Pläne der Bundesregierung für weitere Bürokratieentlastung und Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode versucht, beim Thema Bürokratiebelastung für Bürgerinnen und Bürger, für Verwaltungen sowie für Unternehmen spürbare Entlastungen in die Wege zu leiten. Dazu wurde unter anderem ein Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet und der Kabinettsbeschluss „one-in-one-out“ gefasst. Dennoch hat sich der Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes seit 2012 kaum verändert und ist lediglich um 0,9 Punkte bis Ende 2015 gefallen. Zudem ist durch Gesetze der Bundesregierung hoher einmaliger Erfüllungsaufwand für Unternehmen angefallen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in einer Pressemitteilung (PM) vom 27. April 2016 weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau in dieser Legislaturperiode angekündigt (vgl. PM BMWi „Bürokratieabbau – Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft um 1,4 Milliarden Euro gesunken“). Auch veraltete steuerliche Regelungen will das BMWi laut Pressemitteilung überprüfen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat in einer Studie aus dem November 2015 zum Thema E-Government (E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg) insbesondere dieses Thema als Schwachpunkt aktueller Anstrengungen zur Verringerung von Bürokratie ausgemacht. Eine These des NKR lautet, es gebe kein E-Government in der Bundesrepublik Deutschland und dementsprechend müsse hier dringend gehandelt werden. Auch die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) hat in ihrem diesjährigen Gutachten festgestellt, dass Deutschland ein nur begrenztes und wenig nutzerfreundliches E-Government-Angebot zur Verfügung stelle und im internationalen Vergleich deutlich zurückläge. Damit lägen wichtige Innovations- und Wertschöpfungspotenziale brach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Gibt es bereits konkrete Pläne seitens der Bundesregierung zum weiteren Abbau von Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen, und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Pläne und wann soll dazu ein Gesetzentwurf folgen?
Welche konkreten steuerlichen Bürokratieerleichterungen strebt das BMWi an, und gab es dazu bereits Abstimmungen mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen?
Plant das BMWi weitere Erleichterungen bei Berichtspflichten von Unternehmen? Wenn ja, in welchen Bereichen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bürokratische Entlastung (für Unternehmen und Verwaltungen) durch eine Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1 000 Euro bei gleichzeitiger Abschaffung der Möglichkeit zur Poolabschreibung für Unternehmen und Verwaltung, und sind der Bundesregierung Berechnungen anderer Verbände und Organisationen dazu bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Differenzen der Berechnungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Rückkehr zu einem Termin bei Abführung und Anmeldung der Sozialversicherungsbeiträge, um unnötige bürokratische Doppelarbeit zu vermeiden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung im aktuellen Niedrigzinsumfeld den Zinseffekt, der an dieser Stelle Kosten für die öffentliche Hand bzw. die Sozialkassen bedeuten würde?
Welchen Entlastungseffekt hätte die in Frage 5 erwähnte Maßnahme für Unternehmen und Verwaltungen nach Berechnungen der Bundesregierung, und sind der Bundesregierung Berechnungen anderer Verbände oder Organisationen diesbezüglich bekannt? Sollten Unterschiede zwischen den Berechnungen bestehen, und worauf führt die Bundesregierung diese zurück?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Berechnungen der Weltbank (Doing-Business-Studie), nach denen die Gründung eines Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland etwa 14 Tage benötigt und damit im internationalen Vergleich einen sehr schlechten Wert erreicht (Platz 107 von 189 vgl. www.doingbusiness.org/rankings)?
In welchem Stadium befinden sich die Pläne zur Überarbeitung der bisherigen „einheitlichen Ansprechpartner“ für Gründerinnen und Gründer, welche Arbeiten wurden an dieser Stelle bisher getätigt, und wird es hier bundesländerübergreifend einheitliche Regelungen geben?
Welche dritten Behörden oder Organisationen hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Arbeiten am „einheitlichen Ansprechpartner 2.0“ für Gründerinnen und Gründer angesprochen (z. B. IHK, HWK, andere), und in welchem Umfang sind diese Partner bereits in Hinblick auf die „one-stop-shop“-Lösung tätig?
Welche Probleme und Hindernisse sieht die Bundesregierung bei den bisherigen Lösungen zum einheitlichen Ansprechpartner, und wie sollen diese Probleme bei einer neuer Version des einheitlichen Ansprechpartners behoben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Gutachtens „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ des Normenkontrollrates?
Welche Aufgaben leiten sich für die Bundesregierung aus dem Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ des Normenkontrollrates ab, und wann werden diese umgesetzt?
Welche Aufgaben leiten sich für die Bundesregierung aus dem Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2016 hinsichtlich der dort empfohlenen konkreten Verbesserungen für das E-Government-Angebot ab, und wie ist der Umsetzungsstand?
Welche konkreten Anstrengungen gibt es seitens der Bundesregierung, bundesländerübergreifend eine einheitliche Lösung beim Thema E-Government zu finden?
Welche konkreten Ansätze in welchen Verwaltungsbereichen (z. B. Steuererhebung, Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.) sieht die Bundesregierung für eine Umsetzung der Empfehlungen des Normenkontrollrates aus dem in Frage 12 erwähnten Gutachten?
Hält die Bundesregierung das Absinken des Bürokratiekostenindex um 0,9 Punkte über drei Jahre für angemessen und ausreichend, um beim Thema Bürokratieentlastung spürbare Fortschritte zu erreichen?
Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden seit dem Kabinettsbeschluss 2013 zur systematischen Ex-post-Evaluierung von Maßnahmen mit einem Folgeaufwand von über einer Million Euro überprüft (bitte tabellarisch für jede überprüfte Maßnahme das Ergebnis der Überprüfung ausweisen, wie viel mehr oder weniger Folgekosten der Maßnahme errechnet wurden sowie durch welche Umstände signifikante Abweichungen zu Stande gekommen sind)?
Wie viele Gesetze und Verordnungen sind seit dem Kabinettsbeschluss „one-in-one-out“ in Kraft getreten, wie hoch ist das Saldo des bürokratischen Aufwandes für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen dieser Regelungen?
Wie hoch ist das Saldo der Bundesministerien in Bezug auf den bürokratischen Aufwand ihrer Gesetze und Verordnungen seit dem Kabinettsbeschluss „one-in-one-out“ (bitte je Bundesministerium und jeweils für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen angeben)?
Welche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) wurden seit dem Kabinettsbeschluss „one-in-one-out“ verabschiedet, die unter die Ausnahmeregelung des Kabinettsbeschlusses gefallen sind (z. B. bereits verabredete Maßnahmen, Umsetzung des Koalitionsvertrags etc.), und wie hoch waren die bürokratischen Belastungen dieser Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen (bitte pro Maßnahme aufschlüsseln)?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode, die unter die Ausnahmeregelung des Kabinettsbeschlusses „one-in-one-out“ fallen (z. B. bereits verabredete Maßnahmen, Umsetzung des Koalitionsvertrags etc.)?
Gibt es Berechnungen der Bundesregierung zum Bürokratieaufwand (mit der Bitte um Darstellung von Befolgungskosten und Verwaltungsaufwand) für private Photovoltaik- und KWK-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, und erwägt die Bundesregierung hier regulatorische Änderungen (z. B. steuerliche Behandlung von Kleinanlagen) mit dem Ziel, die Befolgungskosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen zu senken?