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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat

Mögliche Zusammenarbeit von Behörden mit Kommunikations- und Beratungsunternehmen, anderen Organisationen, Antragstellern/Unternehmen, der ECHA sowie Behörden in Nordamerika; Einzelheiten der Risikobewertung: Studien zu Auswirkungen auf Spermien und zur Toxizität, Registrierungspflicht für Zulassungsstudien; weiteres Zulassungsverfahren: deutsche Position, Folgen für Verkauf und Anwendung bei Nichterneuerung der Genehmigung, Gefahrenpotenzial von Glyphosat und anderen Stoffen und dessen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit<br /> (insgesamt 73 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/816814.04.2016

Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/8168 18. Wahlperiode 14.04.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat Die Neuzulassung des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat in der Europäischen Union ist weiterhin höchst umstritten, sowohl unter den EU-Staaten als auch innerhalb der Bundesregierung. Die der Zulassungsempfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugrundeliegende Risikobewertung deutscher Behörden, vor allem des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wirft nach wie vor viele Fragen auf. Weitere Glyphosat-Bewertungen laufen. Die US-Umweltschutzbehörde EPA wird demnächst ihren Berichtsentwurf veröffentlichen. Das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) wird im Mai 2016 seine Neubewertung von Glyphosat veröffentlichen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beginnt jetzt mit der Gefahrenklasseneinstufung von Glyphosat, unter anderem hinsichtlich seiner Kanzerogenität. Wir fragen die Bundesregierung: Mögliche Zusammenarbeit von Behörden mit ausgewählten Kommunikations- und Beratungsunternehmen 1. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und ggf. seine nachgeordneten Behörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den letzten zehn Jahren an die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH), FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder deren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auftragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)? 2. Welche Aufträge (inkl. Beratungsaufträge, Strategieberatung und weitere honorierte Leistungen) haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und ggf. nachgeordnete Behörden in den letzten zehn Jahren an die Beratungs- und Kommunikationsunternehmen genius GmbH bzw. die übergeordnete ADVICE PARTNERS GmbH (früher PRGS GmbH), FleishmanHillard Germany GmbH und Dr. Knoell Consult GmbH oder deren Mitarbeiter vergeben (bitte jeweils Auftraggeber, Auftragsvolumen, Auftragsdauer sowie Auftragsinhalte bzw. -ziele benennen)?   3. Welche Informationen sind den genannten Ministerien und Behörden des Bundes bekannt hinsichtlich einer Vergabe von Aufträgen an die genannten Unternehmen bzw. Personen durch die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten fünf Jahren? Mögliche Zusammenarbeit von Behördenmitarbeitern mit anderen Organisationen 4. Inwieweit besteht aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der Regelungen für Erklärungen zu Interessenskonflikten, die BfR- Beschäftigte abgeben müssen, sowie hinsichtlich der Kontrolle und Sanktionierung bezüglich Verstößen gegen diese Regelungen? 5. Welche Personen aus welchen Institutionen sind nach Kenntnis der Bunderegierung in welchen Funktionen an der bevorstehenden Glyphosat- Neubewertung des Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) vom 9. bis 13. Mai 2016 in Genf beteiligt? 6. Sind Mitarbeiter des BfR an der JMPR-Neubewertung von Glyphosat beteiligt? Wenn ja, wer, und in welcher Funktion? 7. Sind Mitarbeiter anderer deutscher Behörden an der JMPR-Neubewertung von Glyphosat beteiligt? Wenn ja, wer, und in welcher Funktion? 8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Liste der an der JMPR- Neubewertung beteiligten Personen öffentlich zugänglich, vergleichbar mit dem Vorgehen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC)? 9. Wer wird im Mai über die Annahme des neuen JMPR-Bewertungsberichts abstimmen? Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige bzw. Mitarbeiter deutscher Behörden stimmberechtigt? 10. Was ist der Bundesregierung sonst über die Verfasser und den Verlauf der JMPR-Neubewertung von Glyphosat bekannt? 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinien für die Literaturauswahl vor dem Beginn der Glyphosat-Neubewertung überarbeitet – wie von der Expert Taskforce empfohlen? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen? Sind die Richtlinien öffentlich zugänglich? 12. Wie ordnet die Bundesregierung die gleichzeitige Tätigkeit von Dr. R. S. für das BfR (als Leiter der Abteilung Sicherheit von Pestiziden) und für das JMPR (zuletzt als Leiter der JMPR Expert Taskforce on Glyphosate) ein? 13. Sieht die Bundesregierung in der Vermischung von Risikobewertung und Risikomanagement mögliche Interessenskonflikte (beispielsweise bewertet das BfR die Risiken von Glyphosat für die Europäische Union, beteiligt sich am JMPR-Bewertungsprozess und ist außerdem auf nationaler Ebene für die Zulassung der fertig formulierten, glyphosatbasierten Pestizide zuständig)?   14. Trifft es laut Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der BfR- Abteilungsleiter Dr. R. S. in der Vergangenheit mit der Lobbyorganisation ILSI-HESI (International Life Sciences Institute – Health and Environmental Sciences Institute) zusammengearbeitet hat? Wenn ja, in welcher Funktion, und in welchen Projekten war er tätig, und wurde diese Zusammenarbeit bis in die Gegenwart fortgesetzt? Erhielt er dafür eine begründete Genehmigung vom BfR? 15. Hat Dr. R. S. laut Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren weitere Tätigkeiten für industrienahe Organisationen bzw. direkt für die entsprechenden Unternehmen ausgeübt? 16. Ist Dr. R. P., Mitarbeiter in der BfR-Abteilung von Dr. R. S. und Mitautor der letzten zwei Bewertungsberichte des JMPR zu Glyphosat und Aminomethylphosphonsäure (AMPA), laut Kenntnis der Bundesregierung auch in die Erstellung der laufenden Glyphosat-Neubewertung beim JMPR involviert? 17. Ist der Bundesregierung von Dr. R. P. eine Zusammenarbeit mit industrienahen Organisationen oder mit den entsprechenden Unternehmen bekannt? 18. Waren diese Personen (Dr. R. S., Dr. R. P. und andere ggf. an der JMPR- Bewertung Beteiligte) nach Kenntnis der Bundesregierung auch in die Bewertung von Glyphosat im Rahmen der beantragten EU- Genehmigungserneuerung involviert? Mögliche Zusammenarbeit zwischen Behörden und Antragstellern/Unternehmen 19. An welche von der Glyphosate Task Force beauftragte „Consultingfirma“ hat das BVL die verschiedenen Versionen des Glyphosat-Renewal- Assessment-Report (RAR) übergeben, insbesondere den „revidierten RAR“ vom 2. Februar 2015 (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 8. Februar 2016 auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache 18/7510)? 20. Wie wird bei einer derartigen Herausgabe des RAR an ein am eigentlichen Prozess nicht beteiligtes privatwirtschaftliches Unternehmen die Geheimhaltung der Dokumente sichergestellt? 21. In welchen Fällen außer Glyphosat, in denen Deutschland EU- Berichterstatter im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für einen Pestizidwirkstoff war, haben Bundesbehörden Bewertungsberichte in vorläufiger oder endgültiger Form an Antragsteller oder in deren Auftrag tätige Akteure weitergegeben, bevor diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (bitte für die letzten zehn Jahre jeweils Pestizidwirkstoff, Antragsteller, Version des Berichts und Datum der Weitergabe benennen)? 22. Teilt die Bundesregierung die Argumentation der EFSA und der Europäischen Kommission, dass (im Rahmen von Zulassungsverfahren für Pestizidwirkstoffe wie Glyphosat) eine Herausgabe von Bewertungsberichten (RAR) an Dritte vor Abschluss der Bewertung der EFSA nicht erfolgen darf, um eine Störung oder Beeinflussung des Zulassungsverfahrens zu verhindern (vgl. www.asktheeu.org/en/request/draft_version_bfr_glyphosate_rep)? 23. Gehört es zu den Aufgaben des BVL, Pestizidhersteller oder deren Verbände initiativ strategisch zu beraten, um eine reibungslose Wiederzulassung ihrer Wirkstoffe zu erleichtern?   24. Hält die Bundesregierung ein Selbstverständnis der Zulassungsbehörden als Dienstleister der antragstellenden Pestizidhersteller für angemessen (vgl. ARD-Sendung „Plusminus“ vom 30. März 2016), und gehört es zu deren Aufgaben, die Zulassung von Pestizidwirkstoffen zu befördern? Sind das BfR und das BVL nicht in erster Linie dem Verbraucherschutz verpflichtet? 25. Trifft es zu, dass die Mitgliedsunternehmen der Glyphosate Task Force der mehrmaligen Aufforderung des BfR, Risikobewertungsstudien zu den in glyphosathaltigen Formulierungen verwendeten Beistoffen vorzulegen, nicht gefolgt sind? 26. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung von EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis an die Glyphosate Task Force zur Veröffentlichung der vorliegenden Herstellerstudien inklusive des zugrundeliegenden Datenmaterials zu Glyphosat (vgl. https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/ andriukaitis/announcements/my-letter-dr-richard-p-garnett-chair- boardglyphosate-task-force-04-april-2016_en)? Wenn nein, warum nicht? 27. Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich eine vollständige Veröffentlichungspflicht für Herstellerstudien inklusive der zugrundeliegenden Daten bzw. die Zugänglichmachung an Dritte, sofern hierzu Lösungen gefunden werden, berechtigte Ansprüche auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen der Hersteller zu wahren? Wenn nein, warum nicht? 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Glyphosate Task Force angebotene Studien-Einsichtnahmemöglichkeit in Leseräumen? Ist bei einem derartigen Verfahren eine fundierte Überprüfung der Studien überhaupt möglich? 29. Teilt die Bundesregierung die Auffassungen der Glyphosate Task Force bzw. von Monsanto Europe S. A./N. V., „dass die Debatte zu Glyphosat und zu der gesetzlich vorgegebenen Vertraulichkeit von Daten von Antragstellern nicht dazu missbraucht werden darf, die gesamte Grundlage zur Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Frage zu stellen“ (www.presseportal.de/ pm/112688/3295375) und „dass der Prozess in den kommenden Wochen fortgesetzt wird und dass eine Abstimmung der Mitgliedstaaten zur Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung in angemessener Zeit stattfinden wird, sodass Glyphosat auch nach dem Auslaufen der aktuellen Zulassung Ende Juni 2016 zur Verfügung stehen wird“ (http://monsantoblog.eu/three-things-to- know-about-glyphosate-and-the-european-commission-standing-committee/#. VwZGTuLyg-U). Einzelheiten der Glyphosat-Risikobewertung 30. Sind dem BfR neben den POE-Tallowaminen (polyethoxylierte Alkulamine) noch andere Netzmittel bzw. Beistoffe bekannt, die selbst toxischer wirken als Glyphosat oder die Toxizität von Glyphosat erhöhen können? Wenn ja, wie verläuft die Diskussion zu diesem Thema auf EU-Ebene? 31. Welche Studien zu den Auswirkungen von Glyphosat auf Spermien wurden konkret bei der Bewertung von Glyphosat berücksichtigt (bitte mit Autor/en, Titel, Hauptergebnissen und BfR-Bewertung der einzelnen Studien auflisten) Wie wurden diese Studien berücksichtigt, und mit welchem Ergebnis im Hinblick auf die Gesamtbewertung?   32. Wie genau lässt sich in Band 6 des RAR (Toxikologie) zwischen dem von den Antragstellern, d. h. aus dem Dossier übernommenem Text und dem vom BfR verfassten Text unterscheiden? Sind tatsächlich im gesamten Toxikologie-Teil ausschließlich die kursiv gedruckten Textteile vom BfR verfasst? 33. Stammt die Einschätzung epidemiologischer Studien im RAR als „not reliable“ von BfR-Mitarbeitern oder wurde sie von der Glyphosate Task Force übernommen? 34. Wie ist es zu erklären, dass diese Einschätzung mit dem Fehlen wichtiger Zusatzinformationen wie Rauchverhalten, Exposition und Vorerkrankungen begründet wird, obwohl genau diese Zusatzinformationen durchaus erhoben wurden und Teil der Studien sind? 35. Gibt es Hinweise, dass die Aufnahme von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen Formulierungen über die Lunge in höherem Maße erfolgt oder größere Gefahren birgt als die orale oder dermale Aufnahme? 36. Liegen dem BfR ausreichende Erkenntnisse zur Inhalationstoxizität von Glyphosat vor? Wenn ja, wie wurden diese Erkenntnisse in die Risikobewertung aufgenommen? Wenn nein, wie soll die Datenlücke gefüllt werden? Ist ein entsprechender verpflichtender Hinweis auf glyphosathaltigen Produkten erforderlich, um Anwender auf das unbekannte Risiko hinzuweisen? Wenn ja, Wie sollen Bystander und Anwohner entsprechend gewarnt werden? 37. Sind die Pestizidhersteller verpflichtet, im Rahmen des Dossiers bzw. Zulassungsantrags alle durchgeführten Risikobewertungsstudien an die Behörden weiterzureichen? 38. Wenn ja, gibt es eine Kontrollmöglichkeit, etwa über eine Registrierungspflicht vor der Durchführung von Studien? Auf welche Weise wird sonst sichergestellt, dass keine Studien zurückgehalten werden, die der Zulassung entgegenstehen könnten? 39. Falls es noch keine Registrierungspflicht gibt, unterstützt die Bundesregierung eine solche allgemeine Registrierungspflicht für Zulassungsstudien? 40. Gibt es Hinweise, dass von den Antragstellern durchgeführte Studien in Einzelfällen tatsächlich nicht oder erst nach ausdrücklicher Aufforderung eingereicht wurden? 41. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben Hinweise auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber, durchführendem Labor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)? 42. Welche von den Antragstellern beauftragten Studien zur Gentoxizität von Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben keine Hinweise auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Auftraggeber, durchführendem Labor, verwendeter Methode bzw. OECD guideline, verwendeter Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)?   43. Welche dieser Zulassungsstudien wurden publiziert bzw. bei welchen die Daten vollständig öffentlich zugänglich gemacht? 44. Welche industrieunabhängig finanzierten und durchgeführten, publizierten Studien zur Gentoxizität von Glyphosat bzw. glyphosatbasierten Formulierungen haben Hinweise auf eine mögliche Gentoxizität erbracht (bitte mit Autor/en, verwendeter Zelllinie, geprüften Dosierungen, geprüfter Substanz bzw. Formulierung, Ergebnissen und BfR-Bewertung auflisten)? 45. Wie erklärt sich aus diesen Ergebnissen die BfR-Einschätzung „nicht gentoxisch“? 46. Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung von BfR und EFSA, den Wert für die erlaubte Tagesdosis von Glyphosat (ADI-Wert) im Rahmen einer Glyphosat-Neuzulassung um zwei Drittel zu erhöhen? 47. Ist diese Erhöhung des ADI-Werts Teil des Glyphosat- Neuzulassungsvorschlags der Europäischen Kommission? 48. Wenn nein, in welchem Verfahren wird der ADI-Wert für Glyphosat festgelegt? 49. Welche Zuständigkeit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Rahmen der Glyphosat-Bewertung (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049, Frage 7)? 50. Mit welchen Positionen hat sich die BAuA bisher in die Debatte eingebracht? Weiteres Glyphosat-Zulassungsverfahren 51. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage eines Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission und wird die Bundesregierung diesen Vorschlag unverzüglich nach Erhalt an den zuständigen Bundestagsausschuss (AfEL) weiterleiten? 52. Wie sieht die Position der Bundesregierung bzw. die Position des BMEL zu der Option aus, die Genehmigung von Glyphosat vorläufig erneut und ggf. unter Auflagen stark befristet zu verlängern statt zu erneuern – u. a. um die ECHA-Empfehlung abzuwarten? 53. Wie müsste eine zeitlich begrenzte Zulassung unter strengen Auflagen konkret aussehen, um die Zustimmung der Bundesregierung zu finden? 54. Wie stehen die anderen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Vorschlag? 55. Hat die Europäische Kommission gegenüber diesem Vorschlag in der Zwischenzeit eine größere Offenheit entwickelt? 56. Welche Bedeutung hat die vom Europäischen Parlament beschlossene Resolution gegen die Glyphosat-Neuzulassung aus Sicht der Bundesregierung? 57. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer Aussage, im zuständigen EU-Ausschuss habe am 7. März 2016 keine Probeabstimmung zur Frage der Glyphosat-Neuzulassung stattgefunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 18/8049) und Medienberichten über eine solche Probeabstimmung (vgl. etwa www.topagrar.com/news/Home-top-News- Entscheidung-ueber-Glyphosat-wird-wohl-verschoben-2833364.html)? Sind diese Berichte falsch?   58. Falls es sich nicht um eine formale Probeabstimmung gehandelt haben sollte, welche Mitgliedstaaten haben in der betreffenden Ausschusssitzung am 7. und 8. März 2016 welche Position zum Kommissionsvorschlag zur Glyphosat-Neuzulassung vertreten, und welches Abstimmungsverhalten haben sie dazu in Aussicht gestellt? 59. Was wäre die konkrete Folge für Verkauf und Anwendung von Glyphosathaltigen Pestiziden, wenn bis zum Auslaufen der derzeitigen befristeten Zulassungsverlängerung am 30. Juni 2016 keine Einigung erzielt und keine Entscheidung getroffen würde? 60. Trifft es zu, dass am 12. April 2016 im BfR ein Treffen von Mitarbeitern des Instituts mit Mitarbeitern der Europäischen Kommission sowie Behördenmitarbeitern aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu hormonell wirksamen Stoffen (endokrinen Disruptoren) mit besonderer Beachtung des Pestizid- Wirkstoffs Glyphosat stattfand? Wenn ja, was war das Ziel des Treffens? 61. Waren an dem genannten Treffen am 12. April 2016 auch Vertreter von Pestizidherstellern beteiligt? Mögliche Zusammenarbeit mit der ECHA 62. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich der weitere Ablauf der Bewertung von Glyphosat durch das Committee for Risk Assessment (RAC) bei der ECHA aus? 63. Wann ist mit dem Beginn der öffentlichen Konsultation zum Glyphosat- Dossier zu rechnen? 64. Wann sind der Abschluss der Bewertung und die Weiterleitung einer Klassifizierungsempfehlung an die Europäische Kommission zu erwarten? 65. Werden voraussichtlich deutsche Mitglieder in die Bewertung involviert sein? Ist bereits absehbar, welche? Mögliche Zusammenarbeit mit Behörden in Nordamerika 66. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw. Überprüfung von Glyphosat in den USA bekannt? 67. Was ist der Bundesregierung über die laufende Neubewertung bzw. Überprüfung von Glyphosat in Kanada bekannt? 68. Was ist der Bundesregierung über die laufende Überprüfung des Kombipräparats 2,4-D/Glyphosat (in Deutschland unter dem Markennamen Kyleo erhältlich, in den USA unter dem Namen Enlist Duo) durch die EPA in den USA bekannt? 69. Gibt es Hinweise auf eine größere Toxizität der Kombination der Wirkstoffe Glyphosat und 2,4-D in den genannten Formulierungen, also auf eine synergistische Wirkung der beiden Wirkstoffe? Wenn ja, bitte Details bzgl. der entsprechenden Studien bzw. Erkenntnisse angeben. Wenn nein, wurde eine solche synergistische Wirkung bereits überprüft, und wenn ja, wie?   Gefahrenpotenzial von Glyphosat und anderen Stoffen und dessen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit 70. Nimmt die Bundesregierung aktuelle Funde von Glyphosat in Hygieneprodukten aus Baumwolle (vgl. http://bit.ly/1SiD0nx und http://bit.ly/1SEfXny) zum Anlass, sich für einen Grenzwert auf EU-Ebene bei Hygiene- und Kosmetikprodukten einzusetzen, und Langzeituntersuchungen zu Risiken des Wirkstoffs bei Aufnahme von Glyphosat über die Haut bzw. Schleimhaut zu initiieren? Wenn nein, warum nicht? 71. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es seit über 40 Jahren keinen einzigen ernst zu nehmenden Hinweis auf schädliche Nebenwirkungen für den Menschen durch Glyphosat gibt? 72. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Urintest zeigen, „dass Glyphosat unverändert durch den Körper geht“, wenn die Glyphosat- Aufnahmemenge gar nicht erhoben wurde (vgl. Interview mit dem BfR- Präsidenten Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel im Spiegel 11/2016)? 73. Ist die Aussage des österreichischen Obmanns der Industriegruppe Pflanzenschutz beim Fachverband der Chemischen Industrie Christian Stockmar, Glyphosat werde ohne Verstoffwechselung mit dem Urin wieder ausgeschieden (vgl. http://derstandard.at/2000034103980/Wiederzulassung-von-Glyphosat- Krebsrisiko-mit-Wurst-ist-hoeher), biochemisch nachvollziehbar und korrekt? Berlin, den 12. April 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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