Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UPVG) ist die Verkehrswegeplanung auf Bundesebene einschließlich der Bedarfspläne zu den Verkehrswegeausbaugesetzen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen (§ 14b Absatz 1 Nummer 1 UVPG i. V. m. Anlage 3 Nummer 1.1).
Im Zuge der SUP muss die Bundesregierung die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligen. Gemäß dem UVPG sind dazu der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der Umweltbericht sowie weitere zweckmäßige Unterlagen frühzeitig auszulegen, sowohl Auslege- als auch Stellungnahmefrist müssen angemessen sein.
Das Beteiligungsverfahren soll dabei insbesondere der Einbindung der Öffentlichkeit im Vorfeld relevanter Entscheidungen und einer möglichst frühzeitigen und umfassenden Identifizierung von potenziellen Umweltauswirkungen des BVWP dienen. Die Durchführung der SUP und die dazugehörige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Gesamtplanebene sowie die Vorlage des Umweltberichtes sind demnach verpflichtend und können nicht als Ersatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projektebene gesehen werden.
Der BVWP hat eine Laufzeit von 15 Jahren und ist mit erheblichen Auswirkungen für Mensch, Klima und Umwelt verbunden. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben empfahl eine Frist zur Stellungnahme von drei Monaten („Erarbeitung eines Konzeptes zur Integration einer Strategischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung (FE-Vorhaben 96.0904/2007)“, S. 2018). Angesichts der Komplexität und des Umfangs des BVWP hatte sich auch das Umweltbundesamt entsprechend für eine längere Frist als sechs Wochen ausgesprochen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beschränkte die Frist für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung auf sechs Wochen und begann die Beteiligungsphase zwei Werktage nach Veröffentlichung des Entwurfs. Am 2. Mai 2016 wurde die Beteiligungsmöglichkeit beendet.
Nach der Erfahrung der Fragesteller aus dem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern erschwerte der mit sechs Wochen bemessene Zeitraum eine ausführliche Auseinandersetzung mit den vollständigen Umweltauswirkungen des Gesamtplans oder die Beurteilung der Umweltauswirkungen mehrerer Einzelprojekte auf den Gesamtplan.
Einige Vorhaben wurden vom BMVI bereits als fest disponierte Vorhaben in den Planentwurf aufgenommen, obwohl für diese noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5771). Projektdossiers mit den jeweiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt lagen nicht vor.
Zudem enthält der Entwurf zahlreiche Schienenvorhaben, deren Bewertung nicht abgeschlossen ist. Diese wurden bisher nur einer neuen, offenen Kategorie („Potentieller Bedarf“) zugeordnet. Auch hier war es den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Beteiligungsphase nicht möglich, vollständige Projektdossiers einzusehen. Aus Sicht der Fragesteller war die Möglichkeit zu einer Auseinandersetzung mit den gesamten Umweltauswirkungen des Planentwurfs im Sinne einer SUP bisher nicht möglich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI insgesamt erhalten?
b) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI elektronisch über das Online-Formular erhalten?
c) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI über andere Wege (Email, Postweg etc.) erhalten (bitte unter Aufschlüsselung des jeweils angewandten Verfahrens)?
a) Wie viele abgegebene Stellungnahmen beziehen sich hauptsächlich auf den Gesamtplan bzw. auf die Umweltauswirkungen des Gesamtplans?
b) Wie viele Stellungnahmen thematisieren insbesondere mögliche Umweltauswirkungen der Einzelprojekte auf den Gesamtplan (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
a) Wie viele Stellungnahmen wird das BMVI im Zuge der Auswertung des Beteiligungsverfahrens nicht berücksichtigen, da es sich bei diesen aus Sicht des BMVI um Stellungnahmen „ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7995) handelt?
b) Werden die Absender der nichtberücksichtigten Stellungnahmen durch das BMVI gesondert informiert werden?
Wie viele Stellungnahmen wurden von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und Behörden anderer Staaten abgegeben?
Inwiefern hat die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben, und was waren die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme?
Wie viel hat die Inanspruchnahme der externen Dienstleister bei der Erarbeitung, Projektbewertung und Aufstellung des BVWP bisher gekostet, und wie viel wird die Aufstellung des BVWP insgesamt kosten (bitte Kostenpunkte einzeln aufführen und Gesamtsumme nennen)?
a) Wie geht die Bundesregierung damit um, dass viele Stellungnahmen, unter anderem die Stellungnahme des Umweltbundesamtes, die sechswöchige Auslege- und Stellungnahmefrist aufgrund der Komplexität und des Umfangs des BVWP als „bei weitem nicht ausreichend“ bezeichnen?
b) Bestehen Pläne seitens der Bundesregierung, die Beteiligungsphase zu wiederholen bzw. zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
a) Inwiefern sind die Umweltauswirkungen des BVWP-Entwurfs aus Sicht der Bundesregierung bereits vollständig zu ermitteln, obwohl ein Großteil der Schienenprojekte bisher nicht abschließend bewertet ist?
b) Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere mit Blick auf das weitere BVWP-Aufstellungsverfahren und die Auswertung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung, eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, wenn die Bewertung aller Schienenvorhaben des Potentiellen Bedarfs abgeschlossen ist?
b) Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
c) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern würde nach Auffassung der Bundesregierung eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der SUP erforderlich werden, sollten sich im Laufe des Aufstellungsprozesses Planänderungen ergeben, die zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen nach sich ziehen könnten, wie zum Beispiel die Einstufung mehrerer zusätzlicher Vorhaben in den Vordringlichen Bedarf?
a) Wie verfährt die Bundesregierung mit den Stellungnahmen, die sich zu möglichen Umweltauswirkungen auf den Gesamtplan eines Einzelprojektes beziehen, welches im BVWP-Entwurf als bereits laufendes bzw. festdisponiertes Vorhaben eingestuft ist, obwohl noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5771)?
b) Inwiefern kann es bei der Berücksichtigung solcher Stellungnahmen zu einer Neueinstufung solcher noch nicht in Bau befindlicher Vorhaben kommen?
a) Wie viele Stellungnahmen hat das BMVI erhalten, die die Umweltauswirkungen des 17. Bauabschnittes der A 100 auf den Gesamtplan thematisieren?
b) Wie wird die Bundesregierung mit den Stellungnahmen zu diesem Vorhaben (17. Bauabschnitt A 100) verfahren, welches im BVWP-Entwurf bereits als „in Bau“ bezeichnet wird, obwohl bisher noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt?
c) Inwiefern steht die Einstufung des 17. Bauabschnitts der A 100 im Widerspruch zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/5771), in der es heißt, dass „auf Basis der von der AV BE noch konkret zu entwickelnden Planung für den 17. BA […] die Wirtschaftlichkeit des Projekts im weiteren Planungsprozess unter Einbeziehung dann aktualisierter Projektkosten erneut zu ermitteln“ sei?
a) Inwiefern trifft es zu, dass im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz vom 14. und 15. April 2016 über die Aufnahme weiterer Einzelprojekte in den Bundesverkehrswegeplan diskutiert worden ist?
b) Wenn ja, welche Einzelvorhaben wurden angesprochen, und mit welchem Ergebnis?
c) Inwiefern und wann plant die Bundesregierung dazu weitere Gespräche mit den Ländern, bzw. inwiefern, wann, und mit welchem Ergebnis haben diese stattgefunden?
d) Inwiefern wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch Alternativen zu Einzelprojekten bzw. Plan- oder Szenarioalternativen eingereicht, und um welche Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen handelt es sich dabei?
e) Inwiefern wird die Bundesregierung diese Projekte bzw. Plan- oder Szenarioalternativen bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigen und im Bericht zum Beteiligungsverfahren individuell dokumentieren (bitte begründen)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Auswertung aller Stellungnahmen des Beteiligungsverfahrens (bitte Datum angegeben)?
a) Wann wird die Bundesregierung den angekündigten Bericht zum Beteiligungsverfahren inklusive der zusammenfassenden Dokumentation über den Umgang mit den Stellungnahmen vorlegen (www.bmvi.de/ DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/ Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_ node.html)?
b) Inwiefern wird der Bericht alle vorgebrachten fachlich-inhaltlichen Argumente zur Festlegung des BVWP benennen?
c) Inwiefern wird der Bericht nachvollziehbar darstellen und begründen, welche vorgebrachten fachlich-inhaltlichen Argumente in der Überarbeitung des BVWP-Entwurfs berücksichtig wurden, bzw. welche keine Aufnahme gefunden haben?
d) Auf welchem Weg werden die Personen und Institutionen, die Stellungnahmen eingereicht haben, durch das BMVI zeitnah von der Veröffentlichung des Berichts informiert?
Inwiefern plant die Bundesregierung weiterhin, den überarbeiteten BVWP-Entwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Gesetzentwürfe für die Ausbaugesetze an den Deutschen Bundestag zu übermitteln?