[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9112
18. Wahlperiode 07.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer,
Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8751 –
Kosten und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Klimaschutz und Energiewende haben sich an vielen Stellen als Treiber der
industriellen Entwicklung erwiesen. So hat der Ausbau erneuerbarer Energien für
viele Industriebranchen neue Absatzmärkte geschaffen. Zugleich sind die für
die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise im Zuge der
Energiewende massiv gefallen.
Dessen ungeachtet wurden energieintensiven Branchen mit Blick auf die
globale Wettbewerbssituation zahlreiche Vergünstigungen im Energiesektor
eingeräumt. Besonderes politisches Augenmerk wurde dabei auf die
energieintensive Industrie in den Bereichen Aluminium, Baustoffe, Chemie, Glas, Metall,
Papier und Stahl gelegt.
Die Liste der Begünstigungen ist lang: So gelten für energieintensive
Unternehmen Sonderregelungen bei der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-
Gesetz, „Besondere Ausgleichsregelung“), der KWK-Umlage (KWK = Kraft-
Wärme-Kopplung), der Konzessionsabgabe und bei den Netzentgelten (§ 19 der
Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV). Zudem sind sie von der Offshore-
Haftungsumlage befreit, können Mittel zur Strompreiskompensation
(Erstattung indirekter Kosten durch den eigentlich wirkungsarmen CO2-Handel) oder
über die Abschaltprämie zum Anreizen eines systemdienlichen
Lastmanagements erhalten.
Allein die oben genannten Branchen verbrauchen mit 120 TWh jährlich mehr
als ein Fünftel des Stroms in Deutschland. Entsprechend bedeutend sind hier
Anreize zur Erhöhung der Energieeffizienz, um das nationale
Energieeinsparziel von 20 Prozent bis 2020 zu erreichen. Ähnliches gilt auch für die CO2-
Minderung. Laut Klimaschutzbericht 2015 der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/6840) beläuft sich der anzunehmende Beitrag des Industriesektors zum
Klimaschutz bis 2020 auf eine Reduktion um 8 Millionen Tonnen CO2 auf
182,3 Millionen Tonnen CO2. Das wäre der geringste Beitrag aller Sektoren.
Das Gesamtausmaß der Vergünstigungen, die unterm Strich von den
nichtprivilegierten Stromkunden, also Mittelstand und Privathaushalten,
gegenfinanziert werden müssen, ist weitgehend unbekannt, ebenso die Wirkungen auf die
Innovationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen.
Klimaschutz
1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis
2015 die Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrie für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Die Struktur des deutschen Treibhausgasinventars entspricht nicht genau der der
Frage zugrundeliegenden Branchenstruktur. Den Angaben in der Tabelle liegen
daher Annahmen zugrunde, um zumindest näherungsweise Aussagen treffen zu
können. Für 2015 liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht vor.
2010 2011 2012 2013 2014
Aluminium-Industrie 733 703 661 795 821
Baustoffindustrie 1.950 2.028 1.961 1.882 1.789
Chemische Industrie 10.419 9.777 9.665 9.603 7.622
Glasindustrie 3.893 3.907 3.654 3.757 3.586
Metallindustrie 631 550 564 538 538
Papierindustrie 24 30 31 22 22
Stahlindustrie 51.961 49.268 46.652 47.995 49.938
Zementindustrie 19.869 21.573 21.244 19.829 20.089
Gesamt 89.479 87.836 84.431 84.422 84.406
Alle Angaben in kt CO2-Äquivalenten
2. Welche CO2-Reduktionsziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050 hält die
Bundesregierung im Lichte des Pariser Klimaabkommens für den
Industriesektor für notwendig, und welchen Anteil soll nach Auffassung der
Bundesregierung die energieintensive Industrie daran erbringen?
Der Industriesektor unterliegt zu weiten Teilen dem EU-Emissionshandel (ETS),
der etwa zwei Drittel der Emissionen der Industrie erfasst und dessen
Emissionsobergrenze nach den Beschlüssen des Europäischen Rates (ER) von Oktober
2014 abgesenkt werden soll (- 43 Prozent gegenüber 2005 bis 2030; für den
Zeitraum danach gibt es noch keine Festlegungen). Diese Beschlüsse sollen nun im
Rahmen der ETS-Richtlinienreform umgesetzt werden. Eine Aufteilung von
Minderungen zwischen dem Energie- und Industriesektor erfolgt im ETS nicht.
National hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die
Treibhausgasemissionen in Deutschland insgesamt bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um
mindestens 55 Prozent, bis 2040 um mindestens 70 Prozent und bis 2050 um 80
bis 95 Prozent, jeweils gegenüber 1990, zu senken. Alle Sektoren müssen dazu
einen angemessenen Beitrag leisten. Zur notwendigen Transformation wird der
Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung, der gegenwärtig erarbeitet wird,
Aussagen treffen.
3. Bis wann strebt die Bundesregierung eine Dekarbonisierung des
Industriesektors an, und mit welchen Maßnahmen unterstützt sie die dafür
notwendige Modernisierung gerade der energieintensiven Industrie?
Mit dem globalen Klimaschutzabkommen von Paris hat sich die
Weltgemeinschaft dem Ziel verpflichtet, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die heutigen Industriestaaten haben bei der
Erreichung dieses Ziels eine Führungsverantwortung, wenngleich alle Staaten zu den
notwendigen Emissions-minderungen einen angemessenen Beitrag leisten
müssen. Auch die Erklärung der G 7 verfolgt das Ziel einer Dekarbonisierung der
Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts. Eine Aufteilung zwischen
einzelnen Sektoren erfolgt dabei nicht.
Beim Emissionshandel fördern wir die Entwicklung der innovativen Techniken,
die wir zur Emissionsminderung in der Industrie brauchen. Hierzu soll der
sogenannte Innovationsfonds im Zuge der anstehenden ETS-Reform weiter ausgebaut
und für die Förderung innovativer CO2-armer Technologien in der Industrie
geöffnet werden.
Entlastungen und Beihilfen
4. Welche Eckdaten müssen Unternehmen jeweils erfüllen, um die folgenden
Vergünstigungen erhalten zu können:
a) Besondere Ausgleichsregelung im EEG
Die Voraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage an einer
Abnahmestelle eines Unternehmens nach den §§ 63 ff. EEG 2014 sehen vor, dass das
Unternehmen zum einen selbst, zum anderen auch die beantragte Abnahmestelle
einer Branche nach Liste 1 oder 2 des Anhangs 4 des EEG 2014 angehört, eine
Stromkostenintensität von mindestens 17 Prozent (Liste 1-Unternehmen) bzw.
20 Prozent Liste 2-Unternehmen) im Durchschnitt über die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, über ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein zertifiziertes
Umweltmanagementsystem nach der EMAS-Verordnung oder – falls der Stromverbrauch des
Unternehmens weniger als 5 GWh im Jahr beträgt – über ein alternatives
Energiemanagementsystem nach § 3 SpaEfV verfügt und im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr mindestens 1 GWh Strom an dieser beantragten Abnahmestelle verbraucht
hat.
b) Eigenstromprivileg (§ 37 EEG)
Nach § 37 EEG 2012 mussten Unternehmen bei Eigenversorgung grundsätzlich
keine EEG-Umlage entrichten. Im EEG 2014 wurde im § 61 die EEG-
Umlagepflicht für Eigenversorger neu geregelt. Demnach werden Eigenversorger nun
grundsätzlich in die Finanzierung des EEG einbezogen. Eine teilweise
Begrenzung der EEG-Umlage erhalten Eigenversorger, die Strom aus erneuerbaren
Energien oder mit einer hocheffizienten KWK Anlage erzeugen. Keine EEG-
Umlage muss auf Kraftwerkseigenverbrauch, für Stromerzeugungsanlagen ohne
Anschluss ans Netz und für kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung für höchstens
10 Megawattstunden entrichtet werden. Keine EEG-Umlage muss weiterhin auf
Eigenversorgung durch Bestandsanlagen im Sinne des § 61 Absatz 3 EEG 2014
gezahlt werden.
c) Entlastung bei der KWK-Umlage
Nach § 26 KWKG wird die KWKG-Umlage eines Letztverbrauchers für den an
einer Abnahmestelle über eine Gigawattstunde hinaus gehenden Teil begrenzt,
sofern dieser an der Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde bezieht, als
Unternehmen des Produzieren-den Gewerbes seine Stromkosten 4 Prozent des
Umsatzes übersteigen oder es sich dabei um eine Schienenbahn nach § 5 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt. Letzt-verbraucher, die eine Begrenzung der
KWKG-Umlage in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen
Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im
vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten
Strom sowie im Fall stromkostenintensiver Unternehmen das Verhältnis der
Stromkosten zum handelsrechtlichen Umsatz melden.
d) Entlastung bei der Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben werden durch den Netzbetreiber als Gegenleistung für die
Nutzung der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze an die Gemeinde gezahlt.
Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber beim Endkunden eingesammelt
und direkt an die Gemeinde abgeführt. Konzessionsabgaben dürfen nicht in
beliebiger Höhe erhoben werden. Sie werden durch die
Konzessionsabgabenverordnung der Höhe nach begrenzt. Die Konzessionsabgabenverordnung unterscheidet
dabei zwischen Tarif- und Sondervertragskunden. Die Konzessionsabgabe von
Tarifkunden richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder
Gemeinde sowie nach dem Belieferungszweck. Für die Belieferung von
Sondervertragskunden sind unabhängig von diesen Faktoren Höchstbeträge festgesetzt.
Bezüglich der konkreten Konzessionsabgabensätze verweist die Bundesregierung
auf § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Der Unterschied der
höchstzulässigen Abgabensätze zwischen Tarif- und Sondervertragskunden gründet sich darin,
dass die Sondervertrags-kunden typischerweise über Mittelspannungs- oder
Hochspannungsleitungen versorgt werden. Für deren Verlegung werden die
öffentlichen Verkehrswege weniger in Anspruch genommen als für das
Niederspannungsnetz, über das vor allem Tarifkunden versorgt werden.
e) Entlastung bei den Netzentgelten (§ 19 StromNEV)
Bestimmte Letztverbraucher haben die Möglichkeit, vom Netzbetreiber
günstigere Abrechnungsbedingungen zu erhalten. Diese „Sonderformen der
Netznutzung“ sind in § 19 StromNEV geregelt: § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV regelt
den Fall der sog. „atypischen Netznutzung“. In diesen Fällen weicht der
Höchstlastbetrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen
Jahreshöchstlast aller anderen Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene ab.
Voraussetzung für ein reduziertes Netzentgelt nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV
ist, dass die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den
eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle pro Kalenderjahr die
Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden erreicht und der Stromverbrauch an dieser
Abnahmestelle pro Kalenderjahr 10 Gigawattstunden übersteigt. Das zu zahlende
Netzentgelt richtet sich in diesen Fällen neben dem Verbrauch und der Anzahl
der Benutzungsstunden auch danach, welchen Entlastungsbeitrag die
stromintensiven Verbraucher tatsächlich leisten konnten (sog. physikalische Komponente).
f) Entlastung bei der Offshore-Haftungsumlage
Die Netzbetreiber sind nach § 17f Absatz 5 EnWG berechtigt, die Kosten für
geleistete Entschädigungszahlungen nach § 17e EnWG als Aufschlag auf die
Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Letztverbraucher,
deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1 GWh übersteigt und deren
Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, sind
dabei der sogenannten Letztverbrauchergruppe C zuzuordnen. Sie zahlen für über
1 GWh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage
von 0,025 ct/kWh und damit weniger als die Letztverbraucher der
Letztverbrauchergruppe B, die für über 1 GWh hinausgehende Strombezüge eine maximale
Offshore-Haftungsumlage von 0,05 ct/kWh zahlen. Der Unterschied zwischen
den Letztverbrauchern der Letztverbrauchergruppe C zu denen der
Letztverbrauchergruppe B besteht darin, dass ihre Stromkosten im vorangegangenen
Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen haben muss.
g) Strompreiskompensation
Um für die Strompreiskompensation antragsberechtigt zu sein, müssen
Unternehmen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der EU-Beihilfe-
Leitlinien1 genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen (siehe Nummer 3 der
Förderrichtlinie Strompreiskompensation2). Die Strompreiskompensation wird jeweils
nachlaufend gewährt, also bezogen auf die im Vorjahr produzierte Mengen der
beihilfefähigen Produkte. Die Berechnung der Beihilfe basiert für eine Reihe von
Produkten auf sog. Stromeffizienzbenchmarks, die die Europäische Kommission
auf Basis der Stromverbräuche der 10 Prozent effizientesten Anlagen einer
Branche festgelegt hat.3 Für Produkte, für die es keinen Benchmark gibt, richtet sich
die Beihilfe nach dem Stromverbrauch für die Herstellung dieser Produkte (siehe
Nr. 5.2.2 der Förderrichtlinie Strompreiskompensation). Der Stromverbrauch
wird mit einem einheitlichen Fallback-Stromeffizienzbenchmark-Faktor
multipliziert. Er beträgt 0,8.
h) Abschaltprämie (§ 3 und § 11 AbLaV)?
Bei der sog. Abschaltprämie handelt es sich nach Auffassung der
Bundesregierung um keine Vergünstigung, sondern um eine Vergütungszahlung für eine
Systemdienstleistung, die nach Maßgabe der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
(AbLaV) zu erbringen ist. Im Rahmen der AbLaV können hierfür geeignete
Anbieter an Ausschreibungen der Betreiber von Übertragungsnetzen teilnehmen. Im
Falle eines Zuschlags erhalten sie eine Vergütung und müssen die
Verbrauchsleistung von Verbrauchseinrichtungen auf Anforderung der Betreiber von
Übertragungsnetzen reduzieren. Sie müssen diese sog. Abschaltleistung in einem
bestimmten zeitlichen Umfang bereitstellen und herbeiführen können. Grundle-
1 Mitteilung der Kommission 2012/C 158/04, ABl. EU C 158 vom 05.06.2012, S. 4.
2 Bekanntmachung BAnz AT 06.08.2013 B2.
3 Mitteilung der Kommission 2012/C 387/06, ABl. EU C 287 vom 15.12.2012, S. 5.
gende technische Anforderungen an abschaltbare Lasten sind in der
Rechtsverordnung geregelt (siehe z. B. § 5 AbLaV), weitere legen die Betreiber von
Übertragungsnetzen fest.
5. Wie viele Unternehmen aus der energieintensiven Industrie haben nach
Kenntnis der Bundesregierung eine teilweise oder vollständige Entlastung
von der EEG-Umlage durch die Besondere Ausgleichsregelung beantragt,
und wie viele dieser Anträge wurden bewilligt für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte Gesamtzahl angeben sowie eine einzelne Auflistung beifügen)?
Industriebranche Anzahl Anträge Anzahl bewilligter Anträge
Aluminium-Industrie 19 16
Baustoffindustrie 110 101
Chemische Industrie 195 185
Glasindustrie 73 67
Metallindustrie 166 145
Papierindustrie 107 104
Stahlindustrie 79 73
Zementindustrie 26 26
Gesamt 775 717
Angaben bezogen auf das Antragsjahr 2015. Eine vollständige Befreiung von der
EEG-Umlage ist im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nicht möglich
(vgl. Begrenzungswirkung in § 64 Absatz 2 EEG 2014).
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 der gesamte nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigte
Stromverbrauch der energieintensiven Industrie für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Privilegierte Strommenge [GWh]
Industriebranche Antragsjahr 2014 Antragsjahr 2015
Aluminium-Industrie 7.763,02 8.100,93
Baustoffindustrie 521,92 517,11
Chemische Industrie 27.712,25 28.567,26
Glasindustrie 2.869,07 2.783,48
Metallindustrie 5.339,22 4.481,24
Papierindustrie 12.692,76 11.847,32
Stahlindustrie 11.379,21 10.287,28
Zementindustrie 3.450,04 3.539,43
Gesamt 71.727,50 70.124,04
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte finanzielle Entlastung der energieintensiven Industrie
durch die Besondere Ausgleichsregelung für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Finanzielle Entlastung
Industriebranche Antragsjahr 2014 Antragsjahr 2015
Aluminium-Industrie 365.418.114 € 400.643.896 €
Baustoffindustrie 22.020.962 € 21.023.888 €
Chemische Industrie 1.290.983.175 € 1.395.391.313 €
Glasindustrie 126.430.780 € 130.094.794 €
Metallindustrie 251.508.977 € 205.767.904 €
Papierindustrie 590.716.829 € 578.630.456 €
Stahlindustrie 525.714.392 € 499.249.629 €
Zementindustrie 160.509.340 € 172.936.033 €
Gesamt 3.333.302.569 € 3.403.737.913 €
8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundregierung in den Jahren 2014 und
2015 die durchschnittliche Stromkostenintensität der energieintensiven
Industrie für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Für die in der Besonderen Ausgleichsregelung privilegierten Unternehmen
ergeben sich folgende Durchschnittswerte, wobei negative Werte (Unternehmen mit
Verlust) nicht berücksichtigt werden.
Stromkostenintensität [Mittelwert in %] Stromkostenintensität [Mittelwert in %]
Industriebranche Antragsjahr 2014 Antragsjahr 2015
Aluminium-Industrie 42,79 43,26
Baustoffindustrie 29,86 59,42
Chemische Industrie 178,74 92,08
Glasindustrie 36,47 28,51
Metallindustrie 29,63 25,57
Papierindustrie 78,78 57,30
Stahlindustrie 67,56 133,35
Zementindustrie 84,56 54,95
Gesamt 57,21 80,64
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die
verringerte KWK-Umlage nach § 9 Absatz 7 KWKG für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zur Entlastung der energieintensiven
Industrie durch die verringerte KWKG-Umlage nach § 9 Absatz 7 KWKG auf
Branchenebene vor. Auf Basis der Daten der Übertragungsnetzbetreiber zur
jährlichen Jahresprognose und -abrechnung für das KWKG lässt sich folgende
Aussage zur Begünstigung des Letztverbrauchs der Kategorie C (energieintensive
Unternehmen) gemäß § 9 Absatz 7 KWKG in den Jahren 2014 und 2015 treffen:
In 2014 lag die KWKG-Umlage für die Letztverbraucherkategorie A bei
0,178 ct/kWh. Ohne die Begrenzung nach § 9 Absatz 7 KWKG hätte die KWKG-
Umlage 2014, basierend auf den von den Übertragungsnetzbetreibern angesetzten
Prognosewerten, einheitlich bei 0,1 ct/kWh gelegen. Auf Letztverbrauch der
Kategorie C (stromkostenintensive Unternehmen) entfiel in 2014 gemäß
Jahresabrechnung tatsächlich ein Stromverbrauch von etwa 84 TWh. Dieser
Letztverbrauch wurde nach KWKG 2012 mit 0,025 ct/kWh KWKG-Umlage belastet.
Damit lag die Entlastung für Letztverbrauch der Kategorie C gegenüber einer
einheitlichen KWKG-Umlage bei 0,075 ct/kWh und insgesamt bei etwa 63 Mio.
Euro. Für das Jahr 2015 liegt bisher keine Jahresabrechnung vor. Auf Basis der
Übertragungsnetzbetreiber-Prognose des Letzt-verbrauchs der Kategorie C
ergäbe sich nach selbigem Berechnungsschema für 2015 eine Entlastung des
Letztverbrauchs der Kategorie C von etwa 90 Mio. Euro.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch
entfallende oder ermäßigte Konzessionsgebühren nach § 2 KAV für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Über das Aufkommen der von den Netzbetreibern an die Städte und Gemeinden
im Zusammenhang mit dem Strombezug dieser Unternehmen gezahlten
Konzessionsabgabe liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch das
Eigenstromprivileg nach § 37 EEG für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Energiestatistisch belastbare Daten zum Selbstverbrauch der energieintensiven
Industrie liegen nicht vor. Laut Gutachten von Fraunhofer ISI
(Mittelfristprognose zur deutschland-weiten Stromabgabe an Letztverbraucher für die
Kalenderjahre 2016 bis 2020) lag die selbsterzeugte und selbstverbrauchte Strommenge
2014 bei 49,7 Terawattstunden (TWh) und 2015 bei 51,3 TWh. In einer statischen
Betrachtung, d.h. ohne Reaktion der Marktakteure auf eine Belastung des
Selbstverbrauchs mit der EEG-Umlage, liegt die Entlastung des gesamten
Selbstverbrauchs bei geschätzten 2,7 Mrd. Euro im Jahr 2014 und bei 2,8 Mrd. Euro im
Jahr 2015. Eine weitergehende Differenzierung der Entlastungswirkung nach
energieintensiver Industrie und energieintensiven Branchen ist nicht möglich.
12. Welcher Anteil des vom Eigenstromprivileg nach § 37 EEG erfassten
Stromes in der energieintensiven Industrie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell durch erneuerbare Energiequellen erzeugt worden und welcher
Anteil durch fossile (bitte KWK und nicht-KWK getrennt aufweisen) für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die
Privilegierung bei den Netzentgelten nach § 19 StromNEV für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Eine branchenmäßige Erfassung der nach § 19 Absatz 2 StromNEV begünstigten
Unternehmen bzw. Entnahmestellen findet bei den Regulierungsbehörden nicht
statt, so dass die Bundesregierung hierüber keine Auskunft erteilen kann. Bei der
Bundesnetzagentur wurden in den Jahren 2014 bis 2015 individuelle Netzentgelte
mit den nachfolgenden Entlastungsbeträgen angezeigt:
Rechtsgrundlage 2014 2015
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ca. 111 Mio. € ca. 312 Mio. €
§ 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ca. 295 Mio. € ca. 344 Mio. €
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Falle von § 19 Absatz 2 Satz 1
StromNEV im Jahr 2014 zusätzlich noch etwa 2.000 Genehmigungen von
individuellen Netzentgelten in Bestandskraft waren, die erst im Jahr 2015 ins
Anzeigeverfahren überführt worden sind. Damit dürfte auch der Entlastungsbetrag im
Jahr 2014 bei ca. 300 Mio. Euro liegen.
Die Bundesregierung weist vorsorglich darauf hin, dass die vorgenannten Daten
lediglich Netzbetreiber umfassen, die in Bundeszuständigkeit reguliert werden.
Daneben können auch bei den Landesregulierungsbehörden individuelle
Netzentgelte angezeigt werden. Über die konkrete Höhe der Entlastungsbeträge hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
Weitere Informationen zum Entlastungsvolumen stellen die vier
Übertragungsnetzbetreiber der Öffentlichkeit unter
www.netztransparenz.de zur Verfügung.
14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die
ermäßigte Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Im Jahr 2014 haben die Letztverbraucher der Letztverbrauchergruppe C für die
über 1 GWh hinausgehenden Strombezüge eine Offshore-Haftungsumlage in
Höhe von insgesamt 20 262 760,81 Euro bezahlt. Hätten diese Letztverbraucher
für die über 1 GWh hinausgehenden Strombezüge eine Offshore-Haftungsumlage
wie die Unternehmen der Letztverbrauchergruppe B gezahlt, wären dies im Jahr
2014 voraussichtlich 20 262 760,81 Euro mehr gewesen.
Für das Jahr 2015 hat die Abrechnung der Offshore-Haftungsumlage noch nicht
stattgefunden. Diese erfolgt erst anlässlich der Prognose der Offshore-
Haftungsumlage für das Jahr 2017 im Oktober 2016. Auf Basis von Prognosen haben die
Letztverbraucher der Letztverbrauchergruppe C im Jahr 2015 für die über 1 GWh
hinausgehenden Strombezüge Offshore-Haftungsumlage in Höhe von insgesamt
20.671.805,82 Euro bezahlt. Hätten diese Letztverbraucher für die über 1 GWh
hinausgehenden Strombezüge Offshore-Haftungsumlage wie die Unternehmen
der Letztverbrauchergruppe B gezahlt, wären dies maximal 20.671.805,82 Euro
mehr gewesen. Abhängig davon, wie der genaue Letztverbraucherabsatz pro
Letztverbrauchergruppe 2015 war und wie hoch die tatsächlichen
Entschädigungszahlungen für Offshore-Windparks im Jahr 2015 waren (was jedoch beides
erst final mit der Abrechnung im Oktober 2016 ermittelt werden kann), kann diese
„Entlastung“ aber auch deutlich geringer sein, da sich die zu zahlende Offshore-
Haftungsumlage für alle Letztverbrauchergruppen dadurch verändert.
Zahlen, die darüber hinaus nach den verschiedenen Industriezweigen
differenzieren, liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamte Entlastung der energieintensiven Industrie durch die
Strompreiskompensation für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Die Stromkostenkompensation wird jeweils nachlaufend gewährt. Dies bedeutet,
dass die Beihilfe in den Jahren 2014 und 2015 jeweils für die Produktionsmenge
des Vorjahres gewährt wurde.
Beihilfe 2014 für
Produktion 2013 [Mio. € ]
Beihilfe 2015 für
Produktion 2014 [Mio. € ]
Aluminium-Industrie 41,32 25,55
Baustoffindustrie nicht beihilfeberechtigt nicht beihilfeberechtigt
Chemische Industrie 120,27 73,94
Glasindustrie nicht beihilfeberechtigt nicht beihilfeberechtigt
Metallindustrie 10,12 6,14
Papierindustrie 63,11 35,12
Stahlindustrie 77,00 45,41
Zementindustrie nicht beihilfeberechtigt nicht beihilfeberechtigt
Gesamt 311,83 186,16
16. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 die gesamten Zahlungen an die energieintensive Industrie im Rahmen
der Abschaltprämie nach den § 3 und § 11 AbLaV für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Die Summe der Zahlungen an die im Rahmen der Verordnung zu abschaltbaren
Lasten (AbLaV) teilnehmenden und bezuschlagten Anbieter beläuft sich für das
Jahr 2014 auf etwa 19 Mio. Euro und für das Jahr 2015 auf etwa 27,8 Mio. Euro.
Eine branchenspezifische Zuordnung der Zahlungen liegt der Bundesregierung
nicht vor. Bisher haben Unternehmen der Aluminium-Industrie und der
chemischen Industrie im Rahmen der AbLaV an Ausschreibungen teilgenommen.
17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 und
2015 der Wert der noch bei der energieintensiven Industrie aktuell
gehaltenen überschüssigen, zuvor kostenlos zugeteilten ETS-Zertifikate für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Zu den von Unternehmen 2014 bzw. 2015 auf ihren Registerkonten gehaltenen
Zertifikatemengen darf die Bundesregierung keine Angaben machen, da diese
Handelsdaten nach den Vorgaben der EU-Registerverordnung fünf Jahre lang
einer strengen Vertraulichkeit unterliegen. Diese konkreten Kontenbestände sind
allerdings auch wenig aussagekräftig, da die Anlagenbetreiber jederzeit
Zertifikate zukaufen oder verkaufen können. Zur Abschätzung der Überschüsse kommt
es vielmehr auf die Differenz zwischen den zugeteilten und den abgegebenen
Zertifikatemengen an. Diese Daten sind für alle ETS-Anlagen in der EU öffentlich
zugänglich.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Emissionsdaten der Anlagen, die in
Deutschland am Emissionshandel teilnehmen. Diese Auswertungsberichte enthalten auch
eine branchenbezogene Gegenüberstellung der Emissionsmengen und der
Mengen an kostenlos zugeteilten Zertifikaten.4 Bei dieser Gegenüberstellung ist zu
beachten, dass nach den jeweils einschlägigen Zuteilungsregeln nicht immer die
emittierende Anlage auch die Zuteilung erhält, so dass eine entsprechende
Verrechnung erforderlich ist. Dies gilt zum Beispiel für die Verstromung von
Kuppelgasen, wo die Zuteilung an die Industrieanlage erfolgt, weil die Kuppelgase
zwingend mit der Produktion der jeweiligen Güter verbunden sind. Die
Zuteilungen können daher zuweilen auch über den Emissionen eines Sektors liegen. Aus
diesem Grund enthalten die von der DEHSt veröffentlichten Auswertungen beide
4 vgl. Branchenauswertung im DEHSt-Bericht „Treibhausgasemissionen 2015“
www.dehst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/
VET-Bericht_2015.pdf?__blob=publicationFile.
Daten (bereinigt und unbereinigt). Für die Beantwortung der Frage ist in der
nachfolgenden Tabelle daher jeweils angegeben, wie hoch der Überschuss unter
Berücksichtigung der Verrechnung von Weiterleitungen tatsächlich war. Wegen der
schwankenden Zertifikatepreise werden die Überschussmengen nicht als Wert,
sondern als Überschussmenge in Zertifikaten (EUA) angegeben. Im Hinblick auf
die Aussagekraft der Zahlen ist zu beachten, dass die Überschüsse sich im
Rahmen von Produktionseinbrüchen der Wirtschafts- und Finanzkrise ergeben haben
und ggf. Rücklagen für den Fall einer sich wieder verstärkenden Konjunktur
darstellen können.
Kumulierter Zuteilungsüberschuss
2008-2015 [Mio. EUA]
Aluminium-Industrie -0,23
Baustoffindustrie 9,84
Chemische Industrie 5,93
Glasindustrie 1,15
Metallindustrie 0,17
Papierindustrie 5,84
Stahlindustrie 44,69
Zementindustrie 3,30
Gesamt 70,69
18. Für welche der in den Fragen 1 bis 16 genannten Entlastungen bzw.
Beihilfen liegen der Bundesregierung bereits Zahlen oder Abschätzungen für das
Jahr 2016 vor, und welche Steigerungen sind absehbar (bitte einzeln nach
den o. g. Teilbranchen der energieintensiven Industrie auflisten)?
Mit dem Antragsverfahren 2015 wurde festgelegt, welche Unternehmen in 2016
eine Begrenzung der EEG-Umlage in der Besonderen Ausgleichsregelung
erhalten. Die Zahlen aus dem Antragsverfahren sind in den Antworten auf die Fragen 5
bis 8 dargestellt. Der Bundesregierung liegen keine Prognosen für den realisierten
Stromverbrauch der privilegierten Unternehmen in 2016 vor.
Zum Eigenstromprivileg nach § 37 EEG 2014 (§ 61 EEG 2016) liegen der
Bundesregierung für das Jahr 2016 keine energiestatistischen Abschätzungen und
Daten vor. Bei einer statischen Betrachtung analog zur Antwort auf Frage 11 lässt
sich bei einer selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strommenge von 51,6 TWh
ein Entlastungsvolumen von 2,9 Mrd. Euro bezogen auf die EEG-Umlage
berechnen.
Zur KWKG-Umlage liegt der Bundesregierung für das Jahr 2016 bisher keine
Jahresabrechnung vor. Nach dem in der Antwort auf Frage 9 skizzierten
Vorgehen auf Basis der Jahresprognose der Übertragungsnetzbetreiber ergäbe sich für
2016 eine Entlastung des Letztverbrauchs der Kategorie C von schätzungsweise
etwa 184 Mio. Euro.
Über das Aufkommen der von den Netzbetreibern an die Städte und Gemeinden
im Zusammenhang mit dem Strombezug dieser Unternehmen gezahlten
Konzessionsabgabe im Jahr 2016 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Zum Entlastungsvolumen nach § 19 Absatz 2 StromNEV liegen der
Bundesregierung für das Jahr 2016 noch keine Zahlen vor, da die Frist zur Anzeige von
individuellen Netzentgelten bei der Regulierungsbehörde noch bis zum 30.
September 2016 läuft.
Zur Offshore-Haftungsumlage liegen der Bundesregierung für das Jahr 2016
bislang nur Prognosezahlen vor. Da die Werte für die Offshore-Haftungsumlage für
die Letztverbrauchergruppen B und C für das Jahr 2016 sehr nah beieinander
liegen (LV-Gruppe B: 0,027 ct/kwh; LV-Gruppe C: 0,025 ct/kwh) kann die
„Entlastung“ für die Unternehmen der Letztverbrauchergruppe C bei maximal rund
1,6 Mio. Euro liegen. Nach Abrechnung der Offshore-Haftungsumlage 2016 im
Oktober 2017 kann sich jedoch auch herausstellen, dass diese „Entlastung“
geringer ist.
Im Rahmen der Strompreiskompensation wird im Jahr 2016 die Beihilfe für das
Produktionsjahr 2015 gewährt. Die Antragsfrist begann am 1. März 2016 und
endete am 31. Mai 2016. Da die Prüfung der eingegangenen Anträge noch läuft,
sind derzeit keine Aussagen über den Gesamtumfang der Beihilfe im Jahr 2016
möglich.
Bei den Zahlungen im Zusammenhang mit der Verordnung zu abschaltbaren
Lasten (AbLaV) handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung weder um
Entlastungen noch um Beihilfen, sondern um Vergütungszahlungen für eine
Systemdienstleistung im Bereich der Stromnetze. Die Summe der
Vergütungszahlungen der AbLaV im Jahr 2016 kann derzeit nur abgeschätzt werden. Gegenüber
dem Jahr 2015 ist in 2016 von keinen signifikanten Kostensteigerungen
auszugehen.
Eine Differenzierung nach energieintensiven Industrien sowie nach
Wirtschaftszweigen ist bei den genannten Entlastungen bzw. Beihilfen nicht möglich.
19. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils größten
nachgelagerten Branchen der energieintensiven Industrie für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die größten nachgelagerten Branchen
der energieintensiven Industrien jeweils wie folgt:
Für die Aluminiumindustrie sind naturgemäß die Aluminiumverarbeitende
Industrie, respektive die Metallverarbeitende Industrie die jeweils größten
nachgelagerten Branchen. Im Einzelnen sind dies die Fahrzeugindustrie (48 Prozent),
die Bauwirtschaft (13 Prozent), Verpackung (11 Prozent), Maschinenbau (7
Prozent), Elektrotechnik (7 Prozent), die Eisen- und Stahlindustrie (6 Prozent),
Haushaltswaren (4 Prozent) und Sonstige (4 Prozent).
Abnehmer für die Produkte der Baustoffindustrie sind die Bauwirtschaft
(wertmäßiger Anteil rund 80 Prozent) sowie zahlreiche weitere Nachfrager aus
sonstigen Wirtschaftssektoren, u. a. chemische Industrie, Energiewirtschaft, Eisen- und
Stahlindustrie, Elektroindustrie, Landwirtschaft, Nahrungsmittel,
Papierindustrie.
Die chemische Industrie hat einen sehr hohen Anteil an Eigenlieferungen. Die
größte nachgelagerte Branche der Chemie ist deshalb die chemisch-
pharmazeutische Industrie selbst (Weiterverarbeiter). Der Anteil der Produktion, der im
Inland an die chemisch-pharmazeutische Industrie geht, beträgt 72 Prozent. Zu den
weiteren nachgelagerten Teilbranchen gehört die Gummi- und
Kunststoffverarbeitung mit ca. 4 Prozent sowie der Dienstleistungsbereich (3 Prozent) und die
Bauwirtschaft (2,1 Prozent).
In den Teilbranchen der deutsche Glasindustrie stellt sich folgende Situation dar:
Abnehmer der Flachglasindustrie, Flachglasveredelung und -verarbeitung sind
die Bauwirtschaft und Architektur, Automobil- und Fahrzeugbau und die
Möbelindustrie (Anteil 2014: ca. 40 Prozent). Die Behälterglasindustrie ist Zulieferer
der Getränke- und Ernährungsindustrie, der Arzneimittelhersteller und der
Kosmetikbranche (Anteil 2014: ca. 33 Prozent). Hauptabnehmer der Gebrauchs- und
Spezialglashersteller sind Investitionsgüterhersteller wie die Elektroindustrie
(Displayglas, Beleuchtungsglas), die Feinmechanik und Optik (optische Gläser)
sowie die Bereiche Anlagenbau, Nachrichten- und Umwelttechnik (optische
Glasfasern, Spezialflachgläser). Weitere Abnehmer für Spezial- und technische
Gläser sind Chemie, Medizin und Wissenschaft (Anteil 2014 ca. 13 Prozent). Die
Produkte der Kristall- und Wirtschaftsglasindustrie (Trinkgläser und andere
Glaswaren) wenden sich an Endverbraucher und Gastronomie (Anteil 2014 ca. 3
Prozent). Nachgelagerte Industrien der Mineralfaserindustrie sind die Bauindustrie
(Glas- und Steinwolle), die Kunststoffindustrie (Verstärkungsfasern) sowie die
Textilindustrie (textile Glasfasern) (Anteil 2014 ca. 9 Prozent).
Die Nicht-Eisen-Metallindustrie entwickelt und produziert Werkstoffe für eine
Vielzahl industrieller Anwendungen. Verwender von Nichteisen-Metallen sind
folgende Branchen: Fahrzeugbau (30 Prozent), Bauwesen (29 Prozent),
Elektrotechnik (14 Prozent), Maschinenbau (9 Prozent), Sonstige (8 Prozent),
Verpackung (5 Prozent), Stahlindustrie (4 Prozent) und Chemie (1 Prozent).
Die größte nachgelagerte Branche der Papierindustrie ist die Branche „Druck-
und Medienwirtschaft“ (Wirtschaftszweig des Produzierenden Gewerbes in der
amtlichen Statistik).
Die jeweils größten nachgelagerten Branchen für die Stahlindustrie in
Deutschland sind die Automobilindustrie (25 Prozent), die Bauindustrie (25 Prozent) und
der Maschinenbau (13 Prozent).
Die Zementindustrie liefert fast ausschließlich in die Bauwirtschaft. Wichtigste
Abnehmer sind die inländischen Transportbetonhersteller (2015: 58,3 Prozent
des Inlandsabsatzes) und die Betonfertigteilhersteller (24,4 Prozent). Die
restliche Menge wird in Form von Sackzement (6,9 Prozent) sowie sonstigem
Silozement (10,4 Prozent) geliefert. Hiervon wird ein Teil an die Bauchemie geliefert.
Bezogen auf die einzelnen Baubereiche verteilte sich der Zementverbrauch des
Jahres 2015 zu 30,1 Prozent auf den Wohnungsbau, zu 34,7 Prozent auf den
Nichtwohnbau und zu 35,2 Prozent auf den Tiefbau. Für den Bereich der Steine-
Erden-Güter werden 80 Prozent in der Bauwirtschaft und 20 Prozent in der
Chemie-, Stahl- und Glasindustrie eingesetzt.
20. Welcher Anteil der energieintensiven Industrie fällt derzeit nach Kenntnis
der Bundesregierung unter die Definition von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
In der Aluminiumindustrie und Metallindustrie waren 2013 in den Branchen
„Erzeugung, erste Bearbeitung und Guss“ 391 Unternehmen mit mehr als 20
Beschäftigten tätig. Davon waren 9 Prozent Großunternehmen mit mehr als 500
Beschäftigten.
In der Baustoffindustrie und Zementindustrie ist der weit überwiegende der
Unternehmen Kleinst- und Kleinunternehmen bis 49 Mitarbeiter (ca. 90 Prozent).
Für 2013 liegen hierzu folgende Daten für das Baugewerbe vor:
Anzahl Arbeitnehmer
Kleinstunternehmen
Bis 9 Mitarbeiter, bis 2 Mio. Euro Umsatz
882
51,67%
3.721
0,03%
Kleinunternehmen
Bis 49 Mitarbeiter, bis 10 Mio. Euro Umsatz
659
38,61%
4.832.479
44,73%
Mittleres Unternehmen
Bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz
132
7,73%
5.933.155
54,91%
Großunternehmen
Über 249 Mitarbeiter, über 50 Mio. Euro Umsatz
34
1,99%
35.139
0,33%
In der chemischen Industrie sind 97 Prozent der Unternehmen KMU (bis 499
Beschäftigte, gemessen an der Anzahl der Unternehmen).
In der Glasindustrie erfüllen 88 Prozent der Unternehmen die Definition der
KMU (bis 499 Beschäftigte, gemessen an der Anzahl der Unternehmen).
Die Papierindustrie in Deutschland ist stark mittelständisch geprägt: 90,7 Prozent
der Betriebe beschäftigen weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
In der Stahlindustrie liegt der Anteil von KMU unter 10 Prozent.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine detaillierten Daten vor.
21. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2000 bis 2015 direkt in der energieintensiven Industrie beschäftigt für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte gesamt und einzeln für jedes Jahr auflisten)?
Für die Nicht-Eisen-Metallindustrie mit dem Teilbereich Aluminiumindustrie
liegen Daten von 2004 bis 2015 vor. Die Nicht-Eisen-Metallindustrie umfasst die
Produktionsstufen Erzeugung, erste Bearbeitung, Weiterverarbeitung und
Gießereien. Die Aluminiumindustrie umfasst die Produktionsstufen Erzeugung, erste
Bearbeitung und Weiterverarbeitung.
Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Beschäftigte NE-Metalle 110.870 110.302 109.832 110.957 114.052 109.123
davon Aluminium 44.286 44.136 43.206 43.344 43.534 42.046
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Beschäftigte NE-Metalle 104.547 106.647 108.775 109.065 107.709 111.6456
davon Aluminium 41.860 41.055 41.299 41.323 40.582 41.653
Für die Baustoff- und Zementindustrie liegen Daten5 ab 2005 vor:
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Beschäftigte 14.375 13.510 13.627 12.917 12.730 12.444
Jahr 2011 2012 2013 2014 2015
Beschäftigte 10.098 10.085 10.000 10.248 10.390
Die Beschäftigten in der chemischen Industrie haben sich nach
Verbandsangaben6 wie folgt entwickelt:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Beschäftigte 339 264 337 894 351 840 348 918 324 460 319 367 311 769 313 625
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Beschäftigte 311 098 308 020 311 558 323 215 324 306 327 916 332 333 332 213
Anmerkung: Die jährlichen Daten sind nicht immer vergleichbar, da es
wiederholt Änderungen in der Datenerhebungsbasis der amtlichen Statistik gegeben hat.
Teilweise sind die Beschäftigungsrückgänge auch auf Outsourcing
(Chemieparks) zurückzuführen. Die Beschäftigten sind aber immer noch im Umfeld der
Chemie tätig.
5 Statistisches Bundesamt: Beschäftigte und Umsatz der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe: Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige.
Stand: Juni 2016.
6 Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Für die Glasindustrie liegen nur Daten7 ab 2005 vor:
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Gesamt 48.602 44.732 47.138 49.706 47.823 47.613
Jahr 2011 2012 2013 2014 2015
Gesamt 48.801 48.719 48.240 48.219 47.603
In der Zellstoff- und Papierindustrie sank die Anzahl der Beschäftigten nach
Verbandsaussagen8 zwischen 2000 und 2015 von 45 800 auf 40 600 Personen. Über
die Jahre verlief die Entwicklung wie folgt:
2000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Beschäftigte
(Anzahl in 1.000)
45,8 45,9 45,5 44,4 43,4 42,0 41,5 41,3 40,4 40,2 40,1 40,6
Anmerkung: Die Abweichungen in der Anzahl der Betriebe im Vergleich zu den
Angaben zu Frage 20 resultieren aus unterschiedlichen Datenerhebungen von
Verband und amtlicher Statistik.
In der Stahlindustrie entwickelte sich die Zahl der Beschäftigten wie folgt:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Beschäftigte 102.584 101.327 97.940 95.002 92.193 91.279 91.084 92.357
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Beschäftigte 95.390 92.038 89.664 90.645 88.269 87.323 87.035 86.249
22. Auf welche Gründe führt die Bundesregierung eventuelle Rückgänge der
Beschäftigtenzahlen in der energieintensiven Industrie zurück, und wie will
die Bundesregierung diesen entgegnen (bitte Maßnahmen einzeln
aufschlüsseln)?
Veränderungen in Beschäftigtenzahlen – insbesondere in unterschiedlichen
Branchen – lassen sich generell nur schwer auf einzelne Gründe zurückzuführen. Die
Stahlindustrie, bei der der größte Rückgang der Beschäftigtenzahlen in den
letzten 15 Jahren zu verzeichnen ist, sieht sich im internationalen Wettbewerb durch
zunehmende unfaire Handelspraktiken, vor allem durch China, benachteiligt. Den
energieintensiven Industrien gemeinsam ist die Sensibilität hinsichtlich
staatlicher Belastungen auf den Energieverbrauch, die europäische und internationale
Wettbewerber nicht tragen müssen. Daher hat die Bundesregierung
Ausnahmeregeln für die Belastungen mit solchen Abgaben, Steuern und Umlagen für Teile
der energieintensiven Industrien eingeführt. Diese Ausnahmen sollen auch in
Zukunft aufrechterhalten und ggf. angepasst werden.
7 Statistisches Bundesamt: Beschäftigte und Umsatz der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe: Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige.
Stand: Juni 2016.
8 Verband Deutscher Papierfabriken e. V. (Leistungsbericht Papier 2016).
23. Auf welche unabhängigen Gutachten stützt die Bundesregierung ihre
Auffassung, dass die in den Fragen 1 bis 16 erwähnten Entlastungen bzw.
Beihilfen gänzlich oder in Teilen dem Erhalt der energieintensiven Industrie in
Deutschland dienen?
Die Bundesregierung wird regelmäßig durch interne und externe Fachexperten
bei ihren Gesetzgebungsvorhaben beraten. Eine Einzelfallzuordnung ist nicht
möglich.
24. Welche Unternehmen der energieintensiven Industrie sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nachweislich (bitte mit Quelle) aufgrund von hohen
Strompreisen aus der Bundesrepublik Deutschland abgewandert?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Daten und Begründungen für
Unternehmensabwanderungen in andere Länder vor, da es sich hier um individuelle
Unternehmensentscheidungen handelt, die von verschiedenen Faktoren
beeinflusst werden. Jedoch zeigen die statistischen Daten, dass sich bei den
energieintensiven Branchen der Trend eines sinkenden Kapitalstocks in Deutschland
fortsetzt. Insbesondere in der Baustoff-, Chemie-, Papier- und
Metallerzeugungsindustrie sinkt das Nettoanlagevermögen stetig.
25. Wie viele Tonnen Aluminium werden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten
Aluminiumbedarf der nachgelagerten deutschen Unternehmen deckt die
deutsche Produktion ab?
Durchschnittlich werden pro Jahr etwa 1 Million Tonnen. Aluminium in
Deutschland hergestellt (zu 40 Prozent als Primäraluminium und zu 60 Prozent als
Sekundäraluminium). Der inländische Bedarf an Aluminiumhalbzeugen (erste
Bearbeitung zu Walz-, Strangpressprodukten, Drähten und Schmiedeteilen),
Produkten der Aluminiumweiterverarbeitung (Tuben, Aerosol- und sonstigen Dosen,
Folien und dünne Bänder sowie Metallpulver) und Gussteilen lag insgesamt 2015
bei gut 3 Millionen Tonnen. Dieser Bedarf wurde rechnerisch zu 100 Prozent aus
heimischer Herstellung gedeckt, da Importe und Exporte sich in etwa
ausgeglichen haben (es liegen nur Verbandszahlen für 2011 vor: 46 Prozent Export-;
42 Prozent Importquote). Die der Halbzeugfertigung vorgelagerte Erzeugung von
Aluminium stammt jedoch nur zu etwa einem Drittel aus heimischer Produktion.
26. Wie viele Tonnen Stahl werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten
Stahlbedarf der nachgelagerten deutschen Unternehmen deckt die deutsche
Produktion ab?
Es wurden 2015 rund 43 Millionen Tonnen Rohstahl in Deutschland hergestellt.
Der Anteil der Werkslieferungen (Inland) an der Marktversorgung beträgt ca.
60 Prozent. Knapp 10 Prozent der Lieferungen der deutschen Werke werden
direkt in Drittländer abgesetzt. Zu berücksichtigen sind zusätzlich die in
Deutschland hergestellten Stähle, die in anderen EU-Mitgliedstaaten abgesetzt und von
dort in Drittstaaten verkauft werden. Diese können nicht beziffert werden, da
statistisch nur die letzte Verarbeitungsstufe erfasst wird. Der von Deutschland in
Drittstaaten abgesetzte Stahl hat damit einen Anteil von über 10 Prozent.
27. Wie viele Tonnen Papier werden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten
Papierbedarf der nachgelagerten Unternehmen deckt die deutsche Produktion
ab?
Nach Verbandsaussagen wurden 2015 in den deutschen Fabriken 22,6 Millionen
Tonnen Papier, Karton und Pappe produziert. Der Gesamtabsatz betrug 2015
knapp 22,7 Millionen Tonnen, wovon 12,4 Millionen Tonnen im In- und
10,3 Millionen Tonnen im Ausland abgesetzt wurden. Zum Papierbedarf der
nachgelagerten Industrien insgesamt liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
28. Wie viele Tonnen Zement werden nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich direkt in Deutschland produziert, und welchen Anteil am gesamten
Zementbedarf der nachgelagerten Unternehmen deckt die deutsche Produktion
ab?
Die Zementproduktion der 22 Unternehmen an 55 Werksstandorten lag im Jahr
2015 bei ca. 31 Millionen Tonnen. Der Zementverbrauch in Deutschland des
Jahres 2015 lag mit etwa 26,6 Millionen Tonnen nur leicht unter dem
Jahresdurchschnitt der vergangenen zehn Jahre (ca. 26,9 Millionen Tonnen). Die
Zementimporte waren 2015 mit ca. 1,3 Millionen Tonnen in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Damit deckt die deutsche Produktion rund 95 Prozent des heimischen Verbrauchs
ab. Die Exporte der deutschen Unternehmen lagen 2015 bei 6,6 Millionen
Tonnen; dies entspricht knapp 22 Prozent der hiesigen Produktion.
29. Wie viele der direkt beschäftigten Menschen in der energieintensiven
Industrie sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 als Leiharbeiter
angestellt gewesen für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Im Bereich Nicht-Eisen-Metallindustrie (ohne Gießereien) liegt der Anteil der
Leiharbeiter an den direkt Beschäftigten 2015 bei 2,5 Prozent. Einschließlich
Gießereien dürfte dieser Wert bei etwa 5 Prozent liegen.
In der Baustoffindustrie insgesamt dürfte der Anteil der Leiharbeitnehmer bei
rund 3,8 Prozent liegen.
In der Glasindustrie waren im Jahr 2014 etwa 6 Prozent der Beschäftigten als
Leiharbeiter eingestellt. Für 2015 liegen noch keine Angaben vor.
Der Leiharbeitnehmeranteil in der Zementindustrie (gemäß AÜG) lag gemäß
einer Studie aus der Branche in den Jahren 2005 bis 2011 zwischen 2,9 und 3,7
Prozent. Aktuellere Daten liegen nicht vor.
Für die chemische Industrie, Papierindustrie und Stahlindustrie liegen der
Bundesregierung keine Angaben vor.
30. Welchen Anteil der energieintensiven Industriebetriebe haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2015 alternative Energiemanagementsysteme
eingeführt für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie
(bitte einzeln und gesamt auflisten)?
Industriebranche Anzahl der Unternehmen, die im Jahr 2015 alternative Energiemanagementsysteme eingeführt haben
Aluminium-Industrie 0
Baustoffindustrie 29
Chemische Industrie 14
Glasindustrie 5
Metallindustrie 19
Papierindustrie 5
Stahlindustrie 4
Zementindustrie 0
Gesamt 76
31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Steigerung der
Energieeffizienz der energieintensiven Industriebetriebe in den Jahren 2000 bis
2015 (bitte absoluten Energieverbrauch und Energieproduktivität einzeln für
die gesamte energieintensive Industrie angeben sowie einzeln für die
a) Aluminiumindustrie
b) Baustoffindustrie
c) chemische Industrie
d) Glasindustrie
e) Metallindustrie
f) Papierindustrie
g) Stahlindustrie
h) Zementindustrie?
Der Bundesregierung liegen nicht für alle angefragten energieintensiven
Branchen vollständige Daten vor. Aus den vorhandenen Daten können für einzelne
Branchen keine Werte zur Steigerung der Energieeffizienz abgeleitet werden, da
die Daten zur jeweiligen Bruttowertschöpfung der energieintensiven Industrie in
der Branche nicht vorliegen. Konkretisierte Daten zur Steigerung der
Energieeffizienz der energieintensiven Industriebetriebe in den Jahren 2000 bis 2015 sind
nicht vorhanden. Nach Berechnungen der AG Energiebilanzen kommt die
Industrie im langjährigen Durchschnitt (Ausgangswert 1991) auf Effizienzzuwächse
von knapp 1,6 Prozent p. a.
Indikator Einheit 2000 2005 2010 2014
Primärenergieverbrauch; produzierendes
Gewerbe insgesamt PJ 5970,6 6176,8 6042,4 5748,1
Energieintensität; Industrie GJ/1000 € BPW 2,66 2,60 2,61 2,31
Brennstoffintensität; Industrie GJ/1000 € BPW 1,84 1,75 1,80 1,57
Stromintensität; Industrie kWh/1000 € BPW 228,17 236,53 223,20 206,60
Die der Bundesregierung im Hinblick auf die angefragten Branchen vorliegenden
Daten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Aluminiumindustrie stellt eine Teilmenge der Nichteisen-Metallindustrie.
Gesonderte Effizienzdaten zur Aluminiumindustrie liegen nicht vor.
Für die Baustoffindustrie (d. h. inklusive Zementindustrie) lässt sich eine
Zeitreihe von 2008 bis 2014 abbilden. Ein Vergleich des Gesamtenergieverbrauchs
laut Energieverwendungs-statistik mit dem preisbereinigten
Bruttoproduktionswert ergibt für die Baustoffindustrie die folgende Übersicht:
Baustoffe
(inkl. Zement) 2008 2014 Veränderung
Bruttoproduktionswert
(in tausend Euro) 23.927.689 23.274.543,29 -2,7%
Energieverbrauch (TJ) 213 950 159,76 196 716 348,28 -8,1%
spez. Energieverbrauch (=EV/BPW) 8,941530449 8,451996064 -5,5%
In der chemischen Industrie (d. h. der Grundstoffchemie und der sonstigen
chemischen Industrie) stellt sich die Entwicklung des Endenergieverbrauchs wie
folgt dar:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Endenergieverbrauch
(TJ) 475.381 469.094 471.959 473.772 493.404 456.059 478.111 539.353
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Endenergieverbrauch (TJ) 542.844 509.387 571.858 602.559 593.518 577.572 581.844
In der Glasindustrie (Glas & Keramik) lässt sich die Entwicklung des
Endenergieverbrauchs lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Endenergieverbrauch
(TJ) 98.374 96.010 95.208 96.344 92.583 85.946 81.692 84.906
Jahr
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Endenergieverbrauch (TJ) 89.623 82.033 85.889 88.407 81.547 82.490 84.427
In der Nicht-Eisen-Metallindustrie konnte der spezifische Energieeinsatz (MWh
je Tonne Produkt) von 1995 bis 2014 um 28 Prozent gesenkt werden. Neben
Effizienzmaßnahmen waren für diesen Rückgang auch Verschiebungen in der
Produktionsstruktur verantwortlich. Es wurden weniger Metalle erzeugt und mehr
Metalle verarbeitet. Die fehlenden Metallmengen wurden durch Importe gedeckt.
Bei der Metallerzeugung stieg der Anteil der weniger energie-intensiven
Erzeugung aus sekundären Vorstoffen. Insgesamt wurden im Jahr 2014 durch die
Importe von den Metallen Aluminium, Kupfer und Zink aus Staaten außerhalb des
Europäischen Emissionshandelssystems CO2-Emissionen von 4,8 Millionen
Tonnen induziert. Das entspricht etwa der Hälfte der in Deutschland anfallenden
direkten und indirekten CO2-Emissionen für die Erzeugung und erste Bearbeitung
von Nicht-Eisen-Metallen.
1995 2000 2005 2010 2014
Spezifischer Energieeinsatz (in MWh/t) 4,3 3,9 3,9 3,4 3,1
Die Entwicklung des Endenergieverbrauchs in der Metallindustrie
(Metallerzeugung, Nicht-Eisen-Metalle & -gießereien, Metallbearbeitung) lässt sich dabei wie
folgt zusammenfassen:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Endenergieverbrauch
(TJ) 830.772 800.274 789.070 874.698 871.510 782.076 834.974 808.292
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Endenergieverbrauch (TJ) 796.265 629.800 776.867 789.672 788.576 766.492 759.046
In der Papierindustrie (Papiergewerbe) lässt sich die Entwicklung des
Endenergieverbrauchs wie folgt zusammenfassen:
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Endenergieverbrauch
(TJ) 178.344 174.598 168.533 196.418 197.504 302.061 223.471 242.399
Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Endenergieverbrauch (TJ) 233.576 224.871 243.674 234.240 224.551 227.314 225.999
In der Stahlindustrie ist der spezifische Primärenergieverbrauch bei der
Rohstahlerzeugung um 2,88 Prozent von 18,39 Gigajoule je Tonne Rohstahl im
Jahr 2000 auf 17,86 Gigajoule je Tonne Rohstahl im Jahr 2015 gesunken.
In Bezug auf die Stahlfertigprodukte verringerte sich der spezifische
Primärverbrauch um 5,26 Prozent von 20,93 Gigajoule je Tonne im Jahr 2000 auf 19,83
Gigajoule je Tonne Stahl im Jahr 2015.
Für die Zementindustrie lässt sich nur eine Zeitreihe von 2008 bis 2014 bilden.
Ein Vergleich des Gesamtenergieverbrauchs laut Energieverwendungsstatistik
mit dem preisbereinigten Bruttoproduktionswert ergibt für die Zementindustrie
die folgende Übersicht:
Zement 2008 2014 Veränderung
Bruttoproduktionswert
(in tausend Euro) 2.788.728 2.903.066 4,1%
Energieverbrauch (TJ) 100 459 844,00 100 823 741,00 0,4%
spez. Energieverbrauch (=EV/BPW) 36,02353618 34,73009097 -3,6%
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