[Deutscher Bundestag Drucksache 18/7786
18. Wahlperiode 03.03.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ulle Schauws, Renate Künast,
Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg),
Beate Walter-Rosenheimer, Katrin Göring-Eckardt, Cem Özdemir, Katja Dörner,
Tabea Rößner, Dr. Franziska Brantner, Dieter Janecek, Luise Amtsberg,
Katja Keul, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen von Bundesregierung und Unternehmen gegen Hassreden
(„Hate Speech“) und weitere strafbare Meinungsäußerungen im Internet
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen
und Politiker, Feministinnen und Feministen, religiöse Gruppierungen und politisch
vermeintlich Andersdenkende sowie Beleidigungen, Drohungen und Mordaufrufe
sind im Internet insgesamt, besonders aber im sogenannten Social Web,
mittlerweile an der Tagesordnung. Nach der Amadeu Antonio Stiftung ist Grundlage für
„Hate Speech“ eine bestehende Diskriminierung von Gruppen aufgrund von
Hautfarbe, Gender, Sexualität, ethnischem Hintergrund oder Religion. Diejenigen, die
unter den Begriff „Hate Speech“ subsumierte, strafbare Hasskommentare mit
einem oftmals klaren Bezug zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verbreiten,
müssen hierfür konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, denn „Hate Speech“
ist für den demokratischen Grundkonsens in unserem Land zu einer ernsten
Bedrohung geworden.
Das Thema „Hate Speech“ im Internet und der richtige Umgang damit, vor allem
in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Unter
anderem hat sich auch die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“
des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode intensiv mit der Thematik
beschäftigt. Sie hat darauf aufmerksam gemacht, dass vor allem die rechtsextreme
Szene ihre (propagandistischen) Aktivitäten ins Social Web, das heißt in
Communities, soziale Netzwerke und Videoplattformen verlagert hat und dort
zunehmend versucht, gesellschaftlich stark diskutierte Themen aufzugreifen (vgl.
Dreizehnter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale
Gesellschaft“, Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit auf
Bundestagsdrucksache 17/12542 vom 19. März 2013).
Derzeit ist dies vor allem in Diskussionen um die Flüchtlingspolitik verstärkt zu
beobachten. In entsprechenden Beiträgen werden vermeintlich Andersdenkende
nicht nur beleidigt und bedroht, sondern oftmals auch direkt zu Straf- und
Gewalttaten aufgerufen.
Einen konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt es insofern nicht, als die
bestehenden Rechtsvorschriften ausreichend sind, um den gebotenen Schutz der
betroffenen Rechtsgüter hinreichend sicherzustellen. Gleichzeitig gibt es
offensichtliche, ganz erhebliche Defizite bei der Umsetzung des geltenden Rechts, der
Löschung entsprechender Inhalte und einer effektiven Strafverfolgung.
In der seit Jahren geführten Debatte um die effektive Bekämpfung von „Hate
Speech“ wird nicht nur auf die notwenige Ermöglichung einer effektiven
Strafverfolgung verwiesen, sondern auch auf die Bedeutung des Themas bezüglich
(Grund-)Rechten, wie der Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf die
anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung von Telemedienangeboten und des
Schutzes von Persönlichkeitsrechten. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer
verbesserten internationalen Kooperation verwiesen.
Wiederholt wurde und wird, ähnlich den ebenfalls seit Jahren intensiv geführten
Diskussionen um die effektive Löschung der Darstellung sexualisierter Gewalt
an Kindern im Netz, auf die Problematik sich teilweise bedingender
Verantwortlichkeiten verwiesen: Um strafbare Inhalte nach einer entsprechenden Prüfung
schnellstmöglich und dauerhaft aus dem Netz zu entfernen, wie dies sowohl die
deutsche als auch europäische Rechtslage verlangt, und eine schnelle und
effektive Strafverfolgung zu ermöglichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass
Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Inhalte melden können. Dies ist bis heute
auf nicht allen Plattformen auf einfache Art möglich. Hier sind die Anbieter in
der Pflicht, geeignete Meldewege bereitzustellen. Erst hierdurch wird es den
Nutzerinnen und Nutzern, denen zweifellos eine große Verantwortung im wichtigsten
Kommunikationsraum unserer Zeit zukommt, ermöglicht, entsprechende Inhalte
zu melden, damit diese hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz überprüft und
gegebenenfalls umgehend gelöscht werden können.
Die Anbieter müssen zudem sehr viel mehr Verantwortung für den größten und
weiterhin an Bedeutung gewinnenden Kommunikationsraum unserer Zeit
übernehmen. Sie müssen, dem im deutschen Telemediengesetz (TMG) und in der
europäischen E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie über den elektronischen
Geschäftsverkehr) verankerten „notice-and-takedown“-Verfahren folgend, strafbare
Inhalte nach entsprechender Prüfung schnell und konsequent löschen. Zudem
müssen sie die Strafverfolgung ermöglichen, indem sie entsprechende Inhalte an
die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.
Nicht zuletzt angesichts der neuerlichen Dimension der Problematik müssen sich
Unternehmen an klare gesetzliche Regelungen halten und dürfen sich nicht länger
ihrer Verantwortung durch den Verweis auf selbst gegebene
„Gemeinschaftsstandards“ oder Allgemeine Geschäftsbedingungen entziehen. Hierauf wurde in der
Vergangenheit wiederholt aufmerksam gemacht. Nur äußerst zögerlich setzten
verschiedene Unternehmen diesbezügliche Verbesserungen in der Vergangenheit um.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass Facebook als soziales
Netzwerk, das sich an mehr als 25 Millionen deutsche Nutzerinnen und Nutzer
richtet, angekündigt hat, das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten
zukünftig zu ändern und Inhalte in Deutschland entsprechend der deutschen
Rechtslage zu überprüfen. Auch ist begrüßenswert, dass das Unternehmen
zukünftig auf die Expertise verschiedener Nichtregierungsorganisationen zur
Eindämmung von „Hate Speech“ zurückgreifen will.
Vorschläge, „Hate Speech“ und damit klar strafbare Inhalte im Netz zu belassen
und ihnen durch „Counter-Speech“, also Gegenrede, zu begegnen, sind
abzulehnen. Genauso wenig darf es angesichts bestehender Defizite bei der
Bekämpfung von Hasskommentaren im Netz zu einem Abbau von Freiheitsrechten
kommen, in dem das für den Schutz von Persönlichkeitsrechten konstituierende Recht
auf anonymisierte und pseudonymisierte Nutzung von Telemedienangeboten zur
Disposition gestellt wird. Ziel muss vielmehr sein, bestehende Defizite
schnellstmöglich zu beheben, strafbare Inhalte umgehend und dauerhaft zu löschen und
eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen.
Daneben braucht es präventive Maßnahmen, damit Nutzerinnen und Nutzer,
Anbieterinnen und Anbieter sowie Mitarbeitende „Hate Speech“ und andere strafbare
Äußerungen erkennen, kompetent einordnen und zur Anzeige bringen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeine Fragen
1. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller angesichts einer neuen Dimension des Auftretens von „Hate Speech“ und
sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich zuletzt immer wieder
Betreiberinnen und Betreiber gezwungen sahen, Angebote aufgrund einer Vielzahl
von Hasskommentaren mit teils erheblicher strafrechtlicher Relevanz
(vorübergehend) einzustellen (vgl. exemplarisch Berliner Zeitung vom 26.
Januar 2016, „Uns reicht es!“, abrufbar unter
www.berliner-zeitung.de/berlin/
in-eigener-sache-uns-reicht-es-,10809148,33618660.html?dmcid=sm_fb_p)?
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bestehende Rechtslage
ausreicht, um effektiv gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare
Meinungsäußerungen im Netz vorzugehen?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung eine angekündigte Bundesratsinitiative
des Landes Schleswig-Holstein, die das Ziel verfolgt, verfassungsfeindliche
Propaganda auch dann zu bestrafen, wenn sie vom Ausland aus betrieben
wird (vgl. „Schleswig-Holstein will verfassungsfeindliche Hetze im Netz
stoppen, heise online vom 11. Januar 2016, abrufbar unter
www.heise.de/
newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-will-verfassungsfeindliche-Hetze-
im-Netz-stoppen-3068354.html)?
5. Sieht die Bundesregierung Defizite bei der Durchsetzung der bestehenden
Rechtslage bezüglich der Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen
strafbaren Meinungsäußerungen im Netz?
Wenn ja, welche konkret?
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen der
Plattformanbieter, effektiv gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare
Meinungsäußerungen im Netz vorzugehen, oftmals bei Weitem nicht ausreichen?
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM)/Meldewege
7. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Facebook erst nach einem
erheblichen öffentlichen Druck der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-
Diensteanbieter e. V. (FSM) beigetreten ist und nach eigenem Bekunden
hausinterne Richtlinien nun erst so überarbeitet hat, dass von den
Community Operation Teams zukünftig Androhungen von physischer Gewalt als
glaubhafte Drohungen eingeschätzt und nach Meldung entfernt werden, dies
trotz klarer gesetzlicher Vorgaben vorher offenbar nicht der Fall war?
8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sich noch mehr Anbieter
von Telemedienangeboten der FSM und dem einheitlichen Verfahren der
FSM-Beschwerdestellen anschließen?
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es nicht tolerierbar ist, wenn sich
Anbieter weigern, Meldewege einzurichten, entsprechende Inhalte
unmittelbar nach Kenntnis zu prüfen und ggf. zu löschen, wie es den rechtlichen
Vorgaben in Deutschland und Europa entspricht, und sich mit Verweis auf selbst
gegebene – oftmals mit geltender deutscher und EU-Gesetzgebung nicht in
Einklang zu bringender – „Gemeinschaftsstandards“ und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer gesetzlichen Pflichten entziehen?
10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Meldungen täglich mit direktem
Bezug zu „Hate Speech“ bei den Betreiberinnen und Betreibern (u. a.
Facebook, Twitter, Youtube, Google+) eingehen?
Falls nicht, wie konkret bemüht sich die Bundesregierung darum, sich ein
Lagebild zu verschaffen?
Selbstverpflichtung
11. Ist die Bundesregierung mit den Ergebnissen der vom Bundesminister der
Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), initiierten „Task
Force“ zu „Hate Speech“ im Netz zufrieden, nach denen sich das
Unternehmen Facebook beispielsweise zukünftig nicht nur an die eigenen
Nutzungsbestimmungen, sondern an geltendes deutsches Recht halten will, und hält
die Bundesregierung derartige Zusagen nicht für eine rechtsstaatlich
gebotene Selbstverständlichkeit?
12. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass es für einen effektiven Kampf gegen „Hate Speech“ und sonstige
strafbare Meinungsäußerungen im Netz sowie die effektive Umsetzung der
diesbezüglich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu sehr viel
weitreichenderen Änderungen als den in der „Task Force“ vereinbarten kommen
muss, und wie sollen diese, auch vor dem Hintergrund entsprechender
Ankündigungen des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (vgl.
DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden
verschwinden“), konkret aussehen?
13. Hält es die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des
medienwirksamen Boykotts der damaligen Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, (vgl. Süddeutsche Zeitung online
vom 5. April 2010, „Aigner gegen Facebook – Ich wär’ dann mal raus“,
abrufbar unter
www.sueddeutsche.de/digital/aigner-gegen-facebook-ich-
waerdann-mal-raus-1.12604), mittlerweile für einen Fehler, jedwede
gesetzgeberische Tätigkeit bezüglich der Regulierung sozialer Netzwerke abgelehnt und
stattdessen lieber auf „Selbstverpflichtungen“ und „Rote Linien“ gesetzt zu
haben?
Löschung und Strafverfolgung
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Bekämpfung von „Hate
Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen nicht nur auf
Facebook, sondern auch auf anderen sozialen Netzwerken wie Twitter, YouTube
und Google+ sowie bei weiteren Plattformen und Anbietern im „Social Web“
stattfinden muss?
Wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, so
dass es auch in den besagten und anderen sozialen Netzwerken zu deutlichen
Verbesserungen bei der Prüfung und Löschung entsprechender Inhalte und
der Ermöglichung einer strafrechtlichen Verfolgung kommt?
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, in wie vielen Fällen es
nach entsprechenden Meldungen in den einzelnen sozialen Netzwerken
prozentual tatsächlich zu Löschungen gekommen ist?
Falls nein, bemüht sich die Bundesregierung, entsprechende Zahlen
abzufragen, um ein genaueres Lagebild zu erhalten?
16. Meldet die Bundesregierung regelmäßig „Hate Speech“ und sonstige
strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr im Social Web betriebenen Seiten
an die Anbieter?
Wenn ja, verfolgt die Bundesregierung, ob die von ihr beanstandeten Seiten,
sofern sie gelöscht werden, durch die Anbieter auch an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, und sollte dies zutreffen, in wie vielen
Fällen war dies bei einer Beanstandung und Löschung der Fall?
Wenn nein, warum nicht?
17. Meldet die Bundesregierung regelmäßig „Hate Speech“ und sonstige
strafbare Meinungsäußerungen auf den von ihr im Social Web betriebenen Seiten
an die Strafverfolgungsbehörden, oder verlässt sie sich darauf, dass dies die
Anbieter nach entsprechender Meldung, Prüfung und Beanstandung tun?
Führt die Bundesregierung eine Statistik darüber, wie viele der von ihr an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleiteten Inhalte nach welchen Zeiträumen
zu Verurteilungen nach welchen Delikten führen?
Falls ja, welche grundsätzlichen Aussagen ergeben sich aus dieser Statistik?
Falls nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, dass
dies, sowohl um ein genaueres Lagebild zu erhalten, aber auch, um die
Strafverfolgung zu ermöglichen, dringend nötig wäre?
18. Liegen der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund von Zusagen
einzelner Unternehmen, entsprechende Inhalte zukünftig nach spätestens 24
Stunden überprüfen und löschen zu wollen (vgl. DIE WELT vom 16.
Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“),
Erkenntnisse vor, in welchen Zeiträumen entsprechende Inhalte bislang im Schnitt
überprüft und gelöscht werden?
Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse?
19. Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender
Überlegungen im Abschlussbericht der „Task Force“ und Zusagen der
Unternehmen, Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen (vgl. DIE WELT vom
16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden verschwinden“),
die Anbieter von Telemedienangeboten, ggf. gesetzlich, zu verpflichten,
Transparenz bezüglich der eingegangenen Meldungen, der
Bearbeitungszeiten, der Anzahl der Löschungen, der Gründe für die Löschungen sowie der
Anzahl der an die Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Meldungen zu
schaffen?
Falls ja, auf welchem konkreten Weg soll dies geschehen?
Falls nein, wie soll eine Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen und gemachter Zusagen ansonsten ermöglicht werden?
20. Wann hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ankündigung des
Bundesministers der Justiz und f��r Verbraucherschutz, einen externen
Anbieter mit der Überwachung der Maßnahmen beauftragen zu wollen (vgl.
DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen 24 Stunden
verschwinden“), entsprechende Gespräche mit Anbietern geführt (bitte um
konkrete Nennung des Datums und des Anbieters) und einen Auftrag
vergeben?
21. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Zusage, entsprechende Inhalte
zukünftig nach spätestens 24 Stunden überprüfen und löschen zu wollen
(vgl. DIE WELT vom 16. Dezember 2015, „Hass im Netz soll binnen
24 Stunden verschwinden“), welche nach Aussagen von
Unternehmensvertretern allerdings nicht immer eingehalten werden könne, mit bestehenden
rechtlichen Vorgaben, nach denen umgehend nach Kenntnisnahme überprüft
und ggf. gelöscht werden muss, vereinbar ist?
Falls ja, mit welcher rechtlichen Begründung?
Falls nein, warum hat man sich dann wiederholt öffentlich auf diese Zusage
bezogen?
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen die
Inhalte nach Löschung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet
wurden?
Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse?
Falls nein, was tut die Bundesregierung, um die tatsächliche Weiterleitung
zur strafrechtlichen Verfolgung zu überprüfen?
23. Ist der Bundesregierung die vom IT-Branchenverband Bitkom –
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.
erstellte Studie bekannt, nach der 77 Prozent der Internetnutzerinnen und -
nutzer ab 14 Jahren einen starken Anstieg von Beleidigungen und Hetze im Netz
festgestellt haben, aber nur 16 Prozent der Befragten angeben, entsprechende
Kommentare bereits an die Betreiber und nur 1 Prozent an die
Strafverfolgungsbehörden gemeldet zu haben?
Falls ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese geringe Anzahl an
Meldungen aus der Erfahrung resultieren könnte, dass nach Meldungen
entsprechende Inhalte in der Vergangenheit oftmals im Netz verblieben, und
was will die Bundesregierung unternehmen, um beispielsweise mit
entsprechenden Kampagnen dafür zu werben, dass strafbare Inhalte häufiger
gemeldet werden?
24. Hält die Bundesregierung die bestehende Meldestruktur bei den Anbietern
und bei den Strafverfolgungsbehörden für ausreichend, oder sieht sie
Reformbedarf?
Falls ja, wo konkret?
25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Inhalte über die
Anbieter von Telemedienangeboten und wie viele direkt an die
Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden?
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es nach
Weitergabe gelöschter Inhalte zu einer Aufnahme von Ermittlungen durch
die Strafverfolgungsbehörden gekommen ist?
Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse?
Falls nein, was tut die Bundesregierung, um Erkenntnisse bezüglich der
Notwendigkeit einer potentiellen Effektivierung der Strafverfolgung beurteilen
zu können?
27. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es nach
der Weitergabe gelöschter Inhalte an die Strafverfolgungsbehörden zu
Verurteilungen gekommen ist?
Falls ja, worauf basieren diese Erkenntnisse?
Falls nein, was tut die Bundesregierung, um beurteilen zu können, in wie
vielen Fällen strafrechtliche Verfolgungen zu Verurteilungen führen?
28. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die personellen und technischen
Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden ausreichen, um auf die neue
Dimension von strafbaren Inhalten im Netz zu reagieren?
Falls nein, wo sieht die Bundesregierung Defizite, und was tut sie unter
Berücksichtigung des föderalen Systems, diese schnellstmöglich abzustellen?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange die Verfahren der
Strafverfolgungsbehörden im Schnitt dauern?
30. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es im Bereich der Bekämpfung von
Missbrauchsdarstellungen im Netz nach entsprechenden Bemühungen
hinsichtlich einer Effektivierung der Löschbemühungen zu einer signifikanten
Verbesserung der Löschzeiten gekommen ist und heute nach wenigen Tagen
beinahe 100 Prozent der gemeldeten Inhalte gelöscht werden, und welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Diskussion um die Löschung von
„Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz für
die Bundesregierung?
31. Hat die Bundesregierung hinsichtlich einer umgehenden Löschung und
wirksamen Strafverfolgung von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren
Meinungsäußerungen im Netz Überlegungen dazu vorgenommen, ob die
bestehende Struktur der Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Akteure
derzeit zielführend oder reformbedürftig ist?
Falls ja, was war das Ergebnis dieser Überlegungen?
Falls nein, wo konkret hält die Bundesregierung die bestehenden Strukturen
der Zusammenarbeit für verbesserungswürdig?
32. Gibt es bezüglich der vorausgegangenen Frage von Seiten der
Bundesregierung beispielsweise Überlegungen, zur Bekämpfung von „Hate Speech“ und
sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen einen Prozess anzustoßen und
eine Art „Harmonisierungspapier“ zu erarbeiten, das die Zusammenarbeit
zwischen den einzelnen Akteuren konkretisiert, wie dies im Zuge der
Bekämpfung sexueller Missbrauchsdarstellungen u. a. zwischen den
Strafverfolgungsbehörden, den IT-Branchenverbänden, der FSM, jugendschutz.net
und anderen vorgelegt wurde, um u. a. stark divergierende Abläufe und
Meldeverfahren besser aufeinander abzustimmen?
Falls nein, hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen nicht für
erforderlich?
Qualifizierung der Mitarbeitenden
33. Wie viele der von der Facebook Germany GmbH und Twitter oder über
Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle und Löschung von gemeldeten
Inhalten eingestellten deutschen Muttersprachlerinnen und -sprachler sind
nach Kenntnis der Bundesregierung direkt in Deutschland angestellt
(vgl.
www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-neues-loesch-team-geht-gegen-
hasskommentare-vor-a-1072175.html)?
34. Wie viele der von der Facebook Germany GmbH und Twitter oder über
Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle und Löschung von gemeldeten
Inhalten eingestellten deutschen Muttersprachlerinnen und -sprachler sind
nach Kenntnis der Bundesregierung Juristinnen und Juristen?
35. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von der Facebook Germany GmbH
und Twitter oder über Drittfirmen zusätzlich für den Bereich der Kontrolle
und Löschung von gemeldeten Inhalten eingestellten deutschen
Muttersprachlerinnen und -sprachler Schulungen erhalten, in denen die in
Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen erläutert werden, z. B. von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FSM, und in diesem Zusammenhang, ob dies
vorher tatsächlich nicht der Fall war?
Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
36. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in die Kriminalitätsstatistik des Bundes eine neue
Kategorie „Hasskriminalität“ aufzunehmen, in der alle Straftaten aufgeführt
werden sollen, die unabhängig von der politischen Einstellung des Täters
aufgrund eines Vorurteils begangen werden, und wie könnte nach Meinung
der Bundesregierung eine rechtsstaatskonforme Definition aussehen?
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der ADS, bei den
Staatsschutzdienststellen der Polizei eigene Kontaktpersonen für Hasskriminalität
einzusetzen und das Thema verstärkt in der Aus- und Fortbildung von Polizei
und Justiz zu behandeln?
38. Sollte bezüglich der etwaigen Umsetzung der Vorschläge der ADS nach
Meinung der Bundesregierung ein eigener Schwerpunkt auf den Bereich
„Hate Speech“ und sonstige strafbare Meinungsäußerungen im Netz gelegt
werden?
Empfehlungen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und
-minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)
39. Hat die Bundesregierung vor, das Thema „Cybergewalt gegen Frauen und
Mädchen“ in die „Digitale Agenda 2014 – 2017“ aufzunehmen, wie auf der
25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen?
Falls ja, bis wann?
Falls nein, warum nicht?
40. Hat die Bundesregierung vor, sich dafür einzusetzen, dass § 1 des
Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) um das Regelbeispiel „Verfolgung im Internet“
ergänzt und das GewSchG um eine Sperr- und Löschanordnung bei
Handlungen erweitert wird, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen?
41. Prüft die Bundesregierung, die Normierung von Schadensersatzansprüchen
gegen Betreibende von Internetseiten für materielle und immaterielle Schäden der
Nutzerinnen und Nutzer, wie auf der 25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen?
Falls ja, was ist das bisherige Ergebnis der Prüfung?
42. Prüft die Bundesregierung, ob die Mitteilung des Impressums bzw. die
Angabe von Privatadressen für Blogbetreibende von der Vorlage einer
glaubhaft gemachten, begründeten Anforderung durch konkrete
Anspruchstellerinnen und Anspruchsteller abhängig gemacht werden kann, wie auf der
25. Konferenz der GFMK vorgeschlagen?
43. Prüft die Bundesregierung, ob im Rahmen einer Studie die neue
Gewaltproblematik analysiert werden kann, wie auf der 25. Konferenz der GFMK
vorgeschlagen?
Finanzielle Unterstützung der Bundesregierung
44. Welche Stellen, die sich u. a. mit der Bekämpfung von „Hate Speech“ und
sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz beschäftigen, unterstützt die
Bundesregierung mit Mitteln in welcher Höhe jährlich (bitte konkret aufschlüsseln)?
45. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bisherige finanzielle
Unterstützung für die in der vorausgegangenen Frage angesprochenen Stellen
ausreicht oder gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die
finanzielle Unterstützung angesichts einer neuen Dimension von „Hate Speech“
und sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz zu erhöhen?
Wenn ja, bis wann und in welcher Höhe konkret?
46. Hat die Bundesregierung vor, Fachberatungsstellen als Anlaufstelle bei der
Beratung gegen „Hate Speech“ zu unterstützen?
Wenn ja, wie konkret?
47. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der im Vorfeld des „Safer
Internet Day“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des
Bundes freigeschalteten, jugendgerechten Webseite „Extrem im Netz“, die
bezüglich des richtigen Verhaltens gegenüber „Hate Speech“ und sonstigen
strafbaren Meinungsäußerungen im Netz berät, und ist der Bundesregierung
bekannt, ob dieses oder vergleichbare Angebote weiter ausgebaut werden
sollen?
48. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründung der von Facebook ins
Leben gerufene „Initiative für Zivilcourage Online“, die
Nichtregierungsorganisationen finanziell unterstützt, die sich gegen „Hate Speech“ und sonstige
strafbare Meinungsäußerungen im Netz engagieren, darunter die Amadeu
Antonio Stiftung?
49. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, strafbare Inhalte im Netz
zu belassen und ihnen mit dem „Counter-Speech“-Ansatz zu begegnen, wie
es auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wiederholt
forderte, und hält die Bundesregierung ein solches Vorgehen vor dem
Hintergrund klarer rechtlicher Vorgaben auf deutscher und europäischer Ebene
und einer Verpflichtung der Anbieter von Telemedienangeboten zur
umgehenden Prüfung und Löschung von Inhalten nach entsprechenden
Meldungen mit der geltenden Rechtslage für vereinbar?
Telemediengesetz (TMG)
50. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen, das unter anderem im
deutschen TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch anonymisiert
und pseudonymisiert nutzen zu können, einzuschränken, und welche
Auswirkungen hätte dies nach Meinung der Bundesregierung auf den
Persönlichkeitsschutz von Individuen im Netz?
51. Hält die Bundesregierung Überlegungen für zielführend, das unter anderem
im deutschen TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch
anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, nur bezüglich „politischer
Diskussionen“ auszusetzen, und wie könnte nach Meinung der Bundesregierung
eine konkrete Definition der „politischen Diskussion“ aussehen?
52. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, in der
das im TMG verankerte Recht, Telemedienangebote auch anonymisiert und
pseudonymisiert nutzen zu können, bezüglich einer Ausnahmeregelung für
„politische Diskussionen“ vorzulegen, und falls ja, wie könnte nach Ansicht
der Bundesregierung eine Definition aussehen, was konkret unter einer
„politischen Diskussion“ zu verstehen ist?
53. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, eine
Moderationspflicht mit Kommentarfunktion für Betreibende von Internetangeboten
einzuführen?
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von „Hate Speech“
54. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass es für eine effektive Bekämpfung von „Hate Speech“ und sonstigen
strafbaren Meinungsäußerungen im Netz dringend auch einer verstärkten
internationalen Kooperation bedarf?
55. An welchen internationalen Initiativen und Kooperationen mit dem Ziel
einer engeren internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung von
Akteuren im Kampf gegen „Hate Speech“ und sonstige strafbare
Meinungsäußerungen im Netz beteiligt sich die Bundesregierung bislang (bitte konkrete
Nennung)?
56. Warum ist die Bundesregierung bislang noch nicht der vom Europarat
initiierten „No-Hate-Speech“, Kampagne (vgl.
www.nohatespeechmovement.org/)
beigetreten, und wann wird sie dies tun?
57. Hält die Prüfung, ob noch im Jahr 2016 eine Förderung der Kampagne
möglich ist, noch immer an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf
Bundestagsdrucksache 18/6846)?
58. Plant die Bundesregierung Maßnahmen im Bereich Medienbildung und
Medienpädagogik, um gezielt Minderjährige und junge Erwachsene auf einen
angemessenen Umgang mit „Hate Speech“ vorzubereiten?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Strategien gegen Rechts
59. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Nutzerinnen und Nutzern, Anbieter und Mitarbeitende für die Problematik
rassistischer Propaganda im Netz und in der gesamten Gesellschaft stärker zu
sensibilisieren?
60. Welche Angebote hält die Bundesregierung für erforderlich, um die
Kompetenz von Nutzerinnen und Nutzern im Umgang mit rechter Hetze im Netz zu
erhöhen und sie zu ermutigen, rassistische Propaganda zu melden?
61. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen rassistischen
Äußerungen im Netz und der Erhöhung rechter Gewalt?
Wenn ja, gibt es zum Schutz potentieller Opfer einen strukturierten Dialog
zwischen Initiativen, die sich gegen „Hate Speech“ engagieren, und den für
die Strafverfolgung zuständigen Sicherheitsbehörden?
62. Welchen Umgang mit rechtspopulistischen Äußerungen, die rassistischen
Hass befördern können, aber nicht strafbar sind, hält die Bundesregierung für
sinnvoll?
63. Ist bekannt, dass organisierte Nazistrukturen das Netz gezielt für Propaganda
nutzen?
Wenn ja, was ist dagegen geplant, und wie soll die Strafverfolgung in diesem
Bereich verbessert werden?
Strategien gegen sexualisierte Gewalt
64. Hat die Bundesregierung vor, das Angebot der Expertise des bundesweiten
Hilfe-Telefons zu erweitern, um so auf das verstärkte Auftreten von
(sexualisierter) „Hate Speech“ eingehen und Betroffene entsprechend beraten zu
können?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret?
Wenn nein, warum nicht?
65. Hat die Bundesregierung vor, die Polizei- und Justizbehörden mit
Informationsmaterialien zum Umgang mit „Hate Speech“ zu unterstützen?
Ausländische Einflussnahme
66. Gibt es bezüglich des verstärkten Aufkommens von „Hate Speech“ und
sonstigen strafbaren Meinungsäußerungen im Netz nach Kenntnis der
Bundesregierung auch eine bewusst gesteuerte Einflussnahme ausländischer „Trolle“,
die das Ziel verfolgt, gesellschaftliche Diskurse zu verschieben?
67. Beobachten deutsche Geheimdienste den Einsatz und die Tätigkeiten
sogenannter „Internet-Söldner“ oder „Trolle“ durch andere Staaten?
Wenn ja, welche, und konnte in diesem Zusammenhang ein Bezug zum
verstärkten Aufkommen von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Inhalten
festgestellt werden?
68. Beobachten deutsche Geheimdienste die Tätigkeiten der russischen
„Agentur zur Analyse des Internets“?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor, und
konnte in diesem Zusammenhang ein Bezug zum verstärkten Aufkommen
von „Hate Speech“ und sonstigen strafbaren Inhalten festgestellt werden?
69. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der russischen „Agentur zur Analyse des Internets“ als
deutschsprachige „Trolle“ arbeiten und ob in diesem Zusammenhang ein
Bezug zum verstärkten Aufkommen von „Hate Speech“ und sonstigen
strafbaren Inhalten festgestellt werden konnte?
70. Wie viele Accounts werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der
„Agentur zur Analyse des Internets“ betrieben, und wie viele davon sind
deutschsprachig oder richten sich an ein Publikum in Deutschland?
71. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen russischer bzw.
pro-russischer Online-Trolle oder Aktivisten von PEGIDA vor, und wenn ja,
welche?
Berlin, den 16. Februar 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]