Einhaltung der Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt
der Abgeordnete Peter Meiwald, Steffi Lemke, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis 2015 – spätestens bis 2027 – einen guten ökologischen Zustand erreichen.
In Deutschland befinden sich große Teile der Oberflächengewässer in keinem guten Zustand, auch viele Grundwasserkörper sind mit Nitrat und Pestiziden belastet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In wie vielen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind in Sachsen-Anhalt Ausnahmen von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands für Grundwasserkörper gewährt worden?
Wo liegen diese Grundwasserkörper?
Was sind die Hauptursachen für die Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustandes in den Grundwasserkörpern?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden Maßnahmen im nächsten Bewirtschaftungszyklus eine deutliche Verbesserung der Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt erreicht werden kann?
Welche zehn Grundwasserkörper (bitte mit Ortsangabe) sind in Sachsen-Anhalt am höchsten mit Nitrat und Pestiziden belastet? Wo werden dabei Schwellenwerte überschritten?
In wie vielen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind in Sachsen-Anhalt Ausnahmen von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands für Oberflächenwasserkörper gewährt worden?
Was sind die Hauptursachen für die Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustandes bei den Oberflächenwasserkörpern?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden Maßnahmen innerhalb des zweiten Bewirtschaftungszyklus eine deutliche Verbesserung der Oberflächenwasserkörper in Sachsen-Anhalt erreicht werden kann?
Welche fünf Seen in Sachsen-Anhalt sind am höchsten mit Nitrat, Ammonium, Chlorid, Eisen, Phosphat, Mangan, Sulfat und Pestiziden belastet? Wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten?
Welche zehn Messstellen an Fließgewässern in Sachsen-Anhalt sind am höchsten mit Nitrat, Ammonium, Phosphat, Chlorid, Sulfat und Pestiziden belastet? Wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Messwerte anderer Stoffe, z. B. bei den Schwermetallen, die vorhandene Grenzwerte oder Umweltqualitätsnormen überschreiten?
Inwiefern wirkt sich die dokumentierte, nicht gute chemische bzw. insgesamt nicht gute ökologische Wasserqualität auf die Artenvielfalt in Seen und Flüssen von Sachsen-Anhalt aus? Welche weiteren Auswirkungen auf die Umwelt sind festzustellen?
Welche Auswirkungen können die dokumentierten, nicht guten chemischen Wasserqualitäten auf die Trinkwassergewinnung haben?
Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung passieren, damit die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehalten wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr beantragt werden müssen?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt mehr Grundwasserkörper und Oberflächengewässer in einem besseren chemischen bzw. ökologischen Zustand als vor zehn Jahren? Falls ja, in welcher Größenordnung?