Fahrzeugrückrufe wegen mangelnder Abgasreinigung
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang des Jahres 2016 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage die Fahrzeugrückrufe seit dem Jahr 2010 dokumentiert (Bundestagsdrucksache 18/7527). Bei einigen dieser Rückrufe ging es um die Beeinträchtigung der Abgasreinigung, insbesondere hier:
- Im Jahr 2011 bei Volvo: Die Warnlampe zur Störung des Emissionssystems leuchtet ggf. nicht auf.
- Im Jahr 2011 bei Mercedes-Benz Lkw: Erhöhte Abgaswerte durch Einbau eines nicht korrekten Motorsteuergerätes.
- Im Jahr 2012 bei Opel: Falsche Programmierung des Motorsteuergerätes führt zu Nichteinhaltung der Abgaswerte.
- Im Jahr 2013 bei Dacia: Softwarefehler führt zu Nichteinhaltung der gesetzlichen Abgaswerte.
- Im Jahr 2014 bei Opel: Unkorrekte Programmierung des Motorsteuergerätes beeinträchtigt die Einhaltung der Euro-5-Vorschriften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie lauten die ausführlichen Problembeschreibungen jeweils zu den Fällen a bis e in den Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)?
Wodurch wurden die Fehler, die zu den Rückrufaktionen führten, bemerkt? Durch wen wurden in den Fällen a bis e die Probleme beim KBA angezeigt?
Durch wen wurden die Rückrufaktionen jeweils veranlasst (KBA oder Hersteller)?
In welcher Weise haben das KBA bzw. die Bundesregierung die Behebung der Fehler jeweils überwacht?
Hielten sämtliche Fahrzeuge nach den jeweiligen Rückrufaktionen die geforderten Vorgaben ein? Wie wurde dies jeweils überprüft?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in den Fällen a bis e keine illegalen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zum Einsatz gekommen sind? Wie, und durch wen wurde dies jeweils überprüft?
Existiert jeweils zu den Fällen a bis e ein digitaler Aktenbestand im KBA? Falls ja, wie sieht jeweils das Inhaltsverzeichnis aus? Sind die Akten zugänglich und einsehbar?
Wurden die Details der Rückrufe a bis e der Europäischen Kommission mitgeteilt?
Waren die Rückrufe a bis e zu irgendeinem Zeitpunkt Thema der Sitzungen des zuständigen Ausschusses, der die Europäische Kommission nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unterstützt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?