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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft des Rechtsstaatsdialogs mit China

Auswirkungen des chinesischen Gesetzes über ausländische NGOs, Unabhängigkeit und Stellung von Richterschaft und Anwaltschaft, Verbraucherrechte, Ergebnisse und umfassende Evaluierung des Rechtsstaatsdialogs, erreichte strukturelle Verbesserungen der Menschenrechtslage, Neuausrichtung des Gesprächsformats, insbes. durch direkte Gespräche mit der Zivilgesellschaft<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

28.07.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/895024.06.2016

Zukunft des Rechtsstaatsdialogs mit China

der Abgeordneten Cem Özdemir, Katja Keul, Renate Künast, Tom Koenigs, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Luise Amtsberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit der „Deutsch-Chinesischen Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“ aus dem Jahr 2000 unterhält die Bundesregierung den so genannten Rechtsstaatsdialog mit der Volksrepublik (VR) China. Die Vereinbarung zielt unter anderem darauf ab, „zu gewährleisten, dass das Volk umfangreiche Rechte und Freiheiten nach dem Gesetz genießt, dass die Menschenrechte respektiert und garantiert und alles staatliche Handeln gesetzmäßig durchgeführt werden“. Dazu wurden über die Jahre zahlreiche Maßnahmen unter dem Schirm des Rechtsstaatsdialogs durchgeführt. Neben dem jährlichen Rechtsstaatssymposium, bei dem die Federführung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die deutsche Seite und beim Rechtsamt des Staatsrates für die chinesische Seite liegt, gehören dazu auch zahlreiche Aktivitäten nichtstaatlicher Durchführungsorganisationen.

In Anbetracht der aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen in der VR China ist zu befürchten, dass diese Aktivitäten künftig erheblich erschwert werden. Am 28. April 2016 wurde auf der 20. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China das Gesetz der Volksrepublik China zur Verwaltung von Aktivitäten innerhalb des chinesischen Gebiets durch Nichtregierungsorganisationen von außerhalb des chinesischen Gebiets (im Folgenden: „NGO Gesetz“) verabschiedet, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz stellt China die Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen unter die Kontrolle der Behörden der Staatssicherheit und schafft damit erhebliche administrative Hürden und politische Risiken für Aktivitäten aller nichtstaatlichen deutschen und internationalen Organisationen in China.

Bereits 2015 war es nach Beschluss des Gesetzes zum Schutz der nationalen Sicherheit zu Verhaftungen gerade auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich für die Einhaltung von Bürgerrechten eingesetzt hatten, gekommen (vgl. Amnesty International).

Darüber hinaus stellt die chinesische Führung internationale Standards von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in ihrer offiziellen Rhetorik immer wieder als Konzepte feindlicher Kräfte dar, die es einzudämmen gilt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in China ihre Zulassung regelmäßig erneuern lassen. In der Vergangenheit haben chinesische Behörden immer wieder die Zulassung von Anwältinnen und Anwälten verweigert, die sich besonders für den Schutz der Menschenrechte eingesetzt haben. Damit stellen sie die Zielsetzung des deutsch-chinesischen Rechtstaatsdialogs in Frage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche konkreten Auswirkungen wird das neue NGO-Gesetz nach Einschätzung der Bundesregierung auf die deutsch-chinesische Zusammenarbeit haben, insbesondere auf bilateral vereinbarte Dialogformate und Kooperationen?

2

In welcher Form hat die Bundesregierung das NGO-Gesetz mit der chinesischen Regierung und anderen chinesischen Partnern thematisiert?

3

War dieses konkrete Gesetzesvorhaben Gegenstand von Beratungen im Rahmen der Symposien des Rechtsstaatsdialogs (RSD)? Wie haben die chinesischen Partner sich dazu positioniert?

4

Plant die Bundesregierung, das NGO-Gesetz zum Gegenstand des 16. Symposiums des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs 2016 zu machen? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung im Rahmen des Rechtsstaatsdialog bereits die Stellung von Anwältinnen und Anwälten als Organe der Rechtspflege thematisiert, und wenn nein, wann beabsichtigt sie dies zu tun?

6

Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit von Richterschaft und Anwaltschaft im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs?

7

Hat die Bundesregierung, im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs das Zulassungsverfahren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

8

a) Plant die Bundesregierung, die Situation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in China, insbesondere nach Verabschiedung des chinesischen Gesetzes zum Schutz der nationalen Sicherheit im Juli 2015, zum Gegenstand des 16. Symposiums des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs 2016 zu machen? Wenn ja, in welchem Rahmen? Wenn nein, warum nicht?

b) Inwiefern wird sie dabei auch Berichte über vermehrte Verhaftungen von Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten nach Verabschiedung des Gesetzes thematisieren (vgl. Amnesty International)?

9

Warum hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den chinesischen Partnern für das Thema „Verbraucherrechte im Internet-Zeitalter“ als Schwerpunkt des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs 2016 entschieden?

10

Wie hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, die möglichen Folgen des neuen Gesetzes für die weitere Durchführung des Rechtsstaatsdialogs mit ihren nichtstaatlichen Partnern in China (Universitäten, Verbände, Handelskammern usw.) thematisiert? Hat das Bundesministerium die deutschen Durchführungsorganisationen über das neue Gesetz informiert, und im Hinblick auf die Folgen für die künftige Kooperation beraten?

11

Hat eine umfassende Evaluierung der bisherigen Symposien, der einzelnen Maßnahmen, der Gesamtheit der Maßnahmen des RSD stattgefunden? Sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des deutschchinesischen Rechtsstaatsdialogs im Allgemeinen sowie die der Symposien im Besonderen?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse des RSD im Hinblick auf das formulierte Ziel, die Respektierung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten zu fördern, ein?

14

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die deutsche Rechtsberatung im Rahmen der Symposien nicht Gesetze legitimiert werden, die internationalen Menschenrechtsstandards zuwiderlaufen?

15

Wie will die Bundesregierung mit dem Rechtsstaatsdialog verfahren, sollten grundlegende Aktivitäten in seinem Rahmen in Zukunft nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt stattfinden können?

16

Welche Rolle spielen die demokratischen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland in den Gesprächen, zum Beispiel, dass in der Bundesrepublik Deutschland frei und demokratisch gewählte Parlamente für die Rechtsetzung zuständig sind?

17

Welche strukturellen Verbesserungen der Menschenrechtslage – über Einzelfälle hinaus – hat der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog, der Teil des Rechtsstaatsdialogs ist, bislang erbracht?

18

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, das Format des deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialogs aufgrund der bisherigen Erfahrungen/Ergebnisse zu modifizieren bzw. neu auszurichten, insbesondere im Hinblick auf direkte Gespräche mit der Zivilgesellschaft? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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