Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative
der Abgeordneten Kai Gehring, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 29. Januar 2016 hat die Internationale Expertenkommission Exzellenzinitiative (IEKE) ihren Bericht zur Evaluation der Exzellenzinitiative vorgelegt. Sie schlägt für die neue Exzellenzinitiative zwei Förderlinien vor, die Förderlinie A „Exzellenzcluster II“ sowie die Förderlinie B „Exzellenzprämie“. Darüber hinaus empfiehlt die IEKE, die Laufzeit aller Projekte der aktuellen Exzellenzinitiative um zwei Jahre, d. h. bis zum Ende des Jahres 2019, zu verlängern – auch um Zeit für die Neuaufstellung der neuen Exzellenzinitiative zu gewinnen.
Mit dem Bericht der IEKE ist die Debatte, wie die Exzellenzinitiative künftig konkret aussehen soll, in die entscheidende Phase getreten. Am 22. April 2016 soll darüber die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz entscheiden, im Juni 2016 abschließend die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder (vgl. www.gwk-bonn.de). Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka selbst ist für eine zügige Entscheidungsfindung. Sie sagte der „dpa“ am 5. April 2015: „Für mich ist wichtig, dass der Diskussionsprozess nach der Präsentation der Ergebnisse nicht ellenlang dauert, sondern dass man möglichst in der ersten Jahreshälfte 2016 sagen kann, wie die nächste Phase aussieht.“
Inzwischen sind vier Wochen seit der Veröffentlichung des Berichts der Internationalen Expertenkommission ins Land gegangen, ohne dass die Bundesregierung erklärt hat, wie sie sich konkret die künftige Ausgestaltung der Exzellenzinitiative vorstellt. Dabei ist laut Medienberichten aus gut informierten Kreisen zu hören, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seinen Vorschlag schon längst ausgearbeitet hat: Demnach solle in der nächsten Runde der Exzellenzinitiative es nicht mehr nur der Wissenschaft selbst und ihren internationalen Gutachtern überlassen werden, wohin das Geld fließt. Zudem sollten konkret bestimmte Regionen und Hochschulen bevorzugt und bestimmte Forschungsthemen in den Fokus gerückt werden (siehe Handelsblatt vom 11. Januar 2016, „Elite-Uni-Wettbewerb könnte politisch gelenkt werden“). Die Bundesregierung kann mit der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage daher geeignet Stellung beziehen, welche Vorschläge sie für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative hat und welche Pläne sie hierfür verfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Treffen nach Auffassung und Kenntnis der Bundesregierung die im „Handelsblatt“ vom 11. Januar 2016 formulierten Einschätzungen über die mögliche Zukunft der Exzellenzinitiative zu?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Was hält die Bundesregierung von den Empfehlungen der IEKE, die zukünftige Exzellenzinitiative zu fokussieren auf die beiden Förderlinien „Exzellenzcluster II“ und „Exzellenzprämie“?
Betrachtet die Bundesregierung die Empfehlungen der IEKE als eine von vielen Diskussionsvorschlägen oder sind die IEKE-Empfehlungen, die Exzellenzinitiative auf die beiden Förderlinien „Exzellenzcluster II“ und „Exzellenzprämie“ zu fokussieren, aus Sicht der Bundesregierung das Fundament für die Position des BMBF hinsichtlich der zukünftigen Exzellenzinitiative?
Welche eigenen Vorstellungen über den Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative vom 11. Dezember 2014 hinausgehend hat die Bundesregierung zur Fortführung der Exzellenzinitiative in den letzten Monaten und Jahren entwickelt?
Welche dieser Vorstellungen der Bundesregierung passen zu den Empfehlungen der IEKE?
An welchen Stellen gibt es andere Akzente, Differenzen oder klare Gegensätze?
Welche Empfehlungen der IEKE unterstützt die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern über die künftige Ausgestaltung der Exzellenzinitiative?
Aus wie vielen und welchen Förderlinien soll die Exzellenzinitiative nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig bestehen?
In welcher Größenordnung sollen aus Sicht der Bundesregierung die Gelder zwischen den entsprechenden Förderlinien aufgeteilt werden?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die deutsche Hochschullandschaft aus mehr als zwei bis fünf Spitzenstandorten besteht?
Steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung der Exzellenzinitiative, wonach Bund und Länder anstreben, „dass die bisher gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch künftig für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung stehen“, oder strebt die Bundesregierung eine Erhöhung der Mittel für die künftige Exzellenzinitiative an?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der IEKE, auf den „extrem kontraproduktiven Zeitdruck“ zu reagieren, indem die Laufzeit aller Projekte der aktuellen Exzellenzinitiative um zwei Jahre, d. h. bis zum Ende des Jahres 2019, verlängert wird?
Wird die Bundesregierung die Empfehlung, die Laufzeit der aktuellen Exzellenzinitiative zu verlängern, in den Verhandlungen mit den Ländern unterstützen?
Sollte ggf. die Verlängerung der Laufzeit zusätzlich finanziert werden oder soll sie aus Sicht der Bundesregierung aus dem geplanten Ansatz der neuen Exzellenzinitiative finanziert werden?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der IEKE, dass die Exzellenzinitiative keinen nachweisbaren Effekt auf die horizontale Differenzierung nach Wissenschaftsbereichen hatte?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund für ihre künftige Wissenschaftspolitik?
Wie muss die Exzellenzinitiative aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, damit sie einen nachweisbaren Effekt auf die horizontale Differenzierung hat?
Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der IEKE, dass die Exzellenzinitiative die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht verbessert, sondern vielmehr die endgültige Entscheidung über eine akademische Karriere in ein höheres Alter verschoben hat?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund für ihre künftige Wissenschaftspolitik, vor allem angesichts einer aus Sicht der Fragesteller unzureichenden Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und einer bisher fehlenden Einigung und keiner Vereinbarung über das in den letzten Monaten mehrmals angekündigte Eine-Milliarde-Programm für zusätzliche Nachwuchsstellen?
Wie muss die Exzellenzinitiative aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, damit sich die Entscheidung über eine akademische Karriere nicht weiter nach hinten verschiebt, sondern früher Klarheit etwa durch Instrumente wie den Tenure-Track geschaffen werden kann?
Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen in den bisherigen Förderrunden der Exzellenzinitiative?
Was ist die Haltung der Bundesregierung zur jüngsten Empfehlung der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e. V., wonach bei der künftigen Ausgestaltung der Exzellenzinitiative bei der Förderlinie zu den Exzellenzclustern verbindliche Zielvorgaben zur Beteiligung von Wissenschaftlerinnen zu verankern sind (vgl. www.bukof.de/tl_files/Veroeffentl/sn-16-Exzellenzinitiative.pdf)?
Was soll aus den bisher geförderten Graduiertenschulen werden?
Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft strukturierter Promotionsprogramme, und wie will sie zu deren Sicherung beitragen?
Anhand welcher Merkmale und Indikatoren definiert die Bundesregierung „universitäre Spitzenforschung“?
Welche Leistungsdimensionen von Universitäten sind aus Sicht der Bundesregierung messbar, d. h. transparent und objektiv bewertbar?