[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7866
18. Wahlperiode 11.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz,
Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7734 –
Politische und militärische Lage in Somalia
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Jahr 2016 sollte ursprünglich das Jahr der Transition hin zu einem neuen
somalischen Staat werden, vollzogen durch allgemeine Wahlen und das
Referendum über eine neue Verfassung. Die unzureichenden Fortschritte bei der
Befriedung des Landes, vor allem aber die fehlende Kontrolle des Zentralstaats
haben dies unmöglich gemacht. Gleichzeitig ist die Sicherheitslage extrem
instabil, immer wieder kann die Al-Shabaab-Miliz Gebiete von den durch die
Europäische Union finanzierten und von den Vereinten Nationen unterstützten
AMISOM-Truppen der Afrikanischen Union (AMISOM: Mission der
Afrikanischen Union in Somalia) zurückerobern und verübt in Mogadischu immer
wieder schwere Anschläge. Die islamistischen Extremisten können besonders
in den somalischen Flüchtlingslagern in Kenia erfolgreich weiter Kämpfer
rekrutieren.
Deutschland beteiligt sich an der Ausbildungsmission der Europäischen Union
für die somalische Armee in Mogadischu, damit diese zur Stabilisierung des
Zentralstaates beitragen können. Es ist allerdings nach wie vor unklar, ob die
dort ausgebildeten Soldaten tatsächlich für den somalischen Zentralstaat
kämpfen. Die Korruption in den staatlichen Institutionen bleibt hoch und eine
politische Kontrolle der somalischen Streitkräfte scheint nicht gegeben zu sein. Der
von den USA und Italien finanzierte Sold wird scheinbar meist nicht ausgezahlt
und es gibt immer wieder Hinweise, dass somalische Soldaten nach der
Ausbildung desertieren. Auch der von der Europäischen Union ausgehandelte New
Deal Compact für Somalia scheint noch keine wirklichen Fortschritte vor Ort
zeitigen zu können.
Inwieweit die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildungsmission
der somalischen Streitkräfte bestehen, ist höchst fragwürdig. Eine Justierung der
deutschen und europäischen Somalia-Politik ist daher angezeigt.
1. Wie viele finanzielle Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
im Rahmen der African Peace Facility, die aus dem European Development
Fund der Europäischen Union finanziert wird, an die Mission der
Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ausgezahlt worden, und welche
konkreten Maßnahmen wurden damit im Einzelnen finanziert, und wie beurteilt die
Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
Im Zeitraum von März 2007 bis Dezember 2015 leistete die African Peace
Facility finanzielle Beiträge zu AMISOM in Höhe von insgesamt 1,081 Mrd.
Euro. Die Finanzierung bezieht sich insbesondere auf Auslandszulagen für das
AMISOM Personal und auf Gehälter der zivilen Kräfte. Hinzu kommen u. a.
Beiträge zu den operativen Kosten der Hauptquartiere in Mogadischu und Nairobi,
zum Dschasira-Ausbildungslager in Mogadischu und zu schnellwirksamen
Projekten (Quick Impact Projects) für die Bevölkerung in Somalia.
AMISOM ist es im Zusammenspiel mit somalischen Kräften gelungen, den
Zugang zu vielen zuvor von al-Schabaab kontrollierten Gebieten zu ermöglichen.
Aufgrund dieses AMISOM-Engagements konnte nicht nur in Mogadischu,
sondern auch in Kismaayo, Baidoa sowie in anderen Städten wieder mit dem Aufbau
staatlicher Strukturen begonnen werden. Gleichwohl bleibt al-Schabaab in der
Lage, Anschläge zu verüben und offene Gefechte zu führen.
2. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einrichtung des von
der Europäischen Union geförderten Personalverwaltungssystems im
somalischen Verteidigungsministerium zu rechnen (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 19 von Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 18/7510)?
Das Personalmanagementsystem der somalischen Streitkräfte befindet sich im
Aufbau. Der schrittweise Aufbau des Personalverwaltungssystems wird mit
Unterstützung insbesondere der Vereinten Nationen und der Europäischen Union
durchgeführt. Wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, lässt sich zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Das Projektbüro der Vereinten
Nationen (United Nations Office for Project Services – UNOPS) führt eine
biometrische Erfassung der somalischen Soldaten durch. Diese Erfassung wird in
Mogadischu vor Ausbildungsbeginn in Absprache mit EUTM (European Union
Training Mission) Somalia durchgeführt. Die erhobenen Datensätze werden den
somalischen Streitkräften zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten die erfassten
somalischen Soldaten militärische Ausweisdokumente. EUTM Somalia
unterstützt darüber hinaus durch intensive Beratungstätigkeiten im somalischen
Verteidigungsministerium und Generalstab, um das grundsätzliche Verständnis für
die Notwendigkeit eines Personalverwaltungssystems zu erhöhen und leistet auch
so einen Beitrag zum Aufbau desselben. Bestehende Defizite etwa bei
Organisationsprozessen sowie bei den technischen Voraussetzungen sollen so behoben
werden.
3. Inwiefern erhebt der somalische Staat nach Kenntnis der Bundesregierung
mittlerweile eigene Steuern, und inwiefern unterstützen Deutschland bzw.
die Europäische Union den Aufbau eines eigenen Steuersystems?
Die somalische Bundesregierung und die Gliedstaaten erheben eigene Steuern
und Abgaben. Haupteinnahmequellen sind der internationale Flughafen
Mogadischu sowie der Hafen von Mogadischu. Der Haushaltsplan 2016 geht von
eigenen Einnahmen aus Steuern und Abgaben in Höhe von 131,5 Mio. US-Dollar aus.
In den etablierteren Gliedstaaten, d. h. im weitgehend friedlichen „Somaliland“
sowie in Puntland kommen Einnahmen aus weiteren Steuern, wie z. B.
Lohnsteuern, hinzu. Gespräche zu Fragen der allgemeinen Finanzverfassung, insbesondere
zu den Finanzbeziehungen zwischen Bundes- und Landesebene, haben zwischen
deren Finanzressorts begonnen.
Die Europäische Union unterstützt sowohl über den Multi-Partnerfonds der
Weltbank als auch über den Stabilitätsfonds für Somalia den Aufbau des öffentlichen
Finanzwesens auf Bundes- und Länderebene. Deutschland ist darüber hinaus in
diesem Bereich nicht bilateral engagiert.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Energieversorgung im
Land, und inwiefern unterstützen Deutschland bzw. die Europäische Union
deren Aufbau?
Nach Einschätzung der Weltbank ist Somalia das Land mit den weltweit höchsten
Energiekosten. In den ländlichen Gebieten ist eine zentrale Energieversorgung
nicht verfügbar. In den Städten stellen private Anbieter Strom aus
Dieselgeneratoren, bzw. Dieselkraftwerken für das Stromnetz zur Verfügung. Die Europäische
Union finanziert ein Vorhaben zum Aufbau nachhaltiger, erneuerbarer
Energieversorgung.
Im Sinne einer Arbeitsteilung der Geber konzentriert sich das Engagement der
bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Sektoren
Landwirtschaft/Ernährungssicherung, Wasserversorgung und Gesundheit. Die von der
Bundesregierung finanzierten Vorhaben beinhalten auch Aktivitäten zur
dezentralen Energieversorgung (z. B. Aufstellen von Solarpaneelen) für den Betrieb
von Wasserpumpen und anderer Infrastruktur, die für die Zielerreichung der
Vorhaben notwendig ist.
5. Unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, um die illegale Fischerei vor
der somalischen Küste zu bekämpfen?
Der derzeit gültige Operationsplan für die im Rahmen von EUNAVFOR Somalia
Operation ATALANTA eingesetzten Kräfte unter Beteiligung der Bundeswehr
sieht u.a. auch das Sammeln und die Weitergabe von Daten über die
Fischereiaktivitäten im Operationsgebiet vor. Diese Daten werden über die zuständigen
Stellen in der Europäischen Kommission auch an die Thunfischkommission für den
Indischen Ozean und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen übermittelt, um so zu den internationalen Anstrengungen zur
Überwachung und Eindämmung der illegalen, unregulierten und nicht-
gemeldeten Fischerei beizutragen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen wird durch diese Informationen auch dabei unterstützt, in den
somalischen Regionen ein funktionierendes Lizenzvergabesystem zur
Verwaltung der maritimen Ressourcen aus der am 30. Juni 2014 erklärten
ausschließlichen Wirtschaftszone des Landes aufzubauen.
Ein aktives Vorgehen gegen illegale Fischereiaktivitäten ist nicht Bestandteil des
Mandats von EUNAVFOR ATALANTA und kann nur durch die somalischen
Behörden selbst erfolgen. In einigen Regionen gelingt es den Behörden bereits,
gegen illegale Fischereiaktivitäten vorzugehen. Die EU unterstützt den Aufbau
der hierzu notwendigen Fähigkeiten unter anderem durch die zivile GSVP-
Mission EUCAP NESTOR (Regional Maritime Capacity Building Mission in the
Horn of Africa and the Western Indian Ocean), an der sich Deutschland ebenfalls
beteiligt.
6. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit von Europäischer Union und
Vereinten Nationen in Somalia?
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit der
Europäischen Kommission mit Somalia über ihren Finanzierungsbeitrag zum
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Im 11. EEF (Laufzeit 2014 bis 2020) sind für
Vorhaben in Somalia 286 Mio. Euro vorgesehen. Weiterhin sind für Vorhaben in
Somalia aus dem neu eingerichteten European Union Trust Fund für Afrika, der
größtenteils aus EEF-Mitteln finanziert wird und an dem sich die
Bundesregierung mit weiteren 3 Mio. Euro als bilaterale Einzahlung beteiligen wird,
bislang 50 Mio. Euro für Vorhaben in Somalia vorgesehen. Die Bundesregierung
ko-finanziert darüber hinaus ein EU-Vorhaben zur Unterstützung von
Straßenverkehrsbehörden in Somalia mit 3 Mio. Euro.
Aus Altmitteln der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) unterstützt die
Bundesregierung die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen mit bis zu 8 Mio. Euro. Aus Mitteln der Sonderinitiative „Eine Welt ohne
Hunger“ unterstützt die Bundesregierung das Welternährungsprogramm der
Vereinten Nationen mit den Vorhaben „Stärkung der Widerstandsfähigkeit
(Resilienz) von Gemeinden zur Wiederherstellung von Ernährungssicherheit und
Lebensgrundlagen“ (6,87 Mio. Euro – 2015 bis 2019), sowie zur „Reduzierung von
Mangelernährung und Stärkung der Resilienz“ (11 Mio. Euro – 2016 bis 2021)
mit einem Gesamtvolumen von 17,87 Mio. Euro. Die Bundesregierung hat sich
mit der somalischen Bundesregierung darauf geeinigt, mit 23,55 Mio. Euro der
FZ-Altmittel ein UNICEF-Vorhaben im Gesundheitsbereich in Puntland zu
finanzieren. Die Bundesregierung prüft derzeit außerdem eine Einzahlung in den
Multi-Partner-Treuhandfonds der Vereinten Nationen.
7. Welche konkreten multilateralen Maßnahmen werden in Somalia im
Rahmen der Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ durchgeführt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der
El Niño-bedingten starken Dürre im Norden und Überschwemmungen im
Süden und Zentrum des Landes auf die Sicherheitslage?
Bislang sind keine Auswirkungen des El-Niño-Wetterphänomens auf die
Sicherheitslage zu beobachten.
a) Inwieweit sind die vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Vorhaben des
Welternährungsprogramms (unkonditionierte cashtransfers, Rehabilitierung produktiver
Infrastruktur, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Landwirtschaft und
der Aufbau eines Frühwarnsystems für Wetterextreme) unter der
aktuellen Sicherheitslage derzeit überhaupt realisierbar?
Das Welternährungsprogramm arbeitet seit 1967 in Somalia und operiert
ausschließlich in Gegenden, in denen Evaluierungsmissionen stattfinden können. Es
hat sich bei der Partnerregierung und der somalischen Bevölkerung einen guten
Ruf erarbeitet. Durch innovative Maßnahmen, wie z. B. die Registrierung aller
Nutznießer der Vorhaben mit biometrischen Fingerabdrücken und Fotos oder
enge Nachverfolgung der Transferleistungen über telefonische Nachfragen und
ein Beschwerdesystem für Nutznießer der Vorhaben, ist die Umsetzung solcher
Maßnahmen selbst in sehr schwer zugänglichen Gebieten verantwortungsvoll
möglich.
b) Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen um
eine Hungerkrise in Somalia zu vermeiden?
Die Bundesregierung hat zuletzt auf dem Hochrangigen Partnerschaftsforum für
Somalia am 23./24. Februar 2016 in Istanbul bekräftigt, dass sie
Resilienzstärkung und den Ausbau der Landwirtschaft in Somalia als entscheidend für die
soziale und wirtschaftliche Stabilisierung des Landes ansieht. Die Bundesregierung
hat daher bei dieser Gelegenheit betont, dass dies weiterhin Schwerpunkte der
Zusammenarbeit mit Somalia sein werden. Dabei setzt die Bundesregierung ein
breites und aufeinander abgestimmtes Instrumentarium ein, das von
Nothilfemaßnahmen über Resilienzstärkung durch die Übergangshilfe bis hin zu langfristig
angelegtem Kapazitätsaufbau reicht. Eine besondere Rolle spielt dabei die
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie dem
Welternährungsprogramm und der Regionalorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on
Development). Die Bundesregierung fördert gegenwärtig Vorhaben von
Nichtregierungsorganisationen aus dem Titel Private Träger mit einem Volumen von
2,35 Mio. Euro sowie aus IKU Mitteln („Internationaler Klima- und
Umweltschutz“) mit einem Volumen von 2,61 Mio. Euro.
Ein Vorhaben der Übergangshilfe zur Ernährungssicherung durch verbesserte
Viehhaltung mit einem Volumen von 5 Mio. Euro wird Mitte des Jahres
beginnen. Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, die zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Ernährungssicherheit und zu einer Steigerung der
landwirtschaftlichen Produktion beitragen mit einem Volumen von insgesamt 15 Mio.
Euro, sind in Vorbereitung.
Die Bundesregierung plant zudem, 2016 Mittel in Höhe von insgesamt
11 Mio. Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Somalia zur Verfügung zu
stellen. Hieraus werden Hilfsprojekte der deutschen humanitären
Nichtregierungsorganisationen Diakonie Katastrophenhilfe, Arche Nova sowie „Save the Children“
gefördert, die auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung
angesichts der Dürre in Somalia abzielen. Außerdem unterstützt die
Bundesregierung die Arbeit und Programme der Vereinten Nationen, neben dem Büro der
Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UN-OCHA)
insbesondere das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bei dessen
Programm zur Stärkung der Lebensgrundlagen für zurückkehrende Flüchtlinge.
Außerdem soll der „Common Humanitarian Fund Somalia“ der Vereinten
Nationen unterstützt werden, aus dem auch Projekte lokaler Hilfsorganisationen, u. a.
zur Bewältigung der El Niño -Folgen, gefördert werden können. Darüber hinaus
leistet die Förderung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz einen
Beitrag zur Stabilisierung der Lebensgrundlagen der von der Krise in Somalia
betroffenen Bevölkerungsgruppen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Niveau der Korruption in der
somalischen Regierung und Verwaltung, und inwiefern ergreift Deutschland bzw.
die Europäische Union Maßnahmen, um die schlechte Lage (vgl.
Korruptionsindex Transparency International,
www.transparency.org/country/#SOM) zu
verbessern (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Somalia belegt seit Jahren den letzten Platz des Korruptions-Perzeptionsindexes
von Transparency International. Die internationale Gemeinschaft hat – auch aus
diesem Grund – die Etablierung des so genannten Financial Governance
Committee angeregt: Vertreter der Weltbank, des Internationalen
Währungsfonds, der Afrikanischen Entwicklungsbank und ein Vertreter der Geber erörtern
regelmäßig mit dem somalischen Finanzminister, dem Chef der somalischen
Zentralbank, einem Vertreter des Präsidialamts und des Amts des
Premierministers von der Regierung geplante Vergabe über einen Betrag von über 5 Mio.
US-Dollar. Zudem werden Verträge aus der Zeit vor der Einrichtung dieses
Ausschusses auf den Prüfstand gestellt. Mittelfristig soll auch das Engagement zum
Aufbau eines soliden öffentlichen Finanzsystems der im Transparency-Index sich
widerspiegelnden Perzeption entgegenwirken. Ein wichtiger Fortschritt konnte
durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Regulierung des öffentlichen
Vergabe- und Beschaffungswesens im Dezember 2015 erreicht werden.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung des 4.5 Clan-Systems als
vorherrschendes Instrument der politischen Machtverteilung in Somalia, und
welche Möglichkeiten einer anderen Machtverteilung sieht sie?
Das System der innersomalischen Machtverteilung auf Grundlage eines Clan-
Proporzes hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur
Stabilisierung des Landes geleistet. Um zu einem anderen, vom Clanproporz unabhängigen
System der Machtverteilung zu kommen, bedarf es jedoch des Vertrauens vor
allem der kleineren Clan-Gruppierungen, dass ihre Interessen als substantielle
Minderheiten auch in diesem System gewahrt werden. Die nationalen
Konsultationen, bei denen der Modus für die 2016 anstehenden Wahlen erarbeitet wurde,
zeigten, dass dieses Vertrauen noch nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist.
Deshalb hat die somalische Bundesregierung entschieden, dass es in diesem Jahr
noch einmal ein nach den Vorgaben des Clan-Proporz zu wählendes Parlament
geben wird.
Allerdings sind sich internationale Gemeinschaft, somalische Bundesregierung
und Parlament einig, dass ein auf allgemeiner Wahl basierendes System der
Machtverteilung, dass auf der Konkurrenz verschiedenen Programmen folgender
Parteien aufbaut, erstrebenswert ist. Deshalb wird derzeit ein politischer Dialog
geführt, der nicht nur dazu dienen soll, eine transparente und legitime Umsetzung
des Wahlmodells für dieses Jahr zu definieren, sondern in dessen Rahmen
gleichzeitig ein Fahrplan bis zu allgemeinen Wahlen im Jahr 2020 erarbeitet werden
soll.
11. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest mit Teilen von Al-
Shabaab Gespräche gegeben, um eine friedliche Lösung von Somalia
voranzubringen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Gesprächen mit al-Schabaab.
Präsident Hassan Sheikh Mohamud hat das Angebot einer Amnestie an
übertrittswillige al-Schabaab-Mitglieder, die sie sich auf den Boden der Verfassung stellen
und der Gewalt abschwören, mehrmals wiederholt. Als Folge gibt es immer
wieder Meldungen über – auch hochrangige – Überläufer.
a) Wenn ja, mit welchen Gruppierungen wurden welche Ergebnisse erzielt?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
b) Wenn nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung die
Notwendigkeit und die Möglichkeit, hier Gesprächskanäle zu etablieren?
Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die Einbindung möglichst breiter
gesellschaftlicher Gruppen bei der Diskussion über den zukünftigen Weg
Somalias und seiner Gliedstaaten. Dort, wo ein entsprechender Diskussionsprozess am
wenigsten vorangeschritten ist, in den Regionen Mittelschabelle und Hiraan (das
Gebiet des letzten, noch nicht etablierten Gliedstaates) fördert die
Bundesregierung einen entsprechenden inklusiven Dialogprozess über ein Projekt der
Berghoff Foundation mit 1,05 Mio. Euro (2015 bis 2016). Der Dialogprozess steht
grundsätzlich allen gesellschaftlichen Gruppen offen, doch wird das Angebot
nicht von allen, insbesondere nicht von den bewaffneten Gruppen angenommen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle des Schmuggels von Holzkohle
und Zucker in Südsomalia bei der Finanzierung von Al-Shabaab, und welche
Maßnahmen ergreift die somalische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Unterbindung dieses Schmuggels?
Obwohl die Hafenstadt Kismaayo seit 2011 nicht mehr unter Kontrolle von al-
Schabaab steht, gibt es weiterhin ernstzunehmende Berichte über eine
Verstrickung von al-Schabaab wie auch kenianischer und lokaler Kräfte in den vom
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen untersagten Holzkohleexport sowie über
Schmuggel von Zucker über Kismaayo nach Kenia. Im Gespräch mit der
somalischen Bundesregierung, der Übergangsverwaltung in Kismaayo sowie mit der
kenianischen Regierung bemüht sich die Bundesregierung um Aufklärung und
appelliert an die Gesprächspartner, alles dafür zu unternehmen, dass solche
Praktiken unterbunden werden. In den vergangenen Monaten wurden allerdings die
Lagerplätze für Holzkohle in Kismaayo geräumt.
13. Welche Fortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Aufbau
der Polizeikräfte in Somalia, und inwiefern sind die Bundesregierung bzw.
die Europäische Union daran beteiligt, und wie werden diese Maßnahmen
finanziert?
2015 hat die somalische Bundesregierung den so genannten Heegan-Plan
entworfen und der internationalen Gemeinschaft vorgestellt („Heegan“, somalisch für
Einsatzbereitschaft). Dieser Plan entwickelt erstmals eine Vorstellung vom
geplanten Kräftedispositiv der somalischen Polizei und dem Unterstützungsbedarf.
Allerdings spiegelt dieser Plan noch nicht in ausreichender Weise den
bundesstaatlichen Charakter der somalischen Verfassung wider. Entscheidend ist, dass
die Kräfte der Bundespolizei und die lokalen Kräfte, die für Polizeiarbeit
zuständig sind, ein klares Rollen- und Aufgabenverständnis entwickeln. Damit wird sich
nun der Bundesminister für innere Sicherheit in enger Zusammenarbeit mit den
Länderkollegen in einem von der Mission der Vereinten Nationen UNSOM
koordinierten Prozess auseinandersetzen. Diese Frage berührt einen Kernaspekt
bundesstaatlicher Organisation Somalias.
Über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanziert die Europäische
Union seit drei Jahren regelmäßige Zahlungen an etwa 6 000 Polizisten als
Zuschläge zu den staatlichen Bezügen. Zudem ist die Europäische Union der größte
Geber des Programms der Vereinten Nationen zum Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen. Ziel des Programmes ist es, Polizei, Justiz und Justizvollzug gemäß
rechtsstaatlicher Standards aufzubauen. Das Programm umfasst Maßnahmen zum
Fähigkeitsaufbau, zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Verbesserung der
Ausstattung sowie strategische Beratung.
14. Welches politische Ziel hat die im September 2015 angekündigte
Entsendung von deutschen Polizisten zur Hilfsmission der Vereinten Nationen in
Somalia (UNSOM), und welchen Aufgaben werden diese dort nachgehen?
Die Mission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM) ist vom Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen mandatiert, die Konsolidierung der politischen,
sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias zu unterstützen. Ein
Schwerpunkt der zivilpolizeilichen Tätigkeit der Mission liegt auf strategischer
Beratung der Führungsebene der Polizei sowie bei der Ausgestaltung der
Ausbildung somalischer Polizistinnen und Polizisten. In diesem Zusammenhang ist die
Etablierung einer föderalen Struktur im Land auch im Sicherheitsbereich zentral.
Hier können deutsche Beamtinnen und Beamte mit ihren Erfahrungen und
Kenntnissen einen spezifischen Mehrwert erbringen.
Der Auswahlprozess der künftig zu entsendenden deutschen Beamtinnen und
Beamten ist noch nicht abgeschlossen; ihr spezifisches Aufgabenprofil wird derzeit
festgelegt werden. Seit September 2015 ist ein deutscher Polizist als Leiter der
Polizei-Komponente (Police Commissioner) eingesetzt.
15. Wie werden die Hilfsmaßnahmen der verschiedenen internationalen Geber
in Somalia koordiniert, und gibt es dabei im Besonderen eine
Zusammenarbeit mit der Türkei?
Grundlage der internationalen Zusammenarbeit mit den somalischen
Institutionen bildet der Somalia-Pakt, der im Rahmen des internationalen New-Deal-
Prozesses erarbeitet und zwischen der somalischen Regierung und internationalen
Partnern im September 2013 in Brüssel vereinbart wurde. Der New Deal
formuliert fünf Ziele zur Friedensschaffung und zum Staatsaufbau (Peace- and
Statebuilding Goals, PSGs):
PSG 1: legitime Staatsführung – Aufbau föderaler Strukturen, Vorbereitung
der Wahlen 2016 und Verfassungsreform,
PSG 2: Sicherheit – Aufbau von Armee und Polizei sowie Reintegration
ehemaliger al-Schabaab-Kämpfer,
PSG 3: Rechtsstaatlichkeit – Aufbau des Gerichts- und Justizvollzugswesens,
PSG 4: Wirtschaftliche Grundlagen – Infrastruktur, Energie,
Resilienzaspekte,
PSG 5: Öffentliche Dienste und öffentliche Finanzen – Steuerfragen,
Finanzregularien, Bildung, Gesundheit.
Zu diesen fünf Zielen zur Friedensschaffung und zum Staatsaufbau tagen in
Mogadischu regelmäßig Arbeitsgruppen und zu spezifischen Aspekten
Unterarbeitsgruppen. Die Türkei ist in den Gremien vertreten und übt (gemeinsam mit den
USA) den Ko-Vorsitz der PSG 2 zu Sicherheitsfragen aus. Als übergreifendes
Gremium tagt ein Lenkungsausschuss unter gemeinsamer Leitung des
somalischen Premierministers oder seines Stellvertreters und eines Gebervertreters
sowie des stellvertretenden Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen/Residierenden Koordinators. Das Hochrangige Partnerschaftsforum
unter Leitung des somalischen Präsidenten und des VN-Sondergesandten, das
zuletzt am 23./24. Februar 2016 in Istanbul zusammentrat, dient dem strategischen
Dialog.
Für den Bereich der humanitären Hilfe koordiniert das Büro der Vereinten
Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe UN-OCHA das sogenannte
Cluster-System, das als Standardverfahren in vielen Ländern unter Beteiligung
nichtstaatlicher Hilfsorganisationen etabliert ist. Es erfolgt hierbei eine enge
Absprache mit der „Somalia Disaster Management Agency“ in Mogadischu, der
„National Environmental Research and Disaster Preparedness Agency“ in Hargeisa,
sowie der „Humanitarian Affairs and Disaster Management Agency“ in Garoowe.
16. An welchen multilateralen Finanzierungen, wie beispielsweise dem
Weltbankfonds für Somalia, ist die Bundesregierung in Somalia derzeit beteiligt
(bitte jeweils mit Ziel, Partnern und Laufzeit aufführen)?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 1,5 Mio. Euro in den vom
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) verwalteten Gemeinsamen
Humanitären Fonds eingezahlt.
17. Ist die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia inzwischen
offiziell wieder aufgenommen, und wenn ja, welche Programme setzt die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang um?
Somalia ist weiterhin nicht Teil der Länderliste für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit. Gleichwohl hat die Bundesregierung zur Unterstützung des New
Deal Prozesses in Somalia Vorhaben der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit mit der somalischen Regierung vereinbart. Diese Vorhaben werden in erster
Linie aus Altmitteln der finanziellen Zusammenarbeit finanziert, die Somalia in
den achtziger Jahren völkerrechtlich verbindlich zugesagt worden sind, auf Grund
des Bürgerkriegs aber bislang nicht umgesetzt werden konnten. Die mit Somalia
neu vereinbarten Vorhaben werden in den Sektoren Landwirtschaft,
Wasserversorgung und Gesundheit umgesetzt.
18. An welchen Programmen, mit welchen Zielsetzungen und in welchem
Umfang ist die Bundesregierung an Maßnahmen in Somalia beteiligt, die die
Zusammenarbeit mit Flüchtlingen aus dem Jemen beinhalten?
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sind
im Jahr 2015 ca. 30 000 Personen aus Jemen nach Somalia geflüchtet, davon
89 Prozent Somalier, die zuvor Zuflucht in Jemen gesucht hatten. Die Programme
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, die im laufenden Jahr
gefördert werden sollen, umfassen auch Hilfsleistungen für diese
Personengruppe. Das Welternährungsprogramm, das die Bundesregierung unterstützt,
unterstützt die somalischen Behörden bei der Registrierung und Erstversorgung der
Flüchtlinge aus dem Jemen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der kürzlich zu Ende
gegangenen internationalen Somalia-Konferenz in Istanbul (22. bis 24.
Februar 2016), und inwiefern waren die Europäische Union und die
Bundesrepublik Deutschland an der Vorbereitung und Durchführung der Konferenz
beteiligt?
Das Hochrangige Partnerschaftsforum zu Somalia in Istanbul diente einer
Bestandsaufnahme des Fortschrittes und der noch ausstehenden Aspekte des
Staatsaufbaus in Somalia. Es bestand Einigkeit, dass seit dem Amtsantritt Präsident
Mohamuds 2012 insbesondere im Bereich des Staatsaufbaus und bei der
Gründung von Gliedstaaten viel erreicht worden ist. Gleichzeitig betonten
internationale Partner und somalische Regierung, dass es nun darauf ankomme, die Wahlen
2016 erfolgreich durchzuführen. Im Sicherheitsbereich wurde besonders betont,
dass nun vordringlich alle regionalen Milizen in die staatlichen
Sicherheitsstrukturen integriert werden müssten. Für den Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit werden sich internationale Partner und somalischer Regierung vor allem für
die Finalisierung des Nationalen Entwicklungsplans und einer vorläufigen
Armutsbekämpfungsstrategie einsetzen.
Deutschland war an den vorbereitenden Sitzungen der PSG-Arbeitsgruppen
sowie des Lenkungsausschusses aktiv beteiligt und in Istanbul mit einer Delegation
unter Leitung des Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara-
Afrika und Sahel vertreten.
20. Welche personellen Kapazitäten stehen der Deutschen Botschaft in Kenia
zur Verfügung, um die Nebenakkreditierung in Somalia wahrzunehmen?
Ist die Wiedereröffnung einer unmittelbaren diplomatischen Präsenz
Deutschlands in Mogadischu geplant?
Der Amtsbezirk (einschließlich konsularischer Amtsbezirk) der Botschaft
Nairobi umfasst auch Somalia. An der Botschaft Nairobi sind die Botschafterin
und der Militärattaché in Somalia nebenakkreditiert, wobei in beiden Fällen
Somalia betreffende Fragen einen geringeren Teil ihrer Tätigkeit ausmachen.
Außerdem ist ein politischer Referent, der im Außenverhältnis als „stellvertretender
Botschafter für Somalia“ fungiert, zu 100 Prozent, eine Referentin für Fragen der
Wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu 70 Prozent und eine lokal Beschäftigte zu
100 Prozent mit Somalia betreffenden Angelegenheiten befasst. Zudem können
sich Antragsteller aus Somalia in konsularischen Fragen an die Botschaft Nairobi
wenden.
Eine verstärkte diplomatische Präsenz Deutschlands in Somalia – im Rahmen
einer Kolokation mit der Delegation der Europäischen Union – wird derzeit geprüft.
21. Wie ist die Europäische Ausbildungsmission für die somalische Armee mit
anderen Ausbildungsmissionen der somalischen Armee koordiniert, bitte
nach
a) anderen staatlichen Missionen, wie bspw. durch die Türkei oder
Großbritannien, siehe auch:
www.todayszaman.com/diplomacy_turkey-set-to-build-
a-military-training-center-in-somalia_408820.html und
www.theguardian.
com/politics/2015/sep/27/uk-to-deploy-troops-to-help-keep-peace-
insomalia-and-south-sudan, und
b) privaten Ausbildungseinrichtungen, wie dem US-Unternehmen Bancroft
Global Development (vgl.
www.nytimes.com/2011/08/11/world/africa/
11somalia.html?_r=0) aufschlüsseln?
Die Fragen 21, 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenarbeit im Sicherheitssektor in einem Land, das sich in einem
bewaffneten Konflikt befindet, ist eine sehr sensible und anspruchsvolle Aufgabe.
Allerdings haben die Strukturen des Somalia-Paktes auch in diesem Bereich zu
deutlich mehr Transparenz und Absprachen geführt haben. So hat sich zwischen
somalischer Regierung, Vereinten Nationen und Gebern ein belastbarer
politischer Dialog entwickelt, über den die Gesamtkoordinierung der Maßnahmen
erfolgt.
Eine Abstimmung mit dritten Partnern erfolgt innerhalb der Arbeitsgruppe und
Untergruppen zum sogenannten Peace and State-building Goal 2 (PSG 2)
„Sicherheit“ sowie in ergänzenden bilateralen Gesprächen der Delegation der
Europäischen Union. Bei der Abstimmung in den Untergruppen der PSG 2 sind
gelegentlich auch Projektträger präsent, wie z. B. die Firma Bancroft.
22. Inwiefern sind die Drohneneinsätze und Geheimoperationen der USA (vgl.
http://foreignpolicy.com/2015/07/02/exclusive-u-s-operates-drones-from-
secret-bases-in-somalia-special-operations-jsoc-black-hawk-down/) mit der
deutschen und europäischen Somalia-Politik abgestimmt, und wie beurteilt
die Bundesregierung deren Beitrag zu einer Stabilisierung des Landes?
Drohneneinsätze und etwaige Geheimoperationen der USA sind nicht mit der
deutschen und europäischen Somaliapolitik abgestimmt.
Die Drohneneinsätze der USA haben durch Tötung einer Reihe von
Führungspersonen der Terrormiliz al-Schabaab zu einer Veränderung der Befehlsstrukturen
geführt. Die Tötung einer Reihe von Führungspersonen und Kämpfern der
Terrormiliz al-Schabaab hat deren Fähigkeit zu koordinierter militärischer Reaktion
stark eingeschränkt.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Koordinationsschwierigkeiten
zwischen den verschiedenen Sektoren der AMISOM-Truppen und zwischen
AMISOM und kenianischen bzw. äthiopischen Truppen (vgl. „Der Erzfeind
hilft mit“, Süddeutsche Zeitung vom 4. November 2015)?
Die Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) ist die erste und
weiterhin größte Friedensoperation der Afrikanischen Union (AU). Viele
Schnittstellen in der Kommandokette müssen deswegen erst etabliert werden. Dabei
wächst bei den truppenstellenden Staaten nach und nach die Erkenntnis, dass eine
Kommandostruktur aus Mogadischu heraus die besten operativen Ergebnisse
bringt. Auf dem ersten Gipfel der truppenstellenden Staaten am 28. Februar 2016
in Dschibuti war folglich ein zentrales Element der Beschluss, die Kontrolle der
nationalen AMISOM-Kontingente durch den AMISOM-Kommandeur zu stärken
– unter der übergeordneten zivilen Führung des Sonderbeauftragten der
Vorsitzenden der AU-Kommission.
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen des Sonderbeauftragten der
Vorsitzenden der AU-Kommission, das militärische Hauptquartier von AMISOM in
Mogadischu zu stärken.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Clan-Zugehörigkeit
der ausgebildeten und auszubildenden somalischen Soldaten, und welche
konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen, um hier eigene Erkenntnisse zu
erlangen?
Aufgrund eines fehlenden Personalmanagementsystems in den somalischen
Streitkräften liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse darüber
vor, dass die somalischen Streitkräfte überwiegend aus bestimmten Clans
rekrutiert werden.
Die gesamte somalische Bevölkerung ist auf Grundlage einer traditionellen
Struktur von familienverbandsähnlichen Gruppen mit besonderen hierarchischen
Prozessen organisiert, den sogenannten Clans. Aufgrund ihrer hohen Anteile an der
Gesamtbevölkerung kann daher davon ausgegangen werden, dass die großen
Clans der Hawiye und Darod einen entsprechend großen Teil der Soldaten der
somalischen Streitkräfte stellen und dass die Hawiye aufgrund ihres
Übergewichts im Raum Mogadischu dort überproportional vertreten sind.
Die Bundesregierung weist in Gesprächen mit der somalischen Bundesregierung
regelmäßig daraufhin, dass das die Repräsentativität aller Strukturen und
insbesondere der Zusammensetzung der Sicherheitskräfte von großer Bedeutung für
deren Akzeptanz in der Bevölkerung ist.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Weitergabe von
Waffen durch die somalische Regierung an Clan-Milizen, und welche konkreten
Maßnahmen hat sie ergriffen, um hier eigene Erkenntnisse zu erlangen?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Weitergabe von
Waffen durch die somalische Bundesregierung an Clan-Milizen. Angesichts in
Somalia begrenzter eigener Aufklärungsmöglichkeiten, eines in diesem Fall
größeren Aufwandes für die Ermittlung wenig belastbarer Daten und der Tatsache,
dass die Bundesregierung selbst keine Waffen an die somalische
Bundesregierung liefert, hat sie keine Maßnahmen ergriffen, hierzu eigene Erkenntnisse zu
erlangen.
26. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung bzw. der
Europäischen Union ergriffen, um die politische Kontrolle über die somalischen
Streitkräfte zu stärken?
Die Beratungsaufgaben der Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM
Somalia beim somalischen Verteidigungsministerium, dem Generalstab und den
somalischen Streitkräften allgemein ist ein konkretes Instrument zur Stärkung der
politischen Kontrolle über die somalischen Streitkräfte, an dem sich die
Bundesregierung durch die Beteiligung der Bundeswehr aktiv beteiligt.
27. Mit welchen somalischen Akteuren arbeitet die Bundesregierung im
Rahmen der Ausbildungsmission zusammen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Ausbildungsmission der Europäischen Union EUTM Somalia arbeitet im
Rahmen ihres Auftrages zur Ausbildung und Beratung der somalischen
Nationalarmee eng mit dem somalischen Verteidigungsministerium und dem
somalischen Generalstab zusammen.
28. Welche Maßnahmen zur Ausrüstung und Ausstattung der somalischen
Streitkräfte finden flankierend zur Ausbildungsmission der Europäischen
Union EUTM Somalia seitens der Bundesregierung bzw. der Europäischen
Union statt, welche Ausrüstungsgüter werden in welchem Umfang ggf.
geliefert, und welche Kontrolle besteht über deren Endverbleib?
Über die Organisation Mines Advisory Group unterstützt die Bundesregierung
die somalischen Sicherheitskräfte dabei, ein professionelles Waffenmanagement
zu etablieren, Waffenlagerstätten zu bauen und das zuständige Personal zu
schulen. Die Europäische Union finanziert über die Afrikanische Friedensfazilität das
Dschasira-Ausbildungslager in Mogadischu, in dem die Ausbildungsmission
EUTM Somalia die somalischen Streitkräfte ausbildet. Bei beiden Maßnahmen
werden den somalischen Streitkräften keine letalen Güter geliefert. Zu
Ausbildungszwecken im Dschasira-Ausbildungslager verwendete Waffen verbleiben
dort.
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