BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzungsstand der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einrichtung Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) gemäß dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und der Einführung des § 119c SGB V: Zeitpunkt einer etwaigen Evaluation, Details zum Stand der Ermächtigungsanträge, geplante bundeseinheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung der MZEB, Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse, ausgehandelte Pauschalvergütungen für bewilligte MZEB, Beteiligung von Behindertenverbänden an den Ausschüssen bzw. bei Verhandlungen zu Behandlungspauschalen, Errichtungsbedarf, Übernahme von Erstinvestitionskosten, personelle Ausstattung, konzeptionelle Weiterentwicklung, Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus<br /> (insgesamt18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

14.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/857625.05.2016

Umsetzungsstand der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Corinna Rüffer, Dr. Harald Terpe, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen bisher weitgehend von der Versorgung durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten ausgeschlossen, da bestehende Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) durch gesetzliche Regelungen auf Kinder und Jugendliche beschränkt sind. Dies bringt oftmals eine deutliche Verschlechterung ihrer Gesundheitsversorgung und damit ihres Gesundheitszustandes mit sich.

Die Kenntnisse zur Behandlung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sind in der Regelversorgung nicht ausreichend vorhanden. Wechselbeziehungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen einerseits und in Kombination auftretenden Beeinträchtigungen andererseits stellen eine besondere fachliche Herausforderung für die medizinische Versorgung dar. Es liegen oft spezifische Behandlungsbedarfe vor, die von den Angeboten der Regelversorgung nicht angemessen erfüllt werden. In vielen Arztpraxen gibt es Unzulänglichkeiten sowohl in der baulichen als auch in der kommunikativen Barrierefreiheit. Außerdem sind die Bedarfe von Menschen mit Behinderung oft nicht ausreichend in den Ausbildungen der Gesundheitsberufe verankert. Mit der Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, das in Artikel 25 festgelegte Recht von Menschen mit Behinderung auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Angeboten des Gesundheitssystems zu sichern. Außerdem stehen Menschen mit Behinderung diejenigen Leistungen zu, die sie speziell aufgrund ihrer Behinderung benötigen.

Am 23. Juli 2015 trat das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft, das die Voraussetzungen für die Schaffung einer ambulanten Struktur schafft, die sich an den Bedarfen von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen orientiert. Mit § 119c des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde die gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) geschaffen. Darüber hinaus wurden im neuen § 43b SGB V die nichtärztlichen Leistungen im Rahmen solcher Behandlungszentren geregelt und die MZEB in den § 120 SGB V einbezogen, um Pauschalvergütungen zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Plant die Bundesregierung, den Umsetzungsstand des § 119c SGB V zu überprüfen? Wenn ja, wann ist eine Evaluation geplant? Wenn nein, warum nicht?

2

a) Wie viele Ermächtigungen nach § 119c SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher beantragt? b) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher positiv beschieden? c) Wie viele dieser Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt, und mit welcher Begründung?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Träger bisher eine Ermächtigung nach § 119c SGB V beantragt haben?

4

Mit welchen fachlichen Ausrichtungen und Spezialisierungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Anträge auf Ermächtigung nach § 119c SGB V gestellt?

5

Plant die Bundesregierung die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben oder Richtlinien zur Ausgestaltung der MZEB über die gesetzliche Regelung im GKV-VSG hinaus? Wenn ja, welche konkreten Regelungen wird die Bundesregierung vorschlagen, und wann dem Deutschen Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht?

6

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Behindertenverbände an den Sitzungen der Zulassungsausschüsse beteiligt?

7

An welchen Kriterien orientieren die Zulassungsausschüsse nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Entscheidungen über Ermächtigungen?

8

Inwiefern orientieren sich die Zulassungsausschüsse nach Kenntnis der Bundesregierung an den Empfehlungen, die in der Rahmenkonzeption MZEB von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung ausgesprochen wurden?

9

Welche Pauschalvergütungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für bewilligte MZEB bisher ausgehandelt?

10

Plant die Bundesregierung die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben oder Richtwerte für die Pauschalvergütungen?

11

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die Pauschalvergütungen ausreichend sind, um die Qualität von Behandlung und Ausstattung in den MZEB sicherzustellen?

12

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Behindertenverbände in die Verhandlungen der Behandlungspauschalen einbezogen?

13

Wie schätzt die Bundesregierung den bundesweiten Bedarf an der Errichtung von MZEB ein?

14

Welche Institutionen übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstinvestitionskosten bei der Gründung eines MZEB?

15

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine angemessene personelle Ausstattung der entstehenden MZEB gewährleistet?

16

Welche Modelle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine angemessene personelle Ausstattung in den MZEB zu fördern?

17

a) Welche Konzepte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Aufbau eines Kompetenznetzwerks aus MZEB mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung, das ermöglicht, die verschiedenen Bedarfe zu decken, ohne dass jedes MZEB ein volles Leistungsspektrum anbieten muss? b) Findet nach Kenntnis der Bundesregierung (auch über die Grenzen der Zuständigkeitsgebiete der Kassenärztlichen Vereinigungen hinaus) eine Koordination statt, um die fachlichen Spezialisierungen der MZEB regional abzustimmen?

18

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Aufbau von MZEB zu unterstützen? Wenn ja, welche?

Berlin, den 25. Mai 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen