Ortsumgehung Brome (B 248) im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist das Projekt Ortsumgehung Brome enthalten. Für einen Straßenneubau von 5 Kilometern an der Bundesstraße 248 im Landkreis Gifhorn (Niedersachsen) sind 9 Mio. Euro veranschlagt. Das BMVI kommt auf ein Verhältnis des erwarteten Nutzens gegenüber den geplanten Kosten von 5,4 und begründet das Vorhaben mit städtebaulichen Zwängen und einem aktuell unzureichenden Ausbauzustand.
Aufgrund der zukünftigen Verkehrssituation vor Ort und nicht vollumfänglich einbezogenen Auswirkungen des Projekts sind Planung und Einstufung in den BVWP-Bedarf der Ortsumgehung für die Fragesteller nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
a) Welche Prüfungen des Straßenprojekts haben durch die Bundesregierung im Rahmen des BVWP 2030 mit welchem jeweiligen Ergebnis stattgefunden?
b) Wurden dabei auch Alternativen zur Ortsumgehung geprüft, wenn ja, welche, und mit welchem jeweiligen Ergebnis?
c) Welche Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH: Fauna-Flora-Habitat) sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen wurden bereits durchgeführt, und mit welchem jeweiligen Ergebnis?
a) Wie ist der aktuelle Planungsstand des Projekts Ortsumgehung Brome?
b) Bis wann rechnet die Bundesregierung voraussichtlich mit dem Planfeststellungsbeschluss?
a) Mit welchen Effekten rechnet die Bundesregierung bezüglich der zukünftigen Verkehrsbelastung innerorts sowie auf der Ortsumgehung bis zum Jahr 2030 (bitte auch zum Vergleich die heutige Verkehrsbelastung nennen)?
b) Auf welcher Grundlage sind die Effekte für das Jahr 2030 ermittelt worden?
c) Wie errechnet sich ein relativ hoher Nutzen gegenüber entstehenden Kosten (laut Entwurf des BVWP 2030: Nutzen-Kosten-Verhältnis 5,4) bei einer verhältnismäßig geringen angegebenen Verkehrsbelastung von ca. 4 000 Fahrzeugen pro Tag und gleichzeitig relativ hohen Eingriffen in Natur und Landschaft?
Welche Rolle spielt bei der Bewertung der Status des Ortes Brome als „Staatlich anerkannter Erholungsort“, und mit welchen für die Aufstellung des BVWP 2030 relevanten Folgen?
a) Welche Zerschneidungseffekte zwischen der Ortslage und dem Naherholungsbereich im Bromer Busch sowie zu den dortigen Sportanlagen würden durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung eintreten?
b) Welche Wegbeziehungen zu Sport- und Freizeitstätten und Naherholungsgebieten würden durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung gekappt werden?
Welcher Eingriff in die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen würde durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung eintreten (bitte betroffene landwirtschaftlich genutzte Fläche und gegebenenfalls Kompensation nennen)?
a) Welche Wildtierarten wären jeweils in welcher Form durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung betroffen, und wie würde sich jeweils deren Population entwickeln?
b) Welche Biber- oder Fischotterarten wären jeweils in welcher Form durch den Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung betroffen, und wie würde sich jeweils deren Population entwickeln?
c) Welche Auswirkungen hätte der Verlauf der geplanten Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung auf bestehende Retentionsflächen, und in welcher Weise würden diese kompensiert werden?
Inwieweit kam die Bundesregierung zum Ergebnis, dass ein Biodiversitätsschaden zu befürchten ist, der nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) in Verbindung mit § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes zu ahnden wäre?
Inwieweit hat der vorgesehene Lärmschutz auch Auswirkungen auf Vogelarten, die in Baumkronen nisten (bitte Vogelarten und jeweilige Auswirkungen nennen)?
Inwieweit wird bei Planungen der Ortsumgehung nach Kenntnissen der Bundesregierung auch der Hochwasserschutz am Gewässer Ohre einbezogen?
Welche Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes bezüglich möglicher Beeinträchtigung der Sichtbeziehung auf und von dem Ensemble Burg Brome sowie bezüglich der Baudenkmäler im Landkreis Gifhorn bestehen nach Kenntnissen der Bundesregierung?