[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 11. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7867
18. Wahlperiode 15.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7631 –
Ankündigungen und Maßnahmen im Ressort Verkehr und Infrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während seiner Amtszeit kündigte der Bundesminister für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Alexander Dobrindt, eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen
zu verschiedenen Bereichen seines Verkehr- und Infrastrukturressorts an. Doch
nach Auffassung der Fragesteller ist neben den Ankündigungen bisher wenig
Konkretes umgesetzt worden bzw. nicht einmal begonnen worden.
1. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung bezüglich der zehn verkündeten
Projekte des ÖPP „neuer Generation“ (bitte für jedes Projekt den Zeitplan
bis zur Umsetzung, jeweils beabsichtigtes Ende des Betreibervertrags
sowie den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen mit Betreibern nennen,
(vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2015/04/2015-04-30-PM17.html)?
Die „Neue Generation“ ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft) umfasst elf
Projekte mit einem Volumen von insgesamt 15 Mrd. Euro.
Das ÖPP-Vergabeverfahren für das Projekt A 10/A 24 (sechsstreifiger Ausbau
der A 10 und grundhafte Erneuerung der A 24 zwischen Neuruppin und Pankow)
wurde im Mai 2015 gestartet. Nach derzeitigem Stand kann von einem
Vertragsbeginn im Jahr 2018 ausgegangen werden.
Sofern der nach der Bundeshaushaltsordnung notwendige Nachweis der
Wirtschaftlichkeit erfolgt ist und die notwendigen haushälterischen Voraussetzungen
vorliegen, sollen im Jahr 2016 die ÖPP-Vergabeverfahren für die Projekte A 3
(AK Biebelried–AK Fürth/Erlangen) und A 49 (AK Kassel-West–Anschluss A 5)
gestartet werden.
Die übrigen Projekte beziehen auch die mittel- bis langfristige Perspektive mit
ein.
Die Realisierung von Projekten als ÖPP steht generell unter dem Vorbehalt der
Wirtschaftlichkeit, d. h. sie muss mindestens so wirtschaftlich sein wie die
konventionelle Umsetzung. Dies ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) projektspezifisch jeweils in einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachzuweisen. Es ist angestrebt, dass bis 2019 pro Jahr für jeweils zwei
bis drei Projekte der „Neuen Generation“ unter den vorgenannten Prämissen die
jeweiligen ÖPP-Vergabeverfahren gestartet werden. Die genaue Reihenfolge
steht noch nicht abschließend fest.
2. Was ist der aktuelle Stand bei der Einführung von elektronischen
„Geisterfahrer“-Warnsystemen (siehe
www.augsburger-allgemeine.de/bayern/
Geisterfahrer-Warnsystem-wird-bald-im-Raum-Muenchen-getestet-id3313
5112.html), welche Kosten sind hier bereits entstanden, und plant die
Bundesregierung eine Ausweitung der Installation solcher
„Geisterfahrer“-Warnanlagen?
Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Gründe gibt es für die zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der
Installation solcher „Geisterfahrer“-Warnsysteme (laut Berichterstattung
plant die Bundesregierung bereits seit August 2014, ein solches System zu
installieren:
www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verkehr-dobrindt-prueft-
warnsystem-gegen-geisterfahrer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140818-
99-01022)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Vorbereitung des Starts des Digitalen Testfelds Autobahn (DTA) hat das
BMVI zusammen mit dem Freistaat Bayern im Herbst 2014 Pilotanlagen
errichten lassen, die mit Hilfe moderner Erfassungssysteme Falschfahrten im Bereich
der Anschlussstellen erkennen sollen und entsprechende Warnungen an den
Verkehrsteilnehmer geben können. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass
diese Erfassungssysteme eine Falschfahrt zuverlässig erkennen und Fehlalarme
sicher vermieden werden.
Die Systeme sind nach einer erforderlichen Kalibrierung im Sommer 2015 in den
Probebetrieb gegangen. Die dabei erhobenen Daten werden anschließend
ausgewertet und die Wirkung der Systeme bewertet. Nach Vorliegen dieser Bewertung
kann entschieden werden, ob und wie eine Ausweitung derartiger Systeme
vorgenommen werden soll.
Die Kosten für die Pilotanlagen und die Bewertung werden voraussichtlich
rd. 150 000 Euro betragen.
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Mautsystem für LKWs, das
aktuell durch Toll Collect betrieben wird, nach Vertragsablauf 2018 zu
organisieren (bitte einzeln angeben, welche Betreibermodelle nach Auffassung der
Bundesregierung möglich sind und welche sie nach 2018 anstrebt), und
welche Rolle wird dabei die sogenannte Call Option spielen?
Die „Call Option“ wird in die Überlegungen der Bundesregierung zur
Sicherstellung der Mauterhebung für Lkw nach dem Ende des derzeitigen
Betreibervertrages zum 31. August 2018 einbezogen. Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten,
die Lkw-Maut nach Ausübung der „Call Option“ durch Toll Collect als dann
bundeseigene GmbH erheben zu lassen oder die Geschäftsanteile der Toll Collect
GmbH inklusive der Mauterhebung für Lkw neu auszuschreiben.
5. Aus welchen Mitgliedern (bitte unter Nennung der Anzahl, Abteilungen
und Ausgabenbereichen aus den Ministerien) besteht die Arbeitsgruppe
zur Elektromobilität (s.
www.rp-online.de/politik/grosse-koalition-
plantkaufanreize-fuer-den-umstieg-auf-elektro-autos-aid-1.5671518), und wie
oft und zu welchen Themen hat die Arbeitsgruppe bisher getagt?
6. Aus welchen Gründen verzögert sich die Veröffentlichung von Ergebnissen
der Arbeitsgruppe Elektromobilität, die eigentlich für Ende 2015 vorgesehen
waren (s. Energate-Meldung vom 6. Januar 2016‚ Bund zögert
Kaufprämien-Entscheid hinaus), und wann ist nach heutigem Stand mit einem
(Zwischen-)Bericht der Arbeitsgruppe zu rechnen?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet momentan ein neues Programm, um die
Elektromobilität über die zahlreichen schon ergriffenen Maßnahmen hinaus weiter zu
fördern. Die Diskussionen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
7. Welche Ergebnisse und Fortschritte bei der Umsetzung des von der
Bundesregierung angekündigten, flächendeckenden Ladeinfrastrukturnetzes für
Elektroautos, welches bis 2017 fertig gestellt werden soll, liegen der
Bundesregierung vor (siehe
www.welt.de/wirtschaft/article146366232/Alle-30-
Kilometer-wartet-eine-Strom-Tankstelle.html)?
8. Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen
Ladesäulen (bitte nach Landkreis, Bundesland und Bundesfernstraße
aufschlüsseln und den Standort so genau wie möglich umschreiben)?
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis 2017 „im Schnitt alle 30 km“
eine E-Ladesäule entlang deutscher Autobahnen zur Verfügung stehen
wird, und falls nein, bis wann soll diese Infrastruktur vorhanden sein
(siehe
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/089-dobrindt-
tankstellenprogramm.html)?
10. Wie viele neue Ladesäulen wurden seit September 2015 aufgrund des E-
Tankstellenprogramms der Bundesregierung bisher errichtet (
www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Pressemitteilungen/2015/089-dobrindt-tankstellenprogramm.html)?
Die Fragen 7 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fortschritte bei der Umsetzung der von der Bundesregierung initiierten
flächendeckenden Ausrüstung der bewirtschafteten Rastanlagen auf
Bundesautobahnen mit Schnellladesäulen im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge
stellen sich wie folgt dar:
Aktuell sind im Rahmen der Initiative des BMVI Schnellladesäulen an zehn von
der Autobahn Tank & Rast GmbH (Tank & Rast) bewirtschafteten
Autobahnrastanlagen in Betrieb genommen worden. Dabei handelt es sich um die Standorte:
Buddikate Ost (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, A 1),
Buddikate West (Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein, A 1),
Edenbergen (Kreis Augsburg, Bayern, A 8),
Grunewald (Berlin, A 115),
Haidt Nord (Kreis Kitzingen, Bayern, A 3),
Köckern West (Kreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt, A 9),
Köschinger Forst Ost (Kreis Eichstädt, Bayern, A 9),
Lechwiesen Nord (Kreis Landsberg, Bayern, A 96),
Lechwiesen Süd (Kreis Landsberg, Bayern, A 96),
Riedener Wald West (Kreis Würzburg, Bayern, A 7).
An diesen Standorten wurden bislang insgesamt zwölf Schnellladesäulen
errichtet. An zahlreichen Standorten befinden sich weitere Schnellladesäulen im
Aufbau oder kurz vor Inbetriebnahme. Die Bundesregierung geht davon aus, dass
Tank & Rast die erste Ausbaustufe mit 50 Raststätten bis Ende Mai 2016
abschließen wird.
An insgesamt zehn weiteren Standorten der Tank & Rast befinden sich bereits
seit 2011 Schnellladesäulen. Dies sind die folgenden Standorte:
Brockbachtal Nord (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, A 31),
Brockbachtal Süd (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, A 31),
Grundbergsee Nord (Kreis Rotenburg, Niedersachsen, A 1),
Grundbergsee Süd (Kreis Rotenburg, Niedersachsen, A 1),
Lichtendorf Süd (Dortmund, Nordrhein-Westfalen, A 1),
Resser Mark (Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, A 2),
Tecklenburger Land Ost (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, A 1),
Tecklenburger Land West (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, A 1),
Wildeshausen Nord (Kreis Oldenburg, Niedersachsen, A 1),
Wildeshausen Süd (Kreis Oldenburg, Niedersachsen, A 1).
Das BMVI plant bis zum Ende der Legislaturperiode möglichst alle
bewirtschafteten Rastanlagen auf den Bundesautobahnen (rund 430) mit Schnellladesäulen
auszustatten und damit eine flächendeckende und ausreichende Versorgung mit
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Autobahnen zur Verfügung zu stellen.
Hierfür stellt das BMVI für drei Jahre (2015 bis 2017) insgesamt ca. 9 Mio. Euro
Haushaltsmittel bereit.
11. Welchen konkreten Inhalt soll das vom Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt angekündigte Gesetz für Alkohol- und Drogentests bei Piloten
besitzen, und wann soll dieses Gesetz in das Parlament eingebracht werden
(siehe u. a.
www.br.de/nachrichten/dobrindt-alkohol-piloten-100.html)?
Die angekündigte Regelung ist Gegenstand eines Änderungsantrages der
Fraktionen CDU/CSU und SPD, der für die 60. Sitzung des Ausschusses für Verkehr
und digitale Infrastruktur am 16. März 2016 (vgl. Ausschussdrucksache
18(15)303) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fünfzehntes Gesetz
zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6988)
vorgelegt wurde.
Im Luftverkehrsgesetz soll hiernach ein neuer § 23d eingefügt werden, mit dem
Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, in Verdachtsfällen vor Dienstbeginn
entsprechende Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen. Darüber hinaus
werden Luftfahrtunternehmen auch zu präventiven Zufallskontrollen verpflichtet.
12. Welche Maßnahmen soll das angekündigte Paket von „Aufklärungs-,
Präventions- und Hilfemaßnahmen“ (
www.tagesschau.de/inland/dobrindt-167.
html) konkret enthalten, und wann soll es wie umgesetzt werden?
Im parlamentarischen Verfahren zum Fünfzehnten Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes erfolgen erste Umsetzungsmaßnahmen.
13. Was hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um
Präventionsmaßnahmen in Anlehnung zu Frage 11 auf europäischer Ebene anzustoßen?
Die Thematik wurde auf Staatssekretärs-Ebene in Gesprächen mit dem
Exekutivdirektor der EASA und einem Gespräch mit der Europäischen Kommission
erörtert.
14. Weshalb hat die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarten und bereits mehrfach angekündigten
Gesetzentwurf zum Verbot lauter Güterwagen ab 2020 noch nicht vorgelegt, und wann
wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf, an dem das
Bundesverkehrsministerium seit 2014 arbeitet und der dem Bahnsektor aus Sicht der
Fragesteller die dringend notwendige Planungssicherheit für zukünftige
Investitionen geben würde, vorlegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3010)?
Ein Gesetzentwurf für ein Verbot lauter Wagen auf dem deutschen Schienennetz
wird noch in der laufenden Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag
eingebracht und verabschiedet werden.
15. Inwieweit hält die Bundesregierung die Absenkung der LKW-Maut per
1. Januar 2015 und die nicht vorgesehene Begrenzung der Trassenentgelte
im Schienengüterverkehr für geeignet, um wie im Koalitionsvertrag
vereinbart mehr Verkehr auf den Verkehrsträger Schiene zu verlagern?
Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich mit dem Kernstück
Eisenbahnregulierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der
europäischen Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums und stärkt den Wettbewerb auf der Schiene weiter. Kernstück ist die
Entgeltregulierung, insbesondere für die Nutzung von Schienenwegen. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass dem Betreiber der Schienenwege Anreize zur Senkung der
Infrastrukturkosten und der Trassenentgelte gegeben werden. Ziel ist es, den
Wettbewerb und die Effizienz im Eisenbahnsektor weiter zu verbessern, wodurch
auch eine zusätzliche Verkehrsverlagerung auf die Schiene gefördert wird.
Die Absenkung der Lkw-Mautsätze zum 1. Januar 2015 ist hiervon unabhängig
zu betrachten, da diese Absenkung aufgrund der Ergebnisse des
Wegekostengutachtens und beeinflusst durch das derzeit niedrige Zinsniveau rechtlich
erforderlich war.
16. Weshalb hat die Bundesregierung den seit langem angekündigten und sich
seit Anfang 2015 in Vorbereitung befindenden Carsharing-Gesetzentwurf,
durch den die Ausweisung von Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge
bundeseinheitlich geregelt werden soll, noch nicht vorgelegt und wann wird die
Bundesregierung den Gesetzentwurf vorlegen (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/4356)?
Das BMVI hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich aktuell in der
Abstimmung zwischen den Ressorts befindet.
17. Wann wird die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie
im Juli 2015 angekündigt, dahingehend ändern, dass Radwege durch ein
Zusatzzeichen für E-Bikes freigegeben werden können und Aufsichtspersonen
mit dem Fahrrad junge radfahrende Kinder auf dem Gehweg begleiten
dürfen, und welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) seit Juli 2015 unternommen, um eine
dementsprechende Änderung der StVO zu erreichen (vgl. Bundestagsdrucksache
18/5438)?
Ein Entwurf zur Änderung der StVO befindet sich bereits in der Länder- und
Verbändeanhörung.
18. Wann wird die Bundesregierung ihre Ankündigung, einen Rechtsrahmen
zu schaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere
bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an
Hauptverkehrsstraßen anordnen können, umsetzen (
www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Artikel/LA/vor-schulen-und-kindergaerten-mehr-tempo-
30-auf-hauptverkehrsstrassen.html), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs im
BMVI, Norbert Barthle, im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
des Deutschen Bundestages am 13. Januar 2016, wonach der Bund eine
Erleichterung der Ausweisung von „Tempo 30-Zonen“ plane, worunter eine
flächenhafte Geschwindigkeitsregulierung verstanden wird?
Die Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Anordnung von Tempo 30 vor
Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen, die keine Ausweitung
der Tempo-30-Zonen-Regelung enthalten, sind ebenfalls Gegenstand der bereits
in der Anhörung befindlichen StVO-Novelle (vgl. Antwort zu Frage 17).
19. Welche Maßnahmen zum von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt
angekündigten Breitbandausbau (siehe
www.focus.de/digital/internet/
foerderung-des-netzausbaus-erste-antraege-bewilligt-ganz-deutschland-soll-
bis-2018-breitband-internet-haben_id_5179056.html) hat die
Bundesregierung bisher ergriffen, und wird die Bundesregierung ihr Ziel, bis 2018 eine
flächendeckende Grundversorgung von mind. 50 Mbit/s zu sichern,
einhalten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2018 eine flächendeckende
Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Zur erfolgreichen
Umsetzung dieses Ziels setzt das BMVI auf verschiedene Maßnahmen:
Die von Bundesminister Alexander Dobrindt gegründete „Netzallianz Digitales
Deutschland“ hat gegenüber der Bundesregierung konkrete Investitionszusagen
für den Breitbandausbau gemacht. Im Jahr 2016 wollen die
Telekommunikationsunternehmen 8 Mrd. Euro in den Ausbau der digitalen Netze investieren.
Bereits 2015 haben diese 8 Mrd. Euro in den Breitbandausbau und weitere 4 Mrd.
Euro in neue Mobilfunkfrequenzen investiert.
Außerdem hat die Bundesregierung ein Milliardeninvestitionspaket geschnürt,
mit dem durch zusätzliche Investitionsanreize, unterversorgte Regionen mit
schnellem Breitband versorgt werden. Die Bundesregierung stellt hierfür
insgesamt rd. 2,7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau werden zusätzlich
diejenigen Projekte gefördert, bei denen ein wirtschaftlich getriebener Ausbau mit
einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s trotz der zahlreichen übrigen
flankierenden Maßnahmen nicht von alleine stattfinden würde. Das Programm ist Mitte
November 2015 angelaufen. Bereits der erste Förderaufruf, der Ende Januar 2016
endete, erwies sich als sehr erfolgreich. Es wurden Fördermittel in Höhe von
rd. 460 Mio. Euro beantragt. Insgesamt wurden bereits deutlich über 300 Anträge
insbesondere auf Förderung von Beratungsleistungen gestellt, von denen 227
Anträge bereits bewilligt wurden.
Auch hat der Bund die Länder an den Erlösen der sog. Digitalen Dividende II
beteiligt. Diese setzen die Mittel vereinbarungsgemäß für die Verbesserung der
Breitbandversorgung und zur Digitalisierung ein.
Mit dem vom Bundeskabinett am 27. Januar 2016 beschlossenen Entwurf für ein
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
(DigiNetz-Gesetz) schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen, um den
Netzausbau in Zukunft kostengünstiger gestalten zu können.
20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach
Einschätzung von Experten und Bundesrechnungshof 50 Mbit/s in absehbarer
Zeit für die Versorgung mit schnellem Internet nicht mehr ausreichend
sein werden (siehe
www.welt.de/print/wams/politik/article 151090067/
Der-Geisterfahrer.html)?
Es gilt, die zur Verfügung stehenden Fördergelder mit möglichst hoher
Breitenwirkung einzusetzen und gleichzeitig eine deutlich gesteigerte
Versorgungsgeschwindigkeit zu erreichen. Dies wird durch die Maßnahmen der
Bundesregierung sichergestellt, indem der Ausbau von besonders leistungsfähigen
Glasfasernetzen bei der Bewertung der Förderprojekte wie auch beim Ausbau von
Gewerbegebieten mit Breitbandanschlüssen von einem Gbit/s symmetrisch begünstigt
werden. Schließlich zielt auch das DigiNetz-Gesetz darauf ab, die Grundlagen zur
Deckung eines zukünftig größeren Bandbreitenbedarfs sicherzustellen.
21. Inwiefern wurden bisher die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um
die Potentiale lokaler Funknetze (WLAN) sowie leistungsfähiger drahtloser
TK-Infrastruktur stärker auszuschöpfen (siehe Kursbuch Netzausbau
vom 7. Oktober 2014
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/
kursbuch-netzausbau.pdf?__blob=publicationFile)?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Rechtssicherheit im Hinblick auf
Haftungsfragen der Betreiber von WLAN-Zugängen für Rechtsverletzungen ihrer
Nutzer zu erhöhen. Hierfür sollen die in § 8 des Telemediengesetzes bestehenden
Haftungsregelungen ergänzt und präzisiert werden.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 16.
September 2015 vom Kabinett verabschiedet (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Telemediengesetzes, Bundestagsdrucksache 18/6745). Im Rahmen
der Bundestagssitzung vom 3. Dezember 2015 wurde der Gesetzentwurf an die
Ausschüsse verwiesen, wo er seitdem beraten wird.
22. Welche Anstrengungen wurden von Seiten der Bundesregierung
unternommen, um das „zentrale Ziel der Netzallianz Digitales Deutschland“ zu
erreichen, nämlich „durch Verbesserung der Rahmenbedingungen zusätzliche
Potenziale für Netzinvestitionen durch den Markt zu schaffen“ (siehe
Kursbuch Netzausbau, S. 8)?
Das zentrale Ziel der Netzallianz Digitales Deutschland ist eine flächendeckende
Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit Breitbandanschlüssen von
mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018. Auf dem gemeinsamen Weg dorthin
konnten bereits zahlreiche Erfolge und Verbesserungen der Rahmenbedingungen
erzielt werden:
Deutschland hat als erstes europäisches Land die Frequenzen aus dem 700-
und 1500-MHz-Bereich versteigert. Damit stellt Deutschland EU-weit das
größte Frequenzspektrum für den Mobilfunk bereit.
Der Bund engagiert sich finanziell in Milliardenhöhe beim Breitbandausbau.
Durch die Mittel aus der Vergabe der 700- und 1500-MHz-Frequenzen sowie
weiterer Mittel aus dem Bundeshaushalt stellt der Bund insgesamt 2,7 Mrd.
Euro bereit.
Das Förderprogramm des Bundes, ausgestattet mit gut 2 Mrd. Euro, ist am
21. Oktober 2015 vom Kabinett gebilligt worden und seit 17. November 2015
in der Umsetzung. Mit der Genehmigung der NGA-Rahmenregelung durch
die Europäische Kommission wurden rechtzeitig die beihilfenrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
Mit dem am 27. Januar 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des
DigiNetz-Gesetzes sollen die Kosten des Netzausbaus signifikant gesenkt
und ein nachhaltiger glasfaserbasierter Netzausbau vorangetrieben werden.
Hierfür sollen bestehende und geplante Infrastrukturen öffentlicher
Versorgungsnetze transparenter gemacht und ihre Mitnutzung erleichtert werden.
So sollen bei öffentlich finanzierten Baumaßnahmen an Verkehrswegen
Glasfaserkabel bedarfsgerecht mitverlegt werden. In Neubaugebieten sollen
sogar stets Glasfaserkabel mitverlegt werden.
Für die weitere Entwicklung der 5G-Technologie wurden entscheidende
Maßnahmen angestoßen, u. a. beim Aufbau des Digitalen Testfeldes auf der
A9, der Plattform Digitaler Netze und Mobilität des nationalen IT-Gipfels
sowie auf der Weltfunkkonferenz im November 2015.
Die Datenbasis und Nutzung des Infrastrukturatlas wurden deutlich verstärkt.
Die Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879 wurde von den
Fachverbänden und der Deutschen Bahn AG am 16. Februar 2016 gezeichnet und
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Auf europäischer Ebene wurde eine Regelung zur Netzneutralität
verabschiedet, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Spezialdienste zusätzlich
zum offenen Internet ermöglicht.
23. Welche konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung der verbindlichen
Einführung von Building Information Modeling (BIM) 2020, entlang des
Stufenplans Digitales Planen und Bauen (siehe
www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Pressemitteilungen/2015/152-dobrindt-stufenplan-bim.html?linkTo
Overview=DE%2FPresse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_
node.html%3Fgtp%3D36166_list%25253D2%23id172378), sind seitens
der Bundesregierung bereits in Planung (bitte einzeln nach Art der
Maßnahme, Umsetzungszeitraum und geplanten Ausgaben aufschlüsseln)?
Zur Umsetzung des Stufenplans Digitales Planen und Bauen hat das BMVI vier
Pilotprojekte angestoßen. Im Einzelnen sind dies:
Brücke im Zuge der B 107n in Sachsen,
Petersdorfer Brücke im Zuge der A 19 in Mecklenburg-Vorpommern,
Eisenbahntunnel Rastatt im Rahmen der Ausbau-/Neubaustrecke Karlsruhe –
Basel,
Eisenbahnüberführung Filstal im Rahmen der Neubaustrecke Wendlingen –
Ulm.
Ergebnisse der seit Juni 2015 laufenden Forschungsbegleitung dieser
Pilotprojekte (Umfang 390 246,75 Euro) werden 2017 erwartet und sollen in den Prozess
zur Vorbereitung der Einführung von BIM einfließen.
Diese Pilotierung soll in den Jahren 2017 bis 2020 deutlich ausgeweitet werden.
Dazu werden Pilotprojekte aus den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße
ausgewählt.
Im Bereich der Standardisierung hat das BMVI eine wissenschaftliche Begleitung
des derzeit laufenden internationalen Standardisierungsprozesses der „Industry
Foundation Classes“ (IFC) im Bereich der Straße und Schiene beauftragt
(Umsetzungszeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2017, Umfang 205 143,40 Euro).
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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