[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9116
18. Wahlperiode 07.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Jürgen Trittin,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8850 –
Zu den Risiken des internationalen Engagements in Libyen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Anerkennung der neuen libyschen Einheitsregierung durch alle
relevanten internationalen Staaten und Organisationen gibt es ungeachtet der nach wie
vor fragilen und unübersichtlichen Lage in Libyen erste schwache Ansätze zu
einer Verbesserung der Gesamtsituation. Dazu hat das beharrliche Agieren des
UN-Sonderbeauftragten für Libyen, Martin Kobler entscheidende Impulse
gegeben.
Andererseits bestehen nach wie vor massive Probleme: durch die immer noch
nicht vollzogene Anerkennung der libyschen Einheitsregierung durch das
Parlament in Tobruk steht diese Regierung nach wie vor auf einer schwachen
legitimatorischen Grundlage; die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee ist
ebenso dringlich, wie unter den gegebenen Umständen schwierig einzuleiten
und umzusetzen; die humanitäre Lage eines hohen Anteils der Bevölkerung ist
vor allem aufgrund der Sicherheitslage trotz des Ölreichtums des Lands prekär:
unzählige Krankenhäuser sind funktionsunfähig, zahlreiche Schulen sind
zerstört, Strom gibt es nur stundenweise; die Ölproduktion ist dramatisch
gesunken. Daesch (IS) breitet sich weiter aus. Die Lage in den verschiedenen
Gefängnissen und Haftzentren ist katastrophal. Die Anzahl der Menschen, die von
Libyen aus versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu fliehen, nimmt wieder
zu, ebenso die Zahl derjenigen, die bei diesem Versuch im Mittelmeer ertrinken.
Die internationale Gemeinschaft hat in den vergangenen Wochen zahlreiche
Entscheidungen getroffen, die viele – bislang unbeantwortete – Fragen im
Zusammenhang mit ihrer Umsetzung aufwerfen. Auf der internationalen
Stabilisierungskonferenz in Wien wurde am 16. Mai 2016 eine Erklärung
unterzeichnet, wonach das UN-Waffenembargo gegen Libyen gelockert werden kann,
wenn die libysche Einheitsregierung entsprechende Anträge stellt. Die EU-
Marinemission EUNAVFOR MED – „Operation Sophia“ wurde um ein Jahr
verlängert und um die Aufgaben des Kapazitätsaufbaus für die libysche
Küstenwache und Marine sowie um die Durchsetzung des UN-Waffenembargos auf
Hoher See vor der Küste Libyens erweitert. Die Europäische Union (EU) stellt
außerdem eine neue zivile GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik) zum Kapazitätsausbau in den Bereichen
Rechtsstaatlichkeit, Grenzmanagement und Bekämpfung illegaler Migration und
Menschenhandel für den Fall in Aussicht, dass eine entsprechende Anfrage der libyschen
Einheitsregierung ergehen sollte. Es ist fraglich, ob die beschlossenen
Maßnahmen in der gegebenen instabilen Lage dazu geeignet sind, die Einheitsregierung
zu stabilisieren, oder ob nicht neue Probleme hervorgerufen würden.
1. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche
Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen kann,
und welche Aspekte einer solchen hält die Bundesregierung für
entscheidend, damit Daesch (IS) effektiv bekämpft werden kann?
Der libysche Präsidialrat hat mit Dekret vom 9. Mai 2016 die Schaffung einer
Präsidialgarde beschlossen. Auch die Bildung des „Provisorischen
Sicherheitskomités“ in Umsetzung des in Skhirat, Marokko, am 17. Dezember 2015
unterzeichneten Libyschen Politischen Abkommens sowie die Einrichtung einer
Kommandozentrale der Einheitsregierung zum Kampf gegen den Islamischen Staat (IS)
sind Schritte auf dem Weg zu einer Sicherheitssektorreform. Das Kommuniqué
der Libyenkonferenz vom 16. Mai 2016 in Wien ruft zur Bildung einer geeinten
Kommandostruktur unter Führung der Einheitsregierung auf. Der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen hat dies in Resolution 2291 (2016) vom 13. Juni 2016 zur
Kenntnis genommen und betont, dass es die Aufgabe von geeinten und gestärkten
nationalen Sicherheitskräften unter der ausschließlichen Hoheitsgewalt der
Einheitsregierung im Einklang mit dem Libyschen Politischen Abkommen sein
muss, die Sicherheit in Libyen zu gewährleisten und gegenüber dem Terrorismus
zu verteidigen. Dies ist auch aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Aspekt,
damit der IS in Libyen effektiv bekämpft werden kann.
2. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Anerkennung der libyschen
Einheitsregierung durch das libysche Parlament?
Die Bundesregierung wie auch die internationalen Partner weisen die libyschen
Akteure immer wieder auf die gebotene Parlamentsbefassung hin. Bisher sind
Versuche, eine beschlussfähige Sitzung des Repräsentantenhauses einzuberufen,
nach Kenntnis der Bundesregierung an einem fehlenden Quorum gescheitert.
a) Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung diese Anerkennung eine
notwendige Voraussetzung für die positive Prüfung von
Unterstützungsanfragen der libyschen Regierung durch die EU und ggf. die NATO?
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2259 (2015) vom
23. Dezember 2015 das Kommuniqué von Rom vom 13. Dezember 2015
gebilligt, in dem die libysche Einheitsregierung als alleinige rechtmäßige Regierung
Libyens unterstützt wird. Der Sicherheitsrat hat die Mitgliedstaaten dringend
gebeten, die Einheitsregierung umgehend bei der Antwort auf Bedrohungen für die
libysche Sicherheit zu unterstützen. Die Bundesregierung hat der
Einheitsregierung ihre volle Unterstützung angeboten, um die staatlichen Strukturen Libyens
wiederherzustellen. Inhalt und Umsetzung möglicher Unterstützungsanfragen der
libyschen Einheitsregierung sind im Einzelfall zu prüfen.
b) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten
Hindernisse für die Anerkennung?
Das Vorgehen des Repräsentantenhauses wird nach hiesigen Erkenntnissen durch
die stark divergierenden und meist von persönlichen Motiven geleiteten
Interessen seiner Abgeordneten bestimmt. Aus Sorge vor einer Marginalisierung in
neuen staatlichen Strukturen, verhindern Anhänger des Parlamentspräsidenten
oder des Oberbefehlshabers der sogenannten Libyschen Nationalarmee (LNA),
General Khalifa Haftar, eine Abstimmung über die Einheitsregierung. Zudem
erwarten sie die Klärung der Frage, welche Rolle der Oberbefehlshaber LNA in den
künftigen Sicherheitskräften spielen wird.
3. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgschancen der von der libyschen
Einheitsregierung gegründeten Kommandozentrale für den Kampf gegen
Daesch (IS)?
Anfang Mai 2016 etablierte der Präsidialrat eine Operationszentrale zur
Bekämpfung des sogenannten Islamischen Staats (IS) in der Stadt Sirte. Mit zunehmender
Gefechtsintensität ab Anfang Juni zeigte sich, dass diese Operationszentrale
verstärkt mit Problemen in den Bereichen der Logistik und Versorgung von
Verwundeten konfrontiert ist. Abschließende Aussagen zu den Erfolgschancen der
Operationszentrale können derzeit nicht abgegeben werden. An den Kämpfen gegen
den IS in und um Sirte beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
General Haftar und seine Truppen nicht.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, der libysche Ministerpräsident
Fayez al-Serraj werde auf absehbare Zeit keine Form westlicher
Militärintervention erbitten, um der Behauptung, seine Regierung sei vom Westen
installiert, um eine westliche Militärintervention zu legitimieren, keinen
Vorschub zu leisten (
www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_
europes_second_chance_in_libya)?
Der Vorsitzende des Präsidialrats Sarraj hat die Europäische Union um
Unterstützung bei der Ausbildung von Sicherheitskräften gebeten, und zwar konkret um
eine gemeinsam konzipierte Ausbildung der Küstenwache. Details sollen
zunächst in einer Erkundungsphase mit den libyschen Partnern eruiert werden.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich
Spezialeinheiten Frankreichs, Italiens, der USA und mutmaßlich auch Großbritanniens
auch ohne formelle Anforderung durch die libysche Einheitsregierung
bereits im Land befinden (
www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_
better_europes_second_chance_in_libya)?
Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, wonach sich
Spezialeinheiten Frankreichs, Italiens, der USA oder Großbritanniens ohne Einladung der
libyschen Einheitsregierung im Land befinden. Eigene Erkenntnisse hierzu liegen
der Bundesregierung nicht vor.
6. Wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein unkoordiniertes
und unilaterales militärisches Agieren einzelner Staaten in Libyen den Kampf
gegen Daesch (IS) letztlich erschweren wird (
http://carnegieendowment.
org/sada/?fa=63621), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus den hierzu gemachten Äußerungen des UN-Sondergesandten
Martin Kobler (
www.deutschlandfunk.de/libyen-martin-kobler-libyen-
braucht-eine-einheitliche-armee.694.de.html?dram:article_id=351235)?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung geeinter Kommandostrukturen
unter Führung der Einheitsregierung. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des European Council On
Foreign Relations, die Unterstützung der libyschen Nationalarmee von
General Haftar durch Spezialkräfte aus Ägypten und Frankreich stärke die
Haltung von Politikern und Militärführern im Osten Libyens, denn diese
bräuchten kein Abkommen zur Teilung der Macht mit den Kräften, die die
Einheitsregierung unterstützen, vor allem den Kräften in Misrata,
abzuschließen, um gute Beziehungen nach Europa und in die USA zu haben (www.
ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_europes_second_chance_
in_libya)?
Die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2259 (2015) fordert
die Mitgliedstaaten auf, die Parallelinstitutionen, die für sich in Anspruch
nehmen, die rechtmäßige Autorität zu sein, aber nicht Teil des Libyschen Politischen
Abkommens sind, nicht länger zu unterstützen und den offiziellen Kontakt mit
ihnen einzustellen. Diese Forderung hat auch der Europäische Rat für
Außenbeziehungen in seinen Schlussfolgerungen vom 18. April 2016 unterstrichen.
Entsprechend zielt die Politik der Bundesregierung darauf ab, in Libyen die
Schaffung zentraler Strukturen und eines geeinten militärischen Kommandos zu
befördern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ihre Kontakte zur
ägyptischen Regierung zu nutzen, um diese zu einem größeren Druck auf General
Chalifa Haftar zu drängen, mit der Einheitsregierung zusammenzuarbeiten?
Die Notwendigkeit einer geeinten Kommandostruktur unter Führung der
Regierung der Nationalen Einheit (RNE) wird von der Bundesregierung regelmäßig in
den Kontakten mit der ägyptischen Regierung thematisiert.
9. Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um
die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee voranzubringen?
a) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung General Chalifa
Haftar dabei spielen?
b) Welche Rolle sollte er dabei nicht spielen?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammengefasst beantwortet.
Die Schaffung einer einheitlichen Armee ist eine schwierige, wenngleich zentrale
politische Aufgabe der Einheitsregierung, bei deren Bewältigung verschiedene
Akteure einzubeziehen sind, darunter auch General Haftar und seine Truppen, um
die Bekämpfung des IS durch die Bündelung aller Kräfte unter der
Einheitsregierung nachhaltig zu verfolgen. Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen
in Libyen (UNSMIL) kann dabei vermittelnd und beratend Hilfestellung geben,
Entscheidungen über Armeestrukturen und die Ausgestaltung der Streitkräfte
müssen die libyschen Akteure jedoch selbst treffen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung Russlands im Blick auf eine
teilweise Aufhebung des UN-Waffenembargos ein?
Russland hat sich beim Zustandekommen der Resolution 2292 vom 14. Juni 2016
konstruktiv verhalten und zugestimmt. Die Präambel dieser Resolution stellt fest,
dass die Einheitsregierung Ausnahmen zum Waffenembargo beantragen kann.
Die Prüfung der notwendigen nötigen Voraussetzungen und Festlegung der
Verfahrensschritte obliegt dem Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen.
11. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, dass
künftig für die Einheitsregierung bestimmte und gelieferte Waffen in die
falschen Hände geraten?
Die Resolution 2278 vom 31. März 2016 legt der Einheitsregierung nahe, eine
Kontaktstelle zu benennen, die den Sanktionsausschuss auf sein Ersuchen über
die Struktur der ihrer Kontrolle unterstehenden Sicherheitskräfte, die
konsolidierten Beschaffungsverfahren, die bestehende Infrastruktur zur Gewährleistung der
sicheren Lagerung, Registrierung, Wartung und Verteilung militärischen Geräts
durch die Sicherheitskräfte der Regierung sowie über den Ausbildungsbedarf
unterrichtet und für die Arbeit des Ausschusses sachdienliche Informationen
bereitstellt. Die Resolution betont die Bedeutung der Kontrolle über Rüstungsgüter und
ihrer sicheren Lagerung durch die Einheitsregierung mit Unterstützung der
internationalen Gemeinschaft.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse,
dass einzelne Staaten, trotz des UN-Waffenembargos, Waffen nach Libyen
liefern?
Falls ja, um welche Staaten handelt es sich dabei?
Hierzu wird auf den ausführlichen, öffentlich einsehbaren Bericht des
Expertengremiums der Vereinten Nationen vom 9. März 2016 verwiesen (Dokument
Nr. S/2016/209). Der Bundesregierung liegen keine darüber hinausgehenden
Informationen vor.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse,
wohin diese gelieferten Waffen innerhalb von Libyen gelangt sind und
welchen Milizen bzw. bewaffneten Gruppen diese Waffen erhalten haben?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung
gelangt, dass die Beantwortung bezüglich Informationen des
Bundesnachrichtendienstes nicht offen erfolgen kann. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit
besonders schutzwürdig sind. Im Rahmen der Zusammenarbeit der
Nachrichtendienste sind nicht nur Einzelheiten der Kooperation, sondern bereits deren
Existenz vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit ist die Geschäftsgrundlage
für jede nachrichtendienstliche Zusammenarbeit. Eine öffentliche Bekanntgabe
der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen
Nachrichtendiensten entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde den
Bundesnachrichtendienst in grober Weise diskreditieren, infolgedessen ein Rückgang von
Informationen aus diesem Bereich und somit eine Verschlechterung der Abbildung
der Sicherheitslage zu befürchten wäre. Darüber hinaus können Angaben zur Art
des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch
Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und Aufklärungsschwerpunkte des
Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass
unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand
der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten
Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Der Beitrag des
Bundesnachrichtendienstes ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.*
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Staaten die
Piloten kommen sollen, die gemäß einer Forderung des libyschen
Ministerpräsidenten zur Bekämpfung von Daesch (IS) in Jagdbombern sowie
Kampfhubschraubern zum Einsatz kommen sollen (
www.fr-online.de/flucht-
undzuwanderung/libyen-das-zerrissene-libyen,24931854,34311694.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt dem Sanktionsausschuss des
Sicherheitsrates bislang kein Ausnahmeantrag zu einer solchen Unterstützungsleistung
vor.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Vorbehalte der libyschen
Einheitsregierung sowie der tunesischen Regierung, von ihrem Plan, libysche
Soldaten im Nachbarland Tunesien ausbilden zu lassen, Abstand zu nehmen
(
www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundeswehr-stoesst-mit-ausbildungsmission-
fuer-libysche-armee-auf-widerstand-a-1093289.html)?
Die Bundesregierung favorisiert grundsätzlich die Ausbildung von
Sicherheitskräften vor Ort. In Libyen ist aufgrund der aktuellen Lage ein Einsatz
ausländischer Ausbilder nicht möglich. Zu alternativen Ausbildungsangeboten für
libysche Sicherheitskräfte steht die Bundesregierung mit der tunesischen und
libyschen Regierung weiterhin in engem Dialog.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kontrolle der
Migration angesichts der zahlreichen anderen Herausforderungen keine Priorität
der libyschen Einheitsregierung sein wird (Wolfram Lacher: Libyen kann
kein Partner für den Westen sein, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)?
Die Herausforderungen in Libyen sind komplex. Das Fehlen eines staatlichen
Gewaltmonopols begünstigt eine strukturelle Verflechtung von Kriminalität,
regionalen Schmuggelnetzwerken für Drogen, Waffen und Menschen sowie
Terrorismus. Die Kontrolle der Migration kann nur dann gelingen, wenn wesentliche
ursächliche beziehungsweise begünstigende Umstände beseitigt werden. Um diesen
Herausforderungen zu begegnen, bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, den die
libysche Einheitsregierung konsequent umsetzen muss, wobei ihre
Anstrengungen die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft finden.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
17. Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von „vorübergehenden
Auffanglagern für Migranten und Flüchtlinge“ und
„Inhaftierungseinrichtungen“ in Libyen, wie sie kürzlich durch den Europäischen Auswärtigen Dienst
(EAD) vorgeschlagen worden sind, und plant die Bundesregierung eine
Beteiligung an einer möglichen Mission zur Einrichtung solcher Lager (www.
spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-europaeische-union-peilt-schmutzigen-
deal-mit-libyen-an-a-1089670.html)?
Planungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Vielmehr hat am 15. Februar 2016 die EU ihre Mission zur Unterstützung des
integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile
Planungskapazität erweitert, zudem wurde das Mandat der Mission um sechs Monate
bis zum 21. August 2016 verlängert. EUBAM Libyen fördert Planungen für eine
künftige zivile Mission zum Kapazitätsaufbau von Sicherheitskräften und -
strukturen sowie der Reform des Sicherheitssektors. Sie unterstützt und stimmt sich
eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen ab.
18. In welchem Planungsstand befindet sich derzeit die Einrichtung einer
solchen Mission?
Welche Absprachen und Vorgespräche gibt es dazu, und wann ist dazu eine
Beratung bzw. ein Beschluss im Europäischen Rat vorgesehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Steht aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung solcher
„vorübergehenden Auffanglager für Migranten und Flüchtlinge“ und
„Inhaftierungseinrichtungen“ in Libyen im Einklang mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der UN-Flüchtlingskonvention?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Jedes Engagement der
Bundesregierung beachtet die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland, dazu gehören auch die Europäische Menschenrechtskonvention und
die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige
Zusammensetzung der libyschen Küstenwache, ihre Bewaffnung und ihr
Kommando?
Die Küstenwache operiert von acht Basen aus in sechs Sektoren (Zuwara,
Tripolis, Misrata, Benghazi, Derna und Tobruk). Projekte zur Schaffung eines die
gesamte Küste abdeckenden Radarnetzes und zur Vernetzung der Küstenwacht-
Basen untereinander und mit anderen relevanten Akteuren waren bereits vor 2014
in Angriff genommen worden, seitdem jedoch ins Stocken geraten. Die
Küstenwache hat nominell 3 500 Mitarbeiter. Zur vorgesehenen Ausbildung von Teilen
der libyschen Küstenwache durch die EU erfolgen im ersten Schritt Erkundungen
und Abstimmungen mit der libyschen Einheitsregierung zur Ermittlung des
Bedarfs und der Ausbildungsmodalitäten. Auf die Antwort zu Frage 23 wird
verwiesen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Funktionsfähigkeit der
libyschen Küstenwache ein, und sieht sie die Voraussetzungen für eine
Ausbildungsmission gegeben?
Ob die Voraussetzungen für den Beginn von Ausbildungsmaßnahmen durch
EUNAVFOR MED Operation Sophia erfüllt sind, wird erst bewertet werden
können, wenn die Ergebnisse der Erkundungen und Gespräche mit der libyschen
Einheitsregierung vorliegen. Bei dieser Bewertung wird die Bundesregierung
höchsten Wert auf die Qualifikation und die Auswahl der Auszubildenden legen. Zum
zweistufigen Ansatz der Ausbildungsaktivitäten wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
22. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Ausbildung der
libyschen Küstenwache auch dann begonnen werden sollte, wenn Libyen
noch nicht über eine funktionsfähige sowie handlungsfähige
Einheitsregierung verfügt?
Auf die Antworten zu den Fragen 2a und 23 wird verwiesen.
23. Welche libyschen Kräfte sollen im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED
„Sophia“ nach der am 23. Mai 2016 beschlossenen Ausweitung der Mission
ausgebildet werden, und wo werden diese Kräfte voraussichtlich
ausgebildet?
Ist dafür aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung des
Bundeswehrmandats notwendig?
Bei den Ausbildungsaktivitäten ist für die Operation ein zweistufiger Ansatz
vorgesehen. Zunächst wird es Erkundungen und Abstimmungen mit der libyschen
Einheitsregierung zur Ermittlung des konkreten Bedarfs sowie der
Ausbildungsmodalitäten geben (Stufe 1). Für die Durchführung der Ausbildungsprogramme
auf der zweiten Stufe im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
sind grundsätzlich drei „Pakete“ vorgesehen: „Paket 1“ sieht bei erfüllten
Voraussetzungen bezüglich der Qualifikation und Auswahl der Auszubildenden ihre
Ausbildung auf Hoher See, auf einem der EUNAVFOR MED Operation Sophia
unterstellten Schiff, vor. „Paket 2“ sieht eine vergleichbare Ausbildung vor wie
Paket 1 für 500 Angehörige der libyschen Küstenwache auch an Land. Diese
könnte in einem EU-Mitgliedstaat, einem Drittstaat oder in Libyen stattfinden.
„Paket 3“ sieht bei erfüllten Voraussetzungen eine Ausbildung auf See mit einer
EU-Partnereinheit vor. Insbesondere für Paket 2 und 3 liegen derzeit die
Voraussetzungen noch nicht vor.
Eine Ausbildung an Land in Libyen oder in den libyschen Küstengewässern ist
derzeit nicht vorgesehen.
Paket 1 kann in Kraft gesetzt werden, sobald eine Vereinbarung mit der libyschen
Regierung erzielt wurde, wer ausgebildet werden soll und entsprechende
Kandidatinnen und Kandidaten ausgesucht werden. Die Ausbildung auf Hoher See wird
als nicht mandatierungspflichtig nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz
angesehen, ist aber vollständigkeitshalber in das Bundestagsmandat zur Erweiterung des
Einsatzes aufgenommen.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht „Operation Sophia, the EU’s
naval mission in the Mediterranean: an impossible challenge“ des britischen
Oberhauses, in dem festgestellt wird, die Operation EUNAVFOR MED „does
not, and we argue, cannot, deliver its mandate“ (
www.publications.parliament.
uk/pa/ld201516/ldselect/ldeucom/144/14403.htm#_idTextAnchor003)?
a) Sieht die Bundesregierung diesen Bericht als Widerspruch zur Position
der Bundesregierung?
b) Wenn ja, kann die Bundesregierung erklären, warum der Bericht zu einer
diametral gegensätzlichen Einschätzung der Operation EUNAVFOR MED
kommt?
c) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die
Fortsetzung der Operation?
Die Fragen 24 bis 24b werden zusammen beantwortet.
Im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurden von Beginn an
Schleusertätigkeiten erfolgreich aufgeklärt, das aktive Vorgehen gegen diese
Schleusertätigkeiten hat Abschreckungs- und Signalwirkung. Insgesamt wurden
durch die Besatzungen der bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA
eingesetzten Schiffe mehr als 15 000 Menschen aus Seenot gerettet. Dass die Operation
ihrem Mandat entsprechende Erfolge erzielt, ist damit bereits belegt. Mit der von
der EU am 20. Juni 2016 beschlossenen Erweiterung des Mandates der Operation
soll der Wirkungsgrad der Operation erhöht werden. Zur Bekämpfung der
Schleusernetzwerke ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unterstützung der
libyschen Küstenwache bei vorliegenden Voraussetzungen (siehe auch die Antwort
zu Frage 23) eine geeignete und wichtige Maßnahme.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Mandatsgrund
„Schlepperbekämpfung“ bei der Operation EUNAVFOR MED, angesichts der Tatsache, dass
bis zum 20. Mai 2016 in Phase 2i insgesamt erst 53 der Schlepperei
verdächtige Personen festgesetzt wurden („Seit Beginn der Mission haben die
Hinweise der Operation SOPHIA zur Festnahme von 53 Schleusereiverdächtigen
durch italienische Behörden geführt.“
www.einsatz.bundeswehr.de/portal/
a/einsatzbw/!ut/p/c4/LYuxDYAwDARnYYG4p2MLoEEOeZAVJ0HBgMT0
pEBf3emeZmrLfMvOJiWz0kjTKr1_nH8CFkg-2d6GHO2C6q9gLxyu9txKTQ
guoP6tpCRm0ARUOuLQfXgJ-yA!/)?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Sieht die Bundesregierung in einer Ausbildung der libyschen Küstenwache
das Risiko, dass das Wirken der Einheitsregierung behindert würde?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der
Bundesregierung für den Beginn einer Ausbildungsmission geschaffen werden?
Die Fragen 26 bis 26b werden zusammen beantwortet.
Die libysche Einheitsregierung unter Führung des Vorsitzenden des Präsidialrats
Sarraj hat um schnelle und substanzielle Unterstützung beim Aufbau staatlicher
Strukturen gebeten. Hierzu trägt EUNAVFOR MED Operation SOPHIA durch
gezielten und am erbetenen Umfang und von der Einheitsregierung genannten
Bedarf orientierten Kapazitätsaufbau bei. Die Bekämpfung der
Schleusernetzwerke in libyschen Territorialgewässern und an Land durch libysche
Sicherheitsorgane unter zentralem Kommando der Einheitsregierung ist ein nachhaltiger
Ansatz zur Bekämpfung von Schlepper- und Schleuseraktivitäten, dessen
Effektivität und damit Erfolg mit einer funktionsfähigen libyschen Küstenwache und
libyschen Sicherheitsstrukturen an Land einhergeht.
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Amnesty International, dass
die EU-Mitgliedstaaten mit der Unterstützung des Ausbaus der libyschen
Küstenwache riskieren, sich zu Komplizen der unrechtmäßigen Inhaftierung
derjenigen zu machen, die auf See aufgegriffen werden (Mouna Elkekhia:
Flüchtlinge sind im Land massiver Gewalt ausgesetzt. Eine Kooperation mit
Libyen führt zur Mitschuld der EU, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)?
Die Zustände in den in Libyen existierenden Auffanginstitutionen für Flüchtlinge
und Migranten liegen weit unterhalb internationaler Standards. Deshalb vertritt
die EU einen umfassenden Ansatz in ihrer Libyenpolitik, bei dem auch die Fragen
von Menschenrechten und des menschenwürdigen Umgangs mit Flüchtlingen
und Migranten einen zentralen Platz einnehmen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass ihr konkrete Anträge der
libyschen Einheitsregierung zur Unterstützung von Maßnahmen zur Beratung
und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz,
Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration vorgelegt werden?
Zu diesen Themen bestehen Kontakte zwischen der Einheitsregierung und der
Europäischen Union. Auch die Bundesregierung steht diesbezüglich mit
Vertretern der Einheitsregierung im Dialog, die Vorlage konkrete Anträge wurde ihr
bislang jedoch nicht angekündigt.
29. In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, dass der
militärische Planungsprozess für eine mögliche multinationale Ausbildungs- und
Beratungsmission mit dem Arbeitstitel „Libya International Assistance
Mission“ (LIAM) abgeschlossen und politische Entscheidungen über eine
mögliche Durchführung und damit über den Mandatsumfang einer solchen
Mission getroffen werden?
Wesentliche Grundlage für die Konkretisierung und weitere Ausgestaltung der
bisherigen Planungen für eine „Libya International Assistance Mission“ (LIAM)
wäre eine entsprechende Unterstützungsbitte der libyschen Einheitsregierung, die
bislang nicht vorliegt. Insofern kann die Bundesregierung derzeit keine Aussagen
über einen möglichen Zeitrahmen machen.
30. In welchem Umfang wurde Libyen seit Bildung der libyschen
Einheitsregierung humanitäre Hilfe geleistet von:
a) Deutschland,
Im Jahr 2016 stellt die Bundesregierung bisher insgesamt 8 Mio. Euro für
humanitäre Hilfsmaßnahmen in Libyen zur Verfügung, wobei die Stärkung des
Gesundheitsbereichs prioritär ist: In Zusammenarbeit mit dem libyschen Roten
Halbmond leistet das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in allen
Landesteilen medizinische Nothilfe, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
(UNICEF) unterstützt vorrangig Gesundheitsmaßnahmen für Kinder, die
internationale Flüchtlingsorganisation (IOM) hilft bei der Versorgung von
Binnenflüchtlingen und Migranten mit wichtigsten Sachgütern und medizinischer
Notversorgung. Außerdem engagiert sich das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
(UNHCR) im Rahmen von Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Flüchtlinge und
Binnenvertriebene.
b) der Europäischen Union,
Die EU hat 2016 Mittel in Höhe von etwa 20 Mio. US-Dollar für Libyen
bereitgestellt, davon fast 5 Mio. US-Dollar durch das Amt für humanitäre Hilfe der EU
(ECHO). Die Durchführung der humanitären Programme erfolgt durch VN-
Organisationen (UNHCR, UNICEF), das IKRK und internationale
Nichtregierungsorganisationen (Agency for Technical Cooperation and Development – ACTED,
Danish Refugee Council – DRC, International Medical Corps – IMC), vorrangig
in den Bereichen humanitärer Schutz, Gesundheit und Bildung.
c) der UN?
Der Zentrale Nothilfe-Fonds der VN (CERF) hat für humanitäre Hilfe in Libyen
in diesem Jahr bislang 11 Mio. US-Dollar bereitgestellt. Deutschland ist einer der
wichtigsten Geber des CERF (2015: 40 Mio. Euro, 2016 50 Mio. Euro).
Finanziert werden Programme von UNHCR und IOM (Schutz und Nothilfe für
Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten), UNICEF (Kinderschutz und Wasser/
Hygiene), dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen (WFP), sowie dem Minenräumungsdienst der Vereinten Nationen
(UNMAS) zur Sensibilisierung zu Risiken in Bezug auf Verminung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]