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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Regulierung von Glyphosat und Maßnahmen zur Reduktion der Pestizidbelastung für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt

Zeitplan zur Ressortabstimmung bzw. Zulassungsverlängerung von Glyphosat nach Abstimmungsverschiebung, notwendige Veränderungen für Zustimmung Deutschlands, Kritik weiterer EU-Staaten, Folgen einer Bewertung als "krebserregend" durch die ECHA, Auswirkungen einer Nicht- oder eingeschränkten Neuzulassung, Beschränkungskriterien bzw. Verbot im privaten Bereich, Untersuchungen hinsichtlich Toxizität der Netzmittel, Auswirkungen auf Urin, Sperma sowie Nahrungsnetzwerke; Schutzmaßnahmen, Ergebnisse und Kosten des "BfR-Verbrauchermonitors"<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

07.04.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/796017.03.2016

Regulierung von Glyphosat und Maßnahmen zur Reduktion der Pestizidbelastung für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt

der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) vom 7. und 8. März 2016 sollten die EU-Mitgliedstaaten über die Zulassungsverlängerung für Glyphosat abstimmen. Da sich in einer Probeabstimmung auch wegen der überraschenden Enthaltung des deutschen Vertreters keine Mehrheit abzeichnete, wurde die Abstimmung jedoch vertagt. Der wissenschaftlich stark umstrittene Totalherbizidwirkstoff wird von der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Das Umweltbundesamt (UBA) zeigte in einer ersten Langzeituntersuchung über Glyphosatrückstände im Urin eine breite Belastung der Bevölkerung auf. Ähnliche Ergebnisse haben Stichprobenuntersuchungen von Nichtregierungsorganisationen erbracht.

Das UBA hat festgestellt, dass Glyphosat als mit Abstand am meisten eingesetzter Herbizidwirkstoff den größten Anteil an negativen Effekten auf die Biodiversität hat. Daher spricht sich die Behörde für Genehmigungsauflagen als Bedingung für eine Zulassungsverlängerung von Glyphosat aus und hat eine Kompensation ökologischer Schäden durch den Einsatz von Glyphosat und anderer Pestizide mittels landwirtschaftlicher Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Außerdem hat das UBA ein „Fünf-Punkte-Programm für nachhaltigen Pflanzenschutz“ vorgestellt.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) belegt die deutliche Ablehnung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln durch Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, hat inzwischen die Prüfung eines Verbots für den privaten Haus- und Kleingartenbereich angekündigt. In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zur weiteren Regulierung und Einschränkung des Glyphosateinsatzes, insbesondere auch auf nationaler Ebene.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche EU-Staaten haben in der Probeabstimmung zur Glyphosat-Neuzulassung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) vom 7. März 2016 jeweils mit Ja, Nein und Enthaltung gestimmt?

2

Wie sieht der aktuelle Zeitplan zur Ressortabstimmung aus, und wann ist mit einer endgültigen Positionierung der Bundesregierung zum Abstimmungsverhalten bezüglich der Zulassungsverlängerung von Glyphosat zu rechnen?

3

Welchen Zeitplan für das Zulassungsverlängerungsverfahren von Glyphosat verfolgt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Verschiebung der Abstimmung über die Zulassungsverlängerungen?

4

Welche Veränderungen am letzten Vorschlag der Europäischen Kommission für die Zulassungsverlängerung von Glyphosat wären aus Sicht der Bundesregierung notwendig als Voraussetzung für eine Zustimmung Deutschlands?

5

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritikpunkte weiterer Mitgliedstaaten an dem Kommissionsvorschlag, und welche Änderungen am vorliegenden Vorschlag wären nötig, um eine Zustimmung im Rat sicherzustellen?

6

Wie könnte aus Sicht der Bundesregierung ein mehrheitsfähiger Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Glyphosat-Neuzulassung aussehen?

7

Wäre aus Sicht der Bundesregierung das Abwarten der Ergebnisse der wissenschaftlichen Überprüfung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und/oder das Joint Management Committee on Pesticide Residues (JMPR) notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer langfristigen Zulassungsverlängerung?

8

Ist es aus Sicht der Bundesregierung verantwortbar, über die Glyphosat-Neuzulassung zu entscheiden, bevor die ECHA den Stoff bewertet hat? Wenn ja, warum?

9

Welcher Handlungsbedarf ergäbe sich aus Sicht der Bundesregierung für den Fall, dass Glyphosat als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff eine Neuzulassung erhielte und kurz darauf die ECHA den Stoff als „wahrscheinlich krebserregend“, „möglicherwiese krebserregend“ oder „krebserregend“ einstufen würde?

10

Wurde vonseiten eines EU-Mitgliedstaates die Möglichkeit einer weiteren Interimszulassung ins Spiel gebracht, um die Ergebnisse der laufenden wissenschaftlichen Bewertungsprozesse für Glyphosat in eine letztendliche Entscheidung einfließen zu lassen, und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

11

Welche Auswirkungen hätte eine Nicht- oder stark eingeschränkte Neuzulassung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff in der Europäischen Union auf die laufenden Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP?

12

Anhand welcher Aspekte, Kriterien sowie sonstiger Erwägungen prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Beschränkung bzw. ein Verbot des Glyphosatverkaufs an Privatpersonen bzw. ein Einsatzverbot für den privaten Bereich (vgl. Pressemitteilung des BMEL vom 26. Februar 2016), und inwieweit erfolgt dabei eine fachliche Einbeziehung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie des Umweltbundesamtes (UBA)?

13

Wann ist mit dem Abschluss der genannten Prüfung und der entsprechenden Informierung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Öffentlichkeit zu rechnen?

14

Gab es eine Abstimmung bzw. Kommunikationsaktivitäten zwischen dem BMEL und den Glyphosat-Herstellern bzw. der Glyphosate Task Force in Bezug auf ein solches Privatanwender-Verbot? Wenn ja, wann hat diese Abstimmung stattgefunden, und was ist ihr Ergebnis?

15

Planen die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden eine Überprüfung der Zulassung glyphosathaltiger Pestizidformulierungen für weitere Anwendungsbereiche, und wenn nein, warum nicht?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Frage einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat abhängig ist vom Einsatzbereich des Wirkstoffs?

17

Welche Untersuchungen laufen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit hinsichtlich der Toxizität der Netzmittel in glyphosathaltigen Formulierungen, und welchen Vorsorgeansatz verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer baldigen Zulassungsverlängerung für Glyphosat? Nach welchem Verfahren und bis wann könnte in diesem Fall über Anwendungsbeschränkungen für gesundheitsgefährdende glyphosathaltige Formulierungen entschieden werden?

18

Auf welcher wissenschaftlichen Basis schließt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von der über den Urin ausgeschiedenen auf die vom Körper aufgenommene Glyphosatmenge vor dem Hintergrund, dass das BfR in seiner Stellungnahme zu den am 4. März 2016 veröffentlichten Ergebnissen der Glyphosatbelastungs-Reihenuntersuchung der Bürgerinitiative Landwende „Urinale“ die Aussage trifft: „Rechnet man die Urinwerte auf die täglich aufgenommene Menge an Glyphosat zurück, so zeigt sich, dass die untersuchte Person mit dem höchsten Glyphosatgehalt von etwa 4 ng je ml Urin weniger als ein Hundertstel der täglich duldbaren Aufnahmemenge von 0,5 mg je Kilogramm Körpergewicht aufgenommen hat“?

19

Sind der Bundesregierung Studien zu den Auswirkungen einer Glyphosat-Exposition auf Spermatozoen bekannt, und wenn ja, wie wurden diese in den BfR-Empfehlungen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Zulassungsverlängerung berücksichtigt?

20

Welche konkreten fachlich-inhaltlichen Kritikpunkte an den Feststellungen sowie Vorschlägen des „Fünf-Punkte-Programm für nachhaltigen Pflanzenschutz“ des UBA sieht das BMEL?

21

Ist das BMEL der Auffassung bzw. sind die Aussagen von BMEL-Staatssekretär Dr. Robert Kloos gegenüber dem UBA so zu verstehen, dass das BMUB sowie das UBA Umweltauswirkungen der Landwirtschaft im Zusammenhang mit Pestiziden und bei ihrer Arbeit ignorieren bzw. nicht thematisieren sowie Vorschläge zur Minderung von Umweltauswirkungen von Pestiziden unterlassen sollten, um mögliche Kompetenzkonflikte mit dem BMEL zu vermeiden (vgl. Aussagen von Staatssekretär Dr. Robert Kloos, Agra-Europe vom 26. Februar 2016)?

22

Spricht das BMEL dem UBA das Recht ab, mit den Ergebnissen seiner Arbeit und seiner Öffentlichkeitsarbeit dazu „die politische Diskussion gezielt zu beeinflussen“ (vgl. Zitat von Staatssekretär Dr. Robert Kloos, Agra-Europe vom 26. Februar 2016), und wenn nein, wie sind die Äußerungen von Staatssekretär Dr. Robert Kloos dann zu verstehen?

23

Hat das BMEL in seiner ressortabgestimmten Rückmeldung zum Verordnungsentwurf zur Wiederzulassung von Glyphosat der Europäischen Kommission die Forderung des BMUB nach Berücksichtigung von Auswirkungen von Glyphosat auf Nahrungsnetzwerke berücksichtigt, und befürwortet das BMEL dementsprechend, auch bei der nationalen Mittelzulassung die Frage der Auswirkungen auf Nahrungsnetzwerke als Kriterium einzubeziehen?

24

Teilt das BMEL den Vorschlag des BMUB bzw. des UBA, Ausgleichsflächen bei Anwendung von Glyphosat einzurichten, und wenn nein, mit welchen anderen Maßnahmen will das BMEL den geforderten Schutz von Nahrungsnetzwerken sicherstellen?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Verbrauchermonitors Spezial 2016 des BfR hinsichtlich der Ausrichtung des „Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP)?

26

Welcher Gesamtkostenaufwand war mit dem aktuellen BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2016 zum Thema Pflanzenschutz verbunden (inkl. Arbeitsaufwand von BfR-Personal durch Mitwirkung an der Erstellung des Fragenkatalogs)?

27

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Reform des Zulassungsverfahrens, um dem laut BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2016 bestehenden Wunsch der Befragten Rechnung zu tragen nach einer wichtigen Rolle von Umwelt- und Verbraucherverbänden in Zulassungsverfahren und anderen Bereichen der Regulierung von Pestiziden (über bestehende allgemeine öffentliche Konsultationsverfahren hinaus)?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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