Biologische Vielfalt und Baumaßnahmen an der Oder
der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Dr. Valerie Wilms, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Oder ist neben der Elbe einer der letzten frei fließenden und naturnahen Flüsse Europas und als einziger großer mitteleuropäischer Fluss auf 600 km ohne Querbauwerk verbaut. Der Nationalpark Unteres Odertal bildet den ersten und einzigen Auennationalpark Deutschlands. Dieser nimmt gemeinsam mit dem auf polnischer Seite liegenden Zwischenoderland, das zwar offiziell nur den Status eines Landschaftsschutzparks hat, ökologisch jedoch noch unberührter ist, zahlreiche Schadstoffe des Oderwassers auf und stellt somit eine erhebliche Umweltentlastung des Oderästuars und der Ostsee dar. Zudem bietet das Schutzgebiet auf deutscher wie auf polnischer Seite ein erhebliches touristisches Potential für die Region.
Am 27. April 2015 wurde das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet“ inklusive einer Stromregelungskonzeption unterzeichnet.
Durch die Pläne dieses Abkommens und eines durch die Weltbank geförderten Projektes zur Deichwiederherstellung des sog. Zwischenoderlandes sehen die Fragesteller die einzigartigen Lebensräume sowie die Artenvielfalt im Nationalpark Unteres Odertal und an der gesamten Oder in Gefahr. Insbesondere die Aussagen von Staatssekretär Jerzy Materna (Ministerium für Meereswirtschaft und Binnenwasserstraßen), zeigen, dass Ausbauziele für die Oder zu einer internationalen Wasserstraße geplant sind (vgl. z. B. Radio Zielona Góra vom 18. Januar 2016, http://rzg.pl/radio-zielona-gora/odra-bedzie-zeglowna-za-4-lata/), die im Falle einer Umsetzung erhebliche Schäden für die Natur nach sich ziehen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hat die Bundesregierung für die Flusslandschaft der Oder vorgesehen? Werden diese bis zum Jahr 2020 erreicht?
Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung an der Oder durch, und an welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung beteiligt, um die Ziele der NBS bis zum Jahr 2020 zu erreichen? Von welchen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele hat die Bundesregierung Kenntnis? Über welche Flächen (Größe in Hektarangabe) erstrecken sich diese Maßnahmen, und wie hoch ist deren Anteil an der Oder und ihren Auenlandschaften?
Welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der NBS?
Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft der Oder vorkommen, stehen nach Wissen der Bundesregierung auf der Roten Liste oder sind vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Wie viele Lebensraumtypen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an der Oder und ihren Auen, und wie viele davon sind bundesweit gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Wie viele und welche dieser Lebensraumtypen sind von Grundwasser oder Wasser abhängig, und wie viele davon sind bundesweit selten und gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Welche Ökosystemleistungen erbringt die Flusslandschaft der Oder nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung diese? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu erhalten oder wiederherzustellen?
Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Oder für die grüne Infrastruktur in Deutschland, und welchen nationalen Beitrag liefert sie zur europäischen grünen Infrastruktur?
Sind Maßnahmen notwendig, um diese grüne Infrastruktur entlang der Oder zu stärken, und wenn ja, welche? Welche Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden?
Welche Konsequenzen haben die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis zum Jahr 2020 vom 16. Dezember 2015 konkret für die Oder, und wie sollen diese umgesetzt werden?
Ist die Oder als sog. Nebenwasserstraße zu betrachten und deshalb von herausragender Bedeutung für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und den Aufbau eines nationalen Biotopverbunds?
Wie bewertet die Bundesregierung Hochwasserschutzmaßnahmen mit Hilfe von Deichrückverlegungen an der Oder? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich Projekte in Planung? Wenn ja, welchen Umsetzungsstatus haben diese?
An wie vielen Tagen im Winter (bitte Datum und Jahr angeben) innerhalb der letzten zehn Jahre kamen Eisbrecher auf der Oder zum Einsatz, und bei wie vielen Einsätzen davon hätte es anderer Eisbrecher als der eingesetzten bedurft?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Alternativen zum Einsatz von Eisbrechern an der Oder, die eine Mindestfahrrinnentiefe von 1,80 m erfordern? Wenn ja, welche?
a) Wie hoch sind die Kosten für die Alternativen in Gegenüberstellung zu einem Ausbau der Oder mit einer Zieltiefe von 1,80 m über die gesamte Gewässersohle?
b) Auf welcher Datengrundlage soll an 90 Prozent des Jahres unterhalb und an 80 Prozent des Jahres oberhalb der Warthemündung der Eisbrechereinsatz erfolgen?
c) An wie vielen Tagen im Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre lag der Wasserstand der Oder an wie vielen Stellen der Oder unterhalb von 1 m?
d) Wie sind die Jahresreihen zu Winterlagen an der Oder?
Befürwortet die Bundesregierung Deichrückverlegungen zur Gefahrenminderung von Eishochwasser im Vergleich zu Flussvertiefungen für den Einsatz größerer Eisbrecher, und wenn nein, warum nicht?
Mit welcher Begründung soll die Zieltiefe nicht nur über die Fahrrinnenbreite, sondern die gesamte Gewässersohle hergestellt werden?
a) Wie soll das ermöglicht werden, und welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen für den Hochwasserscheitel?
b) Welche Flußbreite bräuchte es dafür?
Welche Folgen hat das von der Weltbank geförderte Projekt zur Wiederherstellung des sog. Zwischenoderlandes unterhalb des Nationalparks Unteres Odertal bezüglich Biodiversität und Hochwasserschutz? Warum hat die Bundesregierung bei der Weltbank keine Stellungnahme zu dem Projekt eingereicht?
Wie viele Gütertonnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1997 bis 2015 auf der Oder transportiert (bitte auch die Oderabschnitte nach Flusskilometern angeben)?
a) Welche Transportmenge muss an der Oder überschritten werden, damit sie bei der Kategorisierung der Binnenschifffahrtsstraßen als Kategorie A oder B eingestuft wird?
b) Welche Konsequenzen hat die Kategorisierung für Baumaßnahmen an der Oder?
c) Wie ist das Vorhaben mit den Zielen des Bundesprogramms „Blaues Band“ zu vereinbaren?
Welche Unterhaltungsziele (Fahrrinnentiefe, Fahrrinnenkastenbreite etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 bis heute für die Oder gültig (bitte nach Jahren und den unterschiedlichen Oderabschnitten aufschlüsseln)? Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Umsetzung der Ziele sicher?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Verwaltung, Bau, Betrieb, Investitionen und Unterhaltung, die seit dem Jahr 1995 für die Oder als Wasserstraße ausgegeben wurden (bitte die Darstellung nach Jahren aufschlüsseln)?
Ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet“ vom 27. April 2015 inklusive der darin referenzierten Stromregelungskonzeption mit den geltenden EU-Naturschutzrichtlinien vereinbar, insbesondere in den besonders geschützten Gebieten? Wo liegen mögliche Probleme?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gewährleistung des Verschlechterungsverbots nach der Wasserrahmenrichtlinie infolge der oben genannten Stromregulierung? Werden die Kosten der Nichterreichung europäischer Umweltziele bei der Kostenplanung bzw. -bilanzierung für den Ausbau der Oder berücksichtigt?
Unterliegen die in Frage 18 genannten Abkommen geplanten Maßnahmen einer Pflicht zur grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) und einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)? Wenn ja, inwiefern wird die Beteiligung der Öffentlichkeit der betroffenen Vertragspartei am Verfahren der UVP sichergestellt?
Sind die Bauablaufpläne zu oben genanntem Abkommen vom 27. April 2015, die in der Bundestagsdrucksache 18/5878 in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 erwähnt werden, mittlerweile aktualisiert?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Welche Auswirkungen haben die im Bewirtschaftungsplan für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2016 bis 2021) vorgesehenen Maßnahmen für den ökologischen Zustand der Flussgebietseinheit Oder gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den öffentlichen Aussagen von Staatssekretär Jerzy Materna (Ministerium für Meereswirtschaft und Binnenwasserstraßen) oben genanntes Abkommen vom 27. April 2015 nachzuverhandeln, um die Oder als ganzjährig befahrbare Wasserstraße der Klasse IV (nach polnischer Kategorisierung) auszubauen? Wie wird sich die Bundesregierung bei einer möglichen Nachverhandlung diesbezüglich verhalten?