[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. Februar 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7750
18. Wahlperiode 01.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7439 –
Stand der Zukunftsstrategie Ökolandbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2015 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Christian Schmidt, einen Prozess zur Erarbeitung einer neuen Zukunftsstrategie
Ökolandbau gestartet. Eine durchdachte, zielgerichtete Zukunftsstrategie für den
ökologischen Landbau und die ökologische Ernährungswirtschaft sehen auch
die Fragesteller als wichtiges Ziel an. Bisher wurden allerdings weder
Zwischenergebnisse, Berichte oder Protokolle aus dem Erarbeitungsprozess
veröffentlicht; auch der Zeitplan, wann erste Maßnahmen umgesetzt werden sollen,
ist noch unklar.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Zukunftsstrategie ist es, einen Beitrag zur Stärkung des ökologischen
Landbaus in Deutschland zu leisten und die Rahmenbedingungen für die Branche
so zu gestalten, dass der in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
vorgesehene Öko-Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
Deutschlands schneller erreicht werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die Entwicklung des ökologischen Landbaus bereits heute durch einen geeigneten
Rechtsrahmen und eine breite Palette von Fördermaßnahmen unterstützt wird. Im
Rahmen des Strategieprozesses geht es folglich um die Zusammenführung von
geeigneten und wirksamen politischen Aktivitäten und Maßnahmen, die
Wachstumshemmnisse beseitigen und die Wettbewerbsstellung ökologisch
wirtschaftender Unternehmen insbesondere auf dem nationalen Markt stärken. Neben
bekannten und etablierten Instrumenten wie einer klaren und praxisgerechten
Rechtsetzung, der Förderung von Umstellung und Beibehaltung der ökologischen
Bewirtschaftung sowie den vielfältigen Aktivitäten des Bundesprogramms
Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) geht
es vor allem darum, durch eine systematische Analyse die existierenden
Instrumente kritisch zu beleuchten und ergänzende Handlungsoptionen und
Förderinstrumente zu identifizieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Bundesländer
mittlerweile ihrerseits spezielle Förder- oder Aktionsprogramme für den
ökologischen Landbau etabliert haben.
Gemeinsam mit einem Begleitkreis aus Spitzenvertretern von Verbänden der
ökologischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaftlern (Mitglieder siehe
Anlage) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
und das Thünen-Institut in diesem Zusammenhang bislang insgesamt acht
Handlungsfelder identifiziert:
Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
und Stärkung der Kontrolle,
Ausdehnung des Angebotes von Saatgut, Jungtieren und Eiweißfuttermitteln
aus ökologischer Herkunft,
Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer für die ökologische
Lebensmittelwirtschaft,
Ausbildungs- und Beratungsangebote für die ökologische
Lebensmittelwirtschaft,
Berücksichtigung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der öffentlichen
Beschaffung,
Stärkung von Wertschöpfungsketten und Vermarktung heimischer Bio-
Rohstoffe,
Kohärente und innovative Politikkonzepte,
Verbesserung und Koordination der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft,
Bund und Ländern.
Die Entwicklung der Handlungskonzepte der Zukunftsstrategie ökologischer
Landbau wird insofern als Prozess verstanden, der komplementär und
unterstützend zu entsprechenden Strategien und Maßnahmen der Länder wie
beispielsweise Öko-Modellregionen, Bio-Städte-Netzwerke oder andere Initiativen zur
Entwicklung des regionalen oder kommunalen Bio-Angebots zusammenführt,
was von ökologischer Lebensmittelwirtschaft und Verwaltungen auf Bundes- und
EU-Ebene getan werden kann, um ein schnelleres Wachstum der ökologisch
bewirtschafteten Fläche in Deutschland zu erreichen.
Die Erarbeitung der Inhalte der Zukunftsstrategie erfolgt mit Unterstützung der
Beratungen in verschiedenen etablierten Gremien (u. a. Bund-Länder-Gremien),
externen Arbeitsgruppen, wissenschaftlicher Untersuchungen oder von speziellen
im Rahmen des Strategieprozesses installierten Arbeitsgruppen.
1. Welche finanziellen Mittel sind in den letzten Monaten in die Erarbeitung
der Zukunftsstrategie eingeflossen (bitte nach Personal-, Sach- und weiteren
Kosten aufschlüsseln), und aus welchen Budgets wurden diese Kosten
gezahlt (bitte nach Höhe und Herkunft der Mittel aufschlüsseln)?
2. Welche finanziellen Mittel stehen insbesondere dem Johann Heinrich von
Thünen-Institut als Koordinierungs- und Durchführungsstelle für den
Strategieprozess zur Verfügung?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Fachreferat für ökologischen Landbau des BMEL ist insbesondere ein
Mitarbeiter des höheren Dienstes schwerpunktmäßig mit der Erarbeitung der
Zukunftsstrategie ökologischer Landbau befasst. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anderer Arbeitseinheiten des BMEL sowie der BLE wirken u. a. auch durch die
Mitarbeit in den Arbeitsgruppen an der Erarbeitung des Konzepts. Hinzu kommen
Aufwendungen des BMEL und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) für Sach- und Reisekosten. Die Positionen werden aus dem
Verwaltungshaushalt dieser Behörden finanziert. Darüber hinaus bringen Beschäftigte
der BLE mit Projektträgeraufgaben des Bundesprogramms Ökologischer
Landbau und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft (BÖLN) und der
Eiweißpflanzenstrategie (EPS) ihre Erfahrungen aus der Umsetzung dieser
Programme in die Entwicklung der Zukunftsstrategie ein.
Mit der Koordinierung und Durchführung der Zukunftsstrategie sind am
Thünen-Institut insgesamt neun Personen beschäftigt. Im Jahr 2015 betrug der
Gesamtarbeitsumfang etwa eine Vollzeitstelle des höheren Dienstes (ca. 220
Arbeitstage).
Die genaue Aufschlüsselung der Personal- und Sachkosten wird nicht
dokumentiert und ist aufgrund der Vielzahl der beteiligten Bediensteten nicht oder nur mit
unverhältnismäßig hohem Arbeitsaufwand möglich. Bei den Sachkosten handelt
es sich insbesondere um Kosten der Telekommunikation und elektronischen
Datenverarbeitung und zur Durchführung von Sitzungen sowie um Reisekosten.
Die Zukunftsstrategie wird zusammen mit der ökologischen
Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der Länder, der relevanten Verbände und der
Wissenschaft erarbeitet. Deren finanzieller Beitrag und Bindung von personellen
Ressourcen sowie von Sach- und Reisekosten können aufgrund der Vielzahl der
beteiligten Akteure nicht abgeschätzt werden. Wie beispielsweise der
zeitaufwändige Beitrag der am Fachforum „Zukunft des Systems Ökolandbau“ der
Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) Beteiligten für das Handlungsfeld
„Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer“ zeigt, wird von diesen Akteuren ein
beträchtlicher Anteil an Ressourcen für die Erarbeitung der Zukunftsstrategie
erbracht.
3. Welche Mittel (und aus welchem Haushaltstitel finanziert) stehen zur
Finanzierung des im Juli 2015 gestarteten Begleitforschungsprojektes (siehe www.
ti.bund.de/de/thema/oekologischer-landbau/zukunftsstrategie-
oekologischerlandbau/neuigkeiten-zum-strategieprozess/) zur Verfügung?
Ein Verbundprojekt zur Begleitforschung der Zukunftsstrategie ökologischer
Landbau wird im Rahmen des BÖLN gefördert. Dafür sind Mittel in Höhe von
ca. 209 000 Euro für den Zeitraum Juli 2015 bis April 2017 vorgesehen. Die
Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre kann der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Thema Laufzeit-Beginn
Laufzeit-
Ende
BMEL-
Anteil 2015 2016 2017
Angaben in Euro
Förderung des
ökologischen Landbaus -
Maßnahmen, Strategien und
betriebliche Perspektiven
01.07.2015 30.04.2017 146.558 27.198 97.169 22.192
Förderung des
ökologischen Landbaus -
Maßnahmen, Strategien und
betriebliche Perspektiven
01.07.2015 30.04.2017 62.484 16.113 35.879 10.492
Summe insgesamt: 209.043 43.311 133.048 32.684
4. Welche Forschungsfragen werden im Rahmen des
Begleitforschungsprojektes schon bearbeitet (bitte aufschlüsseln: Forschungsfrage und bearbeitende
Institution oder Einzelperson), wann wurde mit der Bearbeitung gestartet,
wie ist der Stand der Bearbeitung, und welche Mittel sind dafür aus welchem
Haushaltstitel eingeplant?
Das genannte Begleitforschungsprojekt hat am 1. September 2015 begonnen.
Folgende Forschungsfragen werden im Rahmen des Projektes bearbeitet:
Welche Fördermaßnahmen bestehen im Bund und in den Ländern?
Welche Fördermaßnahmen bestehen in anderen EU-Mitgliedstaaten?
Wie viele Mittel werden für die Förderung des ökologischen Landbaus
aufgewendet?
Wie haben sich Betriebe aus einem vor zwölf Jahren befragten Praxis-
Forschungs-Netzwerk entwickelt?
Wie bewerten die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter ihre damaligen
Probleme und Erwartungen?
Welche Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Praxis notwendig, damit mehr
Betriebe umstellen?
Die Ermittlung von Fördermaßnahmen für den ökologischen Landbau in den
EU-Mitgliedstaaten steht kurz vor dem Abschluss. Gleiches trifft auch auf die
Befragung der Landwirte aus dem Praxis-Forschungs-Netzwerk zu.
Die für das Begleitforschungsprojekt vorgesehenen Mittel werden in der Antwort
zu Frage 3 aufgeführt.
5. Welche Forschungsaufträge wurden im Rahmen der Zukunftsstrategie
darüber hinaus an welche Institutionen vergeben, wann erfolgte die Vergabe
und der Start der Bearbeitung, wie ist der Stand der Bearbeitung, und welche
Mittel wurden dafür aus welchem Finanztitel zur Verfügung gestellt?
Im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wurden keine weiteren
Forschungsaufträge vergeben.
6. Welche weiteren Forschungsfragen wurden im Rahmen der
Arbeitsgruppensitzungen in den verschiedenen Handlungsfeldern bis heute darüber hinaus
identifiziert, und wann werden diese von wem und mit welcher Finanzierung
bearbeitet?
Ein zentraler Baustein des Handlungsfeldes „Forschung, Entwicklung und
Wissenstransfer“ der Zukunftsstrategie soll die Forschungsstrategie „Zukunft des
Systems Ökolandbau“ der DAFA werden. Die Ergebnisse des entsprechenden
Fachforums der DAFA werden voraussichtlich bis zum Sommer 2016
fertiggestellt.
In den Arbeitsgruppen der Zukunftsstrategie wurde bislang ferner ein
vordringlicher Forschungsbedarf in den Bereichen (a) Verfügbarkeit von proteinhaltigen
Futtermitteln, (b) Geflügelzucht, (c) Vermeidung negativer externer Kosten
sowie (d) Honorierung von Nachhaltigkeitsleistungen gesehen.
Mit Bekanntmachungen in den Bereichen Tierzucht, Aquakultur,
Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz hat unter anderem der Projektträger des BÖLN in der
BLE im vergangenen Jahr bereits das Angebot zur Unterstützung von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu aktuell relevanten Forschungsfragen der
ökologischen Lebensmittelwirtschaft eröffnet. Die eingegangenen Projektskizzen
durchlaufen derzeit das bekannte Prüfungs- und Bewertungsverfahren. Vertreter
der BLE arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen des Prozesses zur
Entwicklung der Zukunftsstrategie mit und bringen ihre Expertise ein.
7. Wie viele und welche Veranstaltungen und Arbeitsgruppen-Sitzungen
wurden bisher im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie in den
verschiedenen Handlungsfeldern durchgeführt (bitte nach Veranstaltung, Thema,
Handlungsfeld, Zahl der Teilnehmer, Teilnehmer aufschlüsseln)?
8. Wie viele Arbeitstreffen des Begleitkreises fanden bisher statt, und wie
wurde der Begleitkreis darüber hinaus eingebunden?
9. Welche Akteure und Branchen sind insgesamt in die Erarbeitung der
Zukunftsstrategie eingebunden, und wie erfolgt die Einbindung?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
In den Handlungsfeldern „Angebot von Öko-Vorleistungen“, „Forschung,
Entwicklung und Wissenstransfer“, „Berufliche Bildung und Beratung“,
„Wertschöpfungsketten und Vermarktung“, „Kohärente und innovative
Politikkonzepte“ fanden bisher insgesamt zehn Arbeitsgruppentreffen statt. Darüber hinaus
gab es insgesamt fünf Koordinationstreffen. Das Handlungsfeld „EU-
Rechtsvorschriften/Stärkung der Kontrolle“ bildet im Wesentlichen zum einen die seit 2014
stattfindenden internationalen und nationalen Beratungen zur Revision der
EU-Öko-Verordnung ab. Seit Frühjahr 2014 beraten darüber hinaus Bund und
Länder gemeinsam über Ansätze und Instrumente zur Stärkung der Kontrolle im
ökologischen Landbau. Auch bei den Handlungsfeldern „Forschung,
Entwicklung und Wissenstransfer“ (siehe Antwort zu Frage 6), „Öffentliche Beschaffung
für den Kantinenbetrieb“ und „Koordination und Zusammenarbeit“ finden in
verschiedenen BMEL-internen Gremien, in Bund-Länder-Arbeitsgruppen sowie in
anderen externen Gremien themenbezogene Beratungen statt, deren Ergebnisse
in die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau einfließen.
Der ökologischen Lebensmittelwirtschaft kommt von Beginn an eine besondere
Bedeutung bei der Entwicklung einer Zukunftsstrategie ökologischer Landbau
zu. Die Idee, eine solche Strategie zu entwickeln, war Ergebnis eines Runden
Tisches, zu dem Bundesminister Schmidt die Spitzen der Verbände der
ökologischen Lebensmittelwirtschaft am 8. Juli 2014 eingeladen hatte. Der Gedanke
wurde ab dem 5. November 2014 in Arbeitsgesprächen und Telefonkonferenzen
mit Verbandsvertretern und Vertretern der Ressortforschung, z. T. auf
Abteilungsleiterebene, konkretisiert. Auf Sitzungen des Begleitausschusses zum
BÖLN am 30. April und am 19. November 2015 wurde unter Vorsitz von
Staatssekretär Dr. Kloos vereinbart, dass der Begleitausschuss zum BÖLN
grundsätzlich auch die Funktion eines Begleitkreises zur Zukunftsstrategie ökologischer
Landbau wahrnimmt. Inzwischen wurde der Begleitausschuss/Begleitkreis um
Dr. Karl Kempkens, Leiter des Referates Ökologischer Land- und Gartenbau der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erweitert.
Die im Begleitkreis sowie in Arbeitsgruppen beratenen Themen,
Handlungsfelder, die beteiligten Branchen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und der
Stand des Entwicklungsprozesses sowie die Mitglieder des Begleitkreises können
der Anlage entnommen werden. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung
wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Die Akteure in den
Arbeitsgruppen kommen aus verschiedenen Verbänden (insbesondere
Tierschutz, Ökologischer Landbau, Deutscher Bauernverband,
Lebensmitteleinzelhandel), Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft, Tier- und
Pflanzenzüchtungsunternehmen, dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau
(FiBL; eine private Forschungseinrichtung), Landwirtschaftsministerien und
anderen Behörden der Länder, Hochschulen, dem BMEL, der Ressortforschung
(Thünen-Institut, Julius-Kühn-Institut) und der BLE. Eine namentliche
Benennung dieser Akteure kommt nach einer Abwägung zwischen dem
parlamentarischen Fragerecht und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
nicht in Betracht.
10. Welche operativen Handlungskonzepte und darauf aufbauende
Handlungsvorschläge und Maßnahmen wurden bisher erarbeitet und als geeignet
identifiziert, um den Anteil ökologischer Landwirtschaft und ökologischer
Lebensmittel zu erhöhen, und wie stellt sich die Bundesregierung eine
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Praxis vor (bitte nach den
vorgeschlagenen Maßnahmen je Handlungsfeld und der geplanten Umsetzung
aufschlüsseln)?
Die Zukunftsstrategie wird von der Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern
der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung verschiedener
Bundesbehörden, der Länder, weiterer Verbände und der Wissenschaft erarbeitet.
Für die zentralen Handlungsfelder sollen konkrete Handlungsanleitungen in Form
von detaillierten Maßnahmen- und Umsetzungskonzepten erarbeitet werden, die
sich an die Bundesregierung die Länder und an die ökologische
Lebensmittelwirtschaft richten. Bisher wurden in dem Erarbeitungsprozess eine Reihe von
wichtigen bestehenden Maßnahmen, die sich bewährt haben und fortgeführt werden
sollen, sowie zusätzliche Maßnahmen identifiziert, die geeignet erscheinen, den
Ökolandbau in Deutschland voranzubringen und die ökologisch bewirtschaftete
landwirtschaftliche Fläche in Deutschland schneller als in den vergangenen
Jahren auszudehnen. Die bislang erzielten Ergebnisse hinsichtlich neuer Maßnahmen
und Konzepte werden im weiteren Prozess auf ihre Realisierungsmöglichkeiten
hin vertiefend geprüft und ggf. hinsichtlich ihrer Umsetzung weiter präzisiert.
Auch die bei den Handlungsfeldern „Forschung, Entwicklung und
Wissenstransfer“ (siehe Antwort zu Frage 6), „EU-Rechtsvorschriften/ Stärkung der
Kontrolle“, „Öffentliche Beschaffung für den Kantinenbetrieb“ und „Koordination
und Zusammenarbeit“ (siehe Antwort zu den Fragen 7 bis 9) in verschiedenen
internen und externen Beratungen und Gremien sowie in Bund-Länder-
Arbeitsgruppen gewonnenen Ergebnisse werden in der Zukunftsstrategie zu
entsprechenden Handlungskonzepten zusammengeführt. Darüber hinaus werden in
Handlungskonzepte der Zukunftsstrategie Ergebnisse einfließen, die über das BÖLN
im Rahmen von geförderten Projekten gewonnen wurden.
Nach Abschluss des Strategieentwicklungsprozesses werden die
Handlungskonzepte abschließend politisch bewertet. Auf dieser Grundlage wird dann Anfang
2017 über die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau sowie die weiteren
Umsetzungsschritte entschieden.
11. Warum wurde die Arbeitsgruppe zur Gemeinschafts- und Außer-Haus-
Verpflegung vertagt, und wie soll in diesem Themenbereich wann
weitergearbeitet werden, und welche Relevanz misst die Bundesregierung der
Thematik der Gemeinschafts- und Außer-Haus-Verpflegung im Hinblick auf die
Ausweitung des Ökologischen Landbaus zu?
12. Wie wird die Erarbeitung von Strategien zur besseren Verfügbarkeit von bio
in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung mit bestehenden
Initiativen in diesem Bereich (wie beispielsweise „Bio kann jeder“) verknüpft?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst einer ausgewogenen und nachhaltigen Ernährung und
der entsprechenden Ernährungsaufklärung sowie einer verstärkten Beachtung
von Nachhaltigkeitskriterien im Verwaltungshandeln einschließlich der
öffentlichen Beschaffung auch in der Außer-Haus-Verpflegung eine große Bedeutung
zu. So fördert die Bundesregierung z. B. mit ihrer Initiative IN FORM eine
gesunde Lebensweise. IN FORM bündelt und initiiert bundesweit Projekte, die
Menschen für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sensibilisieren und ihnen
eine gesunde Wahl erleichtern sollen. Dies soll unter anderem durch
Informationen über eine gesunde Ernährung in allen Lebensbereichen von der
Schwangerschaft bis ins Alter erreicht werden. Eine zentrale Grundlage der Arbeit von
IN FORM im Ernährungsbereich bilden die Qualitätsstandards für die
Gemeinschaftsverpflegung, die die Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
im Auftrag des BMEL entwickelt hat.
Als Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
sollen Nachhaltigkeitskriterien in den Kantinenbetrieb aufgenommen werden. Die
entsprechende Maßnahme nimmt Bezug auf die 2014 neu aufgelegten
Qualitätsstandards der DGE für die Betriebsverpflegung. Aufbauend auf den vier
Dimensionen nachhaltiger Außer-Haus-Verpflegung (Ökologie, Gesellschaft,
Wirtschaftlichkeit und Gesundheit) enthalten die genannten Qualitätsstandards der
DGE bereits heute schon Kriterien, die in ihrer Umsetzung zu mehr
Nachhaltigkeit im Kantinenbetrieb führen. Danach kann insbesondere auch die Verwendung
von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, neben anderen Aspekten, Teil
einer nachhaltigen Ernährung sein.
Zur Verbesserung der Verfügbarkeit ökologischer Lebensmittel im Bereich der
Außer-Haus-Verpflegung bzw. in der Beschaffungslogistik von Großküchen hat
die Bundesregierung im Rahmen des BÖLN seit vielen Jahren bereits Projekte
auch im Hinblick auf die Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen
gefördert. Bereits seit über zehn Jahren macht sich die bundesweite Aktions- und
Informationskampagne „Bio kann jeder – nachhaltig essen in Kita und Schule“ stark
für mehr Bioprodukte und nachhaltige Ernährung in der Außer-Haus-
Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Verantwortliche in Verwaltung und
Kantinen von Schulen und Kindertagesstätten sowie Erzieher, Lehrer und Eltern
werden damit für den Wert einer gesunden und kindgerechten Ernährung
sensibilisiert.
Im Rahmen des BÖLN werden des Weiteren Informationsveranstaltungen für
Köchinnen und Köche zur Verarbeitung von Erzeugnissen, die aus nachhaltiger
Landwirtschaft kommen, angeboten. Darüber hinaus wird über das Bio-Städte-
Netzwerk der Wissenstransfer zur Steigerung des Anteils an Bio-Produkten in der
Außer-Haus-Verpflegung aus dem BÖLN finanziell unterstützt.
In einem anderen geförderten Verbundprojekt von sechs Kommunen des
Netzwerks deutscher Bio-Städte mit dem Titel: „Strategien zur erfolgreichen
Einführung von Bio-Lebensmitteln im Verpflegungsbereich von Kommunen“ wird u. a.
ein kommunaler Praxisleitfaden zur Beschaffung von Bio-Lebensmitteln erstellt.
Darüber hinaus wird eine Marktanalyse zur Verwendung von biologisch
erzeugten Lebensmitteln im Außer-Haus-Verpflegungsmarkt gefördert.
Ein bundesweites Netzwerk aus Ernährungsexperten, Fachleuten der Biobranche
und der Außer-Haus-Verpflegung unterstützt Schulvertreter und
Cateringunternehmen bei der Umstellung ihres Verpflegungsangebots zu Gunsten von
ausgewogenen und bedarfsgerechten Speisen, deren Zutaten sich durch besondere
Nachhaltigkeitsleistungen auszeichnen. Dies gilt für Produkte aus ökologischem
Landbau gleichermaßen wie für saisonale und regionale Lebensmittel, die
umweltschonende Standards oder Tierschutzbelange in besonderer Weise beachten.
Im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau soll auf der Grundlage
einer Bewertung dieser und anderer Initiativen und Projekte geprüft werden,
inwieweit ggf. ergänzende Handlungskonzepte oder weitere Förderinstrumente
dazu beitragen können, den Anteil an Bioprodukten in der Außer-Haus-
Verpflegung zu steigern.
Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft
verschiedener Akteure, in einer Arbeitsgruppe im Handlungsfeld „Berücksichtigung
von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der öffentlichen Beschaffung“
mitzuwirken und wird diese Personen zu gegebener Zeit in den Prozess einbeziehen.
13. Wie wird eine Verknüpfung der Diskussionen und Maßnahmenentwicklung
in anderen Handlungsfeldern mit bestehenden nationalen Initiativen und
Programmen sichergestellt?
Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird vom BMEL gemeinsam mit
Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung der
Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft erarbeitet. Entsprechend
engagieren sich in den verschiedenen Handlungsfeldern auch Vertreter
bestehender Initiativen. Auch die in den Arbeitsgruppen vertretenen Personen verfügen
darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse über andere, parallel bestehende
Programme, die wie die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau darauf abzielen,
die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland zu erhöhen.
Erfahrungen und Expertisen aus den in der Antwort zu den Fragen 11 und 12
genannten und aus anderen im Rahmen des BÖLN geförderten Projekten werden
in den Strategieentwicklungsprozess der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau
einbezogen. Dies erfolgt durch regelmäßige Abstimmungen und
Informationsaustausch zwischen BMEL, Geschäftsstelle des BÖLN in der BLE, anderen
Fachleuten im Geschäftsbereich sowie Einrichtungen, die wie die DGE, vom BMEL
gefördert werden.
14. Inwieweit werden bei der Erarbeitung einer Strategie für den Bereich Außer-
Haus-Verpflegung jüngste Ergebnisse aus Dänemark berücksichtigt, die zu
beeindruckenden Zahlen des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung
geführt haben (vgl.
http://bio-markt.info/berichte/ifoam-eu-visionen-und-
strategien-bis-2030.html , wonach u. a. der Bio-Anteil in öffentlichen
Kantinen Anfang des Jahres 2015 83 Prozent betrug)?
Der von der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau verfolgte partizipative
Strategieentwicklungsprozess baut auf Ergebnissen und Erfahrungen auf, die auch in
anderen Staaten, u. a. auch in Dänemark, gewonnen wurden. Sie werden im
Rahmen der Zukunftsstrategie analysiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf
die deutschen Verhältnisse geprüft. Ziel ist es, auch in diesem Bereich ein
maßgeschneidertes Konzept zur Stärkung des ökologischen Landbaus zu entwickeln,
das sowohl fachlichen Anforderungen gerecht wird als auch dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit entspricht.
15. Wie erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie die
Beschäftigung mit den Ergebnissen der UFZ-Studie zu einer Pestizidabgabe, durch
wen wird diese Frage bearbeitet, und wann ist mit Ergebnissen dazu zu
rechnen?
Das Thünen-Institut hat im Rahmen des Handlungsfeldes „Kohärente und
innovative Politikkonzepte“ die Bedeutung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel für
den ökologischen Landbau untersucht. Ferner wurden die Ergebnisse der Studie
des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) „Einführung einer Abgabe
auf Pflanzenschutzmittel in Deutschland“ in einer Arbeitsgruppensitzung
diskutiert. Im Zuge der weiteren Beratungen wird die Bedeutung dieser Studien für die
Zukunftsstrategie ökologischer Landbau geprüft.
16. Wie viele weitere Treffen der Arbeitsgruppen innerhalb der Handlungsfelder
sind noch geplant, und auf wann sind diese terminiert (bitte nach
Handlungsfeld, Anzahl und geplanter Termin der weiteren Treffen aufschlüsseln)?
Es ist davon auszugehen, dass sich jede Arbeitsgruppe wenigstens ein weiteres
Mal treffen wird. Je nach Bereitschaft und Notwendigkeit wird es darüber hinaus
weitere Treffen geben. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Weiteres ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der Anlage.
17. Welche weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Erarbeitung der
Zukunftsstrategie Ökolandbau sind darüber hinaus geplant, und wann (bitte nach Art
der Veranstaltung und geplanten Termin aufschlüsseln)?
Auf der BioFach 2016 in Nürnberg wurde am 11. Februar 2016 intensiv über die
Zukunftsstrategie ökologischer Landbau informiert und diskutiert. Ein weiteres
nationales Strategie-Forum nach der Kick-Off-Veranstaltung am 18. Mai 2015
wird am 20. und 21. Juni 2016 durchgeführt. Dabei sollen ausgewählte
Handlungs- und Maßnahmenkonzepte vor der Finalisierung der Strategie mit
Vertretern aus Politik, Wirtschafts-, Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzverbänden,
dem Handel und der Wissenschaft sowie den Bundes- und Landesverwaltungen
diskutiert werden. Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer
Arbeitsgruppensitzungen geplant. Weiteres ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der
Anlage.
Um über die Arbeitsgruppensitzungen hinaus Rückkopplungen mit anderen
Akteuren berücksichtigen zu können, wird die Zukunftsstrategie vom Thünen-Institut
zudem auf regionalen und internationalen Veranstaltungen zur Diskussion
gestellt.
18. In welcher Höhe und aus welchem Budget soll der Prozess der Entwicklung
der Zukunftsstrategie weiter finanziert werden (bitte bis zum projektierten
Ende der Erarbeitung und nach Art der Kosten und Herkunft der Mittel
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau wird aus Mitteln
des BÖLN sowie aus den Verwaltungshaushalten des BMEL und des Thünen-
Instituts finanziert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2
sowie 3 verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau
und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) zur Erarbeitung
der Zukunftsstrategie und Umsetzung von Handlungsvorschlägen und
Maßnahmen, die im Rahmen der Zukunftsstrategie identifiziert wurden,
aufzustocken?
Wenn nein, warum nicht, und aus welchen anderen Haushaltstiteln wird die
Zukunftsstrategie und ihre Umsetzung finanziert?
Über spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Zukunftsstrategie wird nach deren Vorlage entschieden.
20. Wie ist der Zeitplan für die weitere Erarbeitung und die Veröffentlichung der
Zukunftsstrategie, und wann ist mit der konkreten Umsetzung von im
Rahmen der Zukunftsstrategie identifizierten geeigneten Maßnahmen zu
rechnen?
Der Zeitplan für die Erarbeitung, Veröffentlichung und Umsetzung der
Zukunftsstrategie ergibt sich aus der Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und der Anlage.
21. Plant die Bundesregierung, mehr Gelder aus dem Bundeshaushalt für die
Umsetzung von im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie
erarbeiteten Handlungsvorschlägen einzusetzen, und wird weiterhin eine
Mittelumschichtung von mehr als 4,5 Prozent aus der ersten Säule zu diesem Zweck
geprüft (siehe
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/_Texte/GAP-
FAQs.html;jsessionid=D70130D251D7853FAF39211DE3D2B354.2_cid
376)?
Wenn ja, wie ist hier der Stand der Prüfung der Mittelumschichtung?
Derzeit ist offen, ob die Umsetzung von Handlungskonzepten, die im Rahmen
des Strategieentwicklungsprozesses der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau
erarbeitet werden, Auswirkungen auf den Mittelbedarf haben. Dazu wird auf die
Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Das EU-Recht lässt zu, den geltenden Prozentsatz von derzeit 4,5 Prozent zur
Umschichtung von der 1. in die 2. Säule mit Wirkung ab dem Antragsjahr 2018
auf bis zu 15 Prozent der für die Jahre bis 2019 festgesetzten jährlichen nationalen
Obergrenze für Direktzahlungen zu erhöhen. Die Bundesregierung wird zu
gegebener Zeit rechtzeitig eine ergebnisoffene Überprüfung des Prozentsatzes der
Umschichtung vornehmen und dabei die positiven Umweltwirkungen von
Maßnahmen der 2. Säule berücksichtigen.
22. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen zu Anzahl und Fläche
umstellender Betriebe aus den Jahren 2014 und 2015 vor (bitte nach Bundesland,
Anzahl der Betriebe und Fläche sowie Umstellungsjahr aufschlüsseln)?
Die Anzahl und Flächen von Betrieben, die je Bundesland per Saldo 2014 auf
ökologischen Landbau umgestellt oder den ökologischen Landbau aufgegeben
haben, ergibt sich aus folgender Tabelle.
Ökologischer Landbau (Flächen und Betriebe) nach Verordnung (EG)
Nr. 834/2007 i. V. m. Verordnung (EG) Nr. 889/2008 in Deutschland 2013 und
2014
Bundesland
Ökologisch bewirtschaftete
Fläche (Öko-Fläche)
(ha)
Erzeugende Öko-
Betriebe insgesamt
2013 2014 2013 2014
Baden-Württemberg 121.454 124.534 6.921 6.919
Bayern 211.571 214.040 6.724 6.783
Brandenburg 136.223 134.763 767 766
Hessen 84.310 85.885 1.768 1.746
Mecklenburg-Vorpommern 124.923 119.076 808 785
Niedersachsen 72.574 71.296 1.392 1.399
Nordrhein-Westfalen 70.238 70.069 1.844 1.798
Rheinland-Pfalz 47.196 53.988 1.149 1.264
Saarland 9.171 9.251 167 168
Sachsen 36.192 36.663 506 526
Sachsen-Anhalt 55.470 55.604 376 376
Schleswig-Holstein 37.036 37.085 488 490
Thüringen 36.332 32.901 281 288
Stadtstaaten zusammen 2.265 2.478 80 90
Summe 1.044.955 1.047.633 23.271 23.398
Quellen: Meldung der Kontrollstellen nach VO (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. VO (EG) Nr. 889/2008 zum Stichtag
31.12.2014. Die Prozentzahlen wurden auf eine Nachkommastelle gerundet.
Die entsprechenden Meldungen der Kontrollstellen für 2015 liegen erst Mitte
2016 vor.
Nach Schätzung des Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) vom
10. Februar 2016 hat die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland 2015
um rund 30 000 ha und die Zahl der ökologisch wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebe um 945 Betriebe zugenommen.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Forderungen
des Deutschen Bauerverbandes e. V (siehe DBV Positionspapier: www.
bauernverband.de/oekolandbau2015), die Mittel für die Forschung im
Ökologischen Landbau über das BÖLN kurzfristig um 60 Mio. Euro
aufzustocken?
Die Bundesregierung hat den Beschluss des Präsidiums des Deutschen
Bauernverbandes zur Kenntnis genommen. Sie ist wie der Deutsche Bauernverband der
Auffassung, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland künftig
schneller wachsen soll als bisher. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte
der Prozess der Entwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau
abgeschlossen sein, bevor über weitere Umsetzungsschritte und Fragen zur weiteren
finanziellen Ausstattung des BÖLN entschieden wird.
24. Was ist der Stand im Rahmen des Trilogs zur Revision der EU-Öko-
Verordnung, was sind die nächsten Schritte, und an welchen Stellen und wie setzt
sich die Bundesregierung für die Belange der ökologischen Land- und
Lebensmittelwirtschaft in Deutschland ein, insbesondere: wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass keine gesonderten Pestizidgrenzwerte für
Ökolebensmittel eingeführt werden, der ökologische Landbau weltweit nicht
geschwächt wird und eine ausreichende Betriebsmittelverfügbarkeit gesichert
ist?
Der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) erzielte am 16. Juni 2015 eine Allgemeine
Ausrichtung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische
Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen
Erzeugnissen. Am 13. Oktober 2015 wurde der legislative Bericht zur Revision der
EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion im Agrarausschuss des
Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit verabschiedet und das Mandat zur
Aufnahme des informellen Trilogs erteilt. Der Sonderausschuss „Landwirtschaft“
einigte sich am 9. November 2015 auf der Basis der Allgemeinen Ausrichtung
des Rates auf das Mandat für die Ratspräsidentschaft zur Aufnahme der
informellen Trilog-Gespräche.
Sowohl der Rat als auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments sind
im Ergebnis der Prüfung des Verordnungsvorschlags der Europäischen
Kommission in wesentlichen Punkten, so beispielsweise im Hinblick auf die Ablehnung
gesonderter Rückstandshöchstwerte für Bio-Produkte oder die Sicherung einer
ausreichenden Verfügbarkeit von Produktionsmitteln, zu grundsätzlich
übereinstimmenden Schlussfolgerungen gelangt.
In den informellen Triloggesprächen müssen sich der Rat, das Europäische
Parlament und die Europäische Kommission auf einen finalen Verordnungstext
verständigen. Der informelle Trilog hat Ende 2015 unter luxemburgischem EU-
Ratsvorsitz begonnen und wird im ersten Halbjahr 2016 unter niederländischem
Vorsitz fortgeführt.
Der Ratsvorsitz berichtet regelmäßig über den Fortgang des informellen Trilogs.
Ggf. notwendige Änderungen des Mandats werden im Sonderausschuss
Landwirtschaft beschlossen. Einem Bericht des niederländischen Vorsitzes Anfang
Februar 2016 im Sonderausschuss Landwirtschaft zu Folge gehen die informellen
Trilog-Verhandlungen gut voran. Die Gespräche seien konstruktiv und von
Kompromissbereitschaft geprägt. Ziel sei eine baldige Einigung, möglichst noch unter
niederländischer Präsidentschaft.
Nach Abschluss des informellen Trilogs muss der endgültige Kompromisstext für
die Verordnung sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat
angenommen werden. Die Bundesregierung wird sich dabei weiterhin für die Belange der
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der ökologischen Land- und
Lebensmittelwirtschaft einsetzen.
Anlage
(zu den Fragen 7 bis 9)
Referat 516 23.02.2016
516-00203/0081
1. Stand der Umsetzung in den 8 Handlungsfeldern der Zukunftsstragie
ökologischer Landbau (ZöL):
Handlungsfelder Umsetzung durch / Stand
1. Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften für
den ökologischen Landbau und Stärkung der
Kontrolle
Bund-Länder-Gremien und –
Abstimmungen sowie
Verbändeanhörungen im Zusammenhang mit dem
laufenden Trilog /
Länder-Arbeitsgemeinschaft der
Kontrollbehörden nach der EU-
Öko-Verordnung (LöK)
2. Ausdehnung des Angebotes aus
ökologischen Herkünften
a) Saatgut
b) Eiweißfuttermittel
c) Jungtiere Geflügel
d) Jungtiere Schweine
Thünen-Institut (TI) /
Erste Workshops am
16.09.2015
16.09.2015
16.09.2015
11.11.2015
3. Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer für
die ökologische Lebensmittelwirtschaft
DAFA-Fachforum „Zukunft des
Systems Ökolandbau“; Abschluss
voraussichtlich Frühjahr/Sommer
2016. Evaluierung und
Abstimmung mit BMEL u. BLE
Arbeitstagungen:
30.06./01.07.2014,
11./12.05.2015
4. Ausbildungs- und Beratungsangebote für die
ökologische Lebensmittelwirtschaft
a) Beratung
b) Berufliche Bildung
TI /
Erste Workshops am
01.10.2015
05.10.2015
5. Berücksichtigung von ökologischen erzeugten
Lebensmitteln bei der öffentlichen Beschaffung
BMEL-Abteilungen 2 u. 5 /
15.06.2015 / laufender
Abstimmungsprozess BMEL - BLE
6. Stärkung von Wertschöpfungsketten und
Vermarktung heimischer Bio-Rohstoffe
TI / Erster Workshop am
08.10.2015
7. Kohärente und innovative Politikkonzepte TI /
Erster Workshop am
04.11.2015
8. Verbesserung der Koordination der
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Bund und Ländern
BMEL, TI, Begleitkreis ZöL /
(wird im weiteren Verlauf des
Strategieprozesses erarbeitet)
SEITE 14 VON 14
2. Zeitplan ZöL und Stand
19.05. bis
06_ 2015
Kick-Off-Veranstaltung, Berlin
Ziele und Leilinien festlegen, Grobkonzept abstimmen,
Handlungsfelder auswählen, Arbeitsprogramm festlegen
erledigt
erledigt
06_2015 bis
10_2016
Workshops / Strategieforen
ausgewählte Handlungsfelder analysieren – Konzepte erstellen
– Handlungsempfehlungen erarbeiten
in
Bearbeitung
20./21.06.
2016
Strategieforum im Kloster Plankstetten
(Erste Gesamtbetrachtung der einzelnen
Handlungskonzeptentwürfe im erweiterten Kreis der Stakeholder)
06_2016 bis
12_2016
Zusammenführen der einzelnen Handlungskonzepte und
-empfehlungen zu einem Gesamtkonzept
01_2017
bis 03_ 2017
Gesamtstrategie und Road-Map vorstellen,
Beginn der Umsetzungsphase der Gesamtstrategie
3. Mitglieder des Begleitkreises
Name Funktion
Dr. Heinrich Graf von Bassewitz Vorsitzender des Fachausschusses
Ökologischer Landbau des Deutschen
Bauernverbandes (DBV),
Gut Dalwitz
Prof. Dr. Jürgen Heß Fachgebiet Ökologischer Landbau,
Universität Kassel
Dr. Karl Kempkens Leiter des Referates Ökologischer Land- und
Gartenbau der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Bonn
Dr. Felix Prinz zu Löwenstein Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Berlin
Dir. und Prof. Dr. Hiltrud Nieberg Leiterin des Institutes für Betriebswirtschaft
des Thünen-Institutes, Braunschweig
Jan Plagge Präsident des Bioland – Bundesverband für
organischen Landbau e. V., Mainz
Elke Röder Geschäftsführerin des Bundesverband
Naturkost Naturwaren Herstellung und Handel e.V.,
Berlin
Dr. Sabine Zikeli Koordinatorin für ökologischen Landbau und
Verbraucherschutz an der Universität
Hohenheim, Stuttgart
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]