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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Atomanlagen-Rückbauprojekte mit Bundesbeteiligung

Projektkostenschätzungen zu den nuklearen Stilllegungs- und Rückbauprojekten der AKW Greifswald und Rheinsberg sowie der Forschungsreaktoren, -zentren und Wiederaufbereitungsanlagen Geesthacht, Berlin 1 (BER-1), Jülich, Hamm-Uentrop (THTR 300), München, Neuherberg, Rossendorf und Karlsruhe (FR 2, MZFR, KNK, KNK II, WAK, VEK) seit 2000, Kostenhöhe für "Verarbeitung von Reststoffen und Zwischenlagerung konditionierter Abfallprodukte" ab 2013 einiger Projekte, Wechsel von Zuständigkeiten (Betreiber, beauftragte Unternehmen, Sachverständige etc.) sowie wesentliche Wechsel in der Rückbaustrategie<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

12.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/893917.06.2016

Atomanlagen-Rückbauprojekte mit Bundesbeteiligung

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Sven-Christian Kindler, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Vergangenheit waren Rückbauprojekte im Atombereich, für die der Bund zuständig bzw. mit zuständig ist, immer wieder Gegenstand parlamentarischer Anfragen, siehe beispielsweise Bundestagsdrucksachen 17/4702, 17/7607, 17/7777, 17/11447 und 17/14588.

Aus verschiedenen Gründen gibt es aber keinen systematischen und möglichst vollständigen Überblick darüber, wie sich die Kosten bzw. Kostenschätzungen und Prognosen zu Zeitbedarf bzw. Restlaufzeiten entwickelt haben.

Beispielsweise wurde in einigen Anfragen der Kostenanteil des Bundes thematisiert, in anderen der der öffentlichen Hand, was teils die Summe eines Bundes- und Landesanteils bedeutet. Bei manchen Projekten kam es ferner zu einem Zuständigkeitswechsel und damit verbunden einem möglichen Wechsel der Vorgehensweise, der kostenrelevant sein kann – so gingen beispielsweise mehrere Stilllegungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) am Standort Karlsruhe vor ein paar Jahren vom Projektträger Karlsruhe auf die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) über (vgl. hierzu EWN-Webseite). Bei manchen Projekten kam es ferner dazu, dass Teilkostenpositionen eines Projekts einem anderem zugeordnet wurden, beispielsweise bei drei Projekten am Standort Karlsruhe im Jahr 2013 (vgl. hierzu Frage 5 in Verbindung mit dem online abrufbaren Halbjahresbericht für den Berichtszeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2013 des Projektträgers Karlsruhe Wassertechnologie und Entsorgung „BMBF-Stilllegungsprojekte und BMBF geförderte FuE zu ‚Stilllegung/Rückbau kerntechnischer Anlagen‘“, Berichtsnummer PTE-S Nr. 27). Diese Umstände und Veränderungen schränken die Vergleichbarkeit bisheriger Angaben ein – und damit die Möglichkeit, mehrjährige Entwicklungen bei den Projekten nachzuvollziehen.

Bei anderen Projekten gab es im Einzelnen durchaus genaue Darstellungen, allerdings fokussiert auf ein Rückbauprojekt bzw. einen Standort und somit nicht Bestandteil eines Gesamtüberblicks über alle Rückbauprojekte mit Bundesbeteiligung – für den Thorium-Hochtemperatur-Reaktor 300 in Hamm-Uentrop (THTR 300) sei beispielsweise auf die Bundestagsdrucksachen 17/6179, 17/6667 und 17/14588 verwiesen. Weil die hier thematisierten Rückbauprojekte mit oder zumindest auch mit Bundesmitteln finanziert werden, sind Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit relevanter Entwicklungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren wichtig für die Prognosequalität und als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen für den Deutschen Bundestag und für die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Diese Kleine Anfrage soll einen öffentlich nachvollziehbaren und möglichst breiten Überblick schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Jeweils wann genau (Datum bitte angeben) gab es seit dem Jahr 2000 bis dato Projektkostenschätzungen zu den nuklearen Stilllegungs- und Rückbauprojekten Atomkraftwerk (AKW) Greifswald, AKW Rheinsberg, Forschungsreaktor Geesthacht bzw. Projekt MAREN des Forschungszentrums Geesthacht, Forschungsreaktor Berlin 1 (BER-1), Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich, sonstige nukleare Stilllegungs- und Rückbauprojekte des Forschungszentrums Jülich, Thorium-Hochtemperatur-Reaktor 300 in Hamm-Uentrop (THTR 300), Forschungsreaktor München (FRM), Forschungsreaktor Neuherberg (FRN), Rossendorfer Forschungsreaktor (RFR), Forschungsreaktor Karlsruhe 2 (FR 2), Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe (MZFR), Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK bzw. KNK II), Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK), sonstige nukleare Stilllegungs- und Rückbauprojekte am Standort Karlsruhe sowie zum Projekt Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB), und von wem wurden sie jeweils erstellt (bitte je Projekt vollständige Auflistung aller Projektkostenschätzungen im genannten Zeitraum erstellen)?

2

Für jeweils wann sind die nächsten Projektkostenschätzungen der in Frage 1 genannten Projekte geplant (hilfsweise bitte ungefähre zeitliche Schätzung angeben, falls noch keine konkrete Planung existiert)?

3

Wie hoch waren seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Projektkostenschätzungen der in Frage 1 genannten Projekte jeweils alle wesentlichen Kostenpositionen – insbesondere bitte die Positionen geschätzte Gesamtprojektkosten, bisherige Gesamtkosten, geschätzte künftige Gesamtrestkosten, bisherige Kosten des Bundes und Anteil Bund, (wo zutreffend) bisherige Landeskosten und Anteil Land/Länder, (wo zutreffend) bisherige Kosten der Privatwirtschaft und Anteil der Privatwirtschaft angeben, falls vorhanden (bitte tabellarische Übersicht je Projekt und differenziert nach allen Projektkostenschätzungen seit dem Jahr 2000 erstellen)?

Jeweils welche Projektgesamtlaufzeit und welche -restlaufzeit wurden in den bzw. zur Zeit der jeweiligen Projektkostenschätzungen angenommen (bitte in den tabellarischen Übersichten zu den wesentlichen Kostenpositionen der betreffenden Projektkostenschätzungen mit angeben)?

4

Wie hoch waren in der jeweils ersten (initialen) Projektkostenschätzung der in Frage 1 genannten Projekte jeweils alle wesentlichen Kostenpositionen – insbesondere bitte die Positionen geschätzte Gesamtprojektkosten, bisherige Gesamtkosten, geschätzte künftige Gesamtrestkosten, bisherige Kosten des Bundes und Anteil Bund, (wo zutreffend) bisherige Landeskosten und Anteil Land/Länder, (wo zutreffend) bisherige Kosten der Privatwirtschaft und Anteil der Privatwirtschaft angeben, falls vorhanden (bitte tabellarische Übersicht je Projekt)?

Jeweils welche Projektgesamtlaufzeit wurde in der bzw. zur Zeit der jeweiligen ersten Projektkostenschätzung angenommen (bitte in den tabellarischen Übersichten zu den wesentlichen Kostenpositionen der jeweils ersten betreffenden Projektkostenschätzungen mit angeben)?

5

Jeweils welche Kostenhöhe hatte die Position „Verarbeitung von Reststoffen und Zwischenlagerung konditionierter Abfallprodukte“ der Projekte MZFR, KNK/KNK II und WAK, die mit Kostenberichten des Jahres 2013 nicht mehr dem jeweiligen Projekt MZFR, KNK/KNK II und WAK sondern dem Projekt HDB Betrieb zugeordnet wurde, in allen HDB-Projektkostenschätzungen seit dem Jahr 2013 (vgl. den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten betreffenden Halbjahresbericht; sofern die Kostenposition nicht Teil der HDB-Projektkostenschätzungen seit 2013 war, sondern anderweitig erfasst wurde, wird um anderweitige Angabe gebeten)?

6

Gab es neben den drei Neuzuordnungen von Kostenpositionen, die in der voranstehenden Frage adressiert wurden, noch weitere Neuzuordnungen oder andere Handhabungen von Kostenpositionen oder neue Kostenpositionen bei den in Frage 1 genannten Projekten, und falls ja, welche, wann und warum (bitte eine vollständige Angabe machen)?

7

Welche Wechsel von Zuständigkeiten wie Betreiber, beauftragte Unternehmen, Sachverständigenorganisationen etc. gab es bei den in Frage 1 genannten Projekten seit dem Jahr 2000 jeweils wann und warum (bitte eine vollständige Angabe machen)?

8

Welche wesentlichen Wechsel in der Stilllegungs- und Rückbaustrategie gab es bei den in Frage 1 genannten Projekten seit dem Jahr 2000 jeweils wann und warum, und ggf. welche relevanten Effekte durch diese Strategiewechsel zeichnen sich bis dato bereits ab (bitte eine vollständige Angabe machen)?

9

Hat es hinsichtlich der Kosten eine Bedeutung, wenn sich Kostenangaben zu Stilllegung, Rückbau und Entsorgung der Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage Karlsruhe dahingehend unterscheiden, dass manche unter dem Kürzel KNK und andere unter dem Kürzel KNK II geführt werden, oder nicht?

Falls ja, welche Bedeutung hat dies hinsichtlich Umfang und Kosten im Einzelnen (ggf. bitte ausführliche Angabe bzw. ggf. bitte differenzierte Angabe in den Antworten zu den o. g. Fragen 1 bis 4 machen)?

Berlin, den 17. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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