Aufarbeitung von Misshandlungen auf den geschlossenen Stationen zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten in der DDR
der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Harald Terpe, Steffi Lemke, Ulle Schauws, Annalena Baerbock, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Neuere Forschungsergebnisse (Steger, F./Schochow, M.: Disziplinierung durch Medizin) legen den Verdacht nahe, dass geschlossene venerologische Stationen in der ehemaligen DDR – offiziell gedacht zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten - nicht nur zu medizinischen, sondern auch zu disziplinarischen Zwecken genutzt wurden. Frauen, die aus politischen oder anderen Gründen dem DDR-Staat unliebsam waren, sollen dort im öffentlichen Auftrag systematisch misshandelt worden sein.
Für die Poliklinik Mitte in Halle (Saale) ist erwiesen, dass dort über 20 Jahre, von 1961 bis 1982, Frauen eingesperrt und willkürlichen, teils außerordentlich schmerzhaften Behandlungen ausgesetzt waren, die medizinisch in dieser Form nicht indiziert waren. Frauen, die dort untergebracht waren, beschreiben tägliche, medizinisch nicht begründete, aber sehr schmerzhafte Untersuchungen bzw. Behandlungen durch das Klinikpersonal. Die Behandlungen wurden durchgeführt, obwohl die meisten der Frauen körperlich vollständig gesund waren. Sie litten insbesondere nicht an Geschlechtskrankheiten, die eine Behandlung auf einer geschlossenen venerologischen Station hätten rechtfertigen können. Vielmehr wurde ihnen entweder eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten “ nach § 249 des Strafgesetzbuches der DDR vorgeworfen oder sie wurden auf Grundlage der „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten“ zwangseingewiesen. Die Scheinbehandlungen wurden dann offenbar lediglich durchgeführt, um die betroffenen Frauen zu schikanieren.
Laut Hausordnung der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) stand die „Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit im Vordergrund“. Durch die Erziehung müsse „erreicht werden, dass diese Bürger nach ihrer Krankhausentlassung die Gesetzte unseres Staates achten, eine gute Arbeitsdisziplin zeigen und sich in ihrem Verhalten in unserer Gesellschaft von den Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger unseres Staates leiten lassen“. Regelverstöße gegen die Hausordnung wurden nach Aussagen der Geschädigten durch stundenlanges Stehen oder mit Fieberspritzen, die heftige körperliche Reaktionen hervorriefen, bestraft.
Es ist bisher nicht hinreichend aufgeklärt, ob die Poliklinik Mitte in Halle (Saale) ein Einzelfall war oder ob auf anderen geschlossenen venerologischen Stationen der DDR ähnliche Misshandlungen mit dem Ziel der Disziplinierung zu „sozialistischen Bürgerinnen“ stattgefunden haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Misshandlungen von Frauen in der geschlossenen venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit geschlossene verenologische Stationen in der DDR flächendeckend im oben genannten Sinne zu „disziplinarischen“ Zwecken genutzt wurden?
In welchen anderen medizinischen Einrichtungen der DDR hat es nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Vorgabe einer medizinischen Behandlung gleiche oder ähnliche Misshandlungen zu Sanktionszwecken gegeben (bitte Einrichtungen und Zeiträume der Misshandlungen konkret angeben)?
Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in geschlossenen venerologischen Stationen der DDR zwangsbehandelt, und bei wie vielen davon lag nach Einschätzung der Bundesregierung keine medizinische Indikation für die Behandlung vor?
Welches Anlassverhalten bei den betroffenen Frauen lag nach Kenntnis der Bundesregierung der Zwangseinweisung auf diesen Stationen zugrunde?
Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer der Frauen auf den Stationen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den typischen „Behandlungsablauf“ auf den venerologischen Stationen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Art der Misshandlungen von Frauen auf geschlossenen venerologischen Stationen der DDR?
Waren diese Misshandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung nach damaligem DDR-Recht strafbar?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit zwischen den geschlossenen venerologischen Stationen der DDR und der Staatssicherheit der DDR oder anderen Polizei- und Sicherheitsbehörden?
Welchen weiteren Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, um Vorgänge der oben genannten Art in der ehemaligen DDR weiter aufzuklären?
a) Falls aus ihrer Sicht kein Forschungsbedarf besteht, wieso nicht?
b) Falls sie weiteren Forschungsbedarf sieht, was hat die Bundesregierung getan bzw. wird sie zukünftig tun, um Forschungsvorhaben zu diesem Thema zu unterstützen?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass medizinisches Personal, das sich an Misshandlungen in venerologischen Abteilungen der DDR beteiligt hat, auch heute noch in medizinischen Berufen tätig ist?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Personen, die sich an Misshandlungen in den geschlossenen venerologischen Stationen der DDR beteiligt haben sollen, und sind Behandlungs- und andere Unterlagen gesichert?
Liegen der Bunderegierung Informationen über vergleichbare Zwangsbehandlungen von Frauen in geschlossenen venerologischen Stationen in anderen Staaten vor?
Wenn ja, wo, und mit welchem Ziel wurden Frauen so misshandelt?
Hat die Bundesregierung Hinweise über andere medizinische Zwangsbehandlungen von Frauen in der DDR?
Warum werden die Opfer der oben genannten Misshandlungen auf geschlossenen venerologischen Stationen nach Einschätzung der Bundesregierung nicht von den bisherigen Rehabilitierungsgesetzen zu DDR-Unrecht erfasst?
Befürwortet die Bundesregierung eine Entschädigung der Opfer dieser Misshandlungen?
Falls nicht, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine nachträgliche Kompensation der Opfer?
Welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf wäre dafür gegebenenfalls notwendig, und wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Regelungsvorschlag auf den Weg bringen?