Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Harald Ebner, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist die Verkehrswegeplanung auf Bundesebene einschließlich der Bedarfspläne zu den Verkehrswegeausbaugesetzen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (§14b Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Nummer 1.1 der Anlage 3 zum UVPG).
Im Zuge der SUP sind die „voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger Alternativen“ zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§14g Absatz 1 Satz 1 UVPG).
Die Bundesregierung muss dadurch im Zuge der SUP die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligen. Gemäß dem UVPG sind dazu der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der Umweltbericht sowie weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen. Die Öffentlichkeit kann sich dann zu Entwurf und Umweltbericht äußern.
Das Beteiligungsverfahren soll dabei insbesondere der Einbindung der Öffentlichkeit im Vorfeld relevanter Entscheidungen und einer möglichst frühzeitigen und umfassenden Identifizierung von potenziellen Umweltauswirkungen des BVWP dienen. Die Durchführung der SUP und die dazugehörige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Gesamtplanebene sowie die Vorlage des Umweltberichtes sind demnach verpflichtend und können nicht als Ersatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene gesehen werden.
Nach einigen Verzögerungen will die Bundesregierung nach aktuellen Informationen den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan 2015 im März 2016 vorlegen. Im Anschluss soll eine sechswöchige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
Aus Sicht der Fragesteller hat die Bundesregierung bisher versäumt, die Öffentlichkeit über die Beteiligungsmöglichkeiten und genauen Verfahrensschritte zu unterrichten. Dazu zählen unter anderem die Nennung eines konkreten Beginns der Beteiligungsphase und der Ablauf des Beteiligungsverfahrens.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Aus welchen konkreten Gründen war es der Bundesregierung bisher nicht möglich, einen genauen Termin (Datum) und nicht nur einen ungefähren Zeitraum für den Beginn der Auslegung des Planentwurfs und des Umweltberichtes sowie für den Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benennen, obwohl laut dem auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Forschungsbericht Erarbeitung eines Konzepts zur „Integration einer Strategischen Umweltprüfung in der Bundesverkehrswegeplanung“ zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung und dem Beginn der Auslegung eine ausreichende, d. h. angemessene, Zeitspanne liegen sollte (F+E-Vorhaben 96.0904/2007, S. 214, F+E – Forschung und Entwicklung )?
Wann und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Öffentlichkeit über Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren, und wie stellt sie sicher, diese zu erreichen?
An welchen Orten (Auslegungsorte) beabsichtigt die Bundesregierung, den BVWP-Entwurf, den dazugehörigen Umweltbericht sowie welche weiteren zweckmäßigen Unterlagen in Papierform auszulegen (bitte Adressen angeben)?
a) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger angrenzender Staaten über Ablauf, Veranlassung und Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren?
b) Inwiefern und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Europäische Kommission in die Behördenbeteiligung zum Planentwurf und zum Umweltbericht einzubinden, bzw. inwiefern hat sie diese bereits eingebunden?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Nachbarstaaten bezüglich des Bedarfsnachweises und der Dringlichkeitseinstufung einzelner grenzüberschreitender Vorhaben gesondert zu konsultieren, oder inwiefern hat sie diese bereits konsultiert? Wenn ja, bei welchen Vorhaben und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung einen Zeitraum von sechs Wochen für die Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt und sich entgegen den Empfehlungen des auf dem Internetportal des BMVI veröffentlichten Endberichtes „Erarbeitung eines Konzepts zur Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung“ nicht für eine längere Frist zur Äußerung und Stellungnahme, etwa von drei Monaten, wie im genannten Bericht empfohlen, entschieden (F+E-Vorhaben 96.0904/2007, S. 218)?
Werden Auslegefrist des ersten Referentenentwurfs und des Umweltberichtes und die Frist zur Äußerung und Stellungnahme auf denselben Zeitraum fallen? Wenn ja, warum? Wenn nein, in welcher zeitlichen Differenz?
Auf welche Weise beabsichtig die Bundesregierung, der Öffentlichkeit das Beteiligungsverfahren im Rahmen der SUP detailliert zu vermitteln, insbesondere in Abgrenzung zu den Inhalten nachfolgender Planungsschritte und -verfahren mit jeweiligen weiteren Beteiligungsmöglichkeiten?
Inwiefern ist die Entscheidung zur Grundverteilung des Finanzrahmens auf einzelne Verkehrsträger Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen bezüglich möglicher Verkehrsverlagerungen Stellung beziehen?
Inwiefern ist die mögliche Zuordnung finanzieller Mittel für Ersatz- und Erhaltungsmaßnahmen einerseits und Neu- und Ausbaumaßnahmen andererseits Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu damit verbundenen Umweltauswirkungen Stellung beziehen?
Inwiefern ist die Definition bzw. die Bildung von Planungsabschnitten einzelner Verkehrsvorhaben Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, und inwiefern können die Bürgerinnen und Bürger zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen Stellung beziehen?
Inwiefern werden alle zur Berechnung der Nutzen-Kosten-Analyse für ein Verkehrsvorhaben verwendeten Daten im Rahmen des Projektinformationssystems PRINS nachvollziehbar veröffentlicht?
a) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Nutzen-Kosten-Analyse konkreter Projekte äußern?
b) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Prüfung von Alternativen konkreter Projekte äußern?
c) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Stichhaltigkeit von Verkehrsprognosen zu konkreten Projekten äußern?
d) Inwiefern werden Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die sich zur Umsetzung der Grundkonzeption äußern?
Berücksichtigt die Bundesregierung auch jene Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zum verkehrlichen Bedarf einzelner Vorhaben, die bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMVI eingegangen sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Folgen?
Von welcher Anzahl an Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt aus?
Welche externen Gutachter werden die Sichtung und Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP durchführen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Sichtung aller eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am ersten Referentenentwurf des BVWP und zur Überprüfung des Umweltberichtes (bitte Datum angeben)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwürfe für die Ausbaugesetze (Schiene, Straße, Wasserstraße) noch in diesem Jahr in den Deutschen Bundestag einzubringen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?