Stand der Meldungen der Bundesregierung nach Artikel 7 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie an die Europäische Kommission
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Richtlinie 2012/27/EU vom Oktober 2012 (Energieeffizienz-Richtlinie, EED) verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten neben der Festlegung eines Effizienzziels (Artikel 3 EED) zu einer Reihe von Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Mit Artikel 7 EED werden alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, verbindliche Maßnahmen einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass im Zeitraum zwischen den Jahren 2014 und 2020 jährlich 1,5 Prozent Energieeinsparungen gemessen am gemittelten Endenergieverbrauch der Jahre 2011 bis 2013 erzielt werden.
Die Bundesregierung ist mit dem dritten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (NEEAP) 2014 ihren Berichtspflichten nach Artikel 24 Absatz 2 i. V. m. Anhang XIV Teil 2 der Energieeffizienz-Richtlinie nachgekommen. Im jährlichen Bericht zum NEEAP im Jahr 2015 findet sich auch eine Beschreibung der gemäß Artikel 7 Absatz 9 EED verabschiedeten strategischen Maßnahmen, derer sich Deutschland bedient, um das Einsparziel gemäß Artikel 7 Absatz 1 EED zu erreichen.
In einer Mitteilung an die Europäische Kommission vom 5. Juni 2014 hat die Bundesregierung verschiedene strategische Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel gemeldet, die auf das Einsparziel des Artikels 7 Absatz 1 EED angerechnet werden. In der in dieser Mitteilung enthaltenen Liste sind Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz (NAPE), der im Dezember 2014 verabschiedet wurde, nicht enthalten.
Außerdem wurde in der Meldung vom Juni 2014 das für Deutschland spezifische Einsparziel der Bundesregierung um 14 Prozent (893 PJ) nach unten korrigiert. Grundlage dafür sind Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. und der darin ermittelte Energieverbrauch für die Eigennutzung (vgl. www.bne-online.de/de/system/files/files/attachment/20140605%20Meldung%20BReg%20nach%20Art%20%207%20EED.pdf). Diese Werte weichen signifikant von den Eurostat-Daten ab, bei denen der Verbrauch in Eigenproduktion auf 176 PJ beziffert wird (vgl. http://ec.europa.eu/eurostat/de/data/database).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie ist der zum heutigen Datum aktuelle Stand der nach Artikel 7 Absatz 9 EED an die Europäische Kommission gemeldeten alternativen Maßnahmen, mit denen Deutschland das Endenergieeinsparziel gemäß Artikel 7 Absatz 1 EED erreichen will (bitte eine genaue Auflistung aller gemeldeten Maßnahmen und Maßnahmenbündel mit der Nennung der jeweils zu erreichenden Endenergieeinsparungen)?
Worin liegen die Gründe für die Diskrepanz der Daten für den Energieverbrauch in Eigennutzung zwischen der Meldung der Bundesregierung auf Grundlage der Berechnung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. und den Daten von Eurostat, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Verwendung dieser deutlich abweichenden Datengrundlage?