[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8543
18. Wahlperiode 24.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/8304 –
Militärische Lageentwicklung im Syrien-Konflikt und Stand des Genfer Prozesses
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehr als 250 000 Menschen wurden seit Beginn des Krieges in Syrien vor über
fünf Jahren getötet. Rund 4,7 Millionen Syrerinnen und Syrer sind in die
Nachbarländer und darüber hinaus nach Europa geflohen. Rund 8,7 Millionen Syrerinnen
und Syrer gelten als Binnenflüchtlinge, die sich vor allem in Damaskus, Aleppo,
Homs und Hama aufhalten. Schätzungsweise ca. 13,5 Millionen Menschen in
Syrien (81 Prozent der Bevölkerung) sind derzeit dringend auf humanitäre
Unterstützung angewiesen (vgl.
www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/
publikation/did/fakten-zur-europaeischen-dimension-von-flucht-und-asyl-syrien/,
abgerufen am 19. April 2016).
Die im Herbst 2015 zusammengekommene Wiener Syrien-Konferenz hat einen
Rahmenplan zur Beendigung des Syrienkriegs entworfen. Demnach sollte
zunächst eine Feuerpause zwischen dem syrischen Regime und den dialogbereiten
Teilen der bewaffneten Opposition vereinbart werden, um in einem nächsten
Schritt politische Verhandlungen einzuleiten, die dann langfristig zur Bildung
einer Übergangsregierung und zu Neuwahlen führen sollen. Eine Waffenruhe
zwischen den Regimekräften und Teilen der Opposition trat am 27. Februar
2016 in Kraft und wurde bislang weitgehend eingehalten. Seitdem sind deutlich
weniger Menschen gestorben und mehr Menschen konnten mit dringend
benötigten Medikamenten und Lebensmitteln in zuvor belagerten Orten versorgt
werden.
Seit Februar 2016 sind die Gespräche der syrischen Konfliktparteien im
Rahmen von „Geneva III“ (Genf 3) angelaufen. An den vom UN-Sondergesandten
für Syrien, Staffan de Mistura, geleiteten Friedensgesprächen nehmen Vertreter
der syrischen Regierung sowie Vertreter des im Jahr 2015 in Riad (Saudi-
Arabien) gegründeten „Hohen Verhandlungskomitees“ (High Negotiation
Committee – HNC) teil, das verschiedene (islamistische und säkulare)
Oppositionsgruppen repräsentiert. Die dem internationalen Terrornetzwerk Al-Kaida
angehörende Islamistenmiliz „Jabhat al-Nusra“ (Al-Nusra-Front) ist von der
Feuerpause und dem Verhandlungsprozess ebenso ausgeschlossen wie die
Terrormiliz des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS/ISIS). Obwohl sie in den
Bodenkämpfen der effektivste Gegner des IS und militärischer Verbündeter der US-
geführten westlichen Anti-IS-Allianz sind, werden auch die syrischen Kurden
der „Partei der Demokratischen Union“ (Partiya Yekitîya Demokra – PYD)
bislang an den Friedensverhandlungen nicht beteiligt. Zwischenzeitlich haben die
Kurden eine föderale Region „Rojava-Nordsyrien“ innerhalb der territorialen
Integrität Syriens ausgerufen (vgl.
www.nzz.ch/international/autonome-
regionausgerufen-in-genf-unerwuenscht-schaffen-syriens-kurden-fakten-ld.8930,
abgerufen am 18. April 2016).
Aktuell sind heftige Gefechte in und um Aleppo entbrannt. Zehn syrische
Oppositionsgruppen, darunter die im HNC vertretenen, besonders einflussreichen
islamistischen Gruppierungen Jaysh al-Islam und Ahrar al-Sham haben eine
militärische Großoffensive gegen die Regierungstruppen angekündigt, nachdem
diese Wohnviertel der Zivilbevölkerung in den von der Opposition
kontrollierten Gebieten bombardiert haben sollen. Jaysh al-Islam wird von Mohammed
Allusch geführt, der bei den Genfer Friedensgesprächen der Chefunterhändler
der Opposition ist (vgl.
www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigen-
offensive-gegen-armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016).
Ein Scheitern des Genfer Prozesses wäre ein schwerer Rückschlag für die
politische Lösung des Syrienkonflikts. Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie das
Verhandlungsformat fortgeführt und der Friedensprozess stabilisiert werden kann.
1. Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig am Genf-3-Verhandlungsformat zur Regelung des
Syrienkonflikts beteiligt, wie sieht der Gesprächsmodus (getrennte oder gemeinsame
Treffen mit dem UN-Sondergesandten etc.) aus, und wie viele
Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen daran üblicherweise teil (bitte nach
einzelnen Gruppierungen auflisten)?
Die Gespräche in Genf finden bislang als sogenannte Proximity Talks, also als
Gespräche der beiden Hauptverhandlungspartner, dem syrischen Regime und der
Oppositionsdelegation des Hohen Verhandlungskomitees (High Negotiation
Committee – HNC) jeweils mit dem Sondergesandten des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen für Syrien statt. Beide Delegationen bestehen aus bis zu
16 Mitgliedern. Das HNC stellt einen Zusammenschluss von über 30
Oppositionsgruppierungen zum Zwecke politischer Verhandlungen dar. Die
Verhandlungen in Genf finden statt als getrennte Treffen der Regime- und HNC-Delegation
mit dem Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für Syrien, Staffan de
Mistura, der somit zwischen den beiden Delegationen vermittelt.
Weiterhin sind an den Genf-3-Gesprächen die Bündnisse der sogenannten Kairo-
Gruppe und der Moskau-Gruppe, sowie ein Forum von Vertretern von Frauen
und der Zivilgesellschaft beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt ebenfalls im
geschilderten Modus der „Proximity Talks“, hat aber primär beratende Funktion für den
VN-Sondergesandten. Die Einladung von Parteien und deren Einbeziehung in die
Verhandlungen obliegt alleine den Vereinten Nationen und ihrem
Sondergesandten.
2. Welche Staaten bzw. ausländischen Regierungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Weise (offiziell oder inoffiziell) in die Genf-3-
Verhandlungen involviert, und auf welcher Ebene bzw. durch wen ist die
Bundesregierung am Verhandlungsprozess beteiligt (bitte erläutern)?
An den Genf-3-Verhandlungen nimmt außer der syrischen keine weitere
Regierung teil. Das Genf-3-Verhandlungsformat ist Resultat der vom VN-
Sicherheitsrat am 18. Dezember 2015 verabschiedeten Resolution 2254. Ferner wurden als
Resultat des Münchner Treffens der International Syria Support Group (ISSG)
vom 11. bis 12. Februar 2016 zwei Task-Forces zur Überwachung der
Waffenruhe und für humanitäre Fragen eingerichtet. Die Task-Force Waffenruhe wird
gemeinsam von den Vereinigten Staaten und Russland geleitet, während die
Task-Force humanitäre Fragen von den VN geleitet wird. Deutschland ist in
beiden Task-Forces dauerhaft vertreten. Ferner werden die Verhandlungen in Genf
von den Mitgliedern der ISSG, darunter auch Deutschland, begleitet. Zur
Wahrnehmung dieser und anderer Aufgaben hat das Auswärtige Amt einen Arbeitsstab
Syrien eingerichtet.
3. Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten
der syrischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenen
Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-Verhandlungsformat beteiligt
bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der syrischen
Regierungsdelegation vertreten?
Das syrische Regime betrachtet sich selbst als einzig legitimen Repräsentanten
des syrischen Volkes und nimmt für sich in Anspruch, das syrische Volk in seiner
gesamten ethnischen und religiösen Pluralität zu vertreten. In der
Verhandlungsdelegation des syrischen Regimes, geleitet von Botschafter Bashar Jaafari, ist
nach Kenntnis der Bundesregierung, neben alawitischen und sunnitischen
Mitgliedern auch ein ethnischer Kurde (Omar Ossi) vertreten.
4. Welche ethnischen und religiösen Minderheiten aus Syrien sind auf Seiten
der im HNC repräsentierten syrischen Opposition nach Kenntnis der
Bundesregierung mit eigenen Vertreterinnen und Vertretern am Genf-3-
Verhandlungsformat beteiligt bzw. werden dort offiziell von Mitgliedern der
HNC-Delegation vertreten?
Die im HNC zusammengefasste syrische Opposition nimmt ebenfalls für sich in
Anspruch, das syrische Volk in seiner gesamten ethnischen und religiösen
Pluralität zu vertreten. Einige der im HNC vertretenen Oppositionsgruppierungen
verstehen sich selbst explizit als Vertretungen von ethnischen und religiösen
Minderheiten, während in anderen Gruppen Angehörige verschiedener Minderheiten
vertreten sind. In der durch den HNC entsandten 16-köpfigen
Verhandlungsdelegation, geleitet von Dr. Riad Hijab, sind mit George Sabra ein syrisch-orthodoxer
Christ, mit Alice Mufarraj eine Drusin sowie mit Fuad Aliko und Khalaf Dahoud
zwei Kurden vertreten. Ferner finden sich in der erweiterten
Verhandlungsdelegation des HNC weitere kurdische sowie alawitische, turkmenische, drusische
und beduinische Vertreter.
5. Welche der den Genf-3-Prozess unterstützenden Staaten haben seit Beginn
des syrischen Bürgerkriegs 2011 nach Erkenntnissen der Bundesregierung –
auch nachrichtendienstlicher Herkunft – in der Vergangenheit in welchem
Umfang Waffen, Waffensysteme bzw. andere Rüstungsgüter an einzelne
Konfliktparteien in Syrien (Regime oder Opposition) geliefert (bitte pro Jahr,
nach Herkunftsland, Stückzahl je Waffen, Waffensystem, Rüstungsgut und
Konfliktpartei auflisten)?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil darin Erkenntnisse
enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden. Dies lässt
unter Umständen Rückschlüsse auf die Herkunft der Informationen zu. Die
Veröffentlichung würde dazu führen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr
oder nicht mehr im bisherigen Maße gewonnen werden könnten. Zudem wurden
Informationen verwendet, die im Zuge der Kooperation mit anderen
Nachrichtendiensten gewonnen wurden. Eine öffentliche Bekanntgabe entgegen der
zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgang von Informationen aus
diesem Bereich und damit zu einer Verschlechterung der Abbildung der
Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen. Eine Beantwortung in
offener Form und die daraus mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte kann damit
den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen.
Daher ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft.1
6. Welche Erkenntnisse – auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die
Bundesregierung, ob und in welchem Umfang die in den deutschen Medien im
Sommer 2015 publik gewordenen Waffenlieferungen der Türkei an die
radikal-islamistischen Milizen „Ahrar al-Sham“ und die Islamische Front in Syrien
dazu genutzt wurden, um Waffen an die Al-Nusra-Front weiter zu transferieren
bzw. weiter zu verkaufen (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/
tuerkischer-bombenkrieg-100.html, abgerufen am 20. April 2016)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ferner wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Waffenlieferungen
an die in Frage 6 genannten Gruppierungen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch während der Aufnahme der Friedensgespräche und über die
Verabredung der Feuerpause hinaus aufrechterhalten?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ferner wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung Russland den
angekündigten Teilabzug seiner zeitweilig zur militärischen Unterstützung
der syrischen Armee entsendeten Truppen bislang umgesetzt, und ggf. auch
schwere Waffensysteme aus Syrien zurückverlegt (bitte pro Stückzahl je
Waffensystem auflisten)?
Der Bundesregierung liegen offizielle Verlautbarungen der russischen Regierung
und Medienberichte vor, denen zufolge Russland im Zuge des angekündigten
Teilabzugs insbesondere Einheiten der in Syrien stationierten Kampfflugzeuge
samt Personal für technische Wartung und Materialversorgung nach Russland
zurückverlegt. Zugleich hat die russische Regierung erklärt, dass sie ihre
Militärpräsenz in Syrien zur Fortsetzung der andauernden russischen Luftschläge
aufrechterhalten und die dortigen russischen Militärstützpunkte see-, luft- und landseitig
weiterhin durch eigene Streitkräfte absichern wird.
9. Zwischen welchen syrischen Konfliktparteien ist nach Kenntnis der
Bundesregierung am 27. Februar 2016 die Feuerpause wirksam geworden, und wie
stabil hat sich die Waffenruhe nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
erwiesen?
Als Resultat der Münchner Vereinbarung vom 12. Februar 2016 der ISSG
(International Syria Support Group), zu der auch Deutschland gehört, trat in Syrien eine
Waffenruhe zwischen dem syrischen Regime sowie den mit diesem verbündeten
Kräfte und einer größeren Anzahl bewaffneter Widerstandsgruppierungen in
1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Kraft. Explizit ausgeschlossen von dieser Waffenruhe sind die von den VN als
Terrororganisationen gelisteten Gruppierungen.
Diese Waffenruhe konnte bis Mitte April 2016 weitgehend stabil gehalten
werden, obwohl es immer wieder zu schwerwiegenden Verstößen kam. Obgleich es
zu eklatanten Verstößen durch beide Seiten kam, wurde in der überwältigenden
Mehrzahl von Verletzungen durch das syrische Regime und seine Verbündeten
berichtet. So soll es kontinuierlich Luft- und Artillerieangriffe auf Stellungen der
Opposition und auch gegen die Zivilbevölkerung in den von der Opposition
gehaltenen Gebieten, etwa Angriffe gegen Krankenhäuser und Einsatz von
Fassbomben, gegeben haben. Hierbei sollen die Regimekräfte versucht haben, unter
anderem Geländegewinne in den Provinzen Latakia und Idlib zu realisieren,
sowie die Oppositionsgebiete in Aleppo und östlich von Damaskus weiter
abzuschnüren. Im Verlauf des April 2016 war eine weitere Intensivierung dieser
Kampfhandlungen, insbesondere im Raum Aleppo, zu beobachten, sodass in den
benannten Gegenden von einer Waffenruhe nur noch begrenzt gesprochen
werden kann.
In Reaktion darauf vermittelten die USA und Russland Anfang Mai 2016 lokale
Waffenstillstandsvereinbarungen für Aleppo, Latakia und Ost-Ghouta und
bekannten sich in einem gemeinsamen Statement vom 9. Mai 2016 erneut zur
landesweiten Waffenruhe und den Prinzipien der Vereinbarung von München.
Schließlich enthält das Kommuniqué des Wiener ISSG-Treffens vom 17. Mai 2016
die erneute Verpflichtung aller ISSG-Mitglieder, auf die Konfliktparteien
einzuwirken, die ursprünglich vereinbarte zeitlich und örtlich unbegrenzte Waffenruhe
einzuhalten.
10. In welchen zuvor von Regime- oder Oppositionskräften belagerten Orten
bzw. Regionen in Syrien konnte nach Kenntnis der Bundesregierung als
Ergebnis der Feuerpause durch wen in welchem Umfang humanitäre Hilfe für
die eingeschlossene Zivilbevölkerung geleistet werden, und welche Orte
bzw. Regionen innerhalb der Waffenruhegebiete sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. immer noch vom Zugang zur humanitären Hilfe
abgeschnitten (bitte detailliert angeben)?
Im Einklang mit der VN-Sicherheitsratsresolution 2254 fordert die Münchner
Vereinbarung der ISSG vom 12. Februar 2016 die uneingeschränkte Versorgung
aller Bedürftigen in ganz Syrien mit humanitärer Hilfe. Das Büro der Vereinten
Nationen für die Koordinierung Humanitärer Angelegenheiten (Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs – OCHA) hat hierzu 18 der belagerten oder
schwer erreichbaren Gebiete als prioritär identifiziert. Als Folge der Münchner
Vereinbarung konnten von diesen 18 Gebieten bislang zwölf mit humanitärer
Hilfe versorgt werden. Hilfskonvois erreichten die Ortschaften Fuah, Kefraya,
Zabadani, Madaya, Madamiyet Elsham, Kafr Batna, Ein Terma, Hammura,
Jisrein, Saqba, Yarmouk und Harasta. Seit dem 10. April 2016 versorgt das
Welternährungsprogramm zusätzlich rund 100 000 Menschen in den von den Truppen
des Islamischen Staats (IS) belagerten Teilen der Stadt Deir ez-Zor aus der Luft.
Die Aufnahme der technisch anspruchsvollen Flüge, bei denen Hilfsgüter aus
6 000 Meter Höhe mit Spezialfallschirmen abgeworfen werden, ist das Ergebnis
einer engen Zusammenarbeit zwischen Russland und den westlichen Staaten.
Insgesamt konnten in diesem Jahr rund 255 000 Menschen in belagerten Gebieten
temporär mit humanitärer Hilfe versorgt werden. Bislang konnten keine
Hilfslieferungen in die Ortschaften Duma, Darayya, Arbin, Zamalka und Zabadin
durchgeführt werden.
11. Welche der im HNC vertretenen syrischen Oppositionsgruppen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit mit der Al-Nusra-Front
oder dem IS kooperiert bzw. kooperieren immer noch mit einer dieser beiden
Gruppierungen, die vom Genf-3-Prozess ausdrücklich ausgeschlossen sind
(bitte detailliert angeben)?
12. Aus welchen Teilgruppen setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell die Islamische Front sowie die „Südfront“ zusammen, wie ist deren
jeweilige ideologische Ausrichtung (säkular/islamistisch/dschihadistisch) zu
charakterisieren, und über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen diese
Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte detailliert
angeben)?
Die Beantwortung der Fragen 11 und 12 kann nicht offen erfolgen, weil darin
Erkenntnisse enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt
wurden. Die Kenntnisnahme dieser Informationen durch Unbefugte dürfte zur Folge
haben, dass vergleichbare Informationen künftig der Bundesregierung nicht mehr
zur Verfügung gestellt werden können. Dies wäre für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig. Deshalb sind die entsprechenden Informationen
als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.2
13. Über wie viele bewaffnete Kämpfer verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit die von der Feuerpause sowie vom Genf-3-Prozess
ausdrücklich ausgenommenen Terrormilizen der Al-Nusra-Front und des IS?
Nach hiesiger Einschätzung verfügt Jabhat al-Nusra (JaN) insgesamt über
ca. 5 000 Kämpfer. Davon befinden sich etwa 3 500 im Norden Syriens und etwa
1 500 im Süden. Der sogenannte Islamische Staat (IS) verfügt nach hiesiger
Einschätzung in Syrien und Irak über ca. 20 000 Kämpfer. Aufgrund der
grenzüberschreitenden Bewegungen der IS-Kämpfer sind quantifizierte Aussagen zu IS-
Kämpfern in Syrien nicht möglich.
14. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die syrischen
Regierungstruppen bzw. mit ihnen verbündete Kräfte nach Aufnahme der
Friedensgespräche mit der im HNC repräsentierten Opposition gegen die
Al-Nusra-Front und den IS militärisch mit welchem Ergebnis vorgegangen,
und wo lagen nach Kenntnis der Bundesregierung die räumlichen
Schwerpunkte der bewaffneten Auseinandersetzungen?
Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weil darin Erkenntnisse
enthalten sind, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden. Die
Kenntnisnahme dieser Informationen durch Unbefugte dürfte zur Folge haben,
dass vergleichbare Informationen künftig der Bundesregierung nicht mehr zur
Verfügung gestellt werden können. Dies wäre für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig. Deshalb sind die entsprechenden Informationen
als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.2
2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
15. In welchem Umfang fanden bzw. finden nach Kenntnis der Bundesregierung
militärische Auseinandersetzungen zwischen der Al-Nusra-Front und dem
IS statt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die
aktuelle militärische Lagesituation zwischen beiden Konfliktparteien im
südlichen Teil der früheren UN-Pufferzone an den Golanhöhen, wo sich die
verfeindeten radikal-islamistischen Terrormilizen unmittelbar gegenüber
stehen?
In der Vergangenheit fanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung immer
wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Jabhat al-Nusra (JaN)
und dem Islamischen Staat (IS) entlang ihrer gemeinsamen Fronten statt. Diese
Kampfhandlungen waren und sind meist örtlich begrenzt. In Nordsyrien ist die
militärische Lage zwischen JaN und IS aktuell vergleichsweise ruhig. In einigen
nördlichen Regionen vermeiden JaN und IS aktiv ein gegenseitiges
Aufeinandertreffen. Im Süden Syriens stellt sich die Lage derzeit anders dar. Zunächst hat der
IS im Frühjahr 2016 Stellungen der JaN in Damaskus im Bereich des Yarmuk-
Lagers angegriffen. Heftige Kämpfe haben in den vergangenen Wochen
außerdem zwischen der mit dem IS assoziierten Liwa Shuhada al-Yarmuk und der JaN
stattgefunden.
16. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung bislang
auf das militärische Vorrücken der von der kurdischen PYD geführten und
von den USA sowie Russland unterstützten „Syrian Democratic Forces“
(SDF) über das westliche Euphrat-Ufer (Tischrin-Staudamm) hinaus bzw.
auf die militärischen Geländegewinne der SDF des kurdischen
Selbstverwaltungskantons Afrin reagiert, und in wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung von kurdischen Kräften militärisch kontrolliertes
Territorium in Syrien vom türkischen Militär unter Einsatz welcher
Waffensysteme angegriffen bzw. beschossen?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
17. In welchen Orten bzw. Regionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die USA und Russland gegenwärtig militärische Stützpunkte in den von den
SDF militärisch kontrollierten Gebieten in Syrien eingerichtet, und wie viel
militärisches Personal ist dort jeweils zu welchen Zwecken stationiert (bitte
einzeln auflisten)?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes
sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS –
Vertraulich“ eingestuft.3
3 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
18. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen
Beteiligung von politischen Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Kurden am
Genf-3-Verhandlungsformat (bitte mit Begründung erläutern)?
Die Hauptverhandlungen zur Lösung des Konflikts in Syrien sollten aus Sicht der
Bundesregierung weiterhin zwischen dem syrischen Regime und der Opposition,
vertreten durch den HNC, stattfinden. Das in Riad gegründete HNC vereint zu
diesem Zweck das bisher breiteste Spektrum der syrischen Opposition. Kurdische
Vertreter sind bereits sowohl in der Delegation des syrischen Regimes, als auch
über den kurdischen Nationalrat in der Delegation des HNC vertreten.
Grundsätzlich sollte der politische Prozess so inklusiv wie möglich verlaufen, damit auch
andere Akteure die Möglichkeit erhalten, ihre Vorstellungen über die politische
Zukunft Syriens einzubringen. Die Entscheidung darüber, welche Gruppierungen
zusätzlich zu den inner-syrischen Verhandlungen in Genf eingeladen werden,
obliegt den Vereinten Nationen.
19. Wie hat nach Kenntnis der Bundesregierung die syrische Regierung auf die
Proklamation der föderalen kurdischen Region „Rojava-Nordsyrien“
innerhalb der territorialen Integrität Syriens bislang reagiert, und welche
diesbezüglichen Reaktionen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch
auf Seiten der türkischen Regierung dazu gegeben (bitte erläutern)?
Das syrische Regime hat die einseitige Proklamation der föderalen kurdischen
Region „Rojava-Nordsyrien“ zurückgewiesen. Die türkische Regierung setzt sich
nach wie vor für die territoriale Integrität Syriens ein und betrachtet die
militärischen Aktivitäten der kurdischen Partei Partiya Yekitiya Demokrat (PYD) und
der kurdischen Miliz Yekineyen Parastina Gel (YPG) südlich der türkisch-
syrischen Grenze skeptisch.
20. Welche syrischen Konfliktparteien sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in die aktuellen Kämpfe in und um Aleppo verwickelt, und in welchem
Umfang sind die dortige Zivilbevölkerung bzw. die in den Flüchtlingslagern der
Region lebenden Menschen durch diese Kämpfe gefährdet?
In die militärischen Auseinandersetzungen in und um Aleppo sind nach
Erkenntnissen der Bundesregierung neben syrischen Streit- und Sicherheitskräften auch
die kurdische Miliz Yekineyen Parastina Gel (YPG) sowie schiitische Milizen
involviert. Daneben unterstützt Russland die syrischen Regierungskräfte
militärisch. Auf Seiten des bewaffneten Widerstands finden sich neben diversen
lokalen Gruppierungen auch Ahrar al-Sham sowie Kräfte der al-Qaida-
Regionalorganisation Jabhat al-Nusra (JaN).
In den vom bewaffneten Widerstand gehaltenen sowie in den unmittelbar an den
Frontlinien gelegenen Stadtvierteln von Aleppo sollen noch etwa 300 000
Menschen leben. Diese leiden an mangelhafter Versorgung aufgrund von
Luftangriffen und dem Abschneiden von Versorgungswegen durch das Vorrücken der
syrischen Armee. In den betroffenen Stadtteilen und umliegenden Dörfern ist zudem
die Infrastruktur schwer zerstört. In den vergangenen Monaten suchten etwa
130 000 bis 150 000 Binnenflüchtlinge Schutz im syrisch-türkischen Grenzgebiet
zwischen der Stadt Azaz und dem Grenzübergang Bab al-Salam. Am 14. April 2016
kam es zu Überfällen des IS auf die Flüchtlingslager östlich von Azaz (Haramin,
Ikdah und Shamarin). Nur ein Teil der Binnenflüchtlinge hält sich in
Flüchtlingslagern auf, die regelmäßig versorgt werden können. Die Mehrheit hält sich
derzeit – zum Teil in Zelten – unter freiem Himmel auf. Eine regelmäßige
Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten findet hier nicht statt.
21. Welche zehn syrischen Oppositionsgruppen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die aktuelle Erklärung unterzeichnet, in der sie eine neue
militärische Offensive gegen die syrischen Regierungstruppen ankündigen, und
wie hat es sich bislang ausgewirkt, dass die vom Chefunterhändler der im
HNC repräsentierten Opposition, Mohammed Allusch, geführte
Gruppierung Jaysh al-Islam offenbar zu den Mitunterzeichnern gehört und damit
möglicherweise dauerhaft aus den Genf-3-Verhandlungen aussteigen könnte
(vgl.
www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-rebellen-kuendigen-offensive-
gegen-armee-an-a-1087712.html, abgerufen am 20. April 2016; bitte
erläutern)?
Bei den zehn syrischen Oppositionsgruppen handelt es nach hiesigen
Erkenntnissen der Bundesregierung um Ahrar al-Sham, Jaish al-Islam, Failaq al-Sham,
Harakat Sham al-Islam, Ansar al-Sham Battalions, Jaish al-Nasr, First Coastal
Division, Jaish al-Izza, Jaish al-Mujahidin und die Northern Division. Zum
zweiten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw.
gedenkt sie zu unternehmen, um ein mögliches Auseinanderbrechen des
Genf-3-Verhandlungsformats sowie ein vorläufiges Scheitern der
Friedensverhandlungen abzuwenden, und mit welchen Partnern stimmt sie sich in
dieser Frage ab (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung beteiligt sich an den internationalen Bemühungen um eine
friedliche Lösung des Konflikts in Syrien. Eine politische Lösung für Syrien
sollte durch einen intensiven internationalen Dialog aller Akteure mit Einfluss in
Syrien unterstützt werden. Hierfür stimmt sich die Bundesregierung eng mit den
Mitgliedern der International Syria Support Group (ISSG) ab.
Aus Sicht der Bundesregierung sind eine nachhaltige Waffenruhe und die
gesicherte Versorgung der gesamten syrischen Bevölkerung mit humanitärer Hilfe
wichtige Faktoren für einen konstruktiven politischen Prozess. Dies besonders
jetzt, da die Verhandlungen sich in einer kritischen Phase befinden.
Diesbezüglich hat der Bundesminister des Auswärtigen gemeinsam mit dem französischen
Außenminister am 4. Mai 2016 in Berlin Gespräche sowohl mit dem
Verhandlungsführer des HNC, Dr. Riad Hijab, als auch mit dem VN-Sondergesandten,
Staffan de Mistura, geführt.
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