Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rentenpakets
der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Verschiedene Vertreter der Bundesregierung haben sich zuletzt mehrfach mit Forderungen zur Reform der Alterssicherung öffentlich zu Wort gemeldet. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. Rentenpaket) am 1. Juni 2014 zeigten sich die Koalitionäre – trotz vielmaliger Ankündigungen – jedoch uneinig, weitere Gesetzesvorhaben in der Rentenpolitik auf den Weg zu bringen. Das Rentenpaket beinhaltete neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (sog. Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente ab 63) auch geringe Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation. Von Anbeginn stand das Rentenpaket vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten setzte und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten haben (siehe etwa Bundestagsdrucksache 18/1498). Die erste Auswertung nach einem Jahr Rentenpaket bestätigte nach Auffassung der Fragesteller diese Schieflage (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5475). Zugleich stand auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentnerinnen und Rentner sowie durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, stark in der Kritik. Allein die Kosten der Mütterrente beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 6,7 Mrd. Euro. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendebatte ist es an der Zeit, eine Bilanz der bisherigen Rentenpolitik der Großen Koalition zu ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Personen profitieren seit dem 1. Juli 2014 von der Mütterrente, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets getrennt ausweisen)?
Wie viele Frauen profitieren tatsächlich von der neuen Mütterente, d.h. nach Abzug all der Frauen, die etwa aufgrund der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter oder der Nichterfüllung der Wartezeit faktisch nichts von der Mütterrente haben?
a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren, mithin die vorgesehene Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie lange und in welcher Größenordnung sind auch über das Jahr 2030 hinaus Ausgaben durch die sogenannte Mütterrente zu erwarten?
Wie viele Frauen befinden sich unter den Altersrentenzugängen, die allein aufgrund der neuen Mütterrente erstmalig die Wartezeit für einen Rentenanspruch erfüllen (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets sowie nach Ost und West getrennt ausweisen)?
Welchen Einfluss hat die Mütterrente auf die Entwicklung des durchschnittlichen Zugangsalters in Altersrenten von Frauen?
Wie viele Personen haben nach Inkrafttreten des Rentenpakets die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets, nach Frauen und Männern, Ost und West getrennt ausweisen), und wie viele Personen gehören jeweils zu den freiwillig Versicherten?
a) Wie viele Anträge auf die Rente ab 63 gab es innerhalb des ersten und zweiten Jahres nach Inkrafttreten des Rentenpakets, und wie viele davon wurden abgelehnt?
b) Was waren die Hauptgründe für die Ablehnung, und wie viele Personen haben der Ablehnung widersprochen?
Wie hoch ist die Durchschnittsrente all der Personen, die bereits heute abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen sind (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets, nach Frauen und Männern getrennt ausweisen)?
Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016
a) die Mehrausgaben in der Rentenversicherung,
b) die Beitragsausfälle in der Rentenversicherung,
c) die Kosten für die freiwillig Versicherten,
d) die Be- und Entlastungen anderer Sozialversicherungsträger durch die zum 1. Juli 2014 eingeführte Rente ab 63, und
e) welchen Anteil machen die sog. Vorzieheffekte aus, d. h. die Kosten für solche Begünstigten, die ohne die neue Rente noch weiter gearbeitet hätten?
Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter von Männern bei allen Altersrentenzugängen verändert, und welchen Einfluss hatte hierbei die Rente ab 63 (bitte nach erstem und zweitem Jahr nach Inkrafttreten des Rentenpakets getrennt ausweisen)?
Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für Rehabilitation?
Wie verändert sich auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Rentenpakets in den Jahren 2014, 2015 und 2016
a) der Anteil der Kosten für die Mütterrente von bisher rund 72 Prozent (6,7 Mrd. Euro), und
b) der Anteil der Kosten für die Rente ab 63 von bisher bis zu 23 Prozent (inklusive mögliche Beitragsausfälle von rund 2,9 Mrd. Euro, s. Ausschussdrucksache 18(11)275) an den durch die Bundesregierung ursprünglich geschätzten Gesamtkosten von 9,3 Mrd. Euro für das Rentenpaket im Jahr 2016?
Wie verändern sich auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten die Kostenschätzungen des Rentenpakets bis zum Jahr 2030, und welche Auswirkungen haben diese auf die Entwicklung des Rentenniveaus und der Rentenversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2030?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf Grundlage des Abschlussberichts der Koalitionsarbeitsgruppe zu den flexiblen Rentenübergängen vorlegen?
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur geplanten „solidarischen Lebensleistungsrente“ vorlegen?