[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 16. März 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7937
18. Wahlperiode 21.03.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl,
Marieluise Beck (Bremen), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7775 –
30 Jahre Tschernobyl – Aktuelle Situation in der Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. April 2016 jährt sich die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl zum
30. Mal. Hunderttausende verloren damals ihre Heimat und noch immer sind
Regionen in der Ukraine und in Belarus durch die damals freigesetzte Strahlung
verseucht. Tschernobyl wird für immer ein Symbol für die unkalkulierbaren
Risiken der Atomenergie bleiben. Immer noch gibt es viele Problemfelder auf der
Anlage. Die damaligen Sicherungsbauten sind in die Jahre gekommen und
brüchig geworden. Seit Jahren bemüht sich deshalb die internationale
Gemeinschaft gemeinsam mit der Ukraine darum, die andauernden Risiken nuklearer
Verseuchung mit neuen Sicherungsmaßnahmen einzudämmen. Die
Finanzierung der Arbeiten in Tschernobyl wird im Rahmen des Chernobyl Shelter Fund
(CSF) auch über deutsche Steuergelder geregelt. Tschernobyl wird auch für
kommende Generationen eine große Herausforderung darstellen. Seine
Sicherung wird erhebliche Finanzmittel in Anspruch nehmen und von dem weiterhin
strahlenden Reaktor eine anhaltende Umweltgefährdung ausgehen. Tschernobyl
ist damit ein mahnendes Beispiel für die mit der Atomenergie verbundenen
Risiken und für die Bürde, die wir mit ihrer Nutzung kommenden Generationen
auferlegen. Es ist besorgniserregend, dass die Ukraine trotz dieser Katastrophe
und der aktuell unsicheren Lage im Land noch immer an der Atomkraft als
wichtigsten Energieträger des Strom-Mix festhält.
Ebenso bedenklich ist, dass Belarus ein erstes Kernkraftwerk in unmittelbarer
Nachbarschaft und gegen den Widerstand Litauens zu bauen begonnen hat. Da
das Land 70 Prozent der Verstrahlung durch Tschernobyl zu erleiden hatte,
dürfte auch die Unterstützung in der belarussischen Bevölkerung für die
Nutzung der Kernenergie denkbar gering sein.
Bei dieser Kleinen Anfrage soll auch das spezifische Wissen der Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH abgefragt werden, die bis
heute im Auftrag des Bundesumweltministeriums in verschiedenen Projekten in
Tschernobyl aktiv ist. Daher sollen insbesondere auch die Erkenntnisse, die der
Bundesregierung als Hauptauftraggeberin der GRS vorliegen, mit in die
Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen werden.
1. Welche Arbeiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur
Überführung des Unfallstandorts Tschernobyl in ein ökologisch sicheres
Gebiet durchgeführt, und wie weit sind die Maßnahmen jeweils fortgeschritten
(bitte mit genauer Angabe, um welche einzelnen Maßnahmen es sich handelt
und durch wen sie bis wann realisiert werden sollen)?
Am Unfallstandort befinden sich technische Anlagen zur zielgerichteten und
geordneten Erfassung, Behandlung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen und
abgebrannten Brennelementen im Bau, im Probebetrieb oder in einer ersten
Betriebsphase. Dies betrifft insbesondere folgende mit internationaler Unterstützung
errichtete Anlagen:
Anlage zur Behandlung flüssiger radioaktiver Abfälle (LRTP) – Anlage ist
dem Kraftwerksbetreiber übergeben, Betriebsgenehmigung ist seit Dezember
des Jahres 2014 erteilt;
Industrieller Komplex zur Behandlung fester radioaktiver Abfälle
(ICSRM) – Anlagen sind dem Kraftwerksbetreiber übergeben. Seit April des
Jahres 2014 erfolgt der Probebetrieb;
Langzeitzwischenlager für abgebrannte Brennelemente (ISF-2) – zuständig
ist die US-Firma Holtec. Das Bauende ist für das Jahr 2016, die
Inbetriebsetzung ist für das Jahr 2017 geplant. Aktuell erfolgt die Fertigstellung des
Prozessgebäudes;
Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in der Ukraine sind die
oberflächennahen Endlager im sogenannten Vektor-Komplex (SRW-1, SRW-2,
ENSDF). Der erste Teilbereich des Evaluated Nuclear Structure Data File
(ENSDF) wurde für den Einlagerungsbetrieb genehmigt.
2. Müssen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit spezielle
Stabilisierungsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt werden?
Nein. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die am Sarkophag
vorgenommenen Stabilisierungsarbeiten bis zur Inbetriebnahme des New Safe
Confinements (NSC) sowie bis zum zeitnah anschließenden Abbau der instabilen Teile
ausreichen.
3. An welchen baulichen Maßnahmen ist die Bundesregierung mit Kosten
direkt bzw. über den Chernobyl Shelter Fund beteiligt?
Die Bundesregierung finanziert keine baulichen Maßnahmen in Tschornobyl1
direkt. Sie ist als Geber am Chernobyl Shelter Fund (CSF) an allen baulichen
Maßnahmen beteiligt, die aus diesem Fonds finanziert werden. Hierzu zählen
insbesondere die Stabilisierung des Sarkophags und der Bau des NSC.
4. Welche Messungen zur Radioaktivität werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Tschernobyl durchgeführt?
Die regelmäßige Beprobung und Analyse der Radionuklidgehalte des
Grundwassers und radioaktiver Aerosole am Standort und bis in die 30-km-Zone sowie des
Kühlteiches und seiner Sedimente erfolgt durch die zuständigen Stellen in der
Ukraine. Unter der Internet-Adresse
http://srp.ecocentre.mns.gov.ua/MEDO-PS/
1 Im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird die ukrainische Schreibweise „Tschornobyl“ anstelle der bislang
geläufigeren russischen Schreibweise „Tschernobyl“ verwendet.
sind Messwerte zur Ortsdosisleistung in 1 m Höhe an verschiedenen
Messpunkten am KKW-Standort selbst sowie innerhalb und teilweise außerhalb der 30-km-
Zone zeitnah online abrufbar. Auf der Webseite
www.cgo.kiev.ua/index.php?
fn=rch&f=rad_chernobul&p=1 des Zentralen Geophysikalischen
Observatoriums der Ukraine werden ebenfalls die Ortsdosisleistungs-Messwerte der
Wetterstation in Tschornobyl tagesaktuell veröffentlicht.
5. Welche Messdaten zu Freisetzungen von Radioaktivität liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung vor (insbesondere zu Radioaktivitätsmessungen
innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung des Sarkophags)?
Bereits im Jahr 1987 wurden Systeme zur Messung des Neutronenflusses und zur
Radioaktivitätsüberwachung im Sarkophag und am Standort installiert. Vom Jahr
2000 an wurden diese Systeme im Rahmen des Shelter Implementation Plan (SIP)
zur besseren aktuellen Überwachung und zur Langzeiterfassung modernisiert.
Die GRS befasste sich in der Deutsch-Französischen Initiative (DFI) mit der
Erfassung von Daten zur radioökologischen Situation. In Fortsetzung der DFI
entwickelte die GRS und pflegt zusammen mit ukrainischen Wissenschaftlern die
„Shelter Safety Status Database“. Dort werden Daten zu den brennstoffhaltigen
Massen (FCM), radioaktiven Wässern und radioaktiven Aerosolen innerhalb und
in unmittelbarer Umgebung des Sarkophags systematisch zusammengefasst.
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand des Sarkophags?
Die Stahl- und Betonkonstruktion des alten Sarkophags wurde durch ein im Jahr
2008 abgeschlossenes Stabilisierungsprogramm für weitere 15 Jahre in einen
vorübergehend sicheren Zustand gebracht. Vor Ablauf dieser Zeit müssen entweder
die einsturzgefährdeten Bauteile demontiert sein oder durch weitere Maßnahmen
rechtzeitig stabilisiert werden.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Probleme beim Sarkophag, die
für einen schnelleren Verfall der Gebäudestruktur sorgen könnten (wie z. B.
eindringendes Wasser oder anderweitige Feuchtigkeit)?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen vor, dass die Menge eindringenden Wassers zu einem nicht
einkalkulierten schnelleren Verfall des stabilisierten Sarkophags führen würde.
8. Wie viel Wasser oder andere Feuchtigkeit dringt nach Kenntnis der
Bundesregierung in das Reaktorgebäude 4 ein, und welche Probleme ergeben sich
dadurch?
Das Volumen sogenannter nicht organisierter kontaminierter Wässer im
Sarkophag betrug im Jahr 2014 insgesamt ca. 326 m3. Die Wässer stammen aus
eindringendem Niederschlag, Kondensation sowie dem Staubunterdrückungssystem
und sind bis auf letztere witterungsabhängig. Auf ihrem Weg in die unteren
Stockwerke haben eindringende Wässer Kontakt zu verschiedenen
Modifikationen kernbrennstoffhaltiger Massen. Als Resultat sammeln sich in den unteren
Stockwerken des Sarkophags kontaminierte, mittelaktive Lösungen mit einer
komplexen chemischen Zusammensetzung an. Ihr Gehalt an langlebigen
Transuranen macht sie zu einer möglichen Quelle spontaner Kernspaltungen mit
Neutronenfreisetzung. Die Möglichkeit eines Kritikalitätsstörfalls durch das
eindringende Wasser wird allerdings als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum unterirdischen
Lehmwall, der den Fluss Prypjat vor radioaktivem Wasser schützen soll, und wie
wirksam ist die Maßnahme nach ihrer Kenntnis?
Der Bundesregierung liegen zu einem unterirdischen Lehmwall keine
Informationen vor.
Im Internet (unter der Adresse
http://chornobyl.in.ua/chaes-stena-v-grunte.html)
wird eine unterirdische Wand aus Stahlbeton beschrieben, bei deren Bau zum Teil
offenbar auch Lehm verwendet wurde. Über die Wirksamkeit dieser
unterirdischen Wand zur Reduzierung des Eintrags von radioaktivem Wasser in den Fluss
Prypjat liegen keine belastbaren Informationen vor. Die Errichtung einer
unterirdischen Wand war Bestandteil eines Maßnahmenpakets zur Verhinderung einer
Kontamination des Flusses Prypiat, das in den ersten Monaten nach dem Unfall
durchgeführt wurde.
10. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeiten an der
Errichtung der neuen Schutzhülle, dem sogenannten New Safe Confinement
(NSC) vorangeschritten, und wie weit hat sich die offizielle Fertigstellung
mittlerweile verzögert?
Die Arbeiten am NSC gehen zügig voran, so dass der Fertigstellungstermin Ende
des Jahres 2017 nach derzeitigem Erkenntnisstand eingehalten werden kann.
Inbetriebnahme und Betriebsgenehmigung folgen im Anschluss.
11. Woran wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit gearbeitet bzw.
woran muss noch gearbeitet werden?
Außer der Innenausstattung des NSC selbst müssen vor allem die sogenannten
„End Walls“ zur Abschottung des NSC von angrenzenden baulichen Bereichen
und das Technologiegebäude fertig gestellt werden. Im Anschluss wird das NSC
in seine endgültige Position geschoben.
12. Welche baulichen und finanziellen Probleme gab und gibt es bei der
Errichtung des NSC?
Die Konzipierung, Auslegung und Errichtung des NSC zeigte, dass solch ein
komplexes internationales Vorhaben mit z. T. erheblichen Herausforderungen
behaftet ist. Diese sind technischer und organisatorischer, aber auch finanzieller Art.
Andererseits gab es aufgrund der Einzigartigkeit und Größe des Projektes auch
keine Alternative, da die Ukraine zu keiner Zeit wirtschaftlich in der Lage war,
diese Aufgabe am Standort Tschornobyl aus eigener Kraft zu lösen.
13. Wie belastbar ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Fertigstellung bis
2017?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
14. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung bezüglich der späten
Fertigstellung des NSC (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem bisherigen
Betonschutz lediglich eine Standfestigkeit von maximal 25 Jahren, also bis
2011, bescheinigt wurde)?
Aus Sicht der Bundesregierung stellt die nun vorgesehene Fertigstellung des NSC
im Jahr 2017 keine aktuell erkennbare besondere Gefährdung dar. Auf die
Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
15. Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung alle Finanzierungslücken
geschlossen werden bzw. wie viel Geld fehlt ihrer Kenntnis nach derzeit noch,
um den NSC fertigzustellen?
Die Weiterfinanzierung des Projekts konnte im Jahr 2015 unter deutscher G7
Präsidentschaft sichergestellt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Höhe
der finanziellen Beitragszusagen für die Fertigstellung des NSC ausreichend.
16. Welche Optionen hat die Bundesregierung mit ihren Partnern entwickelt, um
die Finanzierung für den NSC dauerhaft zu gewährleisten?
Die Entwicklung von Optionen für die Finanzierung der Fertigstellung des NSC
ist derzeit nicht erforderlich. Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Welche Auswirkungen hat laut Einschätzung der Bundesregierung der
Ausschluss Russlands aus der Gruppe der G8 auf die Finanzierung sowie
Arbeiten in Tschernobyl?
Russland hat sich auch aufgrund der Bemühungen Deutschlands während seiner
G7-Präsidentschaft weiterhin an der Finanzierung des Fonds für die
Fertigstellung des NSC beteiligt.
18. Wie genau sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Korrosionen im NSC
verhindert werden?
Für das Einhalten der vorgesehenen Standzeit von 100 Jahren sorgen vor allem
die Auswahl der verarbeiteten Stahlsorten, eine geeignete Beschichtung und eine
aktive Belüftung im Zwischenraum der tragenden Stahlrohrkonstruktion des NSC
mit äußerer und innerer Abdeckung. Auch das Materialverhalten zwischen
Komponenten aus unterschiedlichen Metallen fand beim Design entsprechende
Berücksichtigung.
19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Plan für den Rückbau des
alten Sarkophags, und wenn ja, welche Phasen und welchen Zeitplan umfasst
dieser?
Derzeit gibt es noch keinen entsprechenden Plan, da zunächst die instabilen Teile
des alten Sarkophags demontiert werden müssen.
20. Welche weiteren Problemfelder gibt es nach Einschätzung der
Bundesregierung auf der Anlage in Tschernobyl?
Die Ukraine bewältigt am Standort Tschornobyl wichtige Aufgaben zur
Aufrechterhaltung des sicheren Nachbetriebs der Blöcke 1 bis 3 und zur Gewährleistung
der Sicherheit des havarierten Reaktors von Block 4 sowie der existierenden
Entsorgungsanlagen für radioaktiven Abfall und für die abgebrannten
Brennelemente. Ebenso erfolgen Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und
Sicherung in der 30-km-Sperrzone und am Kraftwerksstandort selbst.
21. Gibt es bei diesen Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls
bekannte Verzögerungen, und wenn ja, welche und welche Kosten ziehen
sie nach sich?
Die Aufrechterhaltung eines sicheren Zustandes aller Anlagen am Standort
Tschornobyl und in der 30km-Zone ist und bleibt eine langfristige
Herausforderung für die Ukraine. Auf Grund der angespannten Lage in der Ukraine kam es
während der Wintermonate Ende des Jahres 2015 zu
Finanzierungsschwierigkeiten und zu Problemen mit der Wärmeversorgung am Standort Tschornobyl. Diese
konnten zwischenzeitlich behoben werden. Der Bundesregierung liegen aktuell
keine weiteren eigenen Erkenntnisse vor.
22. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung und der Bau
des Langzeitzwischenlagers für abgebrannte Brennelemente Interim Spent
Fuel Storage Facility (ISF-2) fortgeschritten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehen Planung und Fertigstellung des ISF-2
mittlerweile gut voran, so dass mit Fertigstellung des Prozessgebäudes Mitte des
Jahres 2016 gerechnet wird. Nach entsprechender Genehmigung ist mit
Aufnahme des Probebetriebs im Jahr 2017 zu rechnen.
23. Wie viele schwach- und mittelaktive Abfälle werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit im Endlager Buryakovka gelagert, das sich 13
Kilometer entfernt vom AKW-Standort befindet, und sollen dort weitere
Einlagerungen stattfinden, was möglicherweise eine Erweiterung des Lagers
erforderlich machen würde?
Das Lager Buryakovka für schwach- und mittelradioaktive Abfälle besteht aus
30 Parzellen mit einer Kapazität von je ca. 15 000 bis 23 000 m3, die mit einer
Versiegelung gegenüber dem Grundwasser versehen sind. Die konzipierte
Kapazität ist nahezu ausgeschöpft. Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung erste
Überlegungen zu einer flächenmäßigen Erweiterung, u. a. für die Lagerung von
Abfällen aus dem Bau- und späteren Betriebsprozess des NSC. Detaillierte
Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Lagers sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
24. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Endlager im Komplex „Vektor“,
das einen großen Teil der kurzlebigen mittel- und schwachradioaktiven
Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Tschernobyl aufnehmen soll,
mittlerweile in Betrieb?
Für den Endlagerbereich für schwach- und mittelaktive Abfälle im Vektor-
Komplex (ENSDF), der Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau von Tschornobyl
aufnehmen soll, wurde der Probebetrieb mit der Auflage genehmigt, dass zunächst
nur der erste Abschnitt mit zwei Kammern gefüllt werden darf.
25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über weitere Deponien mit
radioaktiven Materialien aus den Aufräumarbeiten direkt nach dem Unfall, die
sich nicht auf dem Gelände befinden?
Im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur Eindämmung der Unfallfolgen musste vor
allem der nähere Bereich um den zerstörten Block 4 so schnell wie möglich
dekontaminiert werden. Hierzu schaffte man außer temporären Lagerstätten drei
Oberflächenlager mit ausreichenden Kapazitäten (Buryakovka, Podlesnyi,
Kompleksnyi). Lediglich Buryakovka soll als Endlager weiter qualifiziert werden.
Podlesnyi und Kompleksnyi enthalten ausschließlich radioaktive Abfälle aus dem
Unfall. Außer den genannten drei Anlagen wurden innerhalb der 30-km-
Sperrzone ca. 800 Flächen zu Lagerstätten für die spontane und temporäre Lagerung
von radioaktiven Abfällen deklariert.
26. Auf welchem Stand ist nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische
Suche nach einem Endlager für schwach-, mittel- und hochradioaktiven
Atommüll?
Die Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SRW-1, SRW-2, ENSDF)
sind in der Ukraine als oberflächennahe Endlager konzipiert und befinden sich im
sogenannten Vektor-Komplex innerhalb der 30-km-Sperrzone. Der erste
Bauabschnitt des ENSDF wurde für den probeweisen Einlagerungsbetrieb genehmigt.
Darin sollen konditionierte radioaktive Abfälle aus dem KKW Tschornobyl
endgelagert werden. In den Endlagern SRW-1 und SRW-2 sollen auch die
radioaktiven Abfälle aus anderen nuklearen Anlagen in der Ukraine (z. B. KKW,
Zwischenlager) endgelagert werden.
Im Rahmen eines EU-finanzierten INSC-Projektes (Instrument for Nuclear
Safety Cooperation) sollen künftig europäische Experten die Entwicklung des
ukrainischen Programmes für tiefe geologische Endlagerung von hochradioaktiven
Abfällen sowie von langlebigen Radionukliden unterstützen.
27. Unterstützt die Bundesregierung, auch im Rahmen der G7, die Ukraine bei
der Konzeptionierung zur Entnahme der kontaminierten Materialien, und
wenn nein, wieso nicht (bitte mit Erläuterung)?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Chernobyl Shelter Funds (CSF)
die Ukraine auch bei der Entwicklung einer Strategie zur Entsorgung der
kontaminierten Materialien aus dem Sarkophag.
28. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Entnahme der
kontaminierten Materialien in Tschernobyl zu rechnen?
Die Entnahme der kontaminierten Materialien aus dem Sarkophag kann erst nach
Fertigstellung des NSC und dem Rückbau des Sarkophags in Angriff genommen
werden. Genaue Zeitpläne existieren noch nicht.
29. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ukraine bei der
Beseitigung der in Block 4 enthaltenen radioaktiven Abfälle unterstützt wird
(wenn nein, bitte begründen)?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt,
diese Frage mit der G7 und anderen Gebern zu beraten und dabei die
wirtschaftliche Situation der Ukraine zu berücksichtigen. Allerdings gingen alle Geber
seinerzeit noch davon aus, dass der Betrieb des NSC von der Ukraine selbst
finanziert werden würde.
30. Für wann und mit welchem Inhalt sind im vierten Quartal 2015 und ersten
sowie zweiten Quartal 2016 Besprechungen mit den G7-Partnern, der
Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBWE) zu den Arbeiten/der Finanzierung in Tschernobyl
geplant (bitte mit Angabe von Daten, Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern und
Tagesordnung)?
Am 11. Dezember 2015 fand eine Geberkonferenz bei der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zu den Arbeiten/der Finanzierung in
Tschornobyl statt (Chernobyl Shelter Fund sowie Nuclear Safety Account –
NSA). Dort wurden die Geldgeber zum aktuellen Projektverlauf und zur
finanziellen Situation informiert. Am 10. Dezember 2015 fand diesbezüglich eine
Vorbesprechung im Rahmen einer Untergruppe der G7 Nuclear Safety and Security
Group (NSSG) statt. Auch in diesem Rahmen wurde über den Projektverlauf und
die finanzielle Situation informiert. Die nächste Geberkonferenz des NSA ist für
den 25. April 2016 geplant.
Unter deutscher G7-Präsidentschaft ist es gelungen, die Finanzierung für die
Fertigstellung der Schutzhülle für den Tschornobyl Reaktor sicherzustellen. Die G7
hat auf ihrem Gipfel in Schloss Elmau erklärt, der Fertigstellung auch weiterhin
verpflichtet zu bleiben. Die G7 hat Projektverläufe und finanzielle Situation der
o. g. Tschornobyl-Projekte bei folgenden Terminen thematisiert:
Sherpa-Treffen am 7./8. Dezember 2015 sowie am 28./29. Januar 2016,
Foreign Affairs Sous Sherpa (FASS)-Treffen am 14./15. Januar 2016 sowie
am 3./4. März 2016,
Sitzung der G7 Nuclear Safety and Security Group am 2. bis 4. Februar 2016.
Die G7 werden diese Frage, soweit erforderlich, auch bei ihren nächsten Treffen
am 7./8. April 2016 und 2./3. Mai 2016 wieder aufgreifen.
31. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in der letzten Zeit zur
Sicherheitslage an den ukrainischen Atomanlagen geführt, und falls sie welche
geführt hat, mit welchem Ergebnis?
Im Rahmen der Global Partnership Working Group der G7 (GPWG) hat die
Ukraine Mitte des Jahres 2014 um Unterstützung im Kampf gegen Risiken im
chemischen, biologischen, nuklearen und radiologischen Bereich (sog. CBNR-
Risiken) gebeten, darunter auch im Bereich der nuklearen Sicherung. Hierzu hat
die ukrainische Regierung konkrete Projektvorschläge unterbreitet. Dies hat, was
die Bundesregierung anbelangt, in zwei Fällen zu nuklearen Sicherungsprojekten
geführt, die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit im Auftrag
und mit Mitteln des Auswärtigen Amts in den Kernkraftwerken Rivne und Süd-
Ukraine durchgeführt werden.
32. Wie viele Gelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Ukraine
bis dato zur Instandhaltung ihrer Atomanlagen bewilligt, und durch wen
(bitte detaillierte Auflistung)?
In den fünfzehn ukrainischen Kernkraftwerksblöcken wird nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2012 bis 2017 ein Modernisierungsprogramm
umgesetzt, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Die Gesamtkosten der
Modernisierungen belaufen sich nach vorliegenden Informationen auf etwa 1,4 Mrd.
Euro. Durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie
Euratom wurden hierfür Kredite von jeweils bis zu 300 Mio. Euro zugesagt. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass internationale
Gelder für Instandhaltung und Betrieb ukrainischer Kernkraftwerke bereitgestellt
wurden.
33. Welche Modernisierungsarbeiten werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit an den weiteren ukrainischen Atomanlagen durchgeführt?
Der staatliche Betreiberkonzern Energoatom hat für alle in Betrieb befindlichen
Kernkraftwerke ein umfangreiches Programm zur Erhöhung der Sicherheit
(Complex Consolidated Safety Upgrade Program – CCSUP) erstellt, dessen
Umsetzung für den Zeitraum 2011 bis 2020 vorgesehen ist. Unter Berücksichtigung
der Lehren des Unfalls von Fukushima-Daiichi wurden Maßnahmen zur
Beherrschung schwerer Störfälle ergänzt. Hierzu gehören vor allem:
Zusätzliche Sicherung der Energieversorgung und Schaffung von
zusätzlichen Kühlmöglichkeiten bei lang anhaltendem Stromausfall am Standort,
zusätzliche Überwachung der Anlagen und des Strahlenschutzes unter den
Bedingungen schwerer Störfälle,
katalytische Wasserstoffverbrennung durch Rekombinatoren sowie gefilterte
Druckentlastung des Containments bei schweren Störfällen,
Qualifizierung der Ausrüstungen auf harsche Umgebungsbedingungen und
seismische Ertüchtigung der Anlagen,
Erstellung von Vorschriften zum Management bei schweren Störfällen.
34. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung der
aktuelle Konflikt zwischen Russland und der Ukraine (insbesondere in Bezug
auf die Wartung ukrainischer Anlagen, die mit russischer Technologie
betrieben werden, z. B. die verbliebenen Reaktoren des Typs RBMK-1000)?
Anlagen vom Typ RBMK sind in der Ukraine nicht mehr im Betrieb. In der
Ukraine werden derzeit 15 Blöcke mit Druckwasserreaktoren sowjetischer Bauart
vom Typ WWER betrieben. Signifikante Probleme mit Ersatzteillieferungen und
anderen Fragen, die die Wartung der Anlagen betreffen und aus dem aktuellen
Konflikt resultieren, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden.
Grundsätzlich ist die Ukraine bemüht, vorhandene Abhängigkeiten von Russland
abzubauen und Lieferungen, insbesondere von Brennelementen, zu
diversifizieren.
35. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Umsetzung des Espoo-
Beschlusses (EIA/IC/CI/4) bezüglich einer grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung für die im Fall des AKW Rivne erteilte
Laufzeitverlängerung?
Der Bundesregierung liegen keine neuen Informationen über die Umsetzung des
Espoo-Beschlusses EIA/IC/CI/4 vor.
36. In welchem Rahmen hat die Bundesregierung bereits mit der ukrainischen
Regierung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in
diesem Fall gesprochen (wenn nein, bitte erläutern)?
Die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ist mit dem ukrainischen
Umweltminister in Kontakt getreten und hat um Durchführung von
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen, gegebenenfalls auch auf
freiwilliger Basis, für Projekte am Standort Rivne sowie anderen geplanten Projekten
zur Laufzeitverlängerung gebeten. In seiner Antwort hat der ehemals amtierende
Umweltminister Kurikin auf den Einzelfallcharakter der Entscheidung unter der
Espoo-Konvention zu den Blöcken 1 und 2 von Rivne hingewiesen.
37. Sind der Bundesregierung weitere geplante Laufzeitverlängerungen an den
ukrainischen Atomkraftwerken bekannt (wenn ja, bitte einzeln auflisten)?
Alle 15 in der Ukraine in Betrieb befindlichen KKW-Blöcke haben eine
genehmigte Betriebsdauer von 30 Jahren. Entsprechend der ukrainischen
Energiestrategie plant der Betreiber für alle Anlagen eine Betriebsdauerverlängerung. Dazu
ist eine entsprechende Nachweisführung im Rahmen eines
Genehmigungsverfahrens erforderlich.
Die Blöcke 1 und 2 des KKW Saporoshja befinden sich in einer längerfristigen
Revision. Der Betreiber plant auch hier eine Betriebsdauerverlängerung und ist
dabei die erforderliche Nachweisführung zu erbringen. Gegebenenfalls werden
auch erforderliche Nachrüstungen realisiert.
Für die folgenden Blöcke wird die genehmigte Betriebsdauer von 30 Jahren wie
folgt erreicht:
2017: Rivne-3, Saporishshja-3;
2018: Chmelnyzkyj-1, Saporishshja-4;
2019: Südukraine-3, Saporishshja-5;
2025: Saporishshja-6;
2034: Chmelnyzkyj-2, Rivne-4.
38. Wenn ja, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass ähnlich wie
im Fall AKW Rivne eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
werden muss (wenn nein, bitte begründen)?
Ja, auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
39. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Atomanlagen in der
Russischen Föderation und weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die
solche Anlagen aus dem vorhergehenden Staatenbund erbten, und in welcher
Weise kooperiert sie mit den betroffenen Staaten im Interesse höherer
Sicherheit mit dem Ziel, die Atomanlagen zu modernisieren oder diese
möglichst zeitig stillzulegen?
Die Bundesregierung verfolgt die kerntechnische Entwicklung und die nukleare
Sicherheit der Kernkraftwerke mit sowjetischer Reaktortechnik stetig. Durch
umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen konnte in den letzten Jahren das
Sicherheitsniveau dieser Kernkraftwerke deutlich verbessert werden.
Trotz des russischen Verhaltens in der Ukraine-Krise und der daraufhin
verhängten EU-Sanktionen bleibt für die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen
eine internationale Abstimmung auch mit Russland unverzichtbar. Dazu zählen
auch Fragen der Nuklearsicherheit, der Nichtverbreitung und der Verringerung
von Umweltrisiken. Die Bundesregierung hält daher – in engem Kontakt mit
ihren europäischen und transatlantischen Partnern – die Gesprächskanäle mit
Russland auch zu solchen Fragen von gemeinsamem Interesse auf angemessener
Ebene offen. Im Rahmen der deutsch-russischen wissenschaftlich-technischen
Zusammenarbeit kooperieren Forschungsstellen beider Staaten in den Bereichen
Reaktorsicherheitsforschung sowie Endlagerforschung.
Die Bundesregierung unterstützt die EU-Bemühungen zur Verbesserung der
nuklearen Sicherheit der ukrainischen Kernkraftwerke und setzt sich nachdrücklich
für die Überführung des Standortes Tschornobyl in einen ökologisch sicheren
Zustand ein – dies war ein Schwerpunkt der deutschen G7-Präsidentschaft.
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