Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland
der Abgeordneten Markus Tressel, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In allen Bergbauregionen gehören Bergschäden zur Lebenswirklichkeit der Einwohnerinnen und Einwohner. Erschütterungen und Bodenabsenkungen bis hin zu Tagesbrüchen können zu Schäden an Gebäuden, Leitungen und Verkehrsanlagen sowie zu großflächigen Veränderungen der Landschaft führen. Selbst wenn, wie im Saarland, der Bergbau eingestellt wird, können Bergschäden noch viele Jahre später eintreten. Wird im Zuge der Aufgabe des Bergbaus auch die Wasserhaltung in den Gruben eingestellt, so kann der Wiederanstieg des Grundwassers zu Bodenhebungen oder Vernässungen und damit zu weiteren Schäden führen.
Bergschäden können nicht nur das Eigentum der Einwohnerinnen und Einwohner treffen, sondern ebenso öffentliche Infrastruktur und Liegenschaften des Bundes. Ein Beispiel dafür sind die Tagesbrüche, die sich im Jahr 2012 auf der Autobahn 45 bei Dortmund ereigneten und zu einer Vollsperrung der Autobahn führten. Die Tagesbrüche waren auf die bereits im Jahr 1963 stillgelegte Zeche Gottessegen zurückzuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Schäden sind seit dem Jahr 2006 an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes im Saarland aufgetreten, die sich auf Bergbautätigkeiten zurückführen lassen (bitte unter Angabe der einzelnen Schadensfälle mit Ursache, Ort und Jahr beantworten)?
In welcher Höhe sind Kosten zur Beseitigung dieser Schäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes angefallen, und welcher Anteil dieser Kosten wurde jeweils vom Bund, vom Bergbaubetreiber und ggf. einem Dritten getragen?
Wo erwartet die Bundesregierung in Zukunft bergbaubedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes im Saarland, und von welchen Sanierungskosten geht sie aus (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Teilflutung des Bergwerks Saar von -1 450 Meter NN (NN: Normalnull) in Bezug auf -400 Meter NN hinsichtlich möglicher Bergschäden?
Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland und Frankreich über die Regulierung von Bergschäden in Folge des grenzüberschreitenden Kohlebergbaus und des dort ansteigenden Grubenwassers (etwa im Warndt)?
Welche Schäden sind seit dem Jahr 2006 an Liegenschaften des Bundes im Saarland aufgetreten, die sich auf Bergbautätigkeiten zurückführen lassen?
In welcher Höhe sind Kosten zur Beseitigung dieser Schäden an Liegenschaften des Bundes angefallen, und welcher Anteil dieser Kosten wurde jeweils vom Bund, vom Bergbaubetreiber und ggf. einem Dritten getragen?
Wo erwartet die Bundesregierung in Zukunft bergbaubedingte Schäden an Liegenschaften des Bundes im Saarland, und von welchen Sanierungskosten geht sie aus (bitte begründen)?