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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zu den Risiken des internationalen Engagements in Libyen

Sicherheitssektorreform der libyschen Einheitsregierung, Anerkennung der neuen Regierung durch das libysche Parlament, Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat, westliche Militärinterventionen, Stärkung einer einheitlichen Armee, Haltung Russlands zur Aufhebung des UN-Waffenembargos, Waffenlieferungen, Einrichtung von Auffanglagern und Haftzentren für Flüchtlinge, Funktionsfähigkeit und Ausbildung der libyschen Küstenwache, Ausweiterung der EU-Mission EUNAVFOR MED, Legitimität des Mandatsgrunds Schlepperbekämpfung, humanitäre Hilfe seit Bildung der Einheitsregierung<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/885010.06.2016

Zu den Risiken des internationalen Engagements in Libyen

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Jürgen Trittin, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Anerkennung der neuen libyschen Einheitsregierung durch alle relevanten internationalen Staaten und Organisationen gibt es ungeachtet der nach wie vor fragilen und unübersichtlichen Lage in Libyen erste schwache Ansätze zu einer Verbesserung der Gesamtsituation. Dazu hat das beharrliche Agieren des UN-Sonderbeauftragten für Libyen, Martin Kobler entscheidende Impulse gegeben.

Andererseits bestehen nach wie vor massive Probleme: durch die immer noch nicht vollzogene Anerkennung der libyschen Einheitsregierung durch das Parlament in Tobruk steht diese Regierung nach wie vor auf einer schwachen legitimatorischen Grundlage; die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee ist ebenso dringlich, wie unter den gegebenen Umständen schwierig einzuleiten und umzusetzen; die humanitäre Lage eines hohen Anteils der Bevölkerung ist vor allem aufgrund der Sicherheitslage trotz des Ölreichtums des Lands prekär: unzählige Krankenhäuser sind funktionsunfähig, zahlreiche Schulen sind zerstört, Strom gibt es nur stundenweise; die Ölproduktion ist dramatisch gesunken.

Daesch (IS) breitet sich weiter aus. Die Lage in den verschiedenen Gefängnissen und Haftzentren ist katastrophal. Die Anzahl der Menschen, die von Libyen aus versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu fliehen, nimmt wieder zu, ebenso die Zahl derjenigen, die bei diesem Versuch im Mittelmeer ertrinken.

Die internationale Gemeinschaft hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Entscheidungen getroffen, die viele – bislang unbeantwortete – Fragen im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung aufwerfen. Auf der internationalen Stabilisierungskonferenz in Wien wurde am 16. Mai 2016 eine Erklärung unterzeichnet, wonach das UN-Waffenembargo gegen Libyen gelockert werden kann, wenn die libysche Einheitsregierung entsprechende Anträge stellt. Die EU-Marinemission EUNAVFOR MED – „Operation Sophia“ wurde um ein Jahr verlängert und um die Aufgaben des Kapazitätsaufbaus für die libysche Küstenwache und Marine sowie um die Durchsetzung des UN-Waffenembargos auf Hoher See vor der Küste Libyens erweitert. Die Europäische Union (EU) stellt außerdem eine neue zivile GSVP-Mission (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) zum Kapazitätsausbau in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grenzmanagement und Bekämpfung illegaler Migration und Menschenhandel für den Fall in Aussicht, dass eine entsprechende Anfrage der libyschen Einheitsregierung ergehen sollte. Es ist fraglich, ob die beschlossenen Maßnahmen in der gegebenen instabilen Lage dazu geeignet sind, die Einheitsregierung zu stabilisieren, oder ob nicht neue Probleme hervorgerufen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die libysche Einheitsregierung eigene Vorstellungen zu einer Sicherheitssektorreform vorlegen kann, und welche Aspekte einer solchen hält die Bundesregierung für entscheidend, damit Daesch (IS) effektiv bekämpft werden kann?

2

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Anerkennung der libyschen Einheitsregierung durch das libysche Parlament?

a) Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung diese Anerkennung eine notwendige Voraussetzung für die positive Prüfung von Unterstützungsanfragen der libyschen Regierung durch die EU und ggf. die NATO?

b) Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die größten Hindernisse für die Anerkennung?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgschancen der von der libyschen Einheitsregierung gegründeten Kommandozentrale für den Kampf gegen Daesch (IS)?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, der libysche Ministerpräsident Fayez al-Serraj werde auf absehbare Zeit keine Form westlicher Militärintervention erbitten, um der Behauptung, seine Regierung sei vom Westen installiert, um eine westliche Militärintervention zu legitimieren, keinen Vorschub zu leisten (www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_europes_second_chance_in_libya)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass sich Spezialeinheiten Frankreichs, Italiens, der USA und mutmaßlich auch Großbritanniens auch ohne formelle Anforderung durch die libysche Einheitsregierung bereits im Land befinden (www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_europes_second_chance_in_libya)?

6

Wieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein unkoordiniertes und unilaterales militärisches Agieren einzelner Staaten in Libyen den Kampf gegen Daesch (IS) letztlich erschweren wird (http://carnegieendowment.org/sada/?fa=63621), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den hierzu gemachten Äußerungen des UN-Sondergesandten Martin Kobler (www.deutschlandfunk.de/libyen-martin-kobler-libyen-braucht-eine-einheitliche-armee.694.de.html?dram:article_id=351235)?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des European Council On Foreign Relations, die Unterstützung der libyschen Nationalarmee von General Haftar durch Spezialkräfte aus Ägypten und Frankreich stärke die Haltung von Politikern und Militärführern im Osten Libyens, denn diese bräuchten kein Abkommen zur Teilung der Macht mit den Kräften, die die Einheitsregierung unterstützen, vor allem den Kräften in Misrata, abzuschließen, um gute Beziehungen nach Europa und in die USA zu haben (www.ecfr.eu/publications/summary/intervening_better_europes_second_chance_in_libya)?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ihre Kontakte zur ägyptischen Regierung zu nutzen, um diese zu einem größeren Druck auf General Chalifa Haftar zu drängen, mit der Einheitsregierung zusammenzuarbeiten?

9

Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Schaffung einer einheitlichen libyschen Armee voranzubringen?

a) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung General Chalifa Haftar dabei spielen?

b) Welche Rolle sollte er dabei nicht spielen?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung Russlands im Blick auf eine teilweise Aufhebung des UN-Waffenembargos ein?

11

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, dass künftig für die Einheitsregierung bestimmte und gelieferte Waffen in die falschen Hände geraten?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse, dass einzelne Staaten, trotz des UN-Waffenembargos, Waffen nach Libyen liefern? Falls ja, um welche Staaten handelt es sich dabei?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte oder eigene Erkenntnisse, wohin diese gelieferten Waffen innerhalb von Libyen gelangt sind und welchen Milizen bzw. bewaffneten Gruppen diese Waffen erhalten haben?

14

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Staaten die Piloten kommen sollen, die gemäß einer Forderung des libyschen Ministerpräsidenten zur Bekämpfung von Daesch (IS) in Jagdbombern sowie Kampfhubschraubern zum Einsatz kommen sollen (www.fr-online.de/flucht-undzuwanderung/libyen-das-zerrissene-libyen,24931854,34311694.html)?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Vorbehalte der libyschen Einheitsregierung sowie der tunesischen Regierung, von ihrem Plan, libysche Soldaten im Nachbarland Tunesien ausbilden zu lassen, Abstand zu nehmen (www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundeswehr-stoesst-mit-ausbildungsmission-fuer-libysche-armee-auf-widerstand-a-1093289.html)?

16

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kontrolle der Migration angesichts der zahlreichen anderen Herausforderungen keine Priorität der libyschen Einheitsregierung sein wird (Wolfram Lacher: Libyen kann kein Partner für den Westen sein, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)?

17

Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung von „vorübergehenden Auffanglagern für Migranten und Flüchtlinge“ und „Inhaftierungseinrichtungen“ in Libyen, wie sie kürzlich durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vorgeschlagen worden sind, und plant die Bundesregierung eine Beteiligung an einer möglichen Mission zur Einrichtung solcher Lager (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-europaeische-union-peilt-schmutzigen-deal-mit-libyen-an-a-1089670.html)?

18

In welchem Planungsstand befindet sich derzeit die Einrichtung einer solchen Mission? Welche Absprachen und Vorgespräche gibt es dazu, und wann ist dazu eine Beratung bzw. ein Beschluss im Europäischen Rat vorgesehen?

19

Steht aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung solcher „vorübergehenden Auffanglager für Migranten und Flüchtlinge“ und „Inhaftierungseinrichtungen“ in Libyen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Flüchtlingskonvention?

20

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitige Zusammensetzung der libyschen Küstenwache, ihre Bewaffnung und ihr Kommando?

21

Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Funktionsfähigkeit der libyschen Küstenwache ein, und sieht sie die Voraussetzungen für eine Ausbildungsmission gegeben?

22

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer Ausbildung der libyschen Küstenwache auch dann begonnen werden sollte, wenn Libyen noch nicht über eine funktionsfähige sowie handlungsfähige Einheitsregierung verfügt?

23

Welche libyschen Kräfte sollen im Rahmen der Mission EUNAVFOR MED „Sophia“ nach der am 23. Mai 2016 beschlossenen Ausweitung der Mission ausgebildet werden, und wo werden diese Kräfte voraussichtlich ausgebildet? Ist dafür aus Sicht der Bundesregierung eine Änderung des Bundeswehrmandats notwendig?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht „Operation Sophia, the EU’s naval mission in the Mediterranean: an impossible challenge“ des britischen Oberhauses, in dem festgestellt wird, die Operation EUNAVFOR MED „does not, and we argue, cannot, deliver its mandate“ (www.publications.parliament.uk/pa/ld201516/ldselect/ldeucom/144/14403.htm#_idTextAnchor003)?

a) Sieht die Bundesregierung diesen Bericht als Widerspruch zur Position der Bundesregierung?

b) Wenn ja, kann die Bundesregierung erklären, warum der Bericht zu einer diametral gegensätzlichen Einschätzung der Operation EUNAVFOR MED kommt?

c) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Fortsetzung der Operation?

25

Wie bewertet die Bundesregierung den Mandatsgrund „Schlepperbekämpfung“ bei der Operation EUNAVFOR MED, angesichts der Tatsache, dass bis zum 20. Mai 2016 in Phase 2i insgesamt erst 53 der Schleuserei verdächtige Personen festgesetzt wurden („Seit Beginn der Mission haben die Hinweise der Operation SOPHIA zur Festnahme von 53 Schleusereiverdächtigen durch italienische Behörden geführt.“ www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/!ut/p/c4/LYuxDYAwDARnYYG4p2MLoEEOeZAVJ0HBgMT0pEBf3emeZmrLfMvOJiWz0kjTKr1_nH8CFkg-2d6GHO2C6q9gLxyu9txKTQguoP6tpCRm0ARUOuLQfXgJ-yA!/)?

26

Sieht die Bundesregierung in einer Ausbildung der libyschen Küstenwache das Risiko, dass das Wirken der Einheitsregierung behindert würde?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung für den Beginn einer Ausbildungsmission geschaffen werden?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Amnesty International, dass die EU-Mitgliedstaaten mit der Unterstützung des Ausbaus der libyschen Küstenwache riskieren, sich zu Komplizen der unrechtmäßigen Inhaftierung derjenigen zu machen, die auf See aufgegriffen werden (Mouna Elkekhia: Flüchtlinge sind im Land massiver Gewalt ausgesetzt. Eine Kooperation mit Libyen führt zur Mitschuld der EU, Der Tagesspiegel, 22. Mai 2016)?

28

Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass ihr konkrete Anträge der libyschen Einheitsregierung zur Unterstützung von Maßnahmen zur Beratung und zum Kapazitätsaufbau in den Bereichen Polizei, Strafjustiz, Terrorismusbekämpfung, Grenzmanagement und Migration vorgelegt werden?

29

In welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung damit, dass der militärische Planungsprozess für eine mögliche multinationale Ausbildungs- und Beratungsmission mit dem Arbeitstitel „Libya International Assistance Mission“ (LIAM) abgeschlossen und politische Entscheidungen über eine mögliche Durchführung und damit über den Mandatsumfang einer solchen Mission getroffen werden?

30

In welchem Umfang wurde Libyen seit Bildung der libyschen Einheitsregierung humanitäre Hilfe geleistet von:

a) Deutschland,

b) der Europäischen Union,

c) der UN?

Berlin, den 10. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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