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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Erneuter Preisverfall von Emissionshandelszertifikaten

Gründe für die erneute Absenkung der CO2-Zertifikatepreise im europäischen Emissionshandel (ETS), Schlussfolgerungen und geplante Stabilisierungsmaßnahmen, Einfluss der derzeit günstigen Energiepreise sowie des Backloading-Volumens für 2015, weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich einer nationalen Flankierung des Emissionshandels, Initiative auf EU-Ebene für eine dauerhafte Löschung überschüssiger Emissionszertifikate, Einschätzung der EU-Vorschläge zur ETS-Reform, Anpassung des Reduktionsfaktors im ETS an das in Paris verabredete Klimaziel<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

21.03.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/775925.02.2016

Erneuter Preisverfall von Emissionshandelszertifikaten

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Paris hat die Weltgemeinschaft sich völkerrechtlich dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2° Celsius, möglichst 1,5° Celsius, zu begrenzen und setzt dazu auch auf marktbasierte Instrumente, wie den Emissionshandel. Der europäische Emissionshandel (ETS) jedoch, der neben dem Ziel der Minderung von Treibhausgasen auch Investitionen in Klimaschutz anreizen sollte, ist derzeit kein geeignetes Modell für ein wirksames marktbasiertes Klimaschutzinstrument.

Der Preis liegt seit drei Jahren kontinuierlich unter 10 Euro. Ursprünglich waren 30 Euro angepeilt. Der Überschuss von Zertifikaten beläuft sich auf über 2 Milliarden. Obwohl die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara Hendricks angekündigt hatte, „den EU-Emissionshandel so rasch wie möglich wieder vom Kopf auf die Füße [zu] stellen“ (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-mit-umweltministerin-hendricks-indieser-koalition-drueckt-keiner-den-anderen-an-die-wand-page1.770a2cd3-3ef3-4368-bf65-5724748119b4.html), werden nun lediglich rund 900 Millionen Zertifikate in eine Art Ablage geschoben (Backloading), anstatt dauerhaft aus dem Markt genommen zu werden. Ab dem Jahr 2019 soll dann die Marktstabilitätsreserve greifen.

Diese, ebenso wie die am 17. Juli 2015 von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge für die vierte Handelsperiode nach dem Jahr 2020, haben jedoch kein Preissignal gesetzt. Stattdessen hat der Zertifikatepreis nun erneut einen Tiefpunkt erreicht. Mitte Februar 2016 betrug der Preis für eine Tonne CO2 gerade mal 4,65 Euro. Damit geht vom Emissionshandel weiterhin keine ökologische Lenkungswirkung für klimafreundliche Industrieinvestitionen aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den erneuten Absturz der Zertifikatepreise im europäischen Emissionshandel Mitte Februar 2016 auf unter 5 Euro pro Tonne CO2?

2

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem gegenwärtigen erneuten Preisverfall, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie in der Antwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage vom 28. November 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3368) noch betonte: „Das Preisniveau von CO2-Zertifikaten im Europäischen Emissionshandel wird derzeit durch das sog. Backloading gestützt, wobei aus der Menge der jährlich zu versteigernden Menge der Jahre 2014 bis 2016 insgesamt 900 Millionen Zertifikate entnommen werden. Insofern geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass eine weitere Absenkung des Preisniveaus bei CO2-Emissionsrechten eintreten wird. […]“?

3

Inwieweit trägt die Höhe des Backloading-Volumens von 300 Millionen Zertifikaten für das Jahr 2015 zu diesem Preisverfall nach Kenntnis der Bundesregierung bei, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, gerade auch mit Blick auf das Backloading-Volumen von 200 Millionen Zertifikaten für dieses Jahr?

4

Inwieweit tragen die aktuell relativ günstigen Energiepreise zu dem Preisverfall von Emissionszertifikaten bei, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

5

Plant die Bundesregierung für die laufende Handelsperiode weitere zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung des europäischen Emissionshandels, nachdem der Zertifikatepreis erneut auf unter 5 Euro abgesackt ist, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

6

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine dauerhafte Löschung überschüssiger Emissionszertifikate einsetzen, nachdem die ab dem Jahr 2019 greifende Marktstabilitätsreserve derzeit noch keinen preisstützenden Effekt erkennen lässt, wenn nein, warum nicht?

7

Sieht die Bundesregierung zusätzlichen Handlungsbedarf im Hinblick auf eine nationale Flankierung des Emissionshandels, insbesondere auch um das deutsche Klimaziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 nicht zu verfehlen, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat sich die Position der Bundesregierung angesichts des erneuten Preisverfalls und der damit weiterhin ausfallenden Lenkungswirkung bezüglich eines nationalen Mindestpreises für CO2 verändert, wenn nein, warum nicht?

9

Wie wird sich der aktuell geringe CO2-Preis von unter 5 Euro pro Tonne CO2 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Kohleverstromung und damit auf die Emissionsentwicklung in Deutschland auswirken?

10

Sind die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels nach dem Jahr 2020 nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet und angemessen, um den europäischen Verpflichtungen für eine Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2° Celsius gerecht zu werden?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, welche eigenen Vorschläge der Bundesregierung gibt es?

11

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sich der Reduktionsfaktor im ETS langfristig an dem in Paris verabredeten Klimaziel und damit an einer Reduktion von 95 Prozent des CO2 (im Vergleich zum Jahr 1990) ausrichten muss?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche konkreten Positionen vertritt die Bundesregierung innerhalb der Ratsarbeitsgruppe zur Reform des Emissionshandels bezüglich neuer Benchmarks für die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten, und anhand welcher Kriterien sollten sich diese Benchmarks bemessen?

13

Welche konkreten Positionen vertritt die Bundesregierung zur Reform des Emissionshandels bezüglich neuer Carbon Leakage-Kriterien?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Weiterentwicklung des ETS daraus, dass China im Jahr 2017 seinen Emissionshandel einführen wird, gerade auch mit Blick auf Carbon Leakage, was ja bisher gerade mit der fehlenden Regulierung in China begründet wurde?

15

Inwiefern besteht angesichts des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der insbesondere dadurch stetig fallenden Strompreise überhaupt noch die Notwendigkeit einer Kompensation indirekter Kosten durch die Reform des Emissionshandels, und wird die Bundesregierung die Strompreiskompensation in Deutschland abschaffen?

Berlin, den 23. Februar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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