für die Durchführung von Fracking-Maßnahmen?
Ob ein Anspruch auf Genehmigung für die Durchführung von Fracking-
Maßnahmen besteht, hängt davon ab, ob im Einzelfall die Genehmigungsvoraussetzungen
nach aktueller Rechtslage erfüllt sind.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Potenzial von Schiefergas-Fracking
in Deutschland, um die deutsche Abhängigkeit von ausländischen
Erdgasimporten zu reduzieren vor dem Hintergrund, dass die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in ihrer neuen Studie „Schieferöl und
Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte“ das
abgeschätzte Potenzial an Schiefergas im Vergleich zu ihren Berechnungen von
2012 deutlich nach unten korrigieren musste (siehe
www.bgr.bund.de/DE/
Themen/Energie/Downloads/Abschlussbericht_13MB_Schieferoelgaspotenzial_
Deutschland_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
Die Bundesregierung schließt sich der Einschätzung aus der Studie „Schieferöl
und Schiefergas in Deutschland – Potentiale und Umweltaspekte“ der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe an. Diese kommt zu dem Schluss, dass
Deutschland auch in Zukunft den Erdgasbedarf zu weiten Teilen aus Importen
wird decken müssen. Das Potenzial der Nutzung eigener Schiefergasressourcen
besteht darin, den bestehenden Rückgang der heimischen Erdgasförderung
abzufedern und die Abhängigkeit von Erdgasimporten mittelfristig zu dämpfen. Eine
Erschließung der Vorkommen wird kurzfristig nicht erfolgen.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die BGR in ihrer neu
erschienenen Studie „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland –
Potenziale und Umweltaspekte“
a) erstmals auch Lagerstätten in geringer Tiefe von 500 bis 1 000 Meter bei
ihren Potenzialberechnungen in Betracht zieht – obwohl das Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) von einem
Abbau in diesen Tiefen abrät;
Die BGR hat in oben genannter Studie die potenziellen Ressourcen an
Schiefergas und Schieferöl in Deutschland ermittelt. Lagerstätten mit durch Bohrungen
belegten wirtschaftlich abbaubaren Vorkommen sind damit noch nicht
nachgewiesen. Im Rahmen der Untersuchungen hat sich gezeigt, dass Potenziale auch in
Tiefen geringer als 1 000 m vorliegen. Der Vollständigkeit halber wurden diese
Potenziale in der Studie mit ausgewiesen.
b) in ihren Berechnungen den Faktor für die Gewinnbarkeit der vermuteten
Vorkommen gegenüber ihren Berechnungen im Jahr 2012 von 10 Prozent
auf variierende 12-15 Prozent hochsetzt?
Die BGR hat zur Ressourcenabschätzung in o. g. Studie einen technischen
Gewinnungsfaktor für Schiefergas zwischen 5 Prozent und 25 Prozent verwendet.
Der Gewinnungsfaktor floss über eine Monte-Carlo-Simulation in die
Berechnungen ein, so dass die Bandbreite möglicher Gewinnungsfaktoren berücksichtigt
werden konnte. Gegenüber der Studie von 2012, in der ein statischer
Gewinnungsfaktor von 10 Prozent angenommen wurde, stellt dieses Vorgehen eine
qualitative Verbesserung zur Ressourcenabschätzung dar.
Die für die Monte-Carlo-Simulation verwendete Eingangsverteilung des
technischen Gewinnungsfaktors ist asymmetrisch und weist einen Modal-Wert (Wert,
der am häufigsten vorkommt) von 10 Prozent auf. Der Mittelwert von 13 Prozent
wurde analog dem gemittelten Gewinnungsfaktor für in Nordamerika
vorkommende Tongesteine gewählt. Der verwendete obere Grenzwert von 25 Prozent
liegt deutlich niedriger als Höchstwerte in der Literatur. Insgesamt ist die
Verteilung damit im Sinne einer konservativen Abschätzung zugunsten geringerer
Gewinnungsfaktoren gewichtet.
17. Wie bewertet die Bundesregierung „das drohende Platzen der Fracking-Blase“
(Spiegel Online Artikel vom 21. Januar 2016,
www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/oelpreis-absturz-erschuettert-die-weltwirtschaft-in-ihren-grundfesten-
a-1072944.html) auf internationaler Ebene für die Potenziale des Einsatzes der
Fracking-Technik in Deutschland?
Veränderungen des Ölpreises auf den internationalen Märkten haben
grundsätzlich auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Abbaus von Erdöl und
Erdgas in Deutschland. Die Beurteilung, inwieweit der Abbau von Rohstoffen
unter Einsatz der Fracking-Technologie vor dem Hintergrund aktueller
Marktpreise im Einzelfall wirtschaftlich ist, ist Aufgabe der jeweils betroffenen
Unternehmen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Energieeinsparpotenzial, das durch
eine konsequente energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland
existiert (Dämmung der Gebäudehülle, effizientere Heizungs- und
Gebäudetechnik, Umstieg auf erneuerbare Energien), und wie viel Erdgas ließe sich
dadurch einsparen?
Die Bundesregierung verfolgt gemäß dem Energiekonzept das Ziel eines nahezu
klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050. Das bedeutet, dass im
Gebäudebereich der Primärenergiebedarf durch eine Kombination aus Energieeinsparung
und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von
80 Prozent gegenüber 2008 zu senken ist.
Am 18. November 2015 hat die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie
Gebäude (ESG) beschlossen. Die Überlegungen zur ESG sind dabei
grundsätzlich eingebettet in den gesamtpolitischen Kontext, insbesondere die bau- und
wohnungspolitische Debatte wie auch in den Klimaschutzplan 2050.
Die ESG zeigt unter Berücksichtigung bestehender Restriktionen für die
Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien anhand zweier
Zielszenarien einen Zielkorridor auf, innerhalb dessen ein nahezu klimaneutraler
Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann.
Das BMWi hat im Vorfeld der Erarbeitung der Energieeffizienzstrategie Gebäude
ein Forschungskonsortium (Prognos, ifeu und IWU) damit beauftragt, Szenarien
für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 unter Verwendung des
heutigen Stands der Technik und unter Berücksichtigung der Potenziale und
Restriktionen zu modellieren. Die Auswertung der Ergebnisse des
Gutachterkonsortiums zeigt, dass sich unter Berücksichtigung aller Energieverbraucher, Potenziale
und Restriktionen im Gebäudebereich aus Sicht des heutigen Stands des Wissens
in der Summe ein maximales Energieeffizienzpotenzial von minus 54 Prozent
(Endenergieeinsparung) bis 2050 gegenüber dem Jahr 2008 ergibt.
Gegenüber dem Basisjahr 2008 gehen die Szenarien der ESG davon aus, dass bis
2050 der Gasverbrauch in Gebäuden rund 70 bis 80 Prozent verringert werden
kann, von knapp 1 500 Petajoule (PJ) auf je nach Szenario rund 300 bis 400 PJ.
Die im Auftrag des BMUB von einem Konsortium von Wissenschaftlern
berechneten „Klimaschutzszenarien 2050“ gehen sogar von einer noch weiteren
Reduktion des Erdgasverbrauchs in Gebäuden bis zum Jahr 2050 aus. Dies setzt u. a.
jedoch eine stark erhöhte Sanierungsrate voraus.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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