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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Barrierefreiheit in Fernbussen und Personenkraftwagen

Anschnallpflicht in PKW: Geltungsbereich der neuen Gurtpflicht ab 2017, vorgeschriebene Gurt- bzw. Sicherungssysteme, Ausstattung mit dem Kraftknotensystem, Zuständigkeit für Nachrüstkosten für Rollstuhlfahrer, Sicherstellung der rechtzeitigen Umsetzung, Beginn und Beteiligung an einer Verbändeanhörung betr. Gesetzesänderung; Informationen der Bundesregierung bzgl. Barrierefreiheit bei Fernbussen; Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse: Einrichtung betr. Erleichterung der Mobilität, Finanzierung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/847211.05.2016

Barrierefreiheit in Fernbussen und Personenkraftwagen

der Abgeordneten Matthias Gastel, Corinna Rüffer, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, Maria Klein-Schmeink und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Jahr 2013 wurde der Fernlinienbusverkehr in Deutschland liberalisiert. Um zu gewährleisten, dass möglichst viele Menschen das neue Mobilitätsangebot nutzen können, erließ der Gesetzgeber auch neue Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde dahingehend geändert, dass ab dem Jahr 2016 neu zugelassene Fernbusse und ab dem Jahr 2020 alle Fernbusse mindestens zwei Plätze für Rollstuhlfahrer sowie einen barrierefreien Zugang in die Busse besitzen müssen (vgl. § 42b PBefG).

Bezüglich der Umsetzung dieser Regelung bleiben allerdings viele Fragen offen. Aufgrund verschiedener technischer Standards ist die Fahrt im eigenen Rollstuhl bisher nur in einigen wenigen DIN-gerechten Rollstühlen erlaubt (nach Informationen der Fragesteller nur ca. 20 Prozent aller Rollstühle). Fehlende einheitliche Kennzeichnungspflichten über die Eignung eines Rollstuhls für die Beförderung im Kraftfahrzeug führen zudem zu Komplikationen für Rollstuhl- und Busfahrer.

Im April 2016 wurde bekannt, dass die Bundesregierung im Februar 2017 eine mit Bußgeld bewehrte Gurtpflicht für Personen einführen möchte, die in Rollstühlen in Personenkraftwagen (PKW) befördert werden. Da die Mehrzahl der Rollstühle nicht über die hierfür notwendigen Rückhaltesysteme verfügt, wäre zur Umsetzung für die meisten Rollstühle in Deutschland eine Nachrüstung erforderlich. Bislang ist jedoch unklar, wer für die Kosten aufkommen soll (ca. 400 bis 800 Euro pro Rollstuhl für einen zum sicheren Anschnallen notwendigen „Kraftknoten“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Anschnallpflicht in PKW

Fragen17

1

Für welche Rollstühle und welche Kraftfahrzeuge soll die ab dem Jahr 2017 geplante Gurtpflicht neu gelten?

2

Werden bestimmte Gurt- bzw. Sicherungssysteme vorgeschrieben? Wenn ja, welche werden erlaubt bleiben, und welche nicht mehr erlaubt sein?

3

Hält die Bundesregierung manuell betriebene Aktivrollstühle aufgrund ihres geringen Gewichts für geeignet, mit dem Kraftknotensystem ausgestattet zu werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

4

Wie wurde bei der Entscheidung, ab dem Jahr 2017 das Kraftknotensystem vorzuschreiben, die Tatsache berücksichtigt, dass es behinderte Menschen gibt, die ihre manuell betriebenen Rollstühle dann aufgrund des höheren Gewichts nicht mehr mit ihrer Muskelkraft bewegen können werden?

5

Warum hält es die Bundesregierung für notwendig, die bisher oft verwendeten rein fahrzeugseitig gestalteten Gurtsysteme nicht mehr zuzulassen, und welche Studien belegen, dass diese Gurtsysteme nicht sicher sind?

6

Wer sollte aus Sicht der Bundesregierung für die Nachrüstkosten von Rollstühlen im Zuge der ab Februar 2017 geplanten Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer in PKW aufkommen?

7

Wie stellt die Bundesregierung eine rechtzeitige Umsetzung der Anschnallpflicht und Nachrüstung der Rollstühle sicher, da in Deutschland von ca. 800 000 Rollstuhlnutzern ausgegangen wird und nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen die Mehrheit der zugelassenen Rollstuhltypen nicht über die notwendigen Sicherungssysteme verfügt?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ab dem Jahr 2017 nur noch Rollstühle mit Sicherungssystemen zugelassen werden und von den Krankenkassen finanziert werden sollten? Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung dies sicher, und inwieweit plant sie, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen hierfür zu einer zeitnahen Anpassung des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zu bewegen? Wenn nein, warum nicht?

9

Ist für die Gesetzesänderung eine Verbändeanhörung geplant? Wenn ja, wann wird diese beginnen, und welche Verbände werden eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung Übergangsfristen zur Anschnallpflicht, wenn die Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung im Hilfsmittelverzeichnis und bei der Nachrüstung nicht bis zum 31. Dezember 2016 erfüllt werden? Wenn ja, könnte innerhalb einer solchen Übergangsfrist von einem Bußgeld abgesehen werden, wenn der Rollstuhlnutzer ohne eigenes Verschulden eine Nachrüstung nicht bis zum 31. Dezember 2016 umsetzen konnte? Wenn nein, warum nicht?

11

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie keinerlei Informationen über die Anzahl der in Deutschland verkehrenden barrierefreien Fernlinienbusse (mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen) sowie keine Erkenntnisse über die Anzahl der im Jahr 2016 neu zugelassenen Fernlinienbusse besitzt, obwohl die Vorgaben zur Barrierefreiheit von Fernbussen vom Bund über eine Änderung des PBefG erlassen wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7932)?

12

Was tut die Bundesregierung dafür, Informationen über die Zulassung von Fernlinienbussen sowie die Anzahl von barrierefreien Fernbussen (mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen) zu erlangen?

13

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür (bzw. dagegen), dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Rücksprache mit den Zulassungsbehörden der Länder Informationen über die Neuzulassung von Fernlinienbussen sowie die Anzahl der zugelassenen barrierefreien Fernlinienbusse einholt?

14

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür (bzw. dagegen), die Fernbusbetreiber zu verpflichten, dem BMVI mindestens jährlich Informationen zu ihrem Flottenbestand mitzuteilen, um eine bessere Kontrolle über die Umsetzung der Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit auf dem Fernbusmarkt zu erhalten (Anzahl der Busse, Anzahl der barrierefreien Busse etc.)?

15

Hält die Bundesregierung die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse für eine sinnvolle Einrichtung, um Menschen mit Mobilitätseinschränkung das Reisen in Fernbussen zu erleichtern?

16

Würde die Bundesregierung eine Fortsetzung der Arbeit der Meldestelle über das Jahr 2017 hinaus begrüßen?

17

Wer sollte aus Sicht der Bundesregierung die Finanzierung der Meldestelle ab Oktober 2017 übernehmen?

Berlin, den 11. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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