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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Straßenprojekte in Baden-Württemberg im Bundesverkehrswegeplan

Fachliche Grundlagen der Einstufungsvorschläge sowie Prüfung von Alternativen zu Straßenneubauten: Konsequenzen aus UBA-Empfehlungen betr. B 31 zw. Breisach und Freiburg bzw. Überlingen und Immenstaad, Einstufung Ortsumfahrungen Amstetten und Urspring, Verkehrsentlastung Geislingen, Nutzen-Kosten-Verhältnis B 10, Umsetzung des Ausbaus B 10 zw. Stuttgart-Neckarpark und Plochinger Dreieck, Leistungserhöhung A 98 Rheinfelden&mdash;Schwörstadt, Alternativen für Ortsumfahrungen Haslach und Krauchenwies, Tunnelabstufung in Freudenstadt (B 462), Gründe für Vordringlichkeit Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/877808.06.2016

Straßenprojekte in Baden-Württemberg im Bundesverkehrswegeplan

der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, Markus Tressel, Harald Ebner, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der vorliegende Entwurf für einen neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) entspricht aus Sicht der Fragesteller nicht den Anforderungen an eine zukunftsfähige Verkehrswegeplanung. Weder sind alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs bis zum Jahr 2030 zu finanzieren, noch trägt der Plan zur Minderung klimaschädlicher Treibhausgase bei. Schäden für Natur und Umwelt werden zwar dokumentiert, nach den vorliegenden Bewertungen ist jedoch nicht erkennbar, dass eine hohe Umweltbetroffenheit auch Auswirkungen auf die geplante Umsetzung hat.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 55 Prozent der Investitionen in den Neu- und Ausbau von Straßen fließen und nur 40 Prozent in neue Schienenprojekte. Damit bleibt der BVWP die Antwort schuldig, wie die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele für den Verkehrssektor erreicht werden können. Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Mängel in der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses als zentraler Bewertungsgrundlage der Verkehrsprojekte festgestellt (vgl. www.tagesschau.de/inland/bundesverkehrswegeplan-101.html). Es besteht daher Grund zur Sorge, dass Vorhaben positiver bewertet wurden als angemessen und die öffentliche Hand Fehlinvestitionen tätigen wird.

Die vorliegende Kleine Anfrage stellt die vorgeschlagene Priorisierung von Straßenprojekten in Baden-Württemberg auf den Prüfstand. Die Fragesteller möchten wissen, auf welcher fachlichen Grundlage die Bundesregierung zu ihren Einstufungsvorschlägen gelangte. Außerdem soll offengelegt werden, welche Alternativen die Bundesregierung insbesondere zu Straßenneubauten geprüft hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA), den Neubau der B 31 zwischen Breisach und Freiburg (B31-G30-BW) aufgrund der hohen Umweltbetroffenheit aus dem Vordringlichen Bedarf zu streichen (vgl. Presseerklärung „Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht“ des UBA, Nr. 18/2016)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, weshalb nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung, den Plan anderweitig zu überarbeiten, um die geltenden Ziele des Umweltschutzes (Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, S. 13) zu erreichen?

2

Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Empfehlung des UBA, den Neu-/Ausbau der B 31 zwischen Überlingen und Immenstaad (B31-G10-BW) aufgrund der hohen Umweltbetroffenheit, u. a. durch die hohe Flächeninanspruchnahme von deutlich über 100 Hektar und der Gefährdung von bis zu fünf Natura-2000-Flächen, aus dem Vordringlichen Bedarf zu streichen (vgl. Presseerklärung „Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht“ des UBA, Nr. 18/2016) oder aber die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf auf die Abschnitte mit besonders hoher Verkehrsbelastung, insbesondere den Abschnitt bis Oberuhldingen und den Abschnitt zwischen Meersburg und Meersburg bis Stetten, zu beschränken (vgl. https://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/BVWP/BVWP_Priorisierungsliste.pdf)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, weshalb nicht, und wie gedenkt die Bundesregierung, den Plan anderweitig zu überarbeiten, um die geltenden Ziele des Umweltschutzes (Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, S. 13) zu erreichen?

3

Hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die beiden Ortsumfahrungen Amstetten (B10-G80-BW-T3-BW) und Urspring (B10-G80-BW-T4-BW) an der B 10 zusammenhängend untersucht?

Wenn ja, wie begründet sie die vorgeschlagenen unterschiedlichen Einstufungen in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht sowie in den Vordringlichen Bedarf aus verkehrlicher Sicht?

Wenn nein, weshalb nicht?

4

Welchen Sinn im Hinblick auf eine Verkehrsentlastung der Gesamtstadt Geislingen macht es aus Sicht der Bundesregierung, den Ausbau der B 10 im Filstal nur für den Abschnitt Gingen-Ost bis Geislingen-Mitte (B10-G80-BW-T1-BW) für den Vordringlichen Bedarf im neuen Bundesverkehrswegeplan vorzuschlagen und damit in der Stadtmitte enden zu lassen?

5

Inwieweit trifft es zu, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis für die B 10, Geislingen/Mitte bis Geislingen/Ost, ohne den Abschnitt Gingen/Ost bis Geislingen/Mitte ermittelt wurde und damit nicht, wie in anderen Fällen, für das Gesamtprojekt (vgl. Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg zum Entwurf des BVWP, S. 40)?

6

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung der sechsstreifige Ausbau der B 10 zwischen Stuttgart-Neckarpark und Plochinger Dreieck (B10-G60-BW) vor dem Hintergrund der engen und dicht bebauten Lage zwischen Neckar und den steilen Berghängen baulich umgesetzt werden?

7

Welche Bedeutung für die Priorisierung eines Projektes hat die Kennzeichnung „Engpassbeseitigung“ bei Straßenprojekten auf Bundesstraßen im BVWP, die keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen und nicht der Kategorie VB-E zugeordnet sind?

8

Weshalb ist aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums für die Leistungserhöhung der A 98 Rheinfelden-Schwörstadt (A98-G100-BW-T1-BW) nicht auch ein dreistreifiger Querschnitt ausreichend?

9

Welche Alternativen für die Ortsumfahrung Haslach (B33-G40-BW) hat die Bundesregierung untersucht, und weshalb schlägt sie die sog. Bündeltrasse und keine der Alternativen vor?

10

Hat die Bundesregierung zum Projekt B311n-B313-G50-BW bei Sigmaringen Alternativen wie eine Ortsumfahrung für Krauchenwies geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie erklärt es das Bundesverkehrsministerium aus verkehrlicher Betrachtung, dass es den Tunnel in Freudenstadt (B 462) vom Vordringlichen Bedarf im BVWP 2003 auf den Weiteren Bedarf abstufen möchte?

12

Weshalb hat die Bundesregierung die Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (B523-G10-BW) als vordringlich priorisiert, obwohl drei Viertel der Trasse innerhalb eines Naturparks liegen, die Trasse fast auf gesamter Strecke ein Vogelschutzgebiet durchquert und ein Kernraum für Feuchtlebensräume innerhalb der Wirkzone des Projektes liegt (vgl. www.bvwp-projekte.de/strasse/B523-G10-BW/B523-G10-BW.html)?

Berlin, den 8. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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