30 Jahre Tschernobyl – Aktuelle Situation in der Ukraine
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Matthias Gastel, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 26. April 2016 jährt sich die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl zum 30. Mal. Hunderttausende verloren damals ihre Heimat und noch immer sind Regionen in der Ukraine und in Belarus durch die damals freigesetzte Strahlung verseucht. Tschernobyl wird für immer ein Symbol für die unkalkulierbaren Risiken der Atomenergie bleiben. Immer noch gibt es viele Problemfelder auf der Anlage. Die damaligen Sicherungsbauten sind in die Jahre gekommen und brüchig geworden. Seit Jahren bemüht sich deshalb die internationale Gemeinschaft gemeinsam mit der Ukraine darum, die andauernden Risiken nuklearer Verseuchung mit neuen Sicherungsmaßnahmen einzudämmen. Die Finanzierung der Arbeiten in Tschernobyl wird im Rahmen des Chernobyl Shelter Fund (CSF) auch über deutsche Steuergelder geregelt. Tschernobyl wird auch für kommende Generationen eine große Herausforderung darstellen. Seine Sicherung wird erhebliche Finanzmittel in Anspruch nehmen und von dem weiterhin strahlenden Reaktor eine anhaltende Umweltgefährdung ausgehen. Tschernobyl ist damit ein mahnendes Beispiel für die mit der Atomenergie verbundenen Risiken und für die Bürde, die wir mit ihrer Nutzung kommenden Generationen auferlegen. Es ist besorgniserregend, dass die Ukraine trotz dieser Katastrophe und der aktuell unsicheren Lage im Land noch immer an der Atomkraft als wichtigsten Energieträger des Strom-Mix festhält.
Ebenso bedenklich ist, dass Belarus ein erstes Kernkraftwerk in unmittelbarer Nachbarschaft und gegen den Widerstand Litauens zu bauen begonnen hat. Da das Land 70 Prozent der Verstrahlung durch Tschernobyl zu erleiden hatte, dürfte auch die Unterstützung in der belarussischen Bevölkerung für die Nutzung der Kernenergie denkbar gering sein.
Bei dieser Kleinen Anfrage soll auch das spezifische Wissen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH abgefragt werden, die bis heute im Auftrag des Bundesumweltministeriums in verschiedenen Projekten in Tschernobyl aktiv ist. Daher sollen insbesondere auch die Erkenntnisse, die der Bundesregierung als Hauptauftraggeberin der GRS vorliegen, mit in die Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Welche Arbeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur Überführung des Unfallstandorts Tschernobyl in ein ökologisch sicheres Gebiet durchgeführt, und wie weit sind die Maßnahmen jeweils fortgeschritten (bitte mit genauer Angabe, um welche einzelnen Maßnahmen es sich handelt und durch wen sie bis wann realisiert werden sollen)?
Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit spezielle Stabilisierungsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt werden?
An welchen baulichen Maßnahmen ist die Bundesregierung mit Kosten direkt bzw. über den Chernobyl Shelter Fund beteiligt?
Welche Messungen zur Radioaktivität werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Tschernobyl durchgeführt?
Welche Messdaten zu Freisetzungen von Radioaktivität liegen nach Kenntnis der Bundesregierung vor (insbesondere zu Radioaktivitätsmessungen innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung des Sarkophags)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand des Sarkophags?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Probleme beim Sarkophag, die für einen schnelleren Verfall der Gebäudestruktur sorgen könnten (wie z. B. eindringendes Wasser oder anderweitige Feuchtigkeit)?
Wie viel Wasser oder andere Feuchtigkeit dringt nach Kenntnis der Bundesregierung in das Reaktorgebäude 4 ein, und welche Probleme ergeben sich dadurch?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum unterirdischen Lehmwall, der den Fluss Prypjat vor radioaktivem Wasser schützen soll, und wie wirksam ist die Maßnahme nach ihrer Kenntnis?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeiten an der Errichtung der neuen Schutzhülle, dem sogenannten New Safe Confinement (NSC) vorangeschritten, und wie weit hat sich die offizielle Fertigstellung mittlerweile verzögert?
Woran wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit gearbeitet bzw. woran muss noch gearbeitet werden?
Welche baulichen und finanziellen Probleme gab und gibt es bei der Errichtung des NSC?
Wie belastbar ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fertigstellung bis 2017?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung bezüglich der späten Fertigstellung des NSC (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem bisherigen Betonschutz lediglich eine Standfestigkeit von maximal 25 Jahren, also bis 2011, bescheinigt wurde)?
Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle Finanzierungslücken geschlossen werden bzw. wie viel Geld fehlt ihrer Kenntnis nach derzeit noch, um den NSC fertigzustellen?
Welche Optionen hat die Bundesregierung mit ihren Partnern entwickelt, um die Finanzierung für den NSC dauerhaft zu gewährleisten?
Welche Auswirkungen hat laut Einschätzung der Bundesregierung der Ausschluss Russlands aus der Gruppe der G8 auf die Finanzierung sowie Arbeiten in Tschernobyl?
Wie genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Korrosionen im NSC verhindert werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Plan für den Rückbau des alten Sarkophags, und wenn ja, welche Phasen und welchen Zeitplan umfasst dieser?
Welche weiteren Problemfelder gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung auf der Anlage in Tschernobyl?
Gibt es bei diesen Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls bekannte Verzögerungen, und wenn ja, welche und welche Kosten ziehen sie nach sich?
Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung und der Bau des Langzeitzwischenlagers für abgebrannte Brennelemente Interim Spent Fuel Storage Facility (ISF-2) fortgeschritten?
Wie viele schwach- und mittelaktive Abfälle werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Endlager Buryakovka gelagert, das sich 13 Kilometer entfernt vom AKW-Standort befindet, und sollen dort weitere Einlagerungen stattfinden, was möglicherweise eine Erweiterung des Lagers erforderlich machen würde?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Endlager im Komplex „Vektor“, das einen großen Teil der kurzlebigen mittel- und schwachradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Tschernobyl aufnehmen soll, mittlerweile in Betrieb?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über weitere Deponien mit radioaktiven Materialien aus den Aufräumarbeiten direkt nach dem Unfall, die sich nicht auf dem Gelände befinden?
Auf welchem Stand ist nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Suche nach einem Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktiven Atommüll?
Unterstützt die Bundesregierung, auch im Rahmen der G7, die Ukraine bei der Konzeptionierung zur Entnahme der kontaminierten Materialien, und wenn nein, wieso nicht (bitte mit Erläuterung)?
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entnahme der kontaminierten Materialien in Tschernobyl zu rechnen?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ukraine bei der Beseitigung der in Block 4 enthaltenen radioaktiven Abfälle unterstützt wird (wenn nein, bitte begründen)?
Für wann und mit welchem Inhalt sind im vierten Quartal 2015 und ersten sowie zweiten Quartal 2016 Besprechungen mit den G7-Partnern, der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zu den Arbeiten/der Finanzierung in Tschernobyl geplant (bitte mit Angabe von Daten, Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern und Tagesordnung)?
Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der letzten Zeit zur Sicherheitslage an den ukrainischen Atomanlagen geführt, und falls sie welche geführt hat, mit welchem Ergebnis?
Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Ukraine bis dato zur Instandhaltung ihrer Atomanlagen bewilligt, und durch wen (bitte detaillierte Auflistung)?
Welche Modernisierungsarbeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an den weiteren ukrainischen Atomanlagen durchgeführt?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der aktuelle Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (insbesondere in Bezug auf die Wartung ukrainischer Anlagen, die mit russischer Technologie betrieben werden, z. B. die verbliebenen Reaktoren des Typs RBMK-1000)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Umsetzung des Espoo-Beschlusses (EIA/IC/CI/4) bezüglich einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für die im Fall des AKW Rivne erteilte Laufzeitverlängerung?
In welchem Rahmen hat die Bundesregierung bereits mit der ukrainischen Regierung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Fall gesprochen (wenn nein, bitte erläutern)?
Sind der Bundesregierung weitere geplante Laufzeitverlängerungen an den ukrainischen Atomkraftwerken bekannt (wenn ja, bitte einzeln auflisten)?
Wenn ja, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ähnlich wie im Fall AKW Rivne eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss (wenn nein, bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Atomanlagen in der Russischen Föderation und weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die solche Anlagen aus dem vorhergehenden Staatenbund erbten, und in welcher Weise kooperiert sie mit den betroffenen Staaten im Interesse höherer Sicherheit mit dem Ziel, die Atomanlagen zu modernisieren oder diese möglichst zeitig stillzulegen?