Innenpolitische Lage im Tschad und die Rolle der internationalen Zusammenarbeit
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Luise Amtsberg, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Präsidentschaftswahlen im April 2016 im Tschad wurden laut Medienberichten (vgl. Le Monde vom 29. und 30. April 2016) und Berichten von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen Grundrechte im Hinblick auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Unter anderem wurden vor der Wahl führende Aktivistinnen und Aktivisten der Zivilgesellschaft festgenommen und verurteilt. Kurz nach der Präsidentschaftswahl verschwanden darüber hinaus Soldaten und Sicherheitskräfte. Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und deren Vertreterinnen und Vertreter werden seit der Verkündung des Wahlergebnisses in besonderem Maße überwacht und bedroht. Das betrifft insbesondere die Verteidiger und Verteidigerinnen der verurteilten Aktivistinnen und Aktivisten und die Familien der vermissten Soldaten und Sicherheitskräfte; aber auch andere Organisationen, die beispielsweise im Kontext von Landraub und Schutz vor Gewalt arbeiten sind bedroht. Die Bedrohungen zeigen sich u. a. in militärischer Präsenz und Drohgebärden vor Privathäusern. Die individuelle Mobilität und Kommunikationswege wie Internetzugänge und Telefonanschlüsse werden willkürlich eingeschränkt.
Der Tschad ist laut dem Human Development Index das viertärmste Land der Erde und gleichzeitig ein wichtiges Aufnahmeland, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Sudan. Laut dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) leben insgesamt ca. 380 000 Flüchtlinge im Land. Der Tschad leidet besonders an der Unterfinanzierung der humanitären Bedarfe von Seiten der internationalen Gemeinschaft. Die Finanzierung für die Bedarfe des UNHCR im Tschad sind erst zu 16 Prozent (Stand: 17. Mai 2016) und die des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) erst zu 15 Prozent (Stand: 30. April 2016) gedeckt. Das Welternährungsprogramm musste die Rationen in den letzten Jahren aufgrund von kontinuierlichen Finanzierungskürzungen immer weiter reduzieren. Der Welthunger-Index 2015 führt den Tschad nach der Zentralafrikanischen Republik als am stärksten von Hunger betroffenstes Land. 34 Prozent der Bevölkerung ist unterernährt, die Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren liegt bei 15 Prozent und 39 Prozent der Kinder unter fünf Jahren zeigen Wachstumsverzögerungen.
Der Tschad ist im Zuge der Maßnahmen zum Grenz- und Migrationsmanagement stärker in den Fokus der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gerückt. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) führt u. a. Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amts und der Europäischen Union im Tschad durch. Diese Projekte finden laut GIZ in den Bereichen Grenzschutz, Stärkung der Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen, gute Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention und ländliche Entwicklung statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die strafrechtlichen Verfahren gegen die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer, Céline Namadji und Dr. Albissaty Salhe Alazam, die unmittelbar vor der Präsidentschaftswahl im April 2016 festgenommen und zwischenzeitlich zu vier Monaten auf Bewährung wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verurteilt wurden (Le Monde vom 29. und 30. April 2016)?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um auf die Rechtsstaatlichkeit der in Frage 1 genannten Verfahren zu drängen?
Geht die Bundesregierung bei den in Frage 1 genannten Fällen von rechtsstaatlichen Verfahren aus?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der Verurteilten ein, durch Widerspruch gegen das Urteil einen Freispruch zu erhalten, und wird der tschadischen Regierung von Seiten Deutschlands und der Europäischen Union deutlich gemacht, dass das Widerspruchsverfahren von den europäischen Partnern genau beobachtet wird?
Sieht die Bundesregierung das in Frage 1 genannte Urteil als Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums im Tschad?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung?
Inwieweit arbeitet die deutsche Botschaft im Tschad mit der EU-Delegation bei der Prozessbeobachtung in diesem Fall zusammen?
Wie setzt sich die Bundesregierung für den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Tschad ein?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auch innerhalb der Europäischen Union dafür ein, den Schutz der Zivilgesellschaft im Tschad nachdrücklich einzufordern?
Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung Frankreichs an die tschadische Regierung, das Verschwinden von Soldaten und Sicherheitskräften kurz nach der Präsidentschaftswahl aufzuklären (Anfrage eines Sprechers des französischen Außenministeriums vom 12. Mai 2016)?
Wie setzt sich die Bundesregierung für eine Unterstützung eben dieser Aufforderung durch die Europäische Union ein?
Inwieweit wird die Bundesregierung die Aufklärung des Verschwindens der Soldaten und Sicherheitskräfte begleiten und beobachten?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der Europäischen Union, um Vertreterinnen und Vertreter von Amnesty International und der Ligue Tchadienne des Droits de l’Homme (LTDH), die sich mit den Veröffentlichungen in der Sache der verschwundenen Soldaten und Sicherheitskräfte Repressionen aussetzen, zu schützen?
Trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der Europäischen Union Maßnahmen, um gegebenenfalls die Quellen von Amnesty International und der LTDH zu schützen, sollten diese bei Bekanntwerden gefährdet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Präsidentschaftswahlen im Tschad?
Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung um freie und geheime Wahlen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gewalttätigen Zwischenfällen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Unregelmäßigkeiten?
Inwieweit fließt das Verschwinden von Militärs, die nicht Präsident Idriss Déby gewählt haben sollen, in die Bewertung der Wahlen und des Wahlergebnisses der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 im Tschad ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die seit der Präsidentschaftswahl zunehmende Bedrohung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich u. a. in militärischer Präsenz und Drohgebärden vor Privathäusern, Unterbrechungen des Internetzugangs und des Telefonnetzes sowie Einschränkung der Mobilität äußert?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um solchen Restriktionen zu begegnen?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Tschad für die Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ein?
Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EU-Delegation zusammen, um im Tschad die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umzusetzen?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern bei weiterer Gefährdung und einer sich zuspitzenden Lage zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die mangelnden Fortschritte im Tschad im Bereich gute Regierungsführung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen werden und wurden von der Europäischen Union und der Bundesregierung im Tschad in den letzten drei Jahren unterstützt (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)?
Welche Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung wurden im Zuge des Valletta-Gipfels und der allgemeinen „Fluchtursachenbekämpfung“ in den letzten zwei Jahren neu aufgelegt oder sind zurzeit in Planung (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)?
Inwiefern dienen diese Maßnahmen der Deckung der humanitären und entwicklungsrelevanten Bedarfe der Bevölkerung?
Welche Projekte werden von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung konkret in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung umgesetzt (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere die Kooperation in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung nicht für weitere staatliche Repressionen genutzt wird?
Wie, von wem, und in welchen zeitlichen Abständen wird überprüft, dass eine solche Zweckentfremdung nicht stattfindet?
Inwieweit spielen für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem Tschad innerafrikanische Fluchtbewegungen und Fluchtbewegungen aus und durch den Tschad in Richtung Europa eine Rolle, wenn es darum geht, Kritik an der menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen?
Inwieweit spielt für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem Tschad die Bereitschaft der Regierung sich an internationalen Militäreinsätzen wie in Mali zu beteiligen eine Rolle, wenn es darum geht, Kritik an der menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen?
Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung in den Bereichen gute Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention zusammen?
Setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft vornehmlich auf regierungsferne Zusammenarbeit, um die Unterstützung autoritärer Strukturen zu vermeiden?
Wenn nein, warum nicht?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass durch die staatliche Zusammenarbeit die Möglichkeiten der tschadischen Regierung verstärkt Repressalien auszuüben nicht gefördert werden?
Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung, und inwieweit profitiert die Bevölkerung und die engagierte Zivilgesellschaft von diesen Fortschritten?
Hält die Bundesregierung eine Kooperation mit der tschadischen Regierung in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzmanagement vor dem Hintergrund der Bedrohung der Zivilgesellschaft im Tschad für zielführend?
Wenn ja, warum? Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dennoch rechtsstaatliche Grundprinzipien gewahrt bleiben?
Wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um, insbesondere bei Projekten im Bereich ländliche Entwicklung und Landwirtschaft, das zivilgesellschaftliche Engagement im Bereich Landrechte zu ermöglichen, und wie schätzt die Bundesregierung diesbezüglich die Handlungsspielräume der tschadischen Zivilgesellschaft ein?
Laut Welthunger-Index 2015 ist die Hungersituation im Tschad nach der Zentralafrikanischen Republik am gravierendsten; welche Beiträge haben die Bundesregierung und die Europäische Union in den letzten beiden Jahren zur Deckung der humanitären Bedarfe im Tschad geleistet?