[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. Juni 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8712
18. Wahlperiode 08.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche,
Friedrich Ostendorff, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8538 –
Umsetzung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) –
Eine Herausforderung für die Human- und Veterinärmedizin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen gehört nach Einschätzung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den größten Gefahren für die
menschliche Gesundheit und hat dramatische Konsequenzen für die Behandlung von
Infektionskrankheiten. Dies zeugt vor allem aus einem zu hohen und oft
unsachgemäßen Antibiotikaverbrauch in der Human- und Veterinärmedizin. Außerdem hat
ein weiterer Faktor die Lage um Antibiotikaresistenzen verschärft: Bei der
Antibiotikaforschung handelt es sich um ein klassisches Marktversagen. Die
Neuentwicklungen von Antibiotika haben seit den 1970er Jahren stark abgenommen. Die
offensichtliche Diskrepanz zwischen der Zunahme von Infektionen durch
mehrfach resistente Bakterien einerseits und dem Rückgang der Entwicklung neuer
Antibiotika andererseits könnte zur postantibiotischen Ära führen. Das Problem
lässt sich nur lösen oder zumindest verringern, wenn Wissenschaft, Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft national und international miteinander agieren und
vielfältige, aufeinander abgestimmte Ansätze verfolgen. Die Bundesregierung
begegnet der steigenden Gefahr von Antibiotikaresistenzen mit dem Ansatz der One-
Health-Strategie in der überarbeiteten DART 2020 „Antibiotikaresistenzen
bekämpfen zum Wohl von Mensch und Tier“, die im Mai 2015 veröffentlicht wurde
(vgl.
www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Ministerium/Broschueren/
BMG_DART_2020_Bericht_dt.pdf). Bedauerlicherweise fehlen der Strategie die
finanzielle Untersetzung, eine feste Zeitschiene sowie die Kontrolle und
Evaluation der angekündigten Maßnahmen, sodass der Erfolg dieser Strategie bezweifelt
wird.
Die DART 2020 ist in sechs Kapitel untergliedert, neben einer
Bestandsaufnahme werden verschiedene, kleinteilige Maßnahmen zur Eindämmung der
Resistenzentwicklung sowohl für den Human- als auch für den Veterinärbereich
formuliert. Dennoch decken die dort vorgeschlagenen Maßnahmen noch lange
nicht alles ab, was notwendig gewesen wäre. Damit eine gemeinsame und
möglichst breite Strategie gegen Antibiotikaresistenzen entwickelt werden kann,
müssen im Humanbereich beispielsweise auch andere Berufsgruppen und
Gesundheitseinrichtungen aktiv miteinbezogen werden, vor allem
Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Rettungsdienste oder Zahnarztpraxen. Doch das versäumt
die Bundesregierung. Zudem verschenkt sie die Chance, durch die Erprobung
bzw. Etablierung von Personalbemessungsverfahren zumindest für Stationen
mit erhöhtem Risiko wie Intensivstationen, Frühchenabteilungen oder
Gefäßbzw. Herzchirurgie den Hygienestandard tatsächlich auszubauen. Allein schon
damit könnte die Ausbreitung von resistenten Keimen deutlich reduziert
werden. Auch in Bezug auf die Veterinärmedizin bleibt der wichtigste Aspekt zur
Vermeidung von Resistenzbildung unerwähnt: Oberstes Ziel innerhalb einer
solchen Strategie sollte es sein, durch eine maximale Tiergesundheit
Erkrankungen und damit den Antibiotikaeinsatz zu vermeiden. Eine artgerechte
Tierhaltung mit niedrigen Besatzdichten, angemessenem Leistungsniveau, mit mehr
Auslauf, Platz, Licht, Beschäftigung sowie intensiver Bestandsbetreuung
fördert bekanntlich eine hohe Tiergesundheit. Die DART 2020 weist einerseits in
manchen Bereichen Lücken auf, anderseits fehlt bei vielen Maßnahmen die
Verbindlichkeit zur Umsetzung.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist über die weltweite Zunahme von Antibiotikaresistenzen
in hohem Maße besorgt. Sie vertritt die Auffassung, dass es zwingend notwendig
ist, sowohl national als auch auf europäischer und internationaler Ebene die
Wirksamkeit existierender Antibiotika zu sichern und ihren Einsatz bei Mensch und
Tier ausschließlich auf medizinisch notwendige Anwendungen zu beschränken.
Die Bundesregierung hat neben der Erarbeitung der DART 2020 die deutsche G7
Präsidentschaft im Jahr 2015 genutzt, um das Thema Antibiotikaresistenzen
sowohl auf der Ebene der Regierungschefs als auch im Kreis der
Gesundheitsminister zu beraten. Die Ergebnisse finden sich u. a. in der sogenannten „Berliner
Erklärung“ (
www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/
pressemitteilungen-2015-4/g7-gesundheitsminister-verabschieden-berlin-erklaerung.
html).
Leitgedanke und übergeordnetes Ziel der DART 2020 ist es, dauerhaft einen
restriktiven Einsatz antibiotischer Wirkstoffe in allen relevanten Bereichen
herbeizuführen. Die vielfältigen Ansätze und Maßnahmen der DART 2020 sind von
einem One-Health-Ansatz geleitet. Die Resistenzproblematik und ihre speziellen
Aspekte im Bereich der Human- und Veterinärmedizin stellen ein multikausales,
zusammenhängendes Geschehen dar. Um der Vielfalt sich stellender Fragen
begegnen zu können, ist die Erarbeitung unterschiedlicher Ziele und daran
geknüpfter Maßnahmenpakete aus Sicht der Bundesregierung ein geeigneter Weg, um der
Komplexität des Gesamtgeschehens angemessen begegnen zu können.
Der Erfolg und die Nachhaltigkeit von Maßnahmen und Aktivitäten, die der
Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen entgegenwirken sollen, und die dabei
anfallenden Kosten können erfahrungsgemäß nicht innerhalb kurzer,
definierbarer Zeithorizonte bestimmt werden, sondern konkretisieren sich in der Regel erst
mehrere Jahre nach Beginn der Implementierung einer Maßnahme. Die Vorgabe
unflexibler Zeitschienen und die Vorabfestlegung finanzieller Mittel sind wegen
der Vielfalt der Einzelmaßnahmen der DART 2020 aus Sicht der
Bundesregierung daher kein geeigneter Weg. Zielführender ist vielmehr die kontinuierliche
Fortschreibung der DART innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren. Im
Zuge der künftigen Fortschreibung der DART werden bisher umgesetzte
Maßnahmen untersucht und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
Ergänzend macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass mit Blick auf die
Vielfalt der in der DART 2020 aufgezeigten Handlungsoptionen und
Maßnahmen eine Priorisierung der Aktivitäten, soweit sie Zuständigkeit und
Handlungsspielräume der Bundesregierung betreffen, unumgänglich ist.
Zum derzeitigen Zeitpunkt (Stand: Mai 2016) ist eine Zwischenberichterstattung
über alle Maßnahmen noch nicht möglich. Im ersten Jahr der DART 2020, d. h.
im Jahr 2015, lagen die Arbeitsschwerpunkte der Bundesregierung auf den
internationalen Aktivitäten im Zusammenhang mit der deutschen G7-Präsidentschaft
sowie auf Maßnahmen zur weiteren Umsetzung des Sechzehnten Gesetzes zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMGÄndG). Die Arbeiten zu den
übrigen in der DART 2020 genannten Maßnahmen werden sukzessive in den noch
verbleibenden vier Jahren der Laufzeit der DART 2020 umgesetzt. Über die
Aktivitäten im ersten Jahr der DART 2020 wurde anlässlich der
Weltgesundheitsversammlung (WHA) sowie der Generalversammlung der Weltorganisation für
Tiergesundheit (OIE) ein Zwischenbericht vorgelegt (
www.bmg.bund.de/fileadmin/
dateien/Downloads/D/DART2020/DART2020_Zwischenbericht_2016.pdf). Der
Zwischenbericht wurde auch dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen
Bundestages übersandt (Ausschussdrucksache 18(14)0178).
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Sensibilisierung der
Bevölkerung und der beteiligten Kreise, insbesondere der Patientinnen und
Patienten, des medizinischen Personals sowie der Landwirte und Tierhalter, im Hinblick
auf die von Antibiotikaresistenzen ausgehenden Gefahren stattgefunden hat.
Einen wesentlichen Beitrag hierzu hat im landwirtschaftlichen Bereich die
Sechzehnte Änderung des Arzneimittelgesetzes geleistet, mit der die gesetzliche
Grundlage für ein staatlich kontrolliertes Benchmarking-System mit
bundesweiter Ermittlung von Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit von Masttieren geschaffen
wurde. Tierhalter können sich nun anhand der ermittelten Kennzahlen selbst
bewerten und ihren Antibiotikaeinsatz kritisch überprüfen. Über abgestufte
Maßnahmen können sie die Gesundheit ihrer Tiere verbessern und dadurch den
Antibiotikaverbrauch senken. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Vorbeugung von
Krankheiten und der Gesunderhaltung der Tiere, denn gesunde Tiere benötigen
keine Antibiotika. Betriebe mit hohem Antibiotikaverbrauch sind verpflichtet,
tierärztlichen Rat einzuholen und eventuelle Anordnungen der Veterinärbehörde
zu berücksichtigen.
Auch weitere Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit
werden von der Bundesregierung aktiv vorangetrieben. Insbesondere die
Maßnahmen der BMEL-Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für
mehr Tierwohl“ sind geeignet, sowohl im Bereich der Tierhaltung als auch der
öffentlichen Gesundheit positive Entwicklungen zu bewirken, da bei verbesserter
Haltung weniger Antibiotika eingesetzt und so weniger Resistenzen gebildet
werden. Ebenso setzt das 2014 in Kraft getretene Tiergesundheitsgesetz verstärkt auf
Prävention. Hierzu zählen auch die Rahmenbedingungen für den Einsatz von
Impfstoffen, die deutlich verbessert wurden.
Im Bereich der Humanmedizin unterstützen insbesondere die Information durch
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aber auch weitere Akteure
wie beispielsweise die Regionalen Netzwerke zur Sensibilisierung für das Thema.
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Aus-, Weiter- und
Fortbildung des medizinischen Personals tragen wesentlich zur Verbesserung des
rationalen Einsatzes von Antibiotika bei. Hervorzuheben ist auch die Verlängerung
des Hygieneförderprogrammes um weitere drei Jahre. In diesem Rahmen wird
zusätzliches Hygienepersonal und darüber hinaus die Weiterbildung in
Infektiologie bzw. externe infektiologische Beratungsleistungen gefördert.
1. Wie haben sich der Antibiotikaverbrauch und die Antibiotikaresistenzen der
Human- und Veterinärmedizin bundesweit und europaweit in den
vergangenen fünf Jahren entwickelt?
1. Für den Bereich Humanmedizin:
Antibiotikaverbrauch
Daten zum Antibiotikaverbrauch in Europa werden im European Surveillance of
Antimicrobial Consumption Network (ESAC-Net) gesammelt. Für den
ambulanten Bereich wurden Daten aus 30 europäischen Staaten bis 2012 berichtet. Der
Antibiotikaverbrauch variierte um den Faktor 2,8 zwischen den Staaten. In den
Jahren 2008 bis 2012 gab es keinen signifikanten Trend im mittleren Verbrauch.
Auch im Krankenhausbereich wurde eine ähnliche Variation gefunden. Auch hier
gab es keinen signifikanten Trend über den Zeitraum.
In Deutschland zeigt sich im ambulanten Bereich der Antibiotikaverbrauch seit
2005 mit nur geringen Schwankungen auf niedrigem Niveau. Erhebungen im
stationären Bereich zeigen über die letzten 20 Jahre einen Anstieg im
Antibiotikaverbrauch im Krankenhaus. Eine nationale Punktprävalenzstudie zu
nosokomialen Infektionen und Antibiotikaanwendung aus dem Jahr 2011 zeigte einen Anteil
der Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Antibiotika erhielten, von
25,5 Prozent während in einer Studie aus dem Jahr 1994 der Anteil bei 17,7
Prozent lag. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass sich
die durchschnittliche Krankenhausaufenthaltsdauer seit 1994 stark verkürzt und
das Durchschnittsalter der Patienten deutlich zugenommen hat.
Resistenzdaten
Mit dem European Antimicrobial Resistance Surveillance-Network (EARS-Net)-
System liegen sehr gute Daten zu Beschreibung der Resistenzsituation für den
stationären Bereich in Europa vor. Bei gramnegativen Erregern zeigt sich
insgesamt ein ansteigender Trend, bei grampositiven Erregern ist in den meisten
Staaten ein Rückgang an Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen
(MRSA) aber ein Anstieg von Vancomycin-resistenten Enterococcus faecium-
Stämmen zu erkennen. In der Regel sind die Trends im ambulanten Bereich
ähnlich, wobei das Resistenzniveau im ambulanten Bereich eher niedriger ist. Die
deutschen Trends sind denen in Europa sehr ähnlich. Bei gramnegativen Erregern
mit Resistenzen gegen vier Antibiotikaklassen (4 MRGN) liegen die
Resistenzraten unter einem Prozent. Eine detaillierte Auswertung der deutschen und
europäischen Resistenzsituation ist unter folgendem Link abrufbar:
http://ecdc.europa.
eu/en/publications/Publications/antimicrobial-resistance-europe-2014.pdf.
2. Für den Bereich Veterinärmedizin:
Abgabemengen
Bundesweit hat die seit 2011 erfasste Menge der von pharmazeutischen
Unternehmern und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Menge antibiotischer
Wirkstoffe im Zeitraum von 2011 bis 2014 um 468 t von 1 706 t im Jahr 2011 auf
1 238 t im Jahr 2014 abgenommen. Das entspricht einem Rückgang um 27
Prozent. Die Abgabe von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation an Tierärzte war
in den Jahren 2011 (3,6 t) bis 2014 (3,7 t) weitgehend konstant. Die Abgabe von
Fluorchinolonen erhöhte sich vor allem von 2011 (8,2 t) nach 2013 (12,1 t) und
verblieb 2014 auf einem ähnlichen Niveau (12,3 t). Hinsichtlich der Abgabe von
Makroliden war im besagten Zeitraum ein Rückgang der Abgabemengen von
173 t auf 109 t zu verzeichnen.
Europaweit werden Antibiotikaabgabemengen für die Veterinärmedizin von dem
European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption-Projekt (ES-
VAC) der europäischen Arzneimittelagentur EMA erfasst und veröffentlicht.
Berichte für die Jahre 2010 bis 2013 sind unter folgendem Link abrufbar:
www.ema.
europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/document_listing/document_listing_
000302.jsp.
Resistenzdaten bei Tieren
Mit den Untersuchungen auf Resistenzen werden im Rahmen des nationalen
Zoonosen-Monitorings repräsentative Daten für die Bewertung der aktuellen
Situation sowie der Entwicklungstendenzen der Resistenz bei Zoonoseerregern und
kommensalen Bakterien gegenüber antimikrobiellen Substanzen gewonnen. Die
Ergebnisse werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich veröffentlicht („Berichte zur Lebensmittelsicherheit –
Zoonosemonitoring“). Es liegen derzeit entsprechende Berichte für die Jahre
2009 bis 2014 vor.
Einzelheiten zu den Ergebnissen der in diesen Berichten dargestellten
Resistenzuntersuchungen können auf der Internetseite des BVL unter folgendem Link
abgerufen werden:
www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_Amtliche
Lebensmittelueberwachung/06_ZoonosenMonitoring/lm_zoonosen_monitoring_node.html#
doc1406576bodyText1.
Dem BVL liegen ferner Daten zur Resistenzsituation bei tierpathogenen Erregern
vor. Grundsätzlich müssen die einzelnen Ergebnisse differenziert und in
Abhängigkeit von der untersuchten Tierpopulation und den untersuchten
Bakterienspezies betrachtet werden. Bundesweit kann festgestellt werden, dass die
Resistenzsituation bei Durchfallerregern sich kaum verändert hat und in gleichbleibend
hohen Bereichen (70 bis 80 Prozent) liegt. Insbesondere beim Kalb werden hohe
Resistenzraten auch für die neueren Antibiotika aus der Klasse der
Cephalosporine und Fluorchinolone gefunden. Demgegenüber stehen geringe Resistenzraten
bei Erregern von Atemwegs- und Milchdrüseninfektionen. Berichte zu nationalen
Daten sind über die Internetseite des BVL verfügbar:
www.bvl.bund.de/SharedDocs/
Downloads/09_Untersuchungen/Archiv_berichte_Re-sistenzmonitoring/Bericht_
Resistenzmonitoring_2012_2013.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
Berichte über Europäische Resistenzdaten liegen flächendeckend für
Zoonoseerreger und kommensale Bakterien vor und können auf der nachfolgenden
Internetseite eingesehen werden:
http://ecdc.europa.eu/en/publications/Publications/antimicrobial-resistance-zoonotic-
bacteria-humans-animals-food-EU-summary-report-2014.pdf.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um endlich
valide Verordnungsdaten in der Human- und Tiermedizin zu erhalten, damit
ein bessere Intervention und Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes bei Mensch
und Tier erfolgen kann?
Eine kontinuierliche Antbiotikaverbrauchs-Surveillance in Deutschland erfolgt
über das bis 2006 vom BMBF geförderten Projekt „SARI“, bei dem 90
Intensivstationen ihren monatlichen oder jährlichen Antibiotikaverbrauch melden
(
www.nrz-hygiene.de/surveillance/sari). Zudem werden Antibiotika-
Verbrauchsdaten im stationären Bereich durch die Infektiologie Freiburg kontinuierlich und
klinikweit erfasst und abteilungs-, fach-und stationsartbezogen ausgewertet
(
www.antiinfektiva-surveillance.de) Dieses Projekt wurde seit 2008 zeitweise
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Robert Koch-
Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) finanziell
unterstützt.
Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2011 wurde
eine verpflichtende Antibiotika-Verbrauchserfassung im stationären Bereich
eingeführt. Mit der Etablierung einer Antibiotika-Verbrauchssurveillance (AVS) im
Jahr 2014 am RKI (
https://avs.rki.de) werden Krankenhäuser bei der Umsetzung
des IfSG für diesen Bereich unterstützt.
Valide Daten zum Antibiotika-Verbrauch im ambulanten Bereich können über
das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) und das Zentralinstitut für die
Kassenärztliche Versorgung (ZI) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
bezogen werden.
Im Bereich der Veterinärmedizin hat der Gesetzgeber auf Initiative der
Bundesregierung mit dem 16. AMGÄndG ein Antibiotikaminimierungskonzept auf
gesetzlicher Grundlage geschaffen, mit dem eine Vielzahl von relevanten Daten
zum Antibiotikaeinsatz und sowie zu Maßnahmen zur Reduzierung der
Antibiotikaanwendung bei bestimmten Nutztierkategorien generiert wird. Damit wurde
eine Datenbasis geschaffen, die Tierhaltern eine kritische Bewertung ihres
betrieblichen Antibiotikaeinsatzes erlaubt. Auch die Länderbehörden der
Tierarzneimittelüberwachung haben mit dem 16. AMGÄndG deutlich mehr Befugnisse
erhalten. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist es vorgeschrieben, dass Tierhalter
im Dialog mit den Behörden geeignete Interventionsstrategien zur Reduzierung
des jeweiligen betrieblichen Antibiotikaeinsatzes entwickeln.
3. Welchen Zeithorizont setzt sich die Bundesregierung, um die in der
DART 2020 formulierten Ziele zu erreichen und Vorhaben umzusetzen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Welche Strukturparameter setzt die Bundesregierung an, um den Erfolg der
DART 2020 zu messen?
Bei der DART 2020 handelt es sich um einen politisch strategischen
Handlungsplan der Bundesregierung, der die für die Bekämpfung von Antibiotika-
Resistenzen notwendigen Aktionsfelder aufzeigt. Eine Erfolgskontrolle muss sich an dem
Ineinandergreifen der einzelnen Maßnahmen orientieren. (s. auch Vorbemerkung
der Bundesregierung).
5. Welche klaren Reduktionsziele für den Antibiotikaverbrauch sowohl in der
Human- als auch in der Veterinärmedizin will die Bundesregierung durch
die DART 2020 erreichen?
Im europäischen Vergleich ist der Antibiotikaverbrauch in der Humanmedizin in
Deutschland vergleichsweise gering. Allerdings werden häufig Breitspektrum-
Antibiotika eingesetzt. Hauptziel der DART 2020 ist es daher, den sachgerechten
Einsatz von Antibiotika zu fördern. Dies könnte auch mit einer Zunahme des
Gesamtverbrauches bestimmter Antibiotika einhergehen. Ein rein quantitatives
Reduktionsziel ist daher nicht sachgerecht.
Auch im Bereich der Veterinärmedizin werden keine quantitativen Reduktionsziele
angestrebt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich vielmehr mit dem 16. AMGÄnd
für ein Konzept der kontinuierlichen Antibiotikaminimierung ohne quantitative
Zielvorgabe entschieden. Ein zentrales Elemente dieses Konzeptes ist der auf
wissenschaftlich-epidemiologischer Grundlage ermittelte Parameter der
Therapiehäufigkeit, der eine Beurteilung des quantitativen Einsatzes von Antibiotika auf
Betriebsebene und einen externen Vergleich (Benchmarking) der
betriebsindividuellen Situation mit anderen Betrieben vergleichbarer Produktionsrichtungen
ermöglicht. Die Messgröße Therapiehäufigkeit ist damit als Indikator für die
Häufigkeit des Einsatzes von Antibiotika etabliert worden.
6. Inwieweit plant die Bundesregierung, die DART 2020 zu evaluieren, und
welche wissenschaftliche Einrichtung soll damit beauftragt werden?
Die DART 2020 ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Die Umsetzung
von darin enthaltenen Maßnahmen wird überprüft. Die Frage, ob die festgelegten
Ziele, die auch Akteure außerhalb der Bundesregierung adressieren, umgesetzt
wurden, kann ohne Beteiligung eines wissenschaftlichen Institutes erfolgen.
7. Welche finanziellen Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher
unternommen, um die DART 2020 umzusetzen, und welche plant sie für die
Zukunft (bitte nach Haushaltstiteln getrennt auflisten)?
Das BMG betreffend fördert die Bundesregierung bisher folgende Projekte zur
Umsetzung der DART 2020:
Haushaltstitel 1504 68602 (neue Erreger)
Verbindung einer genombasierten Epidemiologie und Kontakt-
Netzwerkanalyse von Carbapenem-resistenten Klebsiella pneumoniae zur Klärung von
Ausbreitungswegen und Detektion von Reservoiren (2013 bis 2016:
299 808 Euro),
Untersuchung der Effekte einer Kommunikationsschulung für
Allgemeinmediziner mit dem MAAS-Global-D Handbuch auf die Reduktion nichtindizierter
Verordnungen von Antibiotika (2015: 18 092 Euro),
Bewertung von Abwasserreinigungstechniken zur Reduktion klinisch
relevanter Infektionserreger und Determinanten von Antibiotikaresistenzen (REDU-
ANTIRESIST) (2015: 44 120 Euro),
Besiedlung mit Extended-Spectrum Beta-Laktamase (ESBL)- und
Carbapenemase-bildenden Enterobacteriaceae unter Asylsuchenden in einer
Erstaufnahmeeinrichtung in Rheinland-Pfalz (2016: 39 785 Euro),
Entwicklung eines Konzeptes und der technischen Voraussetzungen für die
Vernetzung von Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzdaten auf
Krankenhausebene (2016 bis 2018: 351 777 Euro),
Molekulare Typisierung von Listeria monocytogenes in Lebensmitteln und
Menschen als Grundlage für eine effiziente Risikobewertung und Bekämpfung
der Listeriose in Deutschland (2016 bis 2018: 179 902 Euro),
Durchführung der europäischen Punktprävalenzstudie zu nosokomialen
Infektionen und Antibiotikagebrauch HALT-3 (2016: 19 650 Euro).
Haushaltstitel 1504 5441 (Allgemeiner Forschungstitel)
Bekanntmachung zu Antibiotika-Resistenz und nosokomialen Infektionen,
Themenfelder: Anwendungshindernisse in der Diagnostik, Evaluation
durchgeführter Maßnahmen, Patientenorientierte Kommunikationsstrategien
(Vergabeverfahren dauert noch an, 2016 bis 2019: ca. 4 Mio. Euro),
Nationale Prävalenzstudie zu nosokomialen Infektionen und Antibiotika-
Anwendung 2016 als deutscher Beitrag zur europäischen
Punktprävalenzerhebung (2016: 126 684 Euro),
Projekt „Gemeinsam für Infektionsprävention“ zur Verbesserung der
Händehygiene im Krankenhaus (2016: 206 227 Euro),
Geplant: Bekanntmachung im Rahmen der Zoonosenvereinbarung zur
Umsetzung des „One Health“-Ansatzes der DART 2020 (2017 bis 2019: ca. 4 Mio.
Euro).
Projekte des BMG, die Mittel wurden dem BMG aus dem BMZ-Haushalt zur
Bewirtschaftung zugewiesen (Haushaltstitel 2302 896 03)
Beiträge an die WHO zu Projekten mit dem Schwerpunkt Antibiotika-
Resistenzen, die der Umsetzung des Globalen Aktionsplans der WHO dienen:
Unterstützung von WHO-EURO bei der Entwicklung und Implementierung von
nationalen Aktionsplänen in Osteuropa, Unterstützung der „Global Antibiotic
Research and Development Partnership“ (GARD) sowie Unterstützung bei der
Entwicklung von Diagnostika, bei der Weiterentwicklung des Globalen
Surveillancesystems und bei der Gesamtkoordinierung des Globalen Aktionsplans
(2016: ca. 1,8 Mio. Euro).
G7 Global Health Programm – Projekte mit Schwerpunkt Antibiotika-
Resistenzen
Ätiologie, Krankheitslast und Antibiotika-Resistenzprofile von ambulanten
oder in Krankenhäusern erworbenen (nosokomialen Infektionen) (2016 bis
2021: 1 571 000 Euro),
Unterstützung bei der Entwicklung von AMR-Surveillance-Systemen (2016
bis 2021: 1 000 000 Euro),
Stärkung der Expertise zur Untersuchung von Ausbrüchen hämorrhagischer
Fieber sowie antibiotika-resistenter Keime (2016 bis 2021: 1 209 000 Euro),
Wissenschaftliches Training zur Qualitätssicherung in der
Arzneimittelkontrolle und Unterstützung beim Aufbau regionaler Qualitätskontrolllabore
gemäß internationaler Standards – Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen
(2016 bis 2021: 1 735 000 Euro),
Wissenschaftliches Training zum rationalen Antiinfektivagebrauch (2016 bis
2021: 630 000 Euro).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreffend hat
die Bundesregierung bisher folgende Projekte zur Umsetzung der DART 2020 aus
dem Haushaltstitel 1005 686 31 (Innovationsförderung) gefördert:
1. ABR-Ausschreibung:
Verbundprojekt zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes zu Beginn der
Trockenstehperiode durch automatisiertes Trockenstellen in der letzten
Laktationsphase (Autodry); Zuwendungssumme: 200 438,80 Euro,
Verbundprojekt zur Entwicklung innovativer bestandsspezifischer Impfstoffe
für Geflügel zur vereinfachten Applikation (innoVAK4DART);
Zuwendungssumme: 1 575 593,77 Euro.
2. ABR-Ausschreibung:
Verbundprojekt zur Entwicklung und Implementierung eines evidenzbasierten
Therapie- und Beratungskonzeptes zur Antibiotika- und Resistenzminimierung
in der Milchviehhaltung (evitar); Zuwendungssumme: 241 699,76 Euro,
Verbundprojekt für kombinierte Maßnahmen in Haltung und Fütterung zur
Reduktion der Ausbreitung von Erregern, einer Entwicklung von Resistenzen und
eines Transfers antibiotikaresistenter Bakterien in der Broiler- und Putenmast
(OPTILITT); Zuwendungssumme: 230 751,51 Euro,
Verbundprojekt zur Reduktion multiresistenter, pathogener Bakterien in der
Milchgewinnung: Einsatz antimikrobiell wirkender Peptide zur Bekämpfung
bakterieller Infektionserreger in Biofilmen sowie Entwicklung eines
Schnelltests zum Nachweis von Krankheitserregern (RemuNa); Zuwendungssumme:
901 569,82 Euro,
Verbundprojekt zur Verringerung des Einsatzes von Antibiotika in der
Schweinehaltung durch Integration epidemiologischer Informationen aus klinischer,
hygienischer und pharmakologischer tierärztlicher Beratung (VASIB);
Zuwendungssumme: 838 315,51 Euro,
Verbundprojekt Haltungskonzept für Mastgeflügel zur Reduktion des
Rekontaminationsrisikos während der Mast, zur Verbesserung der Tiergesundheit
und zur Reduktion des Kreuzkontaminationsrisikos in die menschliche
Nahrungsmittelkette von Keimen im Allgemeinen und von antibiotikaresistenten
Keimen im Besonderen (fitAvis); Zuwendungssumme: 537 311,96 Euro,
Verbundprojekt zur Entwicklung stufenübergreifender Reduktionsmaßnahmen
für antibiotikaresistente Erreger beim Mastgeflügel (EsRAM);
Zuwendungssumme: 2 462 211,38 Euro.
In Ergänzung zu den zehn aktuell vom BMEL geförderten Projekten zu
Möglichkeiten zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren sowie zu Präventions-
und innovativen Hygienemaßnahmen ist die Förderung eines
Forschungsprojektes zum Antibiotikaeinsatz bei Fischen, die der Gewinnung von Lebensmitteln
dienen, geplant.
Das BMBF (Einzelplan 30) fördert Forschung und Entwicklung im Rahmen von
DART 2020 von der angewandten Grundlagenforschung, über die Translation
der Forschungsergebnisse in die Anwendung bis zur Verbesserung von
strukturellen Voraussetzungen für Innovationen. Dies geschieht sowohl über die
langfristige Förderung von einschlägigen Forschungseinrichtungen (im Wesentlichen
das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung mit dem Helmholtz-Institut für
Pharmazeutische Forschung, das Leibniz-Institut für Naturstoff-Forschung und
Infektionsbiologie sowie das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung) mit
rund 20 Mio. Euro jährlich für DART relevante Forschung. Über die zeitlich
befristete Projektförderung werden rund 27 Mio. Euro jährlich zur Verfügung
gestellt, u. a. für Forschungsprojekte zu neuen Antibiotika, zur Resistenzentstehung
und -ausbreitung sowie zu Diagnostika.
Das BMBF wird die institutionelle Förderung fortführen und neue Initiativen
starten. Um den One-Health-Ansatz weiter zu stärken, wurde vom BMBF der Aufbau
eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten“ Anfang
2016 bekannt gegeben. Darin ist auch die Forschung zur Entstehung und
Übertragung von resistenten Erregern zwischen Mensch, Tier, Lebensmittel und
Umwelt möglich. Für das Forschungsnetz werden ab 2017 für fünf Jahre bis zu
40 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird das BMBF auf
internationaler Ebene sein Engagement in der Joint Programming Initiative on
Antimicrobial Resistance (JPI AMR) fortführen. Für die Jahre 2017 bis 2022 plant
das BMBF Forschungsprojekte im Rahmen der JPI AMR mit bis zu 12 Mio. Euro
zu finanzieren.
8. Wird die Bundesregierung im Benehmen mit allen betroffenen
Bundesministerien und in enger Abstimmung mit den Verbänden und
Interessenvertretungen des Gesundheitswesens auf Grund von wissenschaftlichen
Erkenntnissen eine Liste von sogenannten kritischen, wichtigen Wirkstoffen und
Wirkstoffgruppen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin
(Reserveantibiotika) erstellen?
Falls ja, wann wird sie dies tun?
Falls nein, warum nicht?
Eine Liste sogenannter Critically Important Antimicrobials for Human Medicine
wird bei der WHO geführt. Darüber hinaus wird auf das derzeit laufende
Verfahren zur Novellierung der Tierarzneimittelverordnung der EU verwiesen, in dem
Regeln für die Einschränkung der Nutzung von für den Menschen kritischen
Antibiotika unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten erstellt werden sollen.
Ziel 1: One-Health-Ansatz national und international stärken (S. 10 f.)
9. Wer gehört der interministeriellen Arbeitsgruppe „Antibiotika-Resistenz“
an, und wie oft tagt diese?
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Antibiotika-Resistenz“ setzt sich aus den
an der DART 2020 beteiligten Bundesministerien für Gesundheit, für Ernährung
und Landwirtschaft sowie Bildung und Forschung und den Behörden im
Geschäftsbereich, dem RKI, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt zusammen.
Themenbezogen können weitere Expertinnen und Experten teilnehmen. Die Arbeitsgruppe
tagt in regelmäßigen Abständen.
10. Zu welchen Kernergebnissen ist die interministerielle Arbeitsgruppe
„Antibiotika-Resistenz“ im vergangenen Jahr gekommen?
Aufgabe der interministeriellen Arbeitsgruppe „Antibiotika-Resistenz“ ist die
ressortübergreifende Koordination, Anpassung und Erweiterung der nationalen
Antibiotika-Resistenzpolitik. Die Sitzungen dienen daher vorrangig der
Abstimmung von Aktivitäten zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen auf
nationaler und internationaler Ebene. Sie hat die Erarbeitung der DART 2020 und der
neuen Zoonosenvereinbarung intensiv begleitet.
11. Inwieweit sind seitens der interministeriellen Arbeitsgruppe
Handlungsstrategien für den Umgang der Resistenz-Problematik im Abwasser erarbeitet
worden, und falls ja, wie lauten sie?
Die Erarbeitung von derartigen Handlungsstrategien ist nicht Aufgabe der
interministeriellen Arbeitsgruppe „Antibiotika-Resistenzen“. Mit der Frage von
Resistenzen im Abwasser befassen sich Forschungsvorhaben des BMBF und des
BMG. Nach Abschluss der Projekte erfolgt eine Einschätzung zum
Handlungsbedarf und möglichen Maßnahmen.
12. Inwieweit sind die Forschungsvereinbarungen zu Zoonosen erneuert
worden?
Die seit dem 2006 bestehende nationale Forschungsvereinbarung wurde 2016
zwischen BMBF, BMEL sowie BMG erneuert und um das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) erweitert. Sie bildet das Fundament zur deutschen
Umsetzung des „One Health“-Ansatzes durch die Verbindung verschiedener
wissenschaftlicher Professionen. Mit dem „One Health“-Ansatz zur Bekämpfung von
Zoonosen folgt die Bundesregierung einem Prinzip, das auch wesentlich für die
Umsetzung der DART 2020 ist. Bereits erfolgreich etablierte Initiativen der
Forschungsvereinbarung wie die „Nationale Forschungsplattform für Zoonosen“
werden fortgeführt, weiterentwickelt und wie bisher inhaltlich
ressortübergreifend getragen. Die beteiligten Bundesministerien starten mit der aktuellen
Forschungsvereinbarung neue Initiativen mit weiterentwickelten thematischen
Ausrichtungen. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung zu unterstützen, die sich eng
an den Anforderungen der Praxis orientiert. Gefördert wird insbesondere die
Forschung in den Themenfeldern Diagnostik und Therapie von Zoonosen,
Prävention (einschließlich Impfmaßnahmen), Epidemiologie und integrierte
Surveillance sowie Pathogenese. Diese Programme sind zwischen den Ressorts
abgestimmt und ergänzen sich thematisch.
13. Welche Partnerländer wurden mit welchen konkreten Maßnahmen bei der
Förderung des weltweiten umsichtigen Einsatzes von Antibiotika,
Intensivierung der Infektionsprävention sowie der dazugehörigen Forschung und
Entwicklung unterstützt?
Deutschland engagiert sich als „Co-Lead-Country“ des „Action Package AMR“
der Global Health Security Agenda (GHSA) gemeinsam mit anderen Staaten, um
Partnerländer beim Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung von Antibiotika-
Resistenzen zu unterstützen. Ein konkretes Beispiel ist die Zusammenarbeit mit
Turkmenistan bei der Vermeidung nosokomialer Infektionen. Das kürzlich
initiierte „G7 Global Health Program“ sieht auch mehrere Projekte zur Bekämpfung
von Antibiotika-Resistenzen in afrikanischen und asiatischen Staaten vor (u. a.
Elfenbeinküste, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Südafrika,
Kambodscha, Vietnam und Bangladesch). Eine Broschüre der G7-Partner,
zusammengestellt unter der deutschen G7-Präsidentschaft, beschreibt Best Practice Modelle
zu unterschiedlichen Aspekten von Antibiotika-Resistenzen wie beispielsweise
Surveillance oder Infektionsprävention. Sie soll andere Länder bei der Erstellung
und Umsetzung von nationalen Aktionsplänen unterstützen. Daneben fördert
Deutschland verschiedene Projekte der WHO zu Antibiotika-Resistenzen.
Ziel 2: Resistenz-Entwicklungen frühzeitig erkennen (S. 13)
Humanmedizin
14. Welche Überlegungen sind seitens der Bundesregierung in Bezug auf eine
verpflichtende Eingabe der Ermittlung von Erregern und Resistenzen
innerhalb des einheitlichen Systems EUCAST, wodurch die Datenanalyse und ein
internationaler Vergleich verbessert werden würden, getätigt worden?
Befürwortet die Bundesregierung eine solche Verpflichtung, und falls nein,
warum nicht?
Das European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST)
befasst sich mit der Erarbeitung von Grenzwerten und den technischen Aspekten
der phänotypischen In-vitro-Empfindlichkeitsprüfung. Die Anwendung
einheitlicher Definitionen von Grenzwerten zur Beurteilung der Sensitivität von
bakteriellen Krankheitserregern gegen Antibiotika ist ein wichtiger Baustein in der
Surveillance der Antibiotikaresistenz im nationalen und internationalen Vergleich.
Im Jahr 2012 wurde in Deutschland das Nationale Antibiotika-Sensitivitätstest-
Komitee (NAK) gegründet. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium
von Experten auf dem Gebiet der Antibiotika-Sensitivitätstestung, die von
wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Bundesbehörden benannt
werden. Ziel des NAK ist es, die Anwendung bzw. die Umstellung auf die
EUCAST-Grenzwerte zu fördern und wissenschaftlich zu begleiten,
Fragestellungen auf dem Gebiet der In-vitro-Empfindlichkeitsprüfung zu bearbeiten und
nationale Aspekte in die Diskussionen auf europäischer Ebene einzubringen.
Eine Verpflichtung der Labore zur Anwendung der EUCAST-Grenzwerte ist
nicht erforderlich, da bereits jetzt immer mehr Labore ihre Systeme auf EUCAST
umstellen und mittlerweile über 70 Prozent der Labore die EUCAST-Kriterien
anwenden.
15. In welcher Form und Intensität werden, nach Kenntnisstand der
Bundesregierung, innerhalb von Gesundheitseinrichtungen Beratungsangebote durch
Institutionen wie die Nationalen Referenzzentren beworben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Inwieweit wurde seit 2008 die Meldepflicht auf weitere multiresistente
Erreger seitens der Bundesregierung ausgedehnt (bitte für den jeweiligen
Erreger begründen)?
Im Mai 2016 wurde die Meldepflicht auf Carbapenem resistente gram-negative
Erreger und Clostridium difficile ausgedehnt. Carbapeneme sind
Reserveantibiotika, die klinisch häufig als letzte therapeutische Alternative eingesetzt werden.
Infolgedessen ist die Kenntnis über das Vorkommen von Erregern mit
Resistenzen gegen Carbapeneme für die Einleitung von Präventionsmaßnahmen von
besonderer Bedeutung. Die Häufigkeit von Clostridium-difficile-Infektionen hat in
den letzten Jahren in Deutschland deutlich zugenommen. Clostridium-difficile-
Infektionen können sehr schwere Verläufe nehmen und gehören zu den
häufigsten nosokomialen Infektionen in Deutschland. Die Ausweitung der Meldepflicht
ermöglicht zum einen den lokalen Behörden, frühzeitiger beim Nachweis von
Einzelfällen zu handeln. Das RKI erhält so außerdem epidemiologische Daten,
die zur Anpassung von Handlungsempfehlungen genutzt werden.
17. Mit welchen Maßnahmen wurde der Ausbau am Robert Koch-Institut (RKI)
mit dem Ziel der flächendeckenden und repräsentativen Surveillance
vorangetrieben?
Das 2007 am RKI etablierte System der Antibiotika-Resistenz-Surveillance
(ARS) ist ein Netzwerk mikrobiologischer Labore. Die Teilnahme erfolgt auf
freiwilliger Basis. Das RKI wirbt u. a. bei geeigneten Veranstaltungen, z. B. den
Kongressen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
für eine Teilnahme. Die Anzahl der teilnehmenden Labore konnte im Jahr 2015
im Vergleich zum Vorjahr um fast 70 Prozent gesteigert werden.
18. Wurden die Machbarkeitsstudie zur molekularen Surveillance für resistente
Erreger und das angekündigte Pilotprojekt zur Einbeziehung von Viren und
Pilzen in die bestehenden Surveillance-Systeme bereits durchgeführt, und zu
welchen Ergebnissen kamen sie?
Die Machbarkeitsstudie zur molekularen Surveillance für resistente Erreger
sowie das Pilotprojekt zur Einbeziehung von Viren und Pilzen werden ab dem
zweiten Jahr der Umsetzung der DART 2020 initiiert.
Veterinärmedizin
19. In welchem Maße wurden bisher die Monitoring-Systeme in der
Veterinärmedizin erweitert, insbesondere im Hinblick auf die Probenahmetechnik,
Untersuchungsmethoden, Ausweitung auf weitere Bakterienspezies?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) untersucht seit dem Jahr 2000
systematisch das Vorkommen von Resistenzen gegen antimikrobielle Substanzen bei
Salmonella enterica subsp. enterica-Isolaten aus diagnostischen Einsendungen
(Proben von Tieren, Lebensmitteln, Futtermitteln und Umwelt). Seit 2009 wird
in Deutschland ein nationales Monitoring von Zoonosenerregern in der
Lebensmittelkette auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die
Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von
Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen
Lebensmittelkette) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/99/EG durchgeführt. Dieses
Monitoring umfasst auch Untersuchungen in Bezug auf das Auftreten von
Antibiotikaresistenzen bei Zoonoseerregern. Die Richtlinie 2003/99/EG sieht die
Überwachung der Resistenzen bei Salmonella spp. und Campylobacter spp. vor.
In Deutschland wurden seit Beginn des jährlichen nationalen
Zoonosenmonitorings Resistenzen bei den Zoonoseerregern Salmonella spp., Campylobacter spp.
und zusätzlich bei Verotoxin-bildenden Escherichia (E.) coli getestet. Ergänzend
zu den Zoonoseerregern kamen später Testungen bei weiteren Bakterienarten
hinzu. Dies betrifft Untersuchungen bei kommensalem E. coli als Indikatorkeim
der Gram-negativen Darmflora und bei Methicillin-resistentem Staphylococcus
aureus als bei Nutztieren weit verbreitetem, mehrfach resistenten Keim mit dem
Potenzial, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Seit dem Jahr 2014 werden durch den Kommissionsbeschluss 2013/652/EU
weitere Vorgaben bzgl. des Resistenzmonitorings rechtlich vorgeschrieben und
wurden entsprechend in das nationale Zoonosen-Monitoring entlang der
Lebensmittelkette integriert. Dazu gehören die gezielte Untersuchung auf E. coli und
Salmonella spp. mit der Fähigkeit: a) Beta-Laktamasen mit breitem
Wirkungsspektrum (ESBL); b) AmpC-Beta-Laktamasen (AmpC) oder c) Carbapenemasen zu
bilden. Ergänzend zu den Vorgaben des genannten Kommissionsbeschlusses
werden, wenn möglich, zusätzliche selektive Untersuchungsverfahren zum
Nachweis von Carbapenemresistenten E. coli, sowie zur Untersuchung der
kommensalen Indikatorkeime Enterococcus faecalis und Enterococcus faecium
berücksichtigt.
In Bezug auf die Probenahme werden Proben aus der Primärproduktion von allen
wichtigen Nutztierarten nach standardisierten Verfahren entnommen und
untersucht. Dies umfasst außer den in der EU-Rechtssetzung berücksichtigten
Tierarten auch weitere Tierarten (z. B. Milchrind, Schaf und Ziege, Wildschweine). Im
Rahmen der Lebensmittelgewinnung werden im Schlachthof sowohl Proben von
Schlachttieren als auch von Schlachtkörpern gewonnen, um Informationen über
die Übertragung der Keime von den Tieren auf die Schlachtkörper zu gewinnen.
Auf der Ebene des Einzelhandels werden frisches Fleisch und andere
Lebensmittelgruppen erfasst, wie zum Beispiel pflanzliche Lebensmittel und Meeresfrüchte.
Futtermittel werden im Rahmen des Monitorings auf Salmonellen und die
gewonnenen Isolate auch auf ihre Resistenz gegen antimikrobielle Mittel untersucht.
Bezüglich der Probenentnahmetechnik und Untersuchungsverfahren werden
aktuelle, nach DIN oder ISO validierte Methoden eingesetzt. Darüber hinaus
werden am BfR laufend Methoden entwickelt und validiert, die für Untersuchungen
eingesetzt werden, zu denen entsprechende Vorgaben nicht vorliegen.
Die am BVL durchgeführten Arbeiten zum Monitoring tierpathogener Bakterien
wurden dort in den vergangenen Monaten durch die molekularbiologische
Untersuchung auf das Colistin-Resistenzgen (mcr-1) erweitert.
20. Wie weit sind die Prüfungen gediehen, ob eine Datenbank sowie ein
Onlinesystem eingerichtet werden können, um Tierärztinnen und Tierärzten
Resistenz-Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen?
Das BMEL fördert seit 2014 ein Projekt zur Entwicklung und Einführung eines
internetbasierten Fortbildungs- und Datenverwaltungstools zur Minimierung des
Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung (VetMAB), welches im Verbund von
der Bundestierärztekammer e. V., Akademie für tierärztliche Fortbildung, dem
Institut für Mikrobiologie, Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität
Berlin, und der Vetion.de GmbH durchgeführt wird. Das Projekt bietet unter der
Homepage
www.vetmab.de ein kostenloses E-Learning-System und ein
Resistenzmonitoringtool zur Erfassung der individuellen Resistenzsituation der
Bakterien in den von den teilnehmenden Tierärztinnen und Tierärzten betreuten
Betrieben im Nutztierbereich. Hierdurch wird den teilnehmenden Tierärztinnen und
Tierärzten ein Instrument zur Verfügung gestellt, das ihnen ermöglicht, die
Ergebnisse von eigenen Resistenztests zu archivieren und auszuwerten. Die
Datenbank unterstützt insbesondere bei Auffälligkeiten bei der Auswertung der
Antibiogramme.
Die Ausgestaltung eines Online-Systems, das veterinärmedizinische
Resistenzdaten für die tierärztliche Praxis zur Verfügung stellt und in das Tierarztpraxen
eigene Resistenzdaten eingeben können, wird vom BMEL weiterhin geprüft
(s. auch die Vorbemerkung der Bundesregierung).
21. Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, dass der Einsatz von
antibiotisch wirksamen Medikamenten innerhalb des gesamten Tierlebens relevant
ist, also von der Haltung der Elterntiere über die Geburt und Säugezeit bis
hin zum Tod?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung bejaht diese Frage. Ergänzend wird auf die Ausführungen
in der Antwort zu Frage 22 verwiesen.
22. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Kenntnisse über den Einsatz
von Antibiotika bei allen als Nutztiere gehaltenen Tierarten zu erlangen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass über die in dem 16. AMGÄndG
genannten Tierkategorien hinaus grundsätzlich auch Daten über den
Antibiotikaeinsatz bei Aufzucht- und Zuchtbetrieben der Nutztierhaltung zur Verfügung
stehen sollten. Sie hat die Absicht, hierzu verschiedene Forschungsaktivitäten zu
initiieren, um bis zur Evaluierung des 16. AMGÄndG im Jahr 2019 über
entsprechende Erkenntnisse zu verfügen.
Ziel 3: Therapie-Optionen erhalten und verbessern (S. 15 f.)
Humanmedizin
23. Welche Problembereiche und Interventionsmöglichkeiten wurden auf
nationaler Ebene durch die Auswertung der Daten der Antibiotika-Verbrauchs-
Surveillance identifiziert, und welche konkreten Gegenmaßnahmen schlägt
die Bundesregierung diesbezüglich vor?
Die Auswertung der Daten aus der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance zeigte
einen vergleichsweise hohen Verbrauch an Breitspektrum-Antibiotika in der
ambulanten Medizin sowie eine zu häufige und zu lange perioperative Prophylaxe,
d. h. Gabe von Antibiotika während bestimmten Operationen mit erhöhtem
Infektionsrisiko (siehe auch Bericht der Bundesregierung über nosokomiale
Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen,
Bundestagsdrucksache 18/3600 vom 18. Dezember 2014).
Maßnahmen zur Förderung des sachgerechten Einsatzes von Antibiotika sind
insbesondere die Stärkung von Fortbildungsangeboten in Antibiotic Stewardship
sowie die Förderung der Entwicklung von evidenzbasierten Empfehlungen und
Leitlinien.
24. Wie weit ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Entwicklung von
Konzepten für die Einführung und Umsetzung von Leitlinien im stationären
und ambulanten Bereich fortgeschritten, und werden diese bereits in der
Praxis in den Gesundheitseinrichtungen berücksichtigt und eingesetzt?
Die Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) am RKI stellt den
Bedarf an aktuellen Leitlinien zur Therapie von Infektionskrankheiten fest und
initiiert in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der
wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) deren Erstellung bzw.
Aktualisierung. Die Erarbeitung der Empfehlungen und Leitlinien erfolgt durch die
zuständigen Fachgesellschaften.
Inwiefern Leitlinien und Empfehlungen vor Ort tatsächlich umgesetzt werden,
entzieht sich derzeit der Kenntnis der Bundesregierung. Über eine aktuelle
Bekanntmachung des BMG sollen u. a. Projekte gefördert werden, die sich mit der
Implementierung und Anwendung von Leitlinien befassen. Die Auswahl der zu
fördernden Projekte dauert noch an. Es ist eine dreijährige Laufzeit vorgesehen.
25. Inwieweit beteiligt sich die Bundesregierung finanziell, wie u. a. von der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften e. V. gefordert, an der Erstellung bzw. Aktualisierung von Leitlinien im
stationären und ambulanten Bereich?
Die medizinischen Fachgesellschaften erstellen und aktualisieren
infektiologische Leitlinien zur Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten und empfehlen
in diesen Leitlinien einen sachgerechten Einsatz von Antibiotika bei diesen
Erkrankungen. Die Erstellung von Leitlinien ist mit hohem zeitlichen und
finanziellen Aufwand verbunden, der von den zuständigen Fachgesellschaften nicht
immer aufgebracht werden kann. Es ist wichtig, dass aktuelle Leitlinien im Bereich
Infektionskrankheiten verfügbar sind, die sowohl für den ambulanten als auch für
den stationären Bereich gelten. Deshalb wurde dieses Thema auch im
Pharmadialog der Bundesregierung aufgegriffen und diesbezügliche
Handlungsempfehlungen wurden in die Vereinbarung aufgenommen.
Veterinärmedizin
26. Inwieweit konnten bisher aus dem Projekt „Veterinary Consumption of
Antibiotics“ (VetCAb) Schlüsse über die Einsatzschwerpunkte von
Antibiotika gezogen werden, und welche Reduktionsmaßnahmen wurden daraus
entwickelt, und mit welchem Erfolg?
Die Bundesregierung macht vorsorglich auf Folgendes aufmerksam: Bei dem
Projekt VetCAb handelt es sich um ein Monitoringssystem, das die fachliche
Grundlage für die Bewertung von Entwicklungstendenzen und die Ableitung von
Empfehlungen bildet. Es hat nicht zum Ziel, Reduktionsmaßnahmen zu
entwickeln und umzusetzen.
Im April 2016 wurde im „Deutschen Tierärzteblatt“ (Ausgabe 4/2016, S. 516 bis
520) zu VetCAb für die Nutzungsrichtungen Masthähnchen, Milchkuh und Kalb
sowie Mastschwein und Saugferkel eine Auswertung des Antibiotikaeinsatzes
veröffentlicht. Jede der dargestellten Nutzungsrichtungen im
Untersuchungskollektiv verzeichnet im zeitlichen Verlauf eine tendenzielle Abnahme der
Therapiehäufigkeit. Bis zum ersten Halbjahr des Jahres 2014 ist diese Abnahme bei allen
dargestellten Nutzungsrichtungen konsistent; der Trend setzt sich im zweiten
Halbjahr 2014 nicht fort. Zudem zeigt sich bei allen Nutzungsrichtungen ein
wachsender Anteil von Betrieben ohne Antibiotikaeinsatz. Auch hier fällt auf,
dass dieser Trend, außer beim Saugferkel, im zweiten Halbjahr 2014 nicht anhält.
Es bleibt aus Sicht der Bundesregierung daher abzuwarten, wie sich die weitere
Entwicklung darstellen wird.
Die Ergebnisse bestätigen bisherige Beobachtungen, dass Milchrinder und Kälber
(ohne weitere Differenzierung) im Vergleich zu anderen Nutzungsrichtungen
deutlich seltener antibiotisch behandelt werden. Bei der Auswertung getrennt für
einzelne Wirkstoffgruppen zeigen sich keine eindeutigen Tendenzen im Hinblick
auf einen Wechsel auf Wirkstoffgruppen mit besonderer Bedeutung für die
Therapie von Infektionen beim Menschen.
27. Wurden die Berechnungsweisen für die im Projekt „VetCAb“ erstellten
Machbarkeitsstudie, Pilotstudie und Sentinelstudie verändert?
Wenn ja, warum und in welcher Weise?
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Erhebungsverfahren (im
landwirtschaftlichen Betrieb, über den Tierarzt) vergleichend erprobt und die
Berechnungsverfahren für die Therapiehäufigkeit entwickelt. Mit Beginn der Pilotstudie
wurde das Berechnungsverfahren festgelegt, das auch in der Sentinelstudie
Anwendung findet. Der Unterschied bei der veröffentlichten Darstellung der
Ergebnisse liegt darin, dass bei der Pilotstudie die Behandlungshäufigkeit auf den
Mastdurchgang bezogen wurde, bei der Sentinelstudie aber als Bezugszeitraum nun
das Halbjahr gewählt wird. Grund hierfür ist es, die Darstellung der
Therapiehäufigkeit nach VetCab in Analogie zu der im Arzneimittelgesetz definierten
Therapiehäufigkeit zu gestalten. Daten aus der Pilotstudie werden bei neueren
Veröffentlichungen entsprechend nun auch auf den Zeitraum von einem Halbjahr
bezogen dargestellt.
28. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Umsetzung des „Antibiotika-
Eckpunkte-Papiers“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) gediehen?
a) Welche inhaltlichen Änderungen haben sich seit dem ersten Entwurf
durch die Anmerkungen der Verbände u. a. ergeben, und wann wird die
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) entsprechend
geändert werden?
b) Welche Änderungsvorschläge von welchen Interessensverbänden wurden
mit einbezogen?
Die Fragen 28a und 28b werden zusammenfassend beantwortet.
Dem BMEL wurden zum Eckpunktepapier für weitere Regelungen zum Einsatz
von Antibiotika bei Tieren im März und April 2016 zahlreiche schriftliche
Stellungnahmen von Seiten der Behörden der Länder und von den beteiligten
Verbänden übermittelt. Ergänzend hierzu hat am 18. Mai 2016 eine Bund-Länder-
Sitzung und am 19. Mai 2016 eine mündliche Anhörung der Verbände
stattgefunden. Die schriftlichen und mündlichen Änderungsvorschläge aller Beteiligten
werden nunmehr vom BMEL ausgewertet und finden in geeigneter Weise bei den
aktuellen Überlegungen des BMEL zur Erarbeitung eines Entwurfs einer
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Berücksichtigung.
29. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
besorgniserregenden Anstieg der Abgabemengen von Antibiotika aus der
Gruppe der Fluorchinolone und der im Rahmen des Sechzehnten Gesetzes
zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) eingeführten
Praxis der Erfassung der Therapiehäufigkeit?
Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um diese
potentielle Fehlentwicklung zu ändern?
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine Hinweise auf einen kausalen
Zusammenhang zwischen den Veränderungen der vom BVL jährlich erfassten
Abgabemengen für bestimmte antibiotische Tierarzneimittel und den mit dem
16. AMGÄndG eingeführten Regelungen für ein
Antibiotikaminimierungskonzept, da Änderungen der Abgabemengen bereits vor dem Inkrafttreten des
16. AMGÄndG im April 2014 zu verzeichnen waren.
Unabhängig hiervon hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, die
eine Verringerung der Abgabemengen insbesondere bei Antibiotika aus der
Gruppe der Fluorchinolone zum Ziel haben. Sie beabsichtigt, hierzu
entsprechende Regelungen durch eine Änderung der Verordnung über tierärztliche
Hausapotheken zu erlassen. Ein Entwurf hierzu wird derzeit vom BMEL erarbeitet (s.
Antwort zu Frage 28).
30. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Antibiotika-
Minimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle bis jetzt, und wo sieht die
Bundesregierung noch Verbesserungsbedarf bei der Praxis der Datenaufnahme?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Antibiotika-
Minimierungskonzept der 16. AMG-Novelle erfolgreich ist, da inzwischen Kennzahlen aus drei
Erfassungsperioden verfügbar sind und erkennbar ist, dass alle Kennzahlen der
dritten Erfassungsperiode im Vergleich zur ersten Erfassungsperiode abgesunken
sind.
Die Bundesregierung ist ferner der Auffassung, dass die mit dem 16. AMGÄndG
aufgenommenen Regelungen der §§ 58a bis 58d AMG zur Erhebung und zum
Umgang mit den einschlägigen Daten sich grundsätzlich zur konsequenten
Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei den dem 16. AMGÄndG unterliegenden
Tierkategorien eignen. Über eigene Erfahrungen mit der Praxis der Datenaufnahme
verfügt die Bundesregierung nicht, da der Vollzug der Vorschriften außerhalb
ihrer Zuständigkeit liegt.
31. Welche Schlüsse und weiteren Handlungsoptionen zieht die
Bundesregierung aus der Abgabemengenerfassung von Antibiotika an Tierärzte?
Im Rahmen der jährlichen Abgabemengenerfassung ist insbesondere zu
verzeichnen, dass die Abgabemenge von Fluorchinolonen im Jahr 2014 gegenüber dem
ersten Erfassungsjahr 2011 eine Steigerung von 50 Prozent aufweist. Diese
Entwicklung gibt aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Sorge. Sie ist daher der
Auffassung, dass der Einsatz von besonders wichtigen antibiotischen Wirkstoffen
in der Tierhaltung weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf. Auf die Antwort zu
Frage 29 wird verwiesen.
32. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der hohe Einsatz von
Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3. und 4. Generation und Makroliden
gefährliche Auswirkungen auf die Antibiotikaresistenzentwicklung haben
könnte?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Umfang des Einsatzes von
Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3. und 4. Generation und Makroliden einer
differenzierten Betrachtung bedarf (siehe Antwort zu Frage 2). Da die genannten
Substanzklassen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besonders
wichtig für die Behandlung von Menschen klassifiziert werden, muss die
Entwicklung von Resistenzen gegen diese Substanzen aus Sicht der Bundesregierung
auch weiterhin besonders sorgfältig beobachtet werden, um rechtzeitig ggf.
erforderliche Risikomanagementmaßnahmen einleiten zu können.
33. Welche weiteren rechtsverbindlichen Vorgaben für den Einsatz von
Antibiotika bei Tieren auf der Basis bestehender Leitlinien wurden im vergangenen
Jahr durch die Bundesregierung durchgesetzt?
Mit der Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher
Vorschriften vom 17. Juli 2015 wurde die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs-
und -Nachweisverordnung um die zwei neuen §§ 4 und 5 mit Regelungen zur
Ausgestaltung der Anwendungstechnik bei der oralen Anwendung von
Arzneimitteln über das Futter oder das Wasser bei lebensmittelliefernden Tieren ergänzt.
34. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des
Zoonose-Monitorings 2014, dass 9,7 Prozent der Proben aus konventioneller
Tankmilch positiv auf methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA)
getestet wurden?
Die Bedeutung MRSA-positiver Tankmilchproben für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz ist nach der Auffassung des Bundesinstitutes für Risikobewertung
(BfR) aufgrund der üblichen Wärmebehandlung der Milch, die mit der Abtötung
der Keime einhergeht, begrenzt. Als direkte Konsequenz aus den Ergebnissen
wird vom BfR auf die besondere Bedeutung der Wärmebehandlung von Milch
vor dem Verzehr hingewiesen. Die Bundesregierung schließt sich diesen
Überlegungen an sowie der Empfehlung des BfR, dass in Folgestudien die Frage des
Vorkommens von MRSA in Milchrinderbeständen weiter untersucht werden
sollte.
Ziel 4: Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeiden
(S. 18 f.)
Humanmedizin
35. Inwieweit wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung der Missstand der
unzureichenden Verfügbarkeit von Schnelldiagnostik verbessert und eine
Aufklärung über den Einsatz dieser Diagnostik durchgeführt, um die
Akzeptanz und Anwendungshäufigkeit zu erhöhen?
Schnelle Diagnostik kann den sachgemäßen und gezielten Einsatz von
Antibiotika stärken. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung neuer
Schnelldiagnostika über verschiedene nationale, europäische und internationale Initiativen
(z. B. BMBF Projekt SALUS
www.mobile-diagnostiksysteme.de/mobdiag-wAssets/
docs/gefoerderte/SALUS.pdf; Initiative des BMWi zur Mittelstandsförderung
www.zim-bmwi.de/erfolgsbeispiele/zim-koop-foerderbeispiele/zim-koop-008.pdf;
BMBF-InfectControl 2020
www.infectcontrol.de/; EU Horizon Prize
http://ec.
europa.eu/research/horizonprize/index.cfm?prize=better-use-antibiotics;).
Das Thema Diagnostik wurde auch im Rahmen des Pharmadialoges der
Bundesregierung aufgegriffen. In der Umsetzung der Vereinbarungen der Dialogpartner
hat sich die Pharmaindustrie verpflichtet, die Entwicklung von Diagnostika,
insbesondere Schnelldiagnostika weiter voranzutreiben. Das BMG prüft
Regelungen, wie die Erstattung von Diagnostika verbessert werden kann.
Darüber hinaus kann auch die Stärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung in der
Umsetzung der DART 2020 dazu beitragen, Diagnostik verstärkt und
indikationsgerecht einzusetzen.
36. Wie viele zusätzliche Fachkräfte wurden durch das Hygieneförderprogramm
der Bundesregierung im Bereich der Krankenhaushygiene dauerhaft
eingestellt (bitte für den ärztlichen und pflegerischen Bereich getrennt
aufschlüsseln)?
Laut Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des
Hygieneförderprogramms vom 30. Juni 2015 wurden im Zeitraum 1. August 2013 bis 31.
Dezember 2014 in 566 Krankenhäusern Maßnahmen gemäß § 4 Absatz 11 Satz 1
Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vereinbart. Anzahl der
Neueinstellungen, internen Besetzung oder Aufstockung von Hygienepersonal in
Vollkräften (VK):
Hygienefachkräfte (Pflegerisches Personal): 566 VK
Krankenhaushygieniker mit abgeschlossener Weiterbildung (Ärztliches
Personal): 35
Krankenhaushygieniker mit curricularer Weiterbildung und mit Fortbildung im
Bereich der rationalen Antibiotikatherapie (Ärztliches Personal): 14
Hygienebeauftragte Ärzte (Ärztliches Personal): 753.
Darüber hinausgehende Daten liegen derzeit noch nicht vor.
37. Inwieweit wurde durch das Hygieneförderprogramm der Bundesregierung
auch die Weiterbildung von Fachkräften für den ambulanten Bereich
ermöglicht?
Falls nicht, warum nicht?
Inwieweit hat die Bundesregierung darüber hinaus die Bundesländer dabei
unterstützt, die Sicherstellung der personellen Ausstattung mit
Hygienepersonal in medizinischen Einrichtungen entsprechend voranzutreiben?
Das Hygieneförderprogramm im Rahmen des Krankenhausentgeltgesetzes
ermöglicht die Förderung der Neueinstellung bzw. Weiter- und Fortbildung von
Fachkräften im stationären Bereich. Die Ansätze im Hygieneförderprogramm
lassen sich nicht vollständig auf den ambulanten Bereich übertragen. Mit dem
Hygieneförderprogramm werden nur Schwerpunkte gesetzt. Aufgrund des erhöhten
Risikos für nosokomiale Infektionen in der stationären Versorgung wurde der
Fokus auf diesen Bereich gelegt. Die Bundesregierung hat das
Hygieneförderprogramm kürzlich um drei Jahre verlängert und ausgeweitet. Damit sind jetzt auch
die Weiterbildung in Infektiologie sowie externe infektiologische
Beratungsleistungen förderfähig.
38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass nur mit einem
wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahren, welches Vorgaben für eine
ausreichende Mindestausstattung mit Pflegepersonal festlegt, die
Ausbreitung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen deutlich reduziert werden
kann?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung es bisher versäumt, ein solches
Instrument auf den Weg zu bringen?
Die Verfügbarkeit von ausreichend Personal spielt eine wichtige Rolle in der
Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Die Angemessenheit der Ausstattung
wird von den lokalen Gegebenheiten bestimmt und ist von der jeweiligen
Hausleitung verantwortlich zu gestalten. Eine staatlich vorgegebene
Personalbemessung trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Es ist Aufgabe der Leiter von
medizinischen Einrichtungen für eine angemessene personelle Ausstattung zu sorgen.
Entscheidend ist jedoch die Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen vor
Ort. Sie liegt in der Verantwortung des Einrichtungsträgers. Die Überwachung
der Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der lokalen Gesundheitsbehörden.
Die Stärkung von Aus-, Weiter bzw. Fortbildung des medizinischen Personals
kann wesentlich dazu beitragen, Antibiotika sachgerecht einzusetzen bzw.
Hygienevorschriften umzusetzen. BMG unterstützt dies mit verschiedenen
Maßnahmen, u. a. dem Hygieneförderprogramm, über das beispielsweise die Fortbildung
in Antibiotic Stewardship (sachgerechte Antibiotika-Therapie) und die
Weiterbildung in Infektiologie förderfähig ist. Daneben wurden im Rahmen einer
Bekanntmachung des BMG (Laufzeit 2012 bis 2015) mehrere Schulungsmaßnahmen für
medizinisches Personal gefördert.
39. Welche Modellprojekte, in deren Rahmen Risikopatienten bereits im
Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes auf multiresistente Erreger untersucht
werden, gab bzw. gibt es bislang, und welche Erkenntnisse konnte die
Bundesregierung daraus ziehen?
40. Welche Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen zur
Resistenzbekämpfung im klinischen und ambulanten Bereich zieht die Bundesregierung
daraus, und welche konkreten Maßnahmen schlägt sie in diesem
Zusammenhang vor?
Die Fragen 39 und 40 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Möglichkeit der Durchführung von
Modellprojekten gesetzlich verankert. Damit können Risikopatienten bereits im Vorfeld eines
Krankenhausaufenthaltes auf multiresistente gram-negative Erreger untersucht
werden. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Einschätzung von
Wirksamkeit und Aufwand eines solchen Screenings und sollen in die Empfehlungen der
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention einfließen.
Ein erstes Modellprojekt ist in Hamburg angelaufen. Ergebnisse aus dem Projekt
liegen der Bundesregierung nicht vor, da das Robert Koch-Institut nicht
eingebunden war.
Veterinärmedizin
41. Wie weit ist die Entwicklung eines Eckpunktepapiers für ein
Rückkopplungssystem für Tierärzte gediehen, mit dem Tierärzte ihren
Antibiotikaeinsatz untereinander vergleichen können?
Wann wird ein erster Entwurf der Öffentlichkeit präsentiert werden?
Überlegungen im Hinblick auf die Ausgestaltung eines entsprechenden
Rückkopplungssystems werden vom BMEL derzeit intern geprüft (s. auch die
Vorbemerkung der Bundesregierung).
42. Inwieweit hat die Bundesregierung daran mitgewirkt, Tierhaltungssysteme
zu verbessern, um Übertragungsketten für Infektionen frühzeitig zu
unterbrechen?
Wie sind die Maßnahmen und der Erfolg zu beziffern?
Generell wurden in der Vergangenheit und ebenso aktuell, ausgehend von
aktuellen Fragestellungen oder Problemen, vom BMEL Forschungsprojekte, Modell-
und Demonstrationsvorhaben sowie Innovationsprojekte, die zur Optimierung
der Haltungssysteme in der Tierhaltung beitragen, initiiert und gefördert. Die
geförderten Projekte befassen sich mit unterschiedlichen Themen wie z. B.
optimiertes Hygienemanagement, optimierte Stalllüftung, Maßnahmen zur
Emissionsminderung im Stall aber auch die Kombination stallintegrierter und
nachgeschalteter Maßnahmen (Abluftreinigung). Der Erfolg dieser Projekte in Bezug auf
die Unterbrechung der Übertragungsketten für Infektionen kann
erwartungsgemäß nicht beziffert werden.
Ferner wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Dort sind u. a. die
Forschungsprojekte fitAvis und EsRam aufgeführt, die sich mit Tierhaltungssystemen
befassen. Beide Projekte befinden sich noch in der Anfangsphase, so dass derzeit noch
keine bewertbaren Ergebnisse vorliegen.
43. Inwiefern hat die Bundesregierung an der Abstimmung, Ausweitung oder
Verbesserung von Impfprogrammen gegen die bedeutendsten bakteriellen,
parasitären und viralen Infektionskrankheiten mitgewirkt?
Wie sind die Maßnahmen und der Erfolg zu beziffern?
Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg im Kampf gegen
Infektionskrankheiten ist der fachgerechte Einsatz zugelassener Tierimpfstoffe und die Kenntnis
über deren Wirkungsweise und Anwendungsspezifika. Durch die Einrichtung der
unabhängigen Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) am
Friedrich-Loeffler-Institut, deren rechtliche Verankerung in den Bestimmungen
des § 27 Absatz 6 des Tiergesundheitsgesetzes und der darauf beruhenden
StIKoVet-Verordnung liegt, hat die Bundesregierung eine entsprechende
Institution geschaffen. Die StIKoVet bewertet den Einsatz von Impfstoffen in der
Tiermedizin. Sie spricht Empfehlungen zur Verwendung von Impfstoffen aus und
berät die Bundesregierung.
Seit der kürzlich erfolgten Einrichtung der StIKoVet am 1. Dezember 2015 liegen
bereits sechs ausführliche Stellungnahmen zu unterschiedlichen
Infektionskrankheiten vor, die öffentlich zugänglich über die Homepage des Friedrich-Loeffler-
Instituts abrufbar sind:
www.fli.de/de/service/stiko-vet/.
44. Welche Beratungsmaßnahmen in Fragen der Tierhaltung wurden im Auftrag
oder durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr durchgeführt?
Im September 2014 hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Christian Schmidt, die Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr
Tierwohl“ auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Tierwohlinitiative werden
unter anderem Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Tierschutz (MuD
Tierschutz) durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
gefördert. Einen Schwerpunkt der Modell- und Demonstrationsvorhaben bilden dabei
die Beratungsinitiativen/Beratungstools, welche zum Ziel haben, innovative
Beratungskonzepte von Beratungseinrichtungen zu fördern, um neue Erkenntnisse
aus der Wissenschaft in die Praxis zu vermitteln. Die teilnehmenden
landwirtschaftlichen Betriebe erhalten über die gesamte Projektlaufzeit von in der Regel
24 Monaten eine einzelbetriebliche und kostenfreie Intensivberatung. Im Bereich
der Beratungstools wurden seit 2013 bislang mit großem Erfolg acht Projekte
gefördert, mit welchen bundesweit ca. 250 Betriebe erreicht werden konnten.
Thematisch steht dabei auch der reduzierte Einsatz von Antibiotika im Fokus. So
befasst sich ein aktuelles Beratungsprojekt bspw. mit der Umsetzung von
Maßnahmen zur Reduzierung des Medikamenteneinsatzes in der Ferkelaufzucht. Das
Hauptaugenmerk liegt hier auf der Reduzierung der eingesetzten Antibiotika.
Ferner wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) den Ländern die Möglichkeit
angeboten, einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen mit GAK-Mitteln zu fördern. Die
Länder können Beratung zu einem breiten Themenspektrum anbieten, wie z. B.
auch die Beratung zu umwelt- und tiergerechten Verfahren in der Nutztierhaltung.
Die Zuwendungen für die Beratungsleistungen können bis zu 1 500 Euro je
Beratungsleistung betragen. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der
entstandenen Ausgaben.
45. Welche regionalen Gesundheitsprogramme von Tierhaltern, Tierärzten,
Schlacht- und Tiertransportunternehmen und Behörden wurden im
vergangenen Jahr erfolgreich mit welchen Mitteln durch die Bundesregierung
unterstützt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Für die
Umsetzung dieser Maßnahme beabsichtigt die Bundesregierung, den Dialog mit den
zuständigen Behörden der Länder und einschlägigen Verbänden hierzu
fortzuführen, um eine Vor-Ort-Zusammenarbeit zur Verbesserung der Tiergesundheit und
damit einhergehenden Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu bewirken. Es gibt
bereits einige erfolgreiche Beispiele, in denen dieses Vorgehen realisiert wurde.
46. Wie weit ist die Erarbeitung eines Tiergesundheitsindex durch eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe gediehen?
Wann wird dieser Index veröffentlicht werden?
Das BMEL beteiligt sich an der Arbeit einer Projektgruppe der Länder zur
Etablierung eines bundesweit einheitlichen Tiergesundheitsindex in der
Nutztierhaltung. Die konstituierende Sitzung der Projektgruppe hat im September 2015
stattgefunden. Eine weitere Sitzung ist für den 23. Juni 2016 geplant. Darüber hinaus
befassen sich unterschiedliche Länderarbeitsgruppen u. a. unter Einbindung des
FLI und BfR mit der Entwicklung von Tierschutz- und
Tiergesundheitsindikatoren in der Nutztierhaltung. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen sollen in die
Arbeit der vorgenannten Projektgruppe der Länder einfließen, um zu klären,
welche Daten mit welcher wissenschaftlichen Aussagekraft für einen bundesweiten
Tiergesundheitsindex erhoben werden könnten.
47. Welche Ergebnisse hat die durch das BMEL in Auftrag gegebene Studie zu
den Auswirkungen emissionsmindernder Maßnahmen in
Tierhaltungsbetrieben auf die Exposition der Bevölkerung gegenüber resistenten Keimen aus
der Tierhaltung über die Umwelt?
Welche Handlungsschritte schließen sich daran an?
Es liegen noch keine Studienergebnisse vor (s. auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Ziel 5: Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärken (S. 21 f.)
Humanmedizin
48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
zielgruppenspezifische Informationen für Patienten zum Thema Antibiotikatherapie
und -resistenzen bereitzustellen, um das Problembewusstsein zu schärfen?
49. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
zielgruppenspezifische Informationen für Humanmediziner zum Thema
Antibiotikatherapie und -resistenzen bereitzustellen, um das Problembewusstsein zu
schärfen?
50. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
zielgruppenspezifische Informationen für Pflegekräfte und Angehörige anderer
nichtärztlicher Gesundheitsberufe zum Thema Antibiotikatherapie und -
resistenzen bereitzustellen, um das Problembewusstsein zu schärfen?
Die Fragen 48 bis 50 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das RKI stellen
eine Fülle von Informationen in Bezug auf Infektionsprävention, Hygiene aber
auch Bürger- und Fachinformationen zu häufigen Infektionskrankheiten und zur
Antibiotika-Resistenz- und -Verbrauchssituation in Deutschland für die
Bevölkerung und Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Speziell zur besseren Aufklärung der
Bevölkerung über Antibiotika-Resistenzen und den sachgerechten Einsatz von
Antibiotika hat die BZgA ein Informationsblatt zu Antibiotika-Resistenzen
entwickelt und an Arztpraxen und Apotheken versandt. Darüber hinaus ist auch die
Entwicklung und modellhafte Erprobung patientenorientierter
Kommunikationsstrategien Bestandteil der bereits genannten Bekanntmachung des BMG zur
Umsetzung der DART 2020.
Im Rahmen des Pharmadialoges der Bundesregierung hat sich das BMG zudem
verpflichtet, gemeinsam mit der BZgA, der Bundesärztekammer sowie der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung gezielt Informationen für Ärztinnen und Ärzte
sowie Patientinnen und Patienten bereitzustellen, um den Einsatz von Antibiotika
zu steuern und so die Entstehung von Resistenzen zu verringern. Die
pharmazeutische Industrie hat sich verpflichtet, diese Initiative zu unterstützen.
51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
zielgruppenspezifische Informationen für Veterinärmediziner zum Thema
Antibiotikatherapie und -resistenzen bereitzustellen, um das Problembewusstsein zu
schärfen?
Das BMEL beabsichtigt, im Rahmen der anstehenden Änderung der Verordnung
zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten die Relevanz der
Auswirkungen der Anwendung antimikrobiell wirkender Arzneimittel in den tierärztlichen
Prüfungsfächern Pharmakologie und Toxikologie deutlicher hervorzuheben und
damit zu verstärken.
Ferner veröffentlicht das BVL regelmäßig aktuelle Informationen auf seiner
Homepage. Zusätzlich wird jährlich die Abgabemengenerfassung antimikrobiell
wirksamer Stoffe in Deutschland im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht. Die
Ergebnisse des Nationalen Resistenzmonitorings tierpathogener Erreger werden
im BVL-Report „Berichte zur Resistenzmonitoringstudie“ veröffentlicht, der
ebenfalls auf der Homepage des BVL einzusehen ist.
Das BfR nimmt häufig aktiv teil an Fortbildungsveranstaltungen für Tierärzte und
Landwirte und vertritt hierbei das Thema „Antibiotikaresistenz bei Nutztieren
und Lebensmitteln“. Außerdem werden angehende Tierärztinnen und Tierärzte
im Rahmen ihrer Ausbildung von Mitarbeitern des BfR zum Thema an den
Veterinärmedizinischen Fakultäten in Hannover und Berlin geschult. Darüber
hinaus bietet das BfR im Format von häufig gestellten Fragen (FAQs) zu aktuellen
Resistenzthemen allgemein zugängliche Information auf seiner Internetseite an
(
www.bfr.de).
52. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
zielgruppenspezifische Informationen für Landwirte zum Thema Antibiotikatherapie
und -resistenzen bereitzustellen, um das Problembewusstsein zu schärfen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stehen Landwirten vielfältige und
ausführliche Informationen zu dem in der Frage genannten Thema zur Verfügung, z. B. in
Form von Veröffentlichungen in der landwirtschaftlichen Fachpresse,
Beratungsleistungen oder Schulungsangeboten durch die Landwirtschaftskammern und
landwirtschaftlichen Verbände und Informationen von Seiten der zuständigen
Behörden. Vor diesem Hintergrund geht die Bundesregierung davon aus, dass kein
Bedarf für eine zusätzliche zielgruppenspezifische Information für Landwirte
durch die Bundesregierung besteht.
53. Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Überlegungen für
einen Ausbau der internetbasierten Plattform des ARS für Ärzte und Ärztinnen
sowie andere medizinische und pharmazeutische Berufsgruppen für den
Austausch über allgemeine und spezielle Informationen zu Infektionen,
Antibiotika, Wirkungen, Resistenzentstehung und Leitlinien und
Empfehlungen fortgeschritten, und wie ausgiebig wird diese Möglichkeit zum raschen
Erlangen von Expertenwissen genutzt?
Eine Webseite zur DART 2020, die weitergehende Informationen für
unterschiedliche Zielgruppen enthält, befindet sich derzeit im Aufbau.
54. Welche inhaltlichen Veränderungen haben sich nach Kenntnisstand der
Bundesregierung aus der Überarbeitung des nationalen kompetenzbasierten
Lernzielkataloges für das Studium der Humanmedizin ergeben, und wie werden
diese in der Umsetzung innerhalb der Studiendurchführung, in Bezug auf
Infektionskrankheiten, Prävention, Diagnostik und Therapie eingebracht?
Der überarbeitete nationale kompetenzbasierte Lernzielkatalog wurde im Mai
2015 vom medizinischen Fakultätentag verabschiedet. In seine Überarbeitung
wurde die Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert Koch-
Institut eingebunden. Studierende müssen nun u. a. Kenntnisse über die globale
Bedrohung durch Antibiotika-Resistenzen und die Notwendigkeit des
verantwortungsvollen Umgangs mit Antibiotika, Besonderheiten bei der Betreuung und
Therapie von Patienten mit multiresistenten Erregern, die Mechanismen der
Resistenzentstehung und die Bedeutung von Leitlinien für den sachgerechten
Einsatz von Antibiotika nachweisen können. Die Umsetzung des nationalen
kompetenzbasierten Lernzielkataloges obliegt den Hochschulen.
55. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Aus- und
Weiterbildung im ambulanten Bereich zu den Themen Hygiene/Mikrobiologie/
Infektiologie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gestärkt?
Hinsichtlich der Ausbildung wird auf die Überarbeitung des nationalen
kompetenzbasierten Lernzielkataloges für das Studium der Humanmedizin verwiesen,
die sich sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich auswirken wird.
Daneben wurde das Krankenhaushygieneförderprogramm bis 2019 verlängert und
auf den Bereich der Infektiologie ausgeweitet (s. auch die Antwort zu Frage 36),
und sich auf den ambulanten Bereich auswirkt. Zudem wurden
Schulungsmaßnahmen im Rahmen von Modellprojekten finanziell unterstützt (s. auch die Antwort
zu Frage 7).
56. Welchen Stand hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskussion zu
einer Fortbildungsverpflichtung im Bereich Antibiotikaresistenzen?
Die Diskussion zur Umsetzung einer Fortbildungsverpflichtung in der
Bundesärztekammer dauert an.
Veterinärmedizin
57. Inwieweit wurden die Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten zum
Thema Antibiotikaresistenz durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr
ausgebaut?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zuständig für die
tierärztliche Fortbildung sind die tierärztlichen Fachverbände. Diese sind bereits
seit Jahren aktiv darum bemüht, dass die Themen „Antibiotikaresistenzen“ und
„verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika bei Tieren“ angemessen in den
tierärztlichen Fortbildungsveranstaltungen berücksichtigt werden. Insbesondere
seit Inkrafttreten des 16. AMGÄndG hat eine Zunahme an speziellen
Fortbildungsangeboten zu diesem Themenkreis stattgefunden.
58. Welche zielgruppenspezifischen Maßnahmen zur Aufklärung und
Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern für den Umgang mit
Lebensmitteln wurden im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung
veranlasst?
Das BfR hat im vergangenen Jahr eine Reihe vielfältiger Maßnahmen
durchgeführt, die auf die Aufklärung und Sensibilisierung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern im Umgang mit Lebensmitteln abzielten. Einzelheiten sind der
Anlage 1 zu entnehmen.
Ziel 6: Forschung und Entwicklung unterstützen (S. 24 f.)
59. Welche konkreten Forschungsprojekte hat die Bundesregierung mit welchen
Ergebnissen seit Verabschiedung der DART 2020 hinsichtlich der
a) Ausbreitung von Resistenzen auch unter Berücksichtigung des One-
Health-Ansatzes,
b) Modellprojekte zur Schulung von medizinischem Personal,
c) Anwendung von nationalen Leitlinien und Empfehlungen sowie
d) Effektivität von Interventionsmaßnahmen
auf den Weg gebracht?
Um insbesondere den One-Health-Ansatz weiter zu stärken, wurde im Februar
2016 vom BMBF der Aufbau eines „Nationalen Forschungsnetzes zoonotische
Infektionskrankheiten“ bekannt gegeben. Im Rahmen der Joint Programming
Initiative on Antimicrobial Resistance beteiligt sich das BMBF an der Förderung
transnationaler Forschungsprojekte zu antimikrobiellen Resistenzen. Die
Forschungsprojekte werden 2016 starten – Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Das Themenfeld „Beurteilung der Effektivität von bereits bestehenden
Maßnahmen zur Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen und nosokomialen
Infektionen“, das auch nationale Leitlinien und Empfehlungen umfasst, wurde in einer
aktuellen Bekanntmachung des BMG aufgegriffen. Das Verfahren zur
Projektvergabe dauert an. Es ist eine Projektlaufzeit von drei Jahren vorgesehen. Zudem
wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
60. Welche Maßnahmen hinsichtlich der Anreize und Förderung von Forschung
und Entwicklung neuer Antibiotika hat die Bundesregierung bisher
ergriffen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
61. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Idee, einen globalen
Antibiotika-Forschungsfonds aufzulegen?
Auf internationaler Ebene befassen sich die Weltgesundheitsorganisation und die
„Drugs for Neglected Diseases Iniative“ in einer gemeinsamen Initiative, der
„Global Antibiotic Research and Development Partnership“ (GARD), mit der
Entwicklung neuer Antibiotika unter Berücksichtigung von deren sachgerechtem
Einsatz. BMG finanziert die Initiative mit 500 000 Euro in 2016.
62. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Erstellung einer
Prioritätenliste für die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, und inwiefern
spiegelt sich das in der Forschungsförderung wider?
Im Rahmen des Pharmadialoges haben die Dialog-Partner vereinbart, die
Erstellung einer Liste sogenannter „Problemkeime“ zu unterstützen. Diese Liste soll in
Zusammenarbeit mit anderen Ländern auf internationaler Ebene erarbeitet
werden und zusätzlich regionale Besonderheiten berücksichtigen. Sie kann dazu
beitragen, Forschungsbemühungen zu fokussieren. Erste Vorarbeiten zur Erstellung
einer solchen Liste erfolgen derzeit in Zusammenarbeit mit der WHO.
63. Welche finanzielle Unterstützung sieht die Bundesregierung für die
Entwicklung neuer Antibiotika vor, wenn das kommerzielle Interesse fehlt
(öffentliche Finanzierung klinischer Studien)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Anlage 1 (zu Frage 58) – Maßnahmen des Bundesinstitutes für
Risikobewertung zur Aufklärung und Sensibilisierung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern für den Umgang mit Lebensmitteln in den Jahren 2015 / 2016
(Stand: Mai 2016)
In mehreren repräsentativen Bevölkerungsbefragungen wurden Informationen
darüber erhoben, welches Wissen Verbraucherinnen und Verbraucher im
Hinblick auf den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln haben und welche
Wissenslücken diesbezüglich noch bestehen. Im Rahmen dieser Befragungen wurden
auch Zielgruppen identifiziert, die sich in ihrem jeweiligen Informationsbedürfnis
und der jeweils genutzten Informationsquellen unterscheiden und folglich in
unterschiedlicher Weise angesprochen werden müssen.
Der BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2015 Antibiotikaresistenzen (Januar 2015)
zielte darauf ab, herauszufinden, welchen Wissensstand, welche Einstellung und
Risikowahrnehmung die deutsche Bevölkerung zur Thematik
„Antibiotikaresistenzen“ hat. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Befragung geben auch eine
Übersicht zur Bekanntheit von Schutzmaßnahmen gegen Bakterien im eigenen
Haushalt. Der BfR-Verbrauchermonitor Spezial 2015 Antibiotikaresistenzen ist
unter folgendem Link abrufbar:
www.bfr.bund.de/cm/350/bfr-verbrauchermonitor-
2015-spezial-antibiotikaresistenzen.pdf.
Eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse erfolgte im März 2015 im Rahmen
der Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese
Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gesundheitsämter, der Medizinal-, veterinärmedizinischen und chemischen
Untersuchungsämter, an die Hygienebeauftragten der Krankenhäuser sowie an Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter anderer staatlicher Einrichtungen. Die Präsentation kann unter
folgendem Link abgerufen werden:
www.bfr.bund.de/cm/343/antibiotika-und-antibiotikaresistenzen-in-der-oeffentlichen-
wahrnehmung.pdf.
Der halbjährlich durchgeführte BfR-Verbrauchermonitor, der zur regelmäßigen
Abfrage der Wahrnehmung von Themen aus dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz durchgeführt wird, hat im Juni 2015 auch Themen aus dem Bereich der
Lebensmittelsicherheit behandelt. Gezeigt hat sich bei dieser Befragung, dass
Antibiotikaresistenzen das Thema sind, das Verbraucherinnen und Verbraucher
derzeit in Deutschland am meisten beunruhigt.
Der BfR-Verbrauchermonitor 06/2015 ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bfr.bund.de/cm/350/bfr-verbrauchermonitor-2015.pdf.
Die Pressemitteilung zur Veröffentlichung des BfR-Verbrauchermonitors 06/2015
ist unter folgendem Link abrufbar:
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/
27/grosse_mehrheit_der_verbraucher_haelt_lebensmittel_in_deutschland_fuer_
sicher-195363.html.
Ebenfalls im Jahr 2015 hat das BfR ein Projekt zu dem Thema „Antibiotika und
Antibiotikaresistenzen: Wissen, Einstellungen und Praktiken der Bevölkerung
und einschlägiger Ziel- und Berufsgruppen“ abgeschlossen, in dessen Rahmen
neben einer internationalen Literaturstudie eine Repräsentativbefragung
durchgeführt wurde. Ebenfalls wurden Fokusgruppen mit den von der Thematik
betroffenen Berufsgruppen (Tiermediziner, Veterinärmediziner, Landwirte) und
Vertretern aus Stadt- und Landbevölkerung durchgeführt. Ein zentrales Ergebnis dieses
Projektes war die Identifizierung von Zielgruppen, die in der Kommunikation und
Information über die Thematik Antibiotika und Antibiotikaresistenzen in
besonderer Weise angesprochen werden müssen. Dies sind Personen mit
Migrationshintergrund sowie Familien mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt. Es stellte
sich zudem die Notwendigkeit einer genderspezifischen Kommunikation heraus,
da sich zwischen Männern und Frauen große Unterschiede hinsichtlich des
Wissens aber auch des Umgangs mit Antibiotika offenbarten. Die Ergebnisse des
Projekts sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen und
Maßnahmenoptionen für eine zielgruppenspezifische Risikokommunikation werden in Kürze
auf der Homepage des BfR veröffentlicht.
Die Ergebnisse der aufgeführten Projekte sind in eine Reihe von Veranstaltungen
und Aktivitäten eingeflossen, die sich an verschiedene Multiplikatoren richteten
und somit auf die Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher im
Umgang mit Lebensmitteln zielen. Sie werden im Folgenden kurz dargestellt:
Im Januar 2015 hat das BfR im Rahmen der Internationalen Grünen Woche ein
BfR-Forum zum Thema „Herausforderung Antibiotikaresistenzen – eine
ganzheitliche Betrachtung und neueste Erkenntnisse zur Risikowahrnehmung“
durchgeführt, das sich an die interessierte Fachöffentlichkeit richtete und auf dem u. a.
die Ergebnisse der o. g. Untersuchungen in einem Vortrag vorgestellt wurden.
Die Pressemitteilung zu der Veranstaltung kann unter folgendem Link abgerufen
werden:
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/02/herausforderung_
antibiotikaresistenzen___eine_ganzheitliche_betrachtung_und_neueste_erkenntnisse_zur_
risikowahrnehmung-192614.html.
Ebenfalls im Januar 2015 hat das BfR eine Mitteilung zur Bedeutung von
Resistenzen in den Tierbeständen und auf Lebensmitteln für den Menschen
veröffentlicht und Handlungsempfehlungen für Verbraucher bei der Zubereitung von
Fleisch sowie Empfehlungen für die Tierhaltung gegeben:
Antibiotikaresistenz in Nutztierbeständen und Lebensmitteln – ihre Bedeutung
für die Humanmedizin und Handlungsoptionen für das Risikomanagement:
www.bfr.bund.de/cm/343/antibiotikaresistenz-in-nutztierbestaenden-
undlebensmitteln-ihr-bedeutung-fuer-die-humanmedizin-und-handlungsoptionen-
fuer-das-risikomanagement.pdf.
Das BfR hat zudem häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Auswirkungen
des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung sowie Fragen und Antworten zu
ESBL- und/oder AmpC-bildenden antibiotikaresistenten Keimen aktualisiert und
veröffentlicht:
www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-den-auswirkungen-des-
antibiotika-einsatzes-in-der-nutztierhaltung.pdf.
www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-esbl-und-ampc-bildenden-
antibiotikaresistenten-keimen.pdf.
Im November 2015 hat das BfR ein Symposium zu dem Thema
„Antibiotikaresistenz in der Lebensmittelkette“ durchgeführt, das sich an eine breite
Fachöffentlichkeit richtete.
Die Pressemitteilung sowie weitere Informationen zu der Veranstaltung sind
unter folgendem Link abrufbar:
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2015/32/einsatz_von_antibiotika_in_
der_landwirtschaft_ruecklaeufig__antibiotikaresistenzen_stagnieren-195493.html.
Im März Januar 2016 hat das BfR eine Pressemitteilung zur übertragbaren
Colistin-Resistenz in Keimen von Nutztieren in Deutschland veröffentlicht:
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2016/01/uebertragbare_colistin_resistenz_
in_keimen_von_nutztieren_in_deutschland-196144.html.
Zu dem Thema wurden im März 2016 Fragen und Antworten (FAQ) zum
Antibiotikum Colistin und zur übertragbaren Colistin-Resistenz von Bakterien
veröffentlicht. Diese enthalten u. a. Handlungsempfehlungen für Verbraucherinnen
und Verbraucher, um sich vor resistenten Keimen in Lebensmitteln schützen:
www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zum-antibiotikum-colistin-
undzur-uebertragbaren-colistin-resistenz-von-bakterien.pdf.
Des Weiteren hat das BfR ein zweiminütiges Erklärvideo unter dem Titel „Was
tun mit dem Huhn?“ auf seiner Homepage sowie auf DVD veröffentlicht, um
Verbraucherinnen und Verbraucher auf unterhaltsame Weise dafür zu
sensibilisieren, dass Hygienemängel beim Umgang mit Lebensmitteln eine bedeutende
Ursache für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche sind. Daten zu den
Erkrankungsfällen zeigen, dass auch junge Menschen noch mehr informiert werden
müssen, wie sie mit Lebensmitteln richtig umgehen. Um diese Zielgruppe zu
erreichen, hat das BfR das wichtige Thema Kreuzkontamination in einem Videoclip
verarbeitet.
Die Pressemitteilung und der Film können unter folgendem Link abgerufen
werden:
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2014/26/was_tun_mit_dem_huhn__
mangelnde_kuechenhygiene_kann_krank_machen-191702.html.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]