[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7994
18. Wahlperiode 29.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Uwe Kekeritz,
Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7751 –
Förderung von Kohle-, Erdgas- und Atomprojekten mit Hermesbürgschaften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsförderung unterstützt die Bundesregierung
die deutsche Wirtschaft durch die Übernahme von Hermesbürgschaften,
Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-
Garantien). Dazu prüft sie zunächst die ökologischen und sozialen
Auswirkungen der einzelnen Projekte gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD –
(„Empfehlungen des Rates zu gemeinsamen Herangehensweisen der
eingehenden Umwelt- und Sozialprüfung (Due Diligence) bei staatlich geförderten
Exportkrediten“). Stellt die Bundesregierung dabei ökologische oder soziale
Risiken fest, kann sie Minderungsmaßnahmen zur Auflage machen und
Vereinbarungen für ein Monitoring der Auflagenumsetzung treffen. Insbesondere bei der
Förderung von Projekten im Kohlebereich sind neben ökologischen und
sozialen Aspekten auch Fragen zur Vereinbarkeit mit notwendigen Maßnahmen zur
Begrenzung der Erderwärmung von Relevanz. Am 17. November 2015 wurden
im Rahmen der OECD-Richtlinien für die Übernahme von
Exportkreditgarantien für Lieferungen zu Kohleprojekten vereinbart, die am 1. Januar 2017 in
Kraft treten sollen.
1. Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden
seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr
der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 Exporte
im Zusammenhang mit sieben Kohlekraftwerksprojekten oder Zulieferungen zu
solchen in Höhe von 1 134 Mio. Euro abgesichert, davon fünf (1 106 Mio. Euro)
2013 und zwei (28 Mio. Euro) 2014. Im Jahr 2015 wurden keine Exporte im
Zusammenhang mit Kohlekraftwerksprojekten oder Zulieferungen zu solchen
abgesichert. Die einzelnen Projekte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
* Gerundete Beträge (2013: EUR 0,3 Mio., 2014: EUR 0,3 Mio.)
** Gerundete Beträge
2. Für welche Kohlekraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden
aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell sieben zur Deckung
beantragte Exporte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerksprojekten oder
Zulieferungen zu solchen in Bearbeitung. Die einzelnen Projekte sind der folgenden
Aufstellung zu entnehmen:
** Gerundete Beträge
3. Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden
seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr
der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 Exporte
im Zusammenhang mit zehn Kohlebergbauprojekten oder Zulieferungen zu
solchen in Höhe von 154 Mio. Euro abgesichert, davon drei (88 Mio. Euro) 2013,
vier (40 Mio. Euro) 2014 und drei (26 Mio. Euro) 2015. Die einzelnen Projekte
sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Jahr Land Projekt
Deckungsvolumen
in Mio. EUR
2013 Griechenland Kohlekraftwerke: Dampferzeugeranlage und Turbinenanlage 839
2013 Israel Kohlekraftwerke: Kraftwerksblöcke 172
2013 Indien Kohlekraftwerke: Dampfturbinen/Generatoren für ein Kohlekraftwerk 64
2013 Kasachstan Kohlekraftwerke: Modernisierung von Kohlemischlagerplätzen 30
2013 Griechenland Kohlekraftwerke: Kugelbahn inkl. Zubehör 0 *
2014 Mazedonien Kohlekraftwerke: Dampferzeuger in Units des Kraftwerkes Bitola 28
2014 Griechenland Kohlekraftwerke: Zahnkranz inkl. Zubehör 0 *
2013 Summe 1.106
2014 Summe 28
2015 Summe 0
Gesamtsumme 1.134
Land Projekt Auftragswert
in Mio. EUR
Kroatien Kohlekraftwerke: Kohlekraftwerk 246
Kasachstan Kohlekraftwerke: Dampfturbinen und Generatoren 197
Südafrika Kohlekraftwerke: Leitsystem und Feldinstrumentierung 42
Griechenland Kohlekraftwerke: Kernkomponenten für Rauchgasreinigungsanlage des
Kraftwerkes Aghios Dimitrios
22
Russland R.F. Kohlekraftwerke: Rohre für Kesselausrüstungen 20
Russland R.F. Kohlekraftwerke: Rohre für Kesselausrüstungen 2
Russland R.F. Kohlekraftwerke: Mischer zur Aschekonditionierung inkl. Leistungen 1
Gesamtsumme 530
**
**
** Gerundete Beträge
4. Für welche Kohlebergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden
aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell acht zur Deckung
beantragte Exporte im Zusammenhang mit Kohlebergbauprojekten oder
Zulieferungen zu solchen in Bearbeitung. Die einzelnen Projekte sind der folgenden
Aufstellung zu entnehmen:
* Gerundeter Betrag (EUR 0,3 Mio.)
** Gerundete Beträge
Jahr Land Projekt
Deckungsvolumen
in Mio. EUR
2013 Kasachstan Anlagen zum Kohleabbau: Brechanlagen, Bandanlagen, Absetzer, Anlagentechnik 56
2013 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Ausrüstungen zum Abbau von Kohle 30
2013 Russland R.F. Kohleverarbeitung: Ausrüstung zur Herstellung von Koksbriketts 2
2014 Indien Kokereien: Koksofenbedienungsmaschinen inkl. Ersatzteile 32
2014 Korea, Republik Anlagen zum Kohleabbau: Umbau des Wetterkühlsystems 4
2014 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Walzenlader inkl. Zusatzausrüstung 2
2014 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Walzenlader inkl.Zusatzausrüstung 2
2015 Ukraine Kohleverarbeitung: Koksofenbedienungsmaschinen inkl. Leistungen 14
2015 Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Klappschaufelbagger 7
2015 Ägypten Kohleverarbeitung: Kohlemahlanlage 5
2013 Summe 88
2014 Summe 40
2015 Summe 26
Gesamtsumme 154
Land Projekt Auftragswert
in Mio. EUR
Russland R.F. Kohleverarbeitung: Technologische Ausrüstungen 76
Serbien Anlagen zum Kohleabbau: Brechanlage, Absetzter, Portalkratzer,
Ausrüstungen
18
Australien Anlagen zum Kohleabbau: Erweiterung eines Strebbausystems für die
Narrabri Mine
16
Australien Anlagen zum Kohleabbau: Erweiterung eines Strebbausystems für die
Narrabri Mine
4
Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Klappschaufelbagger 3
Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Hydraulische Steuerung für Schilde 1
Russland R.F. Anlagen zum Kohleabbau: Raupengeführte Lader 1
Ukraine Anlagen zum Kohleabbau: Stempel und entsperrbare Rückschlagventile 0 *
Gesamtsumme 118
**
**
5. Um welche konkreten Projekte handelt es sich bei den 15 Anträgen auf
Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie im Zusammenhang mit
Kohlevorhaben, die in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten
Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/6707 vom Oktober 2015
genannt wurden?
Den Anträgen auf Übernahme einer staatlichen Exportkreditgarantie lagen
folgende Lieferungen und Leistungen zugrunde:
Griechenland Dampferzeugeranlage und Turbinenanlage
Russland R.F. Lader
Polen Kohlekraftwerk
Vietnam Rohre für Kesselausrüstungen
Südafrika Leitsystem und Feldinstrumentierung für Kessel
Serbien Vakuum-Sauganlagen
Kroatien Kohlekraftwerk
Russland R.F. Hydraulikbagger
Kasachstan Dampfturbinen und Generatoren
Russland R.F. Mischer zur Aschekonditionierung
Australien Ausrüstungspaket für Strebbausystem
Türkei Investitionsgüter
Ukraine Sohlensenkladen
Dominikanische Republik Kohlekraftwerk
6. Für welche Atomkraftwerksprojekte oder Zulieferungen zu solchen – auch
zu Komponenten, die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind –
wurden seit 2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land,
Jahr der Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurde zwischen 2013 und 2015 eine
Zulieferung (2013) zu einem Kernkraftwerksprojekt in Höhe von 21 Mio. Euro
abgesichert. Das Projekt ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen (Anmerkung:
Der Forschungsreaktor ITER ist ein Kernfusionsreaktor und fällt daher nicht
unter die allgemein gebräuchliche Definition eines Atomkraftwerks. Diese stellt
immer auf eine Energiegewinnung durch Kernspaltung ab.):
** Gerundete Beträge
Jahr Land Projekt
Deckungsvolumen
in Mio. EUR
2013 Korea, Republik Atomenergie: Spulengehäuse für den Forschungsreaktor ITER 21
2013 Summe 21
2014 Summe 0
2015 Summe 0
Gesamtsumme 21
**
7. Für welche Zulieferungen zu Atomkraftwerksprojekten – auch zu
Komponenten, die für den nichtnuklearen Bereich bestimmt sind – werden aktuell
Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien befindet sich eine zur Deckung beantragte
Zulieferung zu Kernkraftwerksprojekten in Bearbeitung. Das Projekt ist der
folgenden Aufstellung zu entnehmen:
** Gerundete Beträge
8. Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen wurden seit
2013 Hermesbürgschaften übernommen (bitte nach Projekt, Land, Jahr der
Bürgschaftserteilung, Summe aufgliedern)?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden zwischen 2013 und 2015 keine
Exporte im Zusammenhang mit Uranbergbauprojekten oder Zulieferungen zu
solchen abgesichert.
Im Bereich der so genannten Ausfuhrpauschalgewährleistungen (standardisierte
Sammeldeckungen eines Exporteurs an eine Vielzahl ausländischer Besteller aus
einem zu Vertragsbeginn festgelegten Warenkatalog und einer maximalen
Kreditlaufzeit von 360 Tagen) besteht Deckungsschutz für einen Exporteur, der u. a.
Brunnenausbaumaterial (z. B. Plastikteile, Drähte) exportiert; diese Materialien
können grundsätzlich auch beim Brunnenausbau im Bereich der Urangewinnung
verwendet werden. Zielland dieser gedeckten Exporte ist Kasachstan.
9. Für welche Uranbergbauprojekte oder Zulieferungen zu solchen werden
aktuell Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften geprüft?
Im Rahmen der Exportkreditgarantien befinden sich aktuell keine zur Deckung
beantragten Exporte im Zusammenhang mit Uranbergbauprojekten in
Bearbeitung.
10. Handelt es sich bei den von der Bundesregierung im Jahr 2008 vergebenen
Hermesbürgschaften für die Lieferung von Kessel- und Nebenanlagen für
sechs steinkohlebefeuerte Kraftwerkseinheiten sowie für die Lieferung von
Kessel- und Nebenanlagen für vier bis sechs Kraftwerkseinheiten in
Südafrika um die von Eskom gebauten Kohlekraftwerke Medupi (damals „Alpha“
genannt) in Lephalale sowie Kusile (damals „Bravo“ genannt) in Witbank,
für die im Jahr 2007 entsprechende Anträge gestellt wurden, und wenn nein,
um welche Projekte handelt es sich stattdessen?
Bei den erwähnten Hermesdeckungen handelt es sich um Lieferungen und
Leistungen im Zusammenhang mit den Kohlekraftwerken Medupi und Kusile.
Land Projekt Auftragswert
in Mio. EUR
Ukraine Atomenergie: BRU-A-Ventile 7
Gesamtsumme 7
**
a) Haben weitere Unternehmen für Lieferungen und/oder Dienstleistungen
bezüglich der beiden oder eines der beiden Kohlekraftwerke
Außenwirtschaftsförderung erhalten, und wenn ja, welche Unternehmen und für
welche Leistungen?
Im Zusammenhang mit den o. g. Kohlekraftwerken hat die Bundesregierung
keine weiteren Hermesdeckungen übernommen.
b) Hat die Bundesregierung vor Bewilligung ein unabhängiges Gutachten
zur Bewertung der von Eskom vorgelegten
Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen und/oder andere Quellen zum Beispiel
zivilgesellschaftlicher Organisationen berücksichtigt, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis ist sie dabei gekommen, wenn nein, warum nicht?
Für beide genannten Projekte wurden neben der Umweltverträglichkeitsprüfung
jeweils ein unabhängiges Gutachten bei der Prüfung der Umwelt- und
Sozialaspekte berücksichtigt. Darüber hinaus werden öffentlich verfügbare Unterlagen
von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Prüfung berücksichtigt. Im
Ergebnis erfüllte das Geschäft auf Basis der vorliegenden Informationen auch unter
Nachhaltigkeitsaspekten die geltenden Kriterien für eine Indeckungnahme mit
Auflagen.
c) Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Risiken haben
die Bundesregierung und die Mandatare damals identifiziert, und welche
Ausgleichs- und Vorbeugemaßnahmen haben sie mit Hitachi Power
Europe verabredet?
Als ökologische, soziale und menschenrechtliche Hauptrisiken wurden im
Rahmen der Prüfung die Luftemissionen, die Umgebungsluftqualität, der
Wasserbedarf und erforderliche Umsiedlungen identifiziert. Als Anforderung wurde ein
Monitoringprogramm formuliert, das eine jährliche Berichterstattung für
Emissions- und Immissionswerte nach Inbetriebnahme vorsieht. Während des
Umsiedlungsprozesses wurde zudem ein Monitoringprogramm mit monatlichem
Intervall vereinbart.
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
zum Kraftwerk Medupi, den das Inspection Panel der Weltbank im
Jahr 2011 vorgelegt hat, und welche Maßnahmen hat sie auf dieser
Grundlage ergriffen?
Der Bericht des Inspection Panel der Weltbank von 2011 ist der Bundesregierung
bekannt. Da die Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte der Projekte bereits vor
der endgültigen Indeckungnahme im Juli 2009 erfolgte, konnte der erwähnte
Bericht nicht als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden.
e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Schlussfolgerungen der Weltbank, dass die Grenzwerte für Schwefeldioxid der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und auch Südafrikas durch das
Kraftwerk Medupi nicht einzuhalten seien, da sie schon durch zuvor
bestehende Einrichtungen (Matimba und Grootegeluk Mine) überschritten
würden?
Im Rahmen der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte des Kraftwerks Medupi,
welche in den Jahren 2008 bzw. 2009 erfolgte, wurden
Schwefeldioxidimmissionen (Umgebungsluftqualität) prognostiziert, die unterhalb der zum Zeitpunkt
der Prüfung einschlägigen Weltbankstandards (Pollution Prevention and
Abatement Handbook) lagen.
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Schlussfolgerungen der Weltbank, dass der Betrieb von Medupi in den ersten
Jahren, wo noch keine Rauchgasentschwefelungsanlage vorgesehen ist,
die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung ernsthaft gefährdet,
insbesondere angesichts der verbreiteten Armut, schlechten
Gesundheitsvorsorge und hohen HIV-Aids-Rate?
Der erwähnte Weltbankbericht konnte nicht als Beurteilungsgrundlage
herangezogen werden (siehe Antwort zu Frage 10d). Der Interministerielle Ausschuss
(IMA) für Exportkreditgarantien kam trotz der erhöhten
Schwefelstoffdioxidemissionen im Falle eines Betriebs der Anlage ohne Rauchgasentschwefelung zu
einer positiven Entscheidung, da sich die prognostizierten
Schwefeldioxidimmissionen (Umgebungsluftqualität) auch ohne die Installation einer
Entschwefelungsanlage innerhalb der zulässigen Grenzwerte befanden.
g) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Schlussfolgerungen des Inspection Panels, dass der Betrieb von Medupi und
insbesondere der Einsatz einer der zum Gesundheitsschutz notwendigen
Rauchgasentschwefelungsanlage einen Wasserverbrauch erfordern,
welcher die Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Bewässerung in
dieser ohnehin semiariden Region ernsthaft gefährdet?
Wie erläutert (s. Antwort zu Frage 10d) lag das Gutachten des Inspection Panels
bei Entscheidung des IMA für Exportkreditgarantien nicht vor.
h) Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung des Inspection
Panels, dass neue oder erweiterte Kohleminen, welche Medupi beliefern
werden, als angegliederte Einrichtungen zu betrachten sind und dass die
Weltbank vor der Finanzierung des Projektes auch die ökologischen und
sozialen Folgen dieser Kohleminen hätte untersuchen und
berücksichtigen müssen?
Die zum Zeitpunkt der Prüfung anzuwendenden Empfehlungen der OECD zur
Prüfung von Umwelt- und Sozialaspekten (Recommendation of the Council on
Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental
and Social Due Diligence, 2007) sahen eine Prüfung dieser angegliederten
Anlagen nicht vor.
i) Hat die Bundesregierung Informationen angefordert, welche Kohleminen
erweitert oder neu errichtet werden müssen, um den vollen Betrieb von
Medupi und Kusile zu ermöglichen und um eine Untersuchung der
möglichen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen
dieser Minen gebeten?
Auf die Antwort zu Frage 10h wird verwiesen.
j) Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und die Mandatare
ergriffen, um die Einhaltung der vereinbarten Vorbeuge- und
Ausgleichsmaßnahmen zu monitoren, wie viele Untersuchungen und Berichte haben
sie angefordert und erhalten, und inwieweit wurden die vereinbarten
Maßnahmen durch Hitachi Power Europe und Eskom eingehalten?
Mit der Deckungsübernahme für das Exportgeschäft wurde vereinbart, dass für
die Umsiedlungen ein Monitoring mit einer regelmäßigen Berichterstattung zu
erfolgen hat. Die Mandatare haben diesbezüglich zwischen 2009 und 2012
insgesamt 42 Monitoringberichte und einen Abschlussbericht erhalten. Die mit dem
Deckungsnehmer vereinbarten Maßnahmen wurden umgesetzt.
Nach erfolgter endgültiger Inbetriebnahme der Anlagen sollen dem Bund jährlich
Berichte zu dem Monitoring der Luftemissionen vorgelegt werden. Die
endgültige Inbetriebnahme steht noch aus.
11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die
Afrikanische Entwicklungsbank nach dreijähriger Prüfung eine Strafe für
Hitachi vorsieht im Zusammenhang mit dem Medupi-Kohlekraftwerk und
trifft es zu, dass das Unternehmen Hitachi Power Europe, das für zwölf
Monate bei der Afrikanischen Entwicklungsbank gesperrt werden soll, für
Lieferungen für Medupi Hermesbürgschaften erhalten hat (
www.bdlive.co.za/
business/energy/2015/12/02/african-development-bank-penalises-hitachi)?
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Afrikanischen Entwicklungsbank lagen
zum Zeitpunkt der Übernahme einer Hermesdeckung für Lieferungen und
Leistungen des Unternehmen Hitachi Power Europe zu dem genannten Projekt noch
nicht vor. Ob Maßnahmen aus dem genannten Bericht der Afrikanischen
Entwicklungsbank gegebenenfalls resultieren, wird derzeit noch geprüft.
12. Wurden in den Monitoringberichten für die Narrabri-Kohlemine in
Australien Probleme bei der Umsetzung von Auflagen und Minderungsmaßnahmen
festgestellt, wenn ja, welche?
Zum Zeitpunkt der Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte wurden die
potenziellen Auswirkungen des Projektes nicht als erheblich eingestuft. Die
Bundesregierung hat für das Projekt „Narrabri-Kohlemine“ daher kein Projektmonitoring
durchgeführt und keine Monitoringberichte erhalten. Aus Sicht der
Bundesregierung war die Gewährleistung internationaler Umwelt- und Sozialstandards durch
die nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften in ausreichender Form
sichergestellt.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine
Behebung der Probleme zu erwirken?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur zukünftigen
Vermeidung von Problemen in ähnlichen Fällen?
Die Bundesregierung arbeitet stetig an einer angemessenen Verbesserung ihrer
Umwelt- und Sozialprüfungen im Bereich der Hermesdeckungen. So wurde die
Anzahl der Projekte, für die ein Projektmonitoring durchgeführt, zwischen 2011
und 2014 mehr als verdoppelt.
13. Gibt es Voranfragen, Anfragen oder Anträge für Hermesbürgschaften im
Zusammenhang mit dem Southern Gas Corridor, bestehend u. a. aus der
Transanatolischen Pipeline (TANAP) und der Transadriatischen Pipeline (TAP)
sowie Bohrlöchern im Shah Deniz Gasfeld und aserbaidschanischen
Pipelines?
Im Zusammenhang mit der Lieferung von Pipeline-Rohren aus Deutschland liegt
ein Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie für das Projekt Trans
Adriatic Pipeline (TAP) vor.
14. Trifft es zu, dass der Bundesregierung ein Antrag auf Übernahme von
Hermesdeckungen für die Entwicklung eines Gasfeldes auf der Jamal-Halbinsel
in Russland vorliegt?
Der Bundesregierung lag ein Antrag auf Übernahme einer Hermesdeckung im
Zusammenhang mit der Entwicklung eines Gasfeldes auf der Jamal-Halbinsel in
Russland vor. Dieser wurde jedoch Anfang März 2016 eingestellt, da das Projekt
vom Antragsteller nicht weiterverfolgt wird.
Falls ja:
a) In welcher Form überprüft die Bundesregierung, ob bei dem Projekt die
Zustimmung der indigenen Bevölkerung auf freie vorherige und
informierte Weise entsprechend den vom Sonderberichterstatter für die
Rechte indigener Völker festgestellten Mindestanforderungen (UN-
Dokument A/HRC/24/41) eingeholt wurde?
b) In welcher Form plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch die
Rechte von Menschen ohne formalen Landtitel geschützt werden?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass der Bau von Häusern für die bisher von Rentierzucht lebende
einheimische Bevölkerung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, da ihr
nomadischer Lebensstil aufgrund des Projekts nicht mehr möglich sein
wird, aber keine Maßnahmen erkennbar sind, um neue
Einkommensmöglichkeiten zu schaffen?
d) Ist der Regierung bekannt, dass die Aufgabe der nomadischen
Lebensweise in der Regel zu großen psychosozialen Problemen (Verlust von
Erwerbsmöglichkeiten, Alkoholismus, Orientierungslosigkeit bis hin zur
Selbstaufgabe) führt und Umschulungsmaßnahmen meist nicht
funktionieren, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
e) In welcher Form überprüft die Bundesregierung die Angaben des
Projektbetreibers, und über welche vom Projektbetreiber unabhängigen
Informationsquellen verfügt die Bundesregierung?
f) Liegen der Bundesregierung Stellungnahmen von
Nichtregierungsorganisationen zu den ökologischen Auswirkungen des Projekts vor (bitte
nach Organisation und Inhalt aufschlüsseln)?
g) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass das Projektgebiet für Auswärtige nicht zugänglich ist, es lokal
keine unabhängigen Organisationen gibt, eine massive Kontrolle durch
Staatsorgane stattfindet und indigene sowie Umweltorganisationen
schwerwiegenden staatlichen Eingriffen und starken Repressionen
ausgesetzt sind?
h) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Angaben zu den
kumulativen Auswirkungen im Zusammenhang mit bereits bestehenden
Gasprojekten bzw. Aktivitäten anderer Firmen in der Region gemacht
werden, und hat sie hierzu zusätzliche Studien eingefordert?
i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung bei der
Alternativenprüfung keine Synergieeffekte bzgl. des Infrastrukturausbaus mit
der Entwicklung der Gasfelder Bovanenkovskoye und Novoportovskoye
durch Gazprom einbezieht und bei der Bewertung der nötigen
Ausbaggerungen den für den Sabetta-Hafen notwendigen Navigationskanal
auslässt?
j) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Behandlung des Klimawandels in der Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung?
k) Hält die Bundesregierung die Auswirkungen veränderter klimatischer
Bedingungen, z. B. veränderte Untergrundstabilität oder veränderte
Schiffbarkeit der Seerouten, bei der Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend berücksichtigt (bitte begründen)?
l) Hält die Bundesregierung die Analyse der Auswirkungen der
Ausbaggerungen im Ob-Golf und die Notfallpläne für Transportunfälle auf dem
Meer mit Öl- und Petroleumprodukten in der Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung für ausreichend?
m) Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des
Projekts die Tatsache, dass die US-Eximbank im März 2014 einen
Finanzierungsantrag für das Yamal-LNG-Projekt suspendiert hat, einer der
Direktoren des Projektbetreibers Novatek, Gennady Timchenko, auf der US-
Sanktionsliste steht und Untersuchungen wegen Geldwäsche gegen ihn
in Gang sind?
n) Wie viele weitere Exportkreditagenturen aus OECD- und Nicht-OECD-
Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Projekt
angefragt (bitte auflisten), und führt die Bundesregierung die Projektprüfung
gemeinsam mit ihnen durch, oder steht sie mit ihnen im Austausch?
o) Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in ihrer Bewertung des
Projekts die Tatsache, dass die Europäische Union gegenüber Russland
wirtschaftliche Sanktionen verhängt hat?
15. Warum setzt die Bundesregierung die von der OECD erarbeiteten
Richtlinien für die Übernahme von Exportkrediten mit den darin geforderten
Klimaschutzstrategien nicht unverzüglich um?
Deutschland setzt die neuen, ab dem 1. Januar 2017 geltenden Regeln fristgerecht
um. Die am 18. November 2015 von der OECD verabschiedeten Regelungen zur
Übernahme von Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen im
Zusammenhang mit Kohlekraftwerken sehen eine deutliche Reglementierung
(Sector Understanding on Export Credits for Coal-Fired Electricity Generation
Projects) sowie eine Übergangsfrist vor. Im Hinblick auf die Übergangsfrist ist
zu berücksichtigen, dass bei der Planung großer Energieprojekte die jeweilige
nationale Energieversorgung(-strategie) einbezogen werden muss. Änderungen in
diesem Bereich benötigen politische Entscheidungsprozesse. Mit der gewählten
Übergangsfrist ermöglicht man den Projektbeteiligten, sich an die neuen
Regelungen anzupassen.
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