[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
23. Juni 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8974
18. Wahlperiode 27.06.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Özcan Mutlu, Kai Gehring,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8750 –
Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2016 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Johanna Wanka, im Rahmen der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz mit den Landesministerinnen und Landesministern drei Vereinbarungen
zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems auf den Weg
gebracht. Bei aller aus Sicht der Fragesteller berechtigten Kritik im Einzelnen ist
immerhin daraus das Bemühen erkennbar, das Wissenschaftssystem in
Deutschland zu stärken und zukunftsfähig zu machen.
In vielen anderen zentralen Bildungsbereichen sind solche Initiativen anderthalb
Jahre vor Ende der Legislaturperiode aber nicht erkennbar. Viele vereinbarte
Ziele des Bildungsgipfels von Dresden aus dem Jahr 2008 sind noch nicht
erreicht. Ein starkes Wissenschaftssystem ruht allerdings auf einem tragfähigen
und leistungsstarken Bildungssystem. Gleichzeitig ist Bildungsgerechtigkeit
eine tragende Säule für eine zukunftsfähige und offene Gesellschaft. So müssen
Bildungszugänge für alle Menschen gleichermaßen und gut erreichbar sein.
Damit das funktioniert, muss Deutschland aus Sicht der Fragesteller nachlegen:
Bildungsungerechtigkeit ist, wie von zahlreichen Studien belegt, die
Achillesferse des deutschen Bildungssystems. Um Bildungsgerechtigkeit herzustellen,
müssen alle staatlichen Ebenen ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren
Beitrag leisten, anstatt sich hinter Zuständigkeitsdebatten zu verstecken.
Schon im Jahr 2011 stellte die Expertenkommission Forschung und Innovation
in ihrem Jahresgutachten fest: „Nach Ansicht der Expertenkommission hat der
Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung Folgen, die dem Aufbau
eines leistungsfähigen Bildungssystems abträglich sind. Der Bereich der
Forschungsförderung zeigt, dass ein kooperativer Föderalismus bei gleichzeitiger
Leistungs- und Effizienzsteigerung möglich ist. Die Expertenkommission
empfiehlt daher die Rücknahme des Kooperationsverbots und ein Anknüpfen an den
vor der Föderalismusreform erreichten Status eines kooperativen Föderalismus
im Bildungsbereich“ (Bundestagsdrucksache 17/8226, S. 22). Dieser
Empfehlung schließt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, wie sie es auch
in ihrem Antrag „Mehr Bildungsgerechtigkeit für die
Einwanderungsgesellschaft – Damit Herkunft nicht über Zukunft bestimmt“ (Bundestagsdrucksache
18/7049) gefordert hat.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gute und gerechte Bildung eröffnet individuelle Zukunftschancen und ermöglicht
Teilhabe und Integration. Sie ist zudem die beste Vorsorge gegen den
Fachkräftemangel. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, mehr
Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, die Entfaltung individueller Potenziale zu fördern und
den Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen. Jedes Kind, jeder Schüler und jeder
Erwachsene soll in Deutschland die bestmöglichen Bildungschancen erhalten,
unabhängig von seiner kulturellen oder sozialen Herkunft und seinen materiellen
Möglichkeiten.
Der aktuelle Bildungsbericht 2016 zeigt, dass sich der Bildungsstand in den
vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert hat; dazu tragen auch die
Flexibilität und Durchlässigkeit des Schulsystems im Hinblick auf höhere
Schulabschlüsse bei. Der Anteil der Schüler ohne Schulabschluss geht weiter zurück.
Vielfach ist es gelungen, die Kluft bei den Bildungschancen zu verringern, z. B.
zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund. Hier
sind gleichwohl weitere Anstrengungen notwendig, gerade auch im Hinblick auf
die Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind. Mit Blick auf die
verfassungsmäßigen Zuständigkeiten kommt der Bildungspolitik der Länder hier
eine besondere Bedeutung zu.
1. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung die Bildungsgerechtigkeit erhöht mit Blick auf
a) Menschen mit Migrationshintergrund,
b) Menschen mit Behinderung?
Immer mehr Kinder besuchen eine Kindertageseinrichtung oder werden von einer
Tagespflegeperson betreut und profitieren so von anregungsreichen
Bildungsangeboten. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege: Jedes Kind ab
dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Anspruch auf diese Förderung.
Die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund ist im Zuge des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung gestiegen. Besuchten 2013 nur 17 Prozent der
unter Dreijährigen und 85 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen eine
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, so waren es 2015 bereits 22 Prozent bzw.
90 Prozent. Dennoch liegt die Betreuungsquote von Kindern mit
Migrationshintergrund deutlich unter jener der unter Dreijährigen (2015: 38 Prozent) und
Dreibis Sechsjährigen (2015: 97 Prozent) ohne Migrationshintergrund (Statistisches
Bundesamt (2015): Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit und ohne
Migrationshintergrund zum Stichtag 1. März 2015). Ebenso ist die Zahl
inklusiver Tagesbetreuungseinrichtungen zwischen 2006 und 2014 von 12 800 auf
17 900 erheblich gestiegen.
Zusätzlich setzt das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt ist“ (2016 bis 2019) einen inhaltlichen Schwerpunkt auf
alltagesintegrierte sprachliche Bildung und inklusive Pädagogik. Das Programm richtet sich
an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit
besonderem sprachlichen Förderbedarf besucht werden. Die Kitas werden von einer
zusätzlichen Fachkraft mit Expertise im Bereich sprachlicher Bildung sowie einer
zusätzlichen Fachberatung darin unterstützt, sprachliche Bildung im Kita-Alltag
zu verankern. Dafür stehen jährlich bis zu 100 Mio. Euro bereit, mit denen bis zu
4 000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung
geschaffen werden können.
In der Bund-Länder-Initiative zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und
Leseförderung „Bildung durch Sprache und Schrift (BISS)“ werden die sprachlichen
Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen in der „Bildungssprache Deutsch“
angesprochen. Ziel ist es, auf der Grundlage empirisch fundierter,
wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund den Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg nachhaltig zu
verbessern. In dem auf sieben Jahre (2013 bis 2019) angelegten Forschungs- und
Entwicklungsprogramm werden in den Bundesländern eingeführte Angebote zur
Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung für Kinder und
Jugendliche vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I des Schulwesens im Hinblick
auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich überprüft und
weiterentwickelt. Das Programm wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Von
Bundesseite sind dafür bis zu 29,4 Mio. Euro angesetzt.
2. Wie wird sich die Bundesregierung an den erforderlichen Schritten
beteiligen, um die Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Lebenslagen im
Kita-Bereich durch adäquat geschultes Personal, das angemessen vergütet
werden muss, zu gewährleisten?
Die Weiterentwicklung der Qualität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass der Bund mit den Ländern im
November 2014 einen gemeinsamen Qualitätsprozess zur Entwicklung
gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung vereinbart hat, in den die
Kommunalen Spitzenverbände und weitere Organisationen eingebunden sind. Die
Grundlage für den Qualitätsprozess ist das Communiqué „Frühe Bildung
weiterentwickeln und finanziell sichern“, das die Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig und die damalige Vorsitzende der Jugend- und
Familienministerkonferenz Irene Alt gemeinsam unterzeichnet haben. Es benennt wichtige
Handlungsfelder, für die gemeinsame Qualitätsziele vereinbart werden sollen. Ende 2016
werden Bund und Länder einen ersten Zwischenbericht zum Stand der
Umsetzung vorlegen. Die Arbeitsgruppe Frühe Bildung bereitet diesen Bericht derzeit
vor. Er soll gemeinsame Handlungsziele und Vorschläge für
Finanzierungsgrundlagen enthalten.
3. Hat die Bundesregierung zu den Bedarfen von Kindern, die einen erhöhten
Förderbedarf wahrscheinlich in einem Betreuungsverhältnis von 1 zu 2
benötigen, Daten erhoben?
a) Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
b) Wenn nein, wird sie dazu Daten erheben und die notwendigen finanziellen
Mittel bereitstellen?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) hat
eine Expertise in Auftrag gegeben, die sich mit Fachkraft-Kind-Relationen und
Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen beschäftigt und 2015 veröffentlicht
wurde (Viernickel, Susanne; Fuchs-Rechlin, Kirsten (2015): Fachkraft-Kind-
Relationen und Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen – Grundlagen,
Analysen, Berechnungsmodell, Qualität für alle; wissenschaftlich begründete Standards
für die Kindertagesbetreuung). Die Autorinnen empfehlen, bei Kindern mit
besonderen Förderbedarfen die Fachkraft-Kind-Relation zu verringern. So schlagen
sie für Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache oder in Armutslagen zwischen
einem und drei Jahren eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 und zwischen drei
und sechs Jahren eine Relation von 1:6 vor; für Kinder mit drohender
Behinderung stets eine Relation von 1:2. Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel ist auch ein
Handlungsfeld, das im Rahmen des Qualitätsprozesses behandelt wird. Dort
arbeiten Bund und Länder auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen
und unter Berücksichtigung vorhandener Daten Empfehlungen für gemeinsame
Qualitätsziele aus. Der Stand der Qualitätsziele wird im ersten Zwischenbericht
Ende 2016 vorgestellt.
4. Was plant die Bundesregierung, damit wenigstens die Empfehlungen der EU
für einen adäquaten Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen in
Deutschland erfüllt werden?
Ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel ist ein zentrales Qualitätsmerkmal für die
pädagogische Arbeit der Fachkräfte mit den Kindern. Daher stellt dies auch ein
wichtiges Handlungsfeld dar, das im Rahmen des Qualitätsprozesses von Bund
und Ländern behandelt wird.
5. Welche Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung seit Amtsbeginn in den
Deutschen Bundestag eingebracht, um die Qualität der
Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben?
Inwieweit wurden dabei Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und
Weiterbildung der Fachkräfte, des Fachkräfteangebots sowie der
Sprachbildung geregelt?
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, gleiche Chancen für alle Kinder und
Familien zu schaffen. Eine Familien unterstützende Infrastruktur und
frühkindliche, zeitlich flexible, den Familienbedarfen angepasste Bildungsangebote sowie
bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder sind hierfür
unabdingbar. Deshalb werden in der Kinderbetreuung vielfältige Maßnahmen für
einen verbesserten qualitativen und quantitativen flexiblen Ausbau bei
Trägervielfalt auch unter Einbeziehung von Kindertagespflege ergriffen und die
Vernetzung mit anderen familienunterstützenden Angeboten intensiviert.
Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung für alle
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 hat der Bund
einen Meilenstein für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung gesetzt. Der
massive Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (U3)
ist maßgeblich auf die finanzielle Förderung des Bundes und die
Ausbaubemühungen der Länder zurückzuführen: Bis 2014 wurden insgesamt 5,4 Mrd. Euro
für den Ausbau U3 zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Grundlagen sind das
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).
In dieser Legislaturperiode stockt der Bund das Sondervermögen um 550 Mio.
Euro auf 1 Mrd. Euro für den weiteren Kita-Ausbau auf. Die gesetzliche
Grundlage wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Entlastung von
Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung zum 1. Januar 2015 geschaffen. Bereits seit 2015 erhalten
die Länder dauerhaft 845 Mio. Euro jährlich für Betriebskosten. Zudem werden
die Länder und Kommunen 2017 und 2018 zusätzlich mit 100 Mio. Euro jährlich
bei den Betriebskosten unterstützt.
Der Bund stellt ab 2016 die Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgelds
freiwerden, den Ländern für den Ausbau qualifizierter Kindertagesbetreuung
zusätzlich zur Verfügung. Es handelt sich insgesamt um knapp 2 Mrd. Euro, die von
Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung
genutzt werden sollen.
Im März dieses Jahres hat das Bundeskabinett eine zusätzliche Förderung der
Kindertagesbetreuung für den Haushalt 2017 und den Finanzplan bis 2020
beschlossen. Damit wird dieser wichtige Gesellschaftsbereich in den kommenden
Jahren um insgesamt 1,7 Mrd. Euro aufgestockt.
Außerdem wird der in der Antwort zu Frage 2 genannte Qualitätsprozess flankiert
durch verschiedene Bundesprogramme:
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur
Welt ist“ unterstützt das BMFSFJ seit Anfang 2016 die alltagsintegrierte
sprachliche Bildung in Kitas und knüpft dabei an die Erfahrungen aus dem
bisherigen Programm Schwerpunkt-Kitas an. Die Kita-Teams werden durch
zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung verstärkt,
die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die
Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung.
Zusätzlich finanziert das Programm eine externe Fachberatung, die
kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas
unterstützt.
Ebenfalls im Januar 2016 gestartet ist auch das neue Bundesprogramm
„Kindertagespflege“, mit dem die Kindertagespflege weiter gestärkt und qualitativ
weiterentwickelt werden soll. Ziel des Programms ist es, die Qualifizierung der
Tagespflegepersonen und die strukturellen Rahmenbedingungen zu
verbessern.
Zudem ist das Programm „KitaPlus“ gestartet, durch das von 2016 bis 2018
erweiterte qualitativ hochwertige Betreuungsangebote jenseits der üblichen
Öffnungszeiten gefördert werden.
6. Wenn keine derartigen Gesetzentwürfe eingebracht wurden, warum nicht
(Frage bitte getrennt beantworten)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bedarf von Kindern
an ganztägigen Betreuungsangeboten, und inwieweit wird diesem Bedarf
gegenwärtig entsprochen (bitte differenziert nach Kindern zwischen einem und
drei Jahren und Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt auflisten;
Frage bitte getrennt beantworten)?
40 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschten 2015 einen
Betreuungsumfang von mehr als 35 Stunden pro Woche (Ganztagsplatz), tatsächlich
gebucht wurde dieser Betreuungsumfang von 53,3 Prozent der Eltern (vgl.
Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2015, S. 10; abrufbar auf
www.bmfsfj.de). 47,8 Prozent der Eltern mit Kindern ab drei Jahren bis zum
Schuleintritt nahmen einen Ganztagsplatz in Anspruch (vgl. S. 13). Informationen
zu den Bedarfen für Kinder in dieser Altersgruppe werden derzeit erhoben und
liegen noch nicht vor.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bedarf von Eltern
von schulpflichtigen Kindern an ganztägigen Angeboten, und inwieweit
wird diesem gegenwärtig entsprochen?
Nach bundesweiten Meinungsumfragen (vgl. z. B. Forsa-Studie „Wenn Eltern die
Wahl haben“ (2013); Monitor Familienleben 2013; Jako-O-Bildungsstudie
(2014)) wünschen seit mehreren Jahren konstant 70 bis 80 Prozent der Eltern
schulpflichtiger Kinder ganztägige Angebote. Überwiegend werden offene bzw.
freiwillige Ganztagsangebote bevorzugt; nur ca. 30 Prozent der befragten Eltern
wünschen eine verpflichtende Ganztagsschule. Der Ausbau schulischer
Ganztagsangebote hat in den Ländern weiterhin hohe bildungspolitische Priorität. Die
Zahl hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Schuljahr 2014/15
verfügten 59,5 Prozent der allgemeinbildenden Schulen bis zur Sekundarstufe I
über Ganztagsangebote (2002/03: 16,3 Prozent; Kultusministerkonferenz (KMK)
2016). Laut dem aktuellen Bericht „Ganztagsschule 2014/2015“ der „Studie zur
Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, der auf einer bundesweiten
repräsentativen Befragung von Schulleitungen basiert, übersteigt in rund einem Viertel
der Ganztagsgrundschulen die Nachfrage das Angebot.
9. Durch welche Schritte hat die Bundesregierung seit Amtsbeginn den Ausbau
der Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen ausgebaut?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, die
Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen schrittweise auszubauen. Das
Bundesprogramm „KitaPlus“, das das BMFSFJ mit bis zu 100 Mio. Euro im
Zeitraum von 2016 bis 2018 fördert, sieht vor, flexible Betreuungsangebote für
Eltern und Kinder von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein mit
familiär und beruflich bedingten besonderen Organisationsformen zu schaffen, die
über die Kernzeiten hinausgehen (nähere Informationen unter
http://kitaplus.
fruehe-chancen.de).
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der allgemeinbildenden Schulen die
Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf
a) Menschen mit Migrationshintergrund,
b) Menschen mit Behinderung,
c) männliche Kinder und Jugendliche?
Für Maßnahmen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird auf die
Zuständigkeit der Länder verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt das breite
Engagement für eine gute Bildung und verfolgt weiterhin das Ziel, dass alle Kinder
und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, Behinderung oder Geschlecht ihre
Potentiale und Talente entfalten können. Wie der aktuelle Bildungsbericht zeigt,
waren Bund und Länder in den letzten Jahren erfolgreich, die
Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern. Bund und Länder werden sich auch
weiterhin entsprechend ihrer Verantwortung und ihrer jeweiligen
verfassungsmäßigen Zuständigkeit für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen einsetzen. Zu
Maßnahmen der Sprachförderung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der nonformalen Lernwelten im
Schulalter die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf
a) Kinder und Jugendliche aus sogenannten Risikolagen,
b) Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund,
c) Kinder und Jugendliche mit Behinderung?
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerschulische
Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche
von 3 bis 18 Jahren. Dazu gehören Projekte zur Leseförderung, Ferienfreizeiten,
Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusprojekte. Die Maßnahmen werden im
Rahmen von Bündnissen für Bildung auf lokaler Ebene durchgeführt, d. h.
mindestens drei Akteure (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken) haben sich zu einer
Bildungskooperation zusammengeschlossen.
Zielgruppe von „Kultur macht stark“ sind Kinder und Jugendliche, die gemäß
dem Nationalen Bildungsbericht für Deutschland in so genannten Risikolagen
leben: d. h. in dem Risiko, dass für eine adäquate Bildung nicht ausreichend
finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (finanzielle Risikolage), dass eines oder beide
Elternteile keine Arbeit haben oder finden (soziale Risikolage) oder dass sich die
Eltern nicht oder zu wenig für die Bildung ihrer Kinder interessieren (Risiko der
Bildungsferne). Nach den hier aufgeführten Risikolagen gehören Kinder und
Jugendliche mit Migrationshintergrund ebenso zur Zielgruppe wie junge
Flüchtlinge. Kinder mit Behinderung sind keine definierte Zielgruppe in „Kultur macht
stark“. Die Evaluation des Programms „Kultur macht stark“ bestätigt, dass die
Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder und Jugendlichen erreicht wird.
Seit Beginn des Programms Anfang 2013 wurden bundesweit rund 12 700
Maßnahmen durchgeführt. Nach aktuellem Stand (1. Mai 2016) werden knapp
400 000 Kinder und Jugendliche in den Projekten erreicht. „Kultur macht stark“
hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das BMBF stellt dafür bis zu 230 Mio. Euro
bereit.
Ein weiteres Programm, mit dem das BMBF einen Beitrag zu einem Mehr an
Bildungsgerechtigkeit in Deutschland leistet, ist „Lesestart – Drei Meilensteine
für das Lesen“. Hier werden Eltern für das Vorlesen, Erzählen und den
selbstverständlichen Umgang mit Büchern gewonnen. Kinder werden so frühzeitig in ihrer
Sprachfähigkeit gestärkt und erhalten eine gute Grundlage, um lesen zu lernen.
Nach der ersten Phase, die sich an Eltern mit einjährigen Kindern richtete
(November 2011 bis Oktober 2014) und der zweiten, die Eltern mit dreijährigen
Kindern anspricht (2013 bis 2016), startet mit dem Schuljahr 2016/2017 die dritte
Phase. Dann erhalten alle Schulanfängerinnen und -anfänger ein Lesestart-Set.
Insbesondere in den ersten beiden Programmphasen lag der Schwerpunkt auf der
Ansprache bildungsferner Familien. Insgesamt werden auf diese Weise bis 2018
rund 4,5 Millionen Lesestart-Sets an Eltern und ihre Kinder verteilt.
Die Verbindung von formalen und non-formalen Lernwelten, von Unterricht und
außerunterrichtlichen Bildungsangeboten ist das Herzstück der Ganztagsschulen.
Mit der Förderung des Programms „Ganztägig lernen“ (2004 bis 2015) wurden
wesentliche Impulse für die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen
und den Ausbau der Unterstützungssysteme gesetzt. Aufgrund der Zuständigkeit
der Länder für das Schulwesen wird dieses Programm seit 2016 in Verantwortung
der Länder fortgesetzt. Das BMBF fördert weiter die Begleitforschung „Studie
zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, in der Fragen der non-formalen
Lernwelten und außerunterrichtlicher Bildungsangebote in Kooperation mit
außerschulischen Partnern des Sports, der kulturellen Bildung und der Kinder- und
Jugendhilfe eine zentrale Rolle spielen. Die aktuellen Ergebnisse der letzten
Förderphase zeigen, dass gerade Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund mit Blick auf Sozialverhalten, Motivation, Selbstkonzept und Schulerfolg
von den Ganztagsangeboten profitieren. Im Rahmen der bundesweiten
Schulleitungsbefragungen ist seit 2015 auch die Inklusion ein Schwerpunkt, der in der
laufenden Förderphase (2016 bis 2019) vertieft wird.
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, damit Kinder, die
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, nicht weiterhin
stigmatisiert werden, wie u. a. vom Kinderschutzbund kritisiert?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Kinderschutzbundes nicht. Die
Bildungs- und Teilhabeleistungen werden zwar grundsätzlich nicht als Geldleistung,
sondern als Sachleistung über Gutscheine oder Direktzahlung an den
Leistungsanbieter erbracht. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Leistungen tatsächlich
beim Kind ankommen. Es ist richtig, dass die Bedarfsdeckung der begünstigten
Kinder insofern nicht gänzlich anonym erfolgen kann. Eine diskriminierende
Stigmatisierung ist hierin jedoch nicht zu erkennen. Eine im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 2013 bis 2016 durchgeführte
Evaluation des Bildungspakets, die in Kürze veröffentlicht wird, zeigt, dass es
eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für diese zweckgebundene Form der
Bedarfsdeckung gibt. Drei Viertel der befragten Haushalte sprechen sich gegen eine
reine Geldleistung aus.
13. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der beruflichen Ausbildung die
Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf
a) Jugendliche und junge Erwachsene aus sogenannten Risikolagen,
b) Jugendliche und junge Erwachsene aus ökonomisch schwächeren
Regionen,
c) Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund,
d) Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung?
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode die bereits eingeleiteten
Maßnahmen zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit im Bereich der beruflichen
Ausbildung fortgeführt und weiter ausgebaut. Zentrales Instrument ist die
Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“.
Diese Initiative, die konzeptionell verschiedene Förderprogramme und
Maßnahmen zusammenbindet, wurde 2010 gestartet. Zu ihr trägt auch das
Berufsorientierungsprogramm in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten
(BOP) bei, das bereits 2008 erstmalig aufgelegt wurde. Im Rahmen der Initiative
hat die Bundesregierung auch das ESF-Bundesprogramm
Berufseinstiegsbegleitung aufgelegt, um förderungsbedürftige junge Menschen individuell beim
Erreichen des Schulabschlusses und beim Übergang in eine Berufsausbildung gezielter
zu unterstützen.
Einen entscheidenden Schritt zur Weiterentwicklung dieses zentralen Ansatzes
der Initiative „Bildungsketten“ leitete die Bundesregierung im Juni 2014 mit ihrer
Einladung an die Länder ein, in Gespräche mit der Bundesregierung und der
Bundesagentur für Arbeit (BA) zu treten. Ziel dieser Gespräche ist der Abschluss von
Vereinbarungen des Bundes, der BA und des jeweiligen Landes, die
Förderangebote der Partner miteinander auf der Grundlage eines Landeskonzeptes zu
verzahnen. Angestrebt ist die Verankerung eines konsequenten und effizienten
Prozesses für den Übergang von der Schule bis zum Berufsabschluss bzw. bis zur
Studienwahl. Die Maßnahmen reichen von der frühen Berufs- und
Studienwahlorientierung mit Potenzialanalyse, Praktika zur Berufsfelderfahrung,
Berufseinstiegsbegleitung, den konzeptionell eingetakteten Maßnahmen der BA vor und
während der Ausbildung bis hin zu individuellen Unterstützungsangeboten, wie
dem Programm „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA). Wichtige
Beiträge leisten auch die unterschiedlichen Ansätze von
„Jugendberufsagenturen“, die ein engeres Zusammenwirken der Rechtskreise SGB II, III und VIII
sowie möglichst auch der Schule im Übergang zum Beruf eröffnen.
Die Initiative betont insbesondere die Integration von jungen Menschen mit
Migrationshintergrund und die Inklusion. Daher umfasst sie auch die Fortführung
von Maßnahmen der beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen
und Schüler, die im Rahmen der „Initiative Inklusion – Handlungsfeld I:
Berufsorientierung“ anschubfinanziert werden.
Zur Stärkung der kommunalen Jugendsozialarbeit wird die gemeinsame Initiative
von Bund, Ländern und der BA seit Anfang 2015 auch durch das ESF-
Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ flankiert. Das Programm ist eine
Verknüpfung und Weiterentwicklung bewährter Elemente der bisherigen ESF-
Einzelprogramme der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ und der Förderlinie
„Übergang Schule-Beruf“ des Programms „Bildung, Wirtschaft und Arbeit im
Quartier (BIWAQ)“ in einem ganzheitlichen Konzept. Ergänzt werden diese
Initiativen durch das Ausbildungsstrukturprogramm „JOBSTARTER“, mit dem
insbesondere die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz kleiner und mittlerer
Betriebe erhöht wird, mit speziellem Blick auf die Verbesserung der
Zugangschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur dualen Berufsausbildung.
Hierzu dient der Förderschwerpunkt „KAUSA – Koordinierungsstellen
Ausbildung und Migration“.
Die eingesetzten Mittel und Erfolge dieses Maßnahmenpakets werden jährlich im
Berufsbildungsbericht ausführlich dargestellt.
14. Warum hat die Bundesregierung auf die Einführung einer
Ausbildungsgarantie, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom
Dezember 2013 vereinbart wurde, bislang verzichtet?
Mit der Allianz für Aus- und Weiterbildung wird die im Koalitionsvertrag
genannte „Ausbildungsgarantie“ umgesetzt: Jedem ausbildungsinteressierten
Menschen soll ein Pfad aufgezeigt werden, der ihn frühestmöglich zu einem
Berufsabschluss führen kann. Vorrang hat dabei die betriebliche Ausbildung.
15. Warum ist das Instrument der Assistierten Ausbildung auf betriebliche
Ausbildungen beschränkt und wird nicht für Auszubildende in
vollzeitschulischen Ausbildungen geöffnet?
Die Frage war bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Assistierten
Ausbildung im Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Gegenstand der Ausschussberatungen im Deutschen
Bundestag. Seitdem liegen zu der Frage keine neuen Erkenntnisse vor.
Die Unterstützung junger Menschen während einer vollzeitschulischen
Ausbildung etwa durch Nachhilfe oder durch sozialpädagogische Begleitung ist
Aufgabe der Länder. Dementsprechend ist auch die Assistierte Ausbildung auf
betriebliche Berufsausbildungen beschränkt.
Der Ansatz der Assistierten Ausbildung ist zudem auf betriebliche
Berufsausbildungen zugeschnitten. In einer Assistierten Ausbildung wird der Auszubildende
während seiner Ausbildung in einem Betrieb individuell und kontinuierlich
unterstützt. Dabei werden Auszubildende bzw. Auszubildender und Betrieb
gemeinsam betreut. Der Betrieb selbst kann als zentraler Akteur der Assistierten
Ausbildung administrativ, organisatorisch und zur Stabilisierung des
Ausbildungsverhältnisses unterstützt werden.
16. Warum hat die Bundesregierung das Instrument der Assistierten Ausbildung
nicht, wie in der Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung
angekündigt, verstetigt, sondern plant diese weiterhin nur als Modellprojekt bis zum
Jahr 2018?
Der Bund hat seine Zusage in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zur
Implementierung der Assistierten Ausbildung mit dem Fünften Gesetz zur Änderung
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in kürzester Zeit
umgesetzt. Dabei ist er mit der befristeten Regelung unmittelbar für vier
Eintrittskohorten (Start zu den Ausbildungsjahren 2015/2016 bis 2018/2019) über die
Allianzvereinbarung, die zunächst einen Einstieg für 2015/2016 und darüber hinaus
eine Entscheidung der Allianzpartner zur Verstetigung vorsieht, hinausgegangen
und hat somit bereits die gesamte Allianzlaufzeit abgedeckt. Die Allianzpartner
haben bei Abschluss der Allianz für Aus- und Weiterbildung zudem vereinbart,
die Erfahrungen mit dem neuen Instrument auszuwerten. Diese Erkenntnisse
sollten abgewartet werden.
17. Wie viele der angekündigten 10 000 Plätze für Assistierte Ausbildung wird
die Bundesregierung nach derzeitigem Stand bis zum Jahr 2018 jährlich
tatsächlich bereitstellen?
Die Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung strebt bis zu
10 000 Plätze für eine Assistierte Ausbildung an. Aktuell sind für die im Jahr
2016 beginnenden Maßnahmen über 7 350 Plätze von den Agenturen für Arbeit
und den Jobcentern eingekauft worden. In Sachsen sind keine Bestellungen
erfolgt, da es dort ein entsprechendes Landesprogramm mit knapp 500 Plätzen gibt.
Die Ausschreibungen im Jahr 2016 beziehen Optionsziehungen für einen Beginn
der Assistierten Ausbildung in den Jahren 2017 und 2018 mit ein. Die genaue
Anzahl der dann tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze lässt sich noch nicht
beziffern. Maßgeblich ist insoweit der von den jeweiligen Agenturen für Arbeit
und Jobcentern konkret gemeldete Bedarf.
Die BA geht davon aus, dass sich dieses erst im Mai 2015 geschaffene gesetzliche
Instrument noch in der Einführungsphase befindet, so dass mit fortschreitender
Etablierung dieser Förderung mit stärkerer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Die
BA und die weiteren Partner in der Allianz für Aus- und Weiterbildung werben
stark für das Instrument der Assistierten Ausbildung, um Bekanntheitsgrad und
Akzeptanz zu steigern.
18. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einer Studie
der Bertelsmann-Stiftung, wonach immer noch für Deutschland gilt: „Je
höher die Bildungsstufe, desto geringer sind die Chancen auf Inklusion.
Gemeinsames Lernen und Spielen ist in Kitas bereits weit verbreitet. Auch die
Grundschulen nehmen immer mehr Förderschüler auf. Doch sobald Kinder
mit und ohne Handicap eine weiterführende Schule besuchen, müssen sie
in der Regel getrennt lernen“ (Quelle:
www.bertelsmann-stiftung.de/de/
themen/aktuelle-meldungen/2015/september/inklusion-bleibt-an-
vielenweiterfuehrenden-schulen-ein-fremdwort/cit/36152/; dazu auch vergleichend
Bildungsbericht 2014, S. 175)?
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für Maßnahmen im Schulwesen und
dementsprechend auch hinsichtlich der Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention im Schulwesen verwiesen.
Bund und Länder unternehmen entsprechend ihrer Zuständigkeiten weiter
Anstrengungen, die Zahl der Schüler ohne Schulabschluss zu verringern und die
Inklusionsrate zu verbessern. Dem dient neben anderem die Qualitätsoffensive
Lehrerbildung ebenso wie die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte (WiFF). Zu erwartende Ergebnisse der bundesseitigen
Forschungsförderung zu inklusiver Bildung sind darauf ausgerichtet, mit ihren Erkenntnissen
künftig die pädagogische Praxis zu unterstützen.
19. Wird die Bundesregierung sich nach Veröffentlichung der Studie der
Bertelsmann-Stiftung zu Ganztagschulen für einheitliche bundesweite
Standards für Ganztagsschulen einsetzen, damit Chancengerechtigkeit in
Deutschland nicht von Regionen oder einzelnen Schulen abhängt?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen verwiesen. Fragen
der schulischen Bildung von überregionaler Bedeutung, darunter
Bildungsstandards, regelt die Kultusministerkonferenz (KMK). Sie hat Ende 2015 den Bericht
„Ganztagsschulen in Deutschland“ veröffentlicht. Danach ist die Erhöhung der
Chancen- und Teilhabegerechtigkeit in Schule und Gesellschaft neben der
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf das wesentliche Motiv für ein
verstärktes Engagement im Ausbau der Ganztagsschulen. Anhand von Qualitätsrahmen
und Evaluationen investieren die Länder in Unterstützungsangebote sowie die
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, um ein
qualitativ hochwertiges Angebot an Ganztagsschulen zu sichern. Der Ausbau
schulischer Ganztagsangebote hängt gleichwohl auch vom regionalen und lokalen
Bedarf, Elternwünschen und der Finanzkraft der Kommunen ab. Herausforderungen
bestehen auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, v. a. in
Flächenländern und ländlichen Räumen.
Das BMBF unterstützt die Qualitätsentwicklung im Bildungswesen durch
Förderung der Bildungsforschung, hier insbesondere auch durch die weitere Förderung
der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“ (2016-2019), die eine
empirische Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung von
Ganztagsschulen bietet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, allen Kindern und Jugendlichen gute
Bildungschancen zu ermöglichen. Bund und Länder werden sich auch weiterhin
entsprechend ihrer Verantwortung und ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für
Chancengerechtigkeit im Bildungswesen einsetzen.
20. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich des Studiums die Bildungsgerechtigkeit
erhöht, v. a. mit Blick auf
a) junge Erwachsene aus sogenannten Risikolagen,
b) junge Erwachsene aus ökonomisch schwächeren Regionen,
c) junge Erwachsene mit Migrationshintergrund,
d) junge Erwachsene mit Behinderung?
Die Förderung der Bundesregierung für ein leistungsfähiges Bildungswesen
umfasst alle Abschnitte im Lebensverlauf. Der Einsatz für mehr
Bildungsgerechtigkeit ist hierbei ein wichtiger Schwerpunkt. Der Bereich Hochschule fällt
allerdings, ebenso wie die Schulen, primär in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund
unterstützt jedoch mit einer Vielzahl von Maßnahmen Teilhabe- und
Bildungschancen und die Integration junger Erwachsener.
Beispielhaft sind zu nennen:
BAföG:
Das BAföG unterstützt junge Frauen und Männer dabei, unabhängig von der
finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen, die ihren
Neigungen entspricht. Dabei wurde das Gesetz immer weiter entwickelt und
kontinuierlich an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Seit 2015
finanziert der Bund die Ausbildungsförderung alleine und entlastet die Länder damit
dauerhaft jedes Jahr um rund 1,2 Mrd. Euro.
Qualitätspakt Lehre:
Ein Großteil der Projekte, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert
werden, beinhalten Maßnahmen, die sich in unterschiedlichen Phasen des
Studierendenzyklus der Herausforderungen (und Chancen) der zunehmend heterogener
werdenden Studierenden annehmen. Ein Großteil der Studierenden kommt aus
dem unmittelbaren regionalen Umfeld. Abhängig von diesem Umfeld der
Hochschulen sind die Studieneingangsphasen von den Herausforderungen der
Studierenden geprägt. Auch für die Herausforderungen, die während des Studiums
auftreten, setzen Projekte im Qualitätspakt Lehre Akzente, um einen Studienabbruch
zu verhindern, z. B. in Form von Beratungen und Förderungen und mittels
Coaching.
Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“:
Ziel ist es, die Entwicklung von Angeboten und Strukturen für berufsbegleitendes
Studieren und lebenslanges, wissenschaftliches Lernen besonders für
Berufstätige, Personen mit Familienpflichten und Berufsrückkehrerinnen und
Berufsrückkehrer zu fördern. Außerdem soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und
akademischer Bildung verbessert und neues Wissen schneller in die Praxis
integriert werden.
Novellierung Wissenschaftszeitvertragsgesetz:
Mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes werden die zeitlichen Höchstfristen der befristeten Beschäftigung
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Behinderung oder
schwerwiegender chronischer Erkrankung ausgeweitet. Mit Ausweitung der zeitlichen
Höchstfristen für diese Personengruppe wird dem aus den Vorgaben der UN-
Behindertenrechtskonvention abgeleiteten gleichberechtigten Zugang zu beruflicher
Qualifizierung entsprochen und neben der Vereinbarkeit von Wissenschaft und
Familie die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Behinderung verbessert.
Zudem fördert das BMBF die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks
(DSW), durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung, um festzustellen, wo im Interesse der Studierenden
Handlungsbedarf besteht. Mit der 21. Sozialerhebung sollen erstmalig auch differenzierte
Aussagen zu kleineren Gruppen von Studierenden möglich werden, etwa zu
Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, zu Studierenden mit Kind oder
zu berufsbegleitend oder dual Studierenden.
21. Welche Auswirkung auf die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland hat nach
Auffassung der Bundesregierung die Erhöhung der Freibeträge und
Fördersätze im Bundesausbildungsförderungsgesetz zum 1. August 2016 im
Vergleich zu einem Inkrafttreten der Erhöhung am 1. Januar 2015, als die
Gesetzesnovelle in Kraft trat?
Eine konkrete Beantwortung der Frage ist mangels empirischer Überprüfbarkeit
nicht möglich. Ein Faktum ist jedoch, dass den Ländern aufgrund der
vollständigen Übernahme der Geldleistungen nach dem BAföG durch den Bund seit dem
1. Mai 2015 jährlich zusätzlich 1,17 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, um diese
im Bildungsbereich insbesondere für Hochschulen und Schulen einzusetzen. Die
zusätzlichen Mittel kommen somit jungen Menschen in Schule und Ausbildung
zugute.
22. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn im Bereich der Weiterbildung und des Lernens im
Erwachsenenalter die Bildungsgerechtigkeit erhöht, v. a. mit Blick auf
a) Menschen über 50 Jahre,
b) Menschen mit Migrationshintergrund,
c) Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen,
d) Menschen mit Behinderung,
e) Frauen nach der Familienphase?
Die Bundesregierung sieht die Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung auf
51 Prozent als Bestätigung der Bemühungen von Bund und Ländern an,
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen als immer bedeutendere Elemente eines
erfolgreichen Bildungssystems und zur Durchsetzung von Bildungsgerechtigkeit zu
fördern.
Mit ihren Maßnahmen im Bereich des Lernens im Erwachsenenalter kam es der
Bundesregierung in den letzten Jahren vor allem darauf an, den aktuell positiven
Trend der Beteiligung an Weiterbildung zu flankieren und die
Rahmenbedingungen für aktive Weiterbildungsbeteiligung inner- und außerhalb der Betriebe
weiter zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Menschen mit
geringeren Chancen beim Zugang zu Bildungsangeboten und mit bisher geringerer
Weiterbildungsbeteiligung. Eine klare Angebotstransparenz, Verwertbarkeit der
Weiterbildungsabschlüsse, Qualitätssicherung sowie verlässliche
Beratungsstrukturen sind wesentliche Voraussetzungen, damit Weiterbildungsmaßnahmen
aktiv genutzt werden. Die Bundesregierung hat sich auch dafür eingesetzt, dass
die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung im Bereich der Weiterbildung
gemeinsam Handlungsfelder identifiziert und sich auf Maßnahmen verständigt
haben.
Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (3. AFBGÄndG) zum 1. August 2016 werden neben der
Erweiterung des Zugangs zur altersunabhängig gewährten AFBG-Förderung
deutliche Verbesserungen bei den finanziellen Rahmenbedingungen für eine
Aufstiegsfortbildung erreicht. Diese kommen auch Menschen mit
Migrationshintergrund zugute, wenn sie sich etwa seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen
rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten und die
Prüfungszulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsregelung erfüllen und
dies von der Prüfstelle bescheinigt erhalten.
Frauen wird in besonderer Weise die Flexibilisierung der notwendigen
Teilzeitfortbildungsdichte, die Pauschalierung von zulässigen Fehlzeiten wie auch die
Unschädlichkeit von Unterbrechungen zwischen Maßnahmeabschnitten
innerhalb des maximalen Zeitrahmens zugutekommen. Neben den deutlichen
Leistungsverbesserungen profitieren Alleinerziehende und damit überproportional
Frauen zusätzlich von der Anhebung des bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen
einkommensunabhängig gewährten Kinderbetreuungszuschlags. Auch die
konsequente Anknüpfung an die Prüfungsordnung oder die Individualisierung des
Vorqualifikationserfordernisses wirken – nicht nur, aber besonders – bei
Qualifizierungen in den Sozialberufen, die überwiegend von Frauen gewählt werden. Damit
kommen auch diese Verbesserungen besonders Frauen zugute.
Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz des Bundes hat sich
in kurzer Zeit als ein wirkungsvolles Instrument der Fachkräftesicherung in
Deutschland bewährt und ist wichtiger Teil einer Willkommenskultur. Es gelingt
auf diesem Weg, Menschen mit ausländischen Abschlüssen ihrer Qualifikation
angemessen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In den ersten drei Jahren von
2012 bis 2014 sind über 44 000 Anträge auf Anerkennung gestellt und die große
Mehrheit der beruflichen Auslandsabschlüsse (2014: 77,8 Prozent) als
gleichwertig anerkannt worden. Nur 3,6 Prozent der Anträge wurden abgelehnt (Amtliche
Statistik 2014). Begleitend zur Ausweitung und Verbesserung des
Anerkennungsverfahrens wurde eine zentrale Telefonhotline beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge eingerichtet und ein Netzwerk aus inzwischen rund 115
regionalen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen sowie mobilen
Beratungsangeboten im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ)
aufgebaut, das wesentlich zum Anerkennungserfolg beiträgt. IQ arbeitet seit 2005
an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit
Migrationshintergrund zu verbessern. Im Januar 2015 wurde das Programm um den Schwerpunkt
„ESF-Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ erweitert. 184
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes haben im
Jahr 2015 begonnen.
Steigende Anforderungen in der Arbeitswelt, auch für sogenannte einfache
Tätigkeiten, erfordern immer bessere und umfassendere Kenntnisse der
Beschäftigten. Daher ist es notwendig, dass alle Erwachsenen über eine ausreichende
Literalität und Grundbildung verfügen. Bund und Länder haben deshalb im
September 2015 die Überführung der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und
Grundbildung Erwachsener in eine Dekade für Alphabetisierung gestartet.
Am 1. Juli 2016 wird die Verordnung zur berufsbezogenen
Deutschsprachförderung in Kraft treten. Damit wird eine aus Bundesmitteln finanzierte
berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelförderung eingeführt, die
Sprachkompetenz vermittelt, mit der die Chancen auf eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration
und qualifikationsadäquate Beschäftigung erhöht werden. Darüber hinaus soll sie
den Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern und die
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie den Erwerb von
Berufserlaubnissen und Approbationen fördern. Dabei soll der individuelle Sprachförderbedarf
besser berücksichtigt und die Verzahnung des Spracherwerbs mit einer
Ausbildung, einer Beschäftigung oder mit den Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden.
Zur verstärkten Förderung von geringqualifizierten und älteren Beschäftigten
führt die BA das Sonderprogramm für die „Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) durch. Dabei werden
wie bereits in den letzten Jahren auch in diesem Jahr rund 280 Mio. Euro an
Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung hat mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und
Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht,
der neue Weichenstellungen und Impulse für die Weiterbildungsförderung setzt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über eine Berufsausbildung
verfügen, können zukünftig Förderleistungen zum Erwerb von
Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche berufliche Nachqualifizierung
erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten sie
bei Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Prämie. Bei
betrieblicher Umschulung können begleitende Hilfen erbracht werden. Die
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen wird fortentwickelt,
indem die Förderung weiter flexibilisiert wird. Für gering qualifizierte und ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Restrukturierungen von
Arbeitslosigkeit bedroht sind, wird zudem eine neue Fördermöglichkeit für
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in Transfergesellschaften geschaffen. Das
Gesetz soll zum 1. August 2016 in Kraft treten.
Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden im BMBF-
Programm „Bildungsprämie“ mehr Menschen für die individuelle berufsbezogene
Weiterbildung mobilisiert. Zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von
bislang unterrepräsentierten Personengruppen wird sich die Bildungsprämie
weiterhin auf geringverdienende Beschäftigte konzentrieren. Geringverdienende haben
schlechtere Zugangschancen bei der Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung,
haben weniger Geld zur Verfügung, um es selber in individuelle berufsbezogene
Weiterbildung investieren zu können und haben auch aufgrund der progressiven
Besteuerung schlechtere Refinanzierungsmöglichkeiten über das
Einkommenssteuergesetz.
Für Berufsrückkehrende wurde die Möglichkeit der beruflichen
Weiterbildungsförderung durch eine verbesserte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung
und der Pflege erweitert. Entsprechend richtet sich auch die Initiative zur
Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) gezielt an Berufsrückkehrende und
Wiedereinsteigende, um ihnen die Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung zu erleichtern. Das IAB begleitet das Sonderprogramm, das jährlich
mit jeweils rund 400 Mio. Euro an Fördermitteln weiter aufgelegt wird, durch ein
umfangreiches, längerfristig angelegtes Evaluationsprojekt mit positiven
Bewertungen.
Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ wird von der
Bundesregierung, der BA, den Ländern und Kommunen, Verbänden, Arbeitgebern sowie
weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren getragen. Das Aktionsprogramm
bietet mit seiner Kombination aus Information, Beratung und Vernetzung einen
gewachsenen und innovativen Ansatz zur Ansprache und
Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern, die nach längerer Familienphase wieder zurück in
den Beruf finden wollen. Es sensibilisiert Arbeitgeber für das Potenzial der
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger und eine chancengleiche
Personalpolitik.
Der am 30. Juni 2015 gestartete „Runde Tisch Aktives Altern – Übergänge
gestalten“ nimmt die wachsende Gruppe aktiver älterer Menschen und ihre
Potenziale mehr in den Fokus des gesellschaftlichen Diskurses. Vertreterinnen und
Vertreter von Ländern und Kommunen, Verbänden, Vereinigungen der
Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft haben sich um den Runden Tisch versammelt
und arbeiten in drei Arbeitsgruppen, darunter auch „Bildung im und für das
Alter“, in einem zweijährigen Prozess Handlungsansätze und -empfehlungen aus.
Die Arbeitsgruppe „Bildung im und für das Alter“ konzentriert sich auf die
allgemeine nachberufliche Weiterbildung älterer Menschen bis ins hohe Alter –
insbesondere das Lebenslange Lernen, die Stärkung der Kompetenzen und die
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmtheit älterer Menschen. Dies hat sowohl
auf gesellschaftlicher Ebene als auch auf individueller Ebene zentrale Bedeutung.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei non-formale und informelle
Bildungskontexte mit konkretem Lebensweltbezug. Es wird untersucht, wie Bildung
älterer Menschen gestaltet sein sollte, wie das bestehende Bildungsangebot
bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann und welche Handlungsbedarfe bestehen.
Menschen mit Behinderungen können ebenso wie nichtbehinderte Menschen bei
Vorliegen der Fördervoraussetzungen von allen Weiterbildungsmaßnahmen
profitieren, soweit erforderlich auch in behindertengerechter Form.
23. Welche Rolle hat dabei nach Auffassung der Bundesregierung die Nationale
Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener gespielt?
Im Rahmen der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung
Erwachsener wurden zahlreiche Weiterbildungsinitiativen vereinbart, deren
Umsetzung bis 2016 erfolgt. Die Partner der Nationalen Strategie haben in ihrem
Umsetzungsbericht 2015 übereinstimmend festgestellt, dass Alphabetisierung und
Grundbildung angesichts der voranschreitenden Entwicklungen in allen
Lebensbereichen elementare Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil eines
selbstbestimmten und von Teilhabe geprägten Lebens bleiben. Die Förderung von
Lese- und Schreibkompetenzen ist deshalb gesamtgesellschaftliche Aufgabe in
allen Phasen des lebenslangen Lernens. Die Nationale Strategie hat hierzu in den
vergangenen Jahren maßgebliche Beiträge geleistet. Das betrifft insbesondere
den Ausbau der Unterstützungsstruktur, Professionalisierung der Lehrkräfte und
die Gestaltung des Unterrichts sowie die arbeitsplatzorientierte Grundbildung.
Bildungspolitische Initiativen und partnerschaftliches Arbeiten der Akteure
haben zum Ausbau und zur Profilierung des Arbeitsfeldes Alphabetisierung und
Grundbildung beigetragen. Insgesamt ist die Einbindung von Alphabetisierung
und Grundbildung in die Weiterbildungsinitiativen in den letzten Jahren stärker
gelungen.
24. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung
seit ihrem Amtsbeginn in allen Bildungsbereichen die Förderung besonders
begabter junger Menschen vorangebracht und so die Bildungsgerechtigkeit
erhöht, v. a. mit Blick auf
a) Kinder und Jugendliche mit Behinderung,
b) Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund,
c) geflüchtete Kinder und Jugendliche,
d) junge Erwachsene, die ohne Schul- oder Berufsabschluss sind?
Im Rahmen der grundgesetzlich zugewiesenen Kompetenzen hat das BMBF die
Förderung leistungsstarker junger Menschen in den vergangenen Jahren stark
ausgebaut. Dazu tragen neben dem Deutschlandstipendium und dem
Aufstiegsstipendium für beruflich Gebildete insbesondere die 13
Begabtenförderungswerke mit steigenden Stipendiatenzahlen bei. Insgesamt wurden 2015 56 264
junge Menschen mit einem Stipendium aus Bundesmitteln gefördert (2005 betrug
die Zahl noch 13 415). Die Begabtenförderungswerke haben sich in den
vergangenen Jahren stärker für Studierende mit Migrationshintergrund geöffnet. Zudem
steht muslimischen Studierenden mit dem neuen Avicenna-Studienwerk ein
eigenes Begabtenförderungswerk zur Verfügung. Die Belange von Studierenden mit
Migrationshintergrund werden auch beim Deutschlandstipendium berücksichtigt.
Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit spielt – neben Begabung, Leistung und
gesellschaftlichem Engagement – auch der persönliche Hintergrund eine wichtige
Rolle, also die sozialen, familiären oder persönlichen Umstände. Daneben fördert
der Bund gemeinsam mit den Ländern die bundesweiten Schüler- und
Jugendwettbewerbe.
Das BMAS führte, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die im Februar 2013
gestartete Initiative zur Nachqualifizierung junger Erwachsener „AusBILDUNG
wird was – Spätstarter gesucht!“ gemeinsam mit der BA engagiert fort.
Die Chancen und Möglichkeiten auf das Nachholen eines Berufsabschlusses für
junge Erwachsene werden mit dem von der Bundesregierung in das
Gesetzgebungsverfahren eingebrachten AWStG weiter verbessert und die berufliche
Weiterbildung erheblich gestärkt.
Mit dem bereits bestehenden Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb
eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses in der
Arbeitsförderung wird sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer mit Aussicht auf eine
erfolgreiche Teilnahme die Chance erhält, den Hauptschulabschluss im Rahmen
einer beruflichen Bildungsmaßnahme nachzuholen.
25. Wird die Bundesregierung – im Sinne der „Abschließenden Bemerkungen“
des Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) der
Vereinten Nationen – gemeinsam mit den Bundesländern eine sofortige Strategie
zur Weiterentwicklung des Bildungssystems zu einem inklusiven
Bildungssystem in hoher Qualität mit Zeitzielen entwickeln und einleiten?
a) Wenn ja, wann und in welchem zeitlichen Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nicht der Bundesregierung obliegt es, eine Strategie zur Weiterentwicklung des
Bildungssystems zu einem inklusiven Bildungssystem zu entwickeln, sondern
den für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem jeweiligen
Hoheitsbereich zuständigen Ländern. Die Bundesregierung setzt sich jedoch
weiterhin dafür ein, dass inklusives Lernen in Deutschland eine
Selbstverständlichkeit wird, auch wenn „Bildung“ hauptsächlich im Zuständigkeitsbereich der
Länder liegt. Dies zeigt sich auch in dem Entwurf des weiterentwickelten Nationalen
Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention
(NAP 2.0), in dem das Thema „Bildung“ erneut ein eigenes Handlungsfeld
darstellt, das verschiedene Maßnahmen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung
von pädagogischen Fachkräften, Hochschule und Bildungs- und
Teilhabeforschung enthält.
In Bezug auf die schulische Bildung ist es das Ziel der Bundesregierung, das
erforderliche empirische und Handlungswissen zur Verfügung zu stellen. Basierend
auf der Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
im Jahr 2013 wollen Bund und Länder eine strukturelle und inhaltliche
Verbesserung des gesamten Prozesses der Lehrerbildung, auch für inklusive Pädagogik,
bis in die berufliche Einstiegsphase und Weiterbildung erreichen. Förderziel ist
insbesondere die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die
Anforderungen der Heterogenität und Inklusion sowie die Durchlässigkeit und Offenheit
aller Bildungswege. Zugleich soll die Mobilität von Studierenden und
Lehrkräften verbindlich gewährleistet werden. Alle 49 im Rahmen der ersten Förderphase
(bis 2018/2019) geförderten Einzel- und Verbundprojekte binden die Themen
Heterogenität und Diversität (in unterschiedlicher Intensität) in ihre Konzepte ein.
Bei 33 Vorhaben werden Heterogenität und Diversität (sowie – weitgefasst –
Inklusion) als konkrete Maßnahmeaktivitäten bzw. „Teilprojekte“ in den
Arbeitsplänen aufgeführt und bilden eine Klammer für die umzusetzenden
organisatorisch-strukturellen und wissenschaftlich-fachlichen Projektaktivitäten.
Im NAP 2.0 ist auch formuliert, dass als Bund-Länder-Maßnahme die KMK, das
BMBF sowie das BMAS einen regelmäßigen Austausch zur Umsetzung der
inklusiven Bildung auf allen Bildungsebenen verabreden. Ziel dieser Maßnahme ist
die Verstetigung des Austausches zum Stand der inklusiven Bildung und zur
Identifikation von Handlungserfordernissen.
26. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Ziele des Bildungsgipfels 2008 –
höhere Bildungsausgaben, frühkindliche Bildung und Betreuung, die Zahl
der Schul- und Ausbildungsabbrecher verringern, leichteren Übergang
zwischen Schule und Universität schaffen – umgesetzt?
Mit der auf dem Dresdner Bildungsgipfel beschlossenen Qualifizierungsinitiative
für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ haben die Regierungschefs von Bund
und Ländern die Weichen für ein umfassendes Programm zur Stärkung von
Bildung und Ausbildung in Deutschland gestellt. Die damals beschlossenen
Maßnahmen zeigen große Erfolge. Die angestrebten Zielwerte werden schrittweise
erreicht, zum Teil sogar übertroffen. Im Einzelnen wird auf die Darstellung der
Ergebnisse im Umsetzungsbericht 2015 verwiesen.
27. Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen der Schulbuchstudie
Migration und Integration, „diversitätssensible Schulbücher und andere
Bildungsmedien zu produzieren, die migrationsbedingte Vielfalt als Normalität
widerspiegeln und deren Chance für die Gesellschaft in den Mittelpunkt
stellen“ im Einvernehmen mit den Bundesländern umsetzen?
Entsprechend der föderalen Grundordnung liegt die alleinige Zuständigkeit für
Schulen und damit für die Zulassung von Schulbüchern bei den Ländern.
Entsprechend hat die Bundesregierung keine Zuständigkeit, Änderungen in
Schulbüchern zu veranlassen. Der gesetzliche Auftrag der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sieht allerdings eine
Kompetenzebenen überschreitende Förderung der Integration vor. Die Schulbuchstudie
Migration und Integration, die von der Beauftragten in Auftrag gegeben und im
März 2015 vorgestellt wurde, verfolgt das integrationspolitische Ziel, zur
Diskussion über eine angemessene und diskriminierungsfreie Darstellung der Themen
Migration und Integration in Schulbüchern beizutragen.
Seit Veröffentlichung der Studie sind verschiedene Aktivitäten erfolgt. So
richtete u. a. das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen im
Mai 2015 die Fachtagung „Diversity und Migration in Lernmitteln“ aus (www.
medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Dokumentationen/2015/
04_FT-Diversity-in-Lernmitteln.html). Im Oktober 2015 verabschiedete die KMK
mit Migrantenorganisationen und Bildungsmedienverlagen die gemeinsame
Erklärung „Darstellung von kultureller Vielfalt, Integration und Migration in
Bildungsmedien“ (
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/
2015/2015_10_08-Darstellung-kultureller-Vielfalt.pdf). Mit dieser Erklärung ist
ein weiterer wichtiger Schritt zur Verankerung interkultureller Vielfalt als eine
gesellschaftliche Selbstverständlichkeit in den Schulen erfolgt. Im März 2016
veranstaltete die Beauftragte gemeinsam mit der KMK eine Konferenz zum
weiteren fachlichen Austausch über die Schulbuchstudie im Bundeskanzleramt
(
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Allgemein/2016-01-13-
schulbuchstudie.html).
Die Studie hat dazu beigetragen, Akteure aus dem Bildungsbereich, darunter die
Kultusministerien der Länder, Lehrkräfte und Bildungsmedienverlage für die
interkulturelle Öffnung von Lehrmaterialien zu sensibilisieren und entsprechende
Anregungen gegeben. Die Bundesregierung wird den angestoßenen Prozess
weiter verfolgen.
28. Worauf führt die Bundesregierung es zurück, dass der für 2015 angestrebte
Anteil der Forschungs- und Bildungsausgaben vom Bruttoinlandsprodukt
von 10 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt) um 0,8 Prozent
unterschritten wurde?
Datengrundlage für das 10-Prozent-Ziel ist das vom Statistischen Bundesamt
erhobene Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft. Aktuelle Zahlen liegen
derzeit für das Jahr 2014 vor. Nach vorläufigen Berechnungen wurden in
Deutschland im Jahr 2014 265,5 Mrd. Euro für Bildung, Forschung und
Wissenschaft ausgegeben. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) konnte das Budget
für Bildung, Forschung und Wissenschaft von 8,5 Prozent im Jahr 2008 bis 2014
auf 9,1 Prozent gesteigert werden. In absoluten Zahlen entspricht dies einem
Zuwachs von rund 48 Mrd. Euro. Noch nie zuvor wurde in Deutschland so viel Geld
in Bildung und Forschung investiert. Nicht zuletzt aufgrund der im Jahr 2014
durchgeführten Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, mit der
eine deutliche Erhöhung des nominalen BIP einherging, konnte das 10-Prozent-
Ziel bisher nicht erreicht werden. Die Bundesregierung setzt sich jedoch dafür
ein, dass Bund und Länder das 10-Prozent-Ziel entschlossen weiter verfolgen.
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ISSN 0722-8333]