Auswirkungen von TTIP auf Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland und der Europäischen Union
der Abgeordneten Harald Ebner, Katharina Dröge, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für die Landwirtschaft in der Europäischen Union sind durch den Abbau sowohl tarifärer Handelsbarrieren (Zölle) als auch nicht-tarifärer Handelshemmnisse (Standards, unterschiedliche Regulierungen) erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Während in anderen Produktbereichen Zölle nur noch eine untergeordnete Rolle spielen, werden bei Importen von Milchprodukten und Fleisch nach wie vor noch erhebliche Zollabgaben erhoben. Laut jüngsten Medienberichten hat die Europäische Kommission in den Verhandlungen bereits Bereitschaft zum vollständigen Zollabbau bei einigen Agrarprodukten signalisiert.
Da im Agrarbereich auch massive Regulierungsunterschiede zwischen beiden Seiten des Atlantiks bestehen, insbesondere im Bereich Agrogentechnik, Tierhaltung und Pestizide, kann die geplante Angleichung von Standards ebenfalls gravierende Folgen für landwirtschaftliche Bereiche beinhalten. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsschutzes (Investor-Staat-Schiedsverfahren ISDS) und der regulatorischen Kooperation in TTIP können große Relevanz für die zukünftige Regulierung im Agrar- und Lebensmittelbereich und entsprechende Standards in diesem Bereich haben.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bauernverband e. V. erhoffen für EU-Erzeuger bessere Exportchancen in die USA, insbesondere für bestimmte Lebensmittel, wie regionale Spezialitäten, Wein und Käse. Eine Reihe von Studie kam allerdings zum Ergebnis, dass die Landwirtschaft der Europäischen Union im Vergleich mit US-Produzenten insgesamt eher Marktanteile verlieren wird. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen befürchten existenzbedrohende Wettbewerbsnachteile gegenüber billigeren Importen aus den USA (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2014-04/TTIP-landwirtschaft-agroindustrie-gastbeitrag; www.taz.de/!5033783/; www.eaberlin.de/nachlese/chronologisch-nach-jahren/2014/chancen-und-risikenvon-ttip-und-ceta/landwirtschaft-reichert.pdf; www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.freihandelsabkommen-bauern-streiten-ueber-folgen-von-ttip.310d1173-69d3-40de-b2ee-5ae8ff1a4fbb.html), die Kostenvorteile aufgrund niedrigerer Produktionsstandards, z. B. in den Bereichen Umwelt, Kennzeichnung, Hormonbehandlung usw., genießen.
Deshalb ist zu prüfen, ob in der Folge ein forcierter Strukturwandel mit verstärkten Konzentrations- und Intensivierungsprozessen in der europäischen Landwirtschaft eintreten könnte, der die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der Europäischen Union (wie Pflege wertvoller Kulturlandschaften, Erhalt der Biodiversität, Beschäftigungserhalt in strukturschwachen ländlichen Räumen) nachhaltig gefährdet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welcher regulatorischen Basis (Regelungen der Weltgesundheitsorganisation WTO, Codex Alimentarius) sollen laut Kenntnis der Bundesregierung künftige gemeinsame Standards mit den USA im Bereich Pflanzenschutz, gentechnisch veränderte Organismen und Fragen im Zusammenhang mit Tierhaltung verhandelt werden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Karl Falkenberg, Sonderberater für nachhaltige Entwicklung der Europäischen Kommission, in der Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung (PBnE) am 13. Januar 2016, wonach insbesondere bei Fragen der sanitären und phytosanitären Standards (SPS) wie etwa Pestizidrückstandsgrenzwerte nur bereits zuvor international geeinte und anerkannte Standards Eingang in das Vertragswerk finden können?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Kritikpunkten des Umweltbundesamtes (UBA) an einer drohenden „nicht sachgerechten Gestaltung der Regulatorischen Kooperation“ in TTIP, insbesondere die schwache Stellung von Gemeinwohlinteressen wie Umwelt- und Verbraucherschutz und die erhebliche Gefahr, dass „bei der Bewertung von Gesetzen US-Handels- und Investitionsinteressen über Umweltziele gestellt werden“ (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/381/publikationen/umweltschutz_unter_ttip.pdf, S. 6)?
Hält die Bundesregierung es für nötig, den Bereich der Landwirtschaft von den geplanten Mechanismen der regulatorischen Kooperation auszuklammern, und wenn nein, weshalb nicht?
Welche Kapitel des geplanten TTIP-Abkommens (zusätzlich zum Kapitel zur regulatorischen Kooperation) werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe in Europa auswirken, und welche konkreten Regelungen sind dabei aus Sicht der Bundesregierung von Bedeutung (bitte einzeln auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass US-Produzenten aufgrund eines weit höheren Flächendurchschnitts bzw. Tierbestands pro Betrieb, der marktdominanten Bedeutung von Großbetrieben in den USA sowie einem insgesamt niedrigeren Regulierungsniveau hinsichtlich Vorgaben zum Tierschutz, Pflanzenschutz und Antibiotika- und Hormoneinsatz erhebliche Kostenvorteile gegenüber dem Durchschnitt der Betriebe in Deutschland genießen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen bezüglich der Auswirkungen des Abbaus tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse auf insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union zieht die Bundesregierung aus dem genannten Umstand erheblicher Kostenvorteile von landwirtschaftlichen US-Betrieben im Agrarhandel?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis einer Studie des ifo Institutes e. V. im Auftrag des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen von TTIP auf die Landwirtschaft, wonach die EU-Rindfleischproduktion international als kaum wettbewerbsfähig angesehen werden müsse und damit als Folge von TTIP ein großer Wettbewerbsdruck mit gravierenden sozialen Folgen für entsprechend spezialisierte Regionen wie Irland verbunden sei (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU(2014)514007_EN.pdf, S. 55 sowie www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 35)?
Welche Handelshemmnisse im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel sollten aus Sicht der Bundesregierung vorrangig beseitigt werden, was ist die Verhandlungsposition der Europäischen Union zum Abbau von Handelshemmnissen in diesem Bereich, und wie bringt sich Deutschland in diesen Prozess ein?
Welche Konsequenzen für den Umgang mit Importen von Obst und Gemüse aus den USA in die Europäische Union (nach Abschluss von TTIP) bezüglich Rückstandsbelastungen bzw. den Kostenaufwand für Rückstandskontrollen für in der Europäischen Union nicht zugelassene Pestizidwirkstoffe hält die Bundesregierung für notwendig bzw. wahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass viele Pestizidrückstandshöchstwerte in den USA deutlich höher sind als in der Europäischen Union, in den USA 82 Pestizidwirkstoffe eingesetzt werden, die in der Europäischen Union als gesundheitsgefährdend eingestuft werden sowie fast zwei Drittel der in den USA verfügbaren 16 000 Pestizide (Stand 2012) „unter Vorbehalt“ und ohne umfassende wissenschaftliche Risikobewertung vermarktet werden (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 26)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gegenüberstellung tarifärer Handelshemmnisse, mit der von der Europäischen Union auf der einen Seite und der USA auf der anderen Seite Exporte erschwert werden und die im Rahmen des geplanten Handelsabkommens abgebaut werden sollen? Wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Übersicht bei der Europäischen Kommission anzufordern?
Für welche Produktbereiche und Branchen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung sieht die Bundesregierung in welchem Umfang welche Chancen (bitte Quellengrundlagen für die Aussagen angeben)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer Studie des ifo Institutes e. V., im Auftrag des Europäischen Parlaments, die in Folge von TTIP (bei Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse) mit einem Gesamtrückgang der landwirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland von 0,7 Prozent ausgeht (vgl. www.taz.de/!5033783/ und www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2014/514007/AGRI_IPOL_STU(2014)514007_EN.pdf, S. 42)?
Auf welche Studien bzw. Quellen bezieht sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt bei seiner Aussage, es seien durch TTIP im Bereich Landwirtschaft nur mit „Marktbewegungen im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“ (vgl. http://de.reuters.com/article/europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114)?
Auf welche Studien und Quellen hat die Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Cornelia Berns sich im Rahmen eines Vortrags auf der BIOFACH 2016 bezogen, wo sie von einem Rückgang des landwirtschaftlichen Sektors von 2 Prozent sprach?
Welche Anteile der deutschen Exportleistung an landwirtschaftlichen Rohstoffen und weiterverarbeiteten Produkten bzw. Lebensmitteln geht auf den Handel mit den USA zurück (bitte tabellarisch nach Produktbereichen, absoluten Mengen und Prozentanteilen aufschlüsseln), und welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung in diesem Bereich? Für welche Produkte und Produktgruppen erwartet die Bundesregierung eine Steigerung der Exportmengen (bitte nach Produktgruppen, unverarbeitete und verarbeitete Lebensmittel, Veränderungen absolut und in Prozent aufschlüsseln)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie des Unternehmerverbandes UnternehmensGrün (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/TTIP_FOOD_FARMING_Kurzfassung.pdf), wonach die Auswirkungen von TTIP auf „kleine und mittlere Betriebe der Agrar- und Ernährungsbranche überwiegend bedrohlich“ sind und momentan nur 0,7 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen der Europäischen Union in die USA exportieren bzw. von TTIP profitieren würden, während alle nicht in die USA exportierenden kleinen und mittleren Unternehmen von verstärkter Konkurrenz amerikanischer Importe einseitig negativ betroffen wären?
Gibt es Prognosen, für welche Betriebstypen und -größen Wachstum und steigende Exportmöglichkeiten im Rahmen von TTIP zu erwarten sind und für welche Betriebstypen und -größen eher Marktanteilverluste zu erwarten sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung hygienischer Standards in den USA bei Schlachtgeflügel durch Behandlung mit antimikrobiellen Lösungen vor dem Hintergrund, dass laut dem US-amerikanischen „Center for Disease Control and Prevention“ mit Salmonellen belastetes Hühnerfleisch für die meisten Krankheitsfälle bzw. Krankenhauseinweisungen aller lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten in den USA verantwortlich ist, was auch in mangelnden Kontroll- und Sanktionsbefugnissen der amerikanischen Lebensmittelüberwachung (FSIS), insbesondere im Bereich der Haltungskontrolle, begründet ist (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 27 f.)?
Welche konkreten Regelungen im TTIP-Vertragswerk wären nötig, damit die Gesetzgeber auf nationaler und auf EU-Ebene ihre Regelungsfreiheit im Bereich Prozesskennzeichnungen wahren, damit auch nach einem Abschluss von TTIP die Möglichkeit der Einführung neuer Prozesskennzeichnungen von Produkten, wie beispielsweise zur Haltungsform von Nutztieren oder zur Fütterung mit gentechnisch veränderten Futtermitteln, explizit garantiert ist, und mit welchen konkreten Schritten setzt sich die Bundesregierung für solche Regelungen ein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Wahrung wertvoller Natur- und Kulturlandschaften, dem Erhalt der Biodiversität sowie der Beschäftigung im ländlichen Raum vor? Falls solche Untersuchungen nicht vorliegen, plant die Bundesregierung, solche in Auftrag zu geben?
Auf welche konkreten Punkte und Beispiele bezüglich der TTIP-Verhandlungen bezieht sich die folgende Aussage von Bundesminister Christian Schmidt: „Wenn es ein Abkommen ist, das nicht den letzten Punkt regelt, sondern das in einigen Punkten dann sich der 80-Prozent-Lösung und nicht der 100-Prozent-Lösung nähert, dann sind die 80 Prozent wichtig genug“ (vgl. http://de.reuters.com/article/europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114), und in welchen konkreten Bereichen erwartet Bundesminister Christian Schmidt Kompromisse entsprechend seiner Aussage?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Forderung vom Chef des Geflügel-Kontors WIESENHOF GmbH, Peter Wesjohann, entweder müsse man „das Fleischgeschäft aus den TTIP-Verhandlungen raushalten“ oder man müsse „die Standards anpassen“ (vgl. www.unternehmensgruen.org/wp-content/uploads/2016/01/Studie_food_farming_UnternehmensGr%C3%BCn.pdf, S. 36)?
Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Forderung des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes e. V., Joachim Rukwied, einzusetzen, die Kostenfaktoren Baurecht und Umweltrecht bei der Regulierung des Marktzugangs im Rahmen von TTIP zu berücksichtigen (vgl. http://de.reuters.com/article/europa-usa-freihandel-idDEKCN0US28C20160114), und wenn ja, wie wäre dies möglich, und wenn nein, warum nicht?
Welche kompensatorischen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Zollsenkungen im Rahmen von TTIP nicht zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und steigenden Ausstiegszahlen bei kleineren und mittleren Betrieben, insbesondere in benachteiligten Gebieten (z. B. in Milchbetrieben in Berglagen), führen?