[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 25. Mai 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8570
18. Wahlperiode 27.05.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Britta Haßelmann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8348 –
Wohnen und Leben in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Städte und Ballungsräume sind attraktiv und ziehen immer mehr Menschen an.
Dies hat verschiedene Gründe: Suche nach Arbeit, guter Bildung und
Ausbildung und nicht zuletzt wegen des urbanen Lebensstils. Im letzten Jahr sind auch
etwa eine Million Geflüchtete zu uns gekommen, viele davon ebenfalls in die
Ballungsräume. Gleichzeitig legen Investoren ihr Geld verstärkt in Immobilien
an, mit hoher Renditeerwartung. Städtischer Wohnraum wird indes immer
teurer. Betroffene müssen immer höhere Anteile ihres Einkommens für
Wohnkosten aufwenden. Nicht wenige müssen umziehen, da sie sich ihre Miete nicht
mehr leisten können, finden aber nur schwer eine neue, bezahlbare Wohnung.
Preiswerte Wohnungen sind seit dem Ende des gemeinnützigen
Wohnungswesens in Deutschland 1990 kaum noch entstanden, im Gegenteil wurden
Sozialwohnungen massenhaft privatisiert. Erst in den letzten Jahren haben die
Bundesländer wieder vermehrt angefangen, in den sozialen Wohnungsbau zu
investieren, dennoch verlieren wir jedes Jahr 60 000 Sozialwohnungen. Der soziale
Wohnungsneubau ist in diesen Verlusten eingerechnet. Die Nachfrage nach
Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum aber steigt.
Auch für Rentnerinnen und Rentner wird es immer schwieriger die eigene
Wohnung bezahlen zu können. Alle Menschen wollen auch im Alter gut leben, und
zwar so lange wie möglich in der eigenen Wohnung. Der altersgerechte Umbau
kommt aber nur langsam voran und auch die entsprechenden KfW-Mittel
werden nur mäßig abgerufen.
Während die Mieten in den Metropolregionen zum Teil im zweistelligen
Bereich steigen, ziehen Menschen aus strukturschwachen Regionen und vielen
kleinen Städten und Dörfern weg. Wohneigentum, das über lange Jahre
aufgebaut wurde, verliert an Wert; Schulen und Theater schließen, die Lebensqualität
lässt nach. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, müssen neue Strukturimpulse
gesetzt werden, um die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und die Attraktivität
der betroffenen Regionen wieder zu erhöhen.
Gutes Wohnen und Leben ist ein Grundbedürfnis aller Menschen und muss
wieder Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wohnungsmärkte insbesondere der wirtschaftsstarken Zuzugsräume und
vieler Groß- und Universitätsstädte entwickeln sich seit dem Jahr 2009 zunehmend
dynamisch. In der Folge sind dort deutliche Mietsteigerungen und vielerorts
spürbare Wohnungsmarktengpässe zu verzeichnen. Vor allem
einkommensschwächere Haushalte, aber auch zunehmend Haushalte mit mittleren Einkommen
haben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der starke Zuzug von
Flüchtlingen erhöht die ohnehin wachsende Wohnungsnachfrage in den
Zuzugsregionen weiter. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
geht für die nächsten Jahre von einem Bedarf von mindestens 350 000 neuen
Wohnungen pro Jahr aus. Obwohl die Wohnungsbautätigkeit auf die höhere
Wohnungsmarktnachfrage reagiert hat und im Jahr 2015 rund 270 000
Wohnungen fertiggestellt wurden, reicht die Neubautätigkeit noch nicht aus. Allerdings
ist im ersten Quartal des Jahres 2016 ein weiterer deutlicher Anstieg der
Baugenehmigungen zu verzeichnen. In diesem Zeitraum wurde der Bau von insgesamt
84 800 Wohnungen genehmigt, das sind 30,6 Prozent mehr Baugenehmigungen
als im Vorjahreszeitraum.
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013
haben sich die Koalitionsfraktionen auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus
einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des sozialen
Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen
Flankierung verständigt. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen
Wohngeldreform hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Mieten- und
Einkommensentwicklung angepasst und einkommensschwache Haushalte wirkungsvoll bei
den Wohnkosten entlastet.
Als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus wurde im Juli
des Jahres 2014 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das „Bündnis für bezahlbares
Wohnen und Bauen“ mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der
Wohnungs- und Bauwirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren geschlossen.
Die unter dem Dach des Bündnisses eingerichteten Arbeitsgruppen und die
Baukostensenkungskommission haben am 27. November 2015 ihre Arbeit
abgeschlossen und den Abschlussbericht vorgelegt.
Dieser enthält Handlungsempfehlungen an den Bund, die Länder, die Kommunen
und private Wohnungsmarktakteure. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen hat
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein
Zehn-Punkte-Programm für eine Wohnungsbau-Offensive vorgelegt, die das
Bundeskabinett am 9. März 2016 beschlossen hat. Die Wohnungsbau-Offensive
wird zügig von Bund, Ländern und Gemeinden umgesetzt.
Altersgerecht Umbauen und Sanieren
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den momentanen Bedarf an
altersgerechten Wohnungen?
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf in den nächsten zehn
Jahren?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Es gibt nach wie vor keine Statistik über den Bestand an altersgerechten oder
barrierefreien/-armen Wohnungen in Deutschland. Nach den Ergebnissen einer
Studie von PROGNOS waren im Jahr 2013 rd. 700 000 Wohnungen altersgerecht
(weniger als 2 Prozent des Gesamtbestandes). Der Bedarf an altersgerechten
Wohnungen wird nach dieser Studie als hoch eingeschätzt: Für die Zielgruppe
der Senioren mit Bewegungseinschränkungen ergibt sich nach den Ergebnissen
bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von rd. 2,9 Millionen (Mio.) altersgerechten
Wohneinheiten (PROGNOS: Evaluation des KfW-Programms Altersgerecht
Umbauen, Basel 2014). Exakte Erkenntnisse über den aktuellen Bedarf liegen
nicht vor.
3. Wie viele Objekte wurden in den letzten drei Jahren mit Hilfe des KfW-
Programms „Altersgerecht Umbauen“ entsprechend umgebaut (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
Eine Kategorisierung ist nur nach geförderten Wohneinheiten, jedoch nicht nach
Gebäudearten möglich:
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“:
Jahr 2013: 25 843 Wohneinheiten
Jahr 2014: 22 163 Wohneinheiten
Jahr 2015: 21 781 Wohneinheiten
KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (wieder eingeführt im
Oktober 2014):
Jahr 2014: 2 286 Wohneinheiten
Jahr 2015: 26 273 Wohneinheiten.
4. Wie oft wurde der Investitionszuschuss in Anspruch genommen?
Seit dem ersten Programmstart im Jahr 2009 wurden bis Ende März des Jahres
2016 für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ 50 944
Förderzusagen mit einem Volumen von rund 65,2 Mio. Euro erteilt, 63 569
Wohneinheiten wurden gefördert.
5. Plant die Bundesregierung Änderungen am KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“, und wenn nein, warum nicht?
6. Plant die Bundesregierung ein Programm, um die Attraktivität einer
altersgerechten Sanierung zu steigern, und wenn nein, warum nicht?
7. Was plant die Bundesregierung, um die Zahl der altersgerechten
Sanierungen zu erhöhen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der starken Nachfrage des Programms „Altersgerecht Umbauen“
besteht aktuell kein Handlungsbedarf für Änderungen. Die letzten Anpassungen
erfolgten im dritten Quartal des Jahres 2015 (Zuschuss) bzw. zweiten Quartal des
Jahres 2016 (Darlehen). Der Fördersatz wurde von 8 auf 10 Prozent angehoben
und einbruchhemmende Maßnahmen, die bereits vorher Bestandteil des
Programms waren, können nun auch unabhängig vom altersgerechten Umbau
gefördert werden.
Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes sind außerdem die Zuschüsse zur
Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes auf 4 000 Euro je Maßnahme und
Anspruchsberechtigten erhöht worden. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte
zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16 000 Euro je Maßnahme betragen.
8. Welche Maßnahmen für eine altersgerechte Quartiersentwicklung für ältere
Menschen plant die Bundesregierung?
Die stärkere Implementierung des altersgerechten Umbaus bzw. eine
Reduzierung von Barrieren in den Quartieren war eine weitere zentrale Forderung aus
dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Im KfW-Programm
„Energetische Stadtsanierung“ ist seit November des Jahres 2015 daher in den
übergeordneten Förderzielen des Programms die Möglichkeit verankert, Aussagen zur
altersgerechten Sanierung des Quartiers, zum Barriereabbau im Gebäudebestand
und in der kommunalen Infrastruktur als Bestandteil der Konzepte aufzunehmen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr für alle
Programme der Städtebauförderung die Förderfähigkeit von Maßnahmen der
Barrierearmut bzw. -freiheit in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern
explizit gestärkt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der
Pflege hat unter Punkt 4 Empfehlungen zum Thema „altersgerechtes Wohnen“
erarbeitet. Außerdem werden im Handlungsfeld II „Gesellschaftliche
Verantwortung“ (3. Gesellschaftliche Teilhabe) der Arbeitsgruppe C.2 der
Demografiestrategie der Bundesregierung, der „Allianz für Menschen mit Demenz“, die Themen
(3.1) Milieu-Schaffung und (3.2) Barrierefreiheit laufend bearbeitet.
Weiterhin wichtig für die Quartiersentwicklung sind der Aufbau und die Stärkung
von regionalen Versorgungsstrukturen und Netzwerken für pflegebedürftige
Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben
die Pflegekassen die Möglichkeit erhalten, ab dem 1. Januar 2017 Netzwerke,
regionale Zusammenschlüsse oder Modellvorhaben mit bis zu 20 000 Euro pro
Kalenderjahr zu fördern.
Mieten
9. Sind die Mieten in Deutschland in den Ballungszentren in Deutschland in
den letzten Jahren stark gestiegen, und wenn ja, warum?
Die Erst- und Wiedervermietungsmieten sind in den Metropolkernen
(entsprechend der Abgrenzung nach siedlungsstrukturellen Kreistypen des BBSR) in den
letzten fünf Jahren (2010 bis 2015) jährlich um 4,7 Prozent gestiegen, während
sie sich im Bundesdurchschnitt nur um 3,3 Prozent pro Jahr erhöht haben. Da sich
sowohl die Binnenwanderung als auch die Zuwanderung stark auf die
Metropolkerne fokussiert, sind die Haushaltszahlen in den Ballungskernen in den letzten
Jahren überdurchschnittlich stark angestiegen. Demgegenüber stand eine zu
geringe Neubautätigkeit, weswegen sich die Mieten in den Metropolkernen
überdurchschnittlich stark erhöht haben.
10. Was plant die Bundesregierung, um Mietsteigerungen in angespannten
Wohnlagen zu vermeiden?
11. Was plant die Bundesregierung, um die Mietsteigerungen in angespannten
Wohnlagen zu begrenzen?
12. Hält die Bundesregierung die sogenannte Mietpreisbremse für wirksam?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Worin zeigt sich nach Meinung der Bundesregierung der Erfolg der
sogenannten Mietpreisbremse?
14. Plant die Bundesregierung Änderungen an der sogenannten
Mietpreisbremse?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten
Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung
vom 21. April 2015 (Mietrechtsnovellierungsgesetz, BGBl. I S. 610) sind
Maßnahmen zur Dämpfung des Mietanstiegs bei der Wiedervermietung von
Wohnraum getroffen worden. Aufgrund mittelbarer Auswirkungen auf die Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft auch bei
Mieterhöhungen in Bestandsmietverträgen zu einer dämpfenden Wirkung
kommen wird.
Es ist derzeit aber noch zu früh, um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit der
Mietpreisbremse zu treffen. Die Länder haben von der Ermächtigung, Gebiete
mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, folgendermaßen Gebrauch
gemacht:
Berlin zum 1. Juni 2015, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern im dritten
Quartal des Jahres 2015, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen
und Schleswig-Holstein im vierten Quartal des Jahres 2015, sowie Brandenburg
und Thüringen im ersten Quartal des Jahres 2016. Niedersachsen plant eine
Einführung noch in diesem Jahr.
Eine seriöse Evaluierung setzt voraus, dass die Regelungen eine gewisse Zeit in
Kraft sind und hinreichende Erfahrungen aus der Anwendungspraxis vorliegen.
Das Gesetz soll daher in Übereinstimmung mit den Ausführungen in der
Begründung des Gesetzentwurfs erst evaluiert werden, wenn mindestens drei Jahre
vergangen sind, seit die ersten Länder von der Ermächtigung zur Ausweisung
angespannter Wohnungsmärkte Gebrauch gemacht haben. Unabhängig davon behält
die Bundesregierung selbstverständlich die weitere Entwicklung im Auge.
15. Wann plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf für die zweite
Mietrechtsnovelle in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Ein erster Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz für einen Gesetzentwurf zur weiteren Novellierung mietrechtlicher
Vorschriften in der 18. Legislaturperiode wird derzeit innerhalb der Bundesregierung
beraten.
16. Setzt sich die Bundesregierung für ein Verbandsklagerecht für
Mieterverbände ein, und wenn nicht, warum nicht?
Mieterverbände haben die Möglichkeit, sich in die Liste der qualifizierten
Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eintragen zu
lassen, wenn sie rechtsfähige Vereine sind, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es
gehört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und
Beratung wahrzunehmen, wenn sie als Mitglieder mindestens drei Verbände, die
im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder 75 natürliche Personen haben, seit
mindestens einem Jahr bestanden haben und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit
gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig
dauerhaft und sachgerecht erfüllen werden. Bisher haben 38 Mieterverbände von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich in die Liste der qualifizierten Einrichtungen
eintragen zu lassen. Mieterverbände, die als qualifizierte Einrichtungen nach § 4
UKlaG eingetragen sind, können Ansprüche nach dem UKlaG sowie nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Vermieterinnen und
Vermieter geltend machen.
17. Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit des Wohnungstauschs zu
erleichtern, und wenn nicht, warum nicht?
Der Bundesregierung sind Probleme im Zusammenhang mit dem Tausch von
Wohnungen nicht bekannt.
Wohnen
18. Plant die Bundesregierung, ein neues Gesetz zur
Wohnungsgemeinnützigkeit aufzulegen?
a) Wenn ja, welches?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine 1:1-Neuauflage des in der 11.
Legislaturperiode abgeschafften Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im
Wohnungswesen. Die seinerzeitigen, mit der Abschaffung dieses Gesetzes verbundenen
Folgeregelungen haben insbesondere dazu geführt, dass die bestehenden
Steuerbefreiungsregelungen auf ihren Kernbestand reduziert wurden. Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die sich im Grundsatz darauf
beschränken, Wohnungen herzustellen oder zu erwerben und sie ihren Mitgliedern auf
Grund eines Mietvertrages oder auf Grund eines genossenschaftlichen
Nutzungsvertrages zum Gebrauch zu überlassen, sind ertragsteuerfrei. Diese Unternehmen
und damit der Wohnungsmarkt werden hierdurch gezielt gefördert. Gleichwohl
verfolgt die Bundesregierung mit Interesse die aktuellen Debatten um eine neue
Form der Unterstützung von gemeinnützigen Initiativen in Wohnungs- und
Stadtentwicklungsbereich und beteiligt sich an Überlegungen in wie weit
Gemeinnützigkeit innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt
werden kann.
19. Wie hoch sind die Bundeshaushaltsmittel, die seit 1990 in die soziale
Wohnraumförderung geflossen sind?
Im Zeitraum 2002 bis 2006 stellte der Bund Finanzhilfen für Investitionen im
Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in folgender Höhe (Programmmittel)
bereit:
2002: 300,08 Mio. Euro
2003: 280,00 Mio. Euro
2004: 230,00 Mio. Euro
2005: 202,40 Mio. Euro
2006: 202,40 Mio. Euro.
Im Zuge der Föderalismusreform I sind die Länder seit dem Jahr 2007 allein für
die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund gewährt ihnen als
Ausgleich für den Wegfall der bis zur Föderalismusreform bereitgestellten
Bundesfinanzhilfen bis Ende des Jahres 2019 Kompensationsmittel aus dem
Bundeshaushalt in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro. Der Bund hat diese den Ländern
zugewiesenen Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils
500 Mio. Euro erhöht; d. h. für die Jahre 2016 bis 2019 stehen den Ländern
insgesamt jährlich 1,0182 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die rückwirkende Ermittlung der Finanzhilfen des Bundes in den Jahren von
1990 bis zum Jahr 2001 ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
20. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Verwendung der Mittel der
sozialen Wohnraumförderung durch die Länder vor?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen Informationen zur Verwendung der
Kompensationsmittel für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung
durch die Länder vor. In den Jahren 2007 bis einschließlich 2013 mussten die
Länder nach Artikel 143c des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des
Entflechtungsgesetzes dem Bund jährlich über die zweckentsprechende Verwendung der
Mittel berichten.
Unabhängig davon unterrichteten sich die Länder bis zum Jahr 2013 gegenseitig
über die getroffenen Maßnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die
Tabelle wurde unregelmäßig im Bundesbaublatt veröffentlicht.
Mit Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13./14. November 2014 und vom
29./30. Oktober 2015 haben sich die Länder bereit erklärt, dem Bund gegenüber
freiwillig auch über das Jahr 2013 hinaus regelmäßig über die
Wohnraumförderung und den Einsatz der Entflechtungsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen
des Wohnungsbaus zu berichten. Der Bericht für das Jahr 2014 mit einer
Übersicht zu den Förderzahlen liegt der Bundesregierung vor.
21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass nicht alle Bundesländer die Mittel der sozialen
Wohnraumförderung in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus investieren?
Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für die soziale
Wohnraumförderung auf die Länder übergegangen. Seitdem erhalten die Länder keine
Bundesfinanzhilfen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus mehr, sondern bis
einschließlich 2019 sog. Kompensationsmittel, mit denen der Wegfall dieser
Finanzhilfen ausgeglichen wird. Die Zweckbindung dieser Kompensationsmittel
für die bisherigen Aufgabenbereiche endete mit Ablauf des Jahres 2013 (vgl.
Artikel 143c Absatz 3 des Grundgesetzes). Seit dem Jahr 2014 sind die
Bundesmittel nur noch für investive Zwecke einzusetzen.
22. Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen 1989 durch die
Wohnungsgemeinnützigkeit?
Für das Jahr 1989 wurden die Steuermindereinnahmen durch die
Wohnungsgemeinnützigkeit auf insgesamt rund 140 Mio. Euro geschätzt (13.
Subventionsbericht (Bundestagsdrucksache 12/1525, S. 210, 212 und 213); Körperschaft-steuer
140 Mio. DM, Vermögensteuer 37 Mio. DM und Gewerbesteuer 95 Mio. DM).
23. Hält die Bundesregierung die damalige Abschaffung der
Wohnungsgemeinnützigkeit für eine richtige Entscheidung?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
24. Wie viele zusätzliche Fertigstellungen von Wohnungen erwartet die
Bundesregierung durch die steuerliche Sonderförderung im Mietwohnungsbau?
Die Bundesregierung erwartet durch die steuerliche Förderung im
Mietwohnungsbau, dass zusätzlich mindestens 50 000 neue Mietwohnungen fertiggestellt
werden.
a) Warum wurde die Fremdvermietungspflicht nur auf zehn Jahre
festgelegt?
Der Zeitraum von zehn Jahren ist angemessen. Er stellt einerseits sicher, dass die
geförderten Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt nicht nur kurzfristig zur
Verfügung stehen. Andererseits schafft die Befristung der Bindung eine hinreichende
Flexibilität für den Fall, dass sich die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt
mittel- bis langfristig ändern.
b) Können diese Wohnungen nach Ablauf der zehn Jahre zu marktüblichen
Preisen vermietet werden, obwohl die Errichtung mit Steuergeldern
gefördert wurde?
Ja.
c) Auf welcher Datengrundlage wurde der Baukostendeckel auf 3 000 Euro
festgelegt?
d) Gab es im Vorfeld statistische Erhebungen dazu?
Die Fragen 24c und 24d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/8378 verwiesen.
25. Wie viele Sozialwohnungen sind in den letzten fünf Jahren aus der
Sozialbindung gefallen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Sozialwohnungen wurden im selben Zeitraum errichtet (bitte nach
Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele
Sozialwohnungen aus der Mietpreis- und/oder Belegungsbindung gefallen sind.
Allerdings gibt es Schätzungen der Länder zum Bestand der gebundenen
Mietwohnungen, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind. Für die Jahre
2014 und 2015 liegen keine Informationen zum Bestand der gebundenen
Mietwohnungen vor.
Tab.: Bestand an gebundenen Mietwohnungen in den Ländern
Länder 2010 2011 2012 2013
WE WE WE WE
Baden-Württemberg 65.000 58.000 56.000 53.000
Bayern 161.000 159.000 158.000 150.500
Berlin 213.442 208.541 200.854 194.413
Brandenburg 39.700 38.400 39.300 65.819
Bremen 10.196 9.659 9.356 9.271
Hamburg 108.011 105.040 109.005 102.998
Hessen 127.910 123.028 120.534 115.325
Mecklenburg-Vorpommern 7.296 7.198 7.364 7.190
Niedersachsen 84.755 83.498 97.237 94.743
Nordrhein-Westfalen 543.983 527.276 513.901 499.063
Rheinland-Pfalz 61.732 58.451 53.134 49.427
Saarland 2.500 2.500 2.300 2.300
Sachsen 83.303 k.A. 42.505 7.026
Sachsen-Anhalt 31.298 k.A. 28.359 25.452
Schleswig-Holstein 66.931 64.810 63.866 63.846
Thüringen 55.090 45.299 37.027 34.861
alle Länder 1.662.147 1.490.700 1.538.742 1.475.234
In den Jahren 2010 bis 2014 wurden 56 619 Mietwohnungen im Rahmen der
sozialen Wohnraumförderung errichtet. Die Aufschlüsselung nach Jahr und
Bundesland ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Übersicht über den Neubau von Sozialwohnungen (Mietwohnungen) nach
Angaben der Länder
2010 2011 2012 2013 2014
Baden-Württemberg 613 234 551 90 621
Bayern 1.617 1.075 1.197 1.418 1.683
Berlin 0 0 0 90 1.000
Brandenburg 0 65 7 0 0
Bremen 0 2 0 0 53
Hamburg 2.252 2.939 2.362 2.071 2.340
Hessen 649 575 1.492 351 535
Mecklenburg-Vorp. 0 0 0 0 0
Niedersachsen 222 145 134 148 515
Nordrhein-Westfalen 5.397 5.427 3.629 4.680 4.125
Rheinland-Pfalz 294 347 170 208 302
Saarland 0 0 0 0 0
Sachsen 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 11 45 0 0 39
Schleswig-Holstein 476 1.054 408 697 1.078
Thüringen 365 266 208 121 226
alle Länder 11.896 12.174 10.158 9.874 12.517
26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an günstigen
Wohnungen?
Für den Begriff „günstige Wohnungen“ gibt es keine einheitliche Definition. Die
Wohnungsmärkte sind sehr unterschiedlich. In den Großstädten mit angespannten
Wohnungsmärkten und hohem Mietenniveau sind Mieterinnen und Mieter mit
höheren Wohnkosten belastet als in Orten mit entspanntem Wohnungsmarkt.
Daher kann es auch keine bundesweit einheitlichen Maßstäbe für preiswerten
Mietwohnungsneubau geben.
Nur mit mehr Wohnungsbau kann das Angebot an günstigen Wohnungen erhöht
werden. Die im Mai des Jahres 2015 veröffentlichte Wohnungsmarktprognose
2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
prognostizierte einen Wohnungsneubaubedarf bis zum Jahr 2020 von rund 270 000 neuen
Wohnungen pro Jahr. Durch den zusätzlichen Bedarf aufgrund der erhöhten
Zuwanderung und dem Flüchtlingszuzug ist für die nächsten Jahre von einem Bedarf
von mindestens 350 000 neuen Wohnungen pro Jahr auszugehen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Sozialwohnungen?
Insgesamt ist der Bestand an Sozialwohnungen in vielen Regionen zu gering, weil
sich der Bestand in den letzten Jahren deutlich verringert hat und die
Wohnungsbautätigkeit in den letzten Jahren nicht ausreichend war. Sozialwohnungen sind
vor allem für Menschen erforderlich, die Schwierigkeiten beim Zugang zu
Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes haben (z. B. Alleinerziehende,
behinderte Menschen, Wohnungslose etc.). Diese Probleme nehmen in Zeiten
angespannter Marktverhältnisse naturgemäß zu. Der genaue Bedarf an
Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Bundesländern eingeschätzt werden, die seit dem
Jahr 2007 allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig sind.
28. Wie plant die Bundesregierung, die Lücke beim sozialen Wohnungsbau
zwischen Angebot und Bedarf zu schließen?
29. Hält die Bundesregierung die Aufstockung der Mittel für die soziale
Wohnraumförderung auf 1,5 Mrd. Euro für ausreichend, um die Lücke zwischen
Angebot und Bedarf bei Sozialwohnungen zu schließen?
Die Fragen 28 und 29 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Mit den um 500 Mio. Euro auf 1 018,2 Mio. Euro erhöhten
Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur
sozialen Wohnraumförderung leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag, der dazu
genutzt werden kann, das Angebot an Sozialwohnungen zu erhöhen. Es ist jedoch
nicht Aufgabe des Bundes, eine ggf. bestehende Lücke zwischen Angebot und
Bedarf bei Sozialwohnungen mit seinen Mitteln zu schließen. Dies ist vorrangig
Aufgabe der Länder. Wie bereits in der Antwort zu Frage 21 ausgeführt, ist die
Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung mit der Föderalismusreform
auf die Länder übergegangen.
30. Plant die Bundesregierung eine Wohnsitzauflage?
a) Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein?
b) Wie sieht der genaue Zeitplan dafür aus?
Die Bundesregierung plant eine Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge
und andere humanitär Schutzberechtigte. Es ist beabsichtigt, die
Wohnsitzregelung im Rahmen des geplanten Entwurfs für ein Integrationsgesetz in der
Kabinettsitzung am 25. Mai 2016 in das parlamentarische Verfahren zu geben.
31. Plant die Bundesregierung einen Architekturwettbewerb für serielles Bauen
im Wohnungsbau beispielsweise bei der Flüchtlingsunterbringung und/oder
für den sozialen Wohnungsbau?
a) Wenn ja, wann, und wie wird dieser ausgestaltet sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft
und den Architekten die Auslobungsbedingungen für den „Wettbewerb zum
Seriellen Bauen“, die vermutlich im späten Frühjahr fertig vorliegen werden.
32. Welche Gründe hat die Bundesregierung identifiziert, warum das Programm
zur Förderung von Kleinstwohnungen nicht erwartungsgemäß abgerufen
wird?
Die öffentliche Förderung von Kleinstwohnungen, sogenannte Variowohnungen,
ist für die Investoren und Eigentümer an zahlreiche Qualitätsbedingungen und
Mindeststandards im Bereich der Energieeffizienz und Barrierefreiheit geknüpft;
zudem sind die Miethöhen beschränkt.
Da das Baugeld derzeit sehr billig ist, verzichten viele Investoren auf öffentliche
Fördermittel, da sie dann an keine Beschränkungen bei der Miethöhe gebunden
sind.
33. Warum justiert die Bundesregierung nicht entsprechend nach?
Die Bundesregierung überarbeitet derzeit die Förderrichtlinie für
Variowohnungen, um das Programm nachzujustieren.
34. Warum legt die Bundesregierung keine Reform des Wohneigentumsrechts
vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 17 des
Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) auf Bundestagsdrucksache 18/5913 wird
verwiesen.
35. Was plant die Bundesregierung, um der zunehmenden Segregation
(räumlichen sozialen Spaltung) in den Innenstädten und Ballungsräumen
entgegenzuwirken?
Um der Segregation in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, leistet
insbesondere das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt einen wichtigen
Beitrag. Mit dem Programm unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei
ihren städtebaulichen Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung von
Quartieren, die im Zuge sozialräumlicher Polarisierungstendenzen gegenüber anderen
Stadt- und Ortsteilen benachteiligt sind. Die Koalition hat das Programm mit
dem Start der neuen Legislaturperiode wieder deutlich aufgewertet und die Mittel
erheblich aufgestockt. In diesem Jahr stellt der Bund den Ländern dafür
rd. 140 Mio. Euro bereit.
Das Programm verfolgt einen integrierten Handlungsansatz, mit dem die
fachübergreifende Zusammenarbeit vor Ort in den Quartieren verbessert wird. Mit
einer ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt, die aktuell erarbeitet wird,
sollen die Kommunen hier zusätzlich unterstützt werden, indem gezielt
Fördermittel verschiedener Bundesressorts in Gebieten mit erhöhten
Integrationsanforderungen gebündelt werden.
Im Beschluss des Bundeskabinetts zu den Eckwerten zum Bundeshalt 2017 sind
zusätzliche 300 Mio. Euro für soziale Stadtentwicklung vorgesehen.
Ländliche Regionen
36. Was plant die Bundesregierung an neuen Impulsen für die regionale
Wirtschaft und die örtlichen Infrastrukturen, um auch Regionen, die von
Abwanderung betroffen sind, attraktiv und lebenswert zu halten?
Im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde bereits im Jahr 2008 ein
Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem gezielt die vorhandenen Potenziale aktiviert und die
Wirtschaftskraft in ländlichen Regionen in Ost und West gestärkt werden sollen.
Grundsätzlich unterstützt die GRW strukturschwache Regionen in Stadt und
Land gleichermaßen. Um den besonderen Problemen strukturschwacher
ländlicher Regionen besser begegnen zu können, wurde eine zusätzliche
Gebietskategorie eingeführt: D-Gebiete. Hier können insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen gefördert werden; außerdem sind gezielte Infrastrukturmaßnahmen
möglich.
Ausgehend von der GRW entwickelt die Bundesregierung zurzeit die Grundlagen
für ein gesamtdeutsches Fördersystem nach Auslaufen des Solidarpaktes II ab
dem Jahr 2020. Dabei wird insbesondere auch den Bedürfnissen
strukturschwacher ländlicher Regionen, die wegen des demografischen Wandels vor
vermehrten Herausforderungen stehen, Rechnung getragen.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bewährtes
Programm zur Unterstützung des innovativen Mittelstands in Deutschland. Das ZIM
ist technologie- und branchenoffen. Kleine Unternehmen in den neuen Ländern,
die überwiegend ländlich geprägt sind, erhalten einen fünfprozentigen
Förderbonus. Im Jahr 2015 wurden die Haushaltmittel für das ZIM um 30 Mio. Euro auf
543 Mio. Euro erhöht. Zudem wurde die ZIM-Richtlinie optimiert und noch
besser auf den Bedarf der Wirtschaft zugeschnitten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Dialogplattform
Einzelhandel gestartet, die seit April des Jahres 2015 arbeitet. In verschiedenen
Workshops kommen Experten aus Einzelhandelsunternehmen, Verbänden,
Wissenschaft, Gewerkschaften, Bund, Ländern und Kommunen zusammen, um neue
Perspektiven für den Einzelhandel aufzuzeigen. Mehrere Workshops finden zu
den Themen „Perspektiven für eine lebendige Stadt“ und „Perspektiven für den
ländlichen Raum“ statt.
Tourismus ist eine Querschnittsbranche, die gerade in strukturschwachen
ländlichen Regionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen sowie zum
Erhalt öffentlicher Strukturen beitragen kann. Im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums sollen kulturtouristische Potenziale in ländlichen Räumen erschlossen
werden. Unter dem Titel „Die Destination als Bühne: Wie macht Kulturtourismus
ländliche Regionen erfolgreich?“ werden erstmalig in drei Modellregionen vor
Ort gemeinsam mit Coaching-Teams Umsetzungskonzepte entwickelt und
erprobt, die bundesweit auf andere touristische Destinationen in ländlichen Räumen
übertragbar sein und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen sollen. Dieses
Projekt mit einem Auftragsvolumen von rund 480 000 Euro läuft von August des
Jahres 2015 bis März des Jahres 2018.
Zur Weiterentwicklung der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zur Novellierung des GAK-Gesetzes auf den Weg gebracht, mit
dem Agrarumweltmaßnahmen gestärkt und die Förderung der Infrastruktur
ländlicher Gebiete in der Agrarstrukturförderung verankert wird.
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient der Förderung und
Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung und soll dazu beitragen,
durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse
bundesweit genutzt werden können, die ländlichen Regionen als attraktive
Lebensräume zu erhalten. Mit dem Modellvorhaben Land(auf)Schwung sowie
verschiedenen Bekanntmachungen des Projektträgers sollen Ideen und Projekte vor
Ort unterstützt werden, die beispielhaft für andere Regionen sind.
Mit den Finanzhilfen im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt der Bund
städtebauliche Investitionen gerade auch im Hinblick auf die Anpassung an den
demografischen, sozialen und ökonomischen Wandel. Der Bund stellt
Programmmittel in Höhe von 700 Mio. Euro jährlich für den Städtebau zur Verfügung. Rund
die Hälfte der Städtebauförderungsmittel fließt in ländliche Räume. Das
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“ richtet sich gezielt auf die Stärkung von Klein- und
Mittelstädten als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren und Ankerpunkte
der Daseinsvorsorge. Eine Förderpräferenz erhalten Kommunen, die
Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung
der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen. Im Jahr 2016 stellt der Bund
rund 65 Euro für dieses Programm bereit.
Das im November des Jahres 2015 gestartete Breitbandförderprogramm der
Bundesregierung kommt Regionen zu Gute, in denen kein privatwirtschaftlicher
Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze zu erwarten ist. Dies trifft insbesondere
auf ländlich geprägte Regionen zu.
Die Stärkung der Regionen im demografischen Wandel ist eines der zentralen
Anliegen der weiterentwickelten Demografiestrategie der Bundesregierung, die am
2. September 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. In der Arbeitsgruppe
„Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land
fördern“ erarbeiten Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden spezifische
Handlungsempfehlungen zu Fragen der Regionalentwicklung und Daseinsvorsorge.
37. Wie sind die Ergebnisse der Modellförderung LandZukunft in die daran
anschließende Modellförderung Land(auf)Schwung eingegangen, und wie,
und wann plant die Bundesregierung, die Ergebnisse der zweiten
Modellförderphase ländlicher Entwicklung in dauerhafte, strukturelle Förderung zu
überführen?
Der Endbericht der Begleitforschung zu den Ergebnissen des Modellvorhabens
LandZukunft wird im Frühsommer des Jahres 2016 erscheinen. Aus fachlicher
Sicht wurden während des Förderzeitraums die innovativen Elemente des
Modellvorhabens, also der Beteiligung neuer Akteure, die Förderung von Projekten
mittels eines Regionalbudgets und das Steuern über Ziele in Prozessen der
ländlichen Entwicklung positiv beurteilt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen damit wurde diese Vorgehensweise in das
neue Modellvorhaben Land(auf)Schwung übernommen und weiterentwickelt,
insbesondere die eigenständige Entscheidung der regionalen Akteure über die
Förderung einzelner Maßnahmen.
Die Berücksichtigung der Ergebnisse von Modellvorhaben erfolgt im Rahmen
der Weiterentwicklung der GAK Förderung der Integrierten Ländlichen
Entwicklung. Der GAK-Rahmenplan wird entsprechend § 4 Absatz 2 des Gesetzes über
die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAKG) für den Zeitraum der Finanzplanung aufgestellt, jedes Jahr
sachlich geprüft und der Entwicklung angepasst. Damit ist sichergestellt, dass
aktuelle Erkenntnisse auch aus Modellvorhaben ohne Zeitverzug umgesetzt werden.
38. Wie werden die Ergebnisse des Bürgerdialogs „Gut leben auf dem Land“ in
die weitere Konzeption der Förderpolitik nach 2020 eingehen, wann wird die
Bundesregierung über die Eckpfeiler der Förderpolitik nach 2020 hinaus ein
Konzept vorstellen, wie ist der weitere Zeitplan hierfür, und in welchem
Rahmen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant?
Die Bürgerdialoge des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) sind Teil der Regierungsstrategie „Gut leben in Deutschland – was uns
wichtig ist“ und werden derzeit ausgewertet. Sie fließen in den Bericht der
Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland ein. Darüber hinaus dienen die
Ergebnisse bereits jetzt den Arbeiten des BMEL zur Weiterentwicklung der GAK
und des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Zur Konzeption der Förderpolitik nach dem Jahr 2020 wird auf die Antwort zu
Frage 36 verwiesen.
39. Welche Schwerpunkte legt die Bundesregierung im Rahmen der
Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) im Bereich der ländlichen Entwicklung, und welche
Maßnahmen werden nach der Erweiterung förderfähig?
40. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung dabei, um die
Daseinsvorsorge im nichtlandwirtschaftlichen Bereich in Schrumpfungsregionen
aufrechtzuerhalten?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zielsetzung GAK in § 2 Absatz 1 GAKG soll erweitert werden. Zusätzlich
zu den bisherigen Zielen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und
Forstwirtschaft im Gemeinsamen Markt der Europäischen Union und
Verbesserung des Küstenschutzes soll die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit
ländlicher Gebiete, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende
Land- und Forstwirtschaft ist, neu aufgenommen werden. Zu den Maßnahmen der
Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Einzelnen wird auf die
ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erweiterung der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ auf Bundestagsdrucksache
18/8327 verwiesen.
41. Warum kommen viele erfolgreiche Projekte in diesen Regionen, die die
Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort erhalten oder
steigern wollen, nicht über die Pilotphase hinweg?
42. Warum wird die Finanzierung dieser Leuchtturmprojekte durch die
Bundesregierung häufig eingestellt?
a) Was sind die Kriterien dafür?
b) Was spricht gegen eine finanzielle Fortführung?
Die Fragen 41 und 42 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist nicht zutreffend, dass die erfolgreichen, vom BMEL finanzierten
Modellvorhaben nicht über die Pilotphase hinwegkommen. Die Förderung von
Einzelprojekten im Rahmen von Modellvorhaben wird nicht eingestellt, sondern sie
haben von Anfang an eine bestimmte Projektlaufzeit. Modellvorhaben und
Dauerförderung von Projekten schließen einander sachlogisch aus.
Baustoffe
43. Plant die Bundesregierung ein Marktanreizprogramm für ökologische
Baustoffe?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?
Seitens der Bundesregierung ist aktuell kein Marktanreizprogramm für
ökologische Baustoffe geplant.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vom Jahr
2003 bis zum Jahr 2007 das sektorale Markteinführungsprogramm „Dämmstoffe
aus nachwachsenden Rohstoffen“ durchgeführt und insgesamt 15,323 Mio. Euro
Fördermittel eingesetzt:
2003 2004 2005 2006 2007 2008*
720.000
Euro
3.635.000
Euro
2.978.000
Euro
3.021.000
Euro
3.160.000
Euro
1.809.000
Euro
*Auszahlung noch ausstehender Mittel aus 2007
Im Ergebnis war festzustellen, dass die vom Markteinführungsprogramm
erhofften positiven Effekte für den Einsatz ökologischer Dämmstoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen nicht im erwünschten Maße eingetreten waren. Die
Maßnahme hat nicht zu der erwarteten signifikanten und nachhaltigen Steigerung des
Marktanteils der geförderten Dämmstoffe aus Flachs und Hanf beigetragen.
Im Rahmen von für das BMEL erstellten Marktanalysen im Jahr 2006 und im
Jahr 2014 sowie einer Studie zu Naturfasern und Naturfaserwerkstoffen im Jahr
2008 wurden für die Jahre 2003, 2004, 2005, 2009 und 2011 Daten zu
Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhoben. Die Marktanteile lagen im Jahr
2003 noch bei 4 Prozent, für das Jahr 2009 wurde ein Anteil von 5 Prozent und
für das Jahr 2011 ein Anteil von 7,2 Prozent am Gesamtdämmstoffmarkt
geschätzt. Zwar ist in diesem Zeitraum der Gesamtmarkt bei ökologischen
Dämmstoffen insgesamt gestiegen, dies erfolgte aber aufgrund des Anstiegs bei den
nicht geförderten Holzfaserdämmstoffen.
44. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrkosten pro Kubikmeter für
die fachgerechte Entsorgung von Dämmmaterialien mit dem giftigen
Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan)?
Die Entsorgungskosten sind regional unterschiedlich und hängen auch davon ab,
welche Preise beauftragte Entsorger für ihre Kontingente langfristig mit den
Müllverbrennungsanlagen vereinbart haben. Signifikante Kostensteigerungen
werden in Zukunft bei der thermischen Verwertung Hexabromcyclododecan-
haltiger Dämmstoffe nicht erwartet. Nach nicht-repräsentativen Angaben von
Wirtschaftsbeteiligten liegen die Kosten für die thermische Verwertung der
Dämmstoffe bei ca. 150 bis 200 Euro/t.
45. Welche möglicherweise gesundheitsgefährdenden Auswirkungen hat HBCD
auf die Menschen in den betroffenen Gebäuden?
Nach aktuellem Kenntnisstand besteht bei fachgerechtem Einbau kein
gesundheitliches Risiko für die Bewohner von betroffenen Gebäuden. Die vorliegenden
Daten über den HBCD-Gehalt im Hausstaub, der als Indikator für die Belastung
der Wohnumwelt mit schwerflüchtigen organischen Stoffen untersucht wird,
weisen den Stoff zwar teilweise nach, legen aber keine gesundheitliche Belastung der
Bewohner nahe. Als Hauptaufnahmeweg für Hexabromcyclododecan (HBCD) in
den menschlichen Körper gilt die Nahrung. Die Belastungen in der Muttermilch,
die als Indikator für die Anreicherung eines Stoffes im Fettgewebe herangezogen
wird, liegen ebenfalls erheblich unter den Konzentrationen, die als riskant für die
Gesundheit der Neugeborenen bewertet wird.
Für HBCD wurde von der HBM-Kommission (Human-Biomonitoring-
Kommission) ein HBM-I-Wert von gerundet 0,3 μg/g Fett (1,6 μg/l Blutplasma)
festgelegt, bei dem von keiner nachteiligen gesundheitlichen Beeinträchtigung des
Menschen ausgegangen wird. Die bisher bekannten HBCD Konzentrationen im
Fett der Allgemeinbevölkerung liegen deutlich unter dem HBM-I-Wert. Aktuell
ist ein Forschungsvorhaben in Vorbereitung, dessen Ziel es ist, mit einer hoch
sensitiven Methode systematisch den Gehalt von HBCD in Blutplasma-Proben
der Umweltprobenbank über die Zeit (voraussichtlich 2010 bis 2016)
nachzuverfolgen.
Die aus Tierversuchen gewonnenen Daten über die humantoxikologischen
Eigenschaften von HBCD zeigen, dass der Stoff das Potential hat, die Fortpflanzung zu
schädigen und – aufgrund seiner extremen Akkumulationsfähigkeit – beim
Stillen an neugeborene Kinder weiter gegeben werden kann. Auch aus diesen
Gründen ist darauf zu achten, dass keine HBCD-Konzentrationen in der Umwelt
erreicht werden, die für die Gesundheit des Menschen schädlich sind. Das
anstehende Verbot der Verwendung von HBCD unterstützt dies.
46. Auf welche Untersuchungen stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse
(bitte Studie, Untersuchung etc. genau benennen)?
Im Rahmen der Europäischen Altstoffbewertung wurde im Jahr 2008 von der
Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Altstoffbewertung ein Risk Assessment
für HBCD abgeschlossen und veröffentlicht (Langfassung und Summary):
HEXABROMOCYCLODODECANE (CAS-No.: 25637-99-4, EINECS-No.:
247-148-4) – SUMMARY RISK ASSESSMENT REPORT, Final Report,
May 2008,
RISK ASSESSMENT Hexabromocyclododecane (CAS-No.: 25637-99-4,
EINECS-No.: 247-148-4), Final report, May 2008.
Das Risk Assessment ist abrufbar unter folgendem Link:
http://echa.europa.eu/
information-on-chemicals/information-from-existing-substances-regulation?diss=
true&search_criteria_ecnumber=247-148-4&search_criteria_casnumber=25637-
99-4&search_criteria_name=Hexabromocyclododecane.
Die Frage nach den Dämmstoffen wird unter „Consumer Exposure“ bzw. „Risks
for Consumers“ angesprochen, allerdings nicht nur auf der Basis von Messungen,
sondern auch von (worst case) Abschätzungen (z. B. S. 90, 380 der Langfassung).
Alle weiteren Dokumente zu HBCD unter der Chemikalienverordnung REACH
(SVHC-Identifizierung, Zulassung) finden sich ebenfalls auf der Homepage der
ECHA (
www.echa.eu, „Search for Chemicals“). Dort kann mit Hilfe der CAS-
Nr. (25637-99-4) nach allen Vorgängen bezüglich von HBCD gesucht werden.
Die UNEP verweist im Risikoprofil von HBCD zur Aufnahme in die Stockholm-
Konvention mit nur 43 Seiten auf das EU risk Assessment und behandelt vor
allem die Umwelteigenschaften von HBCD. Die Humantoxizität ist kurz
zusammengefasst:
2010: Risk profile on hexabromocyclododecane, UNEP/POPS/POPRC.6/13/
Add.2,
http://chm.pops.int/Portals/0/download.aspx?d=UNEP-POPS-POPRC.6-13-Add.2.
English.pdf.
Weiterhin gibt ein aktueller Artikel eine Übersicht zur Toxikokinetik und
Toxikodynamik von HBCD:
Christoph Koch, Thomas Schmidt-Kötters, Roman Rupp, Bernd Sures: Review
of hexabromocyclododecane (HBCD) with a focus on legislation and recent
publications concerning toxicokinetics and -dynamics, Environmental
Pollution 199 (2015) 26-34.
Bei den dort angegebenen Hausstaubwerten ist allerdings zu bedenken, dass die
meisten Messungen aus dem Vereinigten Königreich kommen, wo die
Flammschutzausrüstung von Polstermöbeln, Matratzen, etc. vorgeschrieben ist, was in
Deutschland nicht der Fall ist.
Für Deutschland liegt eine aktuelle Veröffentlichung aus diesem Jahr vor, die
Angaben zum Gehalt von HBCD im Blut von 42 zufällig ausgewählten
Erwachsenen macht:
Hermann Fromme, Bettina Hilgera, Michael Albrecht, Wolfgang Gries, Gabriele
Leng, Wolfgang Völkel: Occurrence of chlorinated and brominated dioxins/
furans, PCBs, and brominated flame retardants in blood of German adults.
International Journal of Hygiene and Environmental Health (2016).
47. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass HBCD fachgerecht
entsorgt wird bzw. ihre Vorgaben umgesetzt werden?
Durch die zukünftige Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als
gefährlicher Abfall (ab 30. September 2016) unterliegen diese dem abfallrechtlichen
Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle. Die Überwachung der fachgerechten
Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle liegt in der Vollzugskompetenz der Länder.
48. Plant die Bundesregierung, die sog. graue Energie bei der Produktion von
Baustoffen in der geplanten Reform der Energieeinsparverordnung (EnEV)
bei der Bewertung der energetischen Eigenschaften zukünftig zu
berücksichtigen, und wenn nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung plant nicht, die so genannte graue Energie von Baustoffen
bei der Bewertung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden zu
berücksichtigen. Betrachtungsgegenstand bei den energetischen Anforderungen bleibt die
aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und Betriebsphase von
Gebäuden. Hierdurch wird die Technologie- und Materialoffenheit des
Energieeinsparrechts in Deutschland weiterhin gewährleistet.
49. Wie sieht der genaue Zeitplan zur Reform der EnEV aus?
Maßgeblich für das Gesetzgebungsvorhaben ist die Vorgabe des Gesetzes zur
Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG), den
Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten – also die technisch und
wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen an das Niedrigstenergiegebäude –
bis Ende des Jahres 2016 festzulegen. Die weiteren Arbeiten zur Reform der
Energieeffizienzvorschriften im Gebäudebereich befinden sich derzeit in der
Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts.
50. Wie stellt sich die Bundesregierung die Zusammenführung der EnEV und
des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) vor?
Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem neuen Gesetz
zusammengeführt werden. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes
Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und
an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]