[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8168
18. Wahlperiode 14.04.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat
Die Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat in der
Europäischen Union ist weiterhin höchst umstritten, sowohl unter den EU-Staaten als
auch innerhalb der Bundesregierung. Die der Zulassungsempfehlung der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrundeliegende
Risikobewertung deutscher Behörden, vor allem des Bundesinstituts für Risikobewertung
(BfR), wirft nach wie vor viele Fragen auf. Weitere Glyphosat-Bewertungen
laufen. Die US-Umweltschutzbehörde EPA wird demnächst ihren Berichtsentwurf
veröffentlichen. Das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Food and Agriculture Organization of the
United Nations (FAO) wird im Mai 2016 seine Neubewertung von Glyphosat
veröffentlichen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beginnt jetzt mit der
Gefahrenklasseneinstufung von Glyphosat, unter anderem hinsichtlich seiner
Kanzerogenität.
Wir fragen die Bundesregierung:
Mögliche Zusammenarbeit von Behörden mit ausgewählten Kommunikations-
und Beratungsunternehmen
1. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere
honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und ggf. seine nachgeordneten Behörden wie das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den letzten zehn Jahren an
die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die
übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH),
FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder
deren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen,
Auftragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)?
2. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere
honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) und ggf. nachgeordnete Behörden in den letzten zehn Jahren
an die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die
übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH),
FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder
deren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen,
Auftragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)?
3. Welche Informationen sind den genannten Ministerien und Behörden des
Bundes bekannt hinsichtlich einer Vergabe von Aufträgen an die genannten
Unternehmen bzw. Personen durch die Europäische Kommission und die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten fünf
Jahren?
Mögliche Zusammenarbeit von Behördenmitarbeitern mit anderen Organisationen
4. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf
hinsichtlich der Regelungen für Erklärungen zu Interessenskonflikten, die BfR-
Beschäftigte abgeben müssen, sowie hinsichtlich der Kontrolle und
Sanktionierung bezüglich Verstößen gegen diese Regelungen?
5. Welche Personen aus welchen Institutionen sind nach Kenntnis der
Bunderegierung in welchen Funktionen an der bevorstehenden Glyphosat-
Neubewertung des Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) vom
9. bis 13. Mai 2016 in Genf beteiligt?
6. Sind Mitarbeiter des BfR an der JMPR-Neubewertung von Glyphosat
beteiligt?
Wenn ja, wer, und in welcher Funktion?
7. Sind Mitarbeiter anderer deutscher Behörden an der JMPR-Neubewertung
von Glyphosat beteiligt?
Wenn ja, wer, und in welcher Funktion?
8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste der an der JMPR-
Neubewertung beteiligten Personen öffentlich zugänglich, vergleichbar mit dem
Vorgehen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC)?
9. Wer wird im Mai über die Annahme des neuen JMPR-Bewertungsberichts
abstimmen?
Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige
bzw. Mitarbeiter deutscher Behörden stimmberechtigt?
10. Was ist der Bundesregierung sonst über die Verfasser und den Verlauf der
JMPR-Neubewertung von Glyphosat bekannt?
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinien für die
Literaturauswahl vor dem Beginn der Glyphosat-Neubewertung überarbeitet – wie
von der Expert Taskforce empfohlen?
Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen?
Sind die Richtlinien öffentlich zugänglich?
12. Wie ordnet die Bundesregierung die gleichzeitige Tätigkeit von Dr. R. S. für
das BfR (als Leiter der Abteilung Sicherheit von Pestiziden) und für das
JMPR (zuletzt als Leiter der JMPR Expert Taskforce on Glyphosate) ein?
13. Sieht die Bundesregierung in der Vermischung von Risikobewertung und
Risikomanagement mögliche Interessenskonflikte (beispielsweise bewertet das
BfR die Risiken von Glyphosat für die Europäische Union, beteiligt sich am
JMPR-Bewertungsprozess und ist außerdem auf nationaler Ebene für die
Zulassung der fertig formulierten, glyphosatbasierten Pestizide zuständig)?
14. Trifft es laut Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der BfR-
Abteilungsleiter Dr. R. S. in der Vergangenheit mit der Lobbyorganisation ILSI-HESI
(International Life Sciences Institute – Health and Environmental Sciences
Institute) zusammengearbeitet hat?
Wenn ja, in welcher Funktion, und in welchen Projekten war er tätig, und
wurde diese Zusammenarbeit bis in die Gegenwart fortgesetzt?
Erhielt er dafür eine begründete Genehmigung vom BfR?
15. Hat Dr. R. S. laut Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
weitere Tätigkeiten für industrienahe Organisationen bzw. direkt für die
entsprechenden Unternehmen ausgeübt?
16. Ist Dr. R. P., Mitarbeiter in der BfR-Abteilung von Dr. R. S. und Mitautor
der letzten zwei Bewertungsberichte des JMPR zu Glyphosat und
Aminomethylphosphonsäure (AMPA), laut Kenntnis der Bundesregierung auch in die
Erstellung der laufenden Glyphosat-Neubewertung beim JMPR involviert?
17. Ist der Bundesregierung von Dr. R. P. eine Zusammenarbeit mit
industrienahen Organisationen oder mit den entsprechenden Unternehmen bekannt?
18. Waren diese Personen (Dr. R. S., Dr. R. P. und andere ggf. an der JMPR-
Bewertung Beteiligte) nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die
Bewertung von Glyphosat im Rahmen der beantragten EU-
Genehmigungserneuerung involviert?
Mögliche Zusammenarbeit zwischen Behörden und Antragstellern/Unternehmen
19. An welche von der Glyphosate Task Force beauftragte „Consultingfirma“
hat das BVL die verschiedenen Versionen des Glyphosat-Renewal-
Assessment-Report (RAR) übergeben, insbesondere den „revidierten RAR“ vom
2. Februar 2015 (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter
Bleser vom 8. Februar 2016 auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten
Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache 18/7510)?
20. Wie wird bei einer derartigen Herausgabe des RAR an ein am eigentlichen
Prozess nicht beteiligtes privatwirtschaftliches Unternehmen die
Geheimhaltung der Dokumente sichergestellt?
21. In welchen Fällen außer Glyphosat, in denen Deutschland EU-
Berichterstatter im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für einen Pestizidwirkstoff war,
haben Bundesbehörden Bewertungsberichte in vorläufiger oder endgültiger
Form an Antragsteller oder in deren Auftrag tätige Akteure weitergegeben,
bevor diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (bitte für die
letzten zehn Jahre jeweils Pestizidwirkstoff, Antragsteller, Version des Berichts
und Datum der Weitergabe benennen)?
22. Teilt die Bundesregierung die Argumentation der EFSA und der
Europäischen Kommission, dass (im Rahmen von Zulassungsverfahren für
Pestizidwirkstoffe wie Glyphosat) eine Herausgabe von Bewertungsberichten (RAR)
an Dritte vor Abschluss der Bewertung der EFSA nicht erfolgen darf, um
eine Störung oder Beeinflussung des Zulassungsverfahrens zu verhindern
(vgl.
www.asktheeu.org/en/request/draft_version_bfr_glyphosate_rep)?
23. Gehört es zu den Aufgaben des BVL, Pestizidhersteller oder deren Verbände
initiativ strategisch zu beraten, um eine reibungslose Wiederzulassung ihrer
Wirkstoffe zu erleichtern?
24. Hält die Bundesregierung ein Selbstverständnis der Zulassungsbehörden als
Dienstleister der antragstellenden Pestizidhersteller für angemessen (vgl.
ARD-Sendung „Plusminus“ vom 30. März 2016), und gehört es zu deren
Aufgaben, die Zulassung von Pestizidwirkstoffen zu befördern?
Sind das BfR und das BVL nicht in erster Linie dem Verbraucherschutz
verpflichtet?
25. Trifft es zu, dass die Mitgliedsunternehmen der Glyphosate Task Force der
mehrmaligen Aufforderung des BfR, Risikobewertungsstudien zu den in
glyphosathaltigen Formulierungen verwendeten Beistoffen vorzulegen, nicht
gefolgt sind?
26. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung von EU-Kommissar
Vytenis Andriukaitis an die Glyphosate Task Force zur Veröffentlichung der
vorliegenden Herstellerstudien inklusive des zugrundeliegenden
Datenmaterials zu Glyphosat (vgl.
https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/
andriukaitis/announcements/my-letter-dr-richard-p-garnett-chair-
boardglyphosate-task-force-04-april-2016_en)?
Wenn nein, warum nicht?
27. Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich eine vollständige
Veröffentlichungspflicht für Herstellerstudien inklusive der zugrundeliegenden
Daten bzw. die Zugänglichmachung an Dritte, sofern hierzu Lösungen
gefunden werden, berechtigte Ansprüche auf Wahrung von
Geschäftsgeheimnissen der Hersteller zu wahren?
Wenn nein, warum nicht?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Glyphosate Task Force
angebotene Studien-Einsichtnahmemöglichkeit in Leseräumen?
Ist bei einem derartigen Verfahren eine fundierte Überprüfung der Studien
überhaupt möglich?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassungen der Glyphosate Task Force
bzw. von Monsanto Europe S. A./N. V., „dass die Debatte zu Glyphosat und
zu der gesetzlich vorgegebenen Vertraulichkeit von Daten von
Antragstellern nicht dazu missbraucht werden darf, die gesamte Grundlage zur
Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Frage zu stellen“ (
www.presseportal.de/
pm/112688/3295375) und „dass der Prozess in den kommenden Wochen
fortgesetzt wird und dass eine Abstimmung der Mitgliedstaaten zur
Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung in angemessener Zeit stattfinden wird,
sodass Glyphosat auch nach dem Auslaufen der aktuellen Zulassung Ende
Juni 2016 zur Verfügung stehen wird“ (
http://monsantoblog.eu/three-things-to-
know-about-glyphosate-and-the-european-commission-standing-committee/#.
VwZGTuLyg-U).
Einzelheiten der Glyphosat-Risikobewertung
30. Sind dem BfR neben den POE-Tallowaminen (polyethoxylierte Alkulamine)
noch andere Netzmittel bzw. Beistoffe bekannt, die selbst toxischer wirken
als Glyphosat oder die Toxizität von Glyphosat erhöhen können?
Wenn ja, wie verläuft die Diskussion zu diesem Thema auf EU-Ebene?
31. Welche Studien zu den Auswirkungen von Glyphosat auf Spermien wurden
konkret bei der Bewertung von Glyphosat berücksichtigt (bitte mit Autor/en,
Titel, Hauptergebnissen und BfR-Bewertung der einzelnen Studien auflisten)
Wie wurden diese Studien berücksichtigt, und mit welchem Ergebnis im
Hinblick auf die Gesamtbewertung?
32. Wie genau lässt sich in Band 6 des RAR (Toxikologie) zwischen dem von
den Antragstellern, d. h. aus dem Dossier übernommenem Text und dem
vom BfR verfassten Text unterscheiden?
Sind tatsächlich im gesamten Toxikologie-Teil ausschließlich die kursiv
gedruckten Textteile vom BfR verfasst?
33. Stammt die Einschätzung epidemiologischer Studien im RAR als „not
reliable“ von BfR-Mitarbeitern oder wurde sie von der Glyphosate Task Force
übernommen?
34. Wie ist es zu erklären, dass diese Einschätzung mit dem Fehlen wichtiger
Zusatzinformationen wie Rauchverhalten, Exposition und Vorerkrankungen
begründet wird, obwohl genau diese Zusatzinformationen durchaus erhoben
wurden und Teil der Studien sind?
35. Gibt es Hinweise, dass die Aufnahme von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen
Formulierungen über die Lunge in höherem Maße erfolgt oder größere
Gefahren birgt als die orale oder dermale Aufnahme?
36. Liegen dem BfR ausreichende Erkenntnisse zur Inhalationstoxizität von
Glyphosat vor?
Wenn ja, wie wurden diese Erkenntnisse in die Risikobewertung
aufgenommen?
Wenn nein, wie soll die Datenlücke gefüllt werden?
Ist ein entsprechender verpflichtender Hinweis auf glyphosathaltigen
Produkten erforderlich, um Anwender auf das unbekannte Risiko hinzuweisen?
Wenn ja, Wie sollen Bystander und Anwohner entsprechend gewarnt
werden?
37. Sind die Pestizidhersteller verpflichtet, im Rahmen des Dossiers bzw.
Zulassungsantrags alle durchgeführten Risikobewertungsstudien an die Behörden
weiterzureichen?
38. Wenn ja, gibt es eine Kontrollmöglichkeit, etwa über eine
Registrierungspflicht vor der Durchführung von Studien?
Auf welche Weise wird sonst sichergestellt, dass keine Studien
zurückgehalten werden, die der Zulassung entgegenstehen könnten?
39. Falls es noch keine Registrierungspflicht gibt, unterstützt die
Bundesregierung eine solche allgemeine Registrierungspflicht für Zulassungsstudien?
40. Gibt es Hinweise, dass von den Antragstellern durchgeführte Studien in
Einzelfällen tatsächlich nicht oder erst nach ausdrücklicher Aufforderung
eingereicht wurden?
41. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von
Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben Hinweise auf eine
mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber, durchführendem
Labor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter Zelllinie,
geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Ergebnissen
und BfR-Bewertung auflisten)?
42. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von
Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben keine Hinweise
auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber,
durchführendem Labor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter
Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung,
Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)?
43. Welche dieser Zulassungsstudien wurden publiziert bzw. bei welchen die
Daten vollständig öffentlich zugänglich gemacht?
44. Welche industrieunabhängig finanzierten und durchgeführten, publizierten
Studien zur Gentoxizität von Glyphosat bzw. glyphosatbasierten
Formulierungen haben Hinweise auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit
Autor/en, verwendeter Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz
bzw. Formulierung, Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)?
45. Wie erklärt sich aus diesen Ergebnissen die BfR-Einschätzung „nicht
gentoxisch“?
46. Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung von BfR und EFSA, den
Wert für die erlaubte Tagesdosis von Glyphosat (ADI-Wert) im Rahmen
einer Glyphosat-Neuzulassung um zwei Drittel zu erhöhen?
47. Ist diese Erhöhung des ADI-Werts Teil des Glyphosat-
Neuzulassungsvorschlags der Europäischen Kommission?
48. Wenn nein, in welchem Verfahren wird der ADI-Wert für Glyphosat
festgelegt?
49. Welche Zuständigkeit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen der Glyphosat-Bewertung (s. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049, Frage 7)?
50. Mit welchen Positionen hat sich die BAuA bisher in die Debatte eingebracht?
Weiteres Glyphosat-Zulassungsverfahren
51. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines
Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission und wird die Bundesregierung
diesen Vorschlag unverzüglich nach Erhalt an den zuständigen
Bundestagsausschuss (AfEL) weiterleiten?
52. Wie sieht die Position der Bundesregierung bzw. die Position des BMEL zu
der Option aus, die Genehmigung von Glyphosat vorläufig erneut und ggf.
unter Auflagen stark befristet zu verlängern statt zu erneuern – u. a. um die
ECHA-Empfehlung abzuwarten?
53. Wie müsste eine zeitlich begrenzte Zulassung unter strengen Auflagen
konkret aussehen, um die Zustimmung der Bundesregierung zu finden?
54. Wie stehen die anderen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung
zu diesem Vorschlag?
55. Hat die Europäische Kommission gegenüber diesem Vorschlag in der
Zwischenzeit eine größere Offenheit entwickelt?
56. Welche Bedeutung hat die vom Europäischen Parlament beschlossene
Resolution gegen die Glyphosat-Neuzulassung aus Sicht der Bundesregierung?
57. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Aussage, im
zuständigen EU-Ausschuss habe am 7. März 2016 keine Probeabstimmung
zur Frage der Glyphosat-Neuzulassung stattgefunden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049) und Medienberichten über eine
solche Probeabstimmung (vgl. etwa
www.topagrar.com/news/Home-top-News-
Entscheidung-ueber-Glyphosat-wird-wohl-verschoben-2833364.html)?
Sind diese Berichte falsch?
58. Falls es sich nicht um eine formale Probeabstimmung gehandelt haben sollte,
welche Mitgliedstaaten haben in der betreffenden Ausschusssitzung am
7. und 8. März 2016 welche Position zum Kommissionsvorschlag zur
Glyphosat-Neuzulassung vertreten, und welches Abstimmungsverhalten haben
sie dazu in Aussicht gestellt?
59. Was wäre die konkrete Folge für Verkauf und Anwendung von
Glyphosathaltigen Pestiziden, wenn bis zum Auslaufen der derzeitigen befristeten
Zulassungsverlängerung am 30. Juni 2016 keine Einigung erzielt und keine
Entscheidung getroffen würde?
60. Trifft es zu, dass am 12. April 2016 im BfR ein Treffen von Mitarbeitern des
Instituts mit Mitarbeitern der Europäischen Kommission sowie
Behördenmitarbeitern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu hormonell wirksamen
Stoffen (endokrinen Disruptoren) mit besonderer Beachtung des Pestizid-
Wirkstoffs Glyphosat stattfand?
Wenn ja, was war das Ziel des Treffens?
61. Waren an dem genannten Treffen am 12. April 2016 auch Vertreter von
Pestizidherstellern beteiligt?
Mögliche Zusammenarbeit mit der ECHA
62. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich der weitere
Ablauf der Bewertung von Glyphosat durch das Committee for Risk
Assessment (RAC) bei der ECHA aus?
63. Wann ist mit dem Beginn der öffentlichen Konsultation zum Glyphosat-
Dossier zu rechnen?
64. Wann sind der Abschluss der Bewertung und die Weiterleitung einer
Klassifizierungsempfehlung an die Europäische Kommission zu erwarten?
65. Werden voraussichtlich deutsche Mitglieder in die Bewertung involviert
sein?
Ist bereits absehbar, welche?
Mögliche Zusammenarbeit mit Behörden in Nordamerika
66. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw.
Überprüfung von Glyphosat in den USA bekannt?
67. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw.
Überprüfung von Glyphosat in Kanada bekannt?
68. Was ist der Bundesregierung über die laufende Überprüfung des
Kombipräparats 2,4-D/Glyphosat (in Deutschland unter dem Markennamen Kyleo
erhältlich, in den USA unter dem Namen Enlist Duo) durch die EPA in den
USA bekannt?
69. Gibt es Hinweise auf eine größere Toxizität der Kombination der Wirkstoffe
Glyphosat und 2,4-D in den genannten Formulierungen, also auf eine
synergistische Wirkung der beiden Wirkstoffe?
Wenn ja, bitte Details bzgl. der entsprechenden Studien bzw. Erkenntnisse
angeben.
Wenn nein, wurde eine solche synergistische Wirkung bereits überprüft, und
wenn ja, wie?
Gefahrenpotenzial von Glyphosat und anderen Stoffen und dessen Wahrnehmung
in der Öffentlichkeit
70. Nimmt die Bundesregierung aktuelle Funde von Glyphosat in
Hygieneprodukten aus Baumwolle (vgl.
http://bit.ly/1SiD0nx und
http://bit.ly/1SEfXny)
zum Anlass, sich für einen Grenzwert auf EU-Ebene bei Hygiene- und
Kosmetikprodukten einzusetzen, und Langzeituntersuchungen zu Risiken des
Wirkstoffs bei Aufnahme von Glyphosat über die Haut bzw. Schleimhaut zu
initiieren?
Wenn nein, warum nicht?
71. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es seit über 40 Jahren keinen
einzigen ernst zu nehmenden Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen für
den Menschen durch Glyphosat gibt?
72. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Urintest zeigen, „dass
Glyphosat unverändert durch den Körper geht“, wenn die Glyphosat-
Aufnahmemenge gar nicht erhoben wurde (vgl. Interview mit dem BfR-
Präsidenten Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel im Spiegel 11/2016)?
73. Ist die Aussage des österreichischen Obmanns der Industriegruppe
Pflanzenschutz beim Fachverband der Chemischen Industrie Christian Stockmar,
Glyphosat werde ohne Verstoffwechselung mit dem Urin wieder ausgeschieden
(vgl.
http://derstandard.at/2000034103980/Wiederzulassung-von-Glyphosat-
Krebsrisiko-mit-Wurst-ist-hoeher), biochemisch nachvollziehbar und korrekt?
Berlin, den 12. April 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]