[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 2. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8337
18. Wahlperiode 04.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8162 –
Biologische Vielfalt und Baumaßnahmen an der Oder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Oder ist neben der Elbe einer der letzten frei fließenden und naturnahen
Flüsse Europas und als einziger großer mitteleuropäischer Fluss auf 600 km
ohne Querbauwerk verbaut. Der Nationalpark Unteres Odertal bildet den ersten
und einzigen Auennationalpark Deutschlands. Dieser nimmt gemeinsam mit
dem auf polnischer Seite liegenden Zwischenoderland, das zwar offiziell nur
den Status eines Landschaftsschutzparks hat, ökologisch jedoch noch
unberührter ist, zahlreiche Schadstoffe des Oderwassers auf und stellt somit eine
erhebliche Umweltentlastung des Oderästuars und der Ostsee dar. Zudem bietet das
Schutzgebiet auf deutscher wie auf polnischer Seite ein erhebliches touristisches
Potential für die Region.
Am 27. April 2015 wurde das „Abkommen zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die
gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-
polnischen Grenzgebiet“ inklusive einer Stromregelungskonzeption unterzeichnet.
Durch die Pläne dieses Abkommens und eines durch die Weltbank geförderten
Projektes zur Deichwiederherstellung des sog. Zwischenoderlandes sehen die
Fragesteller die einzigartigen Lebensräume sowie die Artenvielfalt im
Nationalpark Unteres Odertal und an der gesamten Oder in Gefahr. Insbesondere die
Aussagen von Staatssekretär Jerzy Materna (Ministerium für Meereswirtschaft
und Binnenwasserstraßen), zeigen, dass Ausbauziele für die Oder zu einer
internationalen Wasserstraße geplant sind (vgl. z. B. Radio Zielona Góra vom
18. Januar 2016,
http://rzg.pl/radio-zielona-gora/odra-bedzie-zeglowna-za-4-
lata/), die im Falle einer Umsetzung erhebliche Schäden für die Natur nach sich
ziehen würden.
1. Welche Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hat
die Bundesregierung für die Flusslandschaft der Oder vorgesehen?
Werden diese bis zum Jahr 2020 erreicht?
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) enthält keine Ziele für
einzelne Flusslandschaften. Die Nationale Strategie beinhaltet hinsichtlich
Fließgewässern und ihren Auen allgemein Ziele und Maßnahmen, u. a. zur Sicherung
ihrer Funktion als Lebensräume, zur Erreichung eines guten ökologischen und
chemischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials sowie, zur Wiederherstellung
der ökologischen Durchgängigkeit der Oberflächengewässer und zur Ausweitung
natürlicher Überflutungsräume.
2. Welche Maßnahmen führt die Bundesregierung an der Oder durch, und an
welchen Maßnahmen ist die Bundesregierung beteiligt, um die Ziele der
NBS bis zum Jahr 2020 zu erreichen?
Von welchen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele hat die
Bundesregierung Kenntnis?
Über welche Flächen (Größe in Hektarangabe) erstrecken sich diese
Maßnahmen, und wie hoch ist deren Anteil an der Oder und ihren
Auenlandschaften?
Über die Förderprogramme des Bundes „chance.natur – Bundesförderung
Naturschutz“ und das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ leistet die
Bundesregierung wesentliche Beiträge zur Erreichung der Ziele der NBS.
Mit dem Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben „Seggenrohrsänger und
Auenwiesen“ wurden im Nationalpark „Unteres Odertal“ neue Methoden im
Management von Feuchtgrünland erprobt, um Lebensräume für den Seggenrohrsänger
und andere Wiesenvögel (z. B. Wachtelkönig) sowie gefährdete
Pflanzengesellschaften (z. B. Brenndolden-Auenwiesen) zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Von 1996 bis 2012 hat die Bundesregierung in zwei „Entwicklungs- und
Erprobungsvorhaben“ auch die Arterhaltung und Wiedereinbürgerung des Baltischen
Störs im Odereinzugsgebiet gefördert. Dieses Leuchtturmprojekt der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt wurde durch die Gesellschaft zur Rettung des
Störs e. V. in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, dem Leibniz Institut für
Gewässerökologie und Binnenfischerei, dem Nationalpark Unteres Odertal und dem
Naturschutzbund Deutschland (NABU) auch mit finanzieller Unterstützung des Landes
Brandenburg (Fischereiabgabe) realisiert und vom Bundesamt für Naturschutz
(BfN) fachlich begleitet. Im Rahmen der Zusammenarbeit des BfN mit den
Projektpartnern ist die Bundesregierung auch weiterhin an den laufenden
Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung des Atlantischen Störs (Acipenser oxyrinchus)
beteiligt.
Das Gewässerrandstreifenprojekt im „Unteren Odertal“, eine
Flussauenlandschaft mit Trocken- und Feuchtpolderflächen sowie Restbeständen der Weich-
und Hartholzaue sowie mit angrenzenden Hangwäldern und kontinentalen
Trockenrasen wurde von 1992 bis 2006 mit Bundesmitteln aus dem Programm
„chance.natur – Bundesförderung Naturschutz unterstützt. Es umfasst ein
international bedeutsames Brut- und Rastgebiet und ist Überwinterungsplatz seltener
bzw. gefährdeter Vogelarten (insgesamt 226 Arten, darunter Seeadler,
Seggenrohrsänger, Zwerg- und Singschwan, Wachtelkönig, Trauerseeschwalbe,
Schlagschwirl). Das Kerngebiet zur Förderung von Projektmaßnahmen, das weitgehend
flächenidentisch mit dem Nationalpark Unteres Odertal ist, betrug 10 878 ha.
Laut Auenzustandsbericht vom Bundesumweltministerium und dem BfN 2009
sind die ursprünglich ausgedehnten Überschwemmungsflächen der Oder
(961 km²) durch Hochwasserschutzanlagen dem Einfluss von Überflutungen
größtenteils entzogen. Dies gilt insbesondere für das rd. 60 km lange und in
Deutschland bis zu 15 km breite Oderbruch mit Verlusten von mehr als 90
Prozent. Nur im Bereich des Nationalsparks Unteres Odertal bei Schwedt ist auf
deutscher Seite im Unteren Odertal ein hoher Anteil rezenter Auen erhalten, der
überwiegend als Grünland bewirtschaftet wird. Die Fläche der morphologischen Aue
der Oder umfasst 96 077 ha, die Fläche der rezenten Aue 9 355 ha.
3. Welchen Beitrag leisten diese Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der
NBS?
Die Fördermaßnahmen, die überwiegend einen umfangreichen Flächenankauf in
einem schutzwürdigen Teil des Unteren Odertals mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung ermöglichten, haben zu einem deutlich verbesserten Schutz der
biologischen Vielfalt und zur Unterschutzstellung des Gebietes als Nationalpark
Unteres Odertal beigetragen. Hierdurch konnten der Erhalt der Artenvielfalt und
die Vielfalt der Lebensräume, insbesondere in den Auen des Fördergebietes, auf
Dauer gesichert werden.
4. Wie viele und welche der Arten, die in der Flusslandschaft der Oder
vorkommen, stehen nach Wissen der Bundesregierung auf der Roten Liste oder sind
vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet (bitte in absoluten Zahlen und
in Prozent angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Solche regionalspezifischen Datenerhebungen liegen, wenn überhaupt, bei den
Bundesländern vor. Verbreitungsdaten für ganz Deutschland liegen der
Bundesregierung für die Farn- und Blütenpflanzen vor. Die Daten sind räumlich auf
Quadranten (ca. 30 km²) von Messtischblättern aufgelöst. Eine Auswertung aller
Quadranten, durch die die Oder fließt, ergibt eine Gesamtartenzahl von 1603
heimischen Arten. Davon stehen 203 (13 Prozent) (RL-Kategorie R, 1-3, G) auf der
Roten Liste Deutschlands. Eine Bewertung des Zustandes der Artenvielfalt in der
Flusslandschaft Oder ist auf dieser Datenbasis nicht möglich. Die
Bundesregierung hat die Notwendigkeit erkannt die bundesweite Datenbasis über die
Artenvielfalt durch ein zentrales, öffentlich zugängliches Informationssystem für Flora
und Fauna zu verbessern und setzt sich im Rahmen der Naturschutz-Offensive
2020 für Maßnahmen ein, um deren Realisierung voranzutreiben.
5. Wie viele Lebensraumtypen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an
der Oder und ihren Auen, und wie viele davon sind bundesweit gefährdet
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Die rezenten Oderauen in Deutschland weisen einen sehr hohen Anteil an
Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete) auf. In den FFH-
Gebieten an der Oder sind 20 (ca. 22 Prozent) der in Deutschland vorkommenden
92 Lebensraumtypen zu finden (vgl. beiliegende Tabelle). Aufgrund ihrer
Abgrenzung umfassen die Gebiete auch Lebensraumtypen, die ihren Schwerpunkt
i. d. R. außerhalb von Auen haben, an der Oder aber typisch für die angrenzenden
Hänge sind (z. B. Trockenrasen und bestimmte Waldtypen). Nach Zuordnung
dieser Lebensraumtypen zur Roten Liste der Biotoptypen von Deutschland
(Riecken et al. 2006), lassen sich die in der beigefügten Tabelle aufgeführten
Gefährdungseinstufungen feststellen. Es handelt sich dabei überwiegend um die
Angabe von Gefährdungsspannen, da sich die FFH-Lebensraumtypen aus mehreren
Biotoptypen zusammensetzen oder unterschiedliche Ausprägungen aufweisen
können, die jeweils unterschiedlich in ihrer Gefährdung zu beurteilen sind.
Der aktuelle Erhaltungszustand und der Gesamttrend der Lebensraumtypen
wurden im FFH-Bericht 2013 bewertet. Die Ergebnisse für die kontinentale
biogeografische Region, zu der die Vorkommen an der Oder zu rechnen sind, sind
ebenfalls beigefügter Tabelle zu entnehmen.
6. Wie viele und welche dieser Lebensraumtypen sind von Grundwasser oder
Wasser abhängig, und wie viele davon sind bundesweit selten und gefährdet
(bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Zustand?
Von den 20 in den FFH-Gebieten an der Oder vorkommenden Lebensraumtypen
sind 10 als wasserabhängig und vier als bedingt wasserabhängig im Sinne der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einzustufen. Hinsichtlich der Gefährdung und
der Erhaltungszustandsbewertung wird auf die oben dargestellten Ergebnisse
verwiesen.
Der Grundwasserstand in der Aue ist abhängig vom Wasserstand des Flusses. In
naturnahen Flusslandschaften ist der Grundwasserstand in der Aue höher und der
Austausch zwischen Flusswasser und dem Grundwasser in der Aue intensiver als
bei ausgebauten Flüssen mit positiven Wirkungen auf die biologische Vielfalt,
die Wassertemperatur und das Nährstoffniveau. Insbesondere Veränderungen der
Gewässersohle (z. B. durch Erosion, Ausbaggerungen, Vertiefungen der
Fahrrinne) können über die Veränderung der Morphologie und der Lebensräume des
Gewässers hinaus die Wasserstände im Uferbereich, die Häufigkeit, Höhe und
Dauer von Überflutungen sowie das Grundwasserregime beeinflussen. Habitate,
die von Qualmwasser oder oberflächennahem Grundwasser abhängen, können
austrocknen. Die Auswirkungen dieser Veränderungen sind stark von den
Gegebenheiten vor Ort abhängig und daher im Einzelfall zu bewerten. Wenn eine
funktionelle Entkopplung von Fluss und Aue stattfindet, wird die Funktion und
Artenausstattung der aquatischen bzw. wechselfeuchten Auenlebensräume
beeinträchtigt.
7. Welche Ökosystemleistungen erbringt die Flusslandschaft der Oder nach
Kenntnis der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung
diese?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu erhalten oder
wiederherzustellen?
Flusslandschaften wie die Oder erbringen eine Vielzahl von
Ökosystemleistungen. Unter anderem bieten sie einen natürlichen Hochwasserschutz, sie
verbessern die Wasserqualität, halten Nährstoffe aus der Landwirtschaft sowie
Treibhausgase zurück und moorreiche und nasse Flussniederungen tragen zum
Klimaschutz bei. Naturnahe Auenlandschaften erbringen nach Auffassung der
Bundesregierung bereits heute einen hohen Gewinn für die Gesellschaft. Diese
Leistungen können künftig durch Maßnahmen zur Gewässer- und Auenrenaturierung
noch gesteigert werden. Konkrete Untersuchungen zu den Ökosystemleistungen
der Flusslandschaft Oder liegen nicht vor.
8. Welche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Oder für
die grüne Infrastruktur in Deutschland, und welchen nationalen Beitrag
liefert sie zur europäischen grünen Infrastruktur?
Die Oder mit ihren naturnahen Flussauen ist Bestandteil der Grünen Infrastruktur
Deutschlands. Sie besitzt als einer der großen Ströme Deutschlands eine hohe
Bedeutung für den natürlichen Hochwasserschutz durch Wasserretention, die
Reinigung von Wasser durch Nährstoffretention und Stoffrückhalt, als naturnaher
Lebensraum für aquatische und semiaquatische Arten sowie für Erholung und
naturbezogenen Tourismus.
Mit Blick auf eine europäische grüne Infrastruktur leistet die Oder einen
wichtigen Beitrag. Im Bereich der Oder, in dem sie die Staatsgrenze zu Polen bildet,
wurde eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für den grenzüberschreitenden
Biotopverbund identifiziert (vgl. Finck et al. 2005, Fuchs et al. 2010). Damit ist
die Grundlage für einen Biotopverbund von europäischer Dimension vorhanden.
Zusammen mit den weiteren Anknüpfungsstellen bilden die vorhandenen
Informationen eine Grundlage für die Umsetzung der Strategien der EU-Kommission
(EU Biodiversity Strategy to 2020) oder für Beiträge zu Initiativen des
Europarates (z. B. Pan-European Ecological Network -PEEN), indem sie entsprechend
konkrete räumliche Kulissen für die Umsetzung der Ziele zur Verfügung stellen.
9. Sind Maßnahmen notwendig, um diese grüne Infrastruktur entlang der Oder
zu stärken, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen notwendig, um die grüne
Infrastruktur entlang der Oder zu stärken. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
wurde die Vorlage eines Bundeskonzepts Grüne Infrastruktur als
Entscheidungsgrundlage für Planungen des Bundes vereinbart. Dieses wird derzeit unter
Federführung des BfN erarbeitet. Ein Schwerpunkt wird der Bereich Auenschutz und
Auenentwicklung sein. Das Bundeskonzept liefert somit auch Beiträge für die
Planungen des Bundes im Bereich der Oder, um die vielfältigen Funktionen der
Oder (natürlicher/naturnaher Hochwasserschutz, Wasserreinigungsvermögen /
Nährstoffretention, Minderung der Treibhausgasemissionen aufgrund der
Kohlenstoffspeicherfähigkeit, naturnahe Lebensräume/Erhaltung der biologischen
Vielfalt, Naherholung und Tourismus) zu stützen. Darüber hinaus erarbeitet die
Bundesregierung derzeit unter gemeinsamer Federführung vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesprogramm
„Blaues Band Deutschland“. Ziel des Programms ist es, insbesondere die
Nebenwasserstraßen wie die Oder für die Renaturierung von Fließgewässern und Auen
zu nutzen.
10. Welche Konsequenzen haben die Schlussfolgerungen des Rates der
Europäischen Union zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis zum
Jahr 2020 vom 16. Dezember 2015 konkret für die Oder, und wie sollen
diese umgesetzt werden?
Die Ratsschlussfolgerungen vom 16. Dezember 2015 enthalten keine konkreten
Aussagen für die Oder. Sie heben in allgemeiner Form u. a. die Bedeutung der
bestehenden EU-Naturschutz-Regelungen hervor und fordern verbesserte
Finanzierungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Berücksichtigung von
Biodiversitätsfragen bei anderen Politikthemen.
11. Ist die Oder als sog. Nebenwasserstraße zu betrachten und deshalb von
herausragender Bedeutung für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und
den Aufbau eines nationalen Biotopverbunds?
Die Oder ist nicht dem Kernnetz der Bundeswasserstraßen zugeordnet. Mit dem
Entwurf des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ wird der Oder eine
hohe Bedeutung für den Aufbau eines Biotopverbunds von nationaler Bedeutung
beigemessen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung Hochwasserschutzmaßnahmen mit Hilfe
von Deichrückverlegungen an der Oder?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich Projekte in Planung?
Wenn ja, welchen Umsetzungsstatus haben diese?
Für die Planung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind in
Deutschland verfassungsgemäß grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Eine
Bewertung möglicher geplanter Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Bund
erfolgt dabei nicht.
Das vom Bund und den Ländern gemeinsam aufgestellte Nationale
Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) mit prioritären, überregional wirkenden
Hochwasserschutzmaßnahmen verfolgt das Ziel, den Flüssen mehr Raum zu geben. Positiv
gesehen und vom Bund über einen Sonderrahmenplan zusätzlich gefördert
werden Deichrückverlegungen und die Schaffung von steuerbarem
Retentionsvolumen durch z. B. Polder. Nach derzeitigem Stand sind im NHWSP zwei
Maßnahmen aus dem Flussgebiet Oder enthalten, beide befinden sich noch in einem sehr
frühen Planungsstadium:
Flutungspolder „Neuzeller Niederung“; Wirkweite in Brandenburg Fluss-km
553 bis 704, Westoder bis Landesgrenze Polen,
Flutungspolder „Ziltendorfer Niederung“; Wirkweite in Brandenburg
Flusskm 574 bis 704, Westoder bis Landesgrenze Polen.
Es wurden bislang keine Deichrückverlegungen an der Oder aus dem Flussgebiet
Oder bzw. vom Land Brandenburg für das NHWSP gemeldet.
13. An wie vielen Tagen im Winter (bitte Datum und Jahr angeben) innerhalb
der letzten zehn Jahre kamen Eisbrecher auf der Oder zum Einsatz, und bei
wie vielen Einsätzen davon hätte es anderer Eisbrecher als der eingesetzten
bedurft?
Innerhalb der letzten zehn Jahre kamen Eisbrecher auf der Oder in folgenden
Zeiträumen zum Einsatz:
2006/07 kein Eisbrecher-Einsatz
2007/08 10/01 – 12/01/08
2008/09 09/01/ – 06/02/09
2009/10 01/02/ – 28/02/10
2010/11 01/02/ – 28/02/11
2011/12 14/02/ – 28/02/12
2012/13 28/01/ – 02/02/13
2013/14 30/01/ – 11/02/14
2014/15 kein Eisbrecher-Einsatz
2015/16 07/01/ – 13/01/16; 25/01/16 – 30/01/16
14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Alternativen zum Einsatz von
Eisbrechern an der Oder, die eine Mindestfahrrinnentiefe von 1,80 m
erfordern?
Wenn ja, welche?
a) Wie hoch sind die Kosten für die Alternativen in Gegenüberstellung zu
einem Ausbau der Oder mit einer Zieltiefe von 1,80 m über die gesamte
Gewässersohle?
b) Auf welcher Datengrundlage soll an 90 Prozent des Jahres unterhalb und
an 80 Prozent des Jahres oberhalb der Warthemündung der
Eisbrechereinsatz erfolgen?
c) An wie vielen Tagen im Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre lag der
Wasserstand der Oder an wie vielen Stellen der Oder unterhalb von 1 m?
d) Wie sind die Jahresreihen zu Winterlagen an der Oder?
15. Befürwortet die Bundesregierung Deichrückverlegungen zur
Gefahrenminderung von Eishochwasser im Vergleich zu Flussvertiefungen für den
Einsatz größerer Eisbrecher, und wenn nein, warum nicht?
16. Mit welcher Begründung soll die Zieltiefe nicht nur über die
Fahrrinnenbreite, sondern die gesamte Gewässersohle hergestellt werden?
a) Wie soll das ermöglicht werden, und welche Auswirkungen haben diese
Maßnahmen für den Hochwasserscheitel?
b) Welche Flußbreite bräuchte es dafür?
Die Fragen 14 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik
Polen sind in dem Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation
an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Hochwasserschutz,
Abfluss- und Schifffahrtsverhältnisse) überein gekommen, dass der Eisaufbruch
an der Grenzoder und die Eisabfuhr aus der Grenzoder in die Ostsee aus Gründen
des Hochwasserschutzes sichergestellt werden müssen.
Die dazu erforderlichen Maßnahmen wurden in dem genannten Abkommen
geregelt.
17. Welche Folgen hat das von der Weltbank geförderte Projekt zur
Wiederherstellung des sog. Zwischenoderlandes unterhalb des Nationalparks Unteres
Odertal bezüglich Biodiversität und Hochwasserschutz?
Warum hat die Bundesregierung bei der Weltbank keine Stellungnahme zu
dem Projekt eingereicht?
Die möglichen grenzüberschreitenden Folgen des von der Weltbank in Polen
geförderten Projektes in Bezug auf Biodiversität und Hochwasserschutz können
derzeit nicht abgeschätzt werden, da zu dem Projekt insoweit keine ausreichenden
Detailangaben vorliegen.
Die Bundesregierung ist von polnischer Seite allgemein über das Projekt
informiert worden. Aufgrund fehlender Detailinformationen zu möglichen
grenzüberschreitenden Auswirkungen erfolgte keine Stellungnahme.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zuständigen polnischen Behörden
die deutsche Seite vor der Genehmigung der konkreten Vorhaben im Rahmen des
Weltbankprojektes beteiligt, wenn erhebliche grenzüberschreitende
Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Das wird der polnischen Seite in den einschlägigen
bilateralen Gremien entsprechend kommuniziert werden.
18. Wie viele Gütertonnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 1997 bis 2015 auf der Oder transportiert (bitte auch die
Oderabschnitte nach Flusskilometern angeben)?
a) Welche Transportmenge muss an der Oder überschritten werden, damit
sie bei der Kategorisierung der Binnenschifffahrtsstraßen als Kategorie A
oder B eingestuft wird?
b) Welche Konsequenzen hat die Kategorisierung für Baumaßnahmen an der
Oder?
Die Fragen 18a und 18b werden gemeinsam beantwortet.
Der Gütertransport auf der Oder ist sowohl in der Gegenwart als auch in der
Prognose sehr gering.
Gemäß der Umlegung der aktuellen Verkehrsprognose zum
Bundesverkehrswegeplan 2030 wird im Streckenabschnitt stromabwärts der Einmündung des
Verbindungskanals Hohensaaten Ost (bei Oder-km 667,1) in der Summe aus
Berg- und Talfahrt nur eine Gütermenge von rd. 155 000 t pro Jahr prognostiziert.
Im stromaufwärts gelegenen Streckenabschnitt bis zur Einmündung des Oder-
Spree-Kanals (bei Oder-km 553,4) ist der Güterverkehr mit rd. 35 000 t pro Jahr
noch deutlich geringer. Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf Verkehre
mit Quelle oder Ziel in Deutschland.
Mit ihren sehr geringen Transportmengen liegt die Oder weit unterhalb der
Schwelle, die für eine Einordnung ins Kernnetz gesetzt worden ist. Bei den
Binnenschifffahrtsstraßen orientiert sich die Einstufung in die Kernnetzkategorien an
folgenden Transportmengen:
Kategorie A: ≥ 6,0 Mio. t/Jahr
Kategorie B: ≥ 4,0 Mio. t/Jahr
Kategorie C: ≥ 0,6 Mio. t/Jahr.
Die Oder ist unter diesen Gesichtspunkten nicht in das Kernnetz der
Bundeswasserstraßen einzuordnen. Als Grenzfluss zu Polen unterliegt die Oder einer
separaten Betrachtung. Ein verkehrlicher Ausbau wird an der Oder von deutscher
Seite nicht angestrebt. Der Ressourceneinsatz konzentriert sich auf die Erfüllung
der aus dem Abkommen mit der Republik Polen resultierenden Anforderungen
(Gewährleistung des Eisaufbruchs).
c) Wie ist das Vorhaben mit den Zielen des Bundesprogramms „Blaues
Band“ zu vereinbaren?
Die Frage wird dahingehend ausgelegt, dass mit „Vorhaben“ nicht die in Frage 18
genannte Netzkategorisierung, sondern das in Frage 17 genannte Förderprojekt
der Weltbank gemeint ist.
Mit dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ist die Errichtung eines
Biotopverbundes von nationaler Bedeutung im Netz der deutschen Wasserstraßen
beabsichtigt. Für die Oder liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten
ortsbezogenen Planungen vor.
19. Welche Unterhaltungsziele (Fahrrinnentiefe, Fahrrinnenkastenbreite etc.)
sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 bis heute für die
Oder gültig (bitte nach Jahren und den unterschiedlichen Oderabschnitten
aufschlüsseln)?
Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Umsetzung der
Ziele sicher?
Die „Oderdokumentation“ aus den 1960er-Jahren hat die Unterhaltungsziele seit
dem Jahr 1990 bis zur Ausarbeitung der „Aktualisierung der
Stromregelungskonzeption für die Grenzoder, Mai 2014“ vorgegeben. Mit der Vorlage der
aktualisierten Stromregelungskonzeption im Mai 2014 ist diese die aktuelle Grundlage
für die Unterhaltung der Grenzoder.
Die Umsetzung der Ziele wird durch die Anpassung der Strombauwerke gemäß
der „Aktualisierung der Stromregelungskonzeption für die Grenzoder, Mai 2014“
erfolgen.
20. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für
Verwaltung, Bau, Betrieb, Investitionen und Unterhaltung, die seit dem Jahr
1995 für die Oder als Wasserstraße ausgegeben wurden (bitte die Darstellung
nach Jahren aufschlüsseln)?
Kosten (Sach- und Personalkosten) an der Oder in den Jahren 1995 – 2015
HH-Jahr
Neu- und
Ersatzinvestitionen
Betrieb
und
Unterhaltung
Verwaltung Summe
Währung
(TDM/T€) (TDM/T€) (TDM/T€) (TDM/T€)
1995 1.041 6.108 1.967 9.116 DM
1996 4.992 7.025 3.043 15.060 DM
1997 3.284 7.801 3.165 14.250 DM
1998 1.995 8.833 3.450 14.278 DM
1999 24 5.941 2.304 8.269 DM
2000 1.216 5.497 2.185 8.898 DM
2001 3.788 5.129 1.465 10.381 DM
2002 3.174 2.063 576 5.813 Euro
2003 1.713 2.876 784 5.373 Euro
2004 1.951 2.778 772 5.501 Euro
2005 1.394 2.681 764 4.839 Euro
2006 1.679 2.028 578 4.285 Euro
2007 1.854 2.005 576 4.435 Euro
2008 1.479 2.379 677 4.535 Euro
2009 5.822 2.302 656 8.779 Euro
2010 8.195 2.321 662 11.178 Euro
2011 3.055 2.285 651 5.991 Euro
2012 3.357 2.412 688 6.457 Euro
2013 1.629 2.363 674 4.665 Euro
2014 2.202 2.390 682 5.274 Euro
2015 3.292 2.411 687 6.390 Euro
21. Ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame
Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen
Grenzgebiet“ vom 27. April 2015 inklusive der darin referenzierten
Stromregelungskonzeption mit den geltenden EU-Naturschutzrichtlinien vereinbar,
insbesondere in den besonders geschützten Gebieten?
Wo liegen mögliche Probleme?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Gewährleistung des
Verschlechterungsverbots nach der Wasserrahmenrichtlinie infolge der oben genannten
Stromregulierung?
Werden die Kosten der Nichterreichung europäischer Umweltziele bei der
Kostenplanung bzw. -bilanzierung für den Ausbau der Oder berücksichtigt?
23. Unterliegen die in Frage 18 genannten Abkommen geplanten Maßnahmen
einer Pflicht zur grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung
(SUP) und einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)?
Wenn ja, inwiefern wird die Beteiligung der Öffentlichkeit der betroffenen
Vertragspartei am Verfahren der UVP sichergestellt?
Die Fragen 21 bis 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Abkommen selbst sieht nur wenige Maßnahmen vor und bestimmt im
Übrigen die Erarbeitung einer Stromregelungskonzeption, auf deren Grundlage
weitere Maßnahmen festgelegt werden sollen. Erst anhand der konkret geplanten
Maßnahmen können die zuständigen Behörden die angesprochenen Aspekte
prüfen. Bei der Umsetzung aller Maßnahmen und im Rahmen eines eventuell vorher
erforderlichen Verwaltungsverfahrens wird von den Vertragsparteien das
einschlägige geltende Recht beachtet (so ausdrücklich Artikel 3 Absatz 5 des
Abkommens). Hierzu gehören auch die in nationales Recht umgesetzten EU –
Naturschutzrichtlinien, die EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie die Richtlinien zur
Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategischen Umweltprüfung, darüber
hinaus auch die in Artikel 11 des Abkommens erwähnte deutsch-polnische
Vereinbarung vom 11 April 2006 über die Durchführung des Übereinkommens vom
25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen.
24. Sind die Bauablaufpläne zu oben genanntem Abkommen vom 27. April
2015, die in der Bundestagsdrucksache 18/5878 in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 erwähnt werden, mittlerweile aktualisiert?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Die Aktualisierung der Bauablaufpläne ist noch nicht abgeschlossen. Zurzeit
kann nicht angegeben werden, bis wann diese abgeschlossen ist.
25. Welche Auswirkungen haben die im Bewirtschaftungsplan für den zweiten
Bewirtschaftungszeitraum (2016 bis 2021) vorgesehenen Maßnahmen für
den ökologischen Zustand der Flussgebietseinheit Oder gemäß der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie?
Die Bewirtschaftungspläne auf nationaler und internationaler Ebene für die
Flussgebietseinheit Oder enthalten auch für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum
zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der
Wasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie. Verbesserungsmaßnahmen in
Wasserkörpern, die in FFH-Gebieten liegen, kommen in vielen Fällen auch der
Bewahrung bzw. der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der
natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten zu Gute, die von der FFH-
Richtlinie umfasst sind. Die Maßnahmenplanung nach der
Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in den Ländern in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.
26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den öffentlichen
Aussagen von Staatssekretär Jerzy Materna (Ministerium für
Meereswirtschaft und Binnenwasserstraßen) oben genanntes Abkommen vom 27. April
2015 nachzuverhandeln, um die Oder als ganzjährig befahrbare
Wasserstraße der Klasse IV (nach polnischer Kategorisierung) auszubauen?
Wie wird sich die Bundesregierung bei einer möglichen Nachverhandlung
diesbezüglich verhalten?
Das genannte Abkommen ist am 22. Oktober 2015 durch die Übergabe einer
Verbalnote an die deutsche Botschaft in Warschau in Kraft getreten. Die Regierung
der Republik Polen ist bisher nicht mit dem Wunsch einer Nachverhandlung des
Abkommens an die Bundesregierung herangetreten.
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ISSN 0722-8333]