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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen in Fukushima und an weiteren japanischen Atomstandorten

Durchführung baulicher und sicherheitstechnischer Maßnahmen am japanischen Reaktorstandort Fukushima, radiologische Bedingungen an den Reaktorblöcken 1 bis 3, Konzept zur Entnahme der kontaminierten Materialien, Bergung der zerstörten Reaktorkerne, Lagerung und Entsorgung von kontaminiertem Wasser, Schutz des Grundwassers durch einen geplanten unterirdischen Eiswall, Dekontamination des radioaktiv belasteten Wassers, Erkenntnisse über die Wiederinbetriebnahme weiterer Kernreaktoren in Japan<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

29.02.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/753512.02.2016

Aktuelle Entwicklungen in Fukushima und an weiteren japanischen Atomstandorten

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 11. März 2011 kam es infolge einer tragischen Naturkatastrophe zu der wohl schwersten zivilisatorisch bedingten Katastrophe der letzten Jahrzehnte. Auf eine verheerende Flutwelle folgte die Atomkatastrophe von Fukushima, die mehr als 185 000 Menschen zwang, ihr Heim zu verlassen, und zu großflächigen Kontaminationen von Böden, Wäldern und Gewässern führte. Die Atomkatastrophe von Fukushima wurde zur Zäsur der Atomkraftnutzung.

Noch immer gibt es massive und ungelöste Probleme bei der Bewältigung des Unglücks. Täglich sind 7 000 Arbeiter mit den Aufräumarbeiten in der Anlage beschäftigt. Es ist immer noch unklar, wie es um die zerstörten Reaktorblöcke 1 bis 3 tatsächlich steht. Durch die Kernschmelzen sind die Sicherheitsbehälter stark beschädigt worden. Bereits durch ein mittleres Erdbeben könnte es zu einem weiteren Störfall und erneuter Freisetzung radioaktiver Stoffe kommen. Immer noch fehlt eine Lösung für die riesigen Mengen kontaminierten Wassers, mit denen die Reaktoren dauergekühlt werden. Bisher werden sie in Tanks auf dem Gelände gelagert, doch der Platz ist begrenzt. Die Regierung hat bereits damit begonnen, Wasser ins Meer einzuleiten. Das dekontaminierte Wasser soll dann von den hochradioaktiven Substanzen Strontium und Cäsium befreit worden sein. Allerdings enthält es immer noch das strahlende Wasserstoff-Isotop Tritium. Trotz dieser Probleme und den bestehenden Risiken hat die japanische Regierung bereits drei Reaktoren wieder angefahren, davon zwei in unmittelbarer Nähe zu dem am 5. Januar 2016 ausgebrochenen Vulkan Sakurajima. Obwohl es immer noch starke radioaktive Strahlung in den Gebieten rund um Fukushima gibt, will die Regierung bereits im Jahr 2017 mit einer Rücksiedlung der früheren Bewohnerinnen und Bewohner beginnen.

Bei dieser Anfrage soll auch das spezifische Wissen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH abgefragt werden, die nach der Nuklearkatastrophe als Gutachterorganisation des Bundes vor Ort ihre Arbeit aufnahm und seitdem für die Erstellung von themenspezifischen Berichten, Forschungsarbeiten und der fortlaufenden Berichterstattung aus Fukushima zuständig ist. Es wird daher darum gebeten, auch die Erkenntnisse der GRS, die der Bundesregierung als Hauptauftraggeberin der GRS bekannt sind, mitzuteilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche baulichen und sicherheitstechnischen Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Fukushima durchgeführt (bitte mit ausführlicher Darstellung)?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Bergung der zerstörten Reaktorkerne aus den Reaktorblöcken 1 bis 3?

3

Welche Probleme gibt es in diesem Zusammenhang aus Sicht der Bundesregierung?

4

Welche speziellen Stabilisierungsmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Reaktorgebäuden durchgeführt werden?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Tanks und dem darin enthaltenen Volumen von kontaminiertem Wasser auf dem Gelände?

6

Für wie viele weitere Tanks ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch Platz auf dem Gelände?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Leckagen an den Wassertanks?

8

Welche Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden, wenn der Platz auf dem Gelände nicht mehr ausreicht?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Einleitung von kontaminiertem Wasser ins Meer?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Dekontamination des radioaktiv belasteten Wassers, insbesondere zu der Problematik des Wasserstoff-Isotops Tritium?

11

Wie sind die radiologischen Bedingungen an den Reaktorblöcken 1 bis 3 nach Kenntnis der Bundesregierung?

12

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Konzeptionierung zur Entnahme der kontaminierten Materialien in den einzelnen Reaktorblöcken vorangeschritten?

13

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten Eiswall, der als unterirdische Barriere, den Austausch von kontaminierten Reaktorabwässern aus den Reaktoren 1 bis 4 und dem übrigen Grundwasser verhindern soll?

14

Wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen dieser Maßnahme ein (bitte erläutern)?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ausbruch des Vulkans Sakurajima in der unmittelbaren Nähe des im Jahr 2015 wieder in Betrieb genommenen Atomkraftwerks Sendai?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wiederinbetriebnahme weiterer Reaktoren in Japan?

Berlin, den 12. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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