[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. April 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8291
18. Wahlperiode 29.04.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer,
Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8063 –
Stand der Allianz für Aus- und Weiterbildung nach einem Jahr ohne offizielle
Bilanz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2014 mit Vertretern der Wirtschaft,
der Gewerkschaften und der Länder im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie gemeinsam die Allianz für Aus- und Weiterbildung besiegelt. Nach
ihren eigenen Angaben tat sie dies, „(u)m die berufliche Bildung zu stärken“
(
www.aus-und-weiterbildungsallianz.de/AAW/Navigation/DE/Uber_uns/ueber-
uns.html, abgerufen am 29. März 2016). Gleichzeitig strebten die Partner an,
„dass sie gemeinsam die Lage auf dem Ausbildungsmarkt verbessern wollen“
und „zusammen daran arbeiten, sowohl mehr leistungsstarke Jugendliche für
die berufliche Bildung zu gewinnen als auch mehr Jugendlichen mit
schlechteren Startchancen, jungen Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen
sowie Menschen mit Behinderung eine betriebliche Berufsausbildung zu
ermöglichen“ (ebd.).
Anlässlich der Vorlage des Berufsbildungsberichts 2016, den das
Bundesministerium für Bildung und Forschung zum 1. April 2016 gemäß § 86 des
Berufsbildungsgesetzes der Bundesregierung vorgelegt hat, stellen sich folgende
Fragen.
1. Warum hat die Bundesregierung im Herbst 2015 darauf verzichtet, eine
Bilanz der Allianz für Aus- und Weiterbildung für das Jahr 2015 vorzulegen?
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018 hat im ersten Jahr ihres
Bestehens zentrale Maßnahmen auf den Weg gebracht: Insbesondere mit dem
intensiven, gemeinsamen Werben für mehr betriebliche Ausbildungsplätze und deren
Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit, dem neuen Förderinstrument der
Assistierten Ausbildung, dem Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen und
einem umfassenden Konzept zur Nachvermittlung haben die Partner der „Allianz“
im vergangenen Jahr konkrete Beiträge zur Stärkung der dualen Ausbildung
geleistet. Eine Bilanzierung dieser Aktivitäten bereits im Herbst 2015 wäre verfrüht
gewesen, da ein Großteil der Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt erst angelaufen ist
(z. B. Praxisstart des neuen Förderinstruments der Assistierten Ausbildung zu
Beginn des Ausbildungsjahres im Sommer 2015).
2. Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen von 500 000
Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler und 20 000 Plätzen für
Einstiegsqualifizierungen (EQ) für Jugendliche, die nicht sofort eine betriebliche
Ausbildung begonnen haben, eingehalten?
Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen?
Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten
Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht?
Die Wirtschaft hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusage erfüllt,
bundesweit 500 000 Praktikumsplätze für Schüler/-innen im Rahmen der
Berufsorientierung anzubieten. Pflichtpraktika für Schüler/-innen sind in zahlreichen
Bundesländern schon jetzt vorgesehen. Die Wirtschaft stellt fortlaufend
Praktikumsplätze zur Verfügung. Bei der Meldung von Bedarfen vermitteln das Netzwerk
„SCHULEWIRTSCHAFT“ und die Kammerorganisationen die erforderlichen
Plätze. Auch die Zusage, jährlich 20 000 Plätze für Einstiegsqualifizierungen als
Brücke in Ausbildung anzubieten, wurde mit 19 020 Plätzen nahezu erfüllt.
3. Hat die Wirtschaft die in der Allianz zugesagten Leistungen eingehalten, im
Jahr 2015 20 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gegenüber den
im Jahr 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten
Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen?
Wenn ja, wie hoch waren die Zahlen?
Wenn nein, wie hoch waren die Zahlen, und warum wurden die vereinbarten
Ziele nach Auffassung der Bundesregierung nicht erreicht?
Bei der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2015 rund 520 000
Berufsausbildungsstellen und damit rund 8 400 mehr als im Vorjahreszeitraum gemeldet.
Die Zuwächse bei den gemeldeten Ausbildungsstellen gehen vorrangig auf ein
Plus bei den betrieblichen Ausbildungsstellen zurück. Diese stiegen um rund
7 300. Bei diesen Zahlen ist zu bedenken, dass viele Unternehmen ihre im Herbst
des Folgejahres zu besetzenden Ausbildungsstellen bereits frühzeitig bei der
Bundesagentur für Arbeit (BA) melden, d. h. ein Teil der im Herbst 2015 zu
besetzenden Ausbildungsstellen war Anfang 2015 bereits vergeben. Durch den Start
der „Allianz“ im bereits laufenden Beratungsjahr konnte zudem die verstärkte
Arbeitgeberansprache durch den Arbeitgeberservice der BA noch nicht
vollständig wirken. Es ist davon auszugehen, dass die zahlreichen Aktionen der
„Allianz“-Partner ihre gesamte Wirkung erst im Ausbildungsjahr 2016 voll entfalten.
Auf diese Entwicklung deuten auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der BA
für das aktuelle Ausbildungsjahr hin.
4. Haben sich die Allianzpartner wie vereinbart Mitte 2015 „über weitere
Maßnahmen und Angebote für die Jahre 2016 bis 2018“ verständigt?
Wenn ja, über welche?
Wenn nicht, warum nicht?
Bei den regelmäßigen Treffen der „Allianz“-Partner im Jahr 2015 stand die
Umsetzung der Ende 2014 vereinbarten Maßnahmen im Vordergrund. Der Zustrom
von über einer Million schutzsuchender – vor allem junger – Menschen im
vergangenen Jahr hat und wird vor allem auch künftig die Situation auf dem
Ausbildungsmarkt beeinflussen. Auf diese Herausforderungen haben die Partner der
„Allianz“ frühzeitig reagiert und im September 2015 in der gemeinsamen
Erklärung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ erste Maßnahmen zur
Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt abgestimmt
(auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen).
5. Wie hoch ist der Anteil der Schulen, die im Jahr 2015 durch Angebote der
Berufsorientierung erreicht wurden (bitte nach Schultypen und Ländern und
unter Angabe der Art der Angebote aufschlüsseln)?
Ziel der Kooperation zwischen Bund und Länder im Rahmen der gemeinsamen
Bildungsketten-Initiative ist es, allen jungen Menschen einen erfolgreichen
Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwerbsleben aufzuzeigen.
Daher findet eine systematische Berufs- und Studienorientierung in den
allgemeinbildenden Schulen aller Länder statt. Das bundesweite Angebot für die
Durchführung der Berufsorientierung ist in der Rahmenvereinbarung zwischen
der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz über die
Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung verankert.
Im Rahmen des Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung wurden 2015 bundesweit 3 277 Schulen mit insgesamt rund
125 350 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 erreicht (470
Förderschulen, 488 Gesamtschulen, 19 Gymnasien, 670 Hauptschulen, 541
Realschulen, 309 sonstige Schulformen sowie im Rahmen einer Landesvereinbarung rund
780 Schulen in Nordrhein-Westfalen).
6. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2015 ein
Angebot der Berufsorientierung wahrgenommen haben (bitte nach Geschlecht,
Alter, Klassenstufe, Schultyp und Land aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Eine weitere Aufschlüsselung liegt nicht vor.
7. Sind die zusätzlichen Ziele der Vereinbarung der Allianzpartner zur
Integration der Geflüchteten vom 18. September 2015 (
www.bmbf.de/files/BMWi_
Allianz_Perspektiven_Fluechtlinge_s03_%282%29.pdf, abgerufen am 29. März
2016) nach Auffassung der Bundesregierung schon erreicht worden?
Wenn ja, welche sind das?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht, welche die
Ziele der Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung „Gemeinsam für
Perspektiven von Flüchtlingen“ unterstützen. Einzelne Maßnahmen der
verschiedenen Ressorts (zum Teil in Kooperation mit weiteren „Allianz“-Partnern) sind im
„Bericht zur Sprachförderung und Integration von Flüchtlingen an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages“ vom 16. Februar 2016
(Ausschussdrucksache 18(8)3087) detailliert dargestellt. Zum vielfältigen Engagement aller
„Allianz“-Partner wird auch auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Weitere in der Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner genannten Ziele, wie
beispielsweise die Schaffung eines sicheren Aufenthalts für Ausbildung und
Berufseinstieg, sollen durch das beabsichtige Integrationsgesetz erreicht werden.
Gleiches gilt für eine weitere Öffnung von ausbildungsvorbereitenden und -
unterstützenden Förderinstrumenten, sofern diese nicht bereits schon mit Wirkung
zum 1. Januar 2016 umgesetzt wurde (Öffnung von Berufsausbildungsbeihilfe,
assistierter Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete bereits
nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten). Die Bundesregierung arbeitet
kontinuierlich an der Umsetzung weiterer mit der Erklärung verfolgter Ziele.
8. Hat der Bund seine Zusage, „der Bund wird die Integrationskurse für
Asylbewerber und Geduldete öffnen und die Mittel entsprechend dem
gestiegenen Bedarf aufstocken“ (a. a. O., S. 2) eingehalten?
Wenn ja, gilt das für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber und
Geduldeten, und auf welcher Annahme von Berechtigtenzahlen für die Jahre 2015
und 2016 beruht die Aufstockung?
Wenn nein, warum nicht?
Im Jahr 2016 werden bis zu 550 000 neue Teilnehmer/-innen an
Integrationskursen (alle Statusgruppen) erwartet (2015: rund 180 000). Die Haushaltsmittel für
die allgemeine Sprachförderung wurden für das Jahr 2016 gegenüber dem Jahr
2015 um insgesamt 290 Mio. Euro auf nunmehr 559 Mio. Euro aufgestockt. Ziel
ist es, allen Teilnahmeberechtigten unter Wahrung der hohen Qualitätsstandards
einen möglichst zeitnahen Zugang zu ermöglichen. Die gilt auch für die neue, in
§ 44 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes genannte Zielgruppe (für Personen
mit einer Aufenthaltsgestattung, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter
Aufenthalt zu erwarten ist bzw. – unter bestimmten Voraussetzungen – für Geduldete
und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen).
9. Von welchen Zahlen geht die Bundesregierung bei ihren Planungen aus,
wenn es um den Übergang von geflüchteten jungen Menschen und ihrem
Zugang zur Ausbildung geht (bitte für die Jahre 2016 bis 2018 und die
Schritte vom Schulabschluss über EQ, Berufsvorbereitung bis zum
Übergang in duale oder vollzeitschulische Ausbildungen, die durch
ausbildungsbegleitende Hilfen – abH – oder Assistierte Ausbildung – AsA – unterstützt
werden aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung legt ihren Planungen Erwartungen zur Entwicklung der
Flüchtlingsmigration zugrunde, auf deren Grundlage auch Bedarfe für aktive
Leistungen ermittelt werden. Eine Aufschlüsselung bezogen auf einzelne
Instrumente liegt nicht vor. Aufgrund der individuell unterschiedlichen
Bildungsverläufe der Betroffenen, der daraus resultierenden Unterstützungsbedarfe sowie der
Unsicherheit über die weitere Flüchtlingszuwanderung liegen keine Zahlen zum
erwarteten Übergang von geflüchteten jungen Menschen in das
Ausbildungssystem für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Darüber hinaus wird die Entscheidung über
den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente in dezentraler Verantwortung
von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern wahrgenommen und richtet
sich stets nach dem Einzelfall.
10. Hat der Bund darüber hinaus die Vereinbarung eingehalten und „eine
bedarfsgerechte Finanzierung der ausbildungs- und berufsbezogenen
Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt“?
Die ausbildungs- und berufsbezogene Sprachförderung umfasst das aus ESF-
Mitteln finanzierte ESF-BAMF-Programm und die bundesfinanzierte
berufsbezogene Deutschsprachförderung, die als Folgeprogramm zur ESF-BAMF-
Sprachförderung diese sukzessive ablöst. Mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 wurde eine Verordnungsermächtigung im
Aufenthaltsgesetz verankert, nach der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
die Einzelheiten der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
durchzuführenden berufsbezogenen Sprachförderung im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Innern regeln kann. Der Bund hat zusätzliche Mittel
bereitgestellt.
Um im Jahr 2016 100 000 Teilnahmeplätze in der ausbildungs- und
berufsbezogenen Deutschsprachförderung zur Verfügung zu stellen, wird die
bundesfinanzierte Deutschsprachförderung bereits ab Mitte des Jahres 2016 das Angebot der
ESF-Sprachförderung ergänzen. Dafür wurden in den Bundeshaushalt 2016
179 Mio. Euro neu eingestellt.
Ab dem Jahr 2017 können dann bereits 200 000 Teilnehmerplätze angeboten
werden, teilweise noch über das im Jahr 2017 auslaufende ESF-BAMF-
Sprachprogramm. Dafür werden gemäß dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2017
und zum Finanzplan bis 2020 für das Jahr 2017 410 Mio. Euro an Bundesmitteln
zur Verfügung gestellt.
Ab dem Jahr 2018 wird es ausschließlich eine bundesfinanzierte ausbildungs- und
berufsbezogene Deutschsprachförderung für 200 000 Teilnehmende geben, für
die gemäß Eckwertebeschluss in den Jahren 2018 bis 2020 470 Mio. Euro
jährlich eingestellt sind.
11. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge
mit Anerkennung, die zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Deutschland keinen
Schul- oder Berufsabschluss vorweisen konnten, konnten diesen im
Ausbildungsjahr 2015 nachträglich erwerben (bitte nach Aufenthaltsstatus, Art des
Abschlusses und unter Angabe der zum Abschluss führenden
Bildungsmaßnahme aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da weder in der Schul- noch
in der Berufsbildungsstatistik der Aufenthaltsstatus erfasst wird.
12. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge
mit Anerkennung haben seit Veröffentlichung der „Erklärung der Partner der
Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von
Flüchtlingen“ an den von Kammern, Bildungswerken von Wirtschaft und
Gewerkschaften sowie Unternehmen zugesagten Angeboten von Einblicken in den
Unternehmensalltag durch Unternehmensbesuche und Praxistage
teilgenommen?
Das Angebot von Betrieben, Verbänden und Kammern zur Orientierung,
Betreuung und Qualifizierung von geflüchteten Menschen ist umfangreich und
vielfältig. Das Angebot lässt sich jedoch nicht quantitativ abbilden.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit September 2015 ergriffen,
um Potenzialanalysen und Kompetenzfeststellungsverfahren, insbesondere
mit Bezug zur beruflichen Praxis, fortzuentwickeln und auszubauen?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Potenzialanalysen
über das Berufsorientierungsprogramm (BOP) sowie im Rahmen der
Bildungsketten im Kontext des ESF-Bundesprogramms „Berufseinstiegsbegleitung“. Die
Förderrichtlinie des BOP wurde am 18. November 2014 in einer aktualisierten
Fassung veröffentlicht. Nunmehr können auch Schülerinnen und Schüler an
Gymnasien an den Maßnahmen teilnehmen. Die Mittelbereitstellung für das BOP
wurde dazu ab dem Jahr 2015 um 2 Mio. Euro pro Jahr auf nunmehr 77 Mio. Euro
jährlich erhöht.
Das BMBF hat zudem mit Baden-Württemberg die Entwicklung einer
„Eingangsdiagnostik“ für junge Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse vereinbart, in der
kultursensibel die vielfältigen Kompetenzen ermittelt werden sollen, um eine
individuelle Förderung darauf aufzubauen. Das Verfahren wird den anderen
Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland gibt es bisher unterhalb der formalen Berufsabschlüsse keine
verbreiteten und verlässlichen Instrumente, berufliche Kompetenzen sichtbar zu
machen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beabsichtigt daher, in den kommenden
Jahren gemeinsam mit Kooperationspartnern wie Kammern, Arbeitgebern und
Gewerkschaften ein System zur Erfassung von Berufskompetenzen für
ausgewählte Berufe und Tätigkeitsfelder zu entwickeln und in ihr Angebot
aufzunehmen. Menschen ohne formale Abschlüsse soll damit eine Chance auf dem
Arbeitsmarkt und beim Zugang zur formalen Berufsbildung eröffnet werden. Die
festgestellten Kompetenzen sollen ins Verhältnis zu anerkannten Berufsbildern
sowie typischen beruflichen Handlungsanforderungen in Betrieben gestellt
werden. Das ermöglicht Arbeitgebern wie auch Vermittlungsfachkräften die
Einordnung vorhandener Kompetenzen in einen bekannten Referenzrahmen.
Die BA hat zudem mit der Maßnahme „Perspektiven für Flüchtlinge“ ein neues
Produkt entwickelt, das u. a. eine sechswöchige Kompetenzerfassung im
sogenannten „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem durch den Maßnahmenträger
akquirierten Betrieb) vorsieht. Am Ende der Maßnahme liegt für jeden Teilnehmer
ein Bericht vor, der Aussagen zu seinen berufsfachlichen Kenntnissen und seinen
Stärken enthält.
Im Rahmen des Förderprogramms IQ wurden bereits in der Vergangenheit
verschiedene Kompetenzfeststellungsverfahren entwickelt und getestet. Die für
Migrantinnen und Migranten einschließlich Asylsuchender nutzbaren
Kompetenzfeststellungsverfahren sind qualitätsgesichert und stehen für potenzielle
Abnehmer kostenfrei auf der Programmwebseite zur Verfügung.
Zur Weiterentwicklung von beruflichen Kompetenzfeststellungsverfahren hat das
BMBF zudem mit dem DIHK und dem ZDH vereinbart, in acht Kammern für
Menschen mit beruflichen Vor-Qualifikationen, aber ohne Abschluss ab
November 2015 im Rahmen der Pilotinitiative ValiKom eine standardisierte
Kompetenzerfassung und -validierung zu entwickeln. Als Referenz für eine geplante
Gleichwertigkeitsfeststellung dienen Ausbildungsberufe und geregelte
Fortbildungsabschlüsse.
14. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge
mit Anerkennung haben seit September 2015 an Potenzialanalysen und
Kompetenzfeststellungsverfahren teilgenommen (bitte nach
Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Für junge Flüchtlinge im
Schulalter wird auf die gemeinsame Initiative Bildungsketten von Bund und
Ländern hingewiesen, die für alle offen steht.
15. Sind der Bundesregierung Problemanzeigen bekannt, dass sich die
Ermittlung non-formaler Kompetenzen in der Praxis schwierig gestaltet?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, diese Form der
Kompetenzfeststellungsverfahren in Zukunft zu verbessern?
Die Ermittlung non-formaler Kompetenzen erweist sich nach Erkenntnissen der
Bundesregierung als komplex. Zu den Ansätzen der Bundesregierung auch in
Kooperation mit anderen Akteuren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit
Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete unter den gleichen Bedingungen
wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung
nachgehen können?
Den Agenturen für Arbeit steht für die Unterstützung von Asylbewerberinnen und
Asylbewerber und Geduldeten ein breites Instrumentarium zur Integration in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und betriebliche Ausbildung zur
Verfügung. Soweit die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, können
Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt unmittelbar mit verschiedenen
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) unterstützt werden. Sie können auch die Informations- und
Beratungsdienste der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Anspruch nehmen, die
sich auf diesen neuen Personenkreis eingestellt haben.
17. Hat die Bundesregierung angesichts des in der „Erklärung der Partner der
Allianz für Aus- und Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von
Flüchtlingen“ formulierten Ziels, dass Geflüchtete unter den gleichen Bedingungen
wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung
nachgehen können, ihre ablehnende Haltung zur Abschaffung der
sogenannten Vorrangprüfung geändert?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung diese gleichen Bedingungen
gewährleisten?
Entsprechend dem in der Erklärung enthaltenen Ziel „Sicheren Aufenthalt für
Ausbildung und Berufseinstieg schaffen“ hat die Bundesregierung ihre
Prüfzusage hinsichtlich der Vorrangprüfung eingehalten. Der Koalitionsausschuss hat
sich am 13. April 2016 darauf verständigt, dass für einen Zeitraum von drei
Jahren bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung
verzichtet werden soll. Dies gilt, wenn die Arbeitslosigkeit bezogen auf das jeweilige
Bundesland unterdurchschnittlich ist und für das Gebiet eines Bereichs der
Arbeitsagentur in diesem Bundesland.
18. Steht das seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
geltende Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber während der
Verweildauer in der Erstaufnahme aus Sicht der Bundesregierung in
Widerspruch zu dem in der „Erklärung der Partner der Allianz für Aus- und
Weiterbildung – Gemeinsame Perspektiven von Flüchtlingen“ formulierten Ziel,
sicherzustellen, dass Geflüchtete unter gleichen Bedingungen wie
inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgehen
können?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht in der mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
eingeführten Regelung des § 61 Absatz 2 Satz 4 des Asylgesetzes keinen
Widerspruch zur Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner. Bei Asylbewerbern, die
aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a des Asylgesetzes stammen, wird
vermutet, dass ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt nicht zu erwarten ist.
Dieser Personengruppe ist die Erwerbstätigkeit nicht zu gestatten.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten einen sicheren Aufenthalt für die
Ausbildung, den Berufseinstieg und eine anschließende
Weiterbeschäftigung zu schaffen?
Die Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner „Gemeinsam für Perspektiven
von Flüchtlingen“ vom September 2015 enthält den Vorschlag, dass Flüchtlinge
während der Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss für zwei weitere
Jahre in Deutschland bleiben dürfen. Zudem sollte die Altersgrenze von 21 Jahren
zur Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung entfallen. Die Koalition hat sich
am 13. April 2016 auf Eckpunkte für ein Integrationsgesetz verständigt, das u. a.
diese Anliegen aufgreifen und mehr Rechtssicherheit für Geduldete und
Ausbildungsbetriebe schaffen wird.
20. Warum wurde die in einem Treffen der Koalitionsspitzen vom 28. Januar 2016
vereinbarte Schaffung der sogenannten 3-plus-2-Regelung nicht im Zuge des
sogenannten Asylpakets II, das im Februar 2016 vom Bundeskabinett
beschlossen wurde, umgesetzt, obwohl der Bundesminister für Wirtschaft und
Energie Sigmar Gabriel eine schnellstmögliche rechtliche Umsetzung bereits
am 29. Januar 2016 angekündigt hatte, und wann ist stattdessen mit einer
rechtlichen Umsetzung zu rechnen?
Die Koalitionsspitzen haben sich am 28. Januar 2016 darauf verständigt, in einem
nächsten Gesetzgebungsvorhaben mehr Rechtssicherheit und
Verfahrensvereinfachung für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe zu schaffen. Um
eine zügige Umsetzung des sogenannten Asylpakets II (mit Kabinettsbefassung
am 3. Februar 2016) nicht zu gefährden, hat die sogenannte 3-plus-2-Regelung
keine Aufnahme in dieses Gesetzesvorhaben gefunden. Die Umsetzung des
Beschlusses wird mit dem bereits angekündigten Integrationsgesetz erfolgen (auf
die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen).
21. Wurde die Bearbeitungszeit der Asylverfahren, wie in der Erklärung der
Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung am 18. September 2015
angekündigt, reduziert?
Wenn ja, bitte nach Nationalität der Antragstellenden und durchschnittlicher
Asylverfahrensdauer aufschlüsseln?
Wenn nein, hält die Bundesregierung die parallel geltenden
Einschränkungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei Angeboten der Sprach-
und Arbeitsförderung angesichts dieser Tatsache für gerechtfertigt?
Die Bearbeitungszeit von der förmlichen Asylantragstellung bis zu einer
Asylentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betrug im Jahr 2015
ca. 5,2 Monate und im ersten Quartal 2016 ca. 6,0 Monate. Sie ist damit zwar
insgesamt gestiegen, doch ist gerade bei Anträgen aus Herkunftsländern mit einer
hohen Schutzquote ein deutlicher Rückgang der Verfahrensdauer zu verzeichnen.
So betrug die Verfahrensdauer im ersten Quartal 2016 für Antragsteller aus
Syrien nur noch 2,5 Monate gegenüber ca. 3,2 Monaten im gesamten Jahr 2015, für
Antragsteller aus dem Irak nur noch 5,4 Monate gegenüber 6,8 Monaten im
letzten Jahr und für Antragsteller aus Eritrea ca. 11,7 Monate gegenüber ca. 13,3
Monaten in 2015.
Es ist aus der Fragestellung nicht erkennbar, welche „Einschränkungen“ gemeint
sind. Sollte die Frage auf den Zugang zum Integrationskurs abzielen, ist darauf
hinzuweisen, dass die Integrationskurse mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 für Asylbewerber geöffnet wurden.
Asylbewerber, die zu der in § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes
genannten Gruppe gehören, können demnach bereits im laufenden Asylverfahren
am Integrationskurs teilnehmen und müssen nicht die Asylentscheidung
abwarten.
22. Welche gesetzlichen Grundlagen wurden bisher geschaffen, damit die
Arbeitsagenturen und Jobcenter die vermittlungsunterstützenden Instrumente
der aktiven Arbeitsförderung für Personen mit sogenannter guter
Bleibeperspektive schnell einsetzen können (bitte nach Instrument und
Zugangsberechtigung nach Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)?
Die BA hat das Modellprojekt „Jeder Mensch hat Potenzial –
Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ seit Januar 2014 bis Ende
2015 erfolgreich erprobt. „Early intervention“ wurde mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 gesetzlich verankert und in jedem
Agenturbezirk eingeführt (§ 131 SGB III). Damit können die Agenturen für
Arbeit frühzeitig, d. h. bereits schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen, mit der
Integration beginnen. Darüber hinaus ist die Wartefrist für eine Förderung der
Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45
SGB III) und für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) für
Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive (zurzeit sind dies v. a. Personen
aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea) entfallen. Das Produktportfolio der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde darüber hinaus auf die speziellen
Bedürfnisse der Zielgruppe überprüft, angepasst bzw. weiterentwickelt.
23. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Inkrafttreten der Allianz für Aus- und Weiterbildung von
a) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
b) dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,
c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
d) der Bundesagentur für Arbeit,
e) den Kammern und Arbeitgeberverbänden und
f) den Gewerkschaften
ergriffen, um Information für Betriebe und Fachkräfte bereitzustellen, die
Ausländerinnen und Ausländer, Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
Geduldete und Flüchtlinge mit Anerkennung beschäftigen wollen, und hat die
Bundesregierung ihre Ankündigung, diese Maßnahmen zukünftig besser
miteinander verbinden zu wollen, bereits umgesetzt?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die genannten Akteure haben diverse Maßnahmen initiiert bzw. ausgebaut, um
Betriebe und geflüchtete Menschen über deren Ausbildungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren (nähere Informationen dazu finden Sie auch
auf der Internetseite der „Allianz“ –
www.aus-und-weiterbildungsallianz.de –
unter der Rubrik Themenfelder/Menschen mit Migrationshintergrund und
Flüchtlinge). Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen kann hier nur ein Auszug erfolgen:
a) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Wie in der Flüchtlingserklärung der „Allianz“-Partner vom 18. September 2015
vereinbart, hat das BMWi sogenannte Willkommenslotsen als Mittler zwischen
Betrieben und Flüchtlingen etabliert (dazu wird auch auf die Antwort zu Frage 24
verwiesen). Sie beraten vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bei der
Besetzung von Ausbildungsplätzen, Praktika und Stellen mit geeigneten
Flüchtlingen sowie zu deren erfolgreicher Integration in den Betrieb und das soziale
Umfeld. Zu den Aufgaben der Willkommenslotsen gehört es auch, Unternehmen für
das Thema Fachkräfte zu sensibilisieren und sie dabei zu unterstützen,
Flüchtlinge als Auszubildende oder Fachkräfte einzustellen. Die Willkommenslotsen
sind bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern
der freien Berufe sowie weiteren Organisationen der Wirtschaft angesiedelt.
Als Beitrag zur raschen Integration von Flüchtlingen in die Ausbildung und
Arbeit hat das vom BMWi geförderten Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung
(KOFA) sein Aufgabenspektrum um das Thema „Flüchtlinge“ erweitert. Kleine
und mittlere Unternehmen werden über die Beschäftigungsmöglichkeiten von
Flüchtlingen, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die vorhandenen
Unterstützungsangebote kompakt und kompetent informiert. Neben
Hintergrundinformationen zum Thema Flüchtlinge werden auf der Webseite des KOFA
(
www.kofa.de) nutzergerecht aufbereitete Handlungsempfehlungen mit
konkreten Umsetzungsvorschlägen zu den Themen Praktika/Hospitation, Ausbildung
und Beschäftigung von Flüchtlingen erstellt.
Das BQ-Portal – das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen –
wurde um Länder-und Berufsprofile aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge
und flüchtlingsspezifische Arbeitshilfen für Berufskammern und Informationen
für Unternehmen (Ländersteckbriefe) ergänzt.
b) Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das „Netzwerk der KAUSA-Servicestellen“ zur Beteiligung von Unternehmern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Berufsbildung wurde
finanziell verstärkt und inhaltlich ausgeweitet, so dass nun auch junge Flüchtlinge
gezielt angesprochen werden können. Zudem wird die Zahl der KAUSA-Stellen
verdoppelt (15 neue in 2016) und das Netzwerk vor allem in Ballungsgebieten
ausgebaut. KAUSA-Projekte unterstützen die Verzahnung vorhandener
Unterstützungs- und Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund. Sie
stimmen mit regionalen Akteuren gemeinsame Aktivitäten ab und entwickeln
Handlungspläne zur Vorbereitung/Vermittlung in die duale Ausbildung.
In der vom BMBF geförderten Gemeinschaftsinitiative von DIHK und ZDH
„Unternehmen Berufsanerkennung – Mit ausländischen Fachkräften gewinnen“
werden darüber hinaus Unternehmen über die Möglichkeiten des Verfahrens zur
Anerkennung ausländischer Abschlüsse mit dem Ziel informiert, Akzeptanz und
Nutzung der beruflichen Anerkennung weiter zu erhöhen.
c) Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das BMAS stellt mit dem Flyer „Neustart in Deutschland“ sowie auf der
Homepage Informationen für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber zur
Verfügung und bewirbt diese in der Kampagne „Neustart in Deutschland“. Die
Informationen wurden auch im Rahmen der gemeinsamen Fachkräfte-Offensive von
BMAS, BMWi und BA über deren Internetseite zur Verfügung gestellt.
d) Bundesagentur für Arbeit
Die BA bietet über verschiedene Medien Informationen für Arbeitgeber an, die
sich über die Voraussetzungen und Grundlagen der Beschäftigung geflüchteter
Menschen informieren wollen (z. B. über die Internetseite der BA, die Broschüre
„Potentiale nutzen – Geflüchtete Menschen beschäftigen“ und den Leitfaden
„Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete
Personen“). Bei tiefergehenden Fragen oder sofern es um die direkte Vermittlung
geflüchteter Menschen geht, können sich Arbeitgeber direkt an den Arbeitgeber-
Service in den Arbeitsagenturen vor Ort wenden.
Im Rahmen ihrer dezentralen Gestaltungsverantwortung haben die Agenturen für
Arbeit regional verschiedene Aktivitäten gestartet (z. B. Partner-Initiativen,
Projekte und Netzwerke) oder spezielle Teams gebildet, um Arbeitgeber
bedarfsorientiert zum Thema informieren und beraten zu können.
e) Kammern und Arbeitgeberverbände
Nahezu alle Kammern und Verbände beraten Betriebe, die Flüchtlinge ausbilden
wollen und betreuen junge Flüchtlinge, die an einer betrieblichen Ausbildung
interessiert sind.
Kammern und Verbände haben zudem diverse Broschüren sowie Internetauftritte
mit Informationen zur Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen sowie der
Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse erstellt. Das breite Engagement der
Wirtschaft spiegelt sich auch in der Vielzahl an Initiativen wieder, die zur Integration
von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit – teilweise in Kooperation mit
anderen Akteuren – ins Leben gerufen wurden (u. a.: Aktionsprogramm „Ankommen
in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“ der IHK-
Organisationen, DIHK/BMWi-Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“,
gemeinsame Initiative von ZDH, BA und BMBF „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“,
Ausbau des von BDA und IW getragenen Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT
mit Blick auf Flüchtlinge, Qualifizierungsangebote verschiedener Kammern in
den Freien Berufen für geflüchtete Menschen in Kooperation mit dem BMAS-
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“).
f) Gewerkschaften
Die Gewerkschaften bieten ebenfalls in verschiedenen Formaten umfangreiche
Informationen zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen an. Beispielhaft
erwähnt sei hier die Informationsbroschüren der DGB-Jugend für Geflüchtete über
Gewerkschaften und Berufsorientierung/-bildung in Deutschland, die Flyer des
DGB-Bundesvorstandes in den Herkunftssprachen der Flüchtlinge zu Leiharbeit,
Scheinselbständigkeit, Mindestlohn und „Kein Lohn erhalten“ sowie
Beratungsangebote in arabischer Sprache zum Thema Mindestlohn.
Die Bundesregierung wirkt auf eine möglichst weitgehende
Überschneidungsfreiheit von Maßnahmen insbesondere hinsichtlich ihrer Zielgruppen, Inhalte,
Methoden sowie auf ein optimales Schnittstellenmanagement hin. Dies wird
durch die organisatorische Einbindung aller beteiligten Bundesressorts in einem
permanenten Abstimmungsprozess gewährleistet. Eine geeignete Plattform für
den Austausch über laufende Initiativen mit Flüchtlingsbezug von Bund,
Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern bieten zudem die Gremien der Allianz für
Aus- und Weiterbildung.
24. Wie viele „Willkommenslotsen“ wurden bisher etabliert, um Betriebe und
Geflüchtete zu vermitteln und zu beraten, wie viele Geflüchtete und Betriebe
wurden bisher von ihnen beraten, und wie werden diese
„Willkommenslotsen“ finanziert?
Von insgesamt 104 Anträgen mit einem Stellenvolumen von 149,89
Vollzeitstellen für „Willkommenslotsen“ wurde bis Mitte April 2016 knapp 90
Antragstellern mit rund 132 Vollzeitäquivalenten der vorzeitige Maßnahmenbeginn
genehmigt. Damit zeigt sich, dass das auf maximal 150 „Willkommenslotsen“
ausgelegte Programm bereits im ersten Anlauf gut angenommen wurde. Die ersten
Willkommenslotsen haben ihre Arbeit im März aufgenommen.
Vermittlungszahlen liegen noch nicht vor.
Die Finanzierung des Programms „Willkommenslotsen“ erfolgt aus Mitteln des
BMWi-Haushaltes. Die Zuwendungsempfänger (Kammern und sonstige
Organisationen der Wirtschaft) erbringen einen Eigenanteil von 30 Prozent.
25. Geht die Bundesregierung angesichts der absoluten Zahl potenziell
ausbildungsinteressierter Geflüchteter davon aus, dass die Zahl der
„Willkommenslotsen“ zukünftig weiter aufgestockt werden muss?
Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrbedarf ein?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die beteiligten
Wirtschaftsverbände bewerten die Zahl von 130 bis 135 Stellen als ein gutes Ergebnis
für ein neu aufgesetztes Programm. Nicht auszuschließen ist, dass sich im
kommenden Jahr Bedarf für eine Aufstockung abzeichnet. Ein etwaiger Mehrbedarf
ist derzeit jedoch noch nicht absehbar.
26. Welchen Beitrag haben die Allianzpartner nach Kenntnis der
Bundesregierung darüber hinaus geleistet, um das bürgerschaftliche Engagement für
Geflüchtete im Ausbildungsgeschehen zu stärken, und in welchem Maße und
auf welche Art beteiligen sich
a) die Bundesregierung,
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung startet beispielsweise ab
Frühsommer 2016 eine kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für
Neuzugewanderte, um ehrenamtliches Engagement zu ermutigen. Landkreise
und kreisfreie Städte können sich ab Mitte Januar 2016 um die Förderung von
kommunalen Koordinatorinnen bzw. kommunalen Koordinatoren bewerben, die
vor Ort die Bildungsangebote für die Neuzugewanderten koordinieren. Ziele der
Förderung sind die Bündelung der lokalen Kräfte und das gemeinschaftliche
Zusammenwirken aller Bildungsakteure vor Ort sowie die Optimierung der
kommunalen Koordinierung und ressortübergreifenden Abstimmung der für diese
Querschnittsaufgabe zuständigen Ämter und Einrichtungen. Die Förderrichtlinie ist
eingebettet in die „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ und
zielt dabei auch insgesamt auf ein verbessertes Bildungsmanagement im
gesamten Themenfeld Integration durch Bildung ab.
b) die Kammern und Arbeitgeberverbände und
Kammern und Arbeitgeberverbände organisieren beispielsweise
Benefizveranstaltungen (z. B. Benefiz-Fußballturnier mit Flüchtlingen) oder tragen aktiv zur
Netzwerkbildung bei (z. B. Beteiligung am Arbeitskreis Asyl, Patenschaften für
Berufskollegen zur Hilfestellung bei der Arbeitsmarktintegration). Einige
Unternehmen stellen zum Beispiel ihre Beschäftigten stundenweise für ehrenamtliche
Tätigkeit frei (z. B. für Lernpatenschaften, gemeinsame Sportaktivitäten mit
Flüchtlingen, Transport von Sachspenden etc.) oder überlassen ihre
Räumlichkeiten für Zwecke des Spracherwerbs. Einige berufsständische Kammern bieten
Patenmodelle an, helfen bei Behördengängen, bieten Rechtsbildungsunterricht an
oder entwickeln Piktogramme für die Kommunikation mit geflüchteten
Menschen (z. B. bei ärztlichen Behandlungen).
c) die Gewerkschaften daran?
Die Gewerkschaften und ihre Mitglieder leisten ebenfalls „praktische
Lebenshilfe“ (z. B. Mentorenprogramm für unbegleitete Flüchtlinge, Sprachunterricht,
Spendenaufrufe, Transport von Hilfsgütern, Unterstützung bei der
Berufsanerkennung).
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ISSN 0722-8333]