[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
5. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9113
18. Wahlperiode 07.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Annalena Baerbock,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8853 –
Auswirkungen und Risiken des Südlichen Gaskorridors
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. Februar 2016 fand in Baku das zweite Beiratstreffen des Südlichen
Gaskorridors statt. Das Pipelineprojekt soll Erdgas aus Aserbaidschan über
Georgien, die Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien transportieren. Ab
dem Jahr 2020 sollen nach Plänen der Betreiber über die Pipelines TANAP
(Transanatolische Pipeline) und TAP (Transadriatische Pipeline) 10 Milliarden
Kubikmeter Erdgas pro Jahr nach Europa geleitet werden. Die Hohe Vertreterin
der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini
nannte den Südlichen Gaskorridor „einen wesentlichen Bestandteil der EU-
Strategie zur Energiesicherheit“ und sagte, das Projekt gehöre „zweifellos zu unseren
vorrangigen Prioritäten“ (
www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/socar-
deutschlanderdgas-aus-aserbaidschan-fuer-europa-suedlicher-gaskorridor-im-plan/13314326.
html).
Während der Südliche Gaskorridor von der Europäischen Kommission als
Möglichkeit zur Reduzierung der europäischen Gasimportabhängigkeit von
Russland gesehen wird, ist mit LUKOIL ein staatsnaher russischer Konzern
maßgeblich an diesem Projekt beteiligt. Die Menschenrechtslage in Aserbaidschan und
die Verwicklung des Clans von Regierungschef Ilham Aliyev mit
Gasexportgeschäften werfen weitere Fragen darüber auf, ob der Südliche Gaskorridor zur
Energiesicherheit in Europa beitragen kann (
www.urgewald.org/sites/default/
files/pipe-dreams-jan2015_0.pdf). Außerdem läuft die Europäische Union aus
Sicht der Fragesteller Gefahr, mit massiven Investitionen in fossile
Infrastrukturen nicht nur die eigenen Klimaschutzziele zu unterlaufen, sondern auch einen
fossilen „Lock-in“ zu erzeugen, der die dringend notwendige Wende hin zu
erneuerbaren Energien behindert.
1. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der
Erschließung des Gasfeldes Shah Deniz, hier speziell Phase 2 sowie dem Bau
der Pipelines des Südlichen Gaskorridors beteiligt (bitte nach Projektphasen
des Gasfeldes und den einzelnen Pipelines aufschlüsseln)?
Welche Unternehmen werden direkt mit öffentlicher deutscher
Unterstützung versehen, etwa durch Außenwirtschaftsförderung?
Dem Betreiberkonsortium für die zweite Phase des Shah Deniz-Projektes gehören
BP (28,8 Prozent) als Betriebsführer, SOCAR (16,7 Prozent), Türkiye Petrolleri
Anonim Ortaklığı (TPAO,19 Prozent), Petronas (15,5 Prozent), LUKOIL
(10 Prozent) und Naftiran Intertrade Company (NICO, 10 Prozent) an. Besitzer
der Südkaukasuspipeline als erstem Teilstück des Südlichen Gaskorridors ist die
South Caucasus Pipeline Company mit den Anteilseignern BP (28,8 Prozent),
TPAO (19 Prozent), SOCAR (16,7 Prozent), Petronas (15,5 Prozent), Lukoil
(10 Prozent) und NICO (10 Prozent). Zu den Eigentumsverhältnissen der Trans-
Anatolien Natural Gas Pipeline (TANAP) und der Trans Adriatic Pipeline (TAP)
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die LINKE. vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8632)
verwiesen.
Es wurden Letter of Interests (LoI) für die Gewährung von Exportkreditgarantien
des Bundes für den deutschen Liefer- und Leistungsanteil der Firma Salzgitter
Mannesmann International GmbH, Düsseldorf (Salzgitter) am Bau der TAP-
Pipeline ausgestellt. Mit einem LoI signalisiert der Bund eine grundsätzliche
Bereitschaft – vorbehaltlich einer gründlichen Prüfung des Exportgeschäfts – zur
Übernahme einer Hermesdeckung. Ein LoI ist rechtlich unverbindlich und
begründet keine Ansprüche gegen den Bund.
Des Weiteren sind nach öffentlich zugängigen Informationen die deutschen
Firmen Siemens AG, München, und RMA Kehl GmbH & Co. KG, Kehl, am Bau
von TAP beteiligt.
2. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung zu möglichen
weiteren Erschließungen von Gasfeldern für das Pipeline-Projekt Südlicher
Gaskorridor (bitte ausführen)?
Nach Angaben des Konsortiums soll Phase 3 des Erschließungsprojektes Shah
Deniz (Beginn Mitte bis Ende 2017 oder erstes Quartal 2018) Tiefenanlagen
(Deep Reservoir) und Hochdruck-Gasanlagen auf dem Gasfeld (High Pressure
Gaz in the Field) umfassen.
Darüber hinaus verfügt Aserbaidschan über Erdgasreserven und -ressourcen in
weiteren Erdgasfeldern (u. a. Absheron, Umid, Babek). Welche davon in Zukunft
konkret für die Belieferung des Südlichen Gaskorridors mit Erdgas erschlossen
werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
3. Welche Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an der Finanzierung der Entwicklung des
Gasfeldes Shah Deniz und den Pipelines TCP – Transkaspische Pipeline –,
SCP – Südkaukasus-Pipeline – (einschließlich SCPx, SCPfx und SCPffx),
TANAP und TAP beteiligt (bitte nach Institution, Pipeline, Art der
Beteiligung und Betrag der Beteiligung aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende Institutionen und
Einrichtungen der Europäischen Union an der Finanzierung der in der Frage genannten
Energieinfrastrukturprojekte des Südlichen Gaskorridors beteiligt:
Die TAP ist im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union für die
transeuropäische Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt
worden.
Die Europäische Union hat im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)
bisher Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,57 Mio. Euro für die TAP geleistet.
Die Europäische Investitionsbank prüft derzeit den Antrag der Trans Adriatic
Pipeline AG zur Vergabe eines Kredits in Höhe von bis zu zwei Mrd. Euro für
den Bau der TAP (Referenz: 20140596) und den Antrag der TANAP Dogalgaz
ILETIM AS (Referenz: 20150676) für den Bau der TANAP in Höhe von bis zu
1 Mrd. Euro. Zu Finanzierungsanträgen für die Erweiterungen der SCP liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Im Rahmen der staatlichen Exportkreditversicherungen liegt ein Antrag für die
Gewährung einer Exportkreditgarantie des Bundes für einen gebundenen
Finanzkredit über 500 Mio. Euro für die TAP vor.
4. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel des Europäischen Fonds
für strategische Investitionen (EFSI) an der Erschließung des Gasfeldes und
der angeschlossenen Pipelines eingesetzt (bitte nach Art und Umfang
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher keine Mittel aus dem
Europäischen Fonds für Strategische Investitionen gewährt. Die durch den Fonds
geförderten Projekte können auf der Internetseite der Europäischen Investitionsbank
abgerufen werden.
5. Inwieweit und mit welchen Beträgen plant die Europäische Investitionsbank
nach Kenntnis der Bundesregierung, TANAP, TAP und weitere
Komponenten des Südlichen Gaskorridors zu unterstützen (bitte nach Pipeline, Art der
Unterstützung und Umfang aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Ist die Entscheidung der EIB über die Vergabe eines 2-Milliarden-Kredits
für den Bau der TAP nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getroffen?
Welche Kriterien wurden bzw. werden der Entscheidung zugrunde gelegt
(bitte ausführen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich das Projekt noch in der
Prüfung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Prüfung entlang der EIB-
üblichen Kriterien „Beiträge zur EU/EIB-Politik“, „Qualität und Beitrag zu
nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung“ und „EIB-Beitrag“ erfolgt.
7. Welche Realisierungschancen des TAP-Projektes, für das am 17. Mai 2016
in Thessaloniki die Grundsteinlegungszeremonie stattfand, sieht die
Bundesregierung, wenn die EIB sich gegen eine Kreditvergabe entscheidet?
EIB-Kredite zeichnen sich gegenüber Krediten der Geschäftsbanken in der Regel
dadurch aus, dass sie zu geringeren Zinssätzen und erforderlichenfalls mit
deutlich längerer Laufzeit gewährt werden. Sie bieten damit dem Kreditnehmer eine
langfristig verlässliche Kalkulationsgrundlage. Inwieweit aber ein solcher Kredit
für den Projektträger der TAP Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist,
entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
8. Welche Rolle für die Realisierung des Projektes spielen nach Kenntnis
der Bundesregierung Staatsbürgschaften seitens Griechenlands, Albaniens,
Italiens?
Griechenland, Albanien und Italien haben am 13. Februar 2013 ein trilaterales
Intergovernmental Agreement (IGA) unterzeichnet und damit ihre politische und
wirtschaftliche Unterstützung für das Projekt bekräftigt.
Staatliche Bürgschaften der italienischen Regierung für den Südlichen
Gaskorridor sind der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings ist das staatliche
Kreditinstitut Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über ein Tochterunternehmen an der TAP
beteiligt.
Am 21. Juni 2013 hat das griechische Ministerium für Energie, Umwelt und
Klimawandel mit der TAP AG ein Host Government Agreement abgeschlossen. Am
3. März 2016 hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die
Vereinbarung zwischen Griechenland und der TAP AG mit den EU-Vorschriften für
staatliche Beihilfen vereinbar ist. Zu staatlichen Bürgschaften der griechischen
Regierung für den Südlichen Gaskorridor liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
Ein weiteres Host Government Agreement wurde am 5. April 2013 von dem
albanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Energie und der TAP AG
unterzeichnet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Abkommen
notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes regeln. Informationen
über Bürgschaften der albanischen Regierung für Projekte im Rahmen des
Südlichen Gaskorridors liegen der Bundesregierung nicht vor. Die albanische
Regierung ist neben der Regierung von Montenegro und den Unternehmen Plinacro
(Kroatien) und BH-Gas (Bosnien-Herzegowina) Träger der Ionian Adriatic
Pipeline, eines den Südlichen Korridor ergänzenden Anschlussvorhabens, das am
25. September 2007 im Rahmen der Europäischen Energiegemeinschaft
unterzeichnet und 2011 über ein Memorandum of Understanding mit der TAP AG
verknüpft wurde.
9. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über Investitionen
der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in die
Entwicklung des Gasfeldes Shah Deniz und weitere Komponenten des
Südlichen Gaskorridors (bitte nach Gasfeld bzw. Pipeline und Umfang
aufschlüsseln)?
a) Wann sind die entsprechenden Kreditentscheidungen gefallen?
Für den weiteren Ausbau des Gasfeldes Shah Deniz II in Aserbaidschan, einem
der größten Erdgasfelder der Welt, wurde dem privaten russischen
Erdölunternehmen Lukoil Overseas Shah Deniz Ltd. am 22. Juli 2015 ein Kredit i. H. v.
470 Mio. US-Dollar (416 Mio. Euro) gewährt, von denen die EBRD 250 Mio.
US-Dollar trägt und 220 Mio. US-Dollar auf kommerzielle Banken entfallen.
b) Aufgrund welcher ökonomischen und politischen Kalkulationen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzierungszusagen der
Europäischen Union für Projekte des Südlichen Gaskorridors getroffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
c) War der Bundesregierung bekannt, dass die EBWE am 22. Juli 2015
über eine Kreditvergabe an LUKOIL über 500 Mio. Euro zur
Beteiligung an der Erschließung des Shah-Deniz-Gasfeldes entschieden hat
(
www.urgewald.org/presse/ebrd-gaskredit-oeffentliches-geld-kosten)?
Und wenn ja, warum hat die Bundesregierung das bei der Antwort des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf die Schriftliche
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5977 vom 7. September 2015 zu
diesem Thema nicht erwähnt?
Der Bundesregierung war dies bekannt, die Nichterwähnung war ein technisches
Versehen bei der Beantwortung der Schriftlichen Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/5977.
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die öffentliche Hand über
europäische Mittel an der Finanzierung möglicher
Gasinfrastrukturerweiterungen beteiligt wird, die durch den Südlichen Gaskorridor nötig würden, und
falls nein, wie hoch wären diese (bitte ausführen und begründen)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Diversifizierung der
Energieversorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) einen
wesentlichen Beitrag dazu leistet, dauerhaft eine sichere Energieversorgung der
Europäischen Union zu wettbewerbsfähigen Preisen zu gewährleisten. Als wesentliche
Teile des Südlichen Korridors werden TANAP und TAP den leitungsgebundenen
Transport von Erdgas aus dem kaspischen Raum ermöglichen. Damit verbunden
ist auch ein weiterer Ausbau der Gasinfrastruktur in den anliegenden
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Bau von Interkonnektoren. Zur
Finanzierung dieser Maßnahmen verweist die Bundesregierung darauf, dass die
verschiedenen Unterstützungsangebote der öffentlichen Hand grundsätzlich für alle
Unternehmen offen sind, soweit diese die jeweiligen Antragsvoraussetzungen
erfüllen. Konkrete Informationen zu Finanzierungsanträgen für die in der Frage
genannten Infrastrukturmaßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Ist der Bau des Südlichen Gaskorridors angesichts der Abschreibungszeiten
aus Sicht der Bundesregierung ökonomisch sinnvoll (bitte begründen), und
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien der Europäischen
Kommission über eine ökonomische Sinnhaftigkeit des Projektes?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Studien der Europäischen
Kommission zur Wirtschaftlichkeit des Projektes. Ob der Bau angesichts der
Abschreibungszeiträume ökonomisch sinnvoll ist, liegt in der Beurteilung der beteiligten
Unternehmen.
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Kreditanfragen für
den Südlichen Gaskorridor an die Weltbank und die Asiatische
Entwicklungsbank vor?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Anfragen, und
wie wird sie sich in den jeweiligen Entscheidungsgremien dazu verhalten?
Der International Bank for Reconstruction and Development liegt ein Antrag
(Projekt Nr. P157416) für einen Kredit in Höhe von einer Mrd. US-Dollar für den
Bau der TANAP vor. Voraussichtliche Kreditnehmer sind die Boru Hatlari Ile
Petrol Taşima A.Ş. (BOTAŞ) und die Southern Gas Corridor CJSC. Ziel des
Vorhabens ist es, das Gasexport-Volumen von Aserbaidschan zu erhöhen und die
Sicherheit und Diversität der Energieversorgung der Türkei und Europas zu
verbessern. Das Vorhaben befindet sich noch in der Vorbereitungsphase und soll
voraussichtlich im Sommer 2016 zur Abstimmung vorgelegt werden.
Aktuell gibt es zwei Kreditanfragen für den Südlichen Gaskorridor an die
Asiatische Entwicklungsbank von Aserbaidschan. Bei der ersten Kreditanfrage handelt
es sich um einen Kredit an die aserbaidschanische Regierung bzw. das staatliche
Ölunternehmen i. H. v. 450 Mio. US-Dollar. Das Upstream Projekt „Shah Deniz
Gas Field Expansion Project“ soll Infrastruktur finanzieren, u. a. 26 unterseeische
Erdgasbohrlöcher, 2 Offshore-Plattformen, unterseeische Pipelines sowie eine
Verbindung zur Südkaukasus-Pipeline. Bei der zweiten Anfrage handelt es sich
um die Finanzierung eines Investitionsplans für die Erweiterung des Shah Deniz
Stadium II-Gasfeldes, „Shah Deniz Stage II Investment Plan“, i. H. v. 505 Mio.
US-Dollar im Jahr 2016, 500 Mio. US-Dollar im Jahr 2017 und 500 Mio. US-
Dollar im Jahr 2018. Die drei Tranchen sollen je nach Marktnachfrage als Kredit oder
partielle Kreditbürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Die beiden Projekte
sind in der Konzept- bzw. Prüfungsphase und sollen dem Board in diesem Jahr
zur Abstimmung vorgelegt werden.
Eine Beurteilung der Vorhaben kann die Bundesregierung erst nach der
Übersendung der offiziellen Projektdokumente durch die jeweiligen Banken vornehmen.
Derzeit liegen diese Dokumente der Bundesregierung noch nicht vor, da die
Banken noch an der Finalisierung der Projektvorschläge arbeiten. Sobald die
offiziellen Unterlagen vorliegen, wird die Bundesregierung sie im Rahmen eines
festgelegten Verfahrens und unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien sowie
von Experten vor Ort prüfen und auf dieser Basis eine entsprechende Position
erarbeiten.
13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Neubewertung des
Projektes und seines Kosten-Nutzen-Verhältnisses nach dem Scheitern des
Projektes South Stream?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung über den möglichen
Einfluss des Südlichen Gaskorridors auf die Gaspreisentwicklung in
Deutschland und Europa, und wie begründet sie diese?
Die Bundesregierung teilt unverändert die Kernaussage der Gemeinsamen
Erklärung der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zum Südlichen
Gaskorridor vom 13. Januar 2011, dass die mit dem Südlichen Gaskorridor
angestrebte Anbindung von Erdgasquellen des kaspischen Raums an den
Europäischen Markt einen Meilenstein bei der Diversifizierung der Versorgungsrouten
und der Erhöhung der Erdgasversorgungssicherheit in der Europäischen Union
darstellen wird. Die Bundesregierung erstellt keine Prognosen zur zukünftigen
Gaspreisentwicklung in Deutschland oder Europa. Der Gaspreis wird, auch nach
der Fertigstellung des Südlichen Gaskorridors, von Angebot und Nachfrage
bestimmt werden.
15. Ist durch das Projekt South Stream angesichts der Erschließung des
Gasfeldes Shah Deniz durch den staatsnahen russischen Konzern LUKOIL
nach Ansicht der Bundesregierung eine wirkliche Verminderung der
Importabhängigkeit Europas von Russland zu erwarten?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem mittlerweile
vom Initiator Gazprom zurückgezogenen Projekt einer Ferngasleitung durch das
Schwarze Meer (South Stream) und den Vorhaben des Südlichen Gaskorridors.
Belege dafür, dass Lukoil, an dem der russische Staat, soweit bekannt, seit der
Privatisierung seines Anteils im Jahr 2004 nicht mehr beteiligt ist, im Rahmen
seiner jeweils 10prozentigen Beteiligung am Shah-Deniz-Konsortium und an der
Südkaukasuspipeline über kommerzielles Gewinnstreben hinaus politische Ziele
verfolgt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Einflussmöglichkeiten von Lukoil
auf den Betrieb der weiteren im Rahmen des Südlichen Gaskorridors geplanten
Ferngasleitungen und deren vorgesehene Rolle bei der Diversifizierung von
Transportwegen und Bezugsquellen der Europäischen Union sind aus Sicht der
Bundesregierung angesichts der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 39
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. Juni 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8632) dargestellten Eigentümerstrukturen der jeweiligen
Konsortien nicht gegeben.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Südlichen
Gaskorridors auf Aserbeidschan vor dem Hintergrund eines aus Sicht der
Fragesteller autoritären Charakters der dort amtierenden Regierung Ilham Aliyevs?
a) Trägt das Projekt der südlichen Gaspipeline nach Ansicht der
Bundesregierung zur Festigung des autoritären Regimes in Aserbaidschan bei?
b) Sieht die Bundesregierung die problematische Menschenrechtslage in
Aserbaidschan als Hürde für das Projekt der südlichen Gaspipeline?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 1. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8632) wird
verwiesen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte über eine „Militarisierung“ der
TANAP-Route, insbesondere durch den aserbaidschanischen Mineralöl-
Staatskonzern SOCAR, der in der Vergangenheit bereits mit Gewalt gegen
Kritiker von Bauvorhaben vorgegangen sein soll (
www.urgewald.org/sites/
default/files/ pipe-dreams-jan2015_0.pdf)?
Der Bundesregierung liegen keinerlei eigene Erkenntnisse über die in der
Präsentation von URGEWALD erwähnte Aufstellung paramilitärischer Sondereinheiten
durch den aserbaidschanischen Energiekonzern SOCAR vor. Zuständig für den
Schutz kritischer Energieinfrastruktur auf aserbaidschanischem Territorium
einschließlich der durch das Land führenden Ferngasleitungen ist die
aserbaidschanische Präsidialgarde als Sondereinheit des Sicherheitsdienstes der Republik
Aserbaidschan (Azərbaycan Respublikasının Xüsusi Dövlət Mühafizə Xidməti).
18. Welchen Bedarf an Gas in der Europäischen Union sieht die
Bundesregierung bis zum Jahr 2050?
Es gibt verschiedene Analysen und Szenarien (z. B. World Energy Outlook 2015,
Zehnjahresplan zur Entwicklung des Gasnetzwerks des Verbandes Europäischer
Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, EU-Referenzszenarien 2013), die die
Entwicklung der Erdgasnachfrage zum Gegenstand haben. Die kürzlich im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von mehreren Instituten
fertiggestellte „Energiereferenzprognose“ ermöglicht eine Einschätzung der
Entwicklungen bis 2030 und einen Ausblick bis 2050. Dabei wird seitens der Gutachter
eine Verbrauchsminderung bei Erdgas um minus 26 Prozent bis 2030 und um
minus 31 Prozent bis 2050 als wahrscheinlich angesehen. Die Bundesregierung
macht sich die Ergebnisse dieser und anderer Analysen jedoch grundsätzlich nicht
zu eigen.
a) Welches Referenzszenario für die Gasnachfrage hält die Bundesregierung
für realistisch?
Der Bundesregierung liegt kein Referenzszenario über die EU-weite
Gasnachfrage bis 2050 vor. Die Höhe der EU-weiten Gasnachfrage im Jahr 2050 hängt
von diversen Einflussfaktoren ab. Dies sind unter anderem das europäische
Ambitionsniveau bei der Treibhausgasminderung sowie der europaweite
Technologiemix im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor.
b) Welches Szenario für die Erdgasnachfrageentwicklung hält nach
Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission für realistisch?
Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Sommer 2016 ein neues
EU-Referenzszenario vorzulegen. Die Endergebnisse sind der Bundesregierung
nicht bekannt. Die interne Bewertung dieses Szenarios durch die Europäische
Kommission ist der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt.
c) Welche Einsparungen beim Gasverbrauch müsste die Europäische Union
nach Ansicht der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 realisieren, um die
Beschlüsse der COP 21 (United Nations Framework Convention on
Climate Change, 21st Conference of the Parties) von Paris umzusetzen?
Der Bundesregierung liegen keine verlässlichen Erkenntnisse zur Senkung des
Gasverbrauchs in der Europäischen Union bis 2050 vor, der notwendig wäre, um
die Beschlüsse der COP 21 umzusetzen. Das EU-interne
Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 basiert auf einem kosteneffizienten
Minderungspfad zur Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze aus dem „Fahrplan für
den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ der
Europäischen Kommission. Es muss nun geprüft werden, welche Implikationen
sich für die europäische Klimapolitik aus den langfristigen Zielsetzungen des
Übereinkommens von Paris (Artikel 2 und 4) ergeben. In den Beschlüssen von
Paris ist das Intergovernmental Panel on Climate Chance (IPCC) aufgefordert
worden, bis 2018 einen Sonderbericht zu erstellen, der neben den Auswirkungen
einer Erwärmung von 1,5 Grad auch die mit einer Begrenzung des
Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad verbundenen Minderungspfade darstellt. Auch die
Europäische Kommission hat angekündigt weitere Analysen sowie den Entwurf einer
neuen Langfriststrategie für die europäische Klimapolitik vorzulegen.
d) Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für neue
Importinfrastrukturen für Gas vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der COP 21?
Die Bereitstellung der für die sichere Versorgung mit Erdgas notwendigen
Infrastruktur liegt in der Verantwortung der Fernnetzbetreiber.
19. Mit welchen öffentlichen – europäischen wie nationalen – Mitteln wurden
in den vergangenen zehn Jahren neue Infrastrukturinvestitionen für den
Import fossiler Energien in Europa unterstützt, und wie beurteilt die
Bundesregierung ihre Auswirkungen auf den gemeinsamen Binnenmarkt:
Die in den letzten Jahren getätigten bzw. in der Umsetzung befindlichen
Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Erhöhung und Diversifizierung des Angebotes
von Erdgas auf dem europäischen Binnenmarkt bei und damit zur weiteren
Stärkung der Versorgungsicherheit im Binnenmarkt.
a) im Fall von Nord Stream 1,
Für die Stränge 1 und 2 der Nord Stream-Pipeline wurden deutsche und
italienische Exportkreditgarantien (Hermes, SACE) in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro
sowie UFK-Garantien in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro übernommen. Ob weitere
europäische Mittel eingesetzt wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
b) im Fall von Nord Stream 2,
Für die Stränge 3 und 4 der Ostseepipeline (Nord Stream 2) wurden bisher, soweit
bekannt, keine Anträge auf Finanzierung aus öffentlichen Mitteln gestellt. Mit
Blick auf deren Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb wurde von
Seiten der Euler-Hermes AG ein rechtlich unverbindlicher Letter of Interest zur
Deckung von potenziellen Liefer- und Leistungsanteilen deutscher Unternehmen
an die Projektgesellschaft ausgestellt.
c) im Fall des Flüssiggasterminals Świnoujście, sowie
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EBRD für das Projekt 300 Mio.
Polnische Zloty (rd. 68 Mio. Euro) und die EIB 600 Mio. Polnische Zloty
(rd. 135 Mio. Euro) bereitgestellt.
d) im Fall des Südlichen Gaskorridors?
Zu dem Projekt wurden keine deutschen Exportkreditgarantien und UFK-
Garantien angefragt. Welche Mittel anderer Mitgliedstaaten eingesetzt wurden, ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Zu bereitgestellten europäischen Mitteln wird
auf die Antworten zu den Fragen 3, 4, 5 und 9 verwiesen.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, welche der heutigen Gasimporte durch die
zusätzlichen Kapazitäten, die nach Eröffnung des Südlichen Gaskorridors
nach Europa bestehen, ersetzt werden sollen?
Welche bisherigen Lieferländer wären davon betroffen, und welche heutigen
Gastransitländer?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Erdgaslieferungen über den
Südlichen Gaskorridor im Wettbewerb zu Lieferungen aus anderen Regionen
(einschließlich LNG) und zur Eigenproduktion in der Europäischen Union treten
werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 18 verwiesen.
21. Wie würden sich diese Änderungen
a) mit dem Bau von Nord Stream 2, und
b) ohne den Bau von Nord Stream 2 darstellen?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Projekt
Südlicher Gaskorridor und dem Bau der Nord Stream 2-Pipeline.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Spannungen
zwischen der Europäischen Union und der Türkei das Projekt Südlicher
Gaskorridor hinsichtlich der Versorgungssicherheit für Europa vor dem Hintergrund,
dass die Hauptpipeline des Südlichen Gaskorridors, TANAP, ca. 2 000 km
über türkisches Territorium führt und mehrheitlich Staatsunternehmen aus
Aserbaidschan und der Türkei gehört (
www.tanap.com/media/press-releases/
major-shareholder-in-the-project-of-the-century/)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die aktuellen Beziehungen zwischen
der Europäischen Union und der Türkei keine Auswirkungen auf die Umsetzung
des Vorhabens Südlicher Gaskorridor und die Erdgasversorgungssicherheit der
Europäischen Union haben.
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