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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Probleme bei der Erfassung politisch motivierter Kriminalität durch die deutsche Justiz

Sondererhebung zu Staatsschutzdelikten/PMK seit 1992 (beschäftigte Beamte, Veröffentlichung, statistische Grundlagen), fehlende bundeseinheitliche Begrifflichkeiten und Zahlenschlüssel, Gegenmaßnahmen und Verlaufsstatistik, Fortbildungserfordernis bei Richtern und Staatsanwälten <br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

08.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/763017.02.2016

Probleme bei der Erfassung politisch motivierter Kriminalität durch die deutsche Justiz

der Abgeordneten Irene Mihalic, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nicht nur bei der polizeilichen Erfassung politisch motivierter Kriminalität (PMK) gibt es – so das Fazit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum sog. Nationalsozialistischen Untergrund – gravierende Fehler (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861). Noch schlimmer scheint es auf Seiten der Justiz auszusehen: Anders als bei der Polizei verfügt die Justiz z. B. bis heute über keine bundesweit einheitlichen statistischen Grundlagen zur Erfassung von PMK-Delikten.

Darauf wies auf einer Tagung der Friedrich Ebert Stiftung – FES – („Zur kriminalstatistischen Erfassung rechtsextremer Straftaten“) bereits 2013 Dr. Bert Götting vom Bundesamt für Justiz hin. Ihm zufolge würde im Bundesamt seit 1992 eine diesbezügliche Sondererhebung durchgeführt. Die statistischen Grundlagen und Vorgaben für diese Erhebung seien aber seither „nicht verändert oder angepasst“ worden. Es gäbe – so Dr. Bert Götting weiter – „keine verbindlichen und einheitlichen Begrifflichkeiten, nach denen eine abgestimmte Beurteilung [von PMK-Sachverhalten] möglich wäre“. Dies führe zu einer „eindeutig zu erkennenden defizitären Datenlage auf Justizebene“. Hinzu komme, dass sich der sog. Zahlenschlüssel in der jeweiligen Fallakte, aus dem sich die Einschätzung ableite, ob eine Straftat als PMK-Delikt einzuordnen sei, „von Bundesland zu Bundesland unterscheide“. Und schließlich wies Dr. Götting darauf hin, dass die Möglichkeiten des Bundesamtes zur statistischen Erfassung von PMK-Vorgängen dann in der Regel „enden“ würden, wenn eine Akte mit der Anklageerhebung bei Gericht lande. So könne das Bundesamt – wenn ein Gericht während der Verhandlung einen rechtsextremen Hintergrund bestätigen oder ausschließen würde – dies in seiner Statistik der Justiz nicht abbilden.

Dr. Bert Götting bemängelte zudem die zwischen Bund und Ländern uneinheitlichen Begrifflichkeiten bei der Einschätzung von PMK-Delikten. Auch fehle es an einer Verlaufsstatistik. Diese würde es nämlich möglich machen, etwaige Veränderungen in der Beurteilung eines PMK-Sachverhalts beim Umlauf einer Akte nachzuverfolgen. Und schließlich wies Dr. Bert Götting darauf hin, dass es auf Bundesebene an gesetzlichen Regelungen zur Erfassung entsprechender statistischer Daten im Bereich der Justiz mangeln würde (zitiert nach FES: Impulse gegen Rechtsextremismus 3/2013).

Dass es der Justiz – angesichts dieser Defizite – kaum möglich ist, ein seriöses Lagebild zum Ausmaß politisch motivierter Straftaten in Deutschland zu erstellen, liegt auf der Hand. Siehe dazu auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Demokratie stärken – Dem Hass keine Chance geben“ auf Drucksache 18/7553.

Ob allein mit der Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs (Erweiterung der Strafzumessungsregelung um den Aspekt „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe und Ziele des Täters) sowie den Ergänzungen der Nummer 15 (bei Anhaltspunkten für derartige menschenverachtende Beweggründe Ermittlungserstreckung auf solche Tatumstände) und der Nummer 207 (diesbezüglich erweiterte Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt) der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) die offenkundig scheinenden Defizite der Justiz vollständig behoben werden können, PMK-Delikte sachgerecht zu erkennen, einzuordnen und zu erfassen, erscheint zweifelhaft.

Wir fragen die Bundesregierung vor diesem Hintergrund:

Fragen15

1

Ist es zutreffend, dass beim Bundesamt für Justiz seit 1992 eine Sondererhebung zum Aufkommen von ehemals Staatsschutzdelikten (heute vermutlich: politisch motivierte Kriminalität) durchgeführt wird? Wenn ja, wie viele Beamtinnen und Beamte sind im Bundesamt für Justiz seit 1992 mit dieser Erhebung beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wenn nein, wann wurde diese Erhebung aus welchen Gründen eingestellt?

2

Wurden die Ergebnisse dieser Sondererhebung jemals veröffentlicht bzw. zumindest den Mitgliedern der Justizministerkonferenz gegenüber zugänglich gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

3

Wie lauten die statistischen Grundlagen dieser Erhebung?

4

Ist es zutreffend, dass die statistischen Grundlagen bzw. Vorgaben für diese Sondererhebung seit 1992 weder verändert noch angepasst wurden? Wenn ja, warum wurden diese statistischen Grundlagen noch nicht einmal anlässlich der Umstellung der polizeilichen Erfassungssystematik im Jahr 2001 (auf das sog. Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität) reformiert?

5

Hält die Bundesregierung die derzeitigen statistischen Grundlagen dieser Sondererhebung für geeignet, um ein sinnvolles und nachvollziehbares Bild über den Umgang der Justiz mit PMK-Delikten zu erhalten? Wenn ja, warum (bitte begründen)? Wenn nein, warum wird diese Sondererhebung dann bis heute unverändert durchgeführt bzw. nicht reformiert?

6

Ist es zutreffend, dass es bundesweit keine verbindlichen und einheitlichen Begrifflichkeiten gibt, nach denen seitens des Bundesamtes für Justiz eine abgestimmte Beurteilung von PMK-Sachverhalten möglich wäre? Hält es die Bundesregierung für angezeigt, diesen Missstand zu beenden? Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung der Justizministerkonferenz welche Änderungsvorschläge zu unterbreiten? Wenn nein, warum nicht?

7

Ist es zutreffend, dass sich der sog. Zahlenschlüssel in der jeweiligen Fallakte, aus dem sich die Einschätzung ableitet, ob eine Straftat als PMK-Delikt einzuordnen sei, von Bundesland zu Bundesland unterscheidet? Hält es die Bundesregierung für angezeigt, diesen Missstand zu beenden? Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung der Justizministerkonferenz welche Änderungsvorschläge zu unterbreiten? Wenn nein, warum nicht?

8

Ist es zutreffend, dass die Möglichkeiten des Bundesamtes zur statistischen Erfassung von PMK-Delikten dann enden, wenn eine Akte mit der Anklageerhebung bei Gericht landet – dass das Bundesamt es statistisch z. B. nicht abbilden kann, wenn ein Gericht während der Verhandlung einen rechtsextremen Hintergrund bestätigt oder ausschließt? Hält es die Bundesregierung für angezeigt, diesen Missstand zu beenden? Wenn ja, wann und wie gedenkt die Bundesregierung der Justizministerkonferenz welche Änderungsvorschläge zu unterbreiten? Wenn nein, warum nicht?

9

Was hat die Bundesregierung wann veranlasst, damit künftig Straftaten, denen rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele zugrunde liegen, bei den Staatsanwaltschaften als solche registriert und in statistischen Erhebungen der Justiz ausgewiesen werden können? Hat die Bundesregierung der Justizministerkonferenz wann welchen inhaltlichen Vorschlag in dieser Angelegenheit unterbreitet? Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie das tun?

10

Hält die Bundesregierung den – auch durch den NSU-Untersuchungsausschuss auf Seite 861 seines Berichts vorgetragenen – Vorschlag einer sog. Verlaufsstatistik für sinnvoll, die es erlauben würde, Änderungen in der Beurteilung eines Vorgangs in den diversen Stufen des Verfahrens – auch retrograd – nachzuverfolgen?

11

Worin unterscheidet sich die 2015 in Kraft getretene Ergänzung von Nummer 207 der RiStBV von dem Modell einer solchen Verlaufsstatistik, wie sie erstmals vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht empfohlen wurde (vgl. „Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität in Deutschland“, Berlin 2011; bitte ausführen)?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass zur Erfassung bzw. zur Verarbeitung entsprechender statistischer Daten im Bereich der Justiz bundesgesetzliche Vorschriften nötig sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag welche diesbezüglichen Gesetzentwürfe vorzulegen?

13

Ist es zutreffend, dass für ein sachgerechtes Erkennen von PMK-Sachverhalten bzw. für ein inhaltlich zutreffendes Bewerten und Einordnen bzw. für die entsprechende statistische Erfassungspraxis eine spezifische (Aus- bzw. Fort-)Bildung der Beteiligten (hier von Richterinnen und Richtern bzw. von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten) sinnvoll und notwendig ist (vgl. Punkt 30 der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses auf S. 864 seines Berichts)?

a) Welche diesbezüglichen (Aus- bzw. Fort-)Bildungsangebote wurden Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den letzten zehn Jahren seitens des Bundes angeboten?

b) Welche diesbezüglichen (Aus- bzw. Fort-)Bildungsangebote wurden Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung seitens welcher Bundesländer angeboten?

14

Hält die Bundesregierung die Angebote für die Beschäftigten des Justizwesens zur (Aus- bzw. Fort-)Bildung im Bereich von PMK-Delikten für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Mangel entgegenzuwirken?

15

Ist die Änderung von Nummer 15 RiStBV tatsächlich (wie im Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 18/710 auf S. 14 behauptet) geeignet, die Empfehlung Nr. 30 des Untersuchungsausschusses zu erfüllen, bei der es dem Untersuchungsausschuss darum ging, die Aus- und Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. für Justizvollzugsbedienstete (unter Einbeziehung der Wissenschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen) grundlegend zu verbessern (bitte ausführen)?

Berlin, den 16. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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