[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9167
18. Wahlperiode 13.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8787 –
Innenpolitische Lage im Tschad und die Rolle der internationalen Zusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Zuge der Präsidentschaftswahlen im April 2016 im Tschad wurden laut
Medienberichten (vgl. Le Monde vom 29. und 30. April 2016) und Berichten von
Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen Grundrechte im Hinblick
auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit massiv eigeschränkt. Unter
anderem wurden vor der Wahl führende Aktivistinnen und Aktivisten der
Zivilgesellschaft festgenommen und verurteilt. Kurz nach der Präsidentschaftswahl
verschwanden darüber hinaus Soldaten und Sicherheitskräfte.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und deren Vertreterinnen
und Vertreter werden seit der Verkündung des Wahlergebnisses in besonderem
Maße überwacht und bedroht. Das betrifft insbesondere die Verteidiger und
Verteidigerinnen der verurteilten Aktivistinnen und Aktivisten und die Familien
der vermissten Soldaten und Sicherheitskräfte; aber auch andere
Organisationen, die beispielsweise im Kontext von Landraub und Schutz vor Gewalt
arbeiten sind bedroht. Die Bedrohungen zeigen sich u.a. in militärischer Präsenz und
Drohgebärden vor Privathäusern. Die individuelle Mobilität und
Kommunikationswege wie Internetzugänge und Telefonanschlüsse werden willkürlich
eingeschränkt.
Der Tschad ist laut dem Human Development Index das viertärmste Land der
Erde und gleichzeitig ein wichtiges Aufnahmeland, insbesondere für
Flüchtlinge aus dem Sudan. Laut dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten
Nationen (UNHCR) leben insgesamt ca. 380 000 Flüchtlinge im Land. Der Tschad
leidet besonders an der Unterfinanzierung der humanitären Bedarfe von Seiten
der internationalen Gemeinschaft. Die Finanzierung für die Bedarfe des UN-
HCR im Tschad sind erst zu 16 Prozent (Stand: 17. Mai 2016) und die des
Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) erst zu 15 Prozent (Stand:
30. April 2016) gedeckt. Das Welternährungsprogramm musste die Rationen in
den letzten Jahren aufgrund von kontinuierlichen Finanzierungskürzungen
immer weiter reduzieren. Der Welthunger-Index 2015 führt den Tschad nach der
Zentralafrikanischen Republik als am stärksten von Hunger betroffenes Land.
34 Prozent der Bevölkerung ist unterernährt, die Sterblichkeitsrate bei Kindern
unter fünf Jahren liegt bei 15 Prozent und 39 Prozent der Kinder unter fünf
Jahren zeigen Wachstumsverzögerungen.
Der Tschad ist im Zuge der Maßnahmen zum Grenz- und
Migrationsmanagement stärker in den Fokus der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten
gerückt. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
(GIZ) führt u. a. Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, des Auswärtigen Amts und der Europäischen
Union im Tschad durch. Diese Projekte finden laut GIZ in den Bereichen
Grenzschutz, Stärkung der Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen, gute
Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention und ländliche
Entwicklung statt.
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die strafrechtlichen
Verfahren gegen die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Mahamat
Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer, Céline Namadji und
Dr. Albissaty Salhe Alazam, die unmittelbar vor der Präsidentschaftswahl
im April 2016 festgenommen und zwischenzeitlich zu vier Monaten auf
Bewährung wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ verurteilt wurden (Le
Monde vom 29. und 30. April 2016)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden Mahamat Nour Ibedou,
Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Céline Narmadji am 24. März 2016
festgenommen. Am 4. April 2016 wurde auch Dr. Albissaty Saleh Allazam
verhaftet. Seit der Festnahme waren die Beschuldigten im Am-Sinene-Gefängnis in
N’Djamena inhaftiert. Am 7. April 2016 begann der Prozess vor dem Tribunal de
Grande Instance in N’Djamena, die Anklage lautete auf Störung der öffentlichen
Ordnung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Am 14. April 2016 wurden
Mahamat Nour Ibedou, Younous Mahadjir, Nadjo Kaina Palmer und Céline
Narmadji zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt und freigelassen. Am 18. April
2016 erging das gleiche Urteil für Dr. Albissaty Saleh Allazam, der ebenfalls nach
dem Urteilsspruch freigelassen wurde. Das Berufungsverfahren konnte nach
Auskunft von Delphine K. Djiraibe, Anwältin aller Betroffenen, aus
verfahrenstechnischen Gründen noch nicht eingeleitet werden. Voraussichtlich Anfang Juli 2016
sollen die Berufungsunterlagen beim zuständigen Gericht eingehen. Etwa zwei
Wochen später könnte die Anhörung zur Frage der Zulassung der Berufung
stattfinden.
2. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um auf die
Rechtsstaatlichkeit der in Frage 1 genannten Verfahren zu drängen?
Die in N’Djamena vertretenen EU-Mitgliedstaaten (Frankreich und Deutschland)
und die EU-Delegation haben im Rahmen des politischen Dialogs gemäß
Artikel 8 des Cotonou-Vertrags zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der
tschadischen Regierung am 24. März 2016 ihre Besorgnis über die
Entwicklungen zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung drängte hierbei auf die
Beachtung von Rechtsstaatlichkeit im Prozessverfahren, woraufhin die tschadische
Regierung einen fairen, rechtsstaatlichen Prozess zusicherte. In einer gemeinsamen
lokalen Erklärung der EU und der vor Ort vertretenen Mitgliedstaaten
appellierten diese am 8. April 2016 für ein transparentes und faires Gerichtsverfahren
sowie die Wiederaufnahme des Dialogs mit allen politischen Akteuren. Der Text
der Erklärung findet sich unter
http://eeas.europa.eu/statements-eeas/2016/
160408_tchad_declaration-locale_ue_fr.htm.
Die Deutsche Botschaft N’Djamena hat das Strafverfahren von Beginn an eng
begleitet und die Inhaftierten am Vortag des Prozessbeginns zusammen mit
Vertretern der EU und der Botschaft Frankreichs in der Haftanstalt besucht. Die
Botschaft entsandte außerdem einen Vertreter zur Prozessbeobachtung am 7. April
2016 und steht im engen Kontakt mit der Verteidigerin, Delphine K. Djiraibe, mit
der sich Botschaftsvertreter zuletzt am 28. Juni 2016 getroffen haben. Die
Bemühungen vor Ort wurden von Gesprächen des Beauftragten des Auswärtigen Amts
für Subsahara-Afrika mit dem tschadischen Botschafter in Berlin flankiert.
3. Geht die Bundesregierung bei den in Frage 1 genannten Fällen von
rechtsstaatlichen Verfahren aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Prinzipien eines
rechtsstaatlichen Verfahrens im bisherigen Prozess eingehalten: Der Angeklagte wird vor
Gericht von einer unabhängigen Anwältin vertreten, das Gerichtsverfahren wird
grundsätzlich öffentlich geführt. Diese Einschätzung stützt sich unter anderem
auf die Aussagen der Anwältin, Delphine K. Djiraibe, Auskünfte der EU-
Delegation sowie auf die durch Prozessbeobachtung der deutschen Botschaft
gewonnenen Erkenntnisse.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen der Verurteilten ein, durch
Widerspruch gegen das Urteil einen Freispruch zu erhalten, und wird der
tschadischen Regierung von Seiten Deutschlands und der Europäischen
Union deutlich gemacht, dass das Widerspruchsverfahren von den
europäischen Partnern genau beobachtet wird?
Zum Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens kann die Bundesregierung
keine Einschätzung treffen. Deutschland, Frankreich und die EU werden auch ein
mögliches Berufungsverfahren beobachten, wie der tschadischen Regierung auch
aus dem politischen Dialog bekannt ist.
5. Sieht die Bundesregierung das in Frage 1 genannte Urteil als Einschränkung
des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums im Tschad?
a) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende
Einschätzung?
Eine abschließende Einschätzung kann erst nach Abschluss des
Berufungsverfahrens getroffen werden.
6. Inwieweit arbeitet die deutsche Botschaft im Tschad mit der EU-Delegation
bei der Prozessbeobachtung in diesem Fall zusammen?
Die Abstimmung zwischen der deutschen Botschaft und der EU-Delegation ist
eng. Das gemeinsame Vorgehen wird in regelmäßigen Treffen der EU-Delegation
mit den Leiterinnen und Leitern der Vertretungen der Mitgliedstaaten sowie in
bilateralen Zusammenkünften abgestimmt. Auch der politische Dialog mit dem
Tschad gemäß Artikel 8 des Cotonou-Vertrags erfolgt in enger Zusammenarbeit.
Der Haftbesuch sowie die Prozessbeobachtung wurden gemeinsam durchgeführt.
Es besteht ein intensiver Austausch von Informationen über den Prozess und die
betroffenen Zivilgesellschaftsakteure. Auch der gemeinsamen lokalen Erklärung
vom 8. April 2016 ging eine enge Abstimmung voraus.
7. Wie setzt sich die Bundesregierung für den Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen im Tschad ein?
Die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Strukturen ist regelmäßig Thema
bilateraler Gespräche, so zuletzt beim Gespräch von Bundesaußenminister Dr. Frank-
Walter Steinmeier mit dem Außenminister des Tschad in Berlin am 28. Juni 2016
sowie beim politischen Dialog gemäß Artikel 8 des Cotonou-Vertrags zwischen
der EU, ihren Mitgliedstaaten und der tschadischen Regierung. Die
Bundesregierung unterstützt mit ihren Beiträgen an die EU eine umfassende Reform des
Polizeisektors („Projet d'appui à la réforme des forces de sécurité intérieure au
Tchad“ – PAFSI) sowie eine Reform der Gerichtsbarkeit im Tschad, unter
anderem mit dem EU-Programm „Justizreform“ („Projet d’appui à la justice au
Tchad“ – PRAJUST). Mit diesem Projekt wirkt die EU im Bereich der
Entwicklung eines neuen tschadischen Strafgesetzbuches auf rechtsstaatliche Inhalte hin,
darunter auch die grundsätzliche Abschaffung der Todesstrafe, Einfügung der
Straftatbestände zu Genozid-Gräueltaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen sowie zum Verbot von Frühehen und
Genitalverstümmelung. Bei einem hochrangigen Arbeitstreffen der EU mit der
Nationalversammlung des Tschad unter Vorsitz des Präsidenten der Nationalversammlung am
28. Juni 2016, an dem auch Vertreter der deutschen und französischen Botschaft
teilnahmen, betonte die EU die rechtsstaatlichen Reformgrundsätze
nachdrücklich und stellte insbesondere heraus, dass die Wahrung der Menschenrechte und
die Förderung der Zivilgesellschaft kontinuierliche Priorität der Zusammenarbeit
seien.
8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auch innerhalb der Europäischen
Union dafür ein, den Schutz der Zivilgesellschaft im Tschad nachdrücklich
einzufordern?
Deutschland ist neben Frankreich als einziger EU-Mitgliedstaat mit einer
Botschaft in N’Djamena vertreten und setzt sich auch innerhalb der EU regelmäßig
für die Rechtsstaatsentwicklung und die Unterstützung der Zivilgesellschaft im
Tschad ein. So teilt Deutschland regelmäßig Erkenntnisse über die
Entwicklungen im Tschad mit seinen EU-Partnern und nimmt im Rahmen der
Ratsarbeitsgruppensitzungen Stellung. Die Bundesregierung forderte so zum Beispiel bei der
Ratsarbeitsgruppensitzung am 14. April 2016, dass die EU sich im Tschad für
einen offenen und inklusiven Dialog der tschadischen Regierung mit Opposition
und Zivilgesellschaft einsetzt.
Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) unterstützt die Bundesregierung gezielt zivilgesellschaftliche Akteure
und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger. Unter den
fünf Förderschwerpunkten der EIDHR-Verordnung für den Zeitraum 2014 bis
2020 sind Demokratieförderung und Förderung der Menschenrechte und von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Über das
Programm besteht die Möglichkeit, regierungsunabhängig konkrete Maßnahmen mit
der Zivilgesellschaft in den Partnerländern zu vereinbaren. Im EIDHR-
Aktionsprogramm 2016/2017 sind auch entsprechende Maßnahmen für die
Zivilgesellschaftsförderung im Tschad vorgesehen.
9. Unterstützt die Bundesregierung die Aufforderung Frankreichs an die
tschadische Regierung, das Verschwinden von Soldaten und Sicherheitskräften
kurz nach der Präsidentschaftswahl aufzuklären (Anfrage eines Sprechers
des französischen Außenministeriums vom 12. Mai 2016)?
10. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine Unterstützung eben dieser
Aufforderung durch die Europäische Union ein?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Thema der vermissten Soldaten bei vielfältigen
Gelegenheiten angesprochen, so auch im Rahmen der Gespräche des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ralf Brauksiepe,
in N’Djamena am 4. und 5. Mai 2016. Die Beauftragte der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe hat am 13. Mai 2016 zudem erklärt:
„Die Berichte von Menschenrechtsorganisationen über das Verschwinden von
Angehörigen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit der
Präsidentschaftswahl im April erfüllen mich mit Sorge. Ich hoffe, dass die Untersuchung durch
die tschadischen Behörden zu einer schnellen und umfassenden Aufklärung führt“.
Auch in der EU-Ratsarbeitsgruppensitzung am 19. April 2016 drückte die
Bundesregierung ihre Besorgnis über die Vorgänge aus und forderte, dass sich die EU
für Aufklärung einsetzt.
11. Inwieweit wird die Bundesregierung die Aufklärung des Verschwindens der
Soldaten und Sicherheitskräfte begleiten und beobachten?
Neben der regelmäßigen Thematisierung der Vorkommnisse gegenüber der
tschadischen Regierung (siehe auch die Antwort zu Frage 9) hält die Deutsche
Botschaft N’Djamena engen Kontakt zur Menschenrechtsorganisation Ligue
Tchadienne des Droits de l’Homme sowie zur tschadischen Anwältin Delphine
K. Djiraibe, die die Familien der vermissten Soldaten unterstützt. Delphine K.
Djiraibe traf am 4. Mai 2016 in Berlin zudem mit dem Beauftragten des
Auswärtigen Amts für Subsahara-Afrika zusammen.
12. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der
Europäischen Union, um Vertreterinnen und Vertreter von Amnesty
International und der Ligue Tchadienne des Droits de l’Homme (LTDH), die sich
mit den Veröffentlichungen in der Sache der verschwundenen Soldaten und
Sicherheitskräfte Repressionen aussetzen, zu schützen?
13. Trifft die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der Europäischen Union
Maßnahmen, um gegebenenfalls die Quellen von Amnesty International und
der LTDH zu schützen, sollten diese bei Bekanntwerden gefährdet werden?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die deutsche Botschaft unterhält engen Kontakt zu den genannten
Menschenrechtsorganisationen, unter anderem auch mit dem Generalsekretär der Ligue
Tchadienne des Droits de l’Homme (LTDH) und den Menschenrechtsaktivisten
Djeralar Miankeol und Celine Namadji sowie deren Anwälten. Auch die EU steht
im intensiven, regelmäßigen Dialog, um die Menschenrechtsorganisationen in
ihren Bedürfnissen zu unterstützen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der Präsidentschaftswahlen
im Tschad?
a) Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung um freie und geheime
Wahlen?
Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Wähler erstmals biometrisch
registriert. Neben dem amtierenden Präsidenten Idriss Déby stellten sich 13
Oppositionskandidaten zur Wahl und präsentierten ihre Programme in öffentlichen
Werbekampagnen und mit eigenen TV- und Radiosendezeiten. Im Großteil der
Wahllokale gab es Wahlkabinen. Gleichwohl waren Unzulänglichkeiten in der
Wahlvorbereitung und -durchführung festzustellen, etwa hinsichtlich der Transparenz
der Wahlkommission oder auch der Verwendung von Haushaltsmitteln für die
Wahlkampagne des Präsidenten. 10 Prozent der Wahllokale erfüllten nicht die
notwendigen Kriterien (unter anderem hinsichtlich Erreichbarkeit und
Ausstattung). Zu dieser Einschätzung gelangten auch die EU-Wahlexperten, die die
Wahlvorbereitung und -durchführung beobachtet hatten.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu gewalttätigen
Zwischenfällen?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu gewalttätigen
Zwischenfällen.
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Unregelmäßigkeiten?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung waren trotz biometrischer Erfassung
der Wähler vor der Wahl nicht alle Wahlbüros mit sogenannten Wähler-Kits
ausgestattet, um einen biometrischen Abgleich mit den Wählerlisten vorzunehmen.
Einzelne Wahlbüros öffneten erst Stunden nach Beginn der Wahl. Die
Stimmauszählung vollzog sich nicht überall transparent. In einzelnen Wahlkreisen war das
Auszählungsergebnis fragwürdig. Zu einer entsprechenden Einschätzung
gelangten auch die EU-Wahlexperten.
d) Inwieweit fließt das Verschwinden von Militärs, die nicht Präsident Idriss
Déby gewählt haben sollen, in die Bewertung der Wahlen und des
Wahlergebnisses der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 im Tschad ein?
Eine abschließende Bewertung kann noch nicht vorgenommen werden, da die
Untersuchung durch die tschadischen Behörden noch andauert.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die seit der Präsidentschaftswahl
zunehmende Bedrohung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft,
die sich u. a. in militärischer Präsenz und Drohgebärden vor Privathäusern,
Unterbrechungen des Internetzugangs und des Telefonnetzes sowie
Einschränkung der Mobilität äußert?
Die Bundesregierung ist angesichts dieser Entwicklung besorgt. Sie sieht die
Menschen- und Grundrechtssituation im Tschad als defizitär an, mahnt die
tschadische Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte und engagiert sich für diese
in der Zusammenarbeit mit dem Tschad.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um solchen Restriktionen
zu begegnen?
Die Bundesregierung fordert in allen Gesprächen mit der tschadischen Seite einen
inklusiven politischer Dialog und die Wahrung der Menschen- und Grundrechte
ein (auch bei EU-Demarchen, Gesprächen der Botschaft, dem politischen Dialog
gemäß Artikel 8 des Cotonou-Vertrags oder bei bilateralen Gesprächen, etwa
anlässlich des Besuches des Beauftragten des Auswärtigen Amts für Subsahara-
Afrika im März 2016, im Rahmen der Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs
bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe nach N’Djamena
und des Besuchs des tschadischen Außenministers in Berlin am 28. Juni 2016).
17. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Tschad für die Umsetzung der
EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern ein?
Die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern bilden die Grundlage für den Einsatz der Bundesregierung für
Menschenrechtsverteidiger im Tschad. Als Beispiel für das Vorgehen der Bundesregierung
entlang der EU-Leitlinien ist der Fall des tschadischen Menschrechtsaktivisten
Djeralar Miankeol zu nennen, der am 15. Juni 2015 inhaftiert wurde. Die
Bundesregierung setzte sich gegenüber der tschadischen Regierung erfolgreich für
die medizinische Versorgung des erkrankten Aktivisten und seine Freilassung am
28. Juli 2015 ein.
18. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und der EU-Delegation zusammen, um im Tschad die EU-
Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umzusetzen?
Die EU-Vertreter vor Ort stimmen sich bei Menschenrechtsverletzungen im
Tschad stets eng ab, etwa im Rahmen gemeinsamer Demarchen (wie anlässlich
der Aufhebung des Moratoriums der Todesstrafe im Juli 2015 oder nach der
erfolgten Hinrichtung von mutmaßlichen Boko-Haram-Terroristen im Oktober
2015). Auch im Rahmen von EU-Programmen zur Unterstützung von
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten kooperiert die Bundesregierung eng mit ihren
europäischen Partnern und pflegt den steten Kontakt, die umgehende
Unterstützung in eiligen Bedrohungsfällen und den gemeinsamen Dialog mit
Menschenrechtsorganisationen.
19. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Schutz
von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern bei weiterer
Gefährdung und einer sich zuspitzenden Lage zu gewährleisten?
Die Bundesregierung steht über die deutsche Botschaft in N’Djamena in engem
Kontakt zu Menschenrechtsorganisationen und im fortwährenden Dialog mit der
EU und anderen EU-Mitgliedstaaten. Der EU-Delegation steht ein Budget von
etwa 12 Mio. Euro zur Verfügung, um auf unterschiedliche Bedrohungsszenarien
auch sehr kurzfristig reagieren zu können (darunter auch mit Evakuierung). Die
deutsche Botschaft nimmt regelmäßig am EU-Dialog mit Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsorganisationen teil. Die deutsche Botschaft achtet bei
Zwischenfällen und insbesondere im Falle von etwaigen Verhaftungen auf die Einhaltung
von rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, unter anderem durch
Prozessbeobachtung, Haftbesuche und im Bedarfsfall Hilfestellung bei anwaltlicher Vertretung.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die mangelnden Fortschritte im Tschad
im Bereich gute Regierungsführung, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung stimmt mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
darin überein, dass der Tschad Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda
macht. EU-Projekte im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
zielen auf die Behebung gleichwohl noch bestehender Defizite und unterliegen
einer regelmäßigen Überprüfung und Evaluierung.
21. Welche Maßnahmen werden und wurden von der Europäischen Union und
der Bundesregierung im Tschad in den letzten drei Jahren unterstützt (bitte
unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und
evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)?
Es wird auf die beigefügte Anlage (Übersicht, s. S. 15 ff.) verwiesen.
22. Welche Maßnahmen von Seiten der Europäischen Union und der
Bundesregierung wurden im Zuge des Valletta-Gipfels und der allgemeinen
„Fluchtursachenbekämpfung“ in den letzten zwei Jahren neu aufgelegt oder sind
zurzeit in Planung (bitte unter Angabe der Partner, der aufgewendeten bzw.
vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen des Valletta-
Aktionsplanes bisher folgende Maßnahmen für den Tschad beschlossen:
Maßnahme Finanzierungs-instrument
Volumen
(Mio. €) Durchführung/Partner
Geplante
Laufzeit
Projet de soutien à l’insertion
socio-professionnelle des jeunes
tchadiens en situation de
vulnérabilité
EUTF 10,3
Durchführung:
AFD (Frankreich)
Partner: u.a. NRO Essor
2016 –
2020
Résilience et Emploi au lac Tchad
EUTF 27
Durchführung: u.a. Oxfam,
Action Contre la Faim, Care
Partner: u.a. Comités
régionaux d’action,
Wasserministerium
2016 –
2020
Projet de Renforcement de la
Résilience et de la Cohabitation
Pacifique au Tchad (PRCPT) EUTF 18
Durchführung: GIZ
Partner: u.a. Ministerium
für Planung und
Internationale Kooperation,
Kommunen
2016 –
2019
Programme de réponse aux risques
de contagion au Tchad de la crise
en République centrafricaine
IcSP (l’
instrument
contribuant à la
Stabilité et la Paix)
12 Partner: u.a. GIZ, UNICEF, FAO, IOM
bis Mitte
2016
Programme d'appui à la résilience,
à la sécurité et à la prévention du
terrorisme au Tchad II
IcSP 8 Partner: u.a. COGINTA, UNDOC
ab 2016
18
Monate
Programme d'Appui Structurant de
Développement Pastoral (PAS-
TOR – Tchad)
11. EEF 20 Partner: tschadische Regier-ung
2015-
2020
Maßnahme Finanzierungs-instrument
Volumen
(Mio. €) Durchführung/Partner
Geplante
Laufzeit
Regionalvorhaben:
GAR-SI SAHEL (Groupes d’
Action Rapides – Surveillance et
Intervention au Sahel)
EUTF 41,6
Durchführung:
FIIAPP (Spanien) sowie
z.T. Frankreich, Italien,
Portugal
Partner: Sahel G5
2016 –
2020
Regionalvorhaben:
Appui à la coopération régionale
des pays du G5 et au Collège
Sahélien de sécurité
EUTF 7
Durchführung: u.a. CIVI-
POL Conseil (Frankreich)
Partner: Sahel G5
2016 –
2018
Regionalvorhaben :
Support to the strengthening of
police information systems in the
broader West Africa region
(WAPSIS)
EUTF 5
Durchführung: Interpol
Partner: ECOWAS,
WAPCCO, Sahel G5
2016 –
2018
23. Inwiefern dienen diese Maßnahmen der Deckung der humanitären und
entwicklungsrelevanten Bedarfe der Bevölkerung?
Die im Rahmen des EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) bewilligten Vorhaben
sind in Übereinstimmung mit dem Einrichtungsbeschluss des Fonds von
besonderem entwicklungspolitischem und im überwiegenden Teil auch von
humanitärem Nutzen.
24. Welche Projekte werden von Seiten der Europäischen Union und der
Bundesregierung konkret in den Bereichen Funktionsfähigkeit von
Polizeistrukturen und Grenzsicherung umgesetzt (bitte unter Angabe der Partner, der
aufgewendeten bzw. vorgesehenen Mittel und evtl. gelieferter Ausrüstung
auflisten)?
Die Projektmaßnahmen der Länderkomponente Tschad im überregionalen GIZ-
Polizeiprogramm Afrika zielen darauf ab, die nationalen Polizeistrukturen mittel- bis
langfristig zu befähigen, die Sicherheitslage im eigenen Lande durch den Aufbau
von entsprechenden Kapazitäten zu verbessern und damit auch zur
krisenpräventiven Stabilisierung der Region beizutragen. Es wird keine militärische
Ausrüstung bereitgestellt.
Das aktuell ausgeschriebene EU-Programm „Projet d'appui à la réforme des
forces de sécurité intérieure au Tchad“ (PAFSI) des 11. EEF zielt auf Ausbildung
von Polizeikräften einschließlich der Vermittlung eines Verhaltenskodex ab, um
die Zusammenarbeit zwischen Zivilbevölkerung und Polizei zu verbessern.
Waffen werden nicht bereitgestellt, Ausrüstungsgegenstände umfassen Helme, Boote
und Kraftfahrzeuge.
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere die Kooperation in
den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung
nicht für weitere staatliche Repressionen genutzt wird?
Das vom Auswärtigen Amt geförderte und von der GIZ implementierte
Polizeiprogramm Afrika unterstützt innerhalb der tschadischen Polizei den Aufbau und
die Stärkung der erst vor sechs Jahren eingerichteten Abteilung „Ein- und
Auswanderung“ (Direction Immigration/Emigration, DIE). Ihr Mandat beschränkt
sich bislang auf die Kontrolle der Grenzübergänge am Flughafen in N’Djamena
und am Grenzübergang N‘Gueli-Kousseri zu Kamerun. Ziel der Zusammenarbeit
mit der Grenzpolizei ist die Einführung von transparenten und internationalen
Standards entsprechenden Verfahren, die Machtmissbrauch und Willkür an
Grenzübergängen eindämmen sollen. Im Rahmen dieser internationalen Standards
werden menschenrechtliche Prinzipien im Umgang mit der Bevölkerung vermittelt.
Die GIZ wie auch die deutsche Botschaft in N’Djamena überwachen die
standardkonforme Umsetzung des Programms sehr eng.
26. Wie, von wem, und in welchen zeitlichen Abständen wird überprüft, dass
eine solche Zweckentfremdung nicht stattfindet?
Die tschadische Regierung ist um erhöhte Transparenz der Sicherheitskräfte
bemüht und hat vor diesem Hintergrund ein interministerielles Gremium (Conseil
National de Sécurité Intérieure, CNSI) eingerichtet. Das Gremium ist dem
Präsidenten unterstellt und soll unter anderem über die Regel- und
Gesetzeskonformität der Einsätze von Sicherheitskräften wachen.
Auf deutscher Seite stehen die Mitarbeiter des GIZ-Polizeiprogramms in engem
Austausch mit den Direktoren der verschiedenen Abteilungen der Polizei. Die
Unterstützung der „Direction Immigration/Emigration“ im Rahmen von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen bietet einen guten Einblick in die Arbeit der
Grenzpolizei vor Ort.
Die deutsche Botschaft steht ebenfalls in engem Austausch mit anderen Gebern.
Die Programme werden regelmäßig evaluiert und es erfolgt ein zeitnahes
Monitoring. Weiterhin finden im Rahmen des PAFSI alle drei Monate Treffen zwischen
EU, Durchführungsorganisation, NGOs, Zivilgesellschaft und tschadischer Polizei
statt, um Unregelmäßigkeiten frühzeitig ansprechen und justieren zu können.
27. Inwieweit spielen für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem
Tschad innerafrikanische Fluchtbewegungen und Fluchtbewegungen aus
und durch den Tschad in Richtung Europa eine Rolle, wenn es darum geht,
Kritik an der menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen?
Die Bekämpfung von Fluchtursachen und die Unterstützung der
Aufnahmegemeinden für Flüchtlinge stehen im Fokus der Übergangshilfevorhaben. Auch im
Rahmen der zivilen Krisenprävention ist Fluchtursachenbekämpfung zentrales
Thema, wobei die menschenrechtliche Situation im Tschad als wichtiges
Kriterium in die Bewertung für die Weiterführung von Projekten miteinfließt.
28. Inwieweit spielt für die Bundesregierung bei der Kooperation mit dem
Tschad die Bereitschaft der Regierung sich an internationalen
Militäreinsätzen wie in Mali zu beteiligen eine Rolle, wenn es darum geht, Kritik an der
menschenrechtlichen Situation im Tschad zu üben, und Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen?
Die Bundesregierung begrüßt den Einsatz des Tschad für Frieden und Sicherheit
in der Region. Deutschland und der Tschad teilen das Interesse an der
Stabilisierung Malis. Die Bewertung der menschenrechtlichen Situation wie auch die
Reaktion der Bundesregierung auf Verstöße gegen Menschen- und Grundrechte im
Tschad bleiben unberührt von Beteiligungen des Tschad an internationalen
Militäreinsätzen wie etwa in Mali.
29. Mit welchen Partnern arbeitet die Bundesregierung in den Bereichen gute
Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention zusammen?
Politischer Träger der Übergangshilfemaßnahmen ist das Planungsministerium,
(Ministère du Plan et de la Prospective; ehemals Ministère du Plan et de la
Coopération Internationale). Auf regionaler, kantonaler und Dorfebene wird mit
staatlichen Organisationen zusammengearbeitet (zum Beispiel Comité Regional
d’Action (CRA), Comité Départemental d’Action (CDA), Office National de
Développement Rural (ONDR) und weiteren). Aufgrund erheblicher
institutioneller Schwächen dieser Akteure findet eine intensive Kooperation mit nationalen
und lokalen Nichtregierungsorganisationen (NROs) statt. Eine besondere
Stellung nehmen in dieser Unterstützungsarbeit kantonale Entwicklungskomitees
sowie traditionelle Autoritäten (chef de canton, chef de village) ein, die sich um die
Implementierung von lokalen Entwicklungsplänen bemühen.
Des Weiteren werden Aktivitäten zur Konfliktprävention und zur Stärkung
des sozialen Zusammenhalts im Süden des Tschad mit der NRO Avocats Sans
Frontières Belgien durchgeführt.
Im Rahmen von Basisqualifizierungen von Jugendlichen in den Bereichen
Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe sowie der Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Gruppierungen bei der eigenständigen, gewaltfreien und
nachhaltigen Bearbeitung von Konflikten wird mit folgenden NROs zusammengearbeitet:
ACRA (internationale NRO)
CESADEP (Cellule d’Etudes, de Soutien et d’Action pour le Développement
et la Paix, nationale NRO)
UP (Université Populaire, nationale NRO)
MMT (Maison de Médias du Tchad, nationale NRO)
BCI (Bureau Consult International)
Association des autorités coutumières et traditionnelles du Tchad (ACTT)
Plateforme interreligieuse au Tchad
Centre Culturel Nicodem (regionales Jugendzentrum)
ILOD (Instances Locales d’Orientation et de Décision).
Auch die von der Bundesregierung unterstützten humanitären Maßnahmen etwa
von CARE und Help enthalten konfliktpräventive Maßnahmen für Flüchtlinge
und aufnehmende Gemeinden.
Im Rahmen der zivilen Krisenprävention wird in den Bereichen gute
Regierungsführung, Friedenssicherung und Konfliktprävention derzeit zusammen mit der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und
dem Refugee Education Trust gearbeitet.
30. Setzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Repressionen gegen die
Zivilgesellschaft vornehmlich auf regierungsferne Zusammenarbeit, um die
Unterstützung autoritärer Strukturen zu vermeiden?
a) Wenn nein, warum nicht?
In bestimmten Themenbereichen (ländliche Entwicklung, Ressourcenschutz,
Ernährungssicherung, Konfliktprävention) wird vornehmlich mit
zivilgesellschaftlichen Akteuren kooperiert, die über eine teilweise größere Expertise verfügen als
staatliche Stellen und in den zum Teil schwer zugänglichen Gebieten des Tschad
einsatzfähig sind. Humanitäre Hilfe und Übergangshilfevorhaben werden
zielgruppennah (auf Mikro- oder Mesoebene) umgesetzt und unterstützen damit
besonders betroffene und benachteiligte Personen und Gruppen.
Zum Polizeiprogramm Afrika wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 32
verwiesen.
b) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass durch die staatliche
Zusammenarbeit die Möglichkeiten der tschadischen Regierung verstärkt
Repressalien auszuüben nicht gefördert werden?
Mit den staatlichen Institutionen wird themenbezogen eng zusammengearbeitet.
Die Verwendung von zur Verfügung gestellten Materialien wird begleitet und
dokumentiert. Eine Zweckentfremdung der Unterstützungsleistungen zur
Nutzung repressiver Methoden konnte in der Vergangenheit nicht beobachtet werden.
31. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung in den Bereichen
Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und Grenzsicherung, und inwieweit profitiert
die Bevölkerung und die engagierte Zivilgesellschaft von diesen
Fortschritten?
In den vergangenen Jahren wurden insbesondere die Kriminalpolizei und
Kriminaltechnik im Tschad unterstützt. Beide Polizeistrukturen spielten vor einem Jahr
bei der Aufklärung der von Boko Haram verübten Attentate in der Hauptstadt
N’Djamena eine maßgebliche Rolle. Die erfolgreiche Spurensicherung an den
Tatorten führte zur Festnahme von Tatverdächtigen. Die Ermittlungserfolge
trugen dazu bei, dass die Bevölkerung nach vergleichsweise kurzer Zeit wieder zu
ihrem gewohnten Alltag zurückkehren konnte.
Weiter unterstützt das Polizeiprogramm den Aufbau von dezentralen Strukturen
der Kriminalpolizei. Die Unterstützung des Aufbaus von Polizeistrukturen
außerhalb der Hauptstadt ist ein wichtiger Schritt zu verbesserter Bürgernähe und
Serviceorientierung und soll künftig ermöglichen, dass sich die Bevölkerung bei
Kriminaldelikten direkt an Polizeistellen vor Ort wenden kann. Die vom
Polizeiprogramm Afrika unterstützten Aus- und Weiterbildungen in unterschiedlichen
Bereichen der Polizeiarbeit zielen, wie auch das von der EU unterstützte PAFSI-
Reformprogramm, auf eine bessere Beachtung von rechtlichen
Rahmenbedingungen und Konformität mit internationalen Standards der Polizeiarbeit. Diese
Ausrichtung wird durch die parlamentarische Verabschiedung einer
Ausbildungsrichtlinie für die Polizei unterstrichen.
Die am 15. Juni 2016 durch den tschadischen Präsidenten erfolgte
Verabschiedung eines mit EU-Beratung erarbeiteten Ethik-Codes für die Polizei stellt eine
weitere positive Entwicklung dar. Die Verabschiedung unterstreicht den Willen
der tschadischen Regierung, den Polizeiapparat mit dem Ziel der Erfüllung der
Aufgaben und Pflichten einer rechtsstaatlichen Polizei zu reformieren.
32. Hält die Bundesregierung eine Kooperation mit der tschadischen Regierung
in den Bereichen Funktionsfähigkeit von Polizeistrukturen und
Grenzmanagement vor dem Hintergrund der Bedrohung der Zivilgesellschaft im
Tschad für zielführend?
a) Wenn ja, warum?
Und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dennoch rechtsstaatliche
Grundprinzipien gewahrt bleiben?
Ziel einer Zusammenarbeit in den Bereichen Funktionsfähigkeit von
Polizeistrukturen und Grenzsicherheit ist die Verbesserung der Professionalität und
rechtsstaatlichen Ausrichtung der tschadischen Polizei, um sie zu befähigen, ihre
Schutz- und Sicherheitsaufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
entsprechend internationalen Standards wahrzunehmen. Eine funktionstüchtige und
rechtsstaatlich kontrollierte zivile Polizei ist auch eine Grundvoraussetzung für
die Arbeit einer kritischen Zivilgesellschaft, deren Rechte durch die Polizei
geschützt werden.
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Aufgabe ist es erforderlich, dass die
Polizei über eine Basisinfrastruktur verfügt und ein entsprechender rechtlicher
Rahmen die Voraussetzungen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in den
Polizeiinstitutionen schafft.
Die Unterstützungsmaßnahmen des GIZ-Polizeiprogramms stärken
rechtsstaatliche Grundsätze und zielen darauf ab, Rechenschaftspflicht und die Beachtung
von Menschenrechten in der Polizeiarbeit weiter zu fördern.
b) Wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen?
Sollte sich die Zusammenarbeit in den Bereichen Funktionsfähigkeit von
Polizeistrukturen und Grenzsicherheit im Tschad als nicht zielführend für die
Bevölkerung erweisen und die Wahrung rechtsstaatlicher Grundprinzipien nicht
umgesetzt werden können, behält sich die Bundesregierung vor, die Unterstützung des
tschadischen Polizeisektors einzustellen.
33. Was unternimmt die Bundesregierung, um, insbesondere bei Projekten im
Bereich ländliche Entwicklung und Landwirtschaft, das
zivilgesellschaftliche Engagement im Bereich Landrechte zu ermöglichen, und wie schätzt die
Bundesregierung diesbezüglich die Handlungsspielräume der tschadischen
Zivilgesellschaft ein?
In den Übergangshilfevorhaben ist Ernährungssicherung ein wesentliches
Element, um durch entsprechende Verbesserung die Vulnerabilität der Bevölkerung
zu reduzieren und ihre Widerstandsfähigkeit (Resilienz) zu stärken. Der Bau von
effizienter Infrastruktur, die Unterstützung ländlicher Haushalte bei der
Anwendung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsmethoden sowie die
Förderung der Selbstorganisation der Bevölkerung im Rahmen von
Infrastrukturkomitees tragen zur Entwicklung des ländlichen Raumes bei.
Ernährungssicherheit ist gebunden an Landnutzungskonzepte, die wiederum mit
der Landrechtsfrage einhergehen, die Teil der aktuellen politischen Diskussion
im Tschad ist. Die Landnutzungskonzepte (Ackerbau, nomadische
Weidewirtschaft und Viehzucht) werden von der Mehrzahl der lokalen und regionalen
Akteure als konfliktverschärfend eingeschätzt. Die GIZ unterstützt ihre
zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen in ihren Bemühungen und Plädoyers, Klärung
bei den verantwortlichen staatlichen Institutionen einzufordern. Fehlende
Kataster und damit ungeklärte Eigentumsverhältnisse, massive Landkäufe durch
ausländische Ölfirmen und die zunehmend konkurrierenden Landnutzungskonzepte
bedingen eine überaus komplexe Problemsituation, deren Lösung eine enorme
Herausforderung ist.
34. Laut Welthunger-Index 2015 ist die Hungersituation im Tschad nach der
Zentralafrikanischen Republik am gravierendsten; welche Beiträge haben
die Bundesregierung und die Europäische Union in den letzten beiden Jahren
zur Deckung der humanitären Bedarfe im Tschad geleistet?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen. Die
Bundesregierung hat Programme der humanitären Hilfe deutscher
Nichtregierungsorganisationen, darunter CARE, Help, Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz sowie der VN (UNHCR, WFP), im Jahr 2015 und
besonders auch 2016 vor dem Hintergrund der Krise im Tschadseegebiet
finanziell unterstützt. Nahrungsmittelsicherheit ist ein Schwerpunkt der geförderten
Programme. Die Fördersumme beträgt insgesamt über 8 Mio. Euro.
Der integrierte Ansatz der Übergangshilfe (Katastrophenrisikomanagement,
Landwirtschaft/Ernährungssicherung, Infrastruktur und Strukturbildung/
Konfliktbearbeitung) trägt zur Bekämpfung des Hungers besonders vulnerabler
Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum bei.
Anlage – Übersicht
Von der Bundesregierung unterstützte Maßnahmen im Tschad in den vergangenen drei Jahren:
Jahr Ressort,
Durchführungsorganisation
Projekttitel Mittelvolumen
(2013)-
2014
AA
(Stabilisierung/
Konfliktnachsorge)
International
Organisation for Migration
Psychological Capacity Building
for Health and Social Service
Providers
500.000 Euro
(2013)-
2016
AA
(Stabilisierung/
Konfliktnachsorge)
GIZ Tschad Länderkomponente im
überregionalen Polizeiprogramm
Afrika
2.300.000 Euro
2015 AA
(Stabilisierung/
Konfliktnachsorge)
Botschaft
N´Djamena und
REJIPADET
Kampagne der friedlichen
Koexistenz zwischen ehemaligen
tschad. Rückkehrern sowie
Flüchtlingen aus der
Zentralafrikanischen Republik im Süden des
Tschad
8.000 Euro
2016-
2017
AA
(Stabilisierung/
Konfliktnachsorge)
Refugee Education
Trust
Working for peaceful
communities in and around the refugee
camps in Southern Chad through
effective youth engagement
(Phase I)
998.490 Euro
(2013)-
2014
AA
Humanitäre Hilfe
Help e.V. Sicherstellung der
Wasserversorgung des Flüchtlingslagers Am
Nabak für Flüchtlinge und lokale
Anwohner im Osten des Tschads
510.000 Euro
(2013)-
2014
AA
Humanitäre Hilfe
CARE Deutschland Verbesserung der
Wasserversorgung und hygienischen
Verhältnisse in den Flüchtlingslagern
Dosseye (in Gore) und Belom (in
Maro) und in den Transitlagern in
Gore und Doyaba (Sarh).
500.000 Euro
2014 AA
Humanitäre Hilfe
UNHCR Berufliche Ausbildung für
Flüchtlinge
1 Mio. Euro
2014-
2015
AA
Humanitäre Hilfe
Help e.V. Wasser- und Sanitärmaßnahmen
(WASH) für sudanesische
Flüchtlinge und Anrainergemeinden des
Flüchtlingslagers Am Nabak
263.000 Euro
2014 AA
Humanitäre Hilfe
UNHCR Hilfe für Binnenvertriebene in der
Zentralafrikanischen Republik
und Flüchtlinge in Kamerun,
Tschad, Kongo und DR Kongo
1 Mio. Euro
2014 AA
Humanitäre Hilfe
World Food
Programme
Nahrungsmittelnothilfe im
Rahmen der Emergency Operation
2 Mio. Euro
2014 AA
Humanitäre Hilfe
World Food
Programme
Unterstützung des humanitären
Flugdienstes UNHAS in Tschad
500.000 Euro
2014 AA
Humanitäre Hilfe
OCHA Förderung der Koordinierung
humanitärer Hilfe /OCHA-
Landesbüro Tschad
1 Mio. Euro
Jahr Ressort,
Durchführungsorganisation
Projekttitel Mittelvolumen
2015 AA
Humanitäre Hilfe
CARE Deutschland Hilfe für zentralafrikanische
Flüchtlinge in den Bereichen
WASH, Notunterkünfte,
Nothilfegüter und Traumabewältigung
500.000 Euro
2015 AA
Humanitäre Hilfe
UNHCR Schutz- und Hilfsmaßnahmen in
den Bereichen Gesundheit,
Ernährung und Trinkwasser für
sudanesische und
zentralafrikanische Flüchtlinge in Tschad
1 Mio. Euro
2015-
2016
AA
Humanitäre Hilfe
Ärzte ohne Grenzen Med. Versorgung für gefährdete
Malaria-Patienten.
500.000 Euro
2015 AA
Humanitäre Hilfe
World Food
Programme
Nahrungsmittelnothilfe für
Rückkehrer in den südlichen Tschad
2 Mio. Euro
2016 AA
Humanitäre Hilfe
Help e.V. Nahrungsmittelhilfe, Non-Food-
Items und Existenzsicherung für
von Boko Haram betroffene
tschadische intern Vertriebene
und Rückkehrer in der Region
Tschadsee
1.427.000 Euro
2016 AA
Humanitäre Hilfe
IKRK Hilfs-, Schutz-, Präventions- und
Kooperationsmaßnahmen gemäß
dem IKRK Emergency Appeal
2016
2 Mio. Euro
2016 AA
Humanitäre Hilfe
Ärzte ohne Grenzen Medizinische Versorgung
gefährdeter Malaria Patienten
500.000 Euro
2016-
2017
AA
Humanitäre Hilfe
CARE Deutschland Hilfsgüter und
Gesundheitsversorgung für Boko Haram-
Flüchtlinge, Binnenvertriebene und
Gastgemeinden
665.000 Euro
2016-
2018
AA
Humanitäre Hilfe
Oxfam Deutschland Ernährungssicherung in Süd-/
Zentraltschad
990.000 Euro
2016-
2018
AA
Humanitäre Hilfe
Oxfam Deutschland WASH, Ernährungssicherung
und Schutz für
Binnenvertriebene.
2,25 Mio. Euro
2016 AA
Humanitäre Hilfe
UNHCR Hilfs- und Schutzmaßnahmen für
Flüchtlinge und
Binnenvertriebene in Tschad
2 Mio. Euro
(2013)-
2016
BMZ GIZ Katastrophenvorsorge zur Ernährungssicherung
im Tschad
2,8 Mio. Euro
(2013)-
2016
BMZ HELP e. V. Präventive Sicherung und Verbesserung der
limitierten Wasserreserven in der Provinz Kobe,
Wadi Fira, Ost-Tschad, zur Vermeidung von
Dürrekatastrophen
1,4 Mio. Euro
2014-
2016
BMZ UNHCR Stärkung der Selbsthilfekräfte von Flüchtlingen
und aufnehmenden Gemeinden im Tschad
2,3 Mio. Euro
2014-
2017
BMZ GIZ Integration von Flüchtlingen und Verbesserung
der Ernährungssicherheit von ansässiger
Bevölkerung und Flüchtlingen in der osttschadischen
Region Quaddai
3,7 Mio. Euro
2016-
2019
BMZ HELP e. V. Maßnahmen der essentiellen Wasserversorgung
im Ost-Tschad und zur Unterstützung der
Integration der Flüchtlinge in die regionalen
Strukturen
1,7 Mio. Euro
2016-
2019
BMZ GIZ Katastrophenrisikomanagement und
Ernährungssicherung zur Erhöhung der Resilienz im
Tschad / Sila II
5 Mio. Euro
2016-
2019
BMZ CARE Deutschland-
Luxemburg e. V.
Unterstützung zur Integration / Resilienz
Stärkung der Rückkehr für nachhaltigen Frieden im
Süd-Tschad
2,2 Mio. Euro
Regionale Maßnahmen der Bundesregierung, von denen unter anderem auch der Tschad profitiert:
Jahr Ressort
Durchführungsorganisation
Projekttitel Mittelvolumen
1.
(2005)-
2018
2. + 3.
2014-
2018
BMZ GIZ Nachhaltige Waldbewirtschaftung im
Kongobecken
1. Regionale Unterstützung der
Zentralafrikanischen Waldkommission (COMIFAC)
2. Unterstützung des grenzüberschreitenden
Nationalparks BSB Yamoussa
3. Umsetzung von Access and Benefit Sharing
in den COMIFAC-Mitgliedsländern
23,7 Mio. Euro
(2007)-
2017
BMZ GIZ Stärkung von Governance im Rohstoffsektor
Zentralafrikas (REMAP-CEMAC)
5 Mio. Euro
(2011)-
2018
BMZ GIZ Organisationsberatung der
Tschadseebeckenkommission (CBLT)
3,5 Mio. Euro
(2013)-
2015
BMZ GIZ Stärkung nationaler Polizeistrukturen 2,25 Mio. Euro
(2013)-
2017
BMZ GIZ Good Financial Governance in Afrika (GFG) 18,7 Mio. Euro
(2013)-
2018
BMZ GIZ Anpassung an den Klimawandel im
Tschadseebecken
3 Mio. Euro
2015–
2017
BMZ GIZ Minderung der Krisenanfälligkeit:
Unterstützung von Flüchtlingen und
Aufnahmegemeinden (Überregional)
5,4 Mio. Euro
Seitens der EU wurden in den letzten drei Jahren folgende Maßnahmen im Tschad unterstützt:
Beschluss
Kommission
Projektbezeichnung Mittelvolumen
17.06.2013 AMCC au Tchad – Adaptation aux effets du changement
climatique et développement des énergies renouvelables
8 Mio. Euro
08.11.2013 Projet d'Appui au Secteur du Déminage au Tchad (PADEMIN) 5 Mio. Euro
21.08.2014 Adoption d'une mesure d'aide exceptionnelle relevant de l'IcSP
en faveur d'un Programme de réponse aux risques de contagion
au Tchad de la crise en République centrafricaine
14 Mio. Euro
22.05.2015 Appui à l'Ordonnateur National du Tchad 5,2 Mio. Euro
April und Juni 2015 Résilience et Emploi au lac Tchad (RESTE) 27 Mio. Euro
April und Juni 2015 Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation
Pacifique au Tchad (PRCPT)
18 Mio. Euro
April und Juni 2015 Projet de soutien à l’insertion socio-professionnelle des jeunes
tchadiens en situation de vulnérabilité
10,3 Mio. Euro
28.07.2015 Société civile: dynamiques et concertation pour la gouvernance
au Tchad
12 Mio. Euro
28.07.2015 Programme d'Appui Structurant de Développement Pastoral
(PASTOR – Tchad)
20 Mio. Euro
28.07.2015 Facilité de Coopération Technique 4 Mio. Euro
28.07.2015 Projet d’appui à la justice au Tchad- Phase 2 (PRAJUST 2) 15 Mio. Euro
10.11.2015 Programme d'Appui à la Consolidation de l'Etat - République
tchadienne
22 Mio. Euro
11.11.2015 Programme d'appui à la résilience, à la sécurité et à la prévention
du terrorisme au Tchad
8 Mio. Euro
April/ Juni 2015 Résilience et Emploi au lac Tchad (RESTE) 27 Mio. Euro
April/ Juni 2015 Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation
Pacifique au Tchad (PRCPT)
18 Mio. Euro
April/ Juni 2015 Projet de soutien à l’insertion socio-professionnelle des jeunes
tchadiens en situation de vulnérabilité
10,3 Mio. Euro
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]