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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Leiharbeit - Fakten und Kontrollen

Statistische Angaben zur Arbeitnehmerüberlassung: Leiharbeitsunternehmen, Leiharbeitskräfte, Beschäftigungsformen (Voll- bzw. Teilzeit, Minijobs, Befristungen), Branchenschwerpunkte, Beschäftigungsdauer, Übernahmen, Entlohnung (Differenz zur Stammbelegschaft), Vorlage des Arbeitnehmerüberlassungs-Berichts; Kontrollen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit, für den Prüfdienst verfügbares Personal, Verstöße, Ahndungen bzw. Auflagen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/748305.02.2016

Leiharbeit – Fakten und Kontrollen

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt in Leiharbeit und führt eine Statistik zum Einsatz von Leiharbeit. Gleichzeitig hat die BA die Aufgabe, die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, arbeitsrechtliche Normen und die korrekte Anwendung des Tarifrechts zu kontrollieren. Ziel ist es, die Leiharbeitskräfte vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen und bei Verstößen Genehmigungen zu versagen oder nicht zu verlängern. Gerade jetzt im Vorfeld des angekündigten Gesetzes, mit dem der Missbrauch von Leiharbeit verhindert werden soll, stellt sich die Frage nach den Fakten und nach den bisherigen Ergebnissen der Kontrollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fakten

Fragen22

1

Wie viele Leiharbeitsunternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015, und wie viele davon waren a) ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig, b) nicht ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig, c) konzernintern in der Leiharbeit tätig, d) wie viele hatten einen Betriebsrat, und e) wie viele dieser Leiharbeitsunternehmen hatten ihren Sitz im Ausland (bitte nach Ländern differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsätze der deutschen Leiharbeitsunternehmen insgesamt im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

3

Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nach der geänderten Datenerhebung?

4

Wie viele Leiharbeitskräfte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt, und wie viele davon waren bei Verleihbetrieben beschäftigt, a) die ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig sind, b) die nicht ausschließlich oder überwiegend in der Leiharbeit tätig sind, c) die konzernintern in der Leiharbeit tätig sind und d) die ihren Sitz im Ausland hatten (bitte nach Ländern differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

5

Wie viele der Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 a) Vollzeit beschäftigt, b) Teilzeit beschäftigt, c) in Minijobs beschäftigt, und d) wie viele waren befristet bzw. unbefristet beschäftigt (bitte jeweils nach Geschlecht differenzieren und danach, ob schwerbehindert bzw. gleichgestellt und mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

6

In welchen zehn Branchen wurde Leiharbeit nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual am häufigsten eingesetzt (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)?

7

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Verleih- und Entleihbetrieben (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

8

Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 von einem Entleihbetrieb übernommen (bitte absolut und relativ zu allen Leiharbeitskräften, mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Brutto-Vergütung sowie der Median im Jahr 2015 a) der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen, b) in der Leiharbeitsbranche insgesamt und c) in den zehn Branchen, in denen Leiharbeit am häufigsten eingesetzt wurde (bitte nach Beschäftigten der jeweiligen Branchen sowie nach Leiharbeitskräften differenzieren) (bitte jeweils mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

10

Wie viele Leiharbeitskräfte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt 2015 den gleichen Lohn, wie die Stammbelegschaften (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

11

In welchen Branchen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Branchenzuschläge, und für wie viele Unternehmen sowie Beschäftigte gelten diese?

12

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Stammbelegschaften und Leiharbeitskräften, wenn die höchste Stufe der jeweiligen Branchenzuschläge in der Leiharbeit erreicht wurde (bitte nach Branchen differenzieren)?

13

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Entleihbetrieben der Branchen, in denen Branchenzuschläge eingeführt wurden, von 2011 bis 2015 pro Jahr entwickelt?

14

Wann wird der nächste Arbeitnehmerüberlassungs-Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

15

Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Prüfdienst der BA insgesamt in Verleihbetrieben im Jahr 2015 durchgeführt, und wie viele davon wurden a) unangekündigt durchgeführt, b) in den Räumen der Verleihbetriebe durchgeführt, c) nach welchen Kriterien werden die zu prüfenden Verleihbetriebe ausgewählt, und d) wie hoch war die Prüfquote im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)?

16

Wie viele Verstöße gegen das AÜG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2015 festgestellt, und wie viele davon waren Verstöße, weil a) Leiharbeits-Tarifverträge nicht korrekt angewandt wurden, b) Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht bezahlt wurden, c) Branchenzuschläge nicht vergütet wurden, d) die Eingruppierung der Leiharbeitskräfte nicht der im Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit entsprochen hat, e) Kündigungsfristen nicht korrekt eingehalten wurden, f) bei Nichtbeschäftigung kein Entgelt bezahlt wurde, g) Arbeitszeitkonten Unregelmäßigkeiten aufwiesen, h) arbeitsrechtliche Pflichten bei Befristungen bzw. Abrufarbeit nicht eingehalten wurden, i) gegen die Drehtürklausel verstoßen wurde, j) die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht ordnungsgemäß geleistet wurde, k) Urlaub oder Urlaubsgeld nicht entsprechend gewährt wurde und l) ausländerrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

17

Welche anderen − als die in Frage 16 − genannten Vorschriften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus missachtet (bitte mit Vergleichsangaben aus den Jahren 2013 und 2014)?

18

Wie viele Ahndungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 insgesamt, und wie viele davon waren a) Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld, b) Verwarnungen mit Verwarnungsgeld und c) Geldbußen (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

19

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Verwarnungsgelder bzw. Geldbußen im Jahr 2015 (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

20

In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung Verstöße bzw. Beanstandungen im Jahr 2015 dazu, dass a) die BA Gespräche mit den Verleihunternehmen geführt hat, und aufgrund welcher Beanstandungen, b) die Verleihbetriebe Auflagen erhalten haben, in welcher Form, und aufgrund welcher Beanstandungen, c) die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis entzogen wurde, und aufgrund welcher Verstöße, und d) bisher unbefristet erteilte Erlaubnisse befristet wurden, und aufgrund welcher Verstöße (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

21

Wie viel Personal stand der BA nach Kenntnis der Bundesregierung für den Prüfdienst der Leiharbeitsbranche in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2015 im Jahresdurchschnitt zur Verfügung, und wie viel davon für a) die Genehmigung von Anträgen auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, b) die Entfristung von bisher befristeten Erlaubnissen und c) für die Prüfungen von Leiharbeitsbetrieben (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

22

Wie viele Leiharbeitsbetriebe hatten die Prüfenden beim Prüfdienst der BA nach Kenntnis der Bundesregierung rein rechnerisch durchschnittlich im Jahr 2015 zu prüfen (bitte mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2013 und 2014)?

Berlin, den 5. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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