Mandat für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Mexiko
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Dr. Thomas Gambke, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Rat berät derzeit über das Mandat und die Verhandlungsleitlinien, mit denen er die Europäische Kommission zur Aufnahme der Verhandlungen mit Mexiko über die Modernisierung des bestehenden Globalabkommens ermächtigen wird. Die Bundesregierung bringt sich in diese Beratungen mit ein und kann am Ende entscheiden, ob sie die Europäische Kommission ermächtigen wird zu verhandeln, also dem ausgehandelten Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien zustimmen wird.
Die Verhandlungen sind insbesondere vor dem Hintergrund einer schwierigen Menschenrechtslage in Mexiko kritisch zu prüfen und gegebenenfalls zu führen. Daher fragen wir die Bundesregierung, wie sie sich in den relevanten Themenfeldern mit welchem Ergebnis positioniert hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Investor-Staat-Schiedstribunale (bitte alle Antworten begründen)
Fragen27
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in den Verhandlungen mit Mexiko keine Investor-Staat-Schiedstribunale etabliert werden?
Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und den Verhandlungsleitlinien festgelegt, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandelt, Investor-Staat-Schiedstribunale zu etablieren?
Falls im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen ist, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll, Investor-Staat-Schiedstribunale zu etablieren, ist im Entwurf eindeutig festgelegt, dass das Verhandlungsergebnis nicht vom Kommissionsvorschlag für ein Investor Court System abweichen darf?
Hat sich die Bundesregierung entsprechend dem Papier „Modell-Investitionsschutzvertrag mit Investor-Staat-Schiedsverfahren für Industriestaaten unter Berücksichtigung der USA“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/modell-investitionsschutzvertragmit-investor-staat-schiedsverfahren-gutachten,property=pdf,bereich=bmwi2012, sprache=de,rwb=true.pdf) aktiv dafür eingesetzt, dass ein Investitionsschutzkapitel eine Allgemeine Ausnahmeklausel zu den Menschenrechten enthält?
Wie hat die Bundesregierung sich im Rat zu den in den Fragen 2 und 3 genannten Punkten positioniert?
Wie viele US-amerikanische Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Mexiko einen Sitz und könnten im Fall, dass sie Investitionen tätigen, über Investor-Staat-Schiedstribunale Deutschland oder die Europäische Union verklagen, falls Investor-Staat-Schiedstribunale im modernisierten Abkommen vorgesehen werden?
Wie viele mexikanische Unternehmen investieren derzeit in Europa und könnten Deutschland oder die Europäische Union verklagen, falls Investor-Staat-Schiedstribunale im modernisierten Abkommen vorgesehen werden?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien bereits festgelegt wird, dass dieses nach Annahme durch den Rat veröffentlicht werden muss, und ist die Veröffentlichung so vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. in den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass EU-Textvorschläge veröffentlicht sowie konsolidierte Texte den Abgeordneten des Europaparlaments und der nationalen Parlamenten und deren Mitarbeitern zugänglich gemacht werden müssen, und ist dies im Entwurf so vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger zeitnah, aktiv und umfassend über die Zwischenstände der Verhandlungen informiert werden müssen, und ist dies im Entwurf so vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Abkommen Bestimmungen aufgenommen werden, die es den Vertragsparteien erlauben, Vertragsbestimmungen auszusetzen, wenn sie die Vertragsparteien daran hindern, die Menschenrechte in ihrem Land zu fördern und zu gewährleisten, und ist dies so im Entwurf vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Abkommen eine Klausel aufgenommen wird, die eindeutig festlegt, dass keine Bestimmungen in dem Abkommen so ausgelegt werden dürfen, dass sie die Förderung und Gewährleistung der Menschenrechte in den Vertragsparteien behindern, und ist dies im Entwurf so vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass sich die Vertragsparteien im Abkommen verpflichten, einen Beschwerdemechanismus einzurichten, über den sich Personen beschweren können, sofern sie im Zusammenhang mit den Handelsbeziehungen zwischen Europa und Mexiko Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, und ist dies so im Entwurf vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass das üblicherweise vorgesehene Nachhaltigkeitskapitel, das üblicherweise Bestimmungen zu ILO-Kernarbeitsnormen (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) enthält, sanktionsbewehrt wird und keinem rein dialogorientierten Ansatz folgt, und wird dies im Entwurf so vorgesehen?
Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission (SWD(2015) 289 final) veröffentlicht wird?
Hält die Bundesregierung die Folgenabschätzung (SWD(2015) 289 final) für ausreichend und methodisch nachvollziehbar, um das Mandat und die Verhandlungsleitlinien maßgeblich zu prägen?
Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass vor Erteilung des Mandats eine Folgenabschätzung vorgelegt wird, die neben den ökonomischen auch umfassend auf umweltrelevante, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen eingeht, und nach Ausschreibung durch die Europäische Kommission von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird unter umfassender Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gruppen sowie Transparenz und öffentlicher Diskussion sowohl in der Europäischen Union als auch im Partnerland?
Hat sich die Bundesregierung aktiv im Rat dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass vor und nach Vertragsabschluss eine Folgenabschätzung vorgelegt wird, die neben den ökonomischen auch umfassend auf umweltrelevante, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen eingeht, und nach Ausschreibung durch die Europäische Kommission von einer unabhängigen Institution durchgeführt wird unter umfassender Einbeziehung der Zivilgesellschaft und betroffener Gruppen, sowie Transparenz und öffentlicher Diskussion sowohl in der Europäischen Union als auch im Partnerland?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug auf die Anforderungen an ein neues Mandat zur Modernisierung des Abkommens aus den Ergebnissen des Interim Technical Reports zum bestehenden Globalabkommen mit Mexiko von Ecorys B. V. (www.fta-evaluation.com/mexico/wpcontent/uploads/sites/2/2015/06/REVISED-Mexico-ITR-ex-post-11May.pdf), die unter anderem nahelegen, dass die Ambitionen des Globalabkommens in Bezug auf Menschenrechte nicht umfassend implementiert wurden (S. 141), verschiedene ICSID-Fälle (ICSID: Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten) Menschenrechte außer Acht gelassen haben (S. 145), EU-Konzerne an Menschenrechtsverletzungen in Mexiko beteiligt waren (S. 145) und die Möglichkeit besteht, dass die Präsenz ausländischer Investoren dazu führt, dass die Regierung bei Menschenrechtsverletzungen nicht adäquat reagiert (S. 147)?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass das Mandat bzw. die Verhandlungsleitlinien erst verabschiedet werden, wenn die finale Ex-post-Analyse zum bestehenden Globalabkommen mit Mexiko, die bei Ecorys B. V. in Auftrag gegeben wurde, vorliegt, vor dem Hintergrund, dass im Interim Technical Report (www.fta-evaluation.com/mexico/wp-content/uploads/sites/2/2015/06/REVISED-Mexico-ITR-ex-post-11May.pdf) unter anderem bei der menschenrechtlichen Folgenabschätzung noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen und die Autoren noch in der Konsultations- und Beweisphase sind (S. 141ff), und wenn nein, warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass der Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht verhandelt und vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen wird, und sieht dies der Entwurf so vor?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass in das Kapitel zu den Bestimmungen über den Bereich der Dienstleistungen keine sogenannten Sperrklinken- und Stillhalte-Klauseln bei Marktzugang und Inländerbehandlung eingefügt werden, und sieht dies der Entwurf so vor?
In welchen Bereichen sollen laut aktuellem Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien angestrebte Dienstleistungsliberalisierungen über die Bestimmungen und den Anwendungsbereich des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) hinausgehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll:
a) Im Abkommen geeignete Mechanismen zu verankern, mit deren Hilfe illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle im Kapitalverkehr zwischen Mexiko und Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingedämmt oder zumindest nicht durch eine mögliche Kapitalverkehrsliberalisierung erleichtert werden? Falls ja, welche konkreten Mechanismen wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet?
b) Konkrete Bestimmungen und Instrumente in den relevanten Kapiteln zu verankern, insbesondere den Kapiteln zu Finanzdienstleistungen und Investitionen, mit deren Hilfe Finanzströme aus Quellen der organisierten Kriminalität besser entdeckt und geahndet werden können? Falls ja, welche konkreten Bestimmungen und Instrumente wären nach Ansicht der Bundesregierung geeignet?
c) Eine gemeinsame Überwachungsbehörde für illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle einzurichten?
Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll:
a) Im Abkommen geeignete Mechanismen zu verankern, mit deren Hilfe illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle im Kapitalverkehr zwischen Mexiko und Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingedämmt oder zumindest nicht durch eine mögliche Kapitalverkehrsliberalisierung erleichtert werden? Falls ja, welche konkreten Mechanismen werden genannt?
b) Konkrete Bestimmungen und Instrumente in den relevanten Kapiteln zu verankern, insbesondere den Kapiteln zu Finanzdienstleistungen und Investitionen, mit deren Hilfe Finanzströme aus Quellen der organisierten Kriminalität besser entdeckt und geahndet werden können? Falls ja, welche konkreten Bestimmungen und Instrumente werden genannt?
c) Eine gemeinsame Überwachungsbehörde für illegale Finanzströme, Geldwäsche und Steuervermeidungsmodelle einzurichten?
Hat sich die Bundesregierung im Rat aktiv dafür eingesetzt, dass im Mandat bzw. den Verhandlungsleitlinien festgelegt wird, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll,
a) sanktionsbewehrte Antikorruptionsbestimmungen in das Abkommen aufzunehmen,
b) dass Bestimmungen zum geistigen Eigentum nicht über die bestehenden TRIPS-Verpflichtungen (TRIPS: Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) hinausgehen dürfen,
c) dass Dritte dem Abkommen nachträglich beitreten können über einen vorgesehenen und klar geregelten Beitrittsmechanismus,
d) dass die Nutzung industriepolitischer Steuerungsinstrumente, wie die Möglichkeit Exportsteuern zu erheben oder „local content“-Regelungen vorzuschreiben, durch das Abkommen nicht eingeschränkt werden sollen, und
e) dass eine breite Kumulierung bei Ursprungsregeln auch für Präferenzabkommen möglich bleiben soll?
Ist im aktuellen Entwurf des Mandats und der Verhandlungsleitlinien vorgesehen, dass die Europäische Kommission mit dem Ziel verhandeln soll:
a) sanktionsbewehrte Antikorruptionsbestimmungen in das Abkommen aufzunehmen,
b) dass Bestimmungen zum geistigen Eigentum nicht über die bestehenden TRIPS-Verpflichtungen hinausgehen,
c) dass Dritte dem Abkommen nachträglich beitreten können über einen vorgesehenen und klar geregelten Beitrittsmechanismus,
d) dass die Nutzung industriepolitischer Steuerungsinstrumente, wie die Möglichkeit Exportsteuern zu erheben oder „local content“-Regelungen vorzuschreiben, durch das Abkommen nicht eingeschränkt wird, und
e) dass eine breite Kumulierung bei Ursprungsregeln auch für Präferenzabkommen möglich bleibt?