Zugfunksystem GSM-R auf den Schienenwegen des Bundes
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für einen reibungslosen Betriebsablauf sowie bei Störungen der Leit- und Sicherungstechnik auf den Schienenwegen des Bundes ist der Einsatz eines störungsfreien Zugfunksystems zur betrieblichen Kommunikation unabdingbar. Auf einem Großteil der bundeseigenen Schienenwege wird für diese Aufgabe das digitale Zugfunksystem GSM-R verwendet. Nach Medienberichten sind in internen Berichten der Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG zahlreiche Einschränkungen bei der Verfügbarkeit des digitalen Zugfunksystems GSM-R auf den bundeseigenen Schienenwegen dokumentiert (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bad-aibling-funkloecher-beschaeftigen-den-staatsanwalt.32f1c889-bebf-4579-b49e-68d3a7dd1910.html). Demnach sei unter anderem auf der Strecke zwischen Rosenheim und Holzkirchen (Oberbayern) der digitale Zugfunk GSM-R abschnittsweise nicht verfügbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welchen Stellenwert nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung ein funktionsfähiges Zugfunksystem GSM-R im Eisenbahnbetrieb ein, und ist GSM-R derzeit ein netzzugangsrelevantes Kriterium für Eisenbahnunternehmen?
Auf welchen Streckenabschnitten der Schienenwege des Bundes ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Zugfunksystem GSM-R derzeit eingeschränkt verfügbar (bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer der beiden Endpunkte des jeweiligen Streckenabschnitts sowie dem Zeitpunkt, seit dem das Zugfunksystem GSM-R auf dem jeweiligen Streckenabschnitt eingeschränkt verfügbar ist)?
Auf welchen Streckenabschnitten der Schienenwege des Bundes ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Zugfunksystem GSM-R nicht verfügbar (bitte tabellarische Übersicht unter Angabe des Bundeslandes, der Streckenbezeichnung, der Streckennummer, der Streckenkilometer der beiden Endpunkte des jeweiligen Streckenabschnitts sowie dem Zeitpunkt, seit dem das Zugfunksystem GSM-R auf dem jeweiligen Streckenabschnitt nicht verfügbar ist)?
Auf welche Ursachen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die eingeschränkte oder nicht vorhandene Verfügbarkeit des Zugfunksystems GSM-R auf Streckenabschnitten der bundeseigenen Schienenwege zurückzuführen?
Welche Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Notrufen auf Streckenabschnitten, auf denen das Zugfunksystem GSM-R nicht verfügbar ist, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Auf welche Weise kann nach Kenntnis der Bundesregierung ein Fahrdienstleiter den Lokführer auf einem Streckenabschnitt erreichen, auf dem das Zugfunksystem GSM-R nicht verfügbar ist?
In welchem Zeitintervall findet nach Kenntnis der Bundesregierung die regelmäßige Überprüfung der Funkausleuchtung auf den Schienenwegen des Bundes statt?
Wann erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten Mal vor dem Zugunglück von Bad Aibling am 9. Februar 2016 die Überprüfung der Funkausleuchtung auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rosenheim und Holzkirchen (Oberbayern), und welche Erkenntnisse zur Funkausleuchtung mit GSM-R ergaben sich für die einzelnen Streckenabschnitte?
Welche Folgen ergaben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der letzten Überprüfung der Funkausleuchtung auf der Eisenbahnstrecke zwischen Rosenheim und Holzkirchen (Oberbayern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Berichte der Polizei, wonach beim Zugunglück von Bad Aibling am 9. Februar 2016 zwei vom Fahrdienstleiter abgesetzten Notrufe an die betreffenden Lokführer „ins Leere“ gingen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie hat sich die Anzahl der erteilten Ersatzsignale auf den Schienenwegen des Bundes seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte tabellarisch nach Kalenderjahren darstellen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Hemmschwelle zur Erteilung von Ersatzsignalen gesunken ist, und wenn ja, auf welche Ursachen führt die Bundesregierung dies zurück, und wie bewertet sie diese Ursachen?
Auf welchen Streckenabschnitten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Störungen des Zugfunksystems GSM-R durch benachbarte UMTS/LTE 900-Mobilfunksignale aufgetreten?